Die traditionelle Form der Unternehmensübertragung innerhalb der Familie kann auf unterschiedliche Weise erfolgen.
|
|
- Christoph Falk
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rundschreiben April Spezialthema: Unternehmensnachfolge - In Deutschland sind, lt. Schätzungen, vom Generationenwechsel und der damit verbundenen Nachfolgefrage pro Jahr ca Unternehmen und ca Arbeitsplätze betroffen. Nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung steht allein in Baden- Württemberg jährlich bei etwa Unternehmen der Generationenwechsel an. Dies haben wir zum Anlass genommen unser monatliches Rundschreiben ganz diesem Thema zu widmen. 1. Vorbereitung der Betriebsübergabe In einem ersten Schritt muss die Betriebsübergabe vorbereitet werden. Der Betriebsinhaber muss sich frühzeitig mit der Nachfolgeplanung befassen, da es oft nicht leicht ist, das Zepter aus der Hand zu geben. I.d.R. sollte man sich als Betriebsinhaber spätestens ab dem 55. Lebensjahr mit den Nachfolgevorbereitungen befassen. Doch wer kommt als Nachfolger in Betracht? Meistens ist ein Nachfolger aus der Familie wünschenswert, aber auch Mitarbeiter oder Fremde von außen kommen als Nachfolger in Betracht. Oft ist es jedoch schwierig einen Nachfolger zu finden. Bei der Suche kann einem die Unternehmensbörse nexxt-change behilflich sein. Dies ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), der KfW Mittelstandsbank, der IHK und vielen anderen bekannten Unternehmen bzw. Verbänden. Diese Börse soll den Generationenwechsel bei deutschen Unternehmen einfacher machen, indem die aktive Vermittlung von Unternehmen und von Nachfolgern weiter ausgebaut wird. Auf den Internetseiten bzw. stehen weitere Informationen zur Verfügung. Des Weiteren unterstützt die Initiatve Unternehmensnachfolge BMWi Übernehmer und Übergeber mit einer online abrufbaren Broschüre ( die Unternehmensübertragung bzw. bietet eine erste Orientierung. Ist ein Nachfolger gefunden, ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Fortführung eine gründliche Vorbereitung und umfassende Einarbeitung des Nachfolgers. Insbesondere soweit branchenbedingt enger Kundenkontakt vorhanden ist, empfiehlt es sich den Nachfolger einige Zeit im Betrieb mitarbeiten zu lassen, so dass ein schleichender Übergang stattfinden kann. In dieser Zeit zeigt sich auch, ob der Nachfolger, insbesondere auch aufgrund seiner eigenen sozialen und menschlichen Komponenten als Unternehmer geeignet ist. Denn eine Unternehmensübergabe betrifft viele Personen, insbesondere Übergeber und Nachfolger, aber auch Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Diese soziale Komponente stellt sich bei familieninternen Betriebsübergaben oft als größter Problempunkt dar. Der Betriebsübergeber hängt an seinem Lebenswerk und der Nachfolger möchte eigenverantwortlich handeln und seine Ideen umsetzen. 2. Die verschiedenen Formen der Betriebsübergabe - Nachfolge innerhalb der Familie Die traditionelle Form der Unternehmensübertragung innerhalb der Familie kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Eine erste Variante wäre die Schenkung des Unternehmens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. D.h. das Unternehmen wird zu Lebzeiten auf einen oder mehrere Erben übertragen. Die Zuwendungen werden auf spätere Pflichtteilsansprüche angerechnet. Sind noch andere Erben vorhanden wird ein Erbausgleich erforderlich.
2 I.d.R. wird die Übertragung an eine Verpflichtung des Übernehmers gekoppelt, den Übertragenden auch angemessen zu versorgen, d.h. z.b. eine Leibrente an den Übertragenden zu leisten. Wobei sich dieser Wert meist mehr an den Bedürfnissen des Übertragenden orientiert und nicht an den übertragenen Vermögenswerten. Dies ist auch der wesentliche Unterschied, zu den anderen Formen der Unternehmensübertragung, da ansonsten eine angemessene Gegenleistung vereinbart werden wird. In den meisten Fällen steht für den Übertragenden im Vordergrund die Liquidität des Unternehmens nicht zu gefährden. Da es auch für den Übertragenden leichter sein wird den Kaupreis in Raten bzw. in Form einer lebenslangen Rente zu erbringen, wird dies bei einer Übertragung im Familienverbund oft vereinbart. Ist dies nicht der Fall kann der Kaupreis jedoch auch in Form einer Einmalzahlung geleistet werden. - Externe Nachfolge Für einen Verkauf des Unternehmens sollte im Regelfall ein Zeitraum von 3-5 Jahren eingeplant werden. Of wird ein Konkurrent als Verkaufsinteressent in Frage kommen. Man sollte hierbei jedoch beachten, dass dies oft das Ende des Unternehmens in der bisherigen Form bedeutet, da nur der Kundenstamm integriert wird und die Verwaltung von den bereits vorhandenen Mitarbeitern mit übernommen wird. Grundsätzlich gibt es beim Verkauf folgende Varianten: Verkauf des Unternehmens an eigene Mitarbeiter (Management-Buy-Out) oder den verkauf des Unternehmens an einen betriebsfremden Nachfolger (Management-Buy-In). Der Verkauf des Unternehmens an eigene leitende Mitarbeiter lässt sich als Gütezeichen für das Unternehmen und für die Umsicht des Unternehmers bewerten. I.d.R. verlaufen die Verkaufsverhandlungen einfacher Man kennt sich ja bereits seit geraumer Zeit. Des Weiteren kann das Risiko einer Zerschlagung deutlich geringer eingeschätzt werden. Für die Übernehmer bedeutet diese Form der Unternehmensübertragungen einen hohen Finanzierungsbedarf, bei relativ geringem Eigenkapital. Kreditinstitute sollten daher frühzeitig in die Planung und Umsetzung einbezogen werden. Beim Verkauf des ganzen Unternehmens inklusive aller Wirtschaftsgüter, Forderungen und Verbindlichkeiten an betriebsfremde Nachfolger ist wichtig, dass das persönliche Verhältnis zwischen Verkäufer und Übernehmer stimmt. Ebenso wichtig ist, dass die Übergabe gemeinsam gestaltet wird. Der Übernehmer muss vom Übergeber gründlich in den Betrieb eingeführt werden und sorgfältig beraten werden. Der Kaufpreis kann wie bereits oben dargestellt in einem Einmalbetrag geleistet werden oder auch in Raten. Wichtig ist hierbei die konkrete Kaufpreisermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsentwicklung in der Vergangenheit und einer fundierten Zukunftsprognose (vgl. die Ausführungen unter Punkt 3.). Der Verkäufer möchte seinen Gewinn maximieren und der Übernehmer seine Anschaffungskosten minimieren. Einen Schwerpunkt der Übergabe stellt der Unternehmenskaufvertrag dar. In diesem muss z.b. geregelt werden, welche Wirtschaftsgüter tatsächlich übertragen werden und wie die Haftungsrisiken für den Übergeber und Übernehmer geregelt werden. Des Weiteren werden der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten festgelegt. Wegen der Vielzahl der individuell regelungsbedürftigen und komplexen Fragen ist dringend zu empfehlen sich hierfür rechtliche Beratung einzuholen.
3 - Stiftungslösung Diese Übertragungsform kann sinnvoll sein, wenn sich ein Unternehmer aus dem täglichen Geschäft zurückziehen möchte und sich allein auf die Sicherung seiner Einkunftsquelle konzentrieren möchte. Der Hauptvorteil besteht darin, dass nur Unternehmenserträge ausgeschüttet werden und damit die Substanz der Stiftung erhalten bleibt. Die Stiftung kann zur Abschirmung des Vermögens bei eventuellen künftigen Familienkonflikten verwendet werden. 3. Die Unternehmensbewertung Die Ermittlung des Unternehmenswerts stellt einen weiteren Problemkomplex dar. Der Verkäufer möchte seinen Gewinn maximieren und schätzt den Wert seines Lebenswerks oft auch höher ein, als er ist und der Übernehmer möchte seine Anschaffungskosten möglichst gering halten. Außerdem birgt ein zu hoher Kaufpreis für den Übernehmer die Gefahr, dass er sich mit den Finanzierungskosten übernimmt und den Kapitaldienst zukünftig nicht leisten kann. Da zum einen zukünftige Werte berücksichtigt werden müssen, die naturgemäß nur annähernd ermittelt werden können, und zum anderen sowohl objektive als auch subjektive Kriterien zur Kaufpreisermittlung gehören, kann ein Kaufpreis nicht genau berechnet werden. Die nachfolgend aufgeführten Verfahren bieten daher nur grobe Orientierungen, wobei individuell Zu- und Abschläge vorzunehmen sind. Die Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem Ertragswertverfahren basiert auf der Überlegung, dass der Unternehmenswert anhand der zukünftigen Einnahmeüberschüsse ermittelt wird und nicht auf Basis der vorhandenen Unternehmenssubstanz. Der Übernehmer möchte eine angemessene Verzinsung seines Kapitals. Die Ertragskraft und damit die Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens muss ausreichen, um zum einen die Investitionen im betrieblichen Bereich und zum anderen die Zins- und Tilgungszahlungen aus dem Unternehmenskauf zu finanzieren. Vereinfacht berechnet sich der Ertragswert wie folgt: Gewinne der letzten drei Jahre abzgl. Kalkulatorischer Unternehmerlohn und außerordentliche Erträge und Aufwendungen der letzten 3 Jahre = Durchschnittliches Betriebsergebnis Durchschnittliches Betriebsergebnis x 100 / Kapitalisierungszins = Ertragswert Eine Variante des Ertragswertverfahrens ist die Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF- Methode). Neben zukünftigen Gewinnen werden auch zukünftige Cash-Flows in die Unternehmenswertberechnung einbezogen. Der Cash-Flow wird vereinfacht als die Differenz zwischen unternehmensbezogenen Einnahmen und Ausgaben bezeichnet. Insbesondere werden z.b. die Abschreibungen bei der Cash-Flow-Ermittlung nicht berücksichtigt, da es sich um keine tatsächliche Auszahlung des laufenden Wirtschaftsjahres handelt. Ebenso wenig werden Forderungen berücksichtigt, erst wenn diese tatsächlich einbezahlt wurden fließen diese in die Cash-Flow-Ermittlung ein. Der Cash-Flow ist sozusagen der Geldbeutel des Unternehmens.
4 Beim Substanz- bzw. Sachwertverfahren ist der Ausgangspunkt der Bewertung die Frage, was würde es kosten, ein Unternehmen gleicher Art zu errichten und alle notwendigen Vermögensgegenstände im jetzigen Zustand wieder zu beschaffen (Maschinen, Gebäude, Waren, Material,..) Dieses Bewertungsverfahren ist sinnvoll bei Unternehmen, deren überwiegendes Vermögen aus den vg. Vermögensgegenständen besteht, der Ertragswert jedoch verhältnismäßig gering ist. Der Substanzwert wird ermittelt als die Summe der im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten. Betriebsnotwendige Gegenstände werden mit den Wiederbeschaffungskosten und nicht betriebsnotwendige Gegenstände werden mit dem Veräußerungspreis angesetzt. Für die Bewertung wird i.d.r. die Unterstützung durch einen Sachverständigen notwendig sein. Die Differenz zwischen der Kaufpreisforderung und dem nach dem Substanzwertverfahren ermittelten Wert ist als Firmenwert zu bezeichnen (z.b. Wert des Kundenstamms, Lage des Betriebs, ). Insgesamt gibt es neben den vg. Grundformen der Bewertung noch weitere Wertermittlungsverfahren, deren Anwendung fallspezifisch sinnvoll sein könnte. In der Praxis wird der Unternehmenswert anhand verschiedener Verfahren ermittelt werden und ein Mittelwert als Kaufpreisforderung bzw. angebot angesetzt werden. 4. Rechtliche und steuerliche Aspekte Da die Gestaltung der Unternehmensübergabe bzw. des Unternehmensverkaufs eine sehr individuelle Angelegenheit ist, können im Folgenden nur verschiedene Problempunkte angerissen werden, um auf die eventuell entstehenden Fragestellungen aufmerksam zu machen. - Rechtsfragen beim Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens Die Gestaltung des Unternehmenskaufvertrages hängt von der Rechtsform des Unternehmens und den steuerlichen bzw. rechtlichen Zielen ab. Aus juristischer Sicht ist ein Unternehmen die Gesamtheit von Sachen und Rechten. Je nach der Form der Betriebsübergabe unterscheidet man den Unternehmenskauf (Asset-Deal = Kauf aller Wirtschaftsgüter, Forderungen und Verbindlichkeiten) und den Anteilskauf (Share- Deal = Kauf von Geschäftsanteilen). Soweit Gesellschaftsanteile oder Grundstücke mit veräußert werden ist zwingend eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrages notwendig. Ist ein Grundstück mit teil des Kaufvertrages empfiehlt es sich Einsicht in das örtliche Grundbuch zu nehmen. So kann der Käufer prüfen, ob das Grundstück durch eine Hypothek, Grundschuld oder ein Nießbrauchsrecht belastet ist. Da ein etablierter Firmenname von hohem wirtschaftlichen Wert ist, wurde die Möglichkeit der Firmenfortführung in 21 ff. HGB geregelt. Diese Möglichkeit kommt jedoch nur in Betracht, wenn das Unternehmen auch im Handelsregister eingetragen ist. Bei Kleinstgewerbetreibenden ist die Möglichkeit der vorherigen Eintragung zunächst zu prüfen. Da Kleinstgewerbetreibende ansonsten im Geschäftsverkehr unter ihrem eigenen Vor- und Nachnamen auftreten müssen. Einer der bedeutendsten Punkte bei der Unternehmensübergabe ist das Haftungsrisiko des Übernehmers für Altschulden des Übergebers. Übergeber und Übernehmer sollten sich hierzu dringend juristischen Rat einholen. Bei einer Betriebsübergabe gehen gem. 613 a BGB alle bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten in unveränderter Form fort. Weder Veräußerer noch Käufer können die Arbeitsverhältnisse kündigen; Kündigungen wegen einer Betriebsübergabe sind nichtig. Diese Vorschrift ist zwingendes Recht und kann per Vertrag nicht ausgeschlossen werden. Eine Betriebsübernahme i.s.v. 613 a BGB liegt vor, wenn der Nachfolger in der
5 gleichen Branche, wie der Vorgänger tätig ist und die wesentlichen Wirtschaftsgüter mit übernommen werden. - Erbrechtliche Überlegungen Fehlende Nachfolgeregelungen bedrohen oft die Existenz eines Unternehmens. Deshalb sollte der Unternehmer rechtzeitig per Testament regeln, wer im Falle seines Todes die Nachfolge im Unternehmen übernehmen soll, und dies nicht der gesetzlichen Erbfolge überlassen. Anhängig von der eigenen familiären Situation muss man entscheiden, welche testamentarischen Regelungen notwendig sind und was man durch gesellschaftsvertragliche Klauseln bereits geregelt hat. Über gesellschaftsvertragliche Regelungen kann die Vererbbarkeit von Gesellschaftsanteilen auf bestimmte Personen begrenzt werden oder die Übertragbarkeit auch gänzlich ausgeschlossen werden. Der Erblasser kann grundsätzlich frei entscheiden, wem er sein Vermögen überträgt. Nahe Angehörige haben jedoch stets einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Dies ist ein sofort fälliger Geldanspruch und nicht ein Anteil des vorhandenen gegenständlichen Vermögens. - Steuerrechtliche Überlegungen bei der Unternehmensnachfolge Auch steuerliche Fragestellungen haben Einfluss auf die Strukturierung und Abwicklung der Übergabe. Für den Übergeber geht es zum die Sicherung seiner Altersvorsorge und für den Übernehmer um den sicheren Start ins Unternehmerleben. Aber oberstes Ziel darf nicht sein, möglichst viel Steuern zu sparen, sondern wichtiger sind die Entscheidungen, die eine geordnete und Erfolg versprechende Weiterführung des Unternehmens sichern. Entscheidend ist, dass unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten die steuerlich optimale Übertragungsform gefunden wird. Wird das Betriebsvermögen unentgeltlich übertragen fällt grundsätzlich Schenkungsteuer an. Für die Übergabe von Betriebsvermögen gelten jedoch erhebliche Vergünstigungen (z.b. Freibetrag von T 225) die innerhalb der Familie durch die allgemeinen Freibeträge noch erhöht werden. Bei einer Übertragung im Wege der vorweggenommen Erbfolge ist zu beachten, dass je nach Ausgestaltung der lebenslangen Rente die Übertragung steuerlich entweder als voll unentgeltliches bzw. teilweise oder voll entgeltliches Geschäft behandelt wird. Da diese Beurteilung sowohl schenkungsteuerliche Folgen hat als auch für die die ertragsteuerliche Behandlung der laufenden Zahlungen beim Leistenden und beim Empfänger entscheiden ist, ist dringend anzuraten steuerlichen Rat einzuholen. Des Weiteren können auch in anderen steuerlichen Bereichen Folgen auftreten. Hierzu wäre z.b. auch die Grunderwerbsteuer aufführen. Da dieses Thema von dauerhaftem Interesse ist, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieses Merkblatt unter der Rubrik Wissenswertes auf dieser Homepage eingestellt wurde. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Sollten Sie zu den angesprochenen Themen noch weitere Informationen wünschen, so setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrHeinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrSPK Unternehmensberatung GmbH. Informationsabend. Unternehmensnachfolge
SPK Unternehmensberatung GmbH Informationsabend Unternehmensnachfolge SPK Unternehmensberatung GmbH Seite 1 Inhaltsverzeichnis I. Einführung II. III. IV. Potenzielle Nachfolger Formen der Übergabe Unternehmensbewertung
MehrThomas Paul. So übernehmen Sie einen Gastronomiebetrieb. interna. Ihr persönlicher Experte
Thomas Paul So übernehmen Sie einen Gastronomiebetrieb interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung...................................... 7 Die möglichen Folgen einer Betriebsübernahme........ 8
MehrCheckliste für Betriebsübergeber
Checkliste für Betriebsübergeber Prüfen Sie, welche der nachfolgenden Punkte aus Sie zutreffen, was bereits geklärt wurde und in welchen Bereichen noch Klärungsbedarf herrscht. Persönliche Zielsetzungen
MehrUnternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge Soll ich mich ins gemachte Nest setzen? Daniela Becker-Keip Dipl. Betriebswirtin (FH) Betriebsübernahmen In den nächsten 10 Jahren wird in über 700.000 deutschen Unternehmen der Generationswechsel
MehrUnternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge Soll ich mich ins gemachte Nest setzen? Rolf Weidmann Diplom-Volkswirt Diplom-Ingenieur Handwerkskammer Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz 28. November 2011 Betriebsübernahmen
MehrFormen der Betriebsübergabe
Formen der Betriebsübergabe Im folgenden werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Übergabe beschrieben. Die unterschiedlichen Varianten und deren Konsequenzen sollten mit dem Unternehmensberater, dem Steuerberater,
MehrDer Unternehmer und sein Nachfolger
Der Unternehmer und sein Nachfolger Die steuerliche Situation Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Olching / München 25.10.2011 Schenkung
MehrDer Wert des Unternehmens: Freudenstadt, 19. Februar Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung. Dipl.-Bw. (FH) Sylvia Weinhold
Der Wert des Unternehmens: Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung Freudenstadt, 19. Februar 2019 ein zentraler Faktor Vom Wert des Unternehmens leitet sich bei der Übergabe ab die Erbschafts-/ Schenkungssteuer
MehrDie Autorinnen 3. Einstieg in die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge 4
Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Die Autorinnen 3 Einstieg in die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge 4 I. Rechtliche Rahmenbedingungen 4 1. Erbrechtliche Grundlagen 4 a) Das
MehrMethoden zur marktgerechten Bewertung von Weingütern
Methoden zur marktgerechten Bewertung von Weingütern Prof. Dr. Andreas Kurth Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Hochschule Geisenheim University 60. Fachtagung des BDO Heppenheim, 5. Mai 2017 Methoden zur
Mehr- Wichtiges richtig tun - Der Generationswechsel im mittelständischen Familienunternehmen
- Wichtiges richtig tun - Der Generationswechsel im mittelständischen Familienunternehmen 1) Planung und Regelung des Betriebsübergangs stellt eine der wichtigsten Aufgaben für den Unternehmer dar. Nicht
MehrUnternehmensnachfolge im ländlichen Raum Albstadt, 24. November 2009
Unternehmensnachfolge - Die Betriebsanalyse vor Übernahme Unternehmensnachfolge im ländlichen Raum Albstadt, 24. November 2009 Chancen für Existenzgründer Sich ins gemachte Nest setzen! Noch nie waren
MehrReferent: Hubert Kammerer, Betriebsberater HWK Reutlingen
Planung der Betriebsübergabe Referent: Hubert Kammerer, Betriebsberater HWK Reutlingen Das sollten Sie rechtzeitig klären: Wer soll den Betrieb übernehmen? Wann wollen Sie den Betrieb übergeben? Wie soll
MehrÜbernahme - Unternehmenswert und andere Tücken!
Übernahme - Unternehmenswert und andere Tücken! INHALTSVERZEICHNIS I. Grundsätzliche Fragen II. Chancen und Risiken III. Unternehmensbewertung IV. Finanzierung V. Unternehmensbörsen VI. Ihre Fragen 25.März
MehrUnternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge Soll ich mich ins gemachte Nest setzen? H.-Georg Büllesbach Betriebswirt Unternehmensberater Betriebsübernahmen Das Übernahmepotential wird in Deutschland auf jährlich 200 000 Betriebe
MehrDer Unternehmensnachfolger
Der Unternehmensnachfolger Seine rechtliche und steuerliche Situation Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Olching 10.05.2011 Schenkung / Erbfall / Kauf Hurra, ich bekomme ein Unternehmen!!!
MehrI n h a l t e IHR LEBENSWERK IN GUTEN HÄNDEN. Wertermittlung ambulant. Ein Blick in die Praxis. Michael Diehl Geschäftsführer bpa servicegesellschaft
I n h a l t e Wertermittlung ambulant Einleitung Zu aller Anfang: Die Wertermittlung Praktische Unterstützung durch die bpa servicegesellschaft Asset-Deal vs. Share-Deal Exkurs: GmbH Gründung nach Umwandlungsgesetz
MehrDer Wert des Unternehmens: Freudenstadt, 27. Februar Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung. Dipl.-Bw. (FH) Sylvia Weinhold
Der Wert des Unternehmens: Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung Freudenstadt, 27. Februar 2018 Dipl.-Bw. (FH) Sylvia Weinhold Der Unternehmenswert ein zentraler Faktor Vom Wert des Unternehmens
MehrEin wichtiger Bereich der lebzeitigen Vorsorgemaßnahmen ist die vorweggenommene Erbfolge.
Schenkung Schenkung und vorweggenommene Erbfolge Eine weitsichtige erbrechtliche Planung schafft nicht nur ein gut durchdachtes Testament. Auch lebzeitige Vorsorgemaßnahmen können sinnvoll sein und müssen
Mehrverstehen steuern planen SteuerBerater Nachfolgeberatung Bereits heute an morgen denken.
verstehen steuern planen 1 3 2 4 SteuerBerater Nachfolgeberatung Bereits heute an morgen denken. verstehen Ihr Vorteil mit RTS: Die Grundlagen schaffen für einen erfolgreichen Generationenwechsel - weil
MehrUnternehmensnachfolge
Praxis Creditreform Unternehmensnachfolge von Birgit Felden, Annekatrin Klaus 1. Auflage Unternehmensnachfolge Felden / Klaus schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Schäffer-Poeschel
MehrInhalt. 6.1 Die Familiennachfolge Die schrittweise Übertragung eines Familienunternehmens Der vollständige Unternehmensverkauf
Inhalt Einleitung... 11 1 Generationswechsel im deutschen. Mittelstand... 14 1.1 Die Ausgangssituation... 14 1.2 Die Nachfolgelösungen in der Praxis 17 1.3 Die Anforderungen an den. Unternehmer... 18 1.4
MehrGUT ZU WISSEN. Immobilien. verschenken. und vererben EBOOK EXKLUSIV
GUT ZU WISSEN Immobilien verschenken und vererben EBOOK EXKLUSIV Werner Siepe Gut zu wissen Immobilien verschenken und vererben E-Book Exklusiv Inhaltsverzeichnis 4 Was wollen Sie wissen? 10 Vermögens
MehrUnternehmensbewertung
Unternehmensbewertung Worauf kommt es an? 04. Februar 2010 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Unternehmensübertragung Was soll übertragen werden Unternehmensbewertung 1. Bewertungsverfahren 1.1. Ertragswertverfahren
MehrEinstieg Unternehmensbewertung
Einstieg Unternehmensbewertung Die Bedeutung der Unternehmensbewertung Die Höhe des Kaufpreises ergibt sich aus einem gemeinsamen Konsens von übergebenden und übernehmenden Unternehmer über die wirtschaftlichen
MehrBetriebsnachfolge. Serviceangebote der Wirtschaftskammern Westbrandenburgs. Gut vorbereitet in die Unternehmensnachfolge
Betriebsnachfolge Serviceangebote der Wirtschaftskammern Westbrandenburgs Gut vorbereitet in die Unternehmensnachfolge Kurt-Mühlenhaupt-Museum, 21. Juni 2017 Beratungsstelle für die Unternehmensnachfolge
MehrWann ist der richtige Zeitpunkt für den Unternehmensverkauf - rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte. Rechtsanwalt Claus J.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Unternehmensverkauf - rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte Rechtsanwalt Claus J. Goldenstein Ihr Vortragender Claus J. Goldenstein Rechtsanwalt seit
MehrBewertung von Tabakfachgeschäften
Gutachterliche Stellungnahme Bewertung von Tabakfachgeschäften o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Romuald Bertl 11. SEPTEMBER 2018 Problemstellung und Zielsetzung Derzeitige Bewertungspraxis zur Kaufpreisfindung
MehrDIE UNTERNEHMENSBEWERTUNG EIN WICHTIGER FAKTOR BEI DER NACHFOLGEREGELUNG PROF. ALEXANDER DÜRR, MBA Seite
DIE UNTERNEHMENSBEWERTUNG EIN WICHTIGER FAKTOR BEI DER NACHFOLGEREGELUNG PROF. ALEXANDER DÜRR, MBA 02.06.2017 Seite 1 02.06.2017 Seite 1 1.) Anlässe für eine Unternehmensbewertung 2.) Die Unternehmensnachfolge
MehrDer faire Wert Unternehmensbewertung in der Praxis. Siegen
Der faire Wert Unternehmensbewertung in der Praxis Vizepräsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater Rechtsanwalt FA f. StR Michael Steinrücke Siegen 04.09.2017 Bewertungsanlass und Bewertungsmethode
MehrHandelsblatt Mittelstands-Bibliothek 8. Nachfolgeregelung. Band 8: Nachfolgeregelung. Bearbeitet von Birgit Felden, Annekatrin Klaus
Handelsblatt Mittelstands-Bibliothek 8 Nachfolgeregelung Band 8: Nachfolgeregelung Bearbeitet von Birgit Felden, Annekatrin Klaus 1. Auflage 2007. Buch. XI, 229 S. Hardcover ISBN 978 3 7910 2718 0 Format
MehrDie Betriebsberatung der Handwerkskammer Koblenz. informiert zum Thema: Betriebsnachfolge
I N F O R M A T I O N Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Koblenz informiert zum Thema: Betriebsnachfolge Wie regeln Sie Ihre Betriebsnachfolge? In den nächsten 10 Jahren wird in ca. 700.000 deutschen
MehrDer faire Wert Unternehmensbewertung in der Praxis. Arnsberg
Der faire Wert Unternehmensbewertung in der Praxis Präsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater Volker Kaiser Arnsberg 01.02.2017 Bewertungsanlass und Bewertungsmethode Grundsätzlich
MehrDas A & O der guten Vorbereitung. Unternehmensanalyse und Co.
Das A & O der guten Vorbereitung Unternehmensanalyse und Co. Ziel: Erfolgreiche Unternehmensnachfolge Seite 1 Keine Finanzierungsfehler Keine falsche Beurteilung rechtlicher Fragen Keine steuerlichen Fehlentscheidungen
MehrSPK Unternehmensberatung GmbH. Informationsabend 09.06.2015. Problemfälle in der Unternehmensnachfolge
SPK Unternehmensberatung GmbH Informationsabend 09.06.2015 Problemfälle in der Unternehmensnachfolge SPK Unternehmensberatung GmbH Seite 1 SPK Unternehmensberatung GmbH Seite 2 Die 4 Säulen Die 4 Unternehmensbereiche
MehrSteuerliche Gestaltung der Betriebsübergabe
Steuerliche Gestaltung der Betriebsübergabe Referent: Steuerberater Dipl.-Finanzwirt G. Regnery Partner in Dr. Eich, Jakob & Partner mbb Rechtsanwälte & Steuerberater Hoevelstraße 19 56073 Koblenz Tel.
MehrVeranstaltung am 20. Oktober 2011
Planung und Gestaltung der U N T E R N E H M E N S N A C H F O L G E Veranstaltung am 20. Oktober 2011 Referent: Axel Seebach Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV
MehrWas ist das Unternehmen wert?
Was ist das Unternehmen wert? Unternehmensbewertung durch die HWK Landesinitiative Unternehmensnachfolge 22. Oktober 2009 Großer Saal der Handwerkskammer Hannover Grundthesen zum Einstieg Ein Unternehmen
MehrUnternehmensbewertung
Unternehmensbewertung Wert des Unternehmens Jeder Käufer will möglichst wenig bezahlen. Jeder Verkäufer will möglichst viel erlösen. Ziel der Bewertungsverfahren: Fairen und akzeptablen Preis finden. Wert
MehrÜBERNAHMEVERTRAG: Tipps für GmbH und Einzelunternehmen
Marktübersicht: ÜBERNAHMEVERTRAG: Tipps für GmbH und Einzelunternehmen Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M., Rechtsanwältin IMMER AUF DER SICHEREN SEITE Von unserer Fachredaktion geprüft. Die Inhalte dieses Downloads
MehrSicherung der Unternehmensfortführung und Vorbereitung der Unternehmensnachfolge
Sicherung der Unternehmensfortführung und Vorbereitung der Unternehmensnachfolge 20. Juni 2017 Formen der Betriebsübergabe und deren steuerliche Auswirkungen für Übergeber und Übernehmer Verkauf, Verpachtung,
MehrGUT ZU WISSEN. Immobilien. verschenken. und vererben EBOOK EXKLUSIV
GUT ZU WISSEN Immobilien verschenken und vererben EBOOK EXKLUSIV Werner Siepe Gut zu wissen Immobilien verschenken und vererben E-Book Exklusiv Inhaltsverzeichnis 4 Was wollen Sie wissen? 10 Vermögens
MehrUnternehmensnachfolge: Möglichkeiten der Kaufpreisermittlung
Unternehmensnachfolge: Möglichkeiten der Kaufpreisermittlung Sören Ruppik 06.05.2015 Unternehmensnachfolge im Handwerk 1 Übersicht Möglichkeiten der Kaufpreisermittlung Was ist das Unternehmen wert? Unternehmensbewertung
MehrSteuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater www.formhals.com Vortrag im Rahmen der Veranstaltung: Unternehmensnachfolge
MehrDas 1x1 des Unternehmenskaufs Existenz 2018, 10. November 2018 RAin Miria Dietrich
Das 1x1 des Unternehmenskaufs Existenz 2018, 10. November 2018 RAin Miria Dietrich Definitionen: Unternehmen Gesamtheit von Sachen und Rechten, tatsächlichen Beziehungen und Erfahrungen sowie unternehmerischen
MehrWas ist das Unternehmen wert?
Was ist das Unternehmen wert? Die neuen Bewertungsregeln zur Ermittlung des Betriebsvermögens Anton Pietz Betriebsberater der HWK für Oberfranken Anton Pietz, Betriebswierschaftlicher Berater, HWK für
MehrÜbernehme ich mich mit der Übernahme? Übernahme als Chance!
Übernehme ich mich mit der Übernahme? Übernahme als Chance! INHALTSVERZEICHNIS Grundsätzliche Fragen Chancen und Risiken Unternehmensbewertung Finanzierung Unternehmensbörsen Ihre Fragen CHANCEN UND RISIKEN
MehrBetriebsverkauf oder verpachtung an fremde Dritte: Worauf bei Vertragsgestaltungen geachtet werden sollte!
Geiersberger g Glas Rechtsanwälte Fachanwälte Rostock g Schwerin Jahrestagung 2019 - Unternehmensnachfolge Betriebsverkauf oder verpachtung an fremde Dritte: Worauf bei Vertragsgestaltungen geachtet werden
MehrUnternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten
Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten Referent: Dipl.-Kfm. Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer www.dr-knabe.de Familienunternehmen seit 1928 ISO 9001:2008
MehrBewertung - Due Diligence - Finanzierung
Nachfolgemanagement in Familienunternehmen Bewertung - Due Diligence - Finanzierung Von Hubert Kersting Sven Bitzer Raphael Dupierry ERICH SCHMIDT VERLAG Danksagungen Vorwort Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis
MehrBestandsübertragung rechtliche Fallstricke. RA André Molter, Syndikus VDVM Vermittlertreff der Handelskammer Hamburg, 5.
Bestandsübertragung rechtliche Fallstricke RA André Molter, Syndikus VDVM Vermittlertreff der Handelskammer Hamburg, 5. November 2015 Agenda Folie 2 Agenda Allgemeines Übertragungswege Asset Deal vs Share
MehrWas ist mein Unternehmen wert?
28. Oktober 2011 Was ist mein Unternehmen wert? Vorstellung des Referenten Einsatzgebiete der Bewertung Unternehmensbewertung - Allgemein Bewertungs-Verfahren Praktische Umsetzung 28. Oktober 2011 Vorstellung
MehrFAMILY MANAGEMENT Bankhaus Spängler. Unternehmensnachfolge: Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten?
FAMILY MANAGEMENT Bankhaus Spängler Unternehmensnachfolge: Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten? Tauern Spa Kaprun, 17.03.2015 Vortragsinhalte: (1) Was sind die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung?
MehrUNTERNEHMENS- NACHFOLGE. im Bauunternehmen
UNTERNEHMENS- NACHFOLGE im Bauunternehmen November 2015 Haftungsausschlussklausel: Die Inhalte des Leitfadens wurden nach bestem Wissen und gründlicher Recherche erarbeitet. Sie sind jedoch keine Handlungsempfehlungen
MehrHerzlich Willkommen zur Veranstaltung Unternehmensnachfolge im ländlichen Raum, IHK Geschäftsstelle Freudenstadt 19. Februar 2019
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Unternehmensnachfolge im ländlichen Raum, IHK Geschäftsstelle Freudenstadt 19. Februar 2019 www.nordschwarzwald.ihk24.de Die Erfolgsfaktoren einer Unternehmensnachfolge:
MehrZuwendung von Grundbesitz
Ehmann & Hoffmann, Notare Katharinenstraße 5 74523 Schwäbisch Hall Tel.: (0791) 499 747-0 Fax: (0791) 499 747-99 E-Mail: info@eh-notare.de Zuwendung von Grundbesitz Veräußerer (derzeitiger Eigentümer)
MehrWEITERBILDUNG & UNTERNEHMENSSICHERUNG Unternehmensnachfolge regeln. Informationen für Unternehmer und Nachfolger
WEITERBILDUNG & UNTERNEHMENSSICHERUNG Unternehmensnachfolge regeln Informationen für Unternehmer und Nachfolger Vorwort Ich kann nicht voraussehen, aber ich kann zu etwas den Grund legen. Denn die Zukunft
MehrNachfolge Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe
Nachfolge 2016+ Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe Mag. Andrea Prozek 11. November 2016 Möglichkeiten der Betriebsübergabe Entgeltliche Übergabe (Betriebsverkauf) Unentgeltliche Übergabe (Schenkung)
MehrUnternehmensnachfolge im Handwerk
Unternehmensnachfolge im Handwerk Handlungsempfehlungen aus steuerlicher Sicht Thomas Hartmann Geschäftsstellenleiter Gewerbe-Treuhand Oberfranken GmbH Steuerberatungsgesellschaft Mehrmalige Nutzung der
MehrVortragsveranstaltung
Vortragsveranstaltung Betriebsübergang im Handwerk Handwerkskammer zu Köln Referent: Heinz-Günther Hunold, Steuerberater 26. Februar 2015 ca. 80 Mitarbeiter Seite 2 Die Unternehmensgeneration stellt sich
MehrGenerationswechsel Rechtliche Möglichkeiten der Gestaltung. Constanze Nehls Rechtsanwältin
Generationswechsel Rechtliche Möglichkeiten der Gestaltung Constanze Nehls Rechtsanwältin Fachanwältin für Agrarrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht 1 Ausgangsüberlegung: Festlegungen für das eigene Vermögen
MehrUnternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge Planen und realisieren Überreicht durch: 10., durchgesehene und aktualisierte Auflage 2018 Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstraße
MehrNichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.
Unternehmensnachfolge - Neues aus Karlsruhe - Steuerliche und rechtliche Vorüberlegungen zur Betriebsübergabe Landshut, 11. Februar 2015 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.
MehrUnternehmensverkauf und -nachfolge
Unternehmensverkauf und -nachfolge am 07./ 08.09.2017 in Berlin beim DDIV Verwaltertag Referent: Alois Reutlinger, Steuerberater 1 Unternehmensverkauf Unternehmensnachfolge eines Verwaltungsunternehmens
MehrWege in die Unternehmensnachfolge Volkert Schmidt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wege in die Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge Unternehmerische Fragestellungen als Vorüberlegungen: Welche Ziele verfolge ich bei und mit der Übertragung? Rechtliche Fragestellungen: Testamentarische/Erbrechtliche
MehrRA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1
04.03.2018, Folie 1 Vorweggenommene Erbfolge was ist das? Vorweggenommene Erbfolge = die Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teiles davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder
MehrInhaltsverzeichnis Ausführliches Inhaltsverzeichnis...5 Konzeption Gegenstand, Konzepte und Begriffe...12
Inhaltsverzeichnis Ausführliches Inhaltsverzeichnis...5 Konzeption... 10 1. Gegenstand, Konzepte und Begriffe...12 1.1 Gegenstand und Anlässe der Unternehmensbewertung...13 1.2 Konzepte der Unternehmensbewertung...16
MehrFirmenbildung. 1. Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft, 18 I, 30 HGB 2. Irreführungsverbot, 18 II HGB 3. Angabe der Rechtsform, 19 HGB
Firmenbildung Grundsätze der 18 f. HGB: 1. Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft, 18 I, 30 HGB 2. Irreführungsverbot, 18 II HGB 3. Angabe der Rechtsform, 19 HGB gemäß 37a HGB muss die Firma auf Geschäftsbriefen
MehrUnternehmensnachfolge im Handwerk. Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe
Unternehmensnachfolge im Handwerk 19. Juni 2018 Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe Dipl.-Kfm. Hendrik Sebastian, Steuerberater, Chemnitz Vorstellung Person Dipl.-Kfm. Hendrik Sebastian, Steuerberater
MehrHof- und Unternehmensnachfolge frühzeitig die richtigen Weichen stellen
Geiersberger Glas Rechtsanwälte Fachanwälte Rostock Schwerin 8. Agrarkonvent 2016 Hof- und Unternehmensnachfolge frühzeitig die richtigen Weichen stellen Rechtsanwalt Ingo Glas Zur Person Geiersberger
MehrÜbertragung in der Familie, Nachfolgeplanung ohne innerfamiliäre NachfolgerIn
Übertragung in der Familie, Nachfolgeplanung ohne innerfamiliäre NachfolgerIn Wir wollen Feinheiten der Übergabe/Übernahme im Familienkreis aufzeigen u. Betriebsübergaben leicht(er) machen. Mag. Walter
MehrHerausforderung Unternehmensnachfolge Nachfolge mit Unterstützung der IHK: Das Moderatoren-Konzept
Herausforderung Unternehmensnachfolge Nachfolge mit Unterstützung der IHK: Das Moderatoren-Konzept Christian Schwöbel, Bereichsleiter Unternehmensförderung / Unternehmensrecht Herausforderung Nachfolgeplanung
MehrBetriebsberatungsdienst der Handwerkskammer Kassel
Betriebsberatungsdienst der Handwerkskammer Kassel Unternehmenswertermittlung nach AWH - Was ist Ihr Handwerksbetrieb wert? - Hinweise zu Betriebsnachfolge und Wertermittlung im Handwerk Bernd Blumenstein,
MehrCheckliste Beteiligung an einem Betrieb
Checkliste Beteiligung an einem Betrieb Diese Checkliste dient zu Ihrer Orientierung. Bitte prüfen Sie selbst, welche Maßnahmen in Ihrem konkreten Fall notwendig sind und ob Sie eventuell noch weitere
MehrIn welcher Höhe fällt Schenkungsteuer an und kann T.s Tante (Variante 4) die Jahresversteuerung nach 23 ErbStG wählen?
A 103 ErbSt O Sachverhalt Behandlung der gemischten Schenkungen und Schenkung unter Auflage ErbStG 7 Abs. 1 Nr. 1, 23 A (60 Jahre) überträgt 2011 seiner Tochter T ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Einfamilienhaus
MehrHöchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?
Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer
Mehr2. Bad Honnefer Erbrechtstag. Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien
Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien Aktuelle Steuerfreibeträge Steuerklasse Freibetrag I Ehepartner 500.000 I Kinder und Stiefkinder 400.000 I Enkel 200.000 I Eltern und Großeltern
MehrUnternehmensnachfolge
Herzlich Willkommen 1 Unternehmensnachfolge balden CONSULTING Günter Balden Zu meiner Person Unternehmensnachfolge Jahrgang 1955 Groß- und Außenhandelskaufmann BWL Studium Ausbildereignungsprüfung IHK
MehrExperts Group Übergabe Consulting
Experts Group Übergabe Consulting 1 Unternehmensübergabe: Wie bereite ich mein Unternehmen auf den Verkauf vor? Nachfolger und Unternehmensberater Landessprecher ExpertsGroup ÜbergabeConsultant NOE 2 1
MehrEs existiert keine Session
14.10.2017 1/13 14.10.2017 2/13 14.10.2017 3/13 Methodik Diese Bewertung erfolgt nach den Grundsätzen des AWH-Standards 5.0 Bisher werden für die Wertermittlung von Unternehmen die in der Industrie entwickelten
MehrGründen als: Nachfolger/in
Gründen als: Nachfolger/in - Betriebsübernahme - Referent: Dipl.-Kfm. Andreas Schreiner T:/allgemein Office/Seminare/2004/DeGuT.ppt Beratungsbereiche Sanierung/ Konsolidierung Unternehmens- finanzierung
MehrDie Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
Martin Lösel Die Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Eine Untersuchung der einkommensteuerlichen Vorteilhaftigkeit der synallagmatischen Leistungsbeziehung Verlag Dr. Kovac Hamburg
MehrHandout zum Vortrag. "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr.
Handout zum Vortrag "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau Dr. Thomas Milde Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Bleichstraße
MehrUnternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge Soll ich mich ins gemachte Nest setzen? Daniela Becker-Keip Diplom-Betriebswirtin (FH) Handwerkskammer Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz Inhalt Allgemeines Vorteile
MehrInhalt.
Inhalt A. Einführung I. Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge II. Ziele der vorweggenommenen Erbfolge 1. Erbschaftsteuerliche Überlegungen 2. Einkommensteuerliche Überlegungen 3. Mit warmer Hand schenken
MehrGenerationswechsel im Mittelstand. Rechtliche und psychologische Aspekte der Unternehmensnachfolge
Generationswechsel im Mittelstand Rechtliche und psychologische Aspekte der Unternehmensnachfolge Jeder 2. Unternehmer über 60 Jahre hat noch keinen Nachfolger Von den 55-60 Jährigen haben 70 % noch keinen
MehrUnternehmensbewertung in der Nachfolgeregelung
Unternehmensbewertung in der Nachfolgeregelung Gerald Friebe, Leiter der Unternehmensberatung Handwerkskammer Heilbronn-Franken Erfolgreiche Unternehmensnachfolge im Ländlichen Raum am 7. November 2014
MehrVeräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)
Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Beispiel: A ist Inhaber eines Einzelunternehmens mit folgender Steuerbilanz: Aktiva Einzelunternehmen des A Passiva PKW 10 Eigenkap. 500 Sonst. WG 890 Schulden
MehrHERZLICH WILLKOMMEN!
HERZLICH WILLKOMMEN! Herausforderung Unternehmensnachfolge Uwe-Peter Becker Rahmenbedingungen Quelle. www.wikipedia.de Unternehmensnachfolge, ein regionales Problem? Unternehmensnachfolge, ein regionales
MehrSWISTTALER UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK, 10. November U N T R N E H M E N S N A C H F O L G E intern oder extern Wie geht das?
SWISTTALER UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK, 10. November 2015 U N T R N E H M E N S N A C H F O L G E intern oder extern Wie geht das? Ablauf / Agenda 2 1. Einführung in das Thema Nachfolge 2. Der Nachfolgeprozess
MehrSteuerberatung Konstantin Bösl
Steuerberatung Konstantin Bösl 1 ABEND FÜR DIE MITGLIEDER VON EXUV E.V. 27. MÄRZ 2015 2 Vorwort und Hinweis: Nachfolgende Präsentation zeigt beispielhaft, welche steuerlichen und rechtlichen Aspekte bei
MehrNachfolge richtig gestalten
Vortrag zum Thema: Nachfolge richtig gestalten rechtliche und steuerliche Herausforderungen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Krs. Herzogtum Lauenburg 1 Wir sind Weltmeister
MehrUnternehmensnachfolge in der Landwirtschaft Besonderheiten bei Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften
Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft Besonderheiten bei Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften Geiersberger g Rechtsanwälte Rostock g Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt und Fachanwalt
MehrBesonderheiten der Unternehmensnachfolge. WP/StB Dipl.-Kfm. Michael Peters
0 Besonderheiten der Unternehmensnachfolge WP/StB Dipl.-Kfm. Michael Peters Gliederung I. Vorbemerkungen 1. Anlässe 2. Gestaltungsziele 3. Zu berücksichtigende Aspekte II. III. Wahrung der Unternehmenskontinuität
MehrBGH, Beschluss vom IV ZR 30/10 Rücktritt vom Erbvertrag bei Nichterbringung von Pflegeleistungen
Februar 2011 Seite: 1 NewslETTER ERBRECHT - Februar 2011 BGH, Beschluss vom 25.11.2010 IV ZR 124/09 Die Bewertung von Nachlassgegenständen, die nach dem Erbfall veräußert wurden, orientiert sich am tatsächlich
MehrBetriebsübernahmetag Unternehmensnachfolge im Mittelstand Forum 4 / Was ist mein Unternehmen wert
Betriebsübernahmetag Unternehmensnachfolge im Mittelstand Forum 4 / Was ist mein Unternehmen wert Erfahrungen und Tipps aus Sicht der Betriebsberatung Unternehmenswertermittlung nach AWH Standard Erfahrungen
Mehr