6 Die Stellvertretung

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1 6 Die Stellvertretung 150

2 Parteibezeichnung als essentiale negotii Jede Willenserklärung muss die essentialia negotii enthalten Die Bezeichnung der von der Willenserklärung betroffenen Person (= Partei des Rechtsgeschäfts) gehört zu diesen essentialia Beispiel: Essentialia negotii für den Abschluss eines Kaufvertrags: Parteien des Rechtsgeschäfts: Käufer und Verkäufer Kaufsache Kaufpreis Subjektiver TB der Willenserklärung 151

3 Ermittlung der Partei gem. 133, 157 BGB Die Partei gehört zum Inhalt des Rechtsgeschäfts Der Inhalt des Rechtsgeschäfts wird anhand des objektiven Empfängerhorizonts gem. 133, 157 BGB ermittelt Ausdrückliche Erklärung Erklärung durch schlüssiges Verhalten Grundregel: Wer eine Willenserklärung formuliert, ist nach 133, 157 BGB grundsätzlich auch Partei des entsprechenden Rechtsgeschäfts 152

4 Zweck der Stellvertretung: Juristische Person Kaufsache: Nikon Kamera Kaufpreis: 429 Euro Käufer: Der, der die Kamera in den Warenkorb getan hat und die Bestellung abschickt Verkäufer? Subjektiver Tatbestand der Willenserklärung 153

5 Zweck der Stellvertretung: Geschäftsunfähige Der dreijährige Karlo leidet an einer Blinddarmentzündung. Der Blinddarm muss operativ entfernt werden, weil er sonst durchzubrechen droht. Der ärztliche Heileingriff ist nur rechtmäßig, wenn der Patient einwilligt. Karlo kann diese Einwilligung wegen 104 Nr. 1 BGB unmittelbar selbst nicht geben. Geschäftsunfähige brauchen jemanden, der Willenserklärungen für sie formuliert und entgegennimmt. 154

6 Zweck der Stellvertretung: Arbeitsteilung Richte ich mein Angebot zum Abschluss an die Person, die an der Kasse sitzt? Wohl kaum. Denn die Person an der Kasse kann die Waren nicht ohne Weiteres übereignen. Der obj. Empfänger weiß, dass ich nur mit dem Inhaber des Geschäfts einen Vertrag schließen will. Herr Dornseifer kann nicht alle in seinem Unternehmen anfallenden Willenserklärungen selbst formulieren. 155

7 Grundstruktur der Stellvertretung Der Wortlaut der 164 I 1 BGB: Eigene Willenserklärung des Handelnden Im Namen des Vertretenen Mit Vertretungsmacht Rechtsfolge: Die Willenserklärung des Handelnden wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen 156

8 Grundstruktur der Stellvertretung Zwei im Wortlaut nur angedeutete weitere Voraussetzungen: 164 ff. BGB sind nur auf Willenserklärungen anwendbar Bei höchstpersönlichen Willenserklärungen ist die Stellvertretung ausgeschlossen 157

9 Grundstruktur der Stellvertretung Vertreter Vertragspartei: GH 433 BGB Vertragspartei: GH 433 BGB Geschäftspartner GP Erteilung Vertretungsmacht Kaufvertrag gem. 433 BGB Vertretener Geschäftsherr GH 158

10 Eigene Willenserklärung des Vertreters Vertreter Geschäftspartner GP Vertretener Geschäftsherr GH 159

11 Eigene Willenserklärung des Vertreters Fall 25: Eichbaum will de Vadder hawen! Vater Volkmar schickt seinen 12 jährigen Sohn Sigurd zum Kiosk des Kurt, um sechs Flaschen Eichbaum Export für ihn zu kaufen. Sigurd betritt das Kiosk und sagt: Mein Vater schickt mich. Ich soll sechs Flaschen Eichbaum Export für ihn kaufen. Gibt Sigurd eine eigene Willenserklärung ab? 160

12 Eigene Willenserklärung des Stellvertreters Was geschieht hier?: Abgrenzung des Stellvertreters vom (Erklärungs)boten Der Bote überbringt lediglich eine fertig formulierte Willenserklärung eines anderen als dessen Transportmittel Der Stellvertreter formuliert die Willenserklärung erstmals und selbständig Entscheidend ist die Wahrnehmung des objektiven Empfängers gem. 133, 157 BGB 161

13 Im Namen des Vertretenen Vertreter Vertragspartei: GH 433 BGB Geschäftspartner GP Vertretener Geschäftsherr GH 162

14 Im Namen des Vertretenen Der Vertreter muss offenlegen, dass nicht er selbst Partei des Rechtsgeschäfts sein soll, sondern ein anderer (sog. Offenkundigkeitsprinzip ) Der Geschäftspartner soll wissen, mit wem er Verträge schließt Deshalb: Missachtet der Vertreter das Offenkundigkeitsprinzip, treffen ihn selbst die rechtlichen Konsequenzen aus der Willenserklärung ( 164 II BGB) Er stellt klar, dass nicht er selbst Partei des Rechtsgeschäfts werden soll, sondern ein anderer Er benennt diesen anderen konkret mit Namen o.ä. 163

15 Offenes Geschäft für den, den es angeht Fall 26 ( Anonymer Kunsthandel ) Kunstsammlerin Katrin will beim Galeristen Guido eine Skulptur des berühmten spanischen Bildhauers Carvajal erwerben. Sie legt aber wert darauf, dass nicht unmittelbar selbst in Erscheinung zu treten. Deshalb bittet sie ihre Vertraute Veronika, den Guido aufzusuchen und die Skulptur dort diskret zu erwerben. Veronika erscheint bei Guido und erklärt: Ich möchte die Skulptur von Carvajal im Namen einer dritten Person, die ungenannt bleiben möchte, für Euro kaufen. Guido willigt ein. Wer ist Guidos Vertragspartner? 164

16 Offenes Geschäft für den, den es angeht Namen des Vertretenen nicht genannt An sich: Voraussetzungen des Offenkundigkeitsprinzips nicht erfüllt An sich: Eigengeschäft der V Problem: Dieses sollte auf jeden Fall ausgeschlossen sein Gesetz: Enthält keine Lösung Maßgeblich: Zweck des Offenkundigkeitsprinzips 165

17 Verdecktes Geschäft für den, den es angeht Fall 27 ( Haushaltswaren ) Die Industrielle Inge schickt ihren Butler Boris zu Haushaltswaren Kustermann, damit er dort für sie ein Set Kai Shun Messer zum Preis von insgesamt Euro erwerbe. Das Geld gibt sie ihm in bar. Der gewissenhaftborisführtdenauftragaus,lässtsichdie Messer aushändigen und zahlt den Kaufpreis sofort. Dabei denkt er die ganze Zeit daran, nur für Inge tätig werden zu wollen. Auf dem Weg zurück zu Inge fängt ihn der Gerichtsvollzieher Gunnar ab und will die Messer beschlagnahmen, da Boris dem Kredithai Hubert noch einen Betrag von Euro schuldet. Wer ist Eigentümer der Messer? 166

18 Verdecktes Geschäft für den, den es angeht Fehlendes Eigengeschäft nicht offengelegt An sich: Eigengeschäft des B Problem: Interessenlage der Beteiligten Gesetz: Keine Lösung Maßgeblich verdecktes Geschäft für den, den es angeht, bei Bargeschäften des täglichen Lebens Wie kommt der Vertretene in diesen Fällen in den Tatbestand der Willenserklärung? 167

19 Handeln unter fremdem Namen Fall 28 ( Graf Arcos Hobby ) Charlotte handelt mit exklusiven Classic Cars. Der verarmte Hobbyrennfahrer Rudi will bei ihr eine 1961er Chevrolet Corvette C1 erwerben. Das Fahrzeug soll jedoch Euro kosten, was Rudi sich nie und nimmer leisten kann. Also gibt Rudi sich als der wohlhabende Graf Arco aus und erklärt das Fahrzeug kaufen und gleich mitnehmen zu wollen. Den Kaufpreis werde er in einigen Tagen überweisen. Charlotte solle sich deswegen keine Sorgen machen. Schließlich sei er Graf Arco, habe einen guten Namen und viel Geld. Mit wem kommt der Vertrag zustande, wenn Charlotte sich darauf einlässt? 168

20 Vertretung mit Vertretungsmacht Gem. 164 I BGB wirkt die Willenserklärung des Stellvertreters nur dann für und gegen den Vertretenen, wenn der Stellvertreter auch die Befugnis hatte, diese Willenserklärung für den Vertretenen abzugeben Diese Befugnis bezeichnet man als Vertretungsmacht Man unterscheidet drei Arten von Vertretungsmacht Gesetzliche Vertretungsmacht (z.b I 1 BGB) Vollmacht Organschaftliche Vertretungsmacht (z.b. 26 BGB, 35 I GmbHG) 169

21 Vertretung mit Vertretungsmacht Vertreter Vertragspartei: GH 433 BGB Geschäftspartner GP Erteilung Vertretungsmacht Vertretener Geschäftsherr GH 170

22 Die Erteilung der Vollmacht Fall 29 ( Gas, Wasser... ) Installateur Röhrich bittet seinen Gesellen Ekkehard, rasch zum Großhändler Georg zufahren,umdortein Ideal Standard Waschbecken zu besorgen. Um sicher zu gehen, dass auch alles klappen wird, ruft Röhrich bei Georg an und sagt: Pass auf. Gleich kommt mein Geselle Ekkehard, um ein Ideal Standard Waschbecken für mich zu besorgen. Das geht in Ordnung. Schicke mir dann einfach die Rechnung. Wird Ekkehard mit Vertretungsmacht handeln? 171

23 Die Erteilung der Vollmacht Die Innenvollmacht gem. 167 I Alt. 1 BGB WE nach 167 I Alt. 1 Vertreter Vertragspartner Ich erteile Dir Vollmacht für [folgt nähere Bestimmung] Vertretener Zwischen dem Vertretenen und dem Vertreter besteht neben der Vollmachterteilung wenigstens regelmäßig ein sog. Innenverhältnis, das ein Arbeitsvertrag, ein Auftrag o.ä. sein kann. Dieses Innenverhältnis hat weder mit der Erteilung noch mit dem Umfang der Vollmacht etwas zu tun, wohl aber mit dem Fortbestand ( 168 BGB) 172

24 Die Erteilung der Vollmacht Die Außenvollmacht gem. 167 I Alt. 1 BGB Vertreter Vertragspartner Vertretener Grundsätzlich kann der Vertretene selbst über den Umfang der Vollmacht entscheiden: Einzelvollmacht für nur ein konkretes Geschäft Generalvollmacht für eine bestimmte Art von Geschäften Generalvollmachten mit gesetzlich definiertem Umfang der Vertretungsmacht, insb. 48 HGB Einzelvollmacht und Gesamtvollmacht 173

25 Allgemeine Rechtsscheinvollmacht Fall 30 ( Gas, Wasser... II ) Meister Röhrich hat gegenüber Georg erklärt, dass Ekkehard immer und jederzeit bevollmächtigt sei, für ihn Installationsbedarf zu erwerben. Als Ekkehard sich hierbei wiederholt als unzuverlässig erweist, kommt es zum Streit zwischen ihm und Röhrich. Röhrich sagt: Und mit den Einkäufen bei Georg ist jetzt Schluss. Das mache ich in Zukunft wieder ausschließlich selber. Am nächsten Tag sucht Ekkehard den Georg, der von dem Streit nichts weiß, auf und erwirbt dort im Namen des Röhrichs auf Rechnung 20 Schnüffelstücke und diverse Werkzeuge. Darf Röhrich die Bezahlung verweigern? 174

26 Allgemeine Rechtsscheinvollmacht Eigene Willenserklärung des Ekkehard im Namen des Röhrich Mit Vertretungsmacht? Ursprünglich: 167 I 1 Alt. 2 BGB Aber: Erloschen gem. 168 S. 2 BGB Problem: Woher soll Georg das wissen? Lösung: Die Rechtsscheinvollmachten gem. 170 bis 173 BGB Hier: 170 BGB Die Rolle des 173 BGB 175

27 Duldungsvollmacht Fall 31 ( Runner s High ) Veit will am Abend seinen Freund Gustav, der ein Sportgeschäft betreibt, abholen, um mit ihm zum Stammtisch zu gehen. Als Gustav mit einem anderen Kunden beschäftigt ist, erscheint Katja und legt ein Paar Brooks Pure Cadence auf die Kassentheke. Der ungeduldige Veit will keine wertvolle Stammtischzeit vergeuden, tut so, als arbeite er für Gustav und kassiert Katja ab. Gustav bemerkt dies zwar, unternimmt aber nichts, weil er keinen Streit im Laden will. Später stellt er fest, dass Veit der Katja einen großzügigen Rabatt gewährt hat, weil Katja so charmant danach fragte. Gustav will die von Veit getätigten Geschäfte nicht gelten lassen. Ist Katja Eigentümerin der Schuhe geworden? 176

28 Duldungsvollmacht Ursprünglich war Gustav Eigentümer der Schuhe ( 1006 I BGB) Denkbar: Eigentumserwerb der Katja von Veit gem. 929 S. 1 BGB Erfordert Einigung zwischen Katja und Veit gem. 145, 147 BGB mit Inhalt 929 S. 1 BGB Hier ( ), da Veit gem. 133, 157 BGB nicht im eigenen Namen handelte, sondern im Namen des Gustav (sog. unternehmensbezogenes Geschäft ) 177

29 Duldungsvollmacht Denkbar: Eigentumserwerb der Katja von Gustav gem. 929 S. 1 BGB Erfordert Einigung zwischen Katja und Gustav gem. 145, 147 BGB mit Inhalt 929 S. 1 BGB Problem: Katja und Gustav haben unmittelbar selbst keine Willenserklärungen ausgetauscht, sondern nur Katja und Veit Aber: Diese Willenserklärungen wirken gem. 164 I BGB unmittelbar für und gegen Gustav, wenn Veit ihn wirksam vertreten hat. Eigene Willenserklärung des Veit im Namen des Gustav: (+) 178

30 Duldungsvollmacht Mit Vertretungsmacht? Ausdrücklich erklärt gem. 167 S. 1 Alt. 1 BGB? Typisierte handelsrechtliche Vollmacht gem. 56 HGB? Stillschweigende Außenvollmacht gem. 167 S. 1 Alt. 2 BGB durch Schweigen? Rechtsscheinvollmacht gem. 170 bis 173 BGB? Problem: Katja wird nicht Eigentümerin Wie aber soll sie wissen, dass Veit nicht für Gustav handeln darf? Und warum ist Gustav nicht eingeschritten und hat alles geschehen lassen? 179

31 Duldungsvollmacht Grundsätze über die Duldungsvollmacht: Objektiver Rechtsscheintatbestand: Der Vertretene weiß, dass ein anderer im Rechtsverkehr als sein Stellvertreter auftritt und unternimmt nichts dagegen, obwohl er die Möglichkeit zum Einschreiten gehabt hätte. Zurechenbarkeit: Geschäftsunfähigen und Minderjährigen z.b. ist ein Rechtsschein nie zurechenbar. Vertrauen und guter Glaube: Der Vertragspartner muss darauf vertrauen und vertrauen dürfen, dass der Vertretene deshalb nicht einschreitet, weil er dem Vertreter Vertretungsmacht erteilt hat. Rechtsfolge: Der Vertretene muss sich so behandeln lassen, als hätte er dem Vertreter Vertretungsmacht erteilt. 180

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