* hemmer! Sachverhalt!Fall!2. Fall*2* Zyankali*GmbH*und*Lausig*KG*
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- Kristin Hase
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1 Juristisches*Repetitorium* POR$Niedersachsen * hemmer SachverhaltFall2 Fall*2* Zyankali*GmbH*und*Lausig*KG* DieZyankaliGmbHbetriebseit1970aufdemvonderLausigKGgepachtetenGrundstückeinen metallverarbeitendenbetrieb.ohnewissenderbehördenlagertesiedortindenjahren1970bis 1990AbfällevonchemischenNebenprodukten,anstattsiewievorgesehenzuentsorgen. ImJanuarvergangenenJahresgingdieZyankaliGmbHdurchVerschmelzunginderProfitGmbH auf. ImMaierfuhrdieStadtGöttingenvondenVorgängenausdenJahren1970bis1990.Aufgrund eines in jüngster Zeit veröffentlichten Sachverständigengutachtens, das sich mit der möglichen negativen Auswirkung gleichartiger chemischer Abfälle auf das Erdreich beschäftigte, befürchtet sie nun, dass es durch die Lagerung zu Verunreinigungen des Bodens gekommen sein könnte, diemöglicherweisezueinergefährdungdergrundwasserqualitätführenkönnten. Deshalb erließ die Stadt Göttingen im Juni an die LausigKG unter Hinweis auf das Gutachten eineverfügung,indersieihraufgab,dasgesamteerdreichaufdemgrundstückzusanieren.die Heranziehung der LausigKG begründete sie damit, dass allein diese als Eigentümerin für den ZustanddesGrundstücksverantwortlichsei. Die LausigKG erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage vor dem zuständigen Ver] waltungsgerichtmitderbegründung,dasssieschließlichnureigentümerindesgrundstückssei undsichindiesemfallselbstalsopferfühle.siehättevonderlagerungderchemieabfällekei] nekenntnisgehabt.insofernmüsstenichtsie,sondernallenfallsdieprofitgmbhdiesanierung vornehmen.überhaupthaltesiedasvorgehenderbehörde,dassichbislanglediglichaufvermu] tungenstützt,fürunrechtmäßig. Hat*die*Klage*der*Lausig*KG*Aussicht*auf*Erfolg? RAeDr.Schlömer/Daxhammer November18
2 Juristisches*Repetitorium* POR$Niedersachsen * hemmer SachverhaltFall8 Fall*8* Was*ist*mit*Witwer*W?* DiePolizeierhieltam15.11.einenAnrufdesMietersM,derineinemHausmitsechsMietparteien wohnt.mbittetdiepolizeiumhilfe.erteiltmit,inseinemhauswohnederwitwerwganzzurück] gezogen, seitdem seine Frau vor sechs Wochen gestorben seia dieser werde auch des öfteren vondepressionenbefallen.ebenhabenunbeiwderbriefträgergeläutetundversucht,ihmein Einschreiben zuzustellen. Trotz Läutens und Klopfens habe W die Türe nicht geöffnet und sich nicht bemerkbar gemacht, obwohl er zu dieser Zeit immer zu Hause sei. Er befürchte, dass W Handansichgelegthabe. DaaufdasLäutenundKlopfenderkurzdaraufhineintreffendenPolizeibeamtenbeiWnichtge] öffnet wird, entschließen sich diese da weder ein Wohnungsschlüssel aufzutreiben noch ein Schlosser kurzfristig zu erreichen ist die Wohnungstüre gewaltsam zu öffnen. Dabei wird das Türschlossbeschädigt.DieWohnungdesWhättemanüberdieVerandaleichteinsehenundbe] tretenkönnen. Sie dringen in die Wohnung ein, finden W aber nicht. Nach einer Viertelstunde kommt W, der ganzgegenseinegewohnheiteinenspazierganggemachthatte,heim. 1.*Was*kann*W*gegen*die*Maßnahme*der*Polizei*unternehmen?* 2.*Welche*Ansprüche*hat*er*gegebenenfalls?* * Abwandlung* Wie*ist*der*Fall*zu*lösen,*wenn*aus*der*Wohnung*von*W*ein*lauter*Knall*zu*vernehmen*war,* sich* aber* später* herausstellte,* dass* in* Wahrheit* der* Nachbarjunge* mit* einer* SchreckS schusspistole*spielte?* * RAeDr.Schlömer/Daxhammer November18
3 ÖffentlichesRecht VerwaltungsrechtATÜbersicht1 ZulässigkeitderverwaltungsgerichtlichenKlage Seite1von1 Verwaltungs6 Klageart Besond.SU6Vorauss. Allg.SU6Vorauss. rechtsweg Aufdr.SonderZuw.? Begehren z.b.füra.kl.vpf.kl.,ffkl. z.b.:? 61,62 z.b. 54IBeamtStGV (P)VA6Begriff? 81,82 126IBBG? 45,52 " 40I1VwGO 42II 68ff 74 78?RSB (P)Schutz?(P)erford.? norm Beh.Hoh.M.öff.RRegelg. Einz.fall AW (P)Auskunft (P)RVO (P)SonderRverh. (P)Zwangsmaßn. (P)Allg.vfg. (P)mehrstufig.VA (P)Vorbereit.maßn. ö.?r. n.?verfr. Abdräng.SonderZuw. Streit. Art z.b.art.34gg 3Fragen (P)Unterlassungsanspruch (P)Zweistufentheorie RADr.UweSchlömerSeptember17
4 ÖffentlichesRecht VerwaltungsrechtATÜbersichtNr.2 Seite1von1 JuristischesRepetitoriumHemmer RADr.UweSchlömerAAAJanuar18 Besondere(Sachentscheidungsvoraussetzungen(für(die(einzelnen(Klagearten:( ( ( Anfechtungsklage( Verpflichtungsklage( allg.(leistungsklage( allg.(feststellungsklage( Fortsetzungsfeststellungs? klage( Statthaftigkeit( ( Klageart(richtet( sich(nach(klagebe? gehren( 42I1.HS: Aufhebungeinesnoch nichterledigten,belastena denva(beachte 79VwGO) 42I2.HS Antragaufbegünstigenden VAmussvorherbeiBeA hördegestelltwordensein a)versagungsgegenklage b)untätigkeitsklage, 75 vorausgesetztin 43II,111,113IV KlagebegehrenaufVorA nahme(oderunterlassen) einesschlichtahoheitlichen Handelnsgerichtet 43 Klagebegehrenger.auf: a)bestehenodernichtbea steheneineskonkreten Rechtsverhältnisses beachtesubsidiarität gem. 43II b)nichtigkeiteinesva 113I4 VA,dersichnachKlageerheA bungerledigthat] analoganwendbarauferledia gungvorklageerhebungsowie aufverpflichtungsklage(str. Abgrenzungzu 43VwGO) Klagebefugnis( 42II VerletzungeigenerRechte durchdenerlassdesva mussmöglicherscheinen. Unprobl.beiAdressateiA nesbelastendenva (Art.2IGG),probl.regelA mäßigimdreipersonena verhältnis SchutzA normtheorie 42II AnspruchaufVAmuss möglicherscheinen,zua mindestanspruchaufera messensfehlerfreieenta scheidung h.m.: 42IIanalog a.a.:allgemeinesrechtsa schutzbedürfnisausreia chend 43I berechtigtesfeststellungsa interesse str.obdaneben 42IIAnA wendungfindet.nach Rspr.(),dasonstPopuA larklagendrohen. ZubejahenbeiNichtigA keitsfeststellungsklage. 42II umgestellteanfechtungsabzw. Verpflichtungsklage] zusätzlich() 113IS.4 bes.feststellungsinteresse a)wiederholungsgefahr b)rehabilitationsinteresse c)vorbereitungeinesamtshafa tungsprozesses(nichtbeiera ledigungvorklageerhebung) d)schwerergraeingriff Vorverfahren( soweitstatthaft NDS: 80NJG NRW: 110JustizG( 68ff. fürversagungsgegenklage nach 68IIerforderlich (A) (Ausn.: 54IIBeamtStG] 126BBG) (A) (Ausn.: 54IIBeamtStG, 126BBG) jedenfallsbeierledigungnach Klageerhebung(),ansonsten nachh.m.(a) Frist( 74VwGO 74IIbeiVersagungsgeA genklage 75beiUntätigkeitsklage (A),aberRechtsinstitutder Verwirkung (A),aberRechtsinstitutder Verwirkung 74unstreitigbeiErledigung nachklageerhebung,str.bei ErledigungvorKlageerhebung nachh.m.:(a)
5 ÖffentlichesRecht VerwaltungsrechtATÜbersichtNr.5 EinstweiligerRechtsschutz A.Sachentscheidungsvoraussetzungen 1Antragnach 80VVwGO1 I.Verwaltungsrechtsweg, 40I1VwGO II.StatthafteAntragsart richtetsichnachdembegehren, 88,122VwGO (P)Abgrenzungzu 123,vgl. 123V=>inHauptsacheAnf.kl.=> 80V Problemfälle : faktischervollzug" 81III,IV,84AufenthG III.Antragsbefugnis, 42IIanalog IV.Antragsgegner, 78VwGOanalog V.AllgemeineSachentscheidungsvoraussetzungen( 61,62VwGO,etc.) VI.RSB 1.KeineoffenkundigeUnzulässigkeitderHauptsache Seite1von2 2.(P)vorherigeErhebungeinesWiderspruchs(soweitstatthaft)erforderlich? h.m.:(),arg.wortlaut(wiederherstellen)cumkehrschlussaus 80V2 a.a.:(b),arg.faktischeverkürzungderwiderspruchsfrist 3.(P)vorherigeErhebungeinerAnfechtungsklageerforderlich? e.a.:(),bezugsobjektfüraufsch.w.wirdbenötigt,insbes.wennwsunstatthaft a.a.:(b),wortlaut 80V2 4.(P)vorherigerAntragbeiBehördeaufVollzugsaussetzungerforderlich? (B),nurindenFällendes 80IINr.1,ergibtsichaus 80VI # Abwägung(sieherechts) JuristischesRepetitoriumHemmer RADr.UweSchlömerBBBJuni17 B.Begründetheit bei 80IINr.4VwGO bei 80IINr.113VwGO 1.FormelleRMder Abwägung: AOdersof.Vollz. Vollzugsinteresse a.zuständigkeit gegen b.verf./form Aussetzungsinteresse aa.begründung, 80III #maßg.:erfolgsb bb. 28VwVfG,h.M.:(B)dakeinVA aussichtenin 2.Interessenabwägung derhauptsache
6 ÖffentlichesRecht VerwaltungsrechtATÜbersichtNr.5 Antragnach 80VVwGO1Details I.EntfallenderaufschiebendenWirkung, 80IIVwGO 1. 80IINr.1VwGOBKostenBundAbgabenbescheide Seite2von2 Nachh.M.istderKostenBVAnachErsatzvornahmenichterfasst,dazuKostenundAbgabennur laufende,regelmäßigeeinnahmenzählen IINr.2VwGOBUnaufschiebbareMaßnahmenvonPolizeivollzugsbeamten giltanalogfürverkehrszeichengem. 41StVO 3. 80IINr.3VwGOBSonstigedurchGesetzgeregelteFälle WichtigeVorschriften: 212aBauGBc 54IVBeamtStGc 126IVBBGc 45VWaffGc 14PassGc 84AufenthGsowielandesrechtlicheVorschrifteninsbes.imVollstreckungsrecht II.NotwendigkeiteinerweiterenInteressenabwägungbei 80VVwGO VArechtswidrig Keineweitere Interessenabw. =>Antragbegründet III.OffeneErfolgsaussichtenimHauptsacheverfahren FallswegenunklarerRechtsBundSachlagedieErfolgsaussichtenimHauptsacheverfahrenoffensind,istwie folgtzuverfahren: 80V11.Alt. ( 80IINr.1B3) VArechtmäßig Grds.keinew.Int.abw. =>Antragunbegr. Ausn.: 80IV3analog (Härte) 80VVwGO VArechtswidrig Keineweit.Int.abw. =>Antragbegründet 80V12.Alt. ( 80IINr.4) 1. Doppelhypothese(wiebei 32BVerfGG,vgl.BesprechungimVerfassungsrecht) 2. Bei 80V11.Alt.:=>Antragwirdabgelehnt(daVollzugalsgesetzl.Regelfall) Bei 80V12.Alt.:=>Antragistbegründet(daVollzugalsgesetzl.Ausnahme) VArechtmäßig WeitereInt.abw. immer ()erford.(hm) =>jenachergebnis Antragbegr.()/(B) JuristischesRepetitoriumHemmer RADr.UweSchlömerBBBJuni17
7 ÖffentlichesRecht VerwaltungsrechtATÜbersichtNr.7 EinstweiligerRechtsschutz 1Antragnach 123VwGO1 Seite1von1 A.Sachentscheidungsvoraussetzungen I.Verwaltungsrechtsweg, 40I1VwGO II.StatthafteAntragsart richtetsichnachdembegehren, 88,122VwGO (P)Abgrenzungzu 80V,vgl. 123V siehedazuübersichtzu 80VVwGO diff.:sicherungsanordnungregelungsanordnung III.Antragsbefugnis, 42IIanalog =>ErscheintAnordnungsanspruchundAnordnungsgrundmöglich? IV.Antragsgegner AllgemeinesRechtsträgerprinzip 78VwGOanalog(nurbeiVerpflichtungsklage) V.AllgemeineSachentscheidungsvoraussetzungen VI.RSB (P)vorherigeWiderspruchserhebung soweitstatthaft erforderlich? (P)nur,wenninHauptsacheVerpflichtungsklageeinschlägig h.m.:(a) (P)vorherigerAntragbeiBehörde(=Antragsgegner)erforderlich? h.m.: Grds.: () Ausn.: HohesEilbedürfnisundgeringeWahrscheinlichkeit einerfürdenantragstellerpositivenentscheidung (P)vorbeugenderRechtsschutz nurbeiunzumutbarkeitdesabwartens(z.b.irreversibleschäden,drohende Strafen,etc.) (P)VorwegnahmederHauptsacheRSB(A),fallsperseVorwegnahmeverlangt B.Begründetheit Antragbegründet,soweitAOAAnspruchundAOAGrundglaubhaftgemachtwordensind, 123IIIVwGO,920II,294ZPO Sicherungsanordnung, 123I1 SicherungdesstatusquoanRechten Anordnungsanspruch => materiellarechtl.situationinder Hauptsache Anordnungsgrund =>Eilbedürftigkeit/Interessenabwägung Regelungsanordnung, 123I2 ErweiterungdesRechtskreises Anordnungsanspruch =>materiellarechtlichesituationinder Hauptsache Anordnungsgrund =>Eilbedürftigkeit/Interessenabwägung =>GerichthatnurErmessenbzgl.desInhaltsdere.AO.nichtbzgl.des Ob (ganzh.m.) =>KeineVorwegnahmederHauptsache,Ausn.:IrreversibleSchädendrohen,Art.19IVGG RADr.UweSchlömer Oktober18
8 ÖffentlichesRecht Polizei1undOrdnungsrechtÜbersicht1 Seite1von1 I.RGL WelcheGefahr? "SpezG Abwehreiner speziellengefahr #Standard,,,,,,maßnahmen, 12ffNSOG $Generalklausel, 11NSOG PrüfungsaufbaueinerGefahrenabwehrverfügung II.FormelleRM 1.Zuständigkeit "SpezG #NSOG % a.sachlich Grds.: 1I Behörde Ausn.: 1II Polizei Eilzuständig1 keit, 1II (hiernichtschongefahr prüfen) [b.örtlich] 2.Form 3.Verfahren III.MaterielleRM 1.Vorauss.derRGL Gefahrfürö.S.o.ö.O. (P)desGefahrbegriffs 2.Verantwortlichkeit 6ff 1 3.Allg.RMdesVA insbesondere: a.möglichkeit, 44IIVwVfG falls(1),nichtrw.,wenn nurduldungsvfg.fehlt b.bestimmtheit, 37VwVfG [c.vhm, 4NSOG] 2 4.Ermessen 3 Ermessensfehler, 114VwGO a.entschließungsermessen,(ob) b.auswahlermessen(wie) c.störerauswahl(gegenwen) 1 ZumTeilwirdvertreten,dieVerantwortlichkeiterstimErmessenzuprüfen. 2 DieVerhältnismäßigkeitläßtsichi.d.R.ambestenindieErmessensprüfungintegrieren eineunverhältnismä1 ßigeEntscheidungistimRegelfalleineErmessensüberschreitung. 3 BeieinerGerichtsentscheidungsindnurdieErmessensfehlerzuüberprüfen.DieWiderspruchsbehördehinge1 genüberprüftdiezweckmäßigkeitvollständig. RADr.UweSchlömerJanuar17
9 ÖffentlichesRecht Polizei1undOrdnungsrechtÜbersichtNr.2 Seite1von1 Verwaltungszwanggem./ /64/ff/NSOG// Grund9VA/ Grund9VA/(9)/ Gestrecktes/Verfahren,/ /64/I/ Sofortvollzug,/ /64/II/ / /64/I/1.Alt. unanfechtbar 1. VAunanfechtbar 2. RMdesGrundVA istnichtvorauss. derrmdesver1 waltungszwangs 3. Androhung, Bes.Vorauss.d. versch.zw.mittel 5. VhmAnwendung 6. Fehlenv.Vollstrek1 kungshindernissen Wichtige/Anmerkungen:/ / /64/I/2.Alt./ keineauf1 sch.wirkung 1. VAsofortvollziehbar, 80IIVwGO 2. str.,obrmdes Grund1VA=Vorauss. d.rmdesverwal1 tungszwangs e.a.:(),vgl.mit 64II,effektiver Rechtschutz h.m.:(1),arg.effek1 tivegefahren1 abwehr,aber Berücksichtigung aufkostenebene / /64/II/ 1. GegenwärtigeGefahr 2. RMdesgedachten (fiktiven)grund1va istrm1vorauss.des Verwaltungszwangs 3....idRentbehrlich 4....idRnurErsatzvor1 nahmeu.unm.zw InNds.werdenalleVA,dieaufH/D/Ugerichtetsind,auchsoweitsienichtaufGrundlagedes NSOGergangensind,gem. 70NdsVwVGüberdie 64ffNSOGvollstreckt. 2. Über 64IINSOGkannnacheinemErst1Recht1SchlussaucheinVAvollstrecktwerden,der nochnichtunanfechtbaristundbeidemrechtsbehelfeaufschiebendewirkunghaben(h.m.). 3. DieVollstreckungvonVAennachBundesrechterfolgtüber 1ffBVwVG. RADr.UweSchlömerJanuar17 /
10 ÖffentlichesRecht Polizei1undOrdnungsrechtÜbersichtNr.2a AufbauschemafürVerwaltungszwanggem. 64ffNSOG RechtmäßigkeitdesgestrecktenVerfahrens RGL: 64I1.Alt.i.V.m. 65ff RGL: 64I2.Alt.i.V.m. 65ff FormelleRM 1.Zuständigkeit 64III 2.Verfahren Anhörung gem. 28 VwVfG (1), da entweder Vollstreckung kein VAoderentbehrlich, 28IINr.5 MaterielleRM 1.wirksamerGrund1VA 2.Unanfechtbarkeit 3.RMdesGrund1VAirrelevant 4.Ordnungsgem.Vollstreckung a.richtigeszwangsmittel aa. Ersatzvornahmebei vertretbaren Handlungen, 66 bb. Zwangsgeldbei unvertretbaren Handlungen, 67,68 cc. UnmittelbarerZwang(idR alsultimaratio), 69 b.rechtmäßigeandrohung* Vorauss.der 70,74.Ggf.ent1 behrlich c.beizwangsgeld:festsetzung/ Fristsetzung, 67 d. RechtmäßigeAnwendung deszwangsmittels aa. Besond.Voraussetzungen bb. RichtigerAdressat, 6ff cc. keinevollstreckungs1 hindernisse dd. Ermessen,insbes.VHM *)kannauchschonimverfahrengeprüftwerden. FormelleRM 1.Zuständigkeit 64III 2.Verfahren Anhörung gem. 28 VwVfG (1), da entweder Vollstreckung kein VAoderentbehrlich, 28IINr.5 Seite1von1 RechtmäßigkeitdesSofortD vollzuges RGL: 64IIi.V.m. 65ff FormelleRM 1.Zuständigkeit 64III 2.Verfahren Anhörung gem. 28 VwVfG (1), da entweder Vollstreckung kein VAoderentbehrl. 28IINr.1,5 MaterielleRM MaterielleRM 1.wirksamerGrund1VA 1.keinGrund1VA 2. keinsuspensiveffektdes 2.RMdesfiktivenGrund1VA Rechtsbehelfs, 80IIVwGO 3.Sonst.Vorauss.des 64II 3. str., ob RM des Grund1VA relevant,vgl.übersicht2 4.Ordnungsgem.Vollstreckung a.richtigeszwangsmittel aa. Ersatzvornahmebei vertretbaren Handlungen, 66 bb. Zwangsgeldbei unvertretbaren Handlungen, 67,68 cc. UnmittelbarerZwang(idR alsultimaratio), 69 b.rechtmäßigeandrohung* Vorauss.der 70,74.Ggf.ent1 behrlich c.beizwangsgeld:festsetzung/ Fristsetzung, 67 d. RechtmäßigeAnwendung deszwangsmittels aa. Besond.Voraussetzungen bb. RichtigerAdressat, 6ff cc. keinevollstreckungs1 hindernisse dd. Ermessen,insbes.VHM 4.Ordnungsgem.Vollstreckung a.richtigeszwangsmittel aa. Ersatzvornahmebei vertretbaren Handlungen, 66 (bb. Zwangsgeldbei unvertretbaren Handlungen, 67,68) cc. UnmittelbarerZwang(idR alsultimaratio), 69 b.rechtmäßigeandrohung* Vorauss.der 70,74.imRegel1 fallentbehrlich (c. BeiZwangsgeld:Festset1 zung/fristsetzung, 67) d. RechtmäßigeAnwendung deszwangsmittels aa. Besond.Voraussetzungen bb. RichtigerAdressat, 6ff cc. keinevollstreckungs1 hindernisse dd. Ermessen,insbes.VHM RADr.UweSchlömerJanuar17
Zulässigkeit der verwaltungsgerichtlichen Klage. Verwaltungs- Klageart Besond. SU-Vorauss. Allg. SU-Vorauss. rechtsweg
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