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1 Rainer Vedder Wirtschaftsprüfer Steuerberater Berlin,

2 Wo stehen wir Heute? Regelungsinhalt von 5 b EStG Woraus besteht die Taxonomie? Folgen für die Unternehmer Strategieentscheidung Softwareentscheidung Erleichterungen zur sanften Einführung der E-Bilanz (Softlanding) Kritik und Effizienzsteigerung Sanktionierung 2

3 Wo stehen wir Heute? Einführung der E-Bilanz ( 5b EStG) mit SteuBAG Ende 2008 Elektronik statt Papier (schnell, kostensparend und medienbruchfrei) Bürokratieabbau, Steigerung der Verwaltungseffizienz, effiziente Sicherung des Steueraufkommens, Steuergerechtigkeit (Auffinden der schwarzen Schafe) Keiner konnte seinerzeit ahnen welche Datenumfänge sich die Finanzverwaltung vorstellte Projekt egovernment (Modernisierung der Verwaltung) Konzeption und Realisation der E-Bilanz im Projekt KONSENS (Koordinierte neue Software- Entwicklung für die Steuerverwaltung) Zuständig Bayern und NRW Schnelle Festlegung auf XBRL als Übermittlungsdatenschema Abgabe der Steuererklärungen mit Gewinneinkunftsarten elektronisch (KöSt, GewSt, ESt) 3

4 Im Entwurf des BMF Schreibens Ende August 2010 wurde erst das ganze Ausmaß der Anforderungen der Finanzverwaltung offenkundig; Auslegung von 51Abs.4 Nr.1b EStG Ursprünglich geplante Erstanwendung ab wurde nach Anhörung von Kammern und Verbänden verschoben Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung Dezember 2010 Zwischenzeitlich Durchführung einer Pilotphase zum Test der Machbarkeit (geringe Resonanz) Veröffentlichung des BMF Anwendungs-Schreibens vom 28. September 2011 mit Ausweitung von Auffangpositionen und weitreichenden Übergangsfristen (Nichtbeanstandungsregelungen) 4

5 BMF : Auffangposten bleiben für eine Übergangszeit/Anfangsphase 5-6-Jahre erhalten Pressemitteilung : Die E-Bilanz kommt wie geplant, alle Erleichterungen gelten auf Dauer (mittelstandsfreundlich, Posten aus dem Hauptbuch ableitbar ; Auffangposten bleiben dauerhaft erhalten Nachfrage Bayrisches Landesamt für Finanzen: ggf. auch vollständige Streichung einzelner Auffangpositionen denkbar Aber FAQ (Auslegungshilfe aus Sicht des Projektteams) zum Thema E-Bilanz: jährliche Anpassungen wegen der Fortentwicklung der Taxonomie erforderlich Auffangpositionen werden mittelfristig evaluiert 5

6 Regelungsinhalt von 5b EStG Verpflichtung nach 5b Abs. 1 EStG Satz 1 Übermittlung des Inhalts der Bilanz sowie der GuV nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübermittlung Satz 2 Alternativ Satz 3 Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese [ ] durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz [ ] zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz [ ] übermitteln. Steuerbilanz Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung 6

7 Wer muss was elektronisch übermitteln? Alle bilanzierenden, in Deutschland Steuerpflichtigen unabhängig von Rechtsform und Größe müssen im Regelfall spätestens ab dem Veranlagungsjahr 2013 ihre Jahresabschlüsse elektronisch einreichen Keine inhaltlichen Änderungen da 5b EStG eine Verfahrensvorschrift ist: HB und GuV mit steuerlicher Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz mit steuerlicher GuV Ergebnisverwendungsrechnung Kapitalkontenentwicklung Steuerliche Gewinnermittlung Überleitungsrechnung 7

8 Jahresabschlussbilanzen Bei Personengesellschaften: Gesamthandsbilanzen Ergänzungsbilanzen Sonderbilanzen Eröffnungsbilanzen Veräußerungsbilanzen Liquidationsbilanzen Bilanzberichtigungen Bilanzänderungen Zwischenbilanzen bei Gesellschafterwechsel 8

9 Standardisiertes Datenschema XBRL Größenunabhängig Rechtsformunabhängig Eine Kerntaxonomie für alle Unternehmen Differenzierung nur für bestimmte Branchen: Ergänzungstaxonomien Krankenhäuser Pflegeeinrichtungen Land- und Forstwirtschaft Verkehrsunternehmen Wohnungsunternehmen Kommunale Eigenbetriebe Spezialtaxonomien Banken Versicherungen Pensionsfonds 9

10 Woraus besteht die Taxonomie? Taxonomie besteht aus: Grunddatenmodul (GCD) Informationen zum Bericht Informationen zum Unternehmen Dokumentinformationen Jahresabschlussmodul (GAAP) Bilanz GuV Ergebnisverwendungsrechnung Kapitalkontenentwicklung Steuerliche Gewinnermittlung Überleitungsrechnung Möglichkeiten zur freiwilligen Übermittlung weiterer Berichtsteile 10

11 Folgen für die Unternehmer: Notwendigkeit der Kontenzuordnung zu Taxonomiepositionen (Mapping) Unübersichtliche Anzahl von Mussfeldern Mussfeldanforderungen für alle denkbaren Fälle Strategieentscheidung zum Umgang mit den Anforderungen der Finanzverwaltung Mittelfristig vermutlich doch Notwendigkeit der Anpassung des Buchungsverhaltens Veränderung in den Kommunikations- und Erstellungsprozessen Einbindung IT- Abteilung Buchhaltung Steuerabteilung/Steuerberater Controlling/Reporting Überprüfung der Softwarefunktionen, zumindest Softwareupdate Ggf. Softwareneuanschaffung oder höhere Kosten beim Steuerberater 11

12 Strategieentscheidung Nichtstun ist keine Strategie; ein zweites ELENA wird es nicht geben; die E-Bilanz kommt Minimalstrategie Umfangreiche Nutzung der Auffangpositionen auf Basis der Handelsbilanzwerte, auch wenn Befüllung von Mussfeldern aus der Buchhaltung ableitbar wäre Neutralstrategie Keine Kontenplananpassungen und keine Anpassungen des Buchungsverhaltens, Befüllung nur der Mussfelder, die separat bebucht werden, ansonsten Nutzung der Auffangpositionen Maximalstrategie Anpassung des Kontenplans, des Buchungsverhaltens und ggf. der Vorsysteme zur umfangreichen Erfüllung der Anforderungen der Taxonomie 12

13 Erwartete Folgen der Strategieentscheidung Minimalstrategie Lösung unzulässig, soweit Positionen aus Hauptbuch ableitbar, Verweis auf gerichtliche Klärung wegen des über das HGB hinausgehenden Umfangs Erwartungsgemäß zwar geringe primären Kosten z. B. für die Anschaffung/Implementierung einer E-Bilanz-tauglichen Software, Alternativ: Delegation an den Steuerberater aber höhere Kosten für Erfüllung von Nachfragen, Rechtstreitigkeiten, ggf. höheres BP Risiko Neutralstrategie Geringe Primärkosten für Anschaffung/Implementierung einer E-Bilanz-tauglichen Software Alternativ Delegation an den Steuerberater, aber auch hier höherer Aufwand für Nachfragen ggf. Auffälligkeiten im Risikomanagementsystem der Finanzverwaltung BP Risiko Maximalstrategie Höhere Primärkosten für Anpassung der Kontenpläne und Veränderungen im Buchungsverhalten sowie für Anschaffung und Implementierung einer E-Bilanz tauglichen Lösung, Synergien bei den Kosten der Erstellung der Steuerbilanz/Erklärung 13

14 E-Bilanz taugliche Software erforderlich Eric ist der erste Mitarbeiter der Finanzverwaltung, der Ihre Daten prüft Elster Rich Client = ERiC zuständig für die erste Validierung der Daten Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen Verschlüsselung und Versendung Druck sowie Informations- und Hilfefunktion Ein unvollständiger oder in sich nicht schlüssiger Datensatz wird nicht zur Übermittlung an die Finanzverwaltung zugelassen Softwarebaustein, der zwingend in die Software zur Übermittlung der E-Bilanzdaten an die Finanzverwaltung in eine Software integriert werden muss Neue Version wird für November 2012 erwartet zu spät?? 14

15 Erleichterungen zur sanften Einführung der E-Bilanz: Verschiebung der Erstanwendung Schaffung weitreichender Übergangsregelungen Einfügung einer Vielzahl von Auffangpositionen Nutzung der Auffangpositionen möglich wenn nicht aus dem Hauptbuch nach individuellem Buchungsverhalten Zusage über großzügige Auslegung der Härtefallregelung durch das BMF Aber Verlässlichkeit/Dauerhaftigkeit der Aussagen fraglich: Auffangposten sind nur vorübergehend, Zeitraum 5-6 Jahre Auffangposten bleiben dauerhaft erhalten eine Streichung dieser Posten war und ist nicht beabsichtigt Auffangposten werden nach einer Anfangsphase stetig überprüft 15

16 Kritik und Effizienzsteigerung Kritik aus der Wirtschaft und Beraterschaft: Hoher Einführungsaufwand für die Unternehmen viel zu große Gliederungstiefe ohne ausreichende Rechtsgrundlage Keine Zurverfügungstellung eines manuellen Eingabetools Von der Wirtschaft und Beraterschaft erhoffte Verbesserungen: Schnellere Veranlagung Weniger und zeitnahe Betriebsprüfungen Reduzierung der Aufbewahrungspflichten 16

17 Von der Verwaltung erhoffte Verbesserungen Effizienzsteigerung durch Vermeidung von Medienbrüchen Geringere Fehleranfälligkeit wegen automatisierter Vorprüfung und Vermeidung von Übertragungsfehlern Schnellere Veranlagung Zeitnahe Betriebsprüfung Ermöglichung eines zielgenaueren Ressourceneinsatzes zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steueraufkommens Aufbau einer Tax Complience Strategie mit Servicemanagementsystem, Risikomanagementsystem und Sanktionsmanagement elektronische Rückübertragung z. B. von Steuerbilanzen nach Betriebsprüfungen 17

18 Sanktionierung: Abgabe der Bilanz und GuV in Papier ermächtigt die Finanzverwaltung nicht zu Schätzungen wenn die Steuererklärung ordnungsgemäß eingereicht wurde E-Bilanz ist nur eine ergänzende Unterlage zur Steuererklärung Steuererklärung kann fristgerecht übermittelt werden auch wenn E-Bilanz nicht rechtzeitig vorliegt. Keine Möglichkeit von Verspätungszuschlägen Festsetzung von Zwangsgeld bis zu ,00 wohl möglich 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 19

20 Kontakt Rainer Vedder Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partner RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Auguste-Viktoria-Straße Berlin T F E: r.vedder@rbs-partner.de 20

21 Standorte Berlin Auguste-Viktoria-Straße Berlin T F Hamburg Rothenbaumchaussee Hamburg T F Dresden Bautzner Straße Dresden T F Berlin Kurfürstendamm 190/ Berlin T F Frankfurt am Main Gervinusstraße Frankfurt am Main T F Potsdam Hebbelstraße Potsdam T F Berlin Rankestraße Berlin T F Köln Aachener Straße Köln T F München Widenmayerstraße München T F Hamburg Domstraße Hamburg T F Leipzig Petersstraße Leipzig T F Greifswald Steinbeckerstraße Greifswald T F

22 Berlin Hamburg Frankfurt/Main Köln Leipzig Dresden Potsdam München Greifswald 22

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