Landratsamt Mühldorf a. Inn Gesundheitsamt

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1 Landratsamt Mühldorf a. Inn Gesundheitsamt Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn Postfach Mühldorf a. Inn Therapiezentrum Christ GmbH Thomas und Günter Christ Weiß Taufkirchen Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Therapiezentrum Christ GmbH Weiß Taufkirchen Thomas und Günter Christ Geprüfte Einrichtung: Therapiezentrum Christ GmbH Weiß Taufkirchen In der Einrichtung wurde am von 9.30 Uhr bis Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

2 2 Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Personal Qualitätsmanagement Betreuung und Förderplanung Arzneimittel Hygiene bauliche Gegebenheiten Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Beschützende sozialtherapeutische Einrichtung Angebotene Wohnformen: Beschützender Wohnbereich für chronisch suchtkranke Menschen Beschützender Wohnbereich für Menschen mit Doppeldiagnosen Außenwohngruppen Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit seelischer Behinderung innerhalb der Einrichtung außerhalb der Einrichtung in Form von Praktika Therapieangebote: Arbeitstherapie Kunsttherapie Gruppentherapie

3 3 Angebotene Plätze: 70 Belegte Plätze: 67 Einzelzimmerquote: 53 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 79 % im Betreuungsdienst Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungskräfte: 0 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die Begehung fand in einer sehr angenehmen und kooperativen Atmosphäre statt. Alle Mitarbeiter waren sehr entgegenkommend und gaben bereitwillig Auskunft. Die nötigen Unterlagen wurden unverzüglich zur Verfügung gestellt. Die Begehung hinterlässt einen sehr positiven Eindruck. Die befragten Bewohner äußerten sich sehr zufrieden über die gesamte Einrichtung. Das Personal, die therapeutischen Möglichkeiten, die verschiedenen Freizeitangebote und das Essen wurden lobend erwähnt. Trotz des beschützenden Charakters des Hauses wirkte die Einrichtung offen und einladend. Die Bewohner haben jederzeit Zugang zum freundlich gestalteten Innenhof. Die besuchten Bewohnerzimmer, die Gemeinschaftsräume und die Gänge waren sehr einladend und wohnlich gestaltet. In den Aufenthaltsräumen darf abends geraucht werden. Positiv zu bemerken ist, dass auf ausreichend Lüftung geachtet wird, so dass es in den Räumen kaum nach Rauch riecht. Es existiert ein separater wohnbereichsübergreifender Nichtraucher- Aufenthaltsraum, der sehr gemütlich eingerichtet ist. Positiv hervorzuheben ist die hohe Fachkraftquote von 79 % im Betreuungsbereich. Die am erteilte Zustimmung zur Abweichung von den Mindestanforderungen gemäß 51 Abs. 6 i.v.m. 15 Abs.1 AVPfleWoqG (konkret: die Abweichung von der Erfordernis einer ständig anwesenden Fachkraft in der Nacht) bleibt weiterhin bestehen. Bei der Überprüfung wurden keine Vorkommnisse bekannt, die dem widersprechen würden. Im geprüften Zeitraum Dezember 2015 war immer eine Fachkraft im Dienst.

4 4 Um die qualitativ hochwertige Arbeit der Mitarbeiter zu unterstützen wird zweimal monatlich Supervision angeboten. Grundsätzlich können alle Mitarbeiter (eingeteilt in eine Gruppe von maximal 15 Personen) bereichsübergreifend an den Treffen teilnehmen. Alle Bewohner haben sowohl aus dem pädagogisch-therapeutischen Bereich und wie auch aus dem Betreuungsbereich einen Bezugsbetreuer. Die Betreuungs- und Förderplanung wird von diesen Ansprechpartnern in Zusammenarbeit mit den Arbeitstherapeuten und dem jeweiligen Bewohner geplant. Durch die gute Vernetzung der verschiedenen Bereiche scheint eine gute und kontinuierliche Entwicklung der Bewohner positiv unterstützt zu werden. Um die Bewohner ausreichend an der Therapieplanung zu beteiligen, müssen alle Bewohner einen ausführlichen Fragebogen mit den Themenkomplexen Kontakte, Selbständigkeit/Wohnen, Arbeitstherapie, Freizeit, Therapie ausfüllen. Im Wohnbereich A2/A3 gibt es ein Tagebuch, das im wöchentlichen Wechsel von den Bewohnern geführt wird. Dieses Buch ist eine gute Möglichkeit zur Reflexion, Stimmungslagen können aufdeckt werden. Um die Eigenreflexion bei problematischen Verhaltensweisen zu unterstützen, gibt es einen Reflexionsfragenbogen, den die Bewohner gemeinsam mit dem Bezugsbetreuer bearbeiten. Hinterfragt werden dabei u.a. die Auslöser, die Auswirkungen, sowie Ideen zur Vorbeugung eines Problemverhaltens. Ein gewalttätiger unter Alkoholeinfluss stattgefundener Konflikt zwischen mehreren Bewohnern wurde von Seiten der Mitarbeiter und der Leitung fachlich kompetent gelöst und im Nachgang ausreichend reflektiert und aufgearbeitet. Die Mitarbeiter aus dem pädagogisch-therapeutischen Bereich haben täglich eine kurze Sprechstunde, während der die Bewohner auch kurzfristig Termine vereinbaren können. Bei akuten Problemen ist dadurch sehr schnelle Unterstützung möglich. Am Tag der Begehung wurden die täglichen Zimmerkontrollen begleitet. Diese waren wertschätzend und gründlich, unter Berücksichtigung der Privatsphäre der Bewohner. Schränke wurden nicht geöffnet. In dem Wohnbereich in dem grundsätzlich schwächere Bewohner untergebracht sind, ist der Herd sowie die Spülmaschine gesichert. Die Geräte können aber jederzeit für gemeinsame Aktionen von einem Mitarbeiter wieder in Betrieb genommen werden. Einmal wöchentlich findet auf den Wohnbereichen 2 und 3 ein gemeinsames Kochen statt. Die Einrichtung verfügt nach wie vor über ein vielfältiges Freizeitangebot. Dies wird zum einen von der Einrichtung, zum anderen von der seit längerem bestehenden Freizeitgruppe organisiert. Die Freizeitgruppe besteht aus Mitarbeitern und Bewohnern. Die Arzneimittel waren ordnungsgemäß aufbewahrt. Ausführliche Listen über Medikamentennamen und Wirkstoffe, sowie deren Nachweisbarkeit und Abbauzeit im Blut bieten eine zusätzliche Sicherheit für die Mitarbeiter. Betäubungsmittel waren nicht vorhanden. Die Medikamente werden im Nachtdienst gemeinsam mit den Bewohnern gestellt. Die in den Gemeinschaftsräumen ausgehängten Putzpläne der Bewohner sind übersichtlich, mit detaillierten Erläuterungen gestaltet.

5 5 Die Hygiene machte bei der Besichtigung der Zimmer, der Gemeinschaftsräume, sowie der sanitären Einrichtungen einen ordnungsgemäßen Eindruck. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Das 1+Zimmer wurde nun endgültig zu einem reinen Einzelzimmer umfunktioniert und wird auch im Notfall nicht mehr zusätzlich belegt. Der Betreuungsbereich ist für das Alltags-Management der Bewohner zuständig. Um nicht nur bei Schwierigkeiten agieren zu müssen, wurden wieder 14-tägliche Wohngruppengespräche eingeführt. Neben organisatorischen Punkten werden dort aktuelle Themen der Wohngruppe besprochen. Die Wohngruppenstruktur wird dadurch positiv verstärkt, Schwierigkeiten können frühzeitig aufgegriffen und bearbeitet werden. Um die Fachlichkeit der Mitarbeiter in der Arbeit mit den Bewohnern weiter zu entwickeln wurde ein interner Arbeitskreis zur Dialektisch-behavioralen Therapie gegründet. Ein Mitarbeiter absolviert derzeit die entsprechende Fortbildung. Neu angeboten wird eine wöchentliche Achtsamkeitsgruppe, die von den Bewohnern sehr gerne besucht wird. Die neuen Räume der Ergotherapie sind hell, freundlich und entsprechend großzügig gestaltet. Das Potential der alten Gärtnerei-Verkaufsräume wurde voll genutzt. Engagierte Mitarbeiter sorgen mit kreativen Ideen dafür, dass für Bewohner jedes Leistungsniveaus eine ansprechende Arbeit gefunden wird. Der neu gestaltete Klientengarten bietet zusätzliche Freizeitmöglichkeiten. Er ist ansprechend angelegt und soll im Frühjahr 2016 fertig gestellt werden. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Die Einrichtung verfügt auf den zwei Bereichen über zwei unterschiedliche Dienstplanformulare. Im Sinne einer gemeinsamen Qualitätsentwicklung wird eine einheitliche Form empfohlen. Das Formular sollte den Bedürfnissen beider Einrichtungsbereiche entsprechend gestaltet und mit der nötigen Änderbarkeit vorhanden sein. Alle Bewohner haben regelmäßig Gespräche beim Bezugsbetreuer aus dem pädagogisch-therapeutischen Bereich. Die Gespräche finden je nach aktuellem Bedarf 1-2 mal wöchentlich oder auch in größeren Abständen von bis zu 3 Monaten statt. Ein Gespräch-

6 6 sintervall von mehreren Monaten erscheint auch bei Bewohnern aus dem Langzeitbereich zu lange. Es wird empfohlen die Zeitintervalle der Gespräche zu überdenken. Nur durch einen regelmäßigen zeitnahen Kontakt zwischen Bewohner und Bezugsbetreuer erscheint eine zielorientierte Arbeit mit den Bewohnern möglich. Kurze Tür- und Angelgespräche können kein Ersatz für vereinbarte Gesprächstermine sein. Die Händedesinfektionsmittel in den beiden Stationszimmern waren nicht mit einem Anbruchsdatum versehen. In diesem Zusammenanhang weisen wir darauf hin, dass Desinfektionsmittel grundsätzlich mit Anbruchs- und Verfallsdatum direkt auf den Flaschen zu beschriften sind. Die Toilette im Treppenhaus des 1. OGs ist sowohl für Mitarbeiter als auch für Bewohner vorgesehen. Der Vorraum mit Waschbecken wird von beiden benutzt, die Toiletten sind getrennt. Die Kabine der Mitarbeiter ist für Bewohner nicht zugänglich. Am Waschbecken befand sich eine mobile Flasche mit Händedesinfektionsmittel. Diese Flaschen sind für die Handdesinfektion ungeeignet, da sie nicht kontaktfrei benutzt werden können und außerdem leicht von Bewohnern entwendet werden könnten. Laut Auskunft der Heimleitung werden in Räumen, zu denen Klienten Zugang haben, aus Sicherheitsgründen keine festen Desinfektionsmittelspender mehr installiert. Es wird empfohlen, dafür zu sorgen, dass an jedem Waschbecken von Mitarbeiter-Toiletten die Möglichkeit der hygienischen Händedesinfektion möglich ist. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] Am Tag der Überprüfung wurden in den überprüften Qualitätsbereichen keine erstmaligen Mängel festgestellt.

7 7 IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 Pfle- WoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den überprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den überprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Dieser Prüfbericht kann zur Veröffentlichung verwendet werden. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir selbst die Veröffentlichung auf unserer Internetseite nur vornehmen, weil uns Ihre ausdrückliche Zustimmung dafür vorliegt. Wir haben auch die Möglichkeit eine Gegendarstellung Ihrerseits mit zu veröffentlichen. Dazu benötigen wir dann allerdings eine Ausfertigung der Gegendarstellung in elektronischer Form, wobei uns das unterschriebene Original möglichst zeitgleich auch über den Postweg übermittelt werden muss. Für die eventuelle Gegendarstellung gilt, dass sie sich dabei dann ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen darf. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden.

8 8 VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegen (siehe 1) oder unmittelbar Klage erheben (siehe 2). 1. Wenn Sie Widerspruch einlegen: Den Widerspruch müssen Sie schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mühldorf a. Inn in Mühldorf a. Inn einlegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so können Sie Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Hausanschrift: Bayerstr. 30, München, Postfachanschrift: Postfach , München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. Die Klage können Sie nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erheben, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder in Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen. 2. Wenn Sie unmittelbar Klage erheben: Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Hausanschrift: Bayerstr. 30, München, Postfachanschrift: Postfach , München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder in Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. - Eine elektronische Widerspruchseinlegung ist unzulässig. - Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist bei Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

9 9 Mit freundlichen Grüßen Sylvia Wimmer Dipl. Sozialpädagogin (FH) Auditorin-FQA In Abdruck an: Überprüfte Einrichtung Regierung von Oberbayern, ggf. mit Gegendarstellung des Trägers Überörtlicher Träger der Sozialhilfe

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