Grundkurs Wohlfahrtsstaatliche Konzeptionen. Sommersemester 2007, FH Frankfurt : Alterssicherung
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- Nora Kaiser
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1 Grundkurs Wohlfahrtsstaatliche Konzeptionen Sommersemester 2007, FH Frankfurt : Alterssicherung Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
2 Gliederung grundsätzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten Alterssicherung in Deutschland Überblick Gesetzliche Rentenversicherung 2
3 Grundsätzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten 1. private Alterssicherung a) Familie (privates Umlageverfahren) ursprüngliche Form der Alterssicherung b) Sparen: Wertpapiere, Aktien, Immobilien etc. (private Kapitaldeckung) Probleme: zu geringe Sparfähigkeit (insbesondere für Junge und Familien) zu geringe Sparbereitschaft (zu hohe Gegenwartsneigung, Kosten im Alter werden unterschätzt) Risiken (unbekannte Lebensdauer, unsichere Verzinsung) 3
4 Grundsätzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten 1. private Alterssicherung c) Lebensversicherung Möglichkeit des Schutzes gegen zu langes Leben, wenn die Lebensversicherung als Rente (Annuität) ausgezahlt wird dauerhaft: gleicher Betrag pro Monat sonstige Probleme von oben bleiben bestehen Kein Schutz der gesamten Bevölkerung Möglichkeit: Pflichtversicherung, aber: Frauen erhalten wegen längerer Lebenserwartung geringere Renten oder zahlen höhere Beiträge Unsicherheit der Kapitaldeckung 4
5 Grundsätzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten 2. betriebliche Alterssicherung obligatorisch durch staatliche Regelungen (z.b. Schweiz, Niederlande) durch Tarifvertragsparteien freiwillige Leistung der Arbeitgeber 5
6 Grundsätzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten 3. staatliche Alterssicherung grundsätzliche Vorteile: Förderung von förderungswürdigen Tatbeständen (Kindererziehung, Ausbildung, Pflege von Familienangehörigen) Berücksichtigung von Phasen mit Nichterwerbstätigkeit (Arbeitslosigkeit, Krankheit etc.) Gleichstellung von Männern und Frauen Möglichkeit von Umverteilung höhere Sicherheit zwei prinzipielle Modelle: Versicherungsmodell (Ziel: Lebensstandardsicherung) Grundrentenmodell (Ziel: Armutsbekämpfung) 6
7 Grundsätzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten 3. staatliche Alterssicherung Versicherungsmodell: Zwangsmitgliedschaft einer Bevölkerungsgruppe, z.b. Arbeiter, Angestellte, alle Erwerbstätigen oder sogar der Gesamtbevölkerung (Volksversicherung) üblicherweise Anknüpfung am Erwerbseinkommen, denkbar wäre aber auch eine Ausdehnung auf andere Einkommen (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, Spekulationsgewinne,...) Volksversicherung und Ausdehnung auf andere Einkommen Bürgerversicherung Höhe der Rente abhängig von den gesamten gezahlten Beiträgen und eventuell der erwarten Lebensdauer (Äquivalenzprinzip) Abweichungen vom Äquivalenzprinzip: Bedingung: Mindestanzahl von Beitragsjahren Rentenhöhe abhängig vom letzten Einkommen Berücksichtigung von Kindererziehungs-, Ausbildungszeiten etc. Mindest- oder Höchstrenten 7
8 Grundsätzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten 3. staatliche Alterssicherung Versicherungsmodell (zwei Finanzierungsverfahren): Kapitaldeckungsverfahren (Sparen): Beiträge werden gespart/ auf dem Kapitalmarkt angelegt Rente: Ertrag der Kapitalanlage häufig: staatliche Förderung privater Kapitaldeckung Umlageverfahren ( Generationenvertrag ) Beiträge werden direkt an die Rentnerinnen und Rentner gezahlt eigene Rente wird durch die Beiträge der nächsten Generation finanziert Rente ist abhängig von der Zahl der BeitragszahlerInnen und von der Einkommensentwicklung Zahl der BeitragszahlerInnen ist nicht nur von der demographischen Entwicklung abhängig! 8
9 pro: Reformvorschläge Umstellung auf Kapitaldeckung (möglicherweise) höhere individuelle Rendite des Kapitaldeckungsverfahrens höheres Wachstum durch Erhöhung des Kapitalstocks aufgrund gestiegener gesamtwirtschaftlicher Ersparnis 9
10 contra: Reformvorschläge Umstellung auf Kapitaldeckung höhere Unsicherheit beim Kapitaldeckungsverfahren höhere Rendite nicht gesichert: - Rendite des UV Entwicklung der Entwicklung der Löhne/Einkommens sowie des Anteils der Beschäftigten/ der BeitragszahlerInnen unklar - Rendite des KV Zinssatz: ebenfalls unklar - Erhöhung des Kapitalstocks führt zu einer Verringerung des Zinssatzes - Zinssatz ist nicht unabhängig von der demographischen Entwicklung 10
11 contra: Reformvorschläge Umstellung auf Kapitaldeckung Wer verwaltet den Kapitalstock? Steigende Macht der Banken und Lebensversicherungen (bei privater Kapitaldeckung) oder der Rentenversicherungsträger (bei staatlicher Kapitaldeckung) Problem des Übergangs vom UV zum KV Doppelbelastung der jungen Generation oder Belastung der älteren Generation 11
12 Grundsätzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten 3. staatliche Alterssicherung Grundrentenmodell (nicht in Deutschland): drei Varianten: 1. es wird ausschließlich eine Grundrente gezahlt. Sonstige Alterssicherung auf freiwilliger Basis (betrieblich oder privat) 2. Grundrente als Sockel. Zusätzlich gibt es Sozialversicherungsrente und/oder obligatorische Betriebsrenten 3. Garantierente. Niedrige Renten werden aufgestockt 12
13 Alterssicherung in Deutschland: Überblick 3 Säulen-System: 1. Säule: Regelsysteme a) Gesetzliche Rentenversicherung b) Beamtenversorgung (BV) c) Alterssicherungssysteme für Selbstständige und Freiberufliche 2. Säule: Zusatzsysteme - Betriebliche Altersversorgung für ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst für ArbeiterInnen und Angestellte 3. Säule: private Altersvorsorge 13
14 Alterssicherung in Deutschland: Überblick 14
15 Gesetzliche Rentenversicherung Allgemeines ursprunglich eingeführt: 1889 seit 1957: Umstellung von Kapitaldeckung auf Umlageverfahren Renten werden an steigende Löhne und Gehälter angepasst (Dynamisierung der Rente) Ziel: Lebensstandardsicherung (Lohnersatzfunktion) Finanzierung: Umlageverfahren (plus staatliche Zuschüsse) Familienmitglieder (EhepartnerIn, Kinder) sind mitversichert Hinterbliebenenversicherung grundsätzliche Kennzeichen: Lohnzentrierung, Ehezentrierung 15
16 Gesetzliche Rentenversicherung Versicherungspflicht im Grundsatz: alle abhängig beschäftigten ArbeiterInnen und Angestellte arbeitnehmerähnliche Selbstständige ( Scheinselbstständige ) bestimmte Gruppen von Selbstständigen Ich-AGs Wehr- und Zivildienstleistende EmpfängerInnen von Lohnersatzleistungen der Bundesanstalt für Arbeit, von Vorruhestandsgeld und von Arbeitslosengeld 2 Personen, bei denen von Kindererziehungszeiten, oder Pflege von Pflegebedürftigen berücksichtigt werden Ausgenommen sind: Selbstständige (bis auf Ausnahmen), ausschließlich geringfügig Beschäftigte Beamte 16
17 a) Versichertenrenten Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen Regelaltersrente Rente für langjährig Versicherte (bei 35 Versicherungsjahren) Altersrente für Frauen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit Altersrente für Schwerbehinderte Erwerbsunfähigkeitsrenten b) Hinterbliebenenrenten c) Zuschüsse an die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentnerinnen und Rentner d) Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen 17
18 Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung Umlagefinanzierung Bemessungsgrundlage: Bruttoarbeitsentgelt (Arbeitgeberbrutto) bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5200 West, 4400 Ost) paritätische Beitragszahlung (je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern) Zur Zeit: 19,5% (also je 9,75%) Ausnahmen: Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung) bis 400, Midi- Jobs (Gleitzone) Beitragszahlungen des Staates (Kindererziehung, Pflegepersonen, ALG 1 und ALG 2 Bezieher u.a.) allgemeiner Bundeszuschuss (zur Abdeckung versicherungsfremder Leistungen) zusätzlicher Bundeszuschuss ( Ökosteuer, zur Stabilisierung des Beitragssatzes) 18
19 19
20 Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente Rentenformel: monatliche Rente = Entgeltpunke Zugangsfaktor Rentenartfaktor aktueller Rentenwert Entgeltpunkte lebensdurchschnittliche relative Einkommensposition anrechnungsfähige Versicherungszeiten (Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten) Zugangsfaktor: Rentenabschläge bei vorzeitigem bzw. -zuschläge bei hinausgeschobenem Bezugsbeginn Rentenartfaktor: Faktor je nach Rentenart ( 1, Altersrente = 1) aktueller Rentenwert: monatlicher Wert eines Entgeltpunktes (26,13 Westdeutschland, 22,97 Ostdeutschland) 20
21 Entwicklung von Standardrentenniveau und Standardrente 21
22 22
23 Reformbedarf Höhe der Rente alte Bundesländer: 23
24 Reformbedarf Höhe der Rente neue Bundesländer: 24
25 Reformbedarf durchschnittliche Höhe der Rente nach Rentenart 25
26 Entgeltpunkte: a) aus Beitragszeiten Pflichtbeitragszeiten Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente Erwerbstätigkeit (inkl. betriebliche Ausbildung) Kindererziehung (bis 3 Jahre), Bund zahlt die Beiträge private Pflegetätigkeit (mind. 14 Std./Woche), Pflegekassen zahlen die Beiträge normalerweise: Äquivalenzprinzip 26
27 Entgeltpunkte: a) aus Beitragszeiten Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente Bewertung bei Erwerbstätigkeit: pro Monat: Verhältnis des eigenen Bruttoverdienst zum durchschnittlichen Bruttoverdienst dividiert durch 12, maximal Beitragsbemessungsgrenze (5.200 Euro im Westen und Euro im Osten) Ein Entgeltpunkt von 1 entspricht der Beitragszahlung bei einem durchschnittlichen jährlichem Bruttoarbeitseinkommen. Durch die Beitragsbemessungsgrenze ist auch die Rente nach oben begrenzt. 27
28 Durchschnittsentgelt Jahr Höhe (Jahreseinkommen) Euro Euro Euro Euro DM ( Euro) DM DM DM DM DM DM DM Quelle: Übersicht über das Sozialrecht, S
29 Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente zusätzliche Entgeltpunkte (Solidarprinzip): - Rente nach Mindesteinkommen für langjährig Versicherte (mehr als 35 Beitragsjahre) und einem durchschnittlichen Einkommen von weniger als 75% des Durchschnitts: Entgeltpunkte werden um 50% erhöht, also auf das 1,5-fache, aber maximal auf 0,0625 pro Monat (entspricht 0,75 pro Jahr) - (Berufs-)ausbildung bis zu drei Jahren, 75% der Gesamtleistungsbewertung (s.u.), aber max. 0,0625 Entgeltpunkte pro Monat, d.h. 0,75 pro Jahr. - Behinderte in Werkstätten u.ä. (0,75 pro Jahr) 29
30 - Kindererziehung Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente In den ersten drei Lebensjahren bei keiner oder eingeschränkter Erwerbstätigkeit: 1 Entgeltpunkt pro Jahr ( pro Monat). Additiv zu erfolgten Beiträgen aus Erwerbstätigkeit. Der Bund führte dafür 1999 und 2000 pauschal 13,6 Mrd. bzw. 22,4 Mrd. DM an die GRV ab. Seit 2001 Einzelfallabrechnung (2003: 11,9 Mrd. Euro). - Pflegetätigkeit Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen, der einen Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung hat, mindestens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, und maximal 30 Std. pro Woche erwerbstätig sind - Wehr- und Zivildienst 30
31 b) beitragsfreie Zeiten Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente werden mit dem Durchschnitt der erbrachten Gesamtbeitragsleistung bewertet (Gesamtleistungsbewertung) Anrechnungszeiten krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit Schwangerschaft und Mutterschutz Arbeitslosigkeit Ausbildung (bis zu 3 Jahren), inklusive Schulausbildung (nach dem 17. Lebensjahr) und Studium. bis 1992 noch 13 Jahre, nach 1992: 7 Jahre Zurechnungszeiten bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit bis 60 Jahre Ersatzzeiten für Kriegsdienst, Vertreibung, Flucht 31
32 Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente c) Berücksichtigungszeiten Zeiten für Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr. Diese wirken aber nicht rentensteigernd oder -begründend, sondern dienen nur zur Anrechnung für die Anwartschaft für Erwerbsunfähigkeitsrenten oder für die Wartezeiten für die Rente nach Mindesteinkommen bzw. für die Rente für langjährig Versicherte 32
33 Zugangsfaktor Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente im Normalfall ist der Zugangsfaktor 1 bei Vorziehen der Rente wird er um 0,003 pro Monat vermindert bei späterem Renteneintritt (bis maximal 67) um 0,005 pro Monat erhöht 33
34 Rentenartfaktor Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente Altersrente Teilrenten Erwerbsunfähigkeitsrente Berufunfähigkeit (teilweise Erwerbsminderung) große Hinterbliebenrente kleine Hinterbliebenenrente 1 0,33; 0,5 oder 0,6 1,0 0,5 (für vor 1961 geborene 0,66) 0,6 bzw. 0,55 0,25 34
35 aktueller Rentenwert Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente Ziel: Orientierung der Renten am Lebensstandard der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Wert eines Entgeltpunktes pro Monat: so konstruiert, dass die Rente bei 45 Jahren Beitragszahlung bei durchschnittlichem Erwerbseinkommen etwa 70% des aktuellem durchschnittlichem Nettoeinkommens entspricht (bis 1999) 26,13 Euro (West), 22,97 Euro (Ost) 35
36 aktueller Rentenwert Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente Anpassung der Rente über folgende Formel (Rentenreform 92): AR t = AR t-1 x (BE t-1 / BE t-2 ) x (NQ t-1 / NQ t-2 ) x (RQ t-2 / RQ t-1 ) AR t = Aktueller Rentenwert ab 1. Juli des laufenden Kalenderjahres AR t-1 = Aktueller Rentenwert vom 1. Juli des Vorjahres zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres BE t-1 = Durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt des vergangenen Jahres BE t-2 = Durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt des vorvergangenen Jahres NQ t-1 = Nettoquote für Arbeitsentgelt nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des vergangenen Jahres NQ t-2 = Nettoquote für Arbeitsentgelt nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des vorvergangenen Jahres RQ t-1 = Rentennettoquote des vergangenen Jahres RQ t-2 = Rentennettoquote des vorvergangenen Jahres 36
37 Ausgangspunkt: Rentenreform 2001 Reform der Rentenanpassung Rentenreform 1992: Bruttolohnanpassung Nettolohnanpassung Ergebnis: Bei steigenden Beiträgen und Steuern sinkt die Nettoquote und die Renten steigen langsamer Steuerreform 2001: sinkende Steuern bis mindestens 2005 Nettoquote sinkt Renten steigen stärker als bei Bruttolohnanpassung modifizierte Bruttolohnanpassung 37
38 Rentenreform 2001 Reform der Rentenanpassung modifizierte Bruttolohnanpassung : Veränderungen bei den Steuern sowie den Beitragsänderungen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden nicht berücksichtigt Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung sowie der Satz für die private Vorsorge gehen aber in die Berechnung ein, d.h. mit steigenden Beiträgen steigen die Renten langsamer 38
39 Rentenreform 2001 Reform der Rentenanpassung Neue Rentenanpassungsformel (bis 2010): AR t = AR t 1 BE BE t 1 t 2 1 RVB 1 RVB t 1 t 2 AR = aktueller Rentenwert AVA AVA BE = Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer RVB = durchschnittlicher Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten AVA = Altersvorsorgeanteil (2002: 0,5% steigt pro Jahr um 0,5% bis auf 4% im Jahr 2009) t 1 t 2 39
40 Rentenreform 2001 Reform der Rentenanpassung ab 2011: AR t = AR t 1 BE BE t 1 t 2 0,9 RVB 0,9 RVB t 1 t 2 0,04 0,04 dadurch: noch geringer Anstieg Sollte das Rentenniveau aber voraussichtlich unter 67% sinken, ist der Gesetzgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das zu verhindern 40
41 Rentenreform 2004/2005 Reform der Rentenformel Vorschlag der Rürup- Kommission Ziel: Beitragssatz von < 20% bis 2020 und < 22% bis 2030 Nachhaltigkeitsfaktor (ab 2005) Neudefinition des relevanten Bruttoeinkommens (ab 2006) 41
42 Rentenreform 2004/2005 Nachhaltigkeitsfaktor ( RQ ) 1 1 α + 1 RQ: Rentenquotient Äquivalenzrentner/Äquivalenzbeitragszahler Äquivalenzrentner = Gesamtrentenvolumen/ Rente mit 45 Beitragsjahren Äquivalenzbeitragszahler = Gesamtsumme der beitragspflichtigen Einnahmen/ Durchschnittsentgelt α = 1/4 RQ t t 2 42
43 Rentenreform 2004/2005 neue Rentenanpassungsformel AR t = VE t 1 1 RVBt 1 AVAt 1 RQ t 1 ARt 1 1 0, VEt 2 1 RVBt 2 AVAt 2 RQt 2 43
44 Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung Geförderter Personenkreis Alle Personen, die Pflichtbeiträge zur GRV zahlen, inkl. Versicherte in Kindererziehungszeiten, Pflegepersonen, versicherungspflichtige Selbständige, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Lohnersatzleistungen 44
45 Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung Grundsätze der Förderung Die steuerlich Förderung wird nur dann gewährt, wenn die Altersvorsorgeverträge festgelegten Kriterien - geprüft durch das Bundesamt für das Versicherungswesen als Zertifizierungsbehörde - entsprechen. Zu den Förderkriterien zählen u.a. - steigende oder gleichbleibende monatliche Leibrente - Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beträge und während der Auszahlungsphase die laufenden monatlichen Zahlungen zugesagt sein. Schutz der Anlagen in der Ansparphase vor Pfändung sowie Anrechnung bei der Sozial- und Arbeitslosenhilfe 45
46 Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung Förderkonzept Altersvorsorgeaufwand setzt sich aus Eigenbeiträgen und Zulagen zusammen. Die Höhe der Zulage ist abhängig vom Familienstand und der Kinderzahl Förderung durch Sonderausgabenabzug: Falls Steuerersparnis höher als die Zulage wird die Differenz zusätzlich gutgeschrieben 46
47 Förderkonzept Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung Die volle Zulage erhält, wer ab 2002 ein Prozent, ab 2004 zwei Prozent, ab 2006 drei Prozent und ab 2008 vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) investiert. Eigene Sparleistung und staatliche Förderung werden dabei zusammen gerechnet. Durch einen (nach der Berücksichtigung von Kindern gestaffelten) Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag soll sichergestellt werden, dass die Vorsorge nicht nur aus der staatlichen Förderung gespeist wird. Bei zusammen veranlagten Ehegatten, bei denen nur einer pflichtversichert ist, steht auch dem anderen Ehegatten die volle Zulage zu, wenn der pflichtversicherte Ehepartner seine Mindesteigenbeiträge gezahlt hat. 47
48 Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung 48
49 Beispiele Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung Alleinverdiener-Ehepaar, zwei Kindern, EUR Bruttoverdienst: im Jahre 2008: eigene Aufwendungen in Höhe von 522 EUR Zulage vom Staat: 678 EUR (154 EUR EUR EUR EUR) jährlich jährliche Sparleistung von EUR (= 4 % von EUR) 49
50 Beispiele Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung allein erziehende Angestellte mit einem Kind, Erziehungsurlaub, kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen: im Jahre 2008: Mindesteigenbeitrag 75 EUR jährlich Zulage vom Staat: 339 EUR (154 EUR EUR) jährlich jährliche Sparleistung von 414 EUR (staatliche Zulage über 80 % der gesamten Sparleistung) 50
51 Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge, Entgeltumwandlung Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge gilt auch für die betriebliche Altersversorgung Altersvorsorge-Zertifizierungegetz findet keine Anwendung individueller Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgeber, künftige Entgeltansprüche bis zu einer Höhe von (bereits ab 2002) 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze für eine betriebliche Altersversorgung verwenden zu können. Die Entgeltumwandlung kann entweder steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen, dies allerdings zeitlich begrenzt bis 2008, oder aber die steuerliche Förderung kann in Anspruch genommen werden. 51
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