Aufstellung B-Plan Nr. 17 Interkommunales Gewerbegebiet. Borgstedtfelde. Lärmtechnische Untersuchung
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1 P:\Projekte\2015\ VERKEHR\ LÄRM\ Borgstedtfelde, B-Plan Nr. 17, Interkomm GE\03 Bearbeitung\Bericht\Verkehrslärm DIN 18005\ SG, Borgstedtfelde, B17, Verkehrslärm.docx Gemeinde Borgstedt Aufstellung B-Plan Nr. 17 Interkommunales Gewerbegebiet Auftraggeber: BCS GmbH Paradeplatz Rendsburg für Gemeinde Borgstedt Mühlenstraße Groß Wittensee Borgstedtfelde Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN Bearbeitungsstand: 30. März 2017 Verfasser: Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Telefon Telefax Dipl.-Ing. (FH) Katharina Schlotfeldt Dipl.-Ing. (FH) Michael Hinz
2 Inhaltsverzeichnis Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeine Angaben Aufgabenstellung Beschreibung der Situation Verkehrslärm - Grundlagen der Beurteilung Beurteilungszeiträume Immissionsorte / Immissionsgrenzwerte Lärmschutz in der Bauleitplanung Aktiver Lärmschutz Lärmschutzwall, Lärmschutzwand Lärmschutz durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN Ermittlung der Geräuschemissionen Eingangsdaten der Berechnung Bestimmung der Beurteilungspegel Erforderliche Lärmschutzmaßnahmen Zusammenfassung und Empfehlung Ausgangssituation Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung Empfehlung ABBILDUNGSVERZEICHNIS Bild 1.1: Übersichtslageplan... 4 Bild 1.2: Entwurf B-Plan Nr. 17 (Stand: )... 5 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 2.1: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV / Orientierungswerte DIN Tabelle 3.1: Lärmpegelbereiche in Anlehnung an DIN Tabelle 4.1: Prognose DTV entsprechend des Verkehrsgutachtens [4] ANHANGSVERZEICHNIS Berechnungsgrundlagen... Anhang 1 Emissionsberechnung... Anhang 1.1 Darstellung der Berechnungsergebnisse... Anhang 2 Lageplan mit Ausbreitungsberechnung TAG, 8,00 m über Gelände... Anhang 2.1 Lageplan mit Ausbreitungsberechnung NACHT, 8,00 m über Gelände... Anhang 2.2 Tabelle mit Beurteilungspegeln und Lärmpegelbereichen, Betriebsleiterwohnungen... Anhang 2.3 Tabelle mit Beurteilungspegeln und Lärmpegelbereichen, Büronutzungen... Anhang 2.4 Empfehlungen... Anhang 3 Lageplan mit empfohlenen Festsetzungen Betriebsleiterwohnungen... Anhang 3.1 Lageplan mit empfohlenen Festsetzungen Büronutzungen... Anhang 3.2
3 1 Allgemeine Angaben Seite 3 1 Allgemeine Angaben 1.1 Aufgabenstellung In der Gemeinde Borgstedt ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 Interkommunales Gewerbegebiet Borgstedtfelde geplant. Hierbei ist die Zulässigkeit von einem Gewerbegebiet (GE) im Sinne des 8 der BauNVO [1] angestrebt. Ausnahmsweise sollen dort Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie Betriebsinhaber und leiter zugelassen werden. Der Geltungsbereich des B-Planes liegt im Einflussbereich der Bundesstraße B 203, Borgstedtfelde sowie der geplanten Erschließungsstraßen Borgstedter Weg und Planstraße 1 bis 4. Mit dieser lärmtechnischen Untersuchung sind die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die zukünftige Bebauung darzulegen und Empfehlungen zu den gegebenenfalls erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm auszusprechen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die berechneten Beurteilungspegel mit den Orientierungswerten des Beiblattes 1, DIN "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 [2] zu vergleichen. Sofern die Orientierungswerte überschritten werden, sind Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln. Als Abwägungsspielraum der städtebaulichen Planung werden die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV [3] herangezogen. 1.2 Beschreibung der Situation Der Bebauungsplan Nr. 17 liegt westlich der Bundesstraße B 203 zwischen der Bundesautobahn BAB 7 und der Stadt Büdelsdorf und grenzt an landwirtschaftliche Flächen. Es sind Gewerbegebietsflächen südlich und nördlich des Borgstedter Wegs vorgesehen. Die Erschließung des B-Planes Nr. 17 soll über den Knotenpunkt Borgstedtfelde (B 203) / Borgstedter Weg / Rossahlredder erfolgen; die bisherigen Planungen sehen einen Kreisverkehr vor. Entsprechend der verkehrstechnischen Berechnungen des Verkehrsgutachtens zum B-Plan Nr. 17 [4] ist die Installation einer Lichtsignalanlage möglich, so dass diese zur Berücksichtigung der schalltechnisch ungünstigeren Situation berücksichtigt. In Bild 1.1 wird die Lage des B-Plangebietes zu den Straßenzügen gezeigt. Bild 1.2 zeigt das Vorkonzept zum B-Plan Nr. 17.
4 1 Allgemeine Angaben Seite 4 Bild 1.1: Übersichtslageplan
5 1 Allgemeine Angaben Seite 5 Bild 1.2: Entwurf B-Plan Nr. 17 (Stand: )
6 2 Verkehrslärm - Grundlagen der Beurteilung Seite 6 2 Verkehrslärm - Grundlagen der Beurteilung Zur angemessenen Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung nach 1 Abs. 5 BauGB [5] wird üblicherweise die Anwendung der DIN [6] mit den im Beiblatt 1 zur DIN [2] genannten Orientierungswerten empfohlen. Die Orientierungswerte sind dabei aber weder Bestandteil der Norm, noch sind sie Grenzwerte. Sie sind als sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Zur Beurteilung der schädlichen Umwelteinwirkungen wird daher zusätzlich die 16. BImSchV [3], die Immissionsgrenzwerte definiert, hinzugezogen. Sie ist dabei eng verknüpft mit der Nutzungsart eines Gebietes und der Erwartungshaltung der Bewohner und Beschäftigten gegenüber Lärm. Die Ausbreitungsberechnung des Straßenverkehrslärms erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 [7] mit dem Programm SoundPLAN Beurteilungszeiträume Die Lärmeinwirkungen werden anhand eines Beurteilungspegels bewertet. Hierzu werden Geräusche mit stark schwankendem Schallpegel auf den Pegel eines konstanten Geräusches umgerechnet, der im Beurteilungszeitraum der Schallenergie des tatsächlichen Geräusches entspricht. Die Beurteilungszeiträume sind wie folgt definiert: TAG: NACHT: von bis Uhr eine Beurteilungszeit von 16 Stunden von bis Uhr eine Beurteilungszeit von 8 Stunden 2.2 Immissionsorte / Immissionsgrenzwerte Lage der Immissionsorte Entsprechend des Beiblattes 1 zur DIN [2] sollten die Orientierungswerte am Rand der Bauflächen oder am Rand der überbaubaren Grundstücksflächen eingehalten werden; die gegebenenfalls errichteten Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches eines B-Plangebietes sind dabei außer Acht zu lassen. Der maßgebende Immissionsort liegt bei Gebäuden in Höhe der Geschossdecke an der Außenfassade der zu schützenden Räume. Für die Erdgeschosse wird eine Höhe von 2,40 m angenommen. Jedes weitere Geschoss wird mit einer Höhe von 2,80 m berücksichtigt.
7 2 Verkehrslärm - Grundlagen der Beurteilung Seite 7 Schutzbedürftig im Sinne der DIN [8] sind folgende Räume: Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen; Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten; Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien; Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen; Büroräume; Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Immissionsorte in Außenwohnbereichen (Terrasse, Balkon) sind nicht maßgeblich zur Beurteilung. Orientierungswerte / Immissionsgrenzwerte Die Orientierungswerte des Beiblattes zur DIN [2] und die Immissionsgrenzwerte der 16. BIm- SchV [3] sind maßgeblich für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Die Gebietsnutzung im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 17 ist als Gewerbegebiet (GE) geplant. Für die vorliegende Situation ist die Zeile 5 der Tabelle 2.1 maßgebend. Nr. 1 Nutzungsart Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Orientierungswert Immissionsgrenzwert DIN BImSchV Tag Nacht Tag Nacht / / 57 db(a) 47 db(a) 2 Reine Wohngebiete (WR) 50 db(a) 40 db(a) 59 db(a) 49 db(a) 3 4 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete* Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK)* 55 db(a) 45 db(a) 59 db(a) 49 db(a) db(a) 50 db(a) 64 db(a) 54 db(a) 5 Gewerbegebiete (GE) 65 db(a) 55 db(a) 69 db(a) 59 db(a) * Die Kerngebiete (MK) werden entsprechend der DIN wie Gewerbegebiete (GE) beurteilt. Tabelle 2.1: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV / Orientierungswerte DIN 18005
8 3 Lärmschutz in der Bauleitplanung Seite 8 3 Lärmschutz in der Bauleitplanung Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von Gewerbelärm, Verkehrswegen und Wohnen die Belange des Lärmschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung sind: die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen, aktiver Lärmschutz durch den Bau von Lärmschutzwänden und wällen (s. Abschnitt 3.1), Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart, dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten hin orientiert werden, passiver Lärmschutz an den Gebäuden durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 [8] (s. Abschnitt3.2). 3.1 Aktiver Lärmschutz Lärmschutzwall, Lärmschutzwand Eine häufige Möglichkeit zum Schutz der geplanten Bebauung vor Verkehrslärm der umliegenden Straßen ist die Errichtung von Lärmschutzwällen bzw. wänden. Hinsichtlich der Schutzwirkung sind Lärmschutzwälle oder Lärmschutzwände bzw. Kombination aus beiden als gleichwertig zu betrachten, so dass hier für die Wahl der geeigneten Konstruktion die Belange der Wirtschaftlichkeit, der Landschaftspflege und der Eingriff in Grundeigentum (Flächeninanspruchnahme) ausschlaggebend sind. Lärmschutzwände aus Holz, Metall oder Beton bestehen aus Elementen, die im Regelfall hochabsorbierend ausgebildet sind, so dass der reflektierende Schall bereits erheblich reduziert wird. Diese Elemente werden zwischen Stahlstützen, die auf Bohrpfählen gegründet sind, eingeschoben. Die Flächeninanspruchnahme ist aufgrund der geringen Breite zuzüglich eines Unterhaltungsstreifens gering. Demgegenüber stehen jedoch hohe Herstellungskosten, ein hoher Unterhaltungsaufwand sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Aus ökologischer Sicht fügt sich ein Lärmschutzwall mit einer an die Umgebung angepassten Bepflanzung optimal in das Landschaftsbild ein. Positiv sind die geringen Herstellungskosten und keine aufwendige Unterhaltung. Lärmschutzwälle, die aus aufgesetzten Bodenmassen bestehen, haben unter Berücksichtigung der Standsicherheit jedoch einen großen Bedarf an Grund und Boden.
9 3 Lärmschutz in der Bauleitplanung Seite Lärmschutz durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche erfolgt unabhängig von den Gebietsnutzungen und den dazugehörigen Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwerten. Hierbei sind die Höhe der Beurteilungspegel und die Art der geplanten Nutzung maßgebend. Auf der Grundlage der Beurteilungspegel wird der maßgebliche Außenlärmpegel im Sinne der DIN [8] ermittelt und die Lärmpegelbereiche nach Tabelle 7 bestimmt. In Abhängigkeit der Lärmpegelbereiche erfolgt die Festlegung von erforderlichen Schalldämmmaßen der Außenbauteile eines Gebäudes. Unter der Berücksichtigung der ermittelten Schalldämmmaße ist die Einhaltung der erforderlichen Innenraumpegel innerhalb der Gebäude gewährleistet. Die Lärmpegelbereiche haben keine Auswirkungen auf die Bereiche außerhalb von Gebäuden. Entsprechend des heutigen Kenntnisstandes der Forschung besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko ab einem dauerhaften Pegel von 65 db(a). Tabelle 3.1 zeigt jedoch, dass erhöhte Anforderungen an die Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen bereits ab einem maßgeblichen Außenlärmpegel von 55 db(a) gestellt werden. Entsprechend der heutigen Praxis und der üblichen Bauweise werden Schalldämmmaße von 30 db unter der Umsetzung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht, so dass die Lärmpegelbereiche I und II für Wohnnutzung keine Rolle spielen. maßgeblicher Außenlärmpegel [db(a)] Lärmpegelbereich (LPB) nach DIN 4109 erforderliches Schalldämmmaß der Außenbauteile R'w,res in [db] Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches bis 55 I > 55 bis II > bis 65 III > 65 bis 70 IV > 70 bis 75 V > 75 bis 80 VI 1) > 80 VII 1) Die Anforderungen sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 1) 1) Tabelle 3.1: Lärmpegelbereiche in Anlehnung an DIN
10 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite 10 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Bei der Berechnung des Verkehrslärms werden folgende Straßenzüge als maßgeblich berücksichtigt: Borgstedtfelde (B 203) inklusive Lichtsignalanlage Borgstedter Weg innerhalb des Geltungsbereiches Planstraßen 1 bis 4 Die übrigen Straßenzüge gehen aufgrund der Geringfügigkeit oder der Entfernung zum B-Plangebiet nicht in die Berechnungen ein. Die Lage des B-Planes und der Schallquellen wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Entwurfsplanung des Büros BSC GmbH vom modelliert. Geländehöhen werden nicht berücksichtigt. 4.1 Eingangsdaten der Berechnung Die Berechnung des Verkehrslärms erfolgt entsprechend der Vorgaben der RLS-90 [7]. Die Grundlagen der Berechnungen werden entsprechend der Aussagen des Verkehrsgutachtens zur Bundesstraße B 203 Netzabschnitt A 7 bis L 42 [4] zum Ansatz gebracht. Lästigkeitszuschlag K für lichtzeichengeregelte Knotenpunkte Entsprechend der Berechnungen im Verkehrsgutachten [4] ist zur leistungsfähigen Abwicklung des Verkehrs am Knotenpunkt Borgstedtfelde (B 203) / Borgstedter Weg / Rossahlredder die Installation einer Lichtsignalanlage als schalltechnisch ungünstigste Annahme zu nennen. Der Lästigkeitszuschlag K wird entsprechend der RLS-90 [7] berücksichtigt. Korrektursummand D v für Geschwindigkeiten Die zulässige Geschwindigkeit der Bundesstraße B 203 wird im Zuge der lärmtechnischen Berechnungen mit 70 km/h für Pkw und Lkw berücksichtigt. Für die Straßenzüge innerhalb des Geltungsbereiches wird eine Geschwindigkeit von 50 km/h für Pkw und Lkw zum Ansatz gebracht. Korrektursummand D StrO für Straßenoberflächen In dem zu untersuchenden Straßenabschnitt der Bundesstraße B 203 ist die Fahrbahn in Asphalt vorhanden. Der Korrektursummand D StrO für Straßenoberflächen geht mit -2,0 db(a) in die Berechnung ein, da die zulässige Geschwindigkeit bei > km/h liegt. Für die Straßenzüge innerhalb des Geltungsbereiches wird ebenfalls eine Fahrbahn in Asphalt zum Ansatz gebracht. Da die zulässige Geschwindigkeit < km/h liegt, beträgt der Korrektursummand D StrO 0,0 db(a).
11 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite 11 Korrektursummand D Stg für Steigungen Die zu untersuchenden Straßenabschnitte weisen keine Steigungen >5% auf, so dass der Korrektursummand D Stg mit 0 db(a) in den Berechnungen einzusetzen ist. Bezugsjahr, Verkehrsstärken und Lkw-Anteil Die Verkehrsstärken der zu untersuchenden Straßenabschnitte wurden dem Verkehrsgutachten [4] für den Prognose-Planfall 2030 entnommen. Diese wurden als DTV-Werte über alle Tage des Jahres mit den Schwerverkehrsanteilen angegeben. Für die Planstraßen 1 bis 4 wurde das Verkehrsaufkommen des Borgstedter Weges entsprechend der Flächengröße der einzelnen Gewerbegebietsflächen GE1 bis GE 8 sowie ihrer Lage zu der jeweiligen Planstraße aufgeteilt. Tabelle 4.1 zeigt die verwendeten Verkehrsstärken. Straßenabschnitt DTV davon SV [Kfz/24h] [Lkw/24h] Borgstedtfelde Nord Borgstedtfelde Süd Borgstedter Weg (Ost) Borgstedter Weg (Mitte) Borgstedter Weg (West) Planstraße Planstraße Planstraße Planstraße Tabelle 4.1: Prognose DTV entsprechend des Verkehrsgutachtens [4] Entsprechend der RLS-90 [7] ist der DTV auf den TAG- und NACHT-Zeitraum aufzuteilen. Die Verkehrsaufteilung der zu untersuchenden Straßenabschnitte wurde anhand der am Donnerstag, den durchgeführten 24-stündigen Verkehrserhebung im Zuge von Borgstedtfelde (B 203) ermittelt und für alle zu betrachtenden Straßenzüge zugrunde gelegt. Die Schwerverkehrsanteile wurden ebenfalls entsprechend der Ergebnisse der o.g. Verkehrserhebung zum Ansatz gebracht. Die für die schalltechnische Berechnung maßgebenden Verkehrsstärken stellen sich im Prognosejahr 2030 folgendermaßen dar: Borgstedtfelde Nord (B 203): M t = 1.203,9 Kfz/h, p t = 5,0% M n = 179,8 Kfz/h, p n = 7,5% Borgstedtfelde Süd (B 203): M t = 1.035,2 Kfz/h, p t = 5,2% M n = 154,6 Kfz/h, p n = 7,8% Borgstedter Weg (Ost): M t = 425,0 Kfz/h, p t = 7,4% M n = 49,9 Kfz/h, p n = 24,1%
12 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite 12 Borgstedter Weg (Mitte): M t = 275,8 Kfz/h, p t = 7,4% M n = 7,8 Kfz/h, p n = 25,3% Borgstedter Weg (West): M t = 213,5 Kfz/h, p t = 7,4% M n = 6,0 Kfz/h, p n = 26,2% Planstraße 1: M t = 74,0 Kfz/h, p t = 7,8% M n = 9,5 Kfz/h, p n = 23,3% Planstraße 2: M t = 49,4 Kfz/h, p t = 7,4% M n = 6,3 Kfz/h, p n = 22,2% Planstraße 3: M t = 75,2 Kfz/h, p t = 7,7% M n = 9,6 Kfz/h, p n = 22,9% Planstraße 4: M t = 223,8 Kfz/h, p t = 7,3% M n = 28,6 Kfz/h, p n = 21,7% Die genannten Straßenzüge werden im Zuge der lärmtechnischen Berechnungen als Linienschallquellen berücksichtigt. Alle Randparameter für die Berechnung werden mit den dazugehörigen Korrekturzuschlägen und Geschwindigkeiten im Anhang 1.1 in tabellarischer Form gezeigt.
13 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite Bestimmung der Beurteilungspegel Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt in Form von Isophonen zur Darstellung der Lärmausbreitung. Diese wird für eine Höhe von 8,00 m über dem Gelände durchgeführt, da dort die höchsten Beurteilungspegel im Nahbereich der Straße zu erwarten sind. Diese Höhe entspricht einer 3-geschossigen Bebauung. Anhang 2.1 zeigt die Ausbreitungsberechnung für den TAG und Anhang 2.2 für die NACHT. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen Beurteilungspegel bis 67 db(a) im Beurteilungszeitraum TAG und bis 62 db(a) im Beurteilungszeitraum NACHT innerhalb der für Bebauung bestimmten Flächen. Entsprechend der TAG-Isophonendarstellung in Anhang 2.1 wird der Orientierungswert des Beiblattes zur DIN [2] für Gewerbegebiete (GE) von 65 db(a) in allen Baufeldern eingehalten. Lediglich im Zufahrtsbereich zum B-Plan Nr. 17 werden Beurteilungspegel bis 67 db(a) innerhalb der Baufläche GE3 und GE6 erreicht. Maßgeblich für die Überschreitung im Baufeld GE3 und GE6 sind die entsprechend der RLS-90 [7] zu verwendeten Korrekturzuschläge bei Installation einer Lichtsignalanlage. Der TAG-Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [3] von 69 db(a) wird in allen Baufeldern unterschritten. Entsprechend der NACHT-Isophonendarstellung in Anhang 2.2 wird der Orientierungswert des Beiblattes zur DIN [2] für Gewerbegebiete (GE) von 55 db(a) in den Baufeldern entlang des Borgstedter Weges (Ost) bis zu einer Tiefe von ca. 20 m und entlang der Planstraße 4 bis zu einer Tiefe von ca. 12 m gemessen vom jeweiligen Rand des Baufeldes überschritten. Im Zufahrtsbereich zum B-Plan Nr. 17 sind Flächen bis zu einer Tiefe von ca. 38 m betroffen. Der NACHT-Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [3] von 59 db(a) wird in nahezu allen Baufeldern unterschritten. Lediglich im Zufahrtsbereich zum B-Plan Nr. 17 wird der Immissionsgrenzwert in den Randbereichen überschritten. Maßgeblich für die Überschreitung im Baufeld GE3 und GE6 sind die entsprechend der RLS-90 [7] zu verwendeten Korrekturzuschläge bei Installation einer Lichtsignalanlage. Zum Schutz der zukünftigen Bebauung im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 17 sind Lärmschutzmaßnahmen vor Verkehrslärm erforderlich. Entsprechend der Ausführungen im Abschnitt 3 werden ab einem maßgeblichen Außenlärmpegel von 55 db(a) erhöhte Anforderungen an die verwendeten Außenbauteile von Gebäuden gestellt. Dies trifft auf die vorliegende Situation zu, so dass die Notwendigkeit eines passiven Lärmschutzes an zur Einhaltung der Innenraumpegel besteht, auch wenn die Orientierungs- und Immissionsgrenzwerte eingehalten sind.
14 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite 14 Zum Schutz des Gewerbegebietes (GE) empfiehlt sich zum Schutz der Bevölkerung die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN [8]. Aktive Lärmschutzmaßnahmen werden aus folgenden Gründen ausgeschlossen: 1. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE), in dem ausnahmsweise Betriebsleiterwohnungen zulässig sind, so dass von einer eher geringen Anzahl von Wohnungen auszugehen ist. 2. Sollten Betriebsleiterwohnungen vorgesehen werden, kann durch die Grundstücksgestaltung Einfluss auf deren Lage genommen werden. Durch lärmschutztechnisch günstige Anordnung von Lagergebäuden, Hallen u.ä. zu den Schallquellen kann eine wirkungsvolle Abschirmung der schutzbedürftigen Räume erfolgen. 3. Der Orientierungswert TAG des Beiblattes zur DIN [2] wird im nahezu gesamten Gewerbegebiet (GE) eingehalten. Der Immissionsgrenzwert TAG der 16. BImSchV [3] wird im gesamten Gewerbegebiet (GE) unterschritten. Die Nutzung von während des Tages schutzbedürftigen Räumen, z.b. Büros, ist daher in der angestrebten Qualität möglich. 4. Die Nutzung von Terrassen und anderen ebenerdigen Außenwohnbereichen ist in der angestrebten Qualität eines Gewerbegebietes (GE) gegeben. 5. Der Orientierungswert NACHT und teilweise auch der Immissionsgrenzwert NACHT werden zwar im Zufahrtsbereich zum B-Plan Nr. 17 (Baufeld GE3 und GE6) überschritten. Die Überschreitungen werden durch die Korrekturzuschläge der Lichtsignalanlage verursacht. Derzeit ist jedoch nicht geklärt, ob die Lichtsignalanlage nachts in Betrieb ist. Der Lärmschutz muss hier durch Abstandsflächen zu den Schallquellen, eine geeignete Gebäudestellung innerhalb der Baufelder und eine lärmschutztechnisch günstige Raumanordnung innerhalb der Gebäude sowie durch passiven Lärmschutz an Gebäuden wie z.b. Einbau von Schallschutzfenster erreicht werden. Dazu ist die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN [8] notwendig; im Abschnitt 5 werden diese beschrieben.
15 5 Erforderliche Lärmschutzmaßnahmen Seite 15 5 Erforderliche Lärmschutzmaßnahmen Zum Schutz der Bebauung in den Geltungsbereichen des B-Planes Nr. 17 sind Lärmschutzmaßnahmen vor Verkehrslärm der umliegenden Straßenzüge im Zufahrtsbereich zum B-Plan Nr. 17 erforderlich. Die Installation von aktiven Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwällen oder wänden wurde entsprechend der Ausführungen im Abschnitt 4.2 ausgeschlossen. Der Lärmschutz kann hier durch eine lärmschutztechnisch günstige Raumanordnung innerhalb der Gebäude sowie passiven Lärmschutz an Gebäuden wie z.b. Einbau von Schallschutzfenstern erreicht werden. Der passive Lärmschutz erfolgt durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN [8]. Diese werden entsprechend der Höhe der berechneten Beurteilungspegel unabhängig von der Gebietsnutzung festgelegt. Die Festsetzung von LPB I und LPB II ist nicht erforderlich, da durch die Erfüllung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausreichende Schalldämmmaße erreicht werden. Aufgrund der vorgesehenen Gebietsnutzung als Gewerbegebiet (GE) ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Wohnungen und somit der zu schützenden Schlafräume, für die höhere passiver Lärmschutzmaßnahmen gelten, gering ist. In Gewerbegebieten wird die Anzahl der ausschließlich am Tage gewerblich genutzten schutzbedürftigen Räume (Büros) überwiegen. Daher werden Festsetzungen für Betriebsleiterwohnungen entsprechend der ungünstigeren Nachtbeurteilungspegel (Anhang 2.2) bemessen. Die Festsetzungen für Büronutzung u.ä. werden anhand der Tagbeurteilungspegel (Anhang 2.1) bestimmt. Entsprechend der Aufstellung im Anhang 2.3 werden die erforderlichen Lärmpegelbereiche für Betriebsleiterwohnungen in Abhängigkeit der Beurteilungspegel NACHT gezeigt. Anhang 2.4 zeigt die erforderlichen Lärmpegelbereiche für die Büronutzung; für diese sind die Beurteilungspegel TAG maßgebend. Anhang 3.1 zeigt die erforderlichen passiven Lärmschutzmaßnahmen für Betriebsleiterwohnungen; Anhang 3.2 die für Büronutzungen. Im Folgenden werden diese beschrieben. In den mit LBP V gekennzeichneten Feldern sollten aufgrund der hohen Lärmbelastung keine Betriebsleiterwohnungen mit schutzbedürftigen Räumen nach DIN [8] errichtet werden. Werden in den mit LPB V gekennzeichneten Feldern Betriebsleiterwohnungen mit schutzbedürftigen Räumen geplant, sind zur Einhaltung unbedenklicher Innenraumpegel die erforderlichen Schalldammmaße der Außenbauteile in allen Geschossen entsprechend des Lärmpegelbereiches V der DIN [8] vorzusehen.
16 5 Erforderliche Lärmschutzmaßnahmen Seite 16 Zur Einhaltung unbedenklicher Innenraumpegel für alle der jeweiligen Straße zugewandten und seitlich an diese anschließenden Außenfassaden in den Flächen mit der Bezeichnung LPB IV und LPB IV* sind die erforderlichen Schalldämmmaße der Außenbauteile entsprechend des Lärmpegelbereiches LPB IV der DIN [8] vorzusehen, sofern an diesen schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN [8] angeordnet sind. Für die der Straße abgewandten Gebäudeseiten kann der Lärmpegelbereich III gewählt werden. Zur Einhaltung unbedenklicher Innenraumpegel für alle der jeweiligen Straße zugewandten und seitlich an diese anschließenden Außenfassaden in den Flächen mit der Bezeichnung LPB III und LPB III* sind die erforderlichen Schalldämmmaße der Außenbauteile entsprechend des Lärmpegelbereiches LPB III der DIN [8] vorzusehen, sofern an diesen schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN [8] angeordnet sind. Für die der direkt angrenzenden Straße abgewandten Gebäudeseiten bestehen keine besonderen Anforderungen. In den mit LPB V bis LPB III gekennzeichneten Bereich sollten Schlafräume oder andere besonders schutzbedürftige Räume nicht an den der nächsten Straße zugewandten Fassaden angeordnet werden. Für alle Schlafräume an den der Bundesstraße B 203 und der Haupterschließungsstraße des B-Planes Nr. 17 Borgsteder Weg zugewandten Gebäudeseiten wird empfohlen, schalldämmende Lüftungselemente vorzusehen. In der auf Seite 9 dargestellten Tabelle 3.1 werden die erforderlichen Schalldämmmaße des jeweiligen Lärmpegelbereiches in Abhängigkeit der Raumnutzung genannt.
17 6 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 17 6 Zusammenfassung und Empfehlung 6.1 Ausgangssituation In der Gemeinde Borgstedt ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 Interkommunales Gewerbegebiet Borgstedtfelde geplant. Hierbei ist die Zulässigkeit von einem Gewerbegebiet (GE) im Sinne des 8 der BauNVO [1] angestrebt. Ausnahmsweise sollen dort Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie Betriebsinhaber und leiter zugelassen werden. Der Geltungsbereich des B-Planes liegt im Einflussbereich der Bundesstraße B 203, Borgstedtfelde sowie der geplanten Erschließungsstraßen Borgstedter Weg und Planstraße 1 bis 4. Mit dieser lärmtechnischen Untersuchung sind die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die zukünftige Bebauung darzulegen und Empfehlungen zu den gegebenenfalls erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm auszusprechen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die berechneten Beurteilungspegel mit den Orientierungswerten des Beiblattes 1, DIN "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 [2] zu vergleichen. Sofern die Orientierungswerte überschritten werden, sind Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln. Als Abwägungsspielraum der städtebaulichen Planung werden die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV [3] herangezogen. 6.2 Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung Die Berechnungen wurden für Prognoseverkehre des Jahres 2030 durchgeführt. Die Grundlage bildeten die Verkehrsstärken des Verkehrsgutachtens zur Bundesstraße B 203 Netzabschnitt A 7 bis B 203 [4]. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigten Beurteilungspegel bis 67 db(a) im Beurteilungszeitraum TAG und Beurteilungspegel bis 62 db(a) im Beurteilungszeitraum NACHT. Lediglich im Zufahrtsbereich zum B-Plan Nr. 17 werden Beurteilungspegel bis 67 db(a) innerhalb der Baufläche GE3 und GE6 erreicht. Maßgeblich für die Überschreitung im Baufeld GE3 und GE6 sind die entsprechend der RLS-90 [7] zu verwendeten Korrekturzuschläge bei Installation einer Lichtsignalanlage. Der TAG-Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [3] von 69 db(a) wird in allen Baufeldern unterschritten. Der NACHT-Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [3] von 59 db(a) wird in nahezu allen Baufeldern unterschritten. Lediglich im Zufahrtsbereich zum B-Plan Nr. 17 wird der Immissionsgrenzwert in den Randbereichen überschritten. Maßgeblich für die Überschreitung im Baufeld GE3 und GE6 sind die entsprechend der RLS-90 [7] zu verwendeten Korrekturzuschläge bei Installation einer Lichtsignalanlage. Zum Schutz der zukünftigen Bebauung im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 17 sind Lärmschutzmaßnahmen vor Verkehrslärm erforderlich.
18 6 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 18 Entsprechend der Ausführungen im Abschnitt 3 werden ab einem maßgeblichen Außenlärmpegel von 55 db(a) erhöhte Anforderungen an die verwendeten Außenbauteile von Gebäuden gestellt. Dies trifft auf die vorliegende Situation zu, so dass die Notwendigkeit eines passiven Lärmschutzes zur Einhaltung der Innenraumpegel besteht, auch wenn die Orientierungs- und Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Zum Schutz des Gewerbegebietes (GE) und der zukünftigen Beschäftigten und Bewohner empfiehlt sich die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN [8]. Aktive Lärmschutzmaßnahmen werden im Vorwege ausgeschlossen. Die Begründung ist Abschnitt 4.2 zu entnehmen. 6.3 Empfehlung Zum Schutz der Bebauung im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 17 wird die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden empfohlen. Aufgrund der vorgesehenen Gebietsnutzung als Gewerbegebiet (GE) ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Wohnungen und somit der zu schützenden Schlafräume, für die höhere passiver Lärmschutzmaßnahmen gelten, gering ist. In Gewerbegebieten wird die Anzahl der ausschließlich am Tage gewerblich genutzten schutzbedürftigen Räume (Büros) überwiegen. Daher werden Festsetzungen für Betriebsleiterwohnungen entsprechend der ungünstigeren Nachtbeurteilungspegel (Anhang 2.2) bemessen. Die Festsetzungen für Büronutzung u.ä. werden anhand der Tagbeurteilungspegel (Anhang 2.1) bestimmt. Im Folgenden wird ein Vorschlag zur Festsetzung genannt. Die Texte beziehen sich auf die Darstellungen im Anhang 3.1 (Betriebsleiterwohnungen) und im Anhang 3.2 (Büronutzungen). Beide Pläne sollten als gesonderte Darstellung in den Txtteil B des B-Planes Nr. 17 aufgenommen werden. 1. Betriebsleiterwohnungen In Feldern mit der Bezeichnung LPB V sind Betriebsleiterwohnungen nicht zulässig. Sollten ausnahmsweise dort Betriebsleiterwohnungen zugelassen werden, sind zur Einhaltung der Innenraumpegel für alle Fassaden mit schutzbedürftigen Räumen die Außenbauteile entsprechend des Lärmpegelbereiches LPB V der DIN auszubilden. Das erforderliche resultierende Schalldämmmaß R w,res für die Außenbauteile von Wohn- und Übernachtungsräumen ist mit mindestens 45 db vorzusehen. In Feldern mit der Bezeichnung LPB IV sind zur Einhaltung der Innenraumpegel für alle den angrenzenden Straßenzügen zugewandten und seitlich an diese anschließenden Fassaden mit schutzbedürftigen Räumen die Außenbauteile entsprechend des Lärmpegelbereiches LPB IV der DIN auszubilden. Das erforderliche resultierende Schalldämmmaß R w,res für die Außenbauteile von Wohn- und Übernachtungsräumen ist mit mindestens 40 db vorzusehen. Für die den angrenzenden Straßenzügen abgewandten Gebäudefassaden ist der Lärmpegelbereich III zu wählen. Das erforderliche resultierende Schalldämmmaß R w,res für die Außenbauteile von Wohn- und Übernachtungsräumen ist mit mindestens 35 db vorzusehen.
19 6 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 19 In Feldern mit der Bezeichnung LPB III sind zur Einhaltung der Innenraumpegel für alle den angrenzenden Straßenzügen zugewandten und seitlich an diese anschließenden Fassaden mit schutzbedürftigen Räumen die Außenbauteile entsprechend des Lärmpegelbereiches LPB III der DIN auszubilden. Das erforderliche resultierende Schalldämmmaß R w,res für die Außenbauteile von Wohn- und Übernachtungsräumen ist mit mindestens 35 db vorzusehen. 2. Büronutzungen In Feldern mit der Bezeichnung LPB IV* sind zur Einhaltung der Innenraumpegel für alle den angrenzenden Straßenzügen zugewandten und seitlich an diese anschließenden Fassaden mit nur am Tage genutzten schutzbedürftigen Räumen die Außenbauteile entsprechend des Lärmpegelbereiches LPB IV der DIN auszubilden. Das erforderliche resultierende Schalldämmmaß R w,res für die Außenbauteile von Büroräumen ist mit mindestens 35 db vorzusehen. Für die den angrenzenden Straßenzügen abgewandten Gebäudefassaden ist der Lärmpegelbereich III zu wählen. Das erforderliche resultierende Schalldämmmaß R w,res für die Außenbauteile von Büroräumen ist mit mindestens 30 db vorzusehen. In Feldern mit der Bezeichnung LPB III* sind zur Einhaltung der Innenraumpegel für alle den angrenzenden Straßenzügen zugewandten und seitlich an diese anschließenden Fassaden mit nur am Tage genutzten schutzbedürftigen Räumen die Außenbauteile entsprechend des Lärmpegelbereiches LPB III der DIN auszubilden. Das erforderliche resultierende Schalldämmmaß R w,res für die Außenbauteile von Büroräumen ist mit mindestens 30 db vorzusehen. 3. Betriebsleiterwohnungen und Büronutzung Die Schalldämmmaße sind durch alle Außenbauteile eines Raumes gemeinsam zu erfüllen und in Abhängigkeit des Verhältnisses der Außenwandfläche zur Grundfläche gegebenenfalls mit Korrekturfaktoren zu versehen (siehe DIN , Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen). Die Berechnung des zu erbringenden bewerteten Schalldämmmaßes der Umfassungsbauteile eines Raumes ist jeweils für das tatsächliche Objekt durch einen Sachverständigen (Architekt, Bauphysiker) zu berechnen. Ausnahmen von den Festsetzungen können zugelassen werden, soweit durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen.
20 6 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 20 Zusätzliche Hinweise: Die Festsetzung von LPB I und LPB II ist nicht erforderlich, da durch die Erfüllung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausreichende Schalldämmmaße erreicht werden. Mit den vorgesehenen passiven Lärmschutzmaßnahmen werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse unabhängig von der Raumnutzung gewährleistet, so dass die Anordnung aller Raumarten zu den berücksichtigten Straßenzügen möglich ist. Da passiver Lärmschutz für Außenwohnbereiche wie Balkone und Terrassen unwirksam ist, wird deren Anordnung an den straßenabgewandten Gebäudeseiten empfohlen. Aufgrund der Abschirmung durch den Gebäudekörper ist dort eine Nutzung der Außenwohnbereiche in der Qualität von Wohngebieten gegeben. Aufgestellt: Neumünster, 30. März 2017 i.a. Katharina Schlotfeldt Dipl.-Ing. (FH) ppa. Michael Hinz Dipl.-Ing. (FH) Wasser- und Verkehrs- Kontor
21 Literaturverzeichnis Seite 21 LITERATURVERZEICHNIS [1] Baunutzungsverordnung, [2] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , Beiblatt 1, [3] BGBl. I S.1036, Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BImSchG - 16.BImSchV, [4] Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH, Verkehrsgutachten - Gemeinde Borgstedt, Bundesstraße B203 "Netzabschnitt A7 bis L42", [5] Baugesetzbuch, [6] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , [7] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, [8] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, [9] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, 2016.
22 Gemeinde Borgstedtfelde, Aufstellung B-Plan Nr. 17 "Interkommunales Gewerbegebiet Borgstedtfelde" Emissionsberechnung Straße Prognose 2030 Legende Straße Straßenname Abschnitt Abschnitt DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr M Tag Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Tag p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag M Nacht Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Nacht p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht vpkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag vpkw Nacht km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Nacht vlkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Tag vlkw Nacht km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Nacht D Stg db(a) Zuschlag für Steigung DStro db(a) Zuschlag für Straßenoberfläche D Refl db(a) Zuschlag für Mehrfachreflexionen LmE Tag db(a) Emissionspegel Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel Nacht Anhang 1.1 Seite 1 Projekt-Nr.: SoundPLAN 7.4
23 Gemeinde Borgstedtfelde, Aufstellung B-Plan Nr. 17 "Interkommunales Gewerbegebiet Borgstedtfelde" Emissionsberechnung Straße Prognose 2030 Straße Abschnitt DTV Kfz/24h M Tag Kfz/h p Tag % M Nacht Kfz/h p Nacht % vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h D Stg db(a) DStro db(a) D Refl db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Borgstedter Weg Ost ,0 7,4 49,9 24, ,0 0,0 0,0 61,2 55,7 Borgstedter Weg Mitte ,8 7,4 30,9 25, ,0 0,0 0,0 59,3 53,8 Borgstedter Weg West ,5 7,4 22,9 26, ,0 0,0 0,0 58,2 52,6 Borgstedtfelde (B203) nördl. Rossahlredder ,9 5,0 179,8 7, ,0-2,0 0,0 65,0 57,7 Borgstedtfelde (B203) südl. Rossahlredder ,2 5,2 154,6 7, ,0-2,0 0,0 64,4 57,1 Planstraße ,0 7,8 9,5 23, ,0 0,0 0,0 53,7 48,4 Planstraße ,4 7,4 6,3 22, ,0 0,0 0,0 51,8 46,4 Planstraße ,2 7,7 9,6 22, ,0 0,0 0,0 53,8 48,3 Planstraße ,8 7,3 28,6 21, ,0 0,0 0,0 58,4 52,9 Anhang 1.1 Seite 2 Projekt-Nr.: SoundPLAN 7.4
24 Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN , B203, Borgstedtfelde nördl. Rossahlredder , / Gülle 5,0 / 7,5 70 / GE1.1 GE1.2 GE GE5.2 GE4.1 GE6.1 Borgstedter Weg GE 5 GE5.1 Ost GE5.2 15, GE 4 GE6.2 5 a 425 / 50 GH max. 15,00 m qm 7,4 / 24,1 GE4.2 GH max 12,00 m / Hinweise: 66 2 Eselskamp Mühlenbach Mühlenbach , qm 7a qm Fläche für Ausgleichsmaßnahmen Aufwertungspotential 0,2 Punkt dur Vorfluter 15a GH max 12,00 m 7 Vorfluter 15 12, qm <= Zur Berücksichtigung < <= 65 LPB III der ungüsntigsten Situation wird eine Lichtsignalanlage 65 < am <= Knotenpunkt 70 LPB IV B203 / Borgstedter Weg berücksichtigt. 70 < <= 75 LPB V 75 < ORW,T 65 db(a) Zur besseren Übersicht werden Isophonen > 70 db(a) nicht angezeigt. Sie liegen außerhalb der für die Bebauung bestimmten Flächen. Aufgrund der Geringfügigkeit wird die Straße Rossahlredder nicht in die Berechnungen einbezogen. GE 1 Borgstedtfelde Weg ORW,T 65 db(a) qm GH max 15,00 m GE 7+ 8 GE 2 GH max 15,00 m 13 GE (4) Mühlenbach (2) ,7 9b 9 b 9 a , qm 3 a 55 Borgstedtfelde Vorfluter GE Vorfluter 17 Borgstedtfelde Borgstedtfelde 65 6a 59 GE3.1 6 Borgstedtfelde B-Plan Nr ORW,T 65 db(a) qm 18,2 9 GE ORW,T 65 db(a) Borgstedtfelde qm ORW,T 65 db(a) GE8.1 GE3.2 7 GE 6 59 GH max 15,00 m GE GE6.3 GE6.4 GE6.5 GE Borgstedtfelde 66 ORW,T 65 db(a) 69 B IGW,T 69 db(a) GE (2) (3) 6 3 B 203 (2) Buschkate 19 7 GE 3 GH max 15,00 m Flur B203, Borgstedtfelde südl. Rossahlredder / 155 5,2 / 7,8 70 / 70-2 Borgstedter Weg Mitte / 31 7,4 / 25,3 50 / 50 0 Borgstedter Weg West / 23 7,4 / 26, Planstraße 1 nördl. Borgstedter Weg / 10 7,8 / 23,3 50 / Planstraße qm nördl. Borgstedter Weg qm / ,4 / 22, / / 50 0 Planstraße 3 südl. Borgstedter Weg / 10 7,7 / 22,9 50 / 50 0 Planstraße 4 südl. Borgstedter Weg / 29 7,3 / 21,7 50 / 50 0 Legende Geltungsbereich Baugrenze Immissionsort Schallquellen Straßen - Achse Straße - Emissionslinie Straße - Fahrbahn Lichtsignalanlage ORW DIN / IGW 16. BImSchV Orientierungswert GE, Tag, 65 db(a) Immissionsgrenzwert GE, Tag, 69 db(a) Linie Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < Nr., Straßenname Abschnitt DTV [Kfz/24h] Mt / Mn [Kfz/h] pt / pn [%] Geschwindigkeit Pkw / Lkw [km/h] Korrektur Straßenoberfläche [db(a)] Maßstab 1: m Bearbeiter: Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Tel.: / Fax.: / internet: info@wvk.sh Gemeinde Borgstedtfelde, Aufstellung B-Plan Nr. 17 "Interkommunales Gewerbegebiet Borgstedtfelde" Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN Anhang: 2.1 Situation ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen Ausbreitungsberechnung Beurteilungszeitraum TAG bis Uhr Berechnungshöhe: 8,0 m über Gelände Berechnungsraster: 2m x 2m Aufgestellt: Neumünster, 30. März 2017 Projekt-Nr.: Bearbeiter: K. Schlotfeldt, M. Hinz
25 Eselskamp Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN , B203, Borgstedtfelde nördl. Rossahlredder , / 180 Gülle 5,0 / 7,5 70 / Mühlenbach Mühlenbach a qm Fläche für Ausgleichsmaßnahmen Aufwertungspotential 0,2 Punkt dur ,85 Vorfluter 15a GH max 12,00 m qm 7 Vorfluter 15 12, qm <= Zur Berücksichtigung < <= 65 LPB III der ungüsntigsten Situation wird eine Lichtsignalanlage 65 < am <= Knotenpunkt 70 LPB IV B203 / Borgstedter Weg berücksichtigt. 70 < <= 75 LPB V 75 < 1 GE GE qm GH max 15,00 m ORW,N 55 db(a) ORW,N 55 db(a) Borgstedtfelde GE1.2 Weg GE2.1 ORW,N 55 db(a) GE 7+ 8 GE 2 GH max 15,00 m GE (4) IGW,T 59 db(a) 13.2 Mühlenbach (2) , b ORW,N 55 db(a) GE b 9 a , qm 3 a Borgstedtfelde Vorfluter Vorfluter 17 Borgstedtfelde Borgstedtfelde a 6 Borgstedtfelde GE2.3 GE3.1 B-Plan Nr qm 18, GE ORW,N 55 db(a) GE4.1 GE6.1 Borgstedter Weg GE 5 Ost GE5.1 GE5.2 15, GE 4 GE6.2 5 a 425 / 50 GH max. 15,00 m qm 7,4 / 24,1 GE4.2 GH max 12,00 m / Hinweise: Zur besseren Übersicht werden Isophonen > 61 db(a) nicht angezeigt. Sie liegen außerhalb der für die Bebauung bestimmten Flächen. Aufgrund der Geringfügigkeit wird die Straße Rossahlredder nicht in die Berechnungen einbezogen. IGW,T 59 db(a) ORW,N 55 db(a) qm GE 6 GH max 15,00 m 53 ORW,N 55 db(a) ORW,N 55 db(a) Borgstedtfelde IGW,T 59 db(a) GE3.2 GE GE ORW,N 55 db(a) Borgstedtfelde B IGW,T 59 db(a) GE GE6.4 GE6.5 GE6.6 GE (2) (3) 6 3 B 203 (2) Buschkate 19 7 GE 3 GH max 15,00 m Flur B203, Borgstedtfelde südl. Rossahlredder / 155 5,2 / 7,8 70 / 70-2 Borgstedter Weg Mitte / 31 7,4 / 25,3 50 / 50 0 Borgstedter Weg West / 23 7,4 / 26, Planstraße 1 nördl. Borgstedter Weg / 10 7,8 / 23,3 50 / Planstraße qm nördl. Borgstedter Weg qm / ,4 / 22, / / 50 0 Planstraße 3 südl. Borgstedter Weg / 10 7,7 / 22,9 50 / 50 0 Planstraße 4 südl. Borgstedter Weg / 29 7,3 / 21,7 50 / 50 0 Legende Geltungsbereich Baugrenze Immissionsort Schallquellen Straßen - Achse Straße - Emissionslinie Straße - Fahrbahn Lichtsignalanlage ORW DIN / IGW 16. BImSchV Orientierungswert (Verkehr) GE, Nacht, 55 db(a) Immissionsgrenzwert GE, Nacht, 59 db(a) Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < Nr., Straßenname Abschnitt DTV [Kfz/24h] Mt / Mn [Kfz/h] pt / pn [%] Geschwindigkeit Pkw / Lkw [km/h] Korrektur Straßenoberfläche [db(a)] Maßstab 1: m Bearbeiter: Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Tel.: / Fax.: / internet: info@wvk.sh Gemeinde Borgstedtfelde, Aufstellung B-Plan Nr. 17 "Interkommunales Gewerbegebiet Borgstedtfelde" Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN Anhang: 2.2 Situation ohne aktive Lärmchutzmaßnahmen Ausbreitungsberechnung Beurteilungszeitraum NACHT bis Uhr Berechnungshöhe: 8,0 m über Gelände Berechnungsraster: 2m x 2m Aufgestellt: Neumünster, 30. März 2017 Projekt-Nr.: Bearbeiter: K. Schlotfeldt, M. Hinz
26 Gemeinde Borgstedtfelde, Aufstellung B-Plan Nr. 17 "Interkommunales Gewerbegebiet Borgstedtfelde" Lärmpegelbereiche nach DIN (2016) für Betriebsleiterwohnungen Spalten- Spalte Beschreibung nummer -5 Name Nummer des Immissionsortes 6-11 DIN Beurteilung gemäß DIN "Schallschutz im Städtebau" - Situation ohne aktiven Lärmschutz - Orientierungswert tags/nachts - Beurteilungspegel Prognose ohne aktiven Lärmschutz tags/nachts - Überschreitung des Orientierungswertes ohne aktiven Lärmschutz tags/nachts DIN 4109 Lärmpegelbereich gemäß DIN (2016) "Schallschutz im Hochbau" - ohne Lärmschutz Anhang 2.3 Seite 1 Projekt-Nr.: SoundPLAN 7.4
27 Gemeinde Borgstedtfelde, Aufstellung B-Plan Nr. 17 "Interkommunales Gewerbegebiet Borgstedtfelde" Lärmpegelbereiche nach DIN (2016) für Betriebsleiterwohnungen Immissionsort DIN DIN ORW Prognose ols ORW-Überschr. Prognose ols Name Gelände- Höhe SW Nutz Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Differenz Sp.8-Sp.9 Maßg. Außenlärmp. LPB höhe IO db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) GE1.1 0,00 2,40 (2,4 m) GE V 5,20 (5,2 m) V 8,00 (8,0 m) V GE1.2 2,40 (2,4 m) GE IV 5,20 (5,2 m) IV 8,00 (8,0 m) IV GE2.1 2,40 (2,4 m) GE III 5,20 (5,2 m) IV 8,00 (8,0 m) IV GE2.2 2,40 (2,4 m) GE V 5,20 (5,2 m) V 8,00 (8,0 m) V GE2.3 2,40 (2,4 m) GE IV 5,20 (5,2 m) IV 8,00 (8,0 m) IV GE3.1 2,40 (2,4 m) GE IV 5,20 (5,2 m) IV 8,00 (8,0 m) IV GE3.2 2,40 (2,4 m) GE V 5,20 (5,2 m) V 8,00 (8,0 m) V GE3.3 2,40 (2,4 m) GE V 5,20 (5,2 m) V 8,00 (8,0 m) V GE4.1 2,40 (2,4 m) GE V 5,20 (5,2 m) V 8,00 (8,0 m) V GE4.2 2,40 (2,4 m) GE III 5,20 (5,2 m) IV 8,00 (8,0 m) IV GE5.1 2,40 (2,4 m) GE IV Anhang 2.3 Seite 2 Projekt-Nr.: SoundPLAN 7.4
28 Gemeinde Borgstedtfelde, Aufstellung B-Plan Nr. 17 "Interkommunales Gewerbegebiet Borgstedtfelde" Lärmpegelbereiche nach DIN (2016) für Betriebsleiterwohnungen Immissionsort DIN DIN ORW Prognose ols ORW-Überschr. Prognose ols Name Gelände- Höhe SW Nutz Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Differenz Sp.8-Sp.9 Maßg. Außenlärmp. LPB höhe IO db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) GE5.1 0,00 5,20 (5,2 m) GE IV 8,00 (8,0 m) IV GE5.2 2,40 (2,4 m) GE V 2,40 (2,4 m) V 5,20 (5,2 m) V 5,20 (5,2 m) V 8,00 (8,0 m) V 8,00 (8,0 m) V GE6.1 2,40 (2,4 m) GE V 5,20 (5,2 m) V 8,00 (8,0 m) V GE6.2 2,40 (2,4 m) GE V 5,20 (5,2 m) V 8,00 (8,0 m) V GE6.3 2,40 (2,4 m) GE IV 5,20 (5,2 m) V 8,00 (8,0 m) V GE6.4 2,40 (2,4 m) GE IV 5,20 (5,2 m) V 8,00 (8,0 m) V GE6.5 2,40 (2,4 m) GE IV 5,20 (5,2 m) V 8,00 (8,0 m) V GE6.6 2,40 (2,4 m) GE IV 5,20 (5,2 m) V 8,00 (8,0 m) V GE7.1 2,40 (2,4 m) GE V 5,20 (5,2 m) V 8,00 (8,0 m) IV GE8.1 2,40 (2,4 m) GE V 5,20 (5,2 m) V Anhang 2.3 Seite 3 Projekt-Nr.: SoundPLAN 7.4
29 Gemeinde Borgstedtfelde, Aufstellung B-Plan Nr. 17 "Interkommunales Gewerbegebiet Borgstedtfelde" Lärmpegelbereiche nach DIN (2016) für Betriebsleiterwohnungen Immissionsort DIN DIN ORW Prognose ols ORW-Überschr. Prognose ols Name Gelände- Höhe SW Nutz Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Differenz Sp.8-Sp.9 Maßg. Außenlärmp. LPB höhe IO db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) GE8.1 0,00 8,00 (8,0 m) GE V Anhang 2.3 Seite 4 Projekt-Nr.: SoundPLAN 7.4
30 Gemeinde Borgstedtfelde, Aufstellung B-Plan Nr. 17 "Interkommunales Gewerbegebiet Borgstedtfelde" Lärmpegelbereiche nach DIN (2016) für Büronutzungen Spalten- Spalte Beschreibung nummer -5 Name Nummer des Immissionsortes 6-11 DIN Beurteilung gemäß DIN "Schallschutz im Städtebau" - Situation ohne aktiven Lärmschutz - Orientierungswert tags/nachts - Beurteilungspegel Prognose ohne aktiven Lärmschutz tags/nachts - Überschreitung des Orientierungswertes ohne aktiven Lärmschutz tags/nachts DIN 4109 Lärmpegelbereich gemäß DIN (2016) "Schallschutz im Hochbau" - ohne Lärmschutz Anhang 2.4 Seite 1 Projekt-Nr.: SoundPLAN 7.4
Gemeinde Wattenbek, B Plan Nr. 15
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