Haushaltssatzung. Haushaltsplan

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1 Haushaltssatzung Haushaltsplan 2018

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3 3 Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung 5 Einwohnerzahlen / Markungsflächen / Schlüsselzuweisungen / Steuerkraftsumme 6 Begriffe und Abkürzungen 7 Vorbericht 10 Schülerzahlen 35 Ausführungen des Haushaltsplanes 36 Gesamtplan 1. Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Finanzierungsübersicht Haushaltsquerschnitt Gruppierungsübersicht 73 Einzelpläne Verwaltungshaushalt 80 Vermögenshaushalt 251 Finanzplanung 360 Investitionsprogramm 364 Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr Stellenplan 381 Anlagen 1. Sammelnachweis Personalausgaben Gebäudeunterhaltung Unterhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens (Tiefbau) Gebäudebewirtschaftung Deckungskreise Innere Verrechnungen und Verwaltungskosten Kalkulatorische Kosten Einzelnachweis über Zuweisungen und Beiträge Übersicht über Straßen- und Kanalbauten Übersicht über die aus VE voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden 470 Hinweis zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke 473 Hinweis zum Wirtschaftsplan Gartenschau Balingen Stichwortverzeichnis 475

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5 5 Haushaltssatzung der Stadt Balingen für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: 1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit: 1. Einnahmen und Ausgaben in Höhe von davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf Euro festgesetzt. Balingen, den 30. Januar 2018 Helmut Reitemann Oberbürgermeister Hinweis: Die Realsteuerhebesätze sind in einer eigenen Hebesatzsatzung festgesetzt. Sie betragen für die Grundsteuer A 320 v.h., für die Grundsteuer B 380 v.h. und für die Gewerbesteuer 350 v.h. der Steuermessbeträge.

6 6 1. Einwohnerzahl a) nach der Volkszählung am am am am Balingen Endingen Engstlatt Erzingen Frommern Heselwangen Ostdorf Roßwangen Stockenhausen Streichen Weilstetten Zillhausen zusammen b) nach der Fortschreibung am am am am am am Markungsflächen in ha Markungsflächen in ha Waldfläche auf Balinger Gemarkung in ha davon Stadtwald in ha Balingen ,6 456,8 Endingen ,1 47,5 Engstlatt ,7 68,7 Erzingen ,1 95,1 Frommern ,0 270,1 Ostdorf ,4 196,7 Roßwangen ,2 78,2 Stockenhausen ,1 33,4 Streichen ,9 99,4 Weilstetten ,2 103,0 Zillhausen ,8 179,5 außerhalb Markung 42,2 zusammen , ,60 3. Schlüsselzuweisungen a) Bedarfsmeßzahl b) Steuerkraftmeßzahl c) Schlüsselzahl Steuerkraftsumme a) im ganzen b) je Einwohner 1.421, ,02

7 7 STADTKÄMMEREI Der Haushaltsplan zum besseren Verständnis - Begriffe und verwendete Abkürzungen Haushaltssatzung Rechtliche Grundlage für den jährlichen Haushaltsplan. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Haushaltsplan Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Zahlenteil betragsmäßige Darstellung der städt. Aufgaben. Laufende Einnahmen und Ausgaben Investitionen, Investitionszuschüsse, Tilgungen, Rücklagen SHV Einzelplan = Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge. Durchlaufende Gelder Je 10 Einzelpläne im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Landeseinheitliche Gliederung nach Aufgabenbereichen. Finanz- und Investitionsplan Fortschreibung der Einnahmen bzw. Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Für das Jahr 2018 umfasst der Zeitraum die Jahre VE = Verpflichtungsermächtigung Ermächtigung im Haushaltsplan im Rahmen der allgemeinen Bewirtschaftungsbefugnis, noch nicht kassenwirksame Verpflichtungen einzugehen. SN = Sammelnachweis Gleichartige Ausgaben sind zu einem Deckungskreis zusammengefasst. Untereinander deckungsfähig (Personalkosten, Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung) gd ud UE = gegenseitig deckungsfähig = unechte Deckungsfähigkeit Mehreinnahmen einer so bezeichneten Haushaltsstelle berechtigen zu Mehrausgaben in diesem Deckungskreis. = übertragbar

8 8 Bewirtschaftende Dienststellen (Spalte 7 des Haushaltsplanes) Im Einzelnen bedeuten: Dienststelle (Dst.) Bezeichnung 1000 Hauptamt- und Personalamt 1040 Persönlicher Referent 1100 Rechnungsprüfungsamt 2000 Kämmerei 2100 Amt für öffentliche Ordnung 2200 Amt für Familie, Bildung und Vereine 0003 Dezernat III 3000 Stadtplanung und Bauservice 3100 Hochbau und Gebäudewirtschaft 3200 Tiefbauamt 1200 Stadthalle / Messe 0009 EU-Zensus 0010 Stabstelle Wirtschaftsförderer 0011 Personalrat 0012 OV Endingen 0013 OV Engstlatt 0014 OV Erzingen 0017 OV Ostdorf 0018 OV Streichen 0020 OV Zillhausen 0015 OV Frommern 0019 OV Weilstetten 0016 OV Heselwangen Für den laufenden Schulbetrieb ist bewirtschaftende Dienststelle der jeweilige Schulleiter. überplanmäßige Ausgaben außerplanmäßige Ausgaben Haushaltsreste SOLL-Einnahmen / Ausgaben IST-Einnahmen / Ausgaben Die veranschlagten Haushaltsmittel sind nicht ausreichend. Ausgaben für deren Zweck keine Mittel zur Verfügung stehen. Haushaltsmittel, die in das folgende Jahr übertragen werden. Bis zum Abschlußtag entstandene Zahlungsverpflichtungen und Forderungen. Kassenmäßiger Vollzug von Einnahmen und Ausgaben. B.g.A. = Betrieb gewerblicher Art Einrichtung innerhalb des städt. Haushalts mit nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeit mit (gegebenenfalls) Steuerpflicht. (z.b. Bäder, Schlachthof, Stadthalle, Messe) kostenrechnende Einrichtung Zweckverband Einrichtung, die sich ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert. Rechtlich selbständige Körperschaft für festgelegte Aufgaben (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit). Steuerkraftmesszahl Berechnungsgrundlage für den Finanzausgleich (Land/Kommunen) aus eigenen Einnahmen.

9 9 Steuerkraftsumme Steuerkraftmesszahl und Zuweisungen aus dem Finanzausgleich. Berechnungsgrundlage für Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage.

10 10 Vorbericht zum Haushaltsplan 2018

11 11 I. Allgemeines: Mit der aktuellen Haushaltsplanung ist auch die Entwicklung der beiden Vorjahre darzustellen. Bei den Angaben 2017 handelt es sich weitgehend um die Planzahlen, bei den Angaben 2016 um das Rechnungsergebnis. Die Orientierungsdaten des Innen- und des Finanzministeriums zur kommunalen Haushaltsund Finanzplanung im Jahr 2018 (Haushaltserlass 2018) sind bindend und wurden entsprechend zu Grunde gelegt. II. Rückblick a) Haushaltsjahr 2016 Die Erstellung der Jahresrechnung 2016 wurde am 26. Juni 2017 abgeschlossen. Im Verwaltungshaushalt ergaben sich Verbesserungen gegenüber der Planung. Hauptsächlich war dies durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen und den Gebühren sowie Wenigerausgaben bei den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten, Personalausgaben und den sonstigen Ausgaben. Im Ergebnis konnte eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von 6,808 Mio. erreicht werden. Geplant war ein Betrag von 3,404 Mio.. Der Vermögenshaushalt erreichte im Rechnungsabschluss ein Volumen von 15,062 Mio. (Plan 18,389 Mio. ). Im Wesentlichen waren Ausgaben für Investitionen (13,068 Mio. ) finanziell abzudecken. Die reinen Bauausgaben nehmen daran einen Anteil von 9,889 Mio. ein. Die aus dem Vorjahr übertragenen und zum Ende des Rechnungsjahres neu gebildeten Haushaltsausgabereste steigen von 3,028 Mio. auf 3,449 Mio.. Für ihre Finanzierung musste ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von 2,0 Mio. gebildet werden. Für Kredittilgungen wurden 1,897 Mio. aufgewendet, für Zinsen im Verwaltungshaushalt 0,854 Mio.. Der Schuldenstand liegt zum Jahresende (ohne Eigenbetrieb Stadtwerke) damit bei 23,509 Mio.. Der Stand der allgemeinen Rücklagen betrug ,19 zum

12 12 b) Haushaltsjahr 2017 Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich verlaufen positiv. Die ursprünglichen Erwartungen des Haushaltserlasses des Landes wurden durch die Steuerschätzung vom November 2017 gesteigert. Die Ausgaben entwickeln sich im Planungsrahmen. Über die laufende Entwicklung der Finanz- und Haushaltslage im Jahr 2017 wurde der Gemeinderat im Rahmen von drei Zwischenberichten (Stand , und ) informiert. Bei der Gewerbesteuer wird das Soll-Ergebnis unter dem Planansatz (22,0 Mio. ) liegen. Die Gemeindeanteile aus der Einkommensteuer liegen bei 19,066 Mio. (Plan 17,605 Mio. ). Die Ausschüttungsquoten bei den Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz wurden nach der Novembersteuerschätzung erhöht, was ein positives Ergebnis erwarten lässt. Die Ausgabeansätze des Verwaltungshauhalts können aus heutiger Sicht weitgehend eingehalten werden. Insgesamt dürfte der Verwaltungshaushalt nach aktuellem Rechnungsstand mit einer leichten Steigerung der Zuführungsrate abschließen können. Geplant waren 3,252 Mio.. Im Vermögenshaushalt stehen für Baumaßnahmen einschließlich der aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltsausgabereste insgesamt rund 17,160 Mio. (14,060 Mio. + 3,100 Mio. ) zur Verfügung. Davon dürften bis Ende des Jahres rund 8 Mio. abgeflossen sein. Für den Differenzbetrag wurden zu einem Teil größere Verpflichtungen eingegangen, so dass zusätzlich mit entsprechenden Haushaltsausgaberesten gerechnet werden muss, die das rechnungsmäßige Soll belasten. Die Ausgabeansätze für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in Höhe von 2,103 Mio. werden nicht voll ausgeschöpft. Die Ausgaben für laufende Kredittilgungen (rd. 2,000 Mio. ) werden ebenfalls leicht unter dem Planniveau liegen. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts stehen neben der Zuführung im Wesentlichen noch Einnahmen aus der Veräußerung von Grundvermögen sowie aus der Veranlagung von Beiträgen zur Verfügung. Die veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Grundvermögen (4,180 Mio. ) können nur zum Teil realisiert werden. Sie setzen sich im Wesentlichen aus dem Verkauf von bebauten Liegenschaften (0,300 Mio. ) und Bauplätzen (3,850 Mio. ) zusammen. Zudem liegt der Bauplatzverkauf zeitlich hinter den Planungen zurück. Bei der Beitragsveranlagung muss im Haushaltsjahr 2017 mit Mindereinnahmen gerechnet werden (Planansatz 1,823 Mio. ). Die Einnahmen aus Zuschüssen (Plan 1,737 Mio. ) verzögern sich zu großen Teilen gleichfalls. Die geplante Neuverschuldung aus der Kreditermächtigung 2017 in Höhe von 8,956 Mio. muss voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden. Bis einschließlich November wurden insgesamt 2,0 Mio. neue Kredite aufgenommen. Der Schuldenstand wird zum Jahresende voraussichtlich 23,544 Mio. betragen.

13 13 III. Haushaltsjahr Haushaltsvolumen: Ein Vergleich mit dem Haushaltsjahr 2017 ergibt folgendes Bild: Volumen Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Zuführungsrate (zum VwH) 0 0 Zuführungsrate (zum VmH) Tilgungen Kreditbedarf Gewerbesteuer Einkommensteuer einschl. Nachzahlung Das Volumen im Verwaltungshaushalt steigt um rund 2,898 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Ursächlich hierfür sind u.a. anhaltend hohen Steuereinnahmen in Folge der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In diesem Bereich werden 0,6 Mio. Einnahmesteigerungen erwartet. Eine erhebliche Steigerung ergibt sich bei den Schlüsselzuweisungen um ca. 2,501 Mio.. Für das Jahr 2018 sind Rückflüsse aus Gewinnanteilen der Stadtwerke Balingen mit insgesamt 0,244 Mio. eingeplant. Im Vorjahr waren es noch rd. 0,218 Mio.. Im Vermögenshaushalt steigt das Volumen gegenüber dem Vorjahr um 5,282 Mio.. Der freie Teil der Zuführungsrate (Nettoinvestitionsrate) kann einen Beitrag von 3,558 Mio. zur Finanzierung der Investitionen leisten. Die Einnahmen aus der Veräußerung von Bauplätzen und Liegenschaften (5,650 Mio. ) und die damit einhergehenden Beitragseinnahmen (2,241 Mio. ) tragen wesentlich zur Finanzierung der Ausgaben bei. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist in Höhe von eingeplant. Zum Haushaltsausgleich sind neue Kreditaufnahmen von 8,323 Mio. eingeplant.

14 14 Ergebnisse ab Gesamtrechnung - Jahre Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Zuführungsrate Kredite Plan Ergebnis Plan Ergebnis Plan Ergebnis Plan Ergebnis (SOLL) (SOLL) (SOLL) (IST) Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Grupp.Nr (Plan) (Plan)

15 15 2. Wichtigste Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Plan 2018 Euro Plan 2017 Euro Rechnungsergebnis 2016 Euro Grundsteuer Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Schlüsselzuweisungen Familienleistungsausgleich Gebühren, Entgelte Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten, sonstige Einnahmen Sachkostenbeiträge für Schüler Kindergartenlastenausgleich Gewinnanteile, Konzessionsabgabe und weitere Finanzeinnahmen Allgemeine Zuführung vom VmH 3. Wichtigste Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Personalausgaben Plan 2018 Euro Plan 2017 Euro Rechnungsergebnis 2016 Euro Unterhaltung Grundstücke und Gebäude Bewirtschaftung Grundstücke und Gebäude weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben Steuern und Geschäftsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse Gewerbesteuerumlage FAG-Umlage Kreisumlage Zuführung zum VmH

16 16 Ergebnisse ab Wichtigste Einnahmen - Jahre Grundsteuer Gewerbesteuer Einkommensteuer Schlüsselzuweisung Plan Ergebnis Plan Ergebnis Plan Ergebnis Plan Ergebnis (SOLL) (SOLL) (SOLL) (SOLL) Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Grupp.Nr

17 17 Verwaltungshaushalt 2018 Volumen Euro Einnahmen Zuschüsse 6 % Sonstiges 4 % Verkaufserlöse, Mieten, Pachten 3 % Zuführung vom VmH 0 % Innere Verrechnung 7 % Steuereinnahmen 49 % Gebühreneinnahmen 7 % kalkulatorische Einnahmen 7 % Finanzzuweisungen 17 % Ausgaben Zinsausgaben 1 % Zuführung zum VmH 6 % Bew irtschaftungskosten 4 % Sonstiges 13 % Umlagen an Land/Landkreis 25 % Zuweisungen / Zuschüsse 7 % Personalausgaben 24 % Unterhaltungsaufwand 6 % Innere Verrechnungen 7 % kalkulatorische Kosten 7 %

18 18 4. Wichtigste Einnahmen des Vermögenshaushaltes Plan 2018 Euro Plan 2017 Euro Rechnungsergebnis 2016 Euro Zuführung vom VwH Entnahme allg. Rücklage Entnahme Sonderrücklage Veräußerung von Vermögen Beiträge Zuschüsse für Investitionen Einnahmen aus Krediten Wichtigste Ausgaben des Vermögenshaushaltes Plan 2018 Euro Plan 2017 Euro Rechnungsergebnis 2016 Euro Zuführung an VwH Erwerb von Grundstücken Erwerb von bewegl. Vermögen Baumaßnahmen

19 19 Vermögenshaushalt 2018 Volumen: Euro Einnahmen Investitionszuschüsse 11 % Rücklagenentnahme 2 % Sonstiges 0% Kredite 33 % Beiträge 9 % Verkaufserlöse (Anlagev.) 23 % Zuführung vom VwH 22 % Ausgaben Tilgungen 8 % Erw erb bewegl. Vermögen 9 % Sonstiges 3 % Zuführung zum VwH 0 % Erw erb v. Grundstücken 5 % Baumaßnahmen (Hoch/Tief) 75 %

20 20 6. Einzelerläuterungen Verwaltungshaushalt 6.1 EINNAHMEN a) Steuern Die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 320 v.h. und die Grundsteuer B mit 380 v.h. der Steuermessbeträge sowie von 350 v.h. für die Gewerbesteuer bleiben unverändert. Die Ansätze für die Grundsteuer wurden aus dem Jahressoll 2017 und den zu erwartenden Zu- bzw. Abgängen gebildet. Der Ansatz für die Gewerbesteuer beträgt 19,50 Mio.. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplan stand das voraussichtliche Zahlungssoll 2017 bei rd. 19 Mio.. Der Planansatz 2017 von 22,0 Mio. wird damit unterschritten. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle des Verwaltungshaushaltes. Gemäß Haushaltserlass 2018 wird der Gemeindeanteil nach der aktuellen November-Steuerschätzung landesweit auf 6,607 Mrd. geschätzt. Dies führt zu Mehreinnahmen von rd. 2,2 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Daneben erhalten die Kommunen seit als Ausgleich für die abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer einen Anteil an der Umsatzsteuer. Ausgehend vom Landesanteil gemäß Haushaltserlass 2018 in Höhe von 1,030 Mio. ist gegenüber dem Vorjahr mit einer deutlichen Steigerung von rd. 0,762 Mio. zu rechnen. b) Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich Der Ansatz setzt sich zusammen aus den Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft gemäß 5 Abs. 2 FAG und der kommunalen Investitionspauschale. Der Berechnung zu Grunde liegt der gemäß Haushaltserlass bzw. Novembersteuerschätzung 2017 mitgeteilte Grundkopfbetrag in Höhe von pro Einwohner. Die maßgebliche auf der Grundlage des Zensus 2011 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung weist eine Einwohnerzahl von aus. Der Ansatz steigt damit gegenüber dem Vorjahr von 12,402 Mio. auf 14,903 Mio.. Zum Ausgleich der Mindereinnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer infolge der Systemumstellung beim Kindergeld erhalten die Kommunen einen weiteren Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 489,8 Mio. (Familienleistungsausgleich). Der städtische Anteil errechnet sich aus der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Durch die Erhöhung des Landesanteils ergibt sich eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahresansatz. c) Gebühren, Entgelte Bei den Gebühren und Entgelten wird im Planjahr mit einem Aufkommen von 7,467 Mio. gerechnet (Vorjahresansatz 8,018 Mio. ). Die Absenkung des Planansatzes hängt überwiegend mit der Verpachtung des Schlachthofes und dem damit verbundenen Wegfall der Schlachthofentgelte zusammen. Gebührenerhöhungen bzw. Gebührensenkungen sind soweit bereits beschlossen oder zum Beschluss eingereicht eingerechnet.

21 21 Die größten Gebührenpositionen sind veranschlagt bei: Ordnungsverwaltung Jugendmusikschule städt. Kindergärten Bauservice Abwasserbeseitigung Erddeponie Bestattungswesen Stadthalle d) Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten Der Ansatz liegt mit 3,039 Mio. leicht über dem Vorjahresniveau. Die größten Einnahmepositionen sind veranschlagt bei: Waldwirtschaft Wohn- und Geschäftsgebäude Verkaufserlöse Schulmensen e) Zuweisungen und Zuschüsse Die größten Einnahmepositionen sind veranschlagt bei: Sachkostenbeiträge Schüler (UA ) Kindergartenlastenausgleich und Förderung der Kleinkindbetreuung (UA ) Bei den Sachkostenbeiträgen für die Schüler wurden die Werte des Verordnungsentwurfs zur Festsetzung der Sachkostenbeiträge 2018 angesetzt. Die Schülerzahlen wurden aus den Meldungen der Schulen im Rahmen der Schulstatistik 2017/2018 entnommen. Hierbei ergibt sich eine leichte Senkung der Schülerzahlen gegenüber dem Vorjahr. Beim Kindergartenlastenausgleich ( 29 b FAG) reduzieren sich die Einnahmen um rd Die Zuweisungen für die Förderung der Kleinkindbetreuung ( 29 c FAG) erhöhen sich um rd f) Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, weitere Finanzeinnahmen Nach den Wirtschaftsplanungen des Eigenbetriebs Stadtwerke kann im Jahre 2018 von einer Erwirtschaftung der vollen Konzessionsabgabe im Bereich der Wasserversorgung ( ) und der Stromversorgung ( ) ausgegangen werden. Bei der Gasversorgung können voraussichtlich erlöst werden. Des Weiteren weist der Wirtschaftsplan der Stadtwerke einen Gewinn von aus, der ebenfalls als Einnahme zu veranschlagen ist. Der Ansatz für Bußgelder bleibt mit auf Vorjahresniveau. Die Säumniszuschläge ( ) sinken um

22 AUSGABEN a) Personalausgaben Die Personalkostenhochrechnung für das Jahr 2018 wurde Anfang Oktober 2017 erstellt. Dieser Vorausberechnung lagen folgende Feststellungen und Prognosen zu Grunde: Tarifliche Erhöhung der Beschäftigungsentgelte Tarifabschluss 2016 läuft am aus. Annahme entsprechend der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre. Besoldungserhöhung Beamte ab Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,7 % 2,4 % ab ,675 % + einmalige Ausgleichszahlung für untere Besoldungsgruppen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 % (Arbeitgeberanteil 7,3 %, Arbeitnehmeranteil 7,3 %) Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung 2,55 % Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 3,0 % Allgemeine Umlage Kommunaler Versorgungsverband B.-W. Aktive Beamte und Pensionäre 37 % Besondere Beihilfeumlage Beamte weitgehend konstant Zusatzversorgungskasse B.W. Umlagesatz Regelumlage 5,65 %, ab : 5,75 % Sanierungsgeld 1,7-3,7 % ZVK-Zusatzbeitrag zum Einstieg in die Kapitaldeckung 0,4 % Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Stellenveränderungen und der o.g. Zusatzkosten aus Beitragsanhebungen ergeben sich für 2018 aus derzeitiger Sicht Personalkosten in Höhe von 23,700 Mio.. Im Vergleich zu 2017 steigen die Kosten um 0,645 Mio.. Es ergeben sich damit folgende Vergleichswerte: Personalkosten 2017 brutto (Planansatz) Personalkosten 2018 brutto (Planansatz) damit Personalkostenerhöhung (Bruttobeträge) + 2,79 %.

23 23 Personalkostenentwicklung seit 1995 in Mio Euro: Nachfolgend ist die Entwicklung der Personalkosten in absoluten Zahlen sowie hinsichtlich ihres Anteils am Verwaltungshaushalt und Gesamthaushalt dargestellt. Jahr Personalkosten Verwaltungshaushalt Gesamthaushalt PK % zu VwH PK % zu Gesamt HH ,40 53,6 65,4 25,00 % 20,49 % ,20 57,5 70,9 22,96 % 18,62 % ,60 56,6 69,1 24,03 % 19,68 % ,80 56,7 71,0 24,34 % 19,44 % ,30 58,1 72,8 24,61 % 19,64 % ,60 63,6 79,4 22,96 % 18,39 % ,10 62,3 78,6 24,24 % 19,21 % ,50 64,9 78,3 23,88 % 19,80 % ,02 63,4 76,5 25,27 % 20,94 % ,11 60,2 71,5 26,73 % 22,50 % ,42 65,3 84,9 25,15 % 19,34 % ,50 64,9 82,3 25,42 % 20,05 % ,66 68,2 92,3 24,44 % 18,05 % ,15 76,0 98,9 22,57 % 17,34 % ,17 75,4 102,8 24,10 % 17,68 % ,00 74,4 98,2 25,54 % 19,35 % ,17 76,2 94,1 25,16 % 20,38 % ,30 82,6 100,3 23,37 % 19,24 % ,90 86,7 104,3 22,95 % 19,07 % ,48 89,63 108,42 22,85 % 18,89 % ,29 93,28 110,15 22,82 % 19,33 % ,14 95,18 113,57 23,26 % 19,49 % ,05 97,14 117,22 23,73 % 19,66 % ,70 100,04 125,01 23,69 % 18,96 %

24 24 b) Unterhaltungsaufwand Für die Unterhaltung von Gebäuden sind im Hochbau insgesamt 2,829 Mio. veranschlagt. Das entspricht einer Erhöhung von 0,642 Mio. gegenüber dem Vorjahresvolumen. Für die Unterhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens des Tiefbaues sind insgesamt 2,956 Mio. veranschlagt (Vorjahr 2,981 Mio. ). Die größten Einzelpositionen entfallen auf: Straßen- und Wegeunterhaltung Straßenbeleuchtung Kanalisation Feldwege c) Bewirtschaftung der Grundstücke Der Ansatz wurde aus einer Hochrechnung der voraussichtlichen Ausgaben 2017 gebildet. Der Gesamtansatz liegt bei 4,111 Mio. (Vorjahr 3,985 Mio. ). Allgemein haben die durch Neu- und Umbauten zu bewirtschaftenden Flächen in den letzten Jahren zugenommen. Ebenso zugenommen hat in den letzten Jahren die Vergabe von Fremdreinigungsleistungen. Dennoch lagen die Rechnungsergebnisse zuletzt knapp unter 4 Mio.. d) Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben Hierfür müssen in 2018 insgesamt 5,216 Mio. (Vorjahr 5,212 Mio. ) aufgewendet werden. Darin enthalten sind u.a. der Betriebsstrom für die Straßenbeleuchtung ( ), der Winterdienst ( ), die Sachausgaben für eigene Veranstaltungen der Stadthalle ( ), die Bauleitplanung sowie die Kosten für Signalanlagen, Messanlagen und Verkehrszeichen ( ). e) Zuweisungen und Zuschüsse Der Gesamtaufwand ist mit einem Betrag in Höhe von 7,380 Mio. (Vorjahr 7,150 Mio. ) veranschlagt. Die größten Einzelpositionen entfallen auf: Zuschüsse an Kindergartenträger Vereinsförderung Kultur und Sport Förderung der Volkshochschule Zuweisungen Zweckverband Abwasser Zuweisungen ÖPNV f) Gewerbesteuerumlage Auf Grundlage der mit 19,5 Mio. veranschlagten Gewerbesteuer sowie der gemäß Haushaltserlass geltenden Gewerbesteuerumlage von 68,5 Prozentpunkte ergibt sich eine voraussichtlich zu zahlende Umlage in Höhe von 3,817 Mio.. g) FAG-Umlage Die Finanzausgleichsumlage an das Land bemisst sich nach der Steuerkraftsumme ( Basisjahr 2016). Der Umlagesatz beläuft sich auf 22,10 v.h. und der Zuschlagssatz auf 0,480 v.h. Daraus ergibt sich nach derzeitigem Stand bei einem Gesamtsatz von 22,580 v.h. eine zu zahlende Umlage in Höhe von 10,570 Mio. (Vorjahr 10,913 Mio. ). h) Kreisumlage Die Kreisumlage bemisst sich ebenfalls nach der Steuerkraftsumme. Der Hebesatz für die Kreisumlage wurde im Haushaltsjahr 2018 mit 29,75 v. H. angenommen. Auf der Grundlage

25 25 des Basisjahres 2016 ergibt sich eine Kreisumlage in Höhe von 13,927 Mio. (Vorjahr 14,586 Mio. ). Die Entwicklung der Kreisumlage in den letzten Jahren zeigt eine deutliche Belastung des städtischen Haushaltes. i) Zuführung zum Vermögenshaushalt Der Verwaltungshaushalt schließt mit einer Zuführung von 5,618 Mio.. Die Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen liegt bei 2,060 Mio.. Damit verbleibt eine Netto-Investitionsrate in Höhe von 3,558 Mio..

26 26 7. Einzelerläuterungen Vermögenshaushalt 7.1 EINNAHMEN a) Entnahmen aus Rücklagen Die allgemeine Rücklage wird nach dem Planungsstand des Jahres 2017 voraussichtlich 3,5 Mio. betragen. Die gesetzliche Mindesthöhe liegt bei 1,934 Mio.. Für das Haushaltsjahr 2018 ist eine Entnahme von 0,5 Mio. (insbesondere Neubau Jugendhaus) vorgesehen. Aus der Sonderrücklage werden dem Verwaltungshaushalt rund 8 T für Deponierekultivierungen zugeführt. b) Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden Für die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden sind insgesamt Einnahmen in Höhe von 5,650 Mio. (Vorjahr 4,160 Mio. ) veranschlagt. Hiervon entfallen 1,050 Mio. (Vorjahr 0,310 Mio. ) auf die Veräußerung von städtischen Immobilien und 4,600 Mio. (Vorjahr 3,850 Mio. ) auf den Bauplatzverkauf. c) Beiträge Der Ansatz für den Erlös von Beiträgen (2,241 Mio. ) orientiert sich an den geplanten Bauplatzverkäufen sowie an der Abrechnung bereits erschlossener Gebiete. d) Zuschüsse für Investitionen Bei den in einem Gesamtumfang von 2,894 Mio. veranschlagten Einnahmen handelt es sich um zweckgebundene Zuweisungen und Zuschüsse für Baumaßnahmen im Vermögenshaushalt. Im Wesentlichen geht es um Schulbau-, Kindergartenbau-, Straßenbaumaßnahmen sowie Maßnahmen der Dorferneuerung. c) Kreditaufnahmen Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 8,323 Mio. vorgesehen. Der voraussichtliche Schuldenstand bei Abschluss des Rechnungsjahres 2017 und Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 liegt bei 23,544 Mio..

27 AUSGABEN EINZELNE VORHABEN Vermögenserwerb Für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien sind rund 1,150 Mio. angesetzt, für bewegliches Anlagevermögen 2,306 Mio.. Die Vorjahressummen lagen bei 1,040 Mio. und 2,103 Mio.. Für Baumaßnahmen sind in der Summe 18,983 Mio. angesetzt. Im Vorjahr waren es 14,060 Mio.. Das Bauvolumen liegt damit deutlich über dem Vorjahresniveau. Die wesentlichen Schwerpunkte sind: Schulen Für die Fortsetzung der Modernisierung und Sanierung verschiedener Schulen in energetischer und brandschutztechnischer Hinsicht sind insgesamt rund 2,95 Mio. (Vorjahr 3,24 Mio. ) eingestellt. Stadtentwicklung und Dorferneuerung Für die Fortsetzung der Sanierung des ASP Innenstadt Ergänzungsbereich II ist ein Ansatz mit 1,9 Mio. und für die Dorferneuerung Zillhausen sind Ausgaben in Höhe von 0,265 Mio. vorgesehen. Beide Maßnahmen werden vollständig über den städtischen Haushalt abgewickelt. Die hierfür veranschlagten Zuweisungen liegen bei insgesamt 0,695 Mio.. Tiefbau Die geplanten Straßen- und Kanalbaumaßnahmen sind im Detail aus dem als Anlage beigefügtem Bauprogramm ersichtlich. Der Straßenhaushalt umfasst mit Gemeinde-, Bundes- und Landesstraßen ein Ausgabevolumen von 7,954 Mio. (Vorjahr rund 3,893 Mio. ). Schwerpunkte bilden Modernisierungsmaßnahmen an diversen Ortsstraßen, die Nordwestumfahrung L442 Weilstetten sowie die Erschließung von Baugebieten. Beim Wasserbau sind insgesamt 0,296 Mio. (Vorjahr 0,089 Mio. ) für verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Für die Kanalisation einschließlich Erstellung von Sonderbauwerken wie Regenbecken sind 2,611 Mio. (Vorjahr 3,079 Mio. ) aufzuwenden. Die Hauptanteile entfallen auf Kanalauswechslungen und sanierungen (1,275 Mio. ), auf Regenüberlaufbecken (0,093 Mio. ) und Erschließungen (1,228 Mio. ).

28 28 8. Finanz- und Investitionsplanung a) Finanzplanung Die Fortschreibung der Einnahmen für die Jahre 2019 bis 2021 basiert auf den Orientierungsdaten des Haushaltserlasses 2018 sowie einer Einschätzung der örtlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und Gegebenheiten. Der Haushaltserlass des Landes geht von einer konjunkturellen Stabilität im Finanzplanungszeitraum aus. Alle Steuereinnahmen aus Landesanteilen sowie die Einnahmen und Ausgaben aus dem kommunalen Finanzausgleich wurden auf dieser Grundlage für den Prognosezeitraum hochgerechnet. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickeln sich demnach bis zum Jahre 2021 auf eine Höhe von rund 23,4 Mio.. Für die Einnahmen aus der Gewerbesteuer wird von einem Niveau bis zu 20,0 Mio. ausgegangen. Unter Berücksichtigung der ebenfalls steigenden Finanzumlagen, Personalkosten sowie der sonstigen sächlichen Aufwendung bewegt sich demnach die Zuführungsrate bis zum Jahre 2021 in einer Größenordnung von 4,1 bis 5,0 Mio., die Nettoinvestitionsrate (Zuführung abzüglich ordentliche Kredittilgung) in einer Bandbreite von 1,9 bis 2,9 Mio.. Im Vermögenshaushalt beläuft sich das Investitionsvolumen in den Jahren 2019 bis 2021 auf rund 16,1 Mio., 11,1 Mio. bzw. 6,5 Mio.. Die sonstigen Einnahmen des Vermögenshaushaltes können diesen Umfang nicht ganz abdecken, so dass zum Ausgleich des Vermögenshaushalts neue Kreditaufnahmen erforderlich werden können, so die geplanten Baumaßnahmen alle im vorgesehenen zeitlichen Rahmen abgewickelt werden. Der planerische Verlauf führt zu einem Schuldenanstieg im Finanzplanungszeitraum. b) Investitionsprogramm Das Investitionsprogramm weist für die Jahre 2019 bis 2021 in der Gesamtschau folgende Schwerpunkte aus: Feuerwehrwesen 0,68 Mio. Schulen/Kindergärten/Schulsportanlagen: 6,8 Mio. Stadt- und Dorfsanierungsprogramme: für die Fortsetzung begonnener sowie neuer Maßnahmen 1,8 Mio. Straßenbau: Wasserwirtschaft: für notwendige Sanierungen, Verbesserungen und Neubauten 5,2 Mio. für Erschließungen 4,5 Mio. für die Fortsetzung begonnener sowie neue Maßnahmen 1,2 Mio. Kanalisation: für notwendige Sanierungen 3,4 Mio. für Erschließungen 0,8 Mio. für die Verbesserungen an Regenüberlaufbecken 1,2 Mio. Investitionsumlage ZV Abwasserreinigung 1,8 Mio.

29 (Plan) 2018 (Plan) Euro Jahre Entwicklung Verwaltungs-und Vermögenshaushalt Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt Gesamtvolumen 29

30 Euro Jahre Entwicklung Verwaltungshaushalt / Zuführungsrate Verwaltungshaushalt Zuführungsrate 30

31 22,53 24,46 28,19 31,30 26,39 25,16 27,08 25,03 24,75 26,36 33,59 30,29 33,21 30,32 25,11 32,55 31,47 32,71 36,55 38,36 29,95 32,93 36,85 40,85 40,28 45,20 47,50 46,55 48,92 49,48 9,41 10,33 11,35 12,28 12,67 14,25 14,29 13,08 14,73 14,01 15,10 14,84 17,80 17,72 16,12 17,02 16,10 18,91 19,94 17,27 19,01 21,60 18,85 21,7 22,6 24,97 25,53 28,48 29,80 28,31 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 Mio Euro Jahre Steuereinnahmen / Finanzumlagen Steuereinnahmen Finanzumlagen 31

32 (Plan) 2018 (Plan) Euro Jahre Entwicklung Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für wegfallende Gewerbekapitalsteuer ab 1998) 32

33 Euro Jahre Personalausgaben Personalausgaben Verwaltungshaushalt 33

34 Euro Jahre Schuldenentwicklung Schuldenstand 34

35 35 Schülerzahlen Aufgrund der Erhebungen an den allgemeinbildenden Schulen (Grund- und Hauptschulen, Sonderschule, Realschule, Gymnasium) ergeben sich folgende Schülerzahlen. Haushaltsstelle Schulart Schülerzahl Schülerzahl (Vorjahr) 2111 Grundschule Endingen/Erzingen Grundschule Schmiden Grundschule Zillhausen/Streichen Sichelschule (Gemeinschaftsschule) bis 4. Klasse Klasse Längenfeldschule Grundschule Schule Engstlatt Grundschule Schule Weilstetten Grundschule Grundschulförderklasse Längenfeldschule Realschule Balingen Schulverbund Frommern Grundschule Hauptschule Realschule Gymnasium Lauwasenschule Förderschule insgesamt Vorjahr

36 36 Ausführung des Haushaltsplanes 1. Bewirtschaftungsrecht für Lieferungen und Leistungen Die Zuständigkeit nach der Hauptsatzung, in der Fassung vom 28. Juli 2009 ist wie folgt abgegrenzt: a) Gemeinderat für Beträge von mehr als im Einzelfall b) beschließende Ausschüsse c) Ortschaftsräte für Beträge von mehr als aber nicht mehr als im Einzelfall, ausschließlich der nach Ziffer c) den Ortschaftsräten übertragenen Zuständigkeit mehr als , soweit die jeweilige Ortschaft betreffend d) Oberbürgermeister bis zur Höhe von im Einzelfall Der Oberbürgermeister überträgt das Bewirtschaftungsrecht für Vergaben von Arbeiten und Lieferungen im Rahmen der durch den Haushaltsplan bereitgestellten Mittel jeweils im Einzelfall: a) den Ortsvorstehern b) dem Leiter des Dezernats III c) den Amtsvorständen für die im Stadtteil zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bis zum Höchstbetrag von für die Haushaltsmittel ohne a) bis zum Höchstbetrag von sofern diese Mittel im Bereich des Dezernats III bewirtschaftet werden. (Verfügung vom ) für Dst. 12 die Haushaltsmittel ohne a) bis zum Höchstbetrag von , alle weiteren Dienststellen bis (Verfügung vom ) 2. Anordnungsbefugnis Die Anordnungsbefugnis steht dem Oberbürgermeister zu, der diese Befugnis auf Herrn Jürgen Eberle, Frau Elisabeth Wochner, Frau Nadine König, Frau Annette Schoen, Frau Irene Horn, Herrn Thomas Meitza und Herrn Reinhold Schäfer, sowie für den Einzelplan 2 ohne Baumaßnahmen auf die Herren Harry Jenter, Ralf Eppler und Ándre Matz, sowie Frau Alexandra Schlaich übertragen hat. 3. Gegenseitige Deckungsfähigkeit und Sammelnachweise Soweit die bei den einzelnen Schulen ausgewiesenen Haushaltsmittel im Verwaltungshaushalt dem Bewirtschaftungsrecht des Schulleiters unterliegen, besteht grundsätzlich gegenseitige bzw. unechte Deckungsfähigkeit. Nicht verausgabte Mittel der Schulen, der Kindergärten und der Bücherei sind übertragbar. Für die Schulen gelten hinsichtlich der Übertragbarkeit innerhalb des Budgets zusätzlich die Budgetrichtlinien (Verfügung vom ). Im Vermögenshaushalt der Schulen sind Mehrausgaben zulässig, sofern aus dem Deckungskreis des Verwaltungshaushalts Mittel zur Verfügung stehen. Der Sammelnachweis Personalausgaben wird vom Personalamt, die Sammelnachweise Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung werden vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft bewirtschaftet. Diese, sowie die gesamten Ansätze der Haushaltsstellen Innere Verrechnungen sind gegenseitig deckungsfähig bzw. es besteht unechte Deckungsfähigkeit. Gegenseitige Deckungsfähigkeit besteht auch zwischen den Ansätzen der Sammelnachweise für die Gebäudeunterhaltung und für die Gebäudebewirtschaftung innerhalb desselben Unterabschnitts. Die innerhalb des allg. Straßenund Kanalbauprogramms aufgeführten Einzelbaumaßnahmen sind ebenfalls gegenseitig deckungsfähig. Die den Ortschaftsräten unter der jeweiligen Haushaltsstelle Spezielle Zweckausgaben bereitgestellten Haushaltsmittel sind ebenfalls übertragbar.

37 37 Gesamtplan

38 38 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Verwaltungshaushalt EPL 0 Allgemeine Verwaltung Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Gemeindeorgane Rechnungsprüfung Haupt- und Personalamt Ortschaftsverwaltung Endingen Ortschaftsverwaltung Engstlatt Ortschaftsverwaltung Erzingen Ortschaftsverwaltung Ostdorf Ortschaftsverwaltung Streichen Ortschaftsverwaltung Zillhausen Ortschaftsverwaltung Frommern Ortschaftsverwaltung Weilstetten Ortschaftsverwaltung Heselwangen Finanzverwaltung Liegenschaftswesen Standesamt Statistik und Wahlen Einrichtungen für die gesamte Verwaltung 0610 Archiv Informations- und Kommunikationsverarbeitung (IUK) 0800 Einrichtungen für Verwaltungsangehörige Summe Einzelplan

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