Haushaltssatzung. Haushaltsplan

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1 , Haushaltssatzung Haushaltsplan 2015

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3 3 Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung 4 Einwohnerzahlen / Markungsflächen / Schlüsselzuweisungen / Steuerkraftsumme 5 Begriffe und Abkürzungen 6 Vorbericht 9 Schülerzahlen 33 Ausführungen des Haushaltsplanes 34 Gesamtplan 1. Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Finanzierungsübersicht Haushaltsquerschnitt Gruppierungsübersicht 71 Einzelpläne Verwaltungshaushalt 79 Vermögenshaushalt 245 Finanzplanung 357 Investitionsprogramm 362 Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr Stellenplan 379 Anlagen 1. Sammelnachweis Personalausgaben Gebäudeunterhaltung Unterhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens (Tiefbau) Gebäudebewirtschaftung Deckungskreise Innere Verrechnungen und Verwaltungskosten Kalkulatorische Kosten Einzelnachweis über Zuweisungen und Beiträge Übersicht über Straßen- und Kanalbauten Übersicht über die aus VE voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden 475 Hinweis zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke 479 Stichwortverzeichnis 481

4 4 Haushaltssatzung der Stadt Balingen für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: 1 Haushaltsplan splan Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit: 1. Einnahmen und Ausgaben in Höhe von davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf Euro festgesetzt. Balingen, den 26. Januar 2015 Helmut Reitemann Oberbürgermeister Hinweis: Die Realsteuerhebesätze sind in einer eigenen Hebesatzsatzung festgesetzt. Sie betragen für die Grundsteuer A 320 v.h., für die Grundsteuer B 380 v.h. und für die Gewerbesteuer 350 v.h. der Steuermessbeträge.

5 1. Einwohnerzahl 5 a) nach der Volkszählung am am am am Balingen Endingen Engstlatt Erzingen Frommern Heselwangen Ostdorf Roßwangen Stockenhausen Streichen Weilstetten Zillhausen zusammen b) nach der Fortschreibung am am am am am am Markungsflächen n in ha Markungsflächen in ha Waldfläche auf Balinger davon Stadtwald in ha Gemarkung in ha Balingen ,6 456,8 Endingen ,1 47,5 Engstlatt ,7 68,7 Erzingen ,1 95,1 Frommern ,0 270,1 Ostdorf ,4 196,7 Roßwangen ,2 78,2 Stockenhausen ,1 33,4 Streichen ,9 99,4 Weilstetten ,2 103,0 Zillhausen ,8 179,5 außerhalb Markung 42,2 zusammen , ,60 3. Schlüsselzuweisungen a) Bedarfsmeßzahl b) Steuerkraftmeßzahl c) Schlüsselzahl Steuerkraftsumme a) im ganzen b) je Einwohner 1.209, ,81

6 6 STADTKÄMMEREI Der Haushaltsplan zum besseren Verständnis - Begriffe und verwendete Abkürzungen Haushaltssatzung Rechtliche Grundlage für den jährlichen Haushaltsplan. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Haushaltsplan Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Zahlenteil betragsmäßige Darstellung der städt. Aufgaben. Laufende Einnahmen und Ausgaben Investitionen, Investitionszuschüsse, Tilgungen, Rücklagen SHV Einzelplan = Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge. Durchlaufende Gelder Je 10 Einzelpläne im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Landeseinheitliche Gliederung nach Aufgabenbereichen. Finanz- und Investitionsplan Fortschreibung der Einnahmen bzw. Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Für das Jahr 2015 umfasst der Zeitraum die Jahre VE = Verpflichtungsermächtigung Ermächtigung im Haushaltsplan im Rahmen der allgemeinen Bewirtschaftungsbefugnis, noch nicht kassenwirksame Verpflichtungen einzugehen. SN = Sammelnachweis Gleichartige Ausgaben sind zu einem Deckungskreis zusammengefasst. Untereinander deckungsfähig (Personalkosten, Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung) gd ud UE = gegenseitig deckungsfähig = unechte Deckungsfähigkeit Mehreinnahmen einer so bezeichneten Haushaltsstelle berechtigen zu Mehrausgaben in diesem Deckungskreis. = übertragbar

7 7 Bewirtschaftende Dienststellen (Spalte 7 des Haushaltsplanes) Im Einzelnen bedeuten: Dienststelle (Dst.) Bezeichnung 1000 Hauptamt- und Personalamt 1100 Rechnungsprüfungsamt 2000 Kämmerei 2100 Amt für öffentliche Ordnung 2200 Amt für Familie, Bildung und Vereine 0003 Dezernat III 3000 Stadtplanung und Bauservice 3100 Hochbau und Gebäudewirtschaft 3200 Tiefbauamt 1200 Stadthalle / Messe 0009 EU-Zensus 0010 Stabstelle Wirtschaftsförderer 0012 OV Endingen 0013 OV Engstlatt 0014 OV Erzingen 0017 OV Ostdorf 0018 OV Streichen 0020 OV Zillhausen 0015 OV Frommern 0019 OV Weilstetten 0016 OV Heselwangen Für den laufenden Schulbetrieb ist bewirtschaftende Dienststelle der jeweilige Schulleiter. überplanmäßige Ausgaben außerplanmäßige Ausgaben Haushaltsreste SOLL-Einnahmen / Ausgaben IST-Einnahmen / Ausgaben Die veranschlagten Haushaltsmittel sind nicht ausreichend. Ausgaben für deren Zweck keine Mittel zur Verfügung stehen. Haushaltsmittel, die in das folgende Jahr übertragen werden. Bis zum Abschlußtag entstandene Zahlungsverpflichtungen und Forderungen. Kassenmäßiger Vollzug von Einnahmen und Ausgaben. B.g.A. = Betrieb gewerblicher Art Einrichtung innerhalb des städt. Haushalts mit nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeit mit (gegebenenfalls) Steuerpflicht. (z.b. Bäder, Schlachthof, Stadthalle, Messe) kostenrechnende Einrichtung Zweckverband Einrichtung, die sich ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert. Rechtlich selbständige Körperschaft für festgelegte Aufgaben (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit). Steuerkraftmesszahl Berechnungsgrundlage für den Finanzausgleich (Land/Kommunen) aus eigenen Einnahmen. Steuerkraftsumme Steuerkraftmesszahl und Zuweisungen aus dem Finanzausgleich. Berechnungsgrundlage für Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage.

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9 9 Vorbericht zum Haushaltsplan 2015

10 10 I. Allgemeines: Mit der aktuellen Haushaltsplanung ist auch die Entwicklung der beiden Vorjahre darzustellen. Bei den Angaben 2014 handelt es sich weitgehend um die Planzahlen, bei den Angaben 2013 um das Rechnungsergebnis. Die Orientierungsdaten des Innen- und des Finanzministeriums zur kommunalen Haushaltsund Finanzplanung im Jahr 2015 (Haushaltserlass 2015) sind bindend und wurden entsprechend zu Grunde gelegt. II. Rückblick a) Haushaltsjahr 2013 Die Erstellung der Jahresrechnung 2013 wurde am 30. Juni 2014 abgeschlossen. Das Haushaltsjahr 2013 nahm gegenüber der Planung eine leicht positive Entwicklung. Die Verbesserungen ergaben sich unter anderem durch weniger Personalausgaben (- 0,187 Mio. ), nicht in Anspruch genommene Unterhaltungsmittel (- 0,725 Mio. ) und eine geringere Gewerbesteuerumlage (- 0,546 Mio. ). Die Mehreinnahmen bei den Einkommensteueranteilen konnten die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer, den Umsatzsteueranteilen sowie den Schlüsselzuweisungen annähernd kompensieren. Im Ergebnis konnte eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von 7,743 Mio. erreicht werden. Geplant war ein Betrag von 5,728 Mio.. Der Vermögenshaushalt erreichte im Rechnungsabschluss ein Volumen von 14,116 Mio. (Plan 17,717 Mio. ). Im Wesentlichen waren Ausgaben für Investitionen (12,198 Mio. ) finanziell abzudecken. Die reinen Bauausgaben nehmen daran einen Anteil von 8,322 Mio. ein. Die Einnahmen aus der allgemeinen Zuführung (7,743 Mio. ), aus der Veräußerung von Anlagevermögen (insbesondere Grundstücke mit 4,273 Mio. ), Beiträgen (2,146 Mio. ) und Zuschüssen (0,290 Mio. ) decken das gesamte Ausgabevolumen ab. Die aus dem Vorjahr übertragenen und zum Ende des Rechnungsjahres neu gebildeten Haushaltausgabereste sinken von 4,297 Mio. auf 3,825 Mio.. Für die zum Jahresende neu gebildeten Haushaltsausgabereste (3,825 Mio. ) musste anteilig wieder ein entsprechender Haushaltseinnahmerest aus nicht vollzogenen Kreditaufnahmen (2,875 Mio. ) gebildet werden. Für Kredittilgungen wurden 1,932 Mio. aufgewendet, für Zinsen im Verwaltungshaushalt 1,080 Mio.. Kredite mussten im Haushaltsjahr 2013 keine aufgenommen werden. Der Schuldenstand liegt zum Jahresende (ohne Eigenbetrieb Stadtwerke) damit bei 27,222 Mio.. Der Stand der allgemeinen Rücklagen betrug ,15 zum

11 11 b) Haushaltsjahr 2014 Basis des Haushaltsjahres 2014 ist eine stabile wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Die Einnahmeansätze bei den Steuern und beim Finanzausgleich lassen ein positives Jahresergebnis erwarten. Die ursprünglichen Erwartungen des Haushaltserlasses des Landes wurden durch die Steuerschätzungen vom Mai und November 2014 leicht gesteigert. Die Ausgaben entwickeln sich im Planungsrahmen. Über die laufende Entwicklung der Finanzund Haushaltslage im Jahr 2014 wurde der Gemeinderat im Rahmen von zwei Zwischenberichten (Stand und ) informiert. Bei der Gewerbesteuer wird das Soll-Ergebnis den Planansatz (18,2 Mio. ) voraussichtlich deutlich übersteigen. Die Gemeindeanteile aus der Einkommensteuer liegen bei 15,677 Mio. (Plan 15,614 Mio. ). Die Ausschüttungsquoten bei den Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz wurden leicht erhöht was ein positives Ergebnis erwarten lässt. Die Ausgabeansätze des Verwaltungshauhalts können aus heutiger Sicht weitgehend eingehalten werden. Vereinzelt zeichnen sich leichte Einsparungen ab, zum Beispiel im Bereich der Unterhaltung. Insgesamt dürfte der Verwaltungshaushalt nach aktuellem Rechnungsstand mit einer deutlichen Steigerung der Zuführungsrate abschließen können. Geplant waren 6,7 Mio.. Im Vermögenshaushalt stehen für Baumaßnahmen einschließlich der aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltsausgabereste insgesamt rund 16,981 Mio. (13,609 Mio. + 3,372 Mio. ) zur Verfügung. Davon dürften bis Ende des Jahres rund 11 Mio. abgeflossen sein. Für den Differenzbetrag wurden zu einem Teil größere Verpflichtungen eingegangen, so dass zusätzlich mit entsprechenden Haushaltsausgaberesten gerechnet werden muss, die das rechungsmäßige Soll belasten. Die Ausgabeansätze für den Erwerb von Grundvermögen und beweglichem Anlagevermögen in Höhe von 1,914 Mio. werden voraussichtlich nicht voll ausgeschöpft. Die Ausgaben für laufende Kredittilgungen (rd. 2 Mio. ) werden ebenfalls leicht unter dem Panniveau liegen. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts stehen neben der Zuführung im Wesentlichen noch Einnahmen aus der Veräußerung von Grundvermögen, aus der Veranlagung von Beiträgen sowie aus Investitionszuschüssen von Bund und Land zur Verfügung. Die veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Grundvermögen (4,545 Mio. ) können nur zum Teil realisiert werden. Sie setzen sich im Wesentlichen aus dem Verkauf von bebauten Liegenschaften (1,9 Mio. ) und Bauplätzen (2,6 Mio. ) zusammen. Aus bekannten Gründen wird eine größere Summe aus dem Verkauf von Liegenschafen auch im Jahre 2014 nicht eingehen. Der Differenzbetrag wird in 2015 teilweise neu veranschlagt. Zudem liegt der der Bauplatzverkauf weit hinter den Planungen zurück. Die Erschließung einzelner Baugebiete und damit der Verkauf haben sich verzögert. Entsprechend verhält es sich bei der Beitragsveranlagung (Planansatz 2,038 Mio. ). Die Einnahmen aus Zuschüssen (Plan 2,138 Mio. ) verzögern sich zu großen Teilen gleichfalls. Aus dem Vorjahr ist noch ein Haushaltseinnahmerest aus nicht vollzogenen Kreditaufnahmen in Höhe von 2,875 Mio. übertragen, der im Einnahmesoll negativ zu Buche schlägt. Die geplante Neuverschuldung in Höhe von 2,0 Mio. muss voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden. Der Schuldenstand kann zum Jahresende auf voraussichtlich 25,306 Mio. zurückgeführt werden. Geplant war ein Schuldenstand von 27,221 Mio..

12 12 III. Haushaltsjahr Haushaltsvolumen: Ein Vergleich mit dem Haushaltsjahr 2014 ergibt folgendes Bild: Volumen Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Zuführungsrate (zum VwH) 0 0 Zuführungsrate (zum VmH) Tilgungen Kreditbedarf Gewerbesteuer Einkommensteuer einschl. Nachzahlung Das Volumen im Verwaltungshaushalt steigt um rund 3,65 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Die Ursache liegt in anhaltend hohen Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen in Folge der konjunkturellen Rahmenbedingungen. In diesem Bereich werden 4,0 Mio. Einnahmesteigerungen erwartet. Bei den Zuweisungen und Zuschüssen sind dagegen 0,13 Mio. weniger Einnahmen geplant. Die Ursache liegt insbesondere bei den Zuweisungen für die Förderung der Kleinkindbetreuung. Für das Jahr 2015 sind Rückflüsse aus Gewinnanteilen der Stadtwerke Balingen mit insgesamt 0,495 Mio. eingeplant, was in etwa dem Niveau des Vorjahres entspricht. Im Vermögenshaushalt sinkt das Volumen gegenüber dem Vorjahr um 1,914 Mio.. Der freie Teil der Zuführungsrate (Nettoinvestitionsrate) kann einen Beitrag von 4,571 Mio. zur Finanzierung der Investitionen leisten. Die Einnahmen aus der Veräußerung von Bauplätzen und Liegenschaften (4,130 Mio. ) und die damit einhergehenden Beitragseinnahmen (2,025 Mio. ) tragen ebenso wesentlich zur Finanzierung der Ausgaben bei. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist in Höhe von eingeplant. Zum Haushaltsausgleich sind neue Kreditaufnahmen von 1,950 Mio. notwendig.

13 13 Ergebnisse ab Gesamtrechnung - Jahre Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Zuführungsrate Kredite Plan Ergebnis Plan Ergebnis Plan Ergebnis Plan Ergebnis (SOLL) (SOLL) (SOLL) (IST) Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Grupp.Nr (Plan) (Plan)

14 2. Wichtigste Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Plan 2015 Euro Plan 2014 Euro Rechnungsergebnis 2013 Euro Grundsteuer Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Schlüsselzuweisungen Familienleistungsausgleich Gebühren, Entgelte Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten, sonstige Einnahmen Sachkostenbeiträge für Schüler Kindergartenlastenausgleich Gewinnanteile, Konzessionsabgabe und weitere Finanzeinnahmen Allgemeine Zuführung vom VmH 3. Wichtigste Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Personalausgaben 14 Plan 2015 Euro Plan 2014 Euro Rechnungsergebnis 2013 Euro Unterhaltung Grundstücke und Gebäude Bewirtschaftung Grundstücke und Gebäude weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben Steuern und Geschäftsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse Gewerbesteuerumlage FAG-Umlage Kreisumlage Zuführung zum VmH

15 15 Ergebnisse ab Wichtigste Einnahmen - Jahre Grundsteuer Gewerbesteuer Einkommensteuer Schlüsselzuweisung Plan Ergebnis Plan Ergebnis Plan Ergebnis Plan Ergebnis (SOLL) (SOLL) (SOLL) (SOLL) Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Grupp.Nr

16 16 Verwaltungshaushalt 2015 Volumen Euro Einnahmen Zuschüsse 6 % Sonstiges 4 % Verkaufserlöse, Mieten, Pachten 3 % Zuführung vom VmH 0 % Innere Verrechnung 7 % Steuereinnahmen 47 % Gebühreneinnahmen 9 % kalkulatorische Einnahmen 8 % Finanzzuweisungen 16 % Ausgaben Bew irtschaftungskosten 4% Zuführung zum VmH 7% Zinsausgaben 1% Sonstiges 14% Umlagen an Land/Landkreis 23 % Zuw eisungen / Zuschüsse 7% Personalausgaben 23 % Unterhaltungsaufwand 5% Innere Verrechnungen 7 % kalkulatorische Kosten 8 %

17 17 4. Wichtigste Einnahmen des Vermögenshaushaltes Plan 2015 Euro Plan 2014 Euro Rechnungsergebnis 2013 Euro Zuführung vom VwH Entnahme allg. Rücklage Entnahme Sonderrücklage Veräußerung von Vermögen Beiträge Zuschüsse für Investitionen Einnahmen aus Krediten Wichtigste Ausgaben des Vermögenshaushaltes Plan 2015 Euro Plan 2014 Euro Rechnungsergebnis 2013 Euro Zuführung an VwH Erwerb von Grundstücken Erwerb von bewegl. Vermögen Baumaßnahmen

18 18 Vermögenshaushalt 2015 Volumen: Euro Einnahmen Investitionszuschüsse 14% Rücklagenentnahme 0 % Sonstiges 0% Kredite 12 % Beiträge 12% Verkaufserlöse (Anlagev.) 24 % Zuführung vom VwH 38 % Ausgaben Tilgungen 12 % Erwerb bewegl. Vermögen 7 % Sonstiges 4% Zuführung zum Vw H 0 % Erw erb v. Grundstücken 6 % Baumaßnahmen (Hoch/Tief) 71 %

19 6. Einzelerläuterungen Verwaltungshaushalt EINNAHMEN a) Steuern Die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 320 v.h. und die Grundsteuer B mit 380 v.h. der Steuermessbeträge sowie von 350 v.h. für die Gewerbesteuer bleiben unverändert. Die Ansätze für die Grundsteuer wurden aus dem Jahressoll 2014 und den zu erwartenden Zu- bzw. Abgängen gebildet. Der Ansatz für die Gewerbesteuer wird mit 19,5 Mio. im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Mio. erhöht. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes stand das voraussichtliche Zahlungssoll 2014 bei über 20 Mio.. Erfahrungsgemäß geht das Jahressoll durch Steuererstattungen noch leicht zurück. Das für 2015 aktuell festgesetzte Vorauszahlungssoll liegt bei rund 17,1 Mio.. Der Differenzbetrag zum Ansatz mit 19,5 Mio. setzt sich aus den eintretenden Zu- und Abgängen zusammen. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle des Verwaltungshaushaltes. Gemäß Haushaltserlass 2015 wird der Gemeindeanteil nach der aktuellen November-Steuerschätzung landesweit auf 5,5 Mrd. geschätzt. Dies führt zu Mehreinnahmen von rd. 0,8 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Daneben erhalten die Kommunen seit als Ausgleich für die abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer einen Anteil an der Umsatzsteuer. Ausgehend vom Landesanteil gemäß Haushaltserlass 2015 in Höhe von 580 Mio. zuzüglich 69 Mio. durch das Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 ist gegenüber dem Vorjahr mit einer leichten Steigerung zu rechnen. b) Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich Der Ansatz setzt sich zusammen aus den Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft gemäß 5 Abs. 2 FAG und der kommunalen Investitionspauschale. Der Berechnung zu Grunde liegt der gemäß Haushaltserlass 2015 mitgeteilte Grundkopfbetrag in Höhe von pro Einwohner. Nach 39 Absatz 36 Finanzausgleichsgesetz in der ab 1. Januar 2014 geltenden Fassung wird im Jahr 2015 die vom Statistischen Landesamt auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2012 zu 25 Prozent und die auf der Grundlage des Zensus 2011 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2014 zu 75 Prozent berücksichtigt. Die somit maßgebliche Einwohnerzahl liegt bei Der Ansatz erhöht sich gegenüber dem Vorjahr insbesondere wegen der Erhöhung des Kopfbetrages von 11,745 Mio. auf 13,269 Mio.. Zum Ausgleich der Mindereinnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer infolge der Systemumstellung beim Kindergeld erhalten die Kommunen einen weiteren Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 443 Mio. (Familienleistungsausgleich). Der städtische Anteil errechnet sich aus der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Durch die Erhöhung des Landesanteils ergibt sich eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahresansatz. c) Gebühren, Entgelte Bei den Gebühren und Entgelten wird im Planjahr mit einem Aufkommen von 8,348 Mio. gerechnet (Vorjahresansatz 8,489 Mio. ). Die Senkung erklärt sich unter anderem aus den

20 für die Durchführung einer musikalischen Eigenproduktion (Stadthalle) im Jahr 2014 veranschlagten Einnahmen (0,09 Mio. ). Gebührenerhöhungen bzw. Gebührensenkungen sind soweit bereits beschlossen oder zum Beschluss eingereicht eingerechnet. 20 Die größten Gebührenpositionen sind veranschlagt bei: Ordnungsverwaltung Jugendmusikschule städt. Kindergärten Bauservice Abwasserbeseitigung Erddeponie Schlachthof Bestattungswesen Stadthalle d) Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten Der Ansatz liegt mit 2,833 Mio. auf Vorjahresniveau. Die größten Einnahmepositionen sind veranschlagt bei: Waldwirtschaft Wohn- und Geschäftsgebäude Verkaufserlöse Schulmensen e) Zuweisungen und Zuschüsse Die größten Einnahmepositionen sind veranschlagt bei: Sachkostenbeiträge Schüler (UA ) Kindergartenlastenausgleich (UA ) Bei den Sachkostenbeiträgen für die Schüler wurden die Werte des Verordnungsentwurfs zur Festsetzung der Sachkostenbeiträge 2015 angesetzt. Die Schülerzahlen wurden aus den Meldungen der Schulen im Rahmen der Schulstatistik 2013/2014 entnommen. Hierbei ergibt sich eine leicht positive Abweichung gegenüber dem Vorjahr. Beim Kindergartenlastenausgleich ( 29 b FAG) ergibt sich eine Mindereinnahme von rd Die Zuweisungen für die Förderung der Kleinkindbetreuung ( 29 c FAG) sinken um rd Hier spiegelt sich das voraussichtliche Ergebnis 2014 wieder, in dem gegenüber den Haushaltsplanungen insgesamt rd weniger erwartet werden. f) Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, weitere Finanzeinnahmen Nach den Wirtschaftsplanungen des Eigenbetriebs Stadtwerke kann im Jahre 2015 von einer Erwirtschaftung der vollen Konzessionsabgabe im Bereich der Wasserversorgung ( ) und der Stromversorgung ( ) ausgegangen werden. Bei der Gasversorgung können voraussichtlich erlöst werden. Des Weiteren weist der Wirtschaftsplan der Stadtwerke einen Gewinn von aus, der ebenfalls als Einnahme zu veranschlagen ist.

21 Der Ansatz für Bußgelder bleibt mit gleich wie im Vorjahr. Die Säumniszuschläge ( ) wurden um erhöht und entsprechen damit den für das Jahr 2015 erwarteten Einnahmen. 6.2 AUSGABEN 21 a) Personalausgaben Die Personalkostenhochrechnung für das Jahr 2015 wurde Ende September 2014 erstellt. Dieser Vorausberechnung lagen folgende Feststellungen und Prognosen zu Grunde: Tarifliche Erhöhung der Beschäftigungsentgelte ab ,4 % Besoldungserhöhung Beamte * 2,0 % (Annahme) Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,9 % Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 15,5 % (Arbeitgeberanteil 7,3 %, Arbeitnehmeranteil 8,2 %) Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung 2,35 % Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 3,0 % Allgemeine Umlage Kommunaler Versorgungsverband B.-W. Aktive Beamte und Pensionäre 37 % Besondere Beihilfeumlage Beamte konstant Zusatzversorgungskasse B.W. Umlagesatz Regelumlage Sanierungsgeld 5,35 % 3,0 % ZVK-Zusatzbeitrag zum Einstieg in die Kapitaldeckung 0,4 % * für die Besoldungsgruppen ab A 12 wird die Erhöhung mit 2,75% (hier wurde vom Gesetzgeber eine Verzögerung von zwölf Monaten zum 1. Januar 2015 beschlossen) nachgeholt Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Stellenveränderungen und der o.g. Zusatzkosten aus Beitragsanhebungen ergeben sich für 2015 aus derzeitiger Sicht Personalkosten in Höhe von 21,294 Mio.. Im Vergleich zu 2014 steigen die Kosten um 0,816 Mio.. Es ergeben sich damit folgende Vergleichswerte: Personalkosten 2015 brutto (Planansatz) Personalkosten 2014 brutto (Planansatz) damit Personalkostenerhöhung (Bruttobeträge) + 4,0 %.

22 Personalkostenentwicklung seit 1995 in Mio Euro: Nachfolgend ist die Entwicklung der Personalkosten in absoluten Zahlen sowie hinsichtlich ihres Anteils am Verwaltungshaushalt und Gesamthaushalt dargestellt. Jahr Personalkosten 22 Verwaltungshaushalt Gesamthaushalt PK % zu VwH PK % zu Gesamt HH ,40 53,6 65,4 25,00 % 20,49 % ,20 57,5 70,9 22,96 % 18,62 % ,60 56,6 69,1 24,03 % 19,68 % ,80 56,7 71,0 24,34 % 19,44 % ,30 58,1 72,8 24,61 % 19,64 % ,60 63,6 79,4 22,96 % 18,39 % ,10 62,3 78,6 24,24 % 19,21 % ,50 64,9 78,3 23,88 % 19,80 % ,02 63,4 76,5 25,27 % 20,94 % ,11 60,2 71,5 26,73 % 22,50 % ,42 65,3 84,9 25,15 % 19,34 % ,50 64,9 82,3 25,42 % 20,05 % ,66 68,2 92,3 24,44 % 18,05 % ,15 76,0 98,9 22,57 % 17,34 % ,17 75,4 102,8 24,10 % 17,68 % ,00 74,4 98,2 25,54 % 19,35 % ,17 76,2 94,1 25,16 % 20,38 % ,30 82,6 100,3 23,37 % 19,24 % ,90 86,7 104,3 22,95 % 19,07 % ,48 89,63 108,42 22,85 % 18,89 % ,29 93,28 110,15 22,82 % 19,33 % b) Unterhaltungsaufwand Für die Unterhaltung von Gebäuden sind im Hochbau insgesamt 2,089 Mio. veranschlagt. Das entspricht einer Steigerung von 0,513 Mio. gegenüber dem Vorjahresvolumen. Für die Unterhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens des Tiefbaues sind insgesamt 3,196 Mio. veranschlagt (Vorjahr 2,436 Mio. ). Die größten Einzelpositionen entfallen auf: Straßen- und Wegeunterhaltung Straßenbeleuchtung Kanalisation Feldwege

23 23 c) Bewirtschaftung der Grundstücke Der Ansatz wurde aus einer Hochrechnung der voraussichtlichen Ausgaben 2014 gebildet. Der Gesamtansatz liegt bei 4,073 Mio. (Vorjahr 3,934 Mio. ). Allgemein haben die Energiekosten und die durch Neu- und Umbauten zu bewirtschaftenden Flächen in den letzten Jahren zugenommen. Die Vergabe von Fremdreinigungsleistungen hat in den letzten Jahren ebenfalls zugenommen. d) Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben Hierfür müssen in 2015 insgesamt 5,061 Mio. (Vorjahr 5,047 Mio. ) aufgewendet werden. Darin enthalten sind u.a. der Betriebsstrom für die Straßenbeleuchtung ( ), der Winterdienst ( ), die Sachausgaben der Stadthalle ( ), die Bauleitplanung sowie die Kosten für Signalanlagen, Messanlagen und Verkehrszeichen ( ). e) Zuweisungen und Zuschüsse Der Gesamtaufwand ist mit einem Betrag in Höhe von 6,701 Mio. (Vorjahr 6,189 Mio. ) veranschlagt. Die größten Einzelpositionen entfallen auf: Zuschüsse an Kindergartenträger Vereinsförderung Kultur und Sport Förderung der Volkshochschule Zuweisungen Zweckverband Abwasser Zuweisungen ÖPNV Wesentlich ist die Steigerung der Zuschüsse an die Kindergartenträger. Sie lag im Vorjahr planerisch bei 3,5 Mio.. Bereits das Jahresergebnis 2014 wird jedoch voraussichtlich bei knapp 4,0 Mio. liegen. Die Ursache liegt in der Erhöhung des Betreuungsangebots auch bei den freien Kindergartenträgern. f) Gewerbesteuerumlage Auf Grundlage der mit 19,5 Mio. veranschlagten Gewerbesteuer sowie der gemäß Haushaltserlass geltenden Gewerbesteuerumlage von 69 Prozentpunkte ergibt sich eine voraussichtlich zu zahlende Umlage in Höhe von 3,844 Mio.. g) FAG-Umlage Die Finanzausgleichsumlage an das Land bemisst sich nach der Steuerkraftsumme ( Basisjahr 2013). Der Umlagesatz beläuft sich auf 22,10 v.h. und der Zuschlagssatz auf 0,36 v.h. Daraus ergibt sich nach derzeitigem Stand bei einem Gesamtsatz von 22,46 v.h. eine zu zahlende Umlage in Höhe von 9,055 Mio. (Vorjahr 9,094 Mio. ). h) Kreisumlage Die Kreisumlage bemisst sich ebenfalls nach der Steuerkraftsumme. Der Hebesatz für die Kreisumlage wurde im Haushaltsjahr 2015 mit 30,5 v. H. festgesetzt. Auf der Grundlage des Basisjahres 2013 ergibt sich eine Kreisumlage in Höhe von 12,297 Mio. (Vorjahr 11,548 Mio. ). i) Zuführung zum Vermögenshaushalt Der Verwaltungshaushalt schließt mit einer Zuführung von 6,52 Mio.. Die Mindestführung in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen liegt bei 1,95 Mio.. Damit verbleibt eine Netto- Investitionsrate in Höhe von 4,57 Mio..

24 7. Einzelerläuterungen Vermögenshaushalt EINNAHMEN a) Entnahmen aus Rücklagen Die allgemeine Rücklage wird nach dem Planungsstand des Jahres 2014 voraussichtlich 2,0 Mio. betragen. Die gesetzliche Mindesthöhe liegt bei 1,720 Mio.. Für das Haushaltsjahr 2015 ist eine Entnahme von vorgesehen. Aus der Sonderrücklage werden dem Verwaltungshaushalt 0,037 Mio. für Deponierekultivierungen zugeführt. b) Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden Für die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden sind insgesamt Einnahmen in Höhe von 4,1 Mio. (Vorjahr 4,5 Mio. ) veranschlagt. Hiervon entfallen 0,100 Mio. (Vorjahr 1,9 Mio. ) auf die Veräußerung von städtischen Immobilien und 4,0 Mio. (Vorjahr 2,6 Mio. ) auf den Bauplatzverkauf. Die Mittel für die Veräußerung des Strasser-Areal sind im Haushalt 2015 nun im Bereich des Bauplatzverkaufs veranschlagt, nachdem das Objekt inzwischen abgerissen wurde. Wegen Verzögerungen wurden weitere Mittel aus dem Vorjahr neu veranschlagt. c) Beiträge Der Ansatz für den Erlös von Beiträgen (2,03 Mio. ) orientiert sich an den geplanten Bauplatzverkäufen sowie an der Abrechnung bereits erschlossener Gebiete. d) Zuschüsse für Investitionen Bei den in einem Gesamtumfang von 2,115 Mio. veranschlagten Einnahmen handelt es sich um zweckgebundene Zuweisungen und Zuschüsse für Baumaßnahmen im Vermögenshaushalt. Im Wesentlichen geht es um Schulbau-, Straßenbaumaßnahmen sowie Maßnahmen der Dorferneuerung. c) Kreditaufnahmen Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes ist letztlich noch eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,95 Mio. vorgesehen. Soweit die Haushaltsausgabereste des Jahres 2014 mit Haushaltseinnahmeresten der Kreditermächtigung aus Vorjahren finanziert werden müssen, müssen unter Umständen weitere Kredite aufgenommen werden. Im Moment ist vorgesehen, diese anteilig mit Mehreinnahmen aus der Zuführung 2014 abzudecken. Der voraussichtliche Schuldenstand bei Abschluss des Rechnungsjahres 2014 und Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 liegt bei 25,306 Mio..

25 AUSGABEN EINZELNE VORHABEN Vermögenserwerb Für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien sind rund 1,045 Mio. angesetzt, für bewegliches Anlagevermögen 1,184 Mio.. Die Vorjahressummen lagen bei 1,185 Mio. und 0,729 Mio.. Für Baumaßnahmen sind in der Summe 11,988 Mio. angesetzt. Im Vorjahr waren es 13,609 Mio.. Das Bauvolumen liegt damit etwas unter Vorjahresniveau. Die wesentlichen Schwerpunkte sind: Schulen Für die Fortsetzung der Modernisierung und Sanierung verschiedener Schulen in energetischer und brandschutztechnischer Hinsicht sind insgesamt rund 3,26 Mio. (Vorjahr 2,21 Mio. ) eingestellt. Sportstätten Die Modernisierung des Au-Stadions ist mit ein Restbetrag von 0,3 Mio. veranschlagt. Zusätzlich sind für die Erneuerung der Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz weitere Mittel veranschlagt. Stadtentwicklung und Dorferneuerung Für die Fortsetzung der Sanierung des Ergänzungsbereiches Innenstadt ist ein Ansatz mit 0,900 Mio. und für die Dorferneuerung Zillhausen sind Ausgaben in Höhe von 0,230 Mio. vorgesehen. Beide Maßnahmen werden ab 2015 vollständig über den städtischen Haushalt abgewickelt. Die hierfür veranschlagten Zuweisungen liegen bei insgesamt 0,498 Mio.. Tiefbau Die geplanten Straßen- und Kanalbaumaßnahmen sind im Detail aus dem als Anlage beigefügtem Bauprogramm ersichtlich. Der Straßenhaushalt liegt mit einem Volumen von 2,571 Mio. leicht unter dem Niveau des Vorjahres (rund 2,734 Mio. ). Schwerpunkte bilden Modernisierungsmaßnahmen an diversen Ortsstraßen sowie die Erschließung von Baugebieten. Beim Wasserbau sind insgesamt 0,375 Mio. (Vorjahr 0,408 Mio. ) für verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Für die Kanalisation einschließlich Erstellung von Sonderbauwerken wie Regenbecken sind 2,11 Mio. (Vorjahr 3,248 Mio. ) aufzuwenden. Die Hauptanteile entfallen auf Kanalauswechslungen und sanierungen (0,67 Mio. ), auf Regenüberlaufbecken (0,96 Mio. ) und Erschließungen (0,48 Mio. ).

26 26 8. Finanz- und Investitionsplanung a) Finanzplanung Die Fortschreibung der Einnahmen für die Jahre 2016 bis 2018 basiert auf den Orientierungsdaten des Haushaltserlasses 2015 sowie einer Einschätzung der örtlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und Gegebenheiten. Der Haushaltserlass des Landes geht von einer konjunkturellen Stabilität im Finanzplanungszeitraum aus. Alle Steuereinnahmen aus Landesanteilen sowie die Einnahmen und Ausgaben aus dem kommunalen Finanzausgleich wurden auf dieser Grundlage für den Prognosezeitraum hochgerechnet. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickeln sich demnach bis zum Jahre 2018 auf eine Höhe von rund 18,5 Mio.. Für die Einnahmen aus der Gewerbesteuer wird von einer Steigerung bis auf einen Stand von 20,0 Mio. ab dem Jahre 2017 ausgegangen. Unter Berücksichtigung der ebenfalls steigenden Finanzumlagen, Personalkosten sowie der sonstigen sächlichen Aufwendung bewegt sich demnach die Zuführungsrate bis zum Jahre 2018 in einer Größenordnung von 3,2 bis 4,8 Mio., die Nettoinvestitionsrate (Zuführung abzüglich ordentliche Kredittilgung) in einer Bandbreite von 1,1 bis 2,8 Mio.. Im Vermögenshaushalt beläuft sich das Investitionsvolumen in den Jahren 2016 bis 2018 auf rund 13,9 Mio., 11,9 Mio. bzw. 10,7 Mio.. Die sonstigen Einnahmen des Vermögenshaushaltes können diesen Umfang nicht ganz abdecken, so dass zum Ausgleich des Vermögenshaushalts neue Kreditaufnahmen erforderlich werden können, so die geplanten Baumaßnahmen alle im vorgesehenen zeitlichen Rahmen abgewickelt werden. Der planerische Verlauf führt zu einem leichten Schuldenanstieg im Finanzplanungszeitraum. b) Investitionsprogramm Das Investitionsprogramm weist für die Jahre 2016 bis 2018 in der Gesamtschau folgende Schwerpunkte aus: Feuerwehrwesen 1,5 Mio. Schulen/Schulsportanlagen: für Brandschutz und sonstige Sanierungen 6,1 Mio. Stadt- und Dorfsanierungsprogramme: für die Fortsetzung begonnener sowie neuer Maßnahmen 3,5 Mio. Straßenbau: für notwendige Sanierungen, Verbesserungen und Neubauten 5,1 Mio. für Erschließungen 1,9 Mio. Wasserwirtschaft: für die Fortsetzung begonnener Maßnahmen 0,2 Mio. Kanalisation: für notwendige Sanierungen 3,7 Mio. für Erschließungen 0,8 Mio. für die Verbesserungen an Regenüberlaufbecken 1,3 Mio. Investitionsumlage ZV Abwasserreinigung 1,5 Mio.

27 (Plan) 2015 (Plan) Euro Jahre Entwicklung Verwaltungs-und Vermögenshaushalt Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt Gesamtvolumen 27

28 Euro Jahre Entwicklung Verwaltungshaushalt / Zuführungsrate Verwaltungshaushalt Zuführungsrate 28

29 22,53 24,46 28,19 31,30 26,39 25,16 27,08 25,03 24,75 26,36 33,59 30,29 33,21 30,32 25,11 32,55 31,47 32,71 36,55 38,36 29,95 32,93 36,85 40,85 40,28 41,73 44,18 9,41 10,33 11,35 12,28 12,67 14,25 14,29 13,08 14,73 14,01 15,10 14,84 17,80 17,72 16,12 17,02 16,10 18,91 19,94 17,27 19,01 21,60 18,85 21,70 22,6 24,23 25,2 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 Mio Euro Jahre Steuereinnahmen / Finanzumlagen Steuereinnahmen Finanzumlagen 29

30 (Plan) 2015 (Plan) Jahre 0 Entwicklung Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für wegfallende Gewerbekapitalsteuer ab 1998) Euro

31 Euro Jahre Personalausgaben Personalausgaben Verwaltungshaushalt 31

32 Euro Jahre Schuldenentwicklung Schuldenstand 32

33 33 Schülerzahlen Aufgrund der Erhebungen an den allgemeinbildenden Schulen (Grund- und Hauptschulen, Sonderschule, Realschule, Gymnasium) ergeben sich folgende Schülerzahlen. Haushaltsstelle Schulart Schülerzahl Schülerzahl (Vorjahr) 2111 Grundschule Endingen/Erzingen Grundschule Schmiden Grundschule Zillhausen/Streichen Sichelschule (Gemeinschaftsschule) bis 4. Klasse Klasse Längenfeldschule Grundschule Hauptschule Schule Engstlatt Grundschule Hauptschule Schule Frommern Grundschule Hauptschule Schule Weilstetten Grundschule Hauptschule Grundschulförderklasse Längenfeldschule Realschule Frommern Realschule Balingen Gymnasium Lauwasenschule Förderschule insgesamt Vorjahr

34 34 Ausführung des Haushaltsplanes 1. Bewirtschaftungsrecht für Lieferungen und Leistungen Die Zuständigkeit nach der Hauptsatzung, in der Fassung vom 28. Juli 2009 ist wie folgt abgegrenzt: a) Gemeinderat für Beträge von mehr als im Einzelfall b) beschließende Ausschüsse c) Ortschaftsräte für Beträge von mehr als aber nicht mehr als im Einzelfall, ausschließlich der nach Ziffer c) den Ortschaftsräten übertragenen Zuständigkeit mehr als , soweit die jeweilige Ortschaft betreffend d) Oberbürgermeister bis zur Höhe von im Einzelfall Der Oberbürgermeister überträgt das Bewirtschaftungsrecht für Vergaben von Arbeiten und Lieferungen im Rahmen der durch den Haushaltsplan bereitgestellten Mittel jeweils im Einzelfall: a) den Ortsvorstehern b) dem Leiter des Dezernats III c) den Amtsvorständen für die im Stadtteil zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bis zum Höchstbetrag von für die Haushaltsmittel ohne a) bis zum Höchstbetrag von sofern diese Mittel im Bereich des Dezernats III bewirtschaftet werden. (Verfügung vom ) für Dst. 12 die Haushaltsmittel ohne a) bis zum Höchstbetrag von , alle weiteren Dienststellen bis (Verfügung vom ) 2. Anordnungsbefugnis Die Anordnungsbefugnis steht dem Oberbürgermeister zu, der diese Befugnis auf Herrn Jürgen Eberle, Frau Elisabeth Wochner, Frau Nadine König, Frau Annette Schoen, Frau Irene Horn, Herrn Thomas Meitza und Herrn Reinhold Schäfer, sowie für den Einzelplan 2 ohne Baumaßnahmen auf die Herren Harry Jenter und Herbert Reuß, sowie Frau Alexandra Schlaich übertragen hat. 3. Gegenseitige Deckungsfähigkeit und Sammelnachweise Soweit die bei den einzelnen Schulen ausgewiesenen Haushaltsmittel im Verwaltungshaushalt dem Bewirtschaftungsrecht des Schulleiters unterliegen, besteht grundsätzlich gegenseitige bzw. unechte Deckungsfähigkeit. Nicht verausgabte Mittel der Schulen, der Kindergärten und der Bücherei sind übertragbar. Für die Schulen gelten hinsichtlich der Übertragbarkeit innerhalb des Budgets zusätzlich die Budgetrichtlinien (Verfügung vom ). Im Vermögenshaushalt der Schulen sind Mehrausgaben zulässig, sofern aus dem Deckungskreis des Verwaltungshaushalts Mittel zur Verfügung stehen. Der Sammelnachweis Personalausgaben wird vom Personalamt, die Sammelnachweise Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung werden vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft bewirtschaftet. Diese, sowie die gesamten Ansätze der Haushaltsstellen Innere Verrechnungen sind gegenseitig deckungsfähig bzw. es besteht unechte Deckungsfähigkeit. Gegenseitige Deckungsfähigkeit besteht auch zwischen den Ansätzen der Sammelnachweise für die Gebäudeunterhaltung und für die Gebäudebewirtschaftung innerhalb desselben Unterabschnitts. Die innerhalb des allg. Straßenund Kanalbauprogramms aufgeführten Einzelbaumaßnahmen sind ebenfalls gegenseitig deckungsfähig. Die den Ortschaftsräten unter der jeweiligen Haushaltsstelle Spezielle Zweckausgaben bereitgestellten Haushaltsmittel sind ebenfalls übertragbar.

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