A b g e l t u n g s t e u e r einen Schritt voraus
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- Philipp Friedrich Waltz
- vor 8 Jahren
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1 Der A b g e l t u n g s t e u e r einen Schritt voraus in Zusammenarbeit mit 1
2 Wichtiger Hinweis Diese fachlichen Informationen können die zugrunde liegenden steuerlichen Regelungen nur stark verkürzt wiedergeben und ersetzen daher in keinem Fall eine individuelle Beratung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt). Auch erhebt diese Präsentation keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann keine rechtsverbindlichen Informationen geben. Dipl.-Kfm. Alexander Ficht Steuerberater / Rentenberater ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbh Robert-Bosch-Straße Dreieich / Sprendlingen Tel /
3 Einführung 25 % + = 3
4 Programm Teil I Teil II Überblick über die Änderungen im Steuerrecht 10 Minuten PAUSE Die erfolgreiche Anlagestrategie 4
5 Teil I: Das Steuerrecht 1. Der Überblick 2. Die Grundsteine 3. Die Änderungen 4. Die Chancen 5
6 Teil I: Das Steuerrecht 1. Der Überblick 2. Die Grundsteine 3. Die Änderungen 4. Die Chancen 6
7 1. Überblick: Änderungen ab 2009 Steuer-Satz Die Abgeltungsteuer ist eine abgeltende Steuer. Werbungskosten sind grundsätzlich nicht mehr abziehbar. Verluste aus Kapitalvermögen sind grds. nicht mehr mit anderen Einkünften verrechenbar. Umfang der Kapitaleinkünfte bisher individueller Steuersatz (bis 45 % zzgl. Soli zzgl. KiSt) jetzt: 25 % zzgl. Soli zzgl. KiSt Steuer-System bisher: nur laufende Einkünfte jetzt: zusätzlich Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften und Gewinne aus Termingeschäften ohne Rücksicht auf Haltefristen (bisher: einjährige Spekulationsfrist) * * Neuregelung gilt für Erwerbe nach dem
8 1. Überblick: Änderungen ab 2009 VZ 2008 VZ 2009 Einnahmen /. Depotgebühren [kein Abzug, s.u.] = zu versteuern Steuer (%) lt. Grundtabelle : 38,8 pauschal: 25 Steuer (EUR) = verbleiben [Depotgebühren: ]
9 Teil I: Das Steuerrecht 1. Der Überblick 2. Die Grundsteine 3. Die Änderungen 4. Die Chancen 9
10 zukünftig: bei Einkünften aus Kapitalvermögen im Privatvermögen kein Werbungskosten-Abzug 2. Grundsteine Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Grundgesetz Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit Objektives Nettoprinzip Werbungskosten und Betriebsausgaben sind abziehbar. Verluste sind verrechenbar. Subjektives Nettoprinzip Das Existenzminimum ist steuerfrei. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind abziehbar. 10
11 2. Grundsteine Eigentum Art. 14 Grundgesetz Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Halbteilungsgrundsatz (BVerfG) Steuer- Einnahmen (EUR) Lieber 25 % von X als 42 % von nix. Peer Steinbrück Steuersatz (%) 11
12 2. Grundsteine bisher: Synthetische Einkommensteuer sieben Einkunftsarten mit demselben Steuersatz Gewinne und Verluste sind grds. verrechenbar zukünftig: Schedulen Steuer Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen einem Sondersteuersatz von 25 %. Verluste sind nur noch innerhalb dieser Einkunftsart verrechenbar. 12
13 2. Grundsteine Gewinn-Einkunftsarten Reinvermögenszugangstheorie steuerpflichtig: Vermögensebene und Ertragsebene Überschuss- Einkunftsarten Quellentheorie bisher: Wertzuwächse steuerfrei; Ausnahmen: Spekulationsgeschäfte (nach einem bzw. zehn Jahren) Beteiligungen an KapGes 1% jetzt: Wertzuwächse im Kapitalvermögen steuerpflichtig 13
14 2. Grundsteine Fazit: Die Abgeltungsteuer ist keine andere Form der bisherigen Kapitalertragsteuer, sondern bewirkt einen grundlegenden Systemwechsel bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Privatvermögen. 14
15 Teil I: Das Steuerrecht 1. Der Überblick 2. Die Grundsteine 3. Die Änderungen 4. Die Chancen 15
16 3. Änderungen Abgeltungsteuer gilt nur im Privatvermögen im Betriebsvermögen (Gewerbe, Landwirtschaft, Freiberufler) von Einzelunternehmer / PersGes: Dividenden / Veräußerung von KapGes : Teileinkünfte- Verfahren (60 % Erträge abzgl. 60 % Betriebsausgaben) Zinsen: zu 100% steuerpflichtig; Betriebsausgaben voll abzugsfähig im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften: Dividenden / Veräußerung von KapGes: steuerfrei, aber 5 % gelten als nichtabziehbare Betriebsausgaben * Zinsen: zu 100% steuerpflichtig in beiden Fällen: Betriebsausgaben voll abzugsfähig * derzeit in gerichtlicher Klärung 16
17 3. Änderungen pauschale Steuer: 25 % zzgl. Soli zzgl. KiSt die Abgeltungsteuer wird in der Regel von der auszahlenden Stelle (z.b. Bank) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt diese sind dann in der Einkommensteuer-Erklärung nicht mehr anzugeben aber: Wahlrecht zur Veranlagung zur Abgeltungsteuer, z.b. wenn Sparer-Pauschbetrag (EUR 801 / EUR 1.602) nicht ausgeschöpft werden konnte, etwa mangels Freistellungsauftrag oder Verluste geltend gemacht werden sollen nach Depotwechsel, wenn der neuen Bank die Anschaffungskosten nicht bekannt sind (Kapitalertragsteuer von 30% der Einnahmen wird einbehalten; nicht (!): Gewinn) 17
18 3. Änderungen aber: Pflichtveranlagung, z.b. ausländische Kapitalerträge werden in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben und nachträglich der Abgeltungsteuer unterworfen Kapitaleinkünfte werden nicht mehr anonym gemeldet, sondern den Empfängern namentlich zugeordnet (Meldung an Bundeszentralamt für Steuern) Der gläserne Steuerbürger 18
19 3. Änderungen Werbungskosten sind nicht mehr abzugsfähig (z.b. Depotgebühr) Sparer-Freibetrag wird durch Sparer-Pauschbetrag ersetzt (EUR 801 / bei zusammenveranlagten Ehegatten: EUR 1.602) bei Veräußerungsgeschäften sind Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten (z.b. Transaktionsgebühren der Banken) aber abzugsfähig 19
20 3. Änderungen Werbungskostenfalle und enteignende Besteuerung Der Extrem-Fall VZ 2008 VZ 2009 Einnahmen./. Werbungskosten = zu versteuern Steuer (%) Steuer (EUR) = verbleiben [kein Abzug: ]
21 3. Änderungen Wichtige Ausnahmen (I) Problem Anteile an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen ( 17 EStG) erhalten eine Zwitterstellung laufende Einkünfte: grds. Abgeltungsteuer Veräußerung oder Liquidation: Teileinkünfte-Verfahren (60%) Lösung Holding -Struktur Veräußerungsgewinn wird de facto mit einem Steuersatz von rund 1,6 % versteuert und kann von der Holding reinvestiert werden erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter greift dann grds. Abgeltungsteuer Gesellschafter Holding GmbH GmbH 21
22 3. Änderungen Wichtige Ausnahmen (II) z.b. Darlehenszinsen *... wenn alternativ... ( 32d II Nr. 1 EStG) Gläubiger und Schuldner sind einander nahestehende Personen (beherrschender Einfluss) Zinsen aus Gesellschafterdarlehen vorliegen (Anteil 10%); dies gilt auch, wenn Darlehensgeber eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist Back-to-back-Finanzierung (s. unten) Optionsmöglichkeit zum individuellen Steuersatz... auf Antrag... ( 32d VI EStG) individueller Steuersatz ist kleiner als 25 % Voraussetzung: Antrag einheitlich für sämtliche Kapitalerträge (auch des zusammenveranlagten Ehegatten) von Amts wegen: Günstigerprüfung aber hier: kein Abzug von Werbungskosten möglich (Ausnahme: Pauschbetrag) keine Verlustverrechnung mit anderen Einkunftsarten Dividenden, z.b. bei fremdfinanziertem Anteilserwerb** ( 32d II Nr. 3 EStG) natürliche Person mit Anteilen an KapGes im PV ist (im Erstjahr) entweder zu mindestens 25 % beteiligt... oder zu mindestens 1% beteiligt und beruflich für diese tätig auf Antrag (gilt 4 Jahre) nur für diese KapGes Widerruf möglich, aber dann kein erneuter Antrag zulässig * Werbungskostenabzug ist möglich; ebenso Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkunftsarten. ** Es gilt dann das Teileinkünfte-Verfahren (60%). Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkunftsarten ist möglich. 22
23 3. Änderungen Verluste (I) Verrechnungstopf (bei jeder Bank gesondert: dort interner Ausgleich mit Gewinnen) bei Veranlagung bei Depot-Übertragung auf Wunsch: Bescheinigung an den Anleger für Finanzamt... an die neue Depot-Bank (neuer Topf ) 23
24 3. Änderungen Verluste (II a) Verluste aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer keine Abgeltungsteuer * nach den üblichen Regeln Gewinne aus anderen Einkunftsarten LuF G SE NSA V+V SO * Ausnahme: bei Antrag wegen niedrigeren individuellen Steuersatzes ( 32d VI EStG) 24
25 3. Änderungen Verluste (II b) Gewinne aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer keine Abgeltungsteuer nach den üblichen Regeln Verluste aus anderen Einkunftsarten LuF G SE NSA V+V SO 25
26 3. Änderungen Verluste (III) Verluste aus Kapitalvermögen andere Verluste aus dem Verkauf von Aktien andere Gewinne aus dem Verkauf von Aktien Gewinne aus Kapitalvermögen 26
27 3. Änderungen Verluste (IV) Verluste aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer keine Abgeltungsteuer kein Rücktrag Vortrag auf künftige Jahre 27
28 3. Änderungen Verluste (Va) Altverluste aus Spekulationsgeschäften ( 23 EStG) vor , z.b. aus Aktien, aus Immobilien u.a. Veräußerungsgewinne aus Aktien, Termingeschäften u.a. Dividenden, Zinserträge u.a. Gewinne aus Kapitalvermögen 28
29 3. Änderungen Verluste (Vb) Altverluste aus Spekulationsgeschäften ( 23 EStG) vor , z.b. aus Aktien, aus Immobilien u.a. Übergangsregelung bis 2013 Veräußerungsgewinne aus Aktien, Termingeschäften u.a. Dividenden, Zinserträge u.a. Gewinne aus Kapitalvermögen 29
30 Vorteile 3. Änderungen Nachteile niedriger Steuersatz Kapitaleinkünfte haben keinen Einfluss mehr auf den Steuersatz der übrigen Einkünfte (Risiko: SPD; Linke usw.) Gewinner der Abgeltungsteuer: Zinsprodukte Steuersatz sinkt auf 25 % Wertzuwächse werden grundsätzlich versteuert Werbungskosten nicht mehr abziehbar Verluste aus Kapitalvermögen sind nicht mehr mit anderen Einkunftsarten verrechenbar Verlierer der Abgeltungsteuer: Beteiligungskapital (z.b. Aktien) Abschaffung des Halbeinkünfte-Verfahrens (bisher Steuersatz: max. 0,5 x 0,45 = 22,5 %) 30
31 Teil I: Das Steuerrecht 1. Der Überblick 2. Die Grundsteine 3. Die Änderungen 4. Die Chancen 31
32 4. Die Chancen Die wirtschaftliche Zielsetzung Steuerorientierte Lösungen (Beispiele) Gewerblich geprägte Personengesellschaft Immobilien-Finanzierung Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft Anlageorientierte Lösungen Teil II 32
33 4. Die Chancen Systematisierung jetzt in Teil I Abschnitt 4 Verlagerung von Kapitalanlagen in den betrieblichen Bereich gewerblich geprägte Personengesellschaft Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft Immobilien-Finanzierung (...) später in Teil II Verschieben des Zuflusses von Kapitalerträgen in das Jahr 2009 Kauf von bestimmten Kapitalanlagen bis Juni 2008 bis Ende 2008 ab 2009 (z.b. Dachfonds ) Nutzung von Altverlusten (...) 33
34 4. Die Chancen Die wirtschaftliche Zielsetzung Steuerorientierte Lösungen (Beispiele) Gewerblich geprägte Personengesellschaft Immobilien-Finanzierung Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft Anlageorientierte Lösungen Teil II 34
35 4. Die Chancen Die wirtschaftliche Zielsetzung Risiko Liquidität Rendite 35
36 4. Die Chancen Die wirtschaftliche Zielsetzung Fall 1 Erträge vor Steuern Fall 2 Erträge vor Steuern Steuersatz % 50 Steuersatz % 25 Steuern EUR Steuern EUR verbleiben EUR verbleiben EUR
37 4. Die Chancen Die wirtschaftliche Zielsetzung Fall 3 (Verluste) Erträge vor Steuern Fall 4 Erträge vor Steuern Steuersatz (%) 50 Steuersatz (%) 90 Steuerersparnis (-) (EUR) Steuern (EUR) verbleiben (EUR) verbleiben (EUR)
38 4. Die Chancen Die wirtschaftliche Zielsetzung Steuerorientierte Lösungen (Beispiele) Gewerblich geprägte Personengesellschaft Immobilien-Finanzierung Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft Anlageorientierte Lösungen Teil II 38
39 4. Die Chancen Gewerblich geprägte Personengesellschaft GmbH & Co KG K (Kommanditist) GmbH * (persönlich haftend) Stichwort: Teileinkünfte-Verfahren * führt allein die Geschäfte der KG 39
40 4. Die Chancen Gewerblich geprägte Personengesellschaft K (Kommanditist) GmbH & Co KG GmbH (persönlich haftend) hat gewerbliche Einkünfte = keine Abgeltungsteuer Erträge aus Kapitalanlagen können mit Betriebsausgaben verrechnet werden (z. B. Schuldzinsen) Verluste können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden 40
41 4. Die Chancen Gewerblich geprägte Personengesellschaft K (Kommanditist) GmbH & Co KG GmbH (persönlich haftend)... ist ggf. sinnvoll für fremdfinanzierte Kapitalanlagen... um Betriebsausgaben geltend zu machen Nachteil: Besteuerung zum individuellen Steuersatz aber: kann ggf. durch Thesaurierungsbesteuerung auf 28,25% gesenkt werden (dann aber Nachbesteuerung bei Ausschüttung ) 41
42 4. Die Chancen Betriebsvermögen (BV) statt Privatvermögen (PV) Aktienfonds im PV Erträge vor Steuern Aktienfonds im BV Erträge vor Steuern Teileinkünfte (60 %) /. Schuldzinsen kein Ansatz *./. Schuldzinsen = zu versteuern = zu versteuern Steuersatz (25 %) 25 individueller Steuersatz, z.b. (%) 35 Steuern Steuern * Sparer-Pauschbetrag sei anderweitig bereits aufgebraucht 42
43 4. Die Chancen Die wirtschaftliche Zielsetzung Steuerorientierte Lösungen (Beispiele) Gewerblich geprägte Personengesellschaft Immobilien-Finanzierung Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft Anlageorientierte Lösungen Teil II 43
44 Kaufpreis 1 Mio. EUR Sollzinsen 5% (FK); Habenzinsen 4,75 % Mieten 4. Die Chancen Immobilien-Finanzierung * Eigenkapital Fremdkapital und Kapitalanlage Sonstige Kosten und Abschreibungen Schuldzinsen Einkünfte aus Vermietung ESt / Soli (s = 47,475 %) Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer / Soli (s = 26,375) Steuerbelastung gesamt Nachsteuerertrag Vorteil Fremdfinanzierung * Quelle: KBHT Kalus + Hilger; beachte: zusätzliche Liquidität muss aus anderen Quellen generiert werden 44
45 4. Die Chancen Immobilien-Finanzierung Die unterschiedlichen Steuersätze für Einkünfte aus Kapitalvermögen (25 %) und Einkünfte aus Vermietung (bis 45 %) lassen u.u. eine Fremdfinanzierung günstiger werden. Aber: Es sind auch andere Parameter wichtig (z.b. Sicherheiten, Liquidität). Entscheidend sind immer die Umstände des konkreten Einzelfalls. 45
46 4. Die Chancen Immobilien-Finanzierung Vorsicht: Wenn Kredit und Geldanlage von derselben Bank stammen, kann eine Back-toback-Finanzierung vorliegen: keine Abgeltungsteuer, sondern individueller Steuersatz für die Zinserträge dies soll dann gelten, wenn hinter Kredit und Geldanlage ein einheitlicher Plan steckt dies soll nicht gelten bei marktüblichen Zinsen 46
47 4. Die Chancen Die wirtschaftliche Zielsetzung Steuerorientierte Lösungen (Beispiele) Gewerblich geprägte Personengesellschaft Immobilien-Finanzierung Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft Anlageorientierte Lösungen Teil II 47
48 4. Die Chancen Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft Spardosen -GmbH G (Gesellschafter) Steuersatz für Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien (de facto) rund 1,6 % Steuersatz für Zinserträge u.ä. rund 30 % 48
49 4. Die Chancen Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft Privatvermögen GmbH Dividenden aus Aktienfonds davon zu versteuern Zinserträge aus Anleihen Werbungskosten / Betriebsausgaben kein Ansatz * zu versteuern (gesamt) Steuersatz (%) ** Steuern (EUR) , * Sparer-Pauschbetrag sei anderweitig bereits aufgebraucht. ** Steuersatz bei der GmbH ist abhängig vom GewSt-Hebesatz der Gemeinde. 49
50 4. Die Chancen Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft Spardosen -GmbH G (Gesellschafter) Dividenden und Veräußerungsgewinne sind steuerfrei. 5 % davon gelten allerdings als nichtabziehbare Betriebsausgabe und sind daher zu versteuern.* Die tatsächlichen Betriebsausgaben sind (nach den üblichen Regeln) voll abzugsfähig. * derzeit in gerichtlicher Klärung 50
51 4. Die Chancen Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft Spardosen -GmbH G (Gesellschafter) Fazit: Spardosen-GmbH ist sinnvoll, um möglichst viel der erhaltenen Erträge wieder reinvestieren zu können. Erst bei Ausschüttung an den Gesellschafter wird dann der Gesamtbetrag noch einmal versteuert (i.d.r. Abgeltungsteuer). 51
52 4. Die Chancen Die wirtschaftliche Zielsetzung Steuerorientierte Lösungen (Beispiele) Gewerblich geprägte Personengesellschaft Immobilien-Finanzierung Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft Anlageorientierte Lösungen Teil II 52
53 Schlussbemerkung 25 % + *) *) s.anlage 53
54 *) 54
55 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 55
56 Ihr Steuerberatungs -Team 56
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