Anwesenheitsliste. Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr. Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin

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1 Niederschrift Öffentlicher Teil über die Öffentliche/Nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Dienstag, 19. Juni 2018 im Kleinen Sitzungssaal FA/2018/064 Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr Anwesenheitsliste Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer, Sigrid Stimmberechtigt: 2. Bürgermeister Bauer, Wolfgang Stimmberechtigt: Gemeinderatsmitglied Kössel, Ursel Stimmberechtigt: Marktgemeinderat Allmann, Robert Filser, Hubert Koch, Elisabeth Maderspacher, Alois Morhart, Mechthild Roos-Teitscheid, Alexandra Zolk, Claudia Fehlend: Stimmberechtigt: Marktgemeinderat Hilleprandt, Florian Möckl, Florian Vorsitzende Vertretung für Hilleprandt, Florian stellv. Vorsitzende Entschuldigt fehlend Entschuldigt fehlend Ferner sind anwesend für die Verwaltung: Stv. Leiter Finanzverwaltung Paul Dengg Kämmerei Stephanie Jäger (Schriftführerin) Bauhof Martin Staltmair GaPa Tourismus Gisela Hacklinger Liegenschaften Ernst Velten Informationstechnik Andreas Küspert Gäste: Harald Helfrich, Kulturreferent Dr. Pannhausen, Vorsitzender Stiftungsbeirat

2 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 2 Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Finanzausschusses form- und fristgerecht geladen wurden und der Finanzausschuss beschlussfähig ist. mit Stimmen Die Niederschrift der 63. Sitzung vom 24. April 2018 liegt aus. Da im Übrigen keine Einwendungen gegen die Niederschrift der 62. Sitzung vom 6. März 2018 eingegangen sind, ist die Genehmigung erteilt. Antrag zur Geschäftsordnung durch GRM Alexandra Roos-Teitscheid: Frau GRM Alexandra Roos-Teitscheid stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 3 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Antrag zur Geschäftsordnung angenommen ist.

3 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 3 Ö f f e n t l i c h e T a g e s o r d n u n g 01 Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (- Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2018; Antrag des Turnverein Garmisch 1868 e.v. auf Erhöhung des Sonderförderzuschusses vorberatend 02 Richtlinien zur Kulturförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Kulturförderrichtlinien-); Vorstellung, Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Marktgemeinderat - vorberatend 03 Jahresrechnung 2017; Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 durch den Finanzausschuss; Verwaltungshaushalt - Kainzenbad - Partnachklamm (Pacht an den Forst) - beschließend 04 Jahresrechnung 2017; Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2017 durch den Gemeinderat (Gewerbesteuerumlage); - vorberatend 05 Jahresrechnung 2017; Bekanntgabe und Weiterleitung zur örtlichen/überörtlichen Prüfung; - Zur Information 06 Bauhof; Haushaltsvollzug 2018 Vermögenshaushalt einschließlich Sachentscheidung; Erwerb eines 14to. Geräteträgers - beschließend 07 Bauhof; Haushaltsvollzug 2018 einschließlich Sachentscheidung; Erwerb eines Teleskopradladers - beschließend 08 Haushaltsvollzug 2018 einschließlich Sachentscheidung; Überplanmäßige Ausgaben für die Beschaffung des LF 20 für die Freiwilligen Feuerwehr Garmisch - beschließend 09 Abschluss eines neuen Leasingvertrages für einen Opel Vivaro Kombi Edition lang mit Anhängerkupplung als Ersatzfahrzeug für den vorhandenen Mercedes Benz Vito GAP-A 2024; - beschließend 15 Haushaltsvollzug 2018; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für die Leerrohrverlegung zur Erstellung eines Glasfasernetzes für die Vernetzung der gemeindlichen Dienststellen; Erweiterung auf Grund wirtschaftlich günstiger Beteiligung an Tiefbaumaßnahmen Dritter - beschließend

4 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 4 TOP 01 Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2018; Antrag des Turnverein Garmisch 1868 e.v. auf Erhöhung des Sonderförderzuschusses vorberatend Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der Turnverein Garmisch e.v. am fristgerecht einen Sonderförderantrag nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht. Dieser Antrag wurde in den Sitzungen des Finanzausschusses am vorberatend und am beschließend im Marktgemeinderat mit dem Ergebnis behandelt, dass dem Verein eine Unterstützung in Höhe von 40 % ( Euro) für seine geplante Sanierung und Ertüchtigung der Duschen und Sanitärräume der vereinseigenen Turnhalle mit zum Zeitpunkt der Antragstellung geschätzten Gesamtkosten in Höhe von Euro gewährt und genehmigt wurde. In Vollzug dieses Beschlusses wurde am ein entsprechender Förderbescheid an den Verein übersendet. Die Auszahlung des Förderbetrags ist dabei an den Beginn der Maßnahmen gekoppelt und bisher noch nicht erfolgt. Mit Schreiben vom (siehe Anlage) sind die Verantwortlichen des Vereins nun erneut an den Markt herangetreten und bitten, nachdem im Vorfeld der für den Beginn der Sommerferien nun geplanten Maßnahmen bei der genauen Untersuchung der Sanierungs- und Umbaubereiche festgestellt wurde, dass auch die Bodenplatte nicht mehr den heutigen Standard und Anforderungen der Energie- und Wärmeschutzverordnung entspricht und dadurch entsprechend ertüchtigt und ausgetauscht werden sollte, um eine Erhöhung des Zuschussbetrags. Entgegen der ursprünglichen Annahme von Gesamtkosten in Höhe von ,- Euro werden nun gemäß dem vorgelegten und die zusätzlichen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Bodenplatte beinhaltenden Kostenvoranschlags mit Gesamtkosten in Höhe von ,97 Euro für alle geplanten Sanierungsmaßnahmen gerechnet. Der Verein benennt die Höhe des gewünschten weiteren Zuschussbetrags nicht und beantragt einen für den Markt möglichen, und für den Verein größtmöglichen Zuschuss als weitere Unterstützung für die Investitionsmaßnahme und Abmilderung der dem Verein entstehenden Belastungen. Daneben werden nach Rücksprache mit den Vereinsverantwortlichen auch beim Bayerischen Landessportverband (BLSV), neben dem schon gestellten Antrag, für die zusätzlichen Maßnahmen weitere Fördermittel beantragt. Stellungnahme der Verwaltung: Der TV Garmisch 1868 e.v., der im Juli diesen Jahres nun sein 150-jähriges Vereinsjubiläum feiert, bietet als einer der größten Sportvereine im Ort (1.393 Mitglieder zum Stand ) seinen Mitgliedern ein umfangreiches Angebot an verschiedenen Möglichkeiten der sportlichen Betätigung, überwiegend auch in der eigens unterhaltenen Turnhalle am Gröben an. Diese Turnhalle und die anliegenden Sanitärräume werden für den Schulsport auch am Vormittag und Nachmittag von der anliegenden Gröbenschule angemietet und genutzt. Die Bezuschussung der vom Verein selbst durchgeführten Maßnahmen kommt somit auch indirekt den Schülerinnen und Schülern der Gröbenschule zu Gute.

5 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 5 Wie für die ursprünglich beantragte und gewährte Förderung, empfiehlt die Verwaltung für die zusätzlich hier anfallenden Kosten in Höhe von ca Euro ebenfalls einen entsprechenden Fördersatz zu gewähren und die Fördersumme um Euro auf Euro anzuheben. Die neuberechneten Gesamtkosten in Höhe von ,97 Euro zu Grunde gelegt, errechnet sich mit einem Fördersatz von 40% nun ein Förderbetrag von ,99 Euro (aufgerundet Euro). Der Vorschlag auf eine 40%ige Förderung ist dabei an das durchschnittliche Förderverhalten des Landesgesetzgebers in Bayern angelehnt, der nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit bei Sanierungsmaßnahmen von kommunalen Einrichtungen (z.b. Schul- oder Schulsportanlagen) ähnliche Fördersätze anbietet. Der Freistaat hat z.b. in der jüngeren Vergangenheit den Eigenanteil des Marktes an der Sanierung der Schulsportanlage (400m-Bahn) im Stadion am Gröben mit 42%, den Eigenanteil an der Sanierung der Sektoren (Allwetterplätze) mit 40%, die Erweiterung der Klassenräume in der Gröbenschule mit 37% oder in 2012 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in der Volksschule Partenkirchen mit 30% der förderfähigen Kosten gefördert. Auf der Haushaltsstelle (Gesamtansatz Sonderförderungen für Investitionen im Vermögenshaushalt) sind im Haushaltsjahr 2018 insgesamt Mittel in Höhe von ,- Euro veranschlagt. Gemäß dem vorgelegten Antrag aus dem September 2017 wurden seitens der Verwaltung für Förderungen an den TV Garmisch insgesamt ,- Euro angemeldet. Von den bisher gewährten Euro sind somit weitere Mittel für eine Erhöhung auf Euro vorhanden. Nicht ausgeschöpfte Gelder in diesem Fördertopf werden über die Jahresrechnung dann wieder der Rücklage zugeführt. Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über Euro zuständig. Eine Behandlung im Marktgemeinderat ist in der Sitzung im Juli vorgesehen. Die Behandlung im Finanzausschuss erfolgt vorberatend. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat wie folgt zu beschließen: Der Turnverein Garmisch 1868 e.v. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung (Vermögenshaushalt: HhSt ) neben den durch Beschluss des Marktgemeinderates vom gewährten Förderungen in Höhe von ,00 Euro einen weiteren Investitionskostenzuschuss in Höhe von ,00 Euro. Der damit für die Gesamtmaßnahme zur baulichen Instandsetzung und Sanierung der Duschen und Umkleidekabinen der vereinseigenen Einfach-Turnhalle am Gröben zweckgebunden zu verwendende Zuschussbetrag wird auf gesamt ,00 Euro erhöht.

6 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 6 Nach Abschluss der Arbeiten oder spätestens bis Ende Januar 2019 ist ein Verwendungsnachweis über die tatsächliche Mittelverwendung durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt einzureichen. Ja-Stimmen: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat angenommen ist. TOP 02 Richtlinien zur Kulturförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Kulturförderrichtlinien-); Vorstellung, Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Marktgemeinderat - vorberatend Dieser Top ist abgesetzt. TOP 03 Jahresrechnung 2017; Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 durch den Finanzausschuss; Verwaltungshaushalt - Kainzenbad - Partnachklamm (Pacht an den Forst) - beschließend Der aktuelle Stand der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 werden genehmigt. Die Überschreitung im Verwaltungshaushalt in Höhe von ,95 EUR wird durch Minderausgaben auf den HH-Stellen (Kainzenbad; Erstattung an private Unternehmen) und (Bauhof; Entgelte für tariflich Beschäftigte) und durch Mehreinnahmen auf der HH-Stelle (Partnachklamm; Benutzungsgebühren und Entgelte) gedeckt.

7 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 7 Ja-Stimmen: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 04 Jahresrechnung 2017; Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2017 durch den Gemeinderat (Gewerbesteuerumlage); - vorberatend Der aktuelle Stand der überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19. Juni 2018 vorberatend mit diesem Sachverhalt befasst. Beschlussempfehlung: Die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle (Steuern; Gewerbesteuerumlage) wird genehmigt. Die Überschreitung im Verwaltungshaushalt in Höhe von EUR wird durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle (Steuern; Gewerbesteuer) gedeckt. Ja-Stimmen: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat angenommen ist.

8 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 8 TOP 05 Jahresrechnung 2017; Bekanntgabe und Weiterleitung zur örtlichen/überörtlichen Prüfung; - Zur Information Der Rechenschaftsbericht wird allen Mitgliedern des Finanzausschusses mit der Ladung übermittelt. Nach Art. 2 Gemeindeordnung - GO - ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft in der Jahresrechnung nachzuweisen, die nach Abschluss des Haushaltsjahres den Gemeindegremien zur Kenntnisnahme vorzulegen ist. Der Rechenschaftsbericht behandelt die Jahresrechnung und somit die Abwicklung des Gemeindehaushaltes Bezüglich der Zahlen, Daten und Fakten wird auf den übermittelten Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Vorlage der Jahresrechnung nach Art. 2 Abs. 2 GO dient dem Finanzausschuss zur Kenntnis. Der Sachverhalt wird dem Gemeinderat nach den gesetzlichen Vorgaben in seiner nächsten Sitzung ebenfalls zur Kenntnis vorgelegt. Nach Art. 3 ff GO schließt sich der Vorlage der Jahresrechnung die örtliche / überörtliche Rechnungsprüfung an, ohne dass dies einer weiteren Beschlussfassung bedarf. Die Jahresrechnung samt Rechenschaftsbericht wird vom Finanzausschuss zur Kenntnis genommen. TOP 06 Bauhof; Haushaltsvollzug 2018 Vermögenshaushalt einschließlich Sachentscheidung; Erwerb eines 14to. Geräteträgers - beschließend Dem Bauhof wurde im Haushalt 2018 für die Ersatzbeschaffung der Mercedes Schneefräse Unimog Bj sowie für den Mercedes MB Trac 700c mit Frontlader Bj auf der HH-Stelle (Fuhrpark; Ersatzbeschaffung Fahrzeuge) Mittel zur Verfügung gestellt. Der neue Geräteträger wird im Winter als Winterdienstfahrzeug eingesetzt. Im Sommer soll das Fahrzeug für den allgemeinen Fuhrpark (Gütertransport, Straßenreinigung) zur Verfügung stehen. Es wurde in den Ausschreibungsunterlagen darauf geachtet, dass die vorhandenen Anbaugeräte durch das neue Fahrzeug genutzt werden können. Der Geräteträger wurde national öffentlich ausgeschrieben. Als Angebotsschlusstermin wurde der um 23:59 Uhr angegeben. Bis zu diesem Termin ging lediglich ein Angebot ein. Das Angebot wurde vollständig abgegeben und geprüft. Der Bauhof

9 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 9 empfiehlt, die Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH mit der Lieferung des Geräteträgers zu beauftragen. Die Beschaffung eines 14to. Geräteträgers mit Kipperbrücke lt. Angebot der Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH i. H. v ,93 EUR brutto ( EUR netto) auf der HHSt (Fuhrpark; Ersatzbeschaffung Fahrzeuge) wird genehmigt. Ja-Stimmen: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 07 Bauhof; Haushaltsvollzug 2018 einschließlich Sachentscheidung; Erwerb eines Teleskopradladers - beschließend Der Teleskopradlader soll als Ersatz für den Gruma-Motorstapler H30D-G, Baujahr 1996, BetrStd. angeschafft werden. Der Teleskopradlader wird im Winter zur Beladung der Winterstreufahrzeuge dringend benötigt und im Sommer soll dieser die Straßeninstandsetzung unterstützen. Es wurde in den Ausschreibungsunterlagen darauf geachtet, dass die vorhandenen Anbaugeräte durch das neue Fahrzeug genutzt werden können. Der Teleskopradlader wurde beschränkt ausgeschrieben. Auf die nationale ex-ante Veröffentlichung ( 19 Abs. 5 VOB/A analog) haben sich keine Interessenten gemeldet. Es wurden fünf fachkundige und zuverlässige Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Als Angebotsschlusstermin wurde der um 23:59 Uhr angeben. Bis zu diesem Termin ging lediglich ein Angebot ein. Das Angebot wurde vollständig abgegeben. Der Bauhof empfiehlt, die Firma Völk mit der Lieferung des Teleskopradladers zu beauftragen. Die Beschaffung eines Teleskopradladers lt. Angebot der Fa.Völk i. H. v ,99 EUR brutto (56.370,58 EUR netto) auf der HHSt (Gemeindestraßen; Beschaffung von Fahrzeugen) wird genehmigt.

10 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite Ja-Stimmen: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 08 Haushaltsvollzug 2018 einschließlich Sachentscheidung; Überplanmäßige Ausgaben für die Beschaffung des LF 20 für die Freiwilligen Feuerwehr Garmisch - beschließend Für das Haushaltsjahr 2018 ist die Beschaffung eines LF 20 für das TLF 16/25 Baujahr 1986 gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 22. Juni 2016 vorgesehen. Die dafür notwendigen Mittel wurden fälschlicherweise nicht brutto sondern netto beantragt. Von dieser Haushaltsstelle (Feuerwehr Garmisch; Beschaffung von Fahrzeugen - Ersatzbeschaffung) wurde bereits die Beladung (92.098,99 EUR brutto) beglichen. Der restliche Ansatz ( ,01 EUR) genügt nun nicht zur Deckung der Gesamtkosten des Fahrzeugaufbaus ( ,77 EUR brutto). Auf der Haushaltsstelle sind für dieses Jahr u.a EUR für die Einführung des Digitalfunkes eingestellt. Nach aktuellem Stand wird diese Einführung aber nicht im Kalenderjahr 2018 erfolgen und die Mittel wären somit verfügbar. Die überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle (Feuerwehr Garmisch; Beschaffung von Fahrzeugen -Ersatzbeschaffung) in Höhe von ,76 EUR werden genehmigt. Mit der Deckung über die Haushaltsstelle (Feuerwehr Garmisch; Erwerb von sonst. beweglichen Sachen des Anlagevermögens) besteht Einverständnis.

11 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 11 Ja-Stimmen: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 09 Abschluss eines neuen Leasingvertrages für einen Opel Vivaro Kombi Edition lang mit Anhängerkupplung als Ersatzfahrzeug für den vorhandenen Mercedes Benz Vito GAP-A 2024; - beschließend Der Leasingvertrag für das Fahrzeug GAP-A 2024 (Mercedes Vito) lief im Dezember 2017 aus. In der 51. Sitzung des Finanzausschusses wurde die Verlängerung des Leasingvertrages für weitere 48 Monate genehmigt. Nachdem das Fahrzeug aber mittlerweile erhebliche Mängel aufweist, wurde es am an das Autohaus Hornung GmbH & Co KG in Garmisch-Partenkirchen zurückgegeben und der Leasingvertrag aufgelöst. Da aber ein Fahrzeug dieser Größenordnung bei GaPa Tourismus für diverse Veranstaltungen (Frauenpowerwoche, AlpenTestival, BMW Motorrad Days, Journalistenbetreuung, etc.) über das ganze Jahr hinweg benötigt wird, und eine Einzelmietung nicht rentabel ist, soll ein neues Fahrzeug geleast werden. Es wurden 3 Angebote im freihändigen Verfahren eingeholt. Wir haben uns für das Angebot von dem Autohaus Stanglmair entschieden, da wir Erfahrungswerte für das Fahrzeug bereits haben (die Hausmeister im Kongresshaus besitzen ein Nutzfahrzeug Vivaro), ortsnah für den Service/Wartung und das Angebot ein Full-Service besitzt. Dem neuen Leasingvertrag für das Fahrzeug Opel Vivaro Kombi Edition wird zugestimmt. Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate. Die Haushaltsmittel i. H. v EUR für das Haushaltsjahr 2018 sind auf der HHSt (GaPa Tourismus; Leasing von Fahrzeugen) vorhanden. Für die Jahre 2019 bis 2023 wird ein Ansatz auf der Selben Haushaltsstelle von jährlich EUR (Rate 335 EUR) veranschlagt.

12 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 12 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 1 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 15 Haushaltsvollzug 2018; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für die Leerrohrverlegung zur Erstellung eines Glasfasernetzes für die Vernetzung der gemeindlichen Dienststellen; Erweiterung auf Grund wirtschaftlich günstiger Beteiligung an Tiefbaumaßnahmen Dritter - beschließend Mit Finanzausschussbeschluss vom wurde festgelegt, dass sich der Markt Garmisch-Partenkirchen an Leerrohr-Verlegearbeiten der Firma Vodafone zur Erschließung eigener Dienstgebäude mit Glasfaserleitungen beteiligt. Auf Grund kleinerer Trassenänderungen und weiterer Ergänzungen der ursprünglich durch die Fa. Vodafone sowie der ungeplanten Sanierung des Geh- und Radweges und Tiefbaumaßnahmen der Gemeindewerke bietet sich nun sehr kurzfristig die Möglichkeit, die gebauten Strecken an einigen Endpunkten gleich bis zu den entsprechenden Dienstgebäuden (hier insbesondere Friedhof Partenkirchen, Bauhof, Sportstadion am Gröben, Schule am Gröben, Schule an der Burgstrasse, Feuerwache Garmisch) zu verlängern und bereits in diesem Jahr die Endpunkte herzustellen sowie das Netz in Betrieb zu nehmen und die daraus resultierenden Synergien zu nutzen. Die Grabungsarbeiten würden im Rahmen der Vodafone- Maßnahme von der dort beauftragten Firma El-Mark zu den bereits festgelegten und vom Bauamt als günstig geprüften Festpreiskonditionen (150 EUR pro Meter Arbeitszeit, Baustelleneinrichtung- und Absicherung, Materialkosten Grabungskosten und Oberflächenwiederherstellung) ausgeführt. Ebenso wird hierdurch ein mehrfaches Aufgraben der gleichen Straßen im Ortsbereich vermieden. Im August diesen Jahres wurden bereits EUR überplanmäßige Ausgaben durch die 1. Bürgermeisterin für Grabungsarbeiten, Einbau Schächte und Leerrohre

13 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 13 in ihrer Zuständigkeit genehmigt. Mit der Durchführung oben genannter Arbeiten entstehen weitere EUR überplanmäßige Ausgaben. Die überplanmäßigen Ausgaben auf der HHSt (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung; Leerrohrverlegung für markteigene Netzwerke IT) in Höhe von weiteren EUR werden genehmigt. Mit der Deckung durch Minderausgaben auf der HHSt (Kongresshaus, Sanierung und Brandschutz) besteht Einverständnis. Die Abteilung Informationstechnik wird in Zusammenarbeit mit der Abteilung Tiefbau beauftragt, die vorgestellten Maßnahmen in Auftrag zu geben. Ja-Stimmen: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. Ende der öffentlichen Sitzung: 17:35 Uhr Für die Richtigkeit: Die Vorsitzende: Für das Protokoll: Dr. Sigrid Meierhofer 1. Bürgermeisterin Stephanie Jäger Sachbearbeiter

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