FA/2018/066. Beginn der öffentlichen Sitzung: 19:30 Uhr. Anwesenheitsliste
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- Monika Hofmeister
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1 Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Dienstag, 18. September 2018 im Kleinen Sitzungssaal FA/2018/066 Beginn der öffentlichen Sitzung: 19:30 Uhr Anwesenheitsliste Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer, Sigrid Vorsitzende Stimmberechtigt: 2. Bürgermeister Bauer, Wolfgang ab Uhr während TOP 2 Stimmberechtigt: Gemeinderatsmitglied Biehler, Hannes Vertretung für Koch, Elisabeth Stimmberechtigt: Marktgemeinderat Allmann, Robert Hilleprandt, Florian Maderspacher, Alois Möckl, Florian Morhart, Mechthild Zolk, Claudia ab 19:54 Uhr während TOP 5 Sonstige Teilnehmer Pfarrer Reitlinger, Manfred Pfarrerin Wilhelm, Ulrike Herr Vidal Frau Ott Mitarbeiter der Verwaltung Fichtl, Stephanie - Abteilungsleiterin Marketing und PR Dengg, Paul - Stv. Leiter Finanzverwaltung Jäger, Stephanie - Finanzverwaltung / Schriftführer Staltmair, Martin - Stv. Leiter Bauhof Velten, Ernst - Abteilungsleiter Liegenschaften Fehlend: Stimmberechtigt: Marktgemeinderat Koch, Elisabeth Roos-Teitscheid, Alexandra Filser, Hubert Entschuldigt fehlend - stellv. Vorsitzende Entschuldigt fehlend Entschuldigt fehlend
2 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 2 ÖFFENTLICHER TEIL 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Finanzausschusses form- und fristgerecht geladen wurden und der Finanzausschuss beschlussfähig ist. Mit 7 Stimmen Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift der 65. Sitzung liegt auf. Da keine Einwendungen gegen die Niederschrift der 64. Sitzung erhoben wurden, ist die Niederschrift genehmigt Ö f f e n t l i c h e T a g e s o r d n u n g 01 Überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2018 auf der Haushaltsstelle Kurparkbewachung - beschließend 02 Antrag des Evang.-Lutherischen Pfarramtes Partenkirchen auf Förderung der Sanierung des Gemeindehauses mit Bücherei - beschließend 03 Gemeinsamer Antrag der Büchereien; Gemeinsamer elektronischer Verbundkatalog und Verleih von digitalen Medien - beschließend 04 Bericht über die Finanzlage des Marktes zum 30. Juni 2018; - Zur Information 05 Tiefbaumaßnahme - Schwemmholzrechen an der Kanker; Beteiligtenbeitrag; Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung - vorberatend 06 Vertagt: Haushaltsvollzug des Vermögenshaushalt 2018; Erwerb einer neuen oder als Vorführer genutzten Pistenraupe mit Seilwinde - vertagt
3 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 3 TOP 01 Überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2018 auf der Haushaltsstelle Kurparkbewachung - beschließend Gemäß Verwaltungsanordnung Maßnahmenkatalog zur Wiederherstellung der Ordnung im Michael-Ende-Kurpark Garmisch vom wurde der AR Sicherheitsdienst GmbH, Herrn Antony Ritchie, kurzfristig durch eine Erweiterung des bestehenden Vertragsverhältnisses am durch die Hauptverwaltung beauftragt. Der vorhandene Haushaltsansatz von Garmisch-Partenkirchen Tourismus in Höhe von EUR reicht bis zur Beauftragung Ende September 2018 nicht mehr aus. Die Abrechnung für den Juli 2018 in Höhe von EUR liegt bereits seit dem vor und für August und September werden weitere folgen. Garmisch-Partenkirchen Tourismus kann durch Minderausgaben auf der Haushaltstelle Unterkonto 1 die Mehrausgaben in Höhe von EUR decken. Die Haushaltstelle wurde mit einem Ansatz von EUR für den RVO Bus für Gästekartenbesitzer vertraglich gebunden beauftragt. Da der Vertrag erst später in Kraft trat, wurde erst ab dem 2. Quartal abgerechnet, somit stehen die EUR noch in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung. Die Maßnahme ist unabweisbar, da nur durch die Weiterbeauftragung eines Sicherheitsdienstes die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung im Michael-Ende-Kurpark Garmisch sichergestellt werden kann (Art. 66 Abs. 1 GO). Der Finanzausschuss ist gemäß 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a Spiegelstrich 3 GeschO für die Genehmigung zuständig. Beschluss: Die überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt von EUR werden genehmigt. Die Gegenfinanzierung erfolgt über die Minderausgaben auf der Haushaltstelle Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende Mitglieder: 7 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.
4 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 4 TOP 02 Antrag des Evang.-Lutherischen Pfarramtes Partenkirchen auf Förderung der Sanierung des Gemeindehauses mit Bücherei - beschließend Per -Antrag vom stellt die Evang.-Lutherische Pfarrei Partenkirchen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der in 2019 geplanten Sanierung des Gemeindehauses, insbesondere deshalb, um die derzeit bestehende Finanzierungslücke von EUR bei Gesamtkosten von rund 2 Mio. EUR schließen zu können. Enthalten darin ist auch die Sanierung der Räume der Bücherei, die mit EUR veranschlagt ist. Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich kann wenn auch nicht direkt genannt -eine finanzielle Förderung der örtlichen Kirchen aus den Art. 7 und 57 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) hergeleitet werden. Bibliotheken sind dagegen ausdrücklich genannt. Für die Kirchengemeinden unterliegt der Markt einer gewisssen Selbstbindung, da in der Vergangenheit für kirchliche Baumaßnahmen regelmäßig Zuschüsse bis max EUR je Einzelmaßnahme als freiwillige Leistung gewährt wurden (zuletzt Sanierung Kath. Pfarrkirchen Partenkirchen und Garmisch, St.-Anna-Kirche, Wamberg). Für den Bereich der Büchereien wurden für Garmisch und Partenkirchen jeweils die Baukosten und in der Folge nun die Mietkosten voll übernommen. Für die Bücherei in Burgrain sowie die evangelische Bücherei an der Hindenburgstraße, für deren Sanierung nun ein Zuschuss beantragt wird, fielen bisher keine Kosten für das Gebäude an. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Sanierung des Gemeindehauses an sich mit insgesamt max EUR zu fördern und unter der Berücksichtigung der Nutzung als Bücherei, diesen Anteil gemäß unserer z.b.: im Bereich der Sportförderung geübten Praxis mit einem Anteil 40%, also max EUR zu fördern. Insgesamt ergäbe sich bei entsprechender Beschlussfassung also eine Gesamtförderung in Höhe von EUR. Beschluss: Die Sanierung des evangelischen Gemeindehauses an der Hindenburgstraße wird mit EUR unterstützt. Für die Sanierung der Räumlichkeiten der Bücherei wird ein weiterer Zuschuss in Höhe von 40% der voraussichtlich diesbezüglichen Kosten von rund EUR, max EUR gewährt.
5 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 5 Die erforderlichen Haushaltsmittel werden, vorbehaltlich der Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit, über das Haushaltsverfahren 2019 bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende Mitglieder: 8 GRM Bauer tritt um 19:38 Uhr während der Beratung des TOP 2 in die Sitzung ein. 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 03 Gemeinsamer Antrag der Büchereien; Gemeinsamer elektronischer Verbundkatalog und Verleih von digitalen Medien - beschließend Unter Vorlage eines Konzeptes vom April 2018 sowie nach persönlicher Vorsprache am beantragen die 3 Büchereien in Garmisch-Partenkirchen die Einführung eines gemeinsamen Verbundkatalogs und den Verleih von digitalen Medien. Angestrebt wird die Realisierung des Verbundkatalogs bis Dezember Das Projekt wird optimalerweise von Januar bis April 2019 umgesetzt. Das Projekt ist grundsätzlich durch Zuschüsse und Spenden abgedeckt, jedoch fehlt ggf. für 2018 noch der Betrag von 601,46, und für 2019 ein Betrag von 3749,23 EUR. Da die beiden vorgenannten Beträge unter EUR liegen fallen Sie in die Zuständigkeit der 1. Bürgermeisterin und werden hier nur informativ genannt. Die Auszahlung kann im Rahmen der Mittelbewirtschaftung und Anmeldung zum Haushalt 2019 durch die Hauptverwaltung erfolgen. Ab 2020 fallen jedoch zusätzliche jährliche Ausgaben in Höhe von 2.506,56 EUR brutto für Betriebskosten, e-medien-einkauf, Verbund-Pauschale an. Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich ergibt sich die Zuständigkeit für eine finanzielle Förderung der örtlichen Büchereien aus den Art. 7 und 57 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO). Ein gemeinsamer Verbundkatalog sowie der Verleih digitaler Medien sollte dabei auch aus Sicht der Verwaltung Standard der heutigen Bibliothekslandschaft unseres Ortes sein. Die Rolle der Bibliothek hat sich durch die Digitalisierung geändert. Sie wird sich auch noch weiter ändern. Die Bibliotheken können durch Besinnung auf ihre
6 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 6 Kompetenzen die Digitalisierung der Wissenschaft entscheidend prägen. Es braucht hierfür die Bereitschaft zum Dialog mit ihren Nutzern, der Neugier auf neue Partner und den Willen zur konstanten Weiterentwicklung. (Quelle: html ) Bibliotheken sind heute insgesamt als zentrale Akteure der Digitalisierung zu verstehen. Es wird deshalb befürwortet, die bisherige jährliche Förderung der Büchereien (Partenkirchen, Garmisch, Burgrain, Evangelische Bücherei) mit rund EUR insgesamt um die beantragte Summe ab 2020 zu erhöhen. Beschluss: Die Einführung eines elektronischen Verbundkatalogs sowie des Verleihs von digitalen Medien wird befürwortend zur Kenntnis genommen. Ab 2020 übernimmt der Markt Garmisch-Partenkirchen die jährlichen Betriebskosten in Höhe von 2.506,56 EUR brutto (einschl. Kosten für e-medien-einkauf und Verbund-Pauschale). Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende Mitglieder: 7 GRM Möckl tritt um 19:43 Uhr während der Beratung des TOP s 3 aus der Sitzung aus und war bei der Abstimmung nicht anwesend. 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 04 Bericht über die Finanzlage des Marktes zum 30. Juni 2018; - Zur Information Der Bericht über die Finanzlage des Marktes zum 30. Juni 2018 wurde in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ämtern erstellt und ist als Anlage Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
7 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 7 Der Bericht über die Finanzlage des Marktes zum 30. Juni 2018 wird zur Kenntnis genommen und dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung bekanntgegeben. GRM Möckl tritt um 19:50 Uhr während der Beratung des TOP s 4 wieder in die Sitzung ein. TOP 05 Tiefbaumaßnahme - Schwemmholzrechen an der Kanker; Beteiligtenbeitrag; Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung - vorberatend Da das Wasserwirtschaftsamt Weilheim zeitnah mit der Baumaßnahe des Schwemmholzrechens an der Kanker beginnen möchte, muss vorab eine Beteiligtenvereinbarung getroffen werden. Darin verpflichtet sich der Markt sich in Höhe von 30% der Gesamtkosten an der Maßnahme zu beteiligen. Die Herstellung eines Rechens ist insbesondere für den ordnungsgemäßen Betrieb des Rückhaltebeckens enorm wichtig. In der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 ist ein Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt auf EUR festgesetzt ( 3). Die Verpflichtungsermächtigung für den Ausbau Chamonixstraße ( ) für das HH-Jahr 2019 in Höhe von EUR wird nicht benötigt und wird in Höhe von EUR für die Tiefbaumaßnahme - Schwemmholzrechen; Beteiligtenbeitrag umgewidmet. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert. Beschlussempfehlung: Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von EUR werden im Vorgriff auf den Haushalt 2020 auf der Haushaltsstelle (Tiefbaumaßnahme - Schwemmholzrechen; Beteiligtenbeitrag) unter der Voraussetzung der Sicherstellung der Dauernden Leistungsfähigkeit genehmigt. Mit der überplanmäßigen Verpflichtung in Höhe von EUR besteht Einverständnis. Hierfür wird die im Haushaltsplan 2018 für das Haushaltsjahr 2019 genehmigte Verpflichtungsermächtigung der Haushaltsstelle ( Gemeindestraße; Chamonixstraße Ausbau ) in Höhe von EUR entsprechend gekürzt und für die Maßnahme Ausbau Kanker; Schwemmholzrechen; Beteiligtenbeitrag (Haushaltsstelle ) umgewidmet.
8 Sitzung des Finanzausschusses vom Seite 8 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende Mitglieder: 9 GRM Zolk tritt um 19:54 Uhr während der Beratung zu TOP 5 der Sitzung bei. 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat angenommen ist. TOP 06 Vertagt: Haushaltsvollzug des Vermögenshaushalt 2018; Erwerb einer neuen oder als Vorführer genutzten Pistenraupe mit Seilwinde - vertagt Beschluss: Dieser TOP wurde vertagt und wird in einer kommenden Sitzung behandelt. Ende der öffentlichen Sitzung: 19:55 Uhr
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