Tischvorlage. Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Stabilisierungsfonds Strukturelle Verbesserungen der Kommunalfinanzen
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- Lars Buchholz
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1 Tischvorlage Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Stabilisierungsfonds Strukturelle Verbesserungen der Kommunalfinanzen Pressekonferenz mit Ministerpräsident Kurt Beck und Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage am Mittwoch, 12. Mai, Uhr, im Stresemannsaal, Staatskanzlei
2 - 2 - Mit einem Stabilisierungsfonds möchte die Landesregierung dazu beitragen, dass die finanzielle Situation der Kommunen weiter stabilisiert wird und sie ihre Einnahmen besser kalkulieren können. Der Ministerrat hat sich in seiner Sitzung am 11. Mai 2004 mit dem Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Stabilisierungsfonds befasst. Einnahmen stabilisieren, Planungsperspektiven erweitern Mit diesem Stabilisierungsfonds setzt das Land auf ein bundesweit einmaliges Instrument zur Sicherung der Kommunalfinanzen. Die Einnahmen der rheinlandpfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände sind damit in Zukunft deutlich weniger konjunkturanfällig. Den Kommunen wird so eine wichtige und langfristige Planungsperspektive für einen zentralen Teil ihrer Einnahmen gegeben. Das Land verbessert damit die finanzielle Lage der Kommunen. Mit der durch den Stabilisierungsfonds eintretenden Verstetigung der kommunalen Einnahmen wird eine Forderung aufgenommen, die in der Fachwissenschaft schon lange diskutiert wird.
3 - 3 - Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) das Instrument kommunaler Strukturpolitik Die Landeszuweisungen aus dem KFA sind ein wichtiges Element der kommunalen Einnahmen insgesamt. Gesamteinnahmen der Kommunen in Rheinland-Pfalz im Jahr ,18 Mrd. Euro Gebühren und sonstige Einnahmen 2,32 Mrd. 38% Steuern und steuerähnliche Einnahmen 2,19 Mrd. 35% Zuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich 1,67 Mrd. 27% Finanzzuweisungen aus dem KFA verstärken die allgemeinen Haushaltsmittel der kommunalen Haushalte. Beispielsweise ergänzen sie die Einnahmen der einzelnen Kommunen, bis eine bestimmte Mindeststeuerkraft erreicht wird. Außerdem werden Pro-Kopf-Zuwendungen zum Ausgleich von Aufwendungen für die Übernahme staatlicher Aufgaben gewährt. Eine wichtige Funktion ist der Ausgleich höherer Bedarfe von Kommunen, die zum Beispiel verstärkt Schulen vorhalten oder besondere Soziallasten tragen. Die im Rahmen des KFA gewährten Zweckzuweisungen sind gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz ein wichtiges Instrument, um die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Infrastruktur in den Kommunen auszubauen und zu erhalten. Sie werden beispielsweise für Kindertagesstätten, Schulbauten, den kommunalen Straßenbau, Krankenhäuser, Theater und Musikschulen gewährt. Die einzelnen
4 - 4 - Kommunen wären ohne die Zuwendungen aus dem Finanzausgleich meist nicht in der Lage, die entsprechenden Projekte zu finanzieren. Entwicklung der Kommunalen Einnahmen von 1991 bis Steuern Kommunen Finanzausgleichsmasse Die beiden wichtigsten Säulen der kommunalen Steuereinnahmen - die Gewerbesteuer und der kommunale Anteil an der Einkommensteuer - reagieren sehr stark auf konjunkturelle Schwankungen. Ähnlich unstetig verläuft aufgrund der Orientierung an den Steuereinnahmen die Entwicklung der Finanzausgleichsmasse, aus der sich die Zuweisungen des Landes an die Kommunen speisen. Verschärft wird das Problem durch die Abrechnungen des KFA, durch die die ursprünglich geschätzten Einnahmen an die realen Steuereinnahmen angepasst werden. Zusammengenommen führt dies zu stark schwankenden Einnahmen der Kommunen.
5 - 5 - Konjunkturschwankungen dämpfen Eine Landesregierung kann die Schwankungen der kommunalen Steuereinnahmen nicht direkt beeinflussen. Sie kann aber die Schwankungen des KFA dämpfen. Lösungsschritt 1: Der Beistandspakt ab dem Jahr 2003 Verstetigung des Finanzausgleichsvolumens Abkopplung vom Einnahmenrückgang Sicherung einer Garantiesumme Zinsloses Darlehen an die Kommunen dadurch angemessene Finanzausstattung Ab dem Jahr 2003 konnten die Landesleistungen im KFA dadurch bei 1,606 Milliarden Euro jährlich gehalten werden. Das Verstetigungsdarlehen des Landes für die Kommunen beträgt für die Haushaltsjahre 2003 bis Millionen Euro. In anderen Bundesländern mussten die Kommunen erhebliche Zuweisungsrückgänge hinnehmen.
6 - 6 - Lösungsschritt 2: Der Stabilisierungsfonds Ziele Mittel- und langfristige Verstetigung der Einnahmen aus dem KFA Minimierung von Schwankungsrisiken nochmals verbesserte Planbarkeit für die kommunalen Haushalte Der Stabilisierungsfonds ergänzt das Instrumentarium des KFA. Auch in wirtschaftlichen Aufschwungphasen soll ein Überschießen der Einnahmen verhindert werden. Dadurch kann auch ein prozyklisches Ausgabeverhalten, welches konjunkturpolitisch negative Auswirkungen hat, in Grenzen gehalten werden. Mit dem Stabilisierungsfonds sollen die Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich über den Aufbau einer kommunalen Reserve für Zeiten stagnierender oder rückläufiger Steuereinnahmen des Landes mittel- und langfristig verstetigt werden. In einnahmestarken Zeiten oder bei vorhandenem Fondsvermögen wird sich das Finanzausgleichsvolumen an der Obergrenze bewegen, die wiederum deutlich über dem durchschnittlichen Zuwachs der vergangenen Jahre liegt.
7 - 7 - Der Stabilisierungskorridor schematische Darstellung Obergrenze Untergrenze Abführung an den Fonds Zuführung aus dem Fonds Obergrenze Korridormitte Untergrenze Landesleistungen Wie funktioniert er? Die Landesleistungen sollen sich innerhalb eines dynamischen Korridors stetig entwickeln. Sind die Landesleistungen nach der bisher üblichen Berechnung größer als die Obergrenze, wird der übersteigende Betrag dem Stabilisierungsfonds zugeführt. Unterschreiten die Landesleistungen die Untergrenze, wird der Differenzbetrag dem Stabilisierungsfonds entnommen. Um seine Ausgaben zu decken, hat der Fonds die Möglichkeit, Kredite zu Landeskonditionen aufzunehmen. Die Ober- und die Untergrenze werden von einer abstrakten Bemessungsgrundlage aus ermittelt. Basis für die Berechnung der Bemessungsgrundlage bildet im Jahr 2007 die Garantiesumme in Höhe von Millionen Euro und ab dem Jahr 2008 die im Haushaltsplan festgelegte Verstetigungssumme. Diese Bemessungsgrundlage wird um einen Wert erhöht oder verringert, der sich durch eine Veränderungsrate ergibt. Diese Veränderungsrate wird auf der Basis der tatsächlichen Steuereinnahmen des Landes einschließlich der Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und aus den
8 - 8 - Bundesergänzungszuweisungen ermittelt, so dass eine fundierte Berechnungsgrundlage entsteht, die kontinuierlich die für den KFA wesentlichen Einnahmen widerspiegelt. Die Wahl eines Zeitraumes von neun Jahren sollte ausreichen, um einzelne, von Jahr zu Jahr auftretende Einnahmeschwankungen auszugleichen. Datenbasis bilden die haushaltsmäßigen Jahresergebnisse des Landes, die zeitnah nach Abschluss eines Haushaltsjahres zur Verfügung stehen. Die Höhe des Zuschlags und Abschlags muss so ausgestaltet sein, dass tatsächlich eine Stabilisierung der kommunalen Einnahmen aus dem Finanzausgleich eintritt. Um darüber hinaus eine stetig steigende Entwicklung der Landesleistungen sicherzustellen, sollen die Landesleistungen die um ein Prozent erhöhte Verstetigungssumme des Vorjahres nicht unterschreiten. Durch diese Konstruktion des Stabilisierungsfonds können die Einnahmen der Kommunen deutlich stabilisiert werden. Verstetigte Einnahmen ermöglichen eine langfristige und dabei auch effizientere (kostengünstigere) Planung der Ausgaben. Stabilisierungsfonds ergänzt bislang getroffene Maßnahmen Im Kontext mit dem Stabilisierungsfonds sind die weiteren bisher schon realisierten Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen zu sehen. Auf Antrag aller Landtagsfraktionen soll das strikte Konnexitätsprinzip in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung verankert werden. Die Landesregierung wird dies umsetzen. Die Gewerbesteuerumlage wurde ab dem Jahr 2004 zu Lasten von Bund und Ländern gesenkt. Die Einnahmen der rheinland-pfälzischen Kommunen aus der Gewerbesteuer haben im ersten Quartal des laufenden Jahres stark zugelegt. Sie beliefen sich auf 195 Millionen Euro gegenüber 144 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum. Das ist ein Anstieg um 35 Prozent. Der außerordentlich hohe Zuwachs resultiert teils aus einem deutlich höheren Gewerbesteueraufkommen, teils aus der reduzierten Gewerbesteuerumlage. Insgesamt sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzen getroffen worden. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Maßnahmen auch greifen. Die Kommunen können aufgrund der Maßnahmen des Landes wieder optimistischer in die Zukunft blicken. Gleichwohl bleibt auch bei den Kommunen die strikte Sparpolitik eine Daueraufgabe.
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