N I E D E R S C H R I F T über die 10. Sitzung des Stadtverordnetenversammlung der Stadt Obertshausen der X. Wahlperiode am Donnerstag, 18.

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1 N I E D E R S C H R I F T über die 10. Sitzung des Stadtverordnetenversammlung der Stadt Obertshausen der X. Wahlperiode am Donnerstag, 18. Mai 2017 Beginn: 19:00 Ende: 22:15 Tagungsort: Großer Sitzungssaal Schubertstraße Obertshausen Anwesend: Stadtverordnetenvorsteherin Stadtverordnetenvorsteherin Julia Koerlin SPD Stadtverordnete/r Stadtverordneter Jürgen Aulbach SPD Stadtverordnete Anja Bechtloff SPD Stadtverordneter Horst Becker Bürger für Obertshausen Stadtverordnete Martina Biehrer Stadtverordneter Oliver Bode Bündnis 90 / Die Grünen Stadtverordnete Filio Chatzifotiadou Stadtverordneter Manfred Christoph Bürger für Obertshausen Stadtverordnete Karina Döbert-Haase Stadtverordneter Walter Fontaine SPD Stadtverordneter Manuel Friedrich SPD TOP 1-9, Stadtverordneter Werner Friedrich SPD TOP 1-9, Stadtverordneter Dr. Klaus-Uwe Gerhardt Bündnis 90 / Die Grünen Stadtverordneter Anthony Giordano Stadtverordneter Heinz-Jürgen Grab Stadtverordnete Sabrina Grab Stadtverordnete Dagmar Hense Bürger für Obertshausen Stadtverordneter Sören Hense Bürger für Obertshausen Stadtverordnete Heide Heß TOP 1-7, 9-22, Stadtverordnete Sylvia Hornung SPD Stadtverordnete Jutta Kegelmann TOP 1-18, Stadtverordneter Gerold Klausgraber Bürger für Obertshausen Stadtverordneter Lukas Kreher Stadtverordneter Matthias Krug FDP Stadtverordneter Axel Kuhn FDP TOP 1-18, Stadtverordnete Elke Kunde FDP Stadtverordneter Bernhard Langert Stadtverordneter Sebastian Leinweber Stadtverordnete Hildegard Ott TOP 1-17, Stadtverordneter Sascha Roth Stadtverordneter Manfred Schmutzer Stadtverordnete Laura Schulz Bürger für Obertshausen Stadtverordneter Rudolf Schulz Bürger für Obertshausen Stadtverordneter Björn Simon Stadtverordnete Katy Walther Bündnis 90 / Die Grünen Stadtverordnete Christel Wenzel-Saggel Bündnis 90 / Die Grünen Stadtverordneter Joachim Zweigler SPD 1

2 Bürgermeister Bürgermeister Roger Winter Erster Stadtrat Erster Stadtrat Michael Möser Magistratsmitglieder Stadtrat Luis Galvez Roque Stadtrat Helmut Hiepe Stadtrat Ahmet Karakus Stadträtin Hildegard Knorr Stadtrat Georgios Kostas Stadtrat Jürgen Krapp Stadtrat Jürgen Weber Stadträtin Cornelia Wicht-Gerhardt SPD Bürger für Obertshausen SPD FDP Bündnis 90 / Die Grünen Vertreter des Ausländerbeirates Tolgahan Düsgun Schriftführer Sebastian Zimmer Zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss gem. 10 GeschO, Feststellung der Tagesordnung Eröffnung der Sitzung und Formalien Die Stadtverordnetenvorsteherin Frau Koerlin eröffnet um Uhr die 10. Sitzung der X. Stadtverordnetenversammlung im großen Sitzungssaal des Rathauses Schubertstraße und begrüßt die Anwesenden. Die form- und fristgerechte Einladung zur Sitzung wird durch die Vorsitzende festgestellt. Beschlussfähigkeit1 Die Vorsitzende stellt fest, dass alle 37 Stadtverordneten anwesend sind und somit die Beschlussfähigkeit vorliegt. Niederschrift der letzten Sitzung Frau Koerlin teilt mit, dass es hinsichtlich der Niederschrift zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom keine Einwendungen gibt. Sie stellt daraufhin fest, dass die Niederschrift genehmigt ist. Tagesordnung Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt die Tagesordnung der heutigen Sitzung zur Beratung. Der Stadtverordnete Rudolf Schulz meldet sich zur Geschäftsordnung und erhält das Wort. Der Stadtverordnete Schulz stellt und begründet für die Fraktion Bürger für Obertshausen folgenden Geschäftsordnungsantrag zur Änderung der Tagesordnung: 2

3 Der Tagesordnungspunkt (TOP) 29, X/340, Aufhebung des Gemeindebeschlusses vom zur Schließung des Friedhofes am Rembrücker Weg wird von der Tagesordnung der heutigen Sitzung gestrichen. Die Angelegenheit wird zur erneuten Beratung zurück in die Ausschüsse verwiesen und die Angelegenheit wird in einer der folgenden Sitzungsrunde beraten und beschlossen. Nach der Wortmeldung des Stadtverordneten Schulz erfolgt keine Wortmeldung zur Gegenrede, so dass die Stadtverordnetenvorsteherin über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen lässt. Die Vorsitzende stellt fest, dass der Geschäftsordnungsantrag so beschlossen ist. Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt aus der Sitzung des Präsidiums folgenden Geschäftsordnungsantrag zur Änderung der Tagesordnung. Der TOP 26, X/337, Änderung des Sitzungskalender wird in Teil A als TOP 6 aufgenommen und in geänderter Fassung ohne Aussprache im Block zur Abstimmung gestellt. Es erfolgt hierzu keine Wortmeldung, so dass die Stadtverordnetenvorsteherin über diese Änderung der Tagesordnung abstimmen lässt. Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt den Beschluss so fest. Weitere Geschäftsordnungsanträge zur Tagesordnung gibt es nicht, so dass die Stadtverordnetenvorsteherin die Tagesordnung wie folgt feststellt. TAGESORDNUNG: 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss gem. 10 GeschO, Feststellung der Tagesordnung 2 Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin 3 Mitteilungen des Magistrats Teil A 4 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Obertshausen X/233 5 Grundstücksangelegenheit in der Gemarkung Hausen, Flur 7, Flurstück X/ /18 6 Änderung des Sitzungskalenders X/337 X/294 Teil B 7 Wasserversorgungssatzung Vierte Änderung 8 Liegenschaft Friedrich-Fröbel-Schule X/296 9 Fünfte Änderung der Entwässerungssatzung X/ B-Plan Nr. V100 Schlesierstraße Beschlussfassung über den Erlass X/308 einer Veränderungssperre 11 B-Plan Nr. V101 Goethestraße Beschlussfassung über den Erlass X/309 einer Veränderungssperre 12 B-Plan Nr. V102 Hans-Böckler-Straße Beschlussfassung über den X/310 Erlass einer Veränderungssperre 13 B-Plan Nr. V103 Albrecht-Dürer-Straße Beschlussfassung über den X/311 Erlass einer Veränderungssperre 14 B-Plan Nr. V104 Schönbornstraße Beschlussfassung über den X/312 Erlass einer Veränderungssperre 3

4 15 B-Plan Nr. V105 Robert-Stolz-Straße Beschlussfassung über den X/314 Erlass einer Veränderungssperre 16 B-Plan Nr. V106 Seligenstädter Straße I Beschlussfassung über den X/316 Erlass einer Veränderungssperr 17 B-Plan Nr. V107 Seligenstädter Straße II Beschlussfassung über den X/317 Erlass einer Veränderungssperre 18 B-Plan Nr. V108 Schubertstraße Beschlussfassung über den Erlass X/318 einer Veränderungssperre 19 B-Plan Nr. V109 Bürgermeister-Mahr-Straße Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperr X/ B-Plan Nr. V110 Feldstraße Beschlussfassung über den Erlass einer X/320 Veränderungssperre 21 B-Plan Nr. V111 Lämmerspieler Straße Beschlussfassung über den X/321 Erlass einer Veränderungssperre 22 Bericht zum Haushaltsvollzug 2016 X/ Rekommunalisierung des VBW X/ Folgen des Klimawandels X/ Teilnahme am Wettbewerb Stadtradeln X/ Repräsentative Bürgerbefragung X/ Reduzierung der KITA-Beiträge X/ Einrichtung einer Müllhotline X/339 Widerstreit der Interessen nach 25 HGO Nachdem die Tagesordnung so festgestellt ist, fragt die Stadtverordnetenvorsteherin, ob einer der Sitzungsteilnehmer mit Blick auf die Tagesordnung bezüglich eines Tagesordnungspunkts (TOP) einen Widerstreit der Interessen nach 25 HGO anzuzeigen hat. Es erfolgen mehrere Anzeigen, insbesondere hinsichtlich der Veränderungssperren. Die Stadtverordnetenvorsteherin bittet deshalb die betroffenen Stadtverordneten vor Aufruf der jeweiligen Tagesordnungspunkte um erneute Anzeige. Zu 2 Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin Die Stadtverordnetenvorsteherin gratuliert nachträglich zum Geburtstag: Stadtverordnete Jutta Kegelmann 30. März Stadtverordneter Heinz Jürgen Grab 10. April Stadtrat Luis Galvez Roque 06. Mai Stadtverordneter Manuel Friedrich 09. Mai Stadtverordneter Björn Simon 18. Mai Weitere Mitteilungen liegen nicht vor, so dass die Stadtverordnetenvorsteherin dem Magistrat das Wort erteilt. Zu 3 Mitteilungen des Magistrats Herr Bürgermeister Winter macht folgende Mitteilungen: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach, hat schriftlich mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung am Friedhof Obertshausen, Rembrücker Weg 9, eingestellt wurde, da Täter nicht zu ermitteln waren. Der Schließdienst am Friedhof ist wieder eingestellt. 4

5 Mit Schreiben vom beantragte der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom bei Hessen Mobil eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Bundesautobahn A3 zwischen Offenbacher Kreuz und Anschlussstelle Hanau. Mit Datum vom ging die Einladung zur Hauptversammlung der Fraport AG am ein. Um Rückantwort bis wurde gebeten. Herr Stadtrat Karakus wird an der Hauptversammlung für die Stadt Obertshausen teilnehmen Die Antwort des Magistrats auf die Anfrage der Fraktion Bürger für Obertshausen bezüglich Straßenbeiträge an Vereine wird der Niederschrift beigefügt, vgl. Anlage 1. Bei der letzten Sitzung des Umwelt-, Verkehr- und Bauausschusses gab es wohl ein kommunikatives Missverständnis im Zusammenhang mit den Kosten für die externe Moderation des Runden Tisch Nahmobilität. Die in der Präsentation dargestellten Kosten belaufen sich nicht auf 9.000,- EUR. Nur für die Erstberatung und Abstimmung mit der Moderatorin entstanden Kosten in Höhe von rund 1.500,- EUR. Hierzu gehörte eine umfangreiche Recherche über die Arbeit des Runden Tisches Nahmobilität und deren Ziele sowie verschiedene Gespräche zwischen Bürgermeister und Verwaltungsvertretern und der Moderatorin. Für die normalen Arbeitssitzungen entstehen Honorarkosten von rund 300,- EUR für die Moderation und deren Vor- und Nachbereitung, die meines Erachtens gut investiert sind, was auch die Vertreter des Runden Tisches mir bestätigten. Eine professionelle Begleitung und Moderation kostet Geld, spart uns aber zudem eigene Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, was bei unserem engen Personalkorsett auch nicht möglich ist. Als moderne Stadtverwaltung mit neuen Steuerungsmöglichkeiten werden wir diese Chancen auch weiterhin nutzen, um auch zeitnah und effizient ihre Anträge umzusetzen. Insofern war es und ist es konsequent sich hier professionelle Unterstützung einzukaufen. Den Bericht zum Antrag Nebenkostenabrechnung 2015 für die städtische Altenwohnanlage Im Loh 6 8 finden die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder in den Unterlagen zur heutigen Sitzung am Platz. Wie Ihnen bekannt ist, findet das Grundlagenseminar für ehrenamtliche Mandatsträger Kommunalrecht in der Praxis am kommenden Samstag von 9.00 Uhr bis Uhr hier im großen Sitzungssaal statt. Der Landrat des Kreises Offenbach als Aufsichtsbehörde hat am heutigen Tage der Stadt Obertshausen den Haushalt 2017 genehmigt. Die schriftliche Genehmigung liegt vor und ist der Stadtverordnetenversammlung in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben. Sie wird in Kopie der Niederschrift beigefügt, vgl. Anlage 2. Herr Erster Stadtrat Möser macht folgende Mitteilungen: Das Prüfungsergebnis zum Antrag X/100 der Fraktion Bürger für Obertshausen Beleuchtung des Parkplatzes an der Kurt-Schumacher-Straße zeigt folgende Möglichkeiten einer Verbesserung: Im Bereich des Parkplatzes können 3 Lampenköpfe der Straßenbeleuchtung demontiert und durch LED City-Light-Leuchten, die zum Beispiel im Beethovenpark installiert worden sind, ersetzt werden. Diese leuchten rundum und werden somit auch den Parkplatz ausleuchten. Der Austausch soll bis zum Herbst 2017 erfolgen. Die Kosten belaufen sich auf ca ,- EUR inkl. Montage. Die Erneuerung wird aus dem laufenden Haushalt finanziert. Die Antwort des Magistrats auf die Anfrage der FDP-Fraktion 10/16 bezüglich Gebäudemanagement wird der Niederschrift beigefügt, vgl. Anlage 3. Die Antwort des Magistrats auf die Anfrage der FDP-Fraktion 02/17 bezüglich Leistungen des städtischen Bauhofs wird der Niederschrift beigefügt, vgl. Anlage 4. Der Stadtverordnete Becker meldet sich mit einer Frage zu den Mitteilungen und erhält das Wort. Der Stadtverordnete erkundigt sich nach dem Stand der Umsetzung des Beschlusses X./143. Die Stadtverordnetenvorsteherin weist darauf hin, dass gemäß 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung nur mündliche Fragen zu Punkten der Tagesordnung zulässig sind. Der Bürgermeister erhält das Wort und teilt mit, der Magistrat werde den Bearbeitungsstand schriftlich mitteilen. 5

6 Teil A Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft im Teil A der Sitzung die Gegenstände der Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 im Block zur Abstimmung auf. Es gibt keine Einwände, so dass über die Drucksachen X./233, X./325 und X./337 im Block ohne Aussprache abgestimmt wird. Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass die Drucksachen beschlossen sind. Zu 4 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Obertshausen zum X/233 Zur Niederschrift wird vermerkt, dass der Antrag auf Entlastung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gestellt ist. Hierzu wird auf die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschuss vom verwiesen. Folgender Beschluss wurde gefasst: Der Jahresabschluss 2013 der Stadt Obertshausen zum wird mit einer Bilanzsumme von ,50 und einem Jahresfehlbetrag von ,00 festgestellt. Dem Magistrat wird gemäß 114 HGO von der Stadtverordnetenversammlung Entlastung erteilt. Zu 5 Grundstücksangelegenheit in der Gemarkung Hausen, Flur 7, Flurstück 103/18. X/325 6

7 Zu 6 Änderung des Sitzungskalenders - Antrag der Fraktionen und SPD - X/337 Folgender Beschluss wurde gefasst: Die Stadtverordnetenvorsteherin wird gebeten, den Ablauf der Sitzungsrunden ab dem Sitzungskalender 2018 dahingehend zu ändern, dass zwischen der Ausschusswoche und der Woche der Stadtverordnetenversammlung eine weitere Woche liegt. Zu diesem Zwecke wird die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung zum wie folgt geändert: 12 Abs. 3 Satz 4 lautet in neuer Fassung: Die Stadtverordnetenvorsteherin oder der Stadtverordnetenvorsteher ist verpflichtet, die Anträge einzelner Stadtverordneter und Fraktionen auf die Tagesordnung zu setzen, die entsprechend den Regelungen dieser Geschäftsordnung bis spätestens Uhr des dem Sitzungstage vorausgehenden 24. Tages eingereicht sind. TEIL B Zu 7 Vierte Änderung der Wasserversorgungssatzung vom X/294 Der Erste Stadtrat erhält das Wort für den Magistrat und erläutert die Drucksache. Anschließend lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Drucksache abstimmen. Die dieser Niederschrift als Anlage A beigefügte Vierte Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom , in der Fassung vom wird beschlossen. Zu 8 Vergleich zwischen der Stadt Obertshausen und dem Kreis Offenbach hinsichtlich der Liegenschaft Friedrich-Fröbel-Schule (Grundstücksangelegenheit Flur 1, Flurstück 13/10, Stadtteil Hausen) X/296 Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes zeigt die Stadtverordnete Heß einen Widerstreit der Interessen an, verlässt freiwillig den Sitzungssaal und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Es folgt die Beratung der Angelegenheit. Nach Abschluss der Beratung lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Drucksache abstimmen. Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimmen 7

8 Zur außergerichtlichen Beilegung des Streits über die Frage eines Rückübertragungsanspruchs nach 141 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz schließt die Stadt Obertshausen mit dem Kreis Offenbach die als Anlage beigefügte Vereinbarung über das Grundstück, Fröbelstr. 6, Flur 1, Flurstück 13/10, Grundbuch der Gemeinde Hausen, Blatt 2628, auf welchem sich das Gebäude der ehemaligen Friedrich-Fröbel- Schule befindet. Die Stadtverordnete Heß wird in den Sitzungssaal zurückgerufen und nimmt wieder an den Beratungen und Beschlussfassungen teil. Zu 9 Fünfte Änderungssatzung der Entwässerungssatzung vom in der Fassung vom X/297 Die als Anlage B beigefügte Fünfte Änderungssatzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Obertshausen wird beschlossen. Zu 10 Bebauungsplan Nr. V100 Schlesierstraße X/308 Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes zeigen die Stadtverordneten Werner Friedrich und Manuel Friedrich einen Widerstreit der Interessen an, verlassen freiwillig den Sitzungssaal und nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Es gibt es keine Wortmeldung, so dass die Stadtverordnetenvorsteherin über die Drucksache abstimmen lässt. Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes V 100 Schlesierstraße ist gemäß 16 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB zu beschließen. Die Stadtverordneten Werner Friedrich und Manuel Friedrich werden in den Sitzungssaal zurückgerufen und nehmen wieder an den Beratungen und Beschlussfassungen teil. 8

9 Zu 11 Bebauungsplan Nr. V101 Goethestraße X/309 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes V101 Goethestraße ist gemäß 16 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB zu beschließen. Zu 12 Bebauungsplan Nr. V102 Hans-Böckler-Straße X/310 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes V102 Hans-Böckler-Straße ist gemäß 16 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB zu beschließen. Zu 13 Bebauungsplan Nr. V103 Albrecht-Dürer-Straße X/311 9

10 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes V103 Albrecht-Dürer-Straße ist gemäß 16 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB zu beschließen. Zu 14 Bebauungsplan Nr. V104 Schönbornstraße X/312 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes V104 Schönbornstraße ist gemäß 16 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB zu beschließen. Zu 15 Bebauungsplan Nr. V105 Robert-Stolz-Straße X/314 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes V105 Robert-Stolz-Straße ist gemäß 16 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB zu beschließen. 10

11 Zu 16 Bebauungsplan Nr. V106 Seligenstädter Straße I X/316 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes V106 Seligenstädter Straße I ist gemäß 16 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB zu beschließen. Zu 17 Bebauungsplan Nr. V107 Seligenstädter Straße II X/317 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes V107 Seligenstädter Straße II ist gemäß 16 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB zu beschließen. Zu 18 Bebauungsplan Nr. V108 Schubertstraße X/318 Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes zeigt die Stadtverordnete Ott einen Widerstreit der Interessen an, verlässt freiwillig den Sitzungssaal und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimmen 11

12 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes V108 Schubertstraße ist gemäß 16 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB zu beschließen. Die Stadtverordnete Ott kehrt nach Abschluss des Tagesordnungspunktes in den Sitzungssaal zurück und nimmt wieder an den Beratungen und Beschlussfassungen teil. Zu 19 Bebauungsplan Nr. V109 Bürgermeister-Mahr-Straße X/319 Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes zeigen die Stadtverordneten Kegelmann und Kuhn einen Widerstreit der Interessen an, verlassen freiwillig den Sitzungssaal und nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes V109 Bürgermeister-Mahr-Straße ist gemäß 16 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB zu beschließen. Die Stadtverordneten Kegelmann und Kuhn kehren nach Abschluss des Tagesordnungspunktes in den Sitzungssaal zurück und nehmen wieder an den Beratungen und Beschlussfassungen teil. Zu 20 Bebauungsplan Nr. V110 Feldstraße X/320 Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes zeigt die Stadtverordnete Ott einen Widerstreit der Interessen an, verlässt freiwillig den Sitzungssaal und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimmen 12

13 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes V110 Feldstraße ist gemäß 16 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB zu beschließen. Die Stadtverordnete Ott kehrt nach Abschluss des Tagesordnungspunktes in den Sitzungssaal zurück und nimmt wieder an den Beratungen und Beschlussfassungen teil. Zu 21 Bebauungsplan Nr. V111 Lämmerspieler Straße X/321 Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes zeigt der Stadtverordnete Aulbach einen Widerstreit der Interessen an, verlässt freiwillig den Sitzungssaal und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimmen Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes V111 Lämmerspieler Straße ist gemäß 16 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB zu beschließen. Die Stadtverordnete Aulbach kehrt nach Abschluss des Tagesordnungspunktes in den Sitzungssaal zurück und nimmt wieder an den Beratungen und Beschlussfassungen teil. Zu 22 Bericht der Verwaltung zum Haushaltsvollzug 2016 Stand X/322 Nach Aufruf der Sache erfolgt keine Wortmeldung. Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt zur Niederschrift fest, dass der Bericht zum Haushaltsvollzug 2016, Stand , der Stadtverordnetenversammlung gemäß 28 GemHVO zur Unterrichtung weitergeleitet und zur Kenntnis genommen worden ist. 13

14 Zu 23 Rekommunalisierung der Bereiche Volkshochschule und Musikschule des Volksbildungsswerkes Obertshausen e.v. X/298 Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes zeigt die Stadtverordnete Heß einen Widerstreit der Interessen an, verlässt freiwillig den Sitzungssaal und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Es folgt die Beratung der Angelegenheit. Nach Abschluss der Beratung lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Drucksache abstimmen. Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimmen Alle Aufgaben der Bereiche Volkshochschule (vhs) und Musikschule, welche der Verein Volksbildungswerk Obertshausen e.v. anbietet, werden ab dem von der Stadtverwaltung Obertshausen übernommen, um eine nachhaltige Zukunft der Bildungssituation in Obertshausen zu gewährleisten. Das momentan beim Volksbildungswerk Obertshausen e.v. beschäftigte hauptamtliche Personal wird von der Stadt Obertshausen übernommen. Im Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2018 sind entsprechende Produkte Volkshochschule und Musikschule auszuweisen. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen. Einzelheiten der Übernahme sind mittels eines Vertrages zwischen der Stadt und dem Volksbildungswerk festzulegen. Alle vorhergehenden Beschlüsse der politischen Gremien bezüglich des Volksbildungswerkes Obertshausen (ausgenommen hiervon bleibt der Beschluss des Magistrats über die Auszahlung des Jahreszuschusses 2017) sind aufgehoben. Die Stadtverordnete Heß wird in den Sitzungssaal zurückgerufen und nimmt wieder an den Beratungen und Beschlussfassungen teil. Zu 24 Folgen des Klimawandels - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - X/313 Es erfolgt die Beratung des Antrags. Nach Abschluss der Beratung stellt die Stadtverordnetenvorsteherin den Antrag wie folgt zur Abstimmung. Der Magistrat prüft und berichtet über die Möglichkeiten zur Regenrückhaltung an geeigneten Standorten / öffentlichen Liegenschaften durch Regenentlastungsanlagen, Retentionsflächen, - zisternen, Regenüberlaufbecken, um Vorsorge gegen klimabedingte Wetterphänomene zu treffen (Starkregen, Sturzfluten, Hochwasser). Bei der Prüfung von Kosten und Nutzen sind einzubeziehen Ausgaben der Stadt für die Bewässerung der Grünflächen und der Sportplätze; Kosten für die Sanierung und Erweiterung des Kanalsystems sowie zusätzliche Schritte zum Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen; Maßnahmen zur Bodenentsiegelung; Auswirkungen auf Wasser- und Abwassergebühren für die Bürgerinnen und Bürger; Inanspruchnahme von Fördermitteln. 14

15 Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen 33 Nein-Stimmen Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass der Antrag abgelehnt ist. Zu 25 Teilnahme am Wettbewerb Stadtradeln - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen X/315 Es erfolgt die Beratung des Antrags. Nach Abschluss der Beratung stellt die Stadtverordnetenvorsteherin den Antrag zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass der Antrag beschlossen ist. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung, Obertshausen beim bundesweiten Wettbewerb Stadtradeln anzumelden. Für den Fall, dass die Teilnahmegebühr vom 900 Euro nicht wie in den letzten Jahren vom Umweltministerium Hessen gefördert wird, ist Geld aus dem Haushalt bereitzustellen. Außerdem soll der Wettbewerb seitens der Stadt mithilfe von Materialien des ausrichtenden Klima- Bündnisses auf der Homepage und in der Presse beworben werden. Zu 26 Repräsentative Bürgerbefragung - Antrag der Fraktionen, SPD und Bündnis 90/Die Grünen - X/336 Es erfolgt die Beratung des Antrags. Nach Abschluss der Beratung ruft die Stadtverordnetenvorsteherin zur Abstimmung auf. Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass der Antrag damit beschlossen ist. 1. Der Magistrat wird gebeten, bis spätestens Ende Mai 2017 den Auftrag für eine repräsentative Bürgerbefragung an eine geeignete Agentur zu vergeben, die weitreichende Expertise mit dieser Form der Befragung auf kommunaler Ebene hat. 2. Die Gruppe der zu befragenden Personen ist im Sinne einer repräsentativen Stichprobe nach wissenschaftlichen Kriterien zusammenzustellen. 3. Die nachfolgend genannten Schwerpunktthemen sind bei der Befragung zu berücksichtigen: Infrastruktur, Stadtbild/Stadtentwicklung, Soziales Miteinander in der Stadt, Bürgermitwirkung/-beteiligung. 4. Das Resultat der Befragung ist der Öffentlichkeit und den kommunalpolitischen Gremien im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen. Die detaillierten Ergebnisse sind allen Fraktionen schriftlich zur Verfügung zu stellen und auf der Internetseite der Stadt Obertshausen zu veröffentlichen. 5. Das Projekt ist von Anfang an durch eine aktive, begleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seitens der Stadt zu unterstützen. 15

16 Zu 27 Reduzierung der KITA-Beiträge - Antrag der Fraktion Bürger für Obertshausen - X/338 Nach Aufruf des TOP weist die Stadtverordnetenvorsteherin hin, dass neben dem ursprünglichen Hauptantrag der Fraktion Bürger für Obertshausen ein konkurrierender Hauptantrag aller Fraktionen zur Beratung und Abstimmung vorliegt. Sie erteilt zuerst dem Stadtverordneten Schulz für die Fraktion Bürger für Obertshausen das Wort als Antragsteller des ersten Antrags. Es folgt die gemeinsame Beratung der beiden zur Sache vorliegenden Anträge. Nach Abschluss der Beratungen stellt die Stadtverordnetenvorsteherin zuerst den Antrag der Fraktion Bürger für Obertshausen wie folgt zur Abstimmung. Der Kämmerer der Stadt Obertshausen wird gebeten, für den Haushalt 2018 die Reduzierung der Kitabeiträge um 5% ab 1. Juli 2018 einzuplanen. Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über diesen Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen 30 Nein-Stimmen Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass der Antrag abgelehnt ist. Daraufhin lässt sie über den konkurrierenden Hauptantrag der Fraktionen von SPD,, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und Bürger für Obertshausen abstimmen. Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass dieser Antrag damit beschlossen ist. Der Magistrat wird gebeten, bei Bund und Land dafür einzutreten, auch über die kommunalen Spitzenverbände, dass eine Übernahme der gesamten Kosten für die Betreuung und die Einrichtungen durch den Bund und / oder das Land als Teil des Bildungsauftrags und der Zuständigkeit für die Finanzierung dieser Bildung dauerhaft erreicht werden kann. Dabei soll auch wichtiges Ziel sein, Elternbeiträge auf Dauer abzuschaffen. Zu 28 Einrichtung einer Müllhotline - Antrag der Fraktion Bürger für Obertshausen - X/339 Nach Aufruf des TOP weist die Stadtverordnetenvorsteherin hin, dass Gegenstand der Beratungen der ursprüngliche Antrag der Fraktion Bürger für Obertshausen in geänderter Fassung, ein konkurrierender Hauptantrag der FDP-Fraktion sowie ein konkurrierender Hauptantrag der Fraktionen von Bündnis 90 /Die Grünen, SPD und ist. Die Anträge werden zur gemeinsamen Beratung aufgerufen. Es erfolgt die Beratung der Anträge. Nach Abschluss der Beratungen stellt die Stadtverordnetenvorsteherin zuerst den Antrag der Fraktion Bürger für Obertshausen wie folgt zur Abstimmung: Der Magistrat wird gebeten, Vor- und Nachteile (Kosten, Umsetzung etc.) der Einrichtung einer Müllhotline, die 24 Stunden an allen Wochentagen erreichbar ist, sowie der Einrichtung eines Mängelmelders zu prüfen. Insbesondere ist Folgendes zu prüfen: 16

17 1. Müllhotline geschaltet im Bauhof. Hier soll dabei die anschließende Beseitigung der Müllfunde durch den Bauhof berücksichtigt werden. 2. Möglichkeit und Kosten eines Mängelmelders für Obertshausen. 3. Aktive Presse- und Werbearbeit seitens der Stadt, die die Bürgerinnen und Bürger auf die Müllproblematik aufmerksam macht, an Pflichten erinnert und einen jährlichen Bericht im UVB abgibt. Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über diesen Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen 30 Nein-Stimmen Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass der Antrag abgelehnt ist. Daraufhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin den konkurrierenden Hauptantrag der FDP-Fraktion wie folgt zur Abstimmung: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen Auswirkungen bei einer Einführung eines digitalen sog. Mängelmelders als zusätzlichen Kanal zum vorhandenen Serviceformular zu rechnen ist. Von folgenden Annahmen ist für die Prüfung auszugehen: - als erster Schritt ist die Meldung von wild abgelagertem Müll zu realisieren. - die Abholung des Mülls soll über einen privaten Dienstleister beauftragt werden. - die Abrechenbarkeit der Kosten für die digitale Plattform und den Dienstleister über den Gebührenhaushalt für Abfallbeseitigung ist zu prüfen. - die Erweiterbarkeit der digitalen Plattform auf weitere Mängelmeldungen im öffentlichen Bereich wie z.b. Straßenschäden, defekte Beleuchtung, defekte oder überwucherte Verkehrszeichen etc. sowie deren Einbindung in die Prozesse der Verwaltung soll geprüft werden. Die Kosten für die Einführung und den Betrieb einer solchen digitalen Plattform sowie deren Funktionalitäten (bis zu 3 Alternativen) sollen ermittelt und gegenübergestellt werden. Die Kosten für die 1. Stufe Abholung von wild abgelagertem Müll soll ermittelt werden. Die Vorstellung der Ergebnisse erfolgt im 2. Halbjahr 2017 im UVB-Ausschuss. Es folgt die Abstimmung. Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen 34 Nein-Stimmen Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass der Antrag abgelehnt ist. Zuletzt stellt die Stadtverordnetenvorsteherin den Antrag der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und zu Abstimmung. Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass dieser Antrag damit beschlossen ist. 1. Der Magistrat wird gebeten, einen eigenen Mängelmelder für Obertshausen in einer Standardlösung einzuführen und den Auftrag an eine geeignete Agentur zu vergeben, die weitreichende Expertise mit dieser Form des Anliegenmanagements hat. 2. Die hierfür entstehenden Kosten (3.500 Euro einmalig für die Einrichtung sowie 99 Euro monatliche Nutzungsgebühr) sind über die zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Bürgerbeteiligung in Höhe von Euro abzudecken. 17

18 3. Der Mängelmelder soll in einer der nächsten Sitzungen des Umwelt-, Verkehr- und Bauaus-schusses durch Vorstellung einer vergleichbaren Kommune (bspw. Mühlheim, Dreieich, Pfungstadt) präsentiert werden. 4. Mittels aktiver Pressearbeit ist über diese Form der aktiven Bürgerbeteiligung zu informieren. 5. Einmal pro Jahr ist im UVB über die Zahl sowie die Art der gemeldeten Mängel/Schäden zu berichten. Die Stadtverordnetenvorsteherin schließt nach Abschluss der Beratungen um Uhr die Sitzung. Koerlin Stadtverordnetenvorsteherin Zimmer Schriftführer 18

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N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die 3. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Obertshausen der X. Wahlperiode am Donnerstag, 1. September 2016 Beginn: 19:37 Ende: 20:43 Tagungsort:

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