FINANZPLAN UND FESTLEGUNG DES BEITRAGSSATZES FÜR DIE BEITRÄGE DER KIRCHGEMEINDEN FÜR DIE JAHRE 2019 UND 2020

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1 Bericht und Antrag an die Synode FINANZPLAN UND FESTLEGUNG DES BEITRAGSSATZES FÜR DIE BEITRÄGE DER KIRCHGEMEINDEN FÜR DIE JAHRE 2019 UND 2020 Ressort Sachbearbeitung Finanzen und Liegenschaften, Daniel Otth Gaudenz Domenig Ort/Datum Zürich, 9. April 2018 Bericht 1. Einleitung, Entwicklung der Beitragssätze und des Eigenkapitals Art. 31 des Finanzreglements vom 25. Juni 2009 hält fest, dass der auf den Zeitpunkt der Festlegung des Beitragssatzes für die Beiträge der Kirchgemeinden einen Finanzplan über mindestens drei Jahre erstellt und der Synode zur Kenntnisnahme vorlegt. Letztmals hat die Synode an der Sitzung vom 23. Juni 2016 über den Beitragssatz beschlossen. Damals hatte sie den Beitragssatz von vormals 1,3 % für natürliche und 1,95 % für juristische Personen für die Jahre 2017 und 2018 neu auf 1,33 % für natürliche und 1,995 % für juristische Personen angehoben. Gemäss dem zweiten Abschnitt des Finanzreglements entrichten die Kirchgemeinden auf Grund der eingegangenen Steuern des Vorjahrs ihren jährlichen Beitrag an die Zentralkasse. Diese Steuern werden durch den jeweiligen Steuerfuss der Kirchgemeinde dividiert und mit dem von der Synode festgelegten Beitragssatz multipliziert; wobei der Beitragssatz vom Kirchensteuerertrag der juristischen Personen um die Hälfte höher ist als derjenige vom Ertrag der natürlichen Personen. Die Höhe des Beitragssatzes hängt einerseits von den Bedürfnissen und Aufgaben der Zentralkasse das heisst von den bestehenden und geplanten Ausgaben und/oder vom vorhandenen Eigenkapital anderseits vom erwarteten Steueraufkommen der Kirchgemeinden ab. Die untenstehende Tabelle zeigt, wie sich das Eigenkapital der Körperschaft jeweils am Ende einer Finanzplanperiode dargestellt hat. Bericht und Antrag an die Synode Nr. 492

2 Tabelle 1: Beitragssätze und Eigenkapital Anteil der Eigenkapital Körperschaft am am Ende der Planperiode Beitragssatz Steueraufkommen Finanzplanperiode der Kirchgemeinden (1) in 1'000 Franken ,9 % / 4,35 % 23.91% 12' ,5 % / 3,75 % 21.24% 36' ,8 % / 2,7 % 17.41% 32' ,0 % / 3,0 % 19.78% 31' ,9 % / 2,85 % 19.07% 29' ,5 % / 2,25 % 14.87% 35' ,4 % / 2,1 % 14.46% 42' ,3% / 1.95 % 13.99% 43' (2) 1,33 % / 1,995% 14.60% 48'453 (1) Jeweils im Durchschnitt der Planperiode (2) Gemäss der Rechnung 2017 und dem Voranschlag 2018 Der durchschnittliche Steuersatz der Kirchgemeinden (gewogenes Mittel) hat sich in diesem Zeitraum nach einem Höchststand im Jahr 1995 von 14,24 % auf 11,49 % im Jahr 2017 reduziert. 2. Blick auf den laufenden ordentlichen Finanzplan 2017 bis 2019 Die Beiträge der Kirchgemeinden haben sich im ersten Finanzplanjahr 2017 besser als erwartet entwickelt und liegen CHF Mio. 1,269 über den Finanzplanprognosen. Für das Jahr 2018 wird auf Grund der Steuerprognosen in dem für die Berechnung massgeblichen Rechnungsjahr 2017 mit einem Rückgang - namentlich bei den juristischen Personen - gerechnet. Aus bekannten Gründen hat sich die Eröffnung des Neubaus an der Pfingstweidstrasse verzögert und wird jetzt voraussichtlich im Sommer 2019 stattfinden. Dadurch sind einerseits weniger Abschreibungen und Sachkosten an der Pfingstweidstrasse entstanden, anderseits kann infolge des Provisoriums für die Paulus-Akademie und für das Bildungsinstitut TBI die Sanierung der Liegenschaft Bederstrasse 76 frühestens ab Herbst 2019 in die Wege geleitet werden. Die gemäss dem Finanzplan 2017 bis 2019 vorgesehene Kantonalisierung der MCLI Don Bosco ab 2018 wird falls die Synode dem Antrag des es zustimmt im Jahr 2019 vollzogen und dank der Mitfinanzierung durch den Stadtverband bis 2021 auch deutlich weniger Zusatzkosten als ursprünglich vorgesehen verursachen. Im Finanzplan 2017 bis 2019 wurde noch mit Mehrkosten von jährliche CHF Mio. 0,8 gerechnet. 2 von 11

3 Ausgangslage Kostenbeiträge des Kantons Am 11. Dezember 2013 hat der Regierungsrat beschlossen, den vom Kantonsrat am 3. Dezember 2012 bewilligten Rahmenkredit von CHF Mio. 300 für die Kostenbeiträge an die anerkannten Religionsgemeinschaften für die Periode wiederum in Anteilen von CHF Mio. 50 auf die Beitragsjahre zu verteilen. Infolge der demografischen Entwicklung hat sich dabei der Anteil der katholischen Körperschaft von CHF Mio. 22,1 im Jahr 2013 um CHF Mio. 0,600 auf CHF Mio. 22,7 ab dem Jahr 2014 erhöht. Ab dem Jahr 2018 hat der Kanton den Beitrag an die beiden jüdischen Gemeinschaften erhöht wodurch sich der Anteil der katholischen Körperschaft für die beiden Jahre 2018 und 2019 um jährlich CHF Mio. 0,145 auf CHF 22,55 reduziert. Im Jahr 2018 wird der Kantonsrat wiederum den Rahmenkredit für die Kostenbeiträge an die anerkannten Religionsgemeinschaften beschliessen. Grundlage dafür werden die Tätigkeitsprogramme der römisch-katholischen und evangelisch-reformierten Körperschaften sein. Diese umschreiben und quantifizieren den Umfang der Leistungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, namentlich im Sozial-, Kultur- und Bildungsbereich. Zur Stützung und Konkretisierung der Datenbasis hat das Institut für Politikwissenschaften der Universität Zürich eine umfangreiche Studie durchgeführt deren Ergebnisse in die Kantonsratsdebatte für den Rahmenkredit für die Jahre 2020 bis 2025 einfliessen können. Wie hoch die Mittel sind, die der Staat den kirchlichen Gemeinschaften für Aufgaben von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung zur Verfügung stellen wird, ist offen und wird letztlich auch von der Gesamtentwicklung der Kantonsfinanzen abhängen Konjunkturprognose und Steueraufkommen der Kirchgemeinden Das zweite finanzielle Standbein der Körperschaft sind die jährlichen Beiträge der Kirchgemeinden (aktuell im VA 2018 CHF Mio. 27,4). Naturgemäss schwanken diese je nach Steueraufkommen und Höhe des durch die Synode festgelegten Beitragssatzes. Als Faustregel kann diesbezüglich im gegenwärtigen Umfeld folgendes gelten: Eine Veränderung des Beitragssatzes für natürliche Personen um 0,1 % (10 Basispunkte), d.h. eine Erhöhung von 1,3 % auf 1,4 % oder Reduktion von 1,3 % auf 1,2 % resultiert in Mehr- oder Mindereinnahmen für die Körperschaft von CHF Mio. 2,1. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO umschreibt in seiner aktuellen Prognose zur Schweizerischen Wirtschaft vom März 2018 die Konjunkturentwicklung u.a. wie folgt: Die Expertengruppe des Bundes erwartet eine Fortsetzung der schwungvollen Konjunkturerholung und prognostiziert für 2018 ein kräftiges BIP-Wachstum von 2,4 %. Die lebhafte Auslandkonjunktur stützt den Aussenhandel, und das günstige Investitionsumfeld stimuliert die Inlandnachfrage. Im Zuge einer graduellen Verlangsamung der Weltwirtschaft wird für die Schweiz 2019 noch ein solides BIP-Wachstum von 2,0 % prognostiziert. 3 von 11

4 In seinem konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2018 bis 2021 geht der Zürcher Regierungsrat bis ins Jahr 2019 von einem moderaten Steuerwachstum aus. Ab 2020 und 2021 wird mit ersten Auswirkungen der Steuervorlage 17 (SV17) gerechnet. Die konkreten Auswirkungen auf den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden sind aber noch nicht genau abschätzbar. Grundsätzlich muss aber davon ausgegangen werden, dass ab 2020 die Steuererträge bei den juristischen Personen rückläufig sein können je nachdem, wie die Reform auf kantonaler Ebene umgesetzt wird. Statisch gerechnet führt die geplante Senkung des Gewinnsteuersatzes bei den juristischen Personen von 8 % auf 6 % zu einem Steuerrückgang von 25 %. Bei einer Inkraftsetzung der SV17 ab 2020 bedeutet dies, dass ab 2021 die Beiträge der Kirchgemeinden an die Körperschaft auf Grund der Steuervorlage entsprechend rückläufig sein können. Die Berechnungen auf Basis des Steuerkaufkommens 2016 der Kirchgemeinden zeigen, dass dies Mindereinnahmen von bis zu CHF Mio. 19,0 zu Folge haben kann. Bei der Körperschaft führt dies zu tieferen Beiträgen von gegen CHF Mio. 4,0. Dabei kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die finanziellen Konsequenzen nicht schon im ersten Jahr voll durchschlagen werden, sondern stufenweise. Im Gegensatz zur USR III wird der Regierungsrat bei der SV17 zudem dem Kantonsrat beantragen, dass auch die Bedürfnisse der Kirchgemeinden in der kantonalen Lösung berücksichtigt werden Eigenkapital Ende '648 Stand '105 Rechnung '753 Stand Eigenkapital per Bei der Beurteilung der stattlichen Höhe des Eigenkapitals muss man sich bewusst sein, dass Ende 2017 über 34 % davon, nämlich CHF Mio. 16,5, im Immobilienvermögen gebunden ist. Davon sind CHF Mio. 10,4 Verwaltungsliegenschaften die der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen und damit nicht veräusserbar sind. CHF Mio. 6,1 sind Finanzliegenschaften, die als Kapitalanlagen langfristig eine angemessene Rendite erwirtschaften und damit einen zusätzlichen Ertrag für die Körperschaft generieren sollten. Das im Eigenkapital verfügbare Nettoumlaufsvermögen beträgt Ende 2017 CHF Mio. 31,3. Der erachtet eine verfügbare Eigenkapitalbasis zwischen CHF Mio. 20,0 bis CHF 30,0 als notwendig, um konjunkturelle Schwankungen und steuerliche Mindererträge infolge der SV 17 über mehrere Jahre ausgleichen zu können, ohne dass dabei der Beitragssatz wiederholt verändert werden muss. Damit liegt das gegenwärtig verfügbare Vermögen in dieser Zielgrösse. 4 von 11

5 Aktuelle Beschlüsse der Synode für Beitragszahlungen Für die nachfolgenden Institutionen oder Projekte hat die Synode auf Grund von Subventionsvereinbarungen oder speziellen Beschlüssen befristete Beiträge über mehrere Jahre festgelegt Institution Theologische Hochschule Chur , CHF Mio. 0,512 0,512 0,512 Forum , CHF Mio. 3,200 3,200 3,200 3,200 AKI , CHF Mio. 0,515 0,515 0, Katholische Schulen , CHF Mio. 2,600 2,600 2,600 2,600 Verein Caritas , CHF Mio. 2,500 2,500 2,500 2,500 Paulus-Akademie , CHF Mio. 1,259 1,259 1,259 1,259 Ökumenische Paarberatung , CHF Mio. (*) 0,800 0,800 0,700 0,700 Lehrstuhl Spiritual Care , CHF Mio. 0,120 0,120 Total 11,50 11,50 11,28 10,77 (*) Vorlage Synodensitzung November Teuerungsausgleich und Stufenanstieg Die Anstellungsordnung sieht in der Regel einen Teuerungsausgleich und - bei entsprechender Qualifikation und unter der Berücksichtigung der allgemeinen Finanzlage - die Gewährung eines Stufenanstieges vor. Über den Teuerungsausgleich entscheidet die Synode, der Stufenanstieg wird durch den jeweiligen Arbeitgeber gewährt. Da die bestehende Anstellungsordnung nach wie vor Gültigkeit hat, sind im vorliegenden Finanzplan die Kosten eines eventuellen Stufenanstieges berücksichtigt, unabhängig davon, ob dieser durch den den Mitarbeitenden gewährt wird. Im Durchschnitt entspricht ein Stufenanstieg 0,85 % der Personalkosten. Im Jahr 2019 sind dafür CHF Mio. 0,193, 2020 CHF Mio. 0,204 und 2021 CHF Mio. 0,206 vorgesehen. Da der Indexstand der Anstellungsordnung mit 115,1 Punkten nach wie vor über dem aktuellen Teuerungsindex (Dez ,6 Punkte) steht, ist im Finanzplan kein Teuerungsausgleich vorgesehen Neue Aufgaben, Schwerpunkte der Mehrleistungen Der hat in den folgende Schwerpunkte bei den Mehrleistungen aufgenommen: 5 von 11

6 3.3.1 Investitionen Liegenschaften Pfingstweidstrasse (Verwaltungsliegenschaft) Nach der Eigentumsübertragung des Grundstücks Mitte Dezember 2017 ist geplant, den Bau bis Mitte 2019 zu vollenden. Nach ersten Schätzungen ist mit Investitionskosten in der Grössenordnung von CHF Mio. 7,0 zu rechnen; davon ca. CHF Mio. 2,5 im 2018 und CHF Mio. 4,5 im Änderung der Abschreibungspraxis nach der Einführung von HRM2 Gemäss dem neuen Rechnungslegungsstandard HRM2 werden Grundstücke analog der Praxis des OR s - nicht mehr abgeschrieben sondern zum Anschaffungswert in die Anlagebuchhaltung und Bilanz übernommen. Der Mitte Dezember 2017 vollzogene Grundstückkauf der Pfingstweidstrasse wurde deshalb in Absprache mit der kantonalen Finanzkontrolle nicht mehr abgeschrieben. Zudem werden die Abschreibungen der Verwaltungsliegenschaften nicht mehr degressiv auf Basis des Restbuchwertes berechnet sondern linear über die Nutzungsdauer eines Anlageobjektes. Bei den Verwaltungsliegenschaften beträgt der neue Abschreibungssatz voraussichtlich 3 % linear statt wie bisher 10 % degressiv. Dies hat zur Folge, dass die Abschreibungen in den ersten Jahren wesentlich tiefer sind als bisher. Zudem wird ein mehrjähriges Bauobjekt erst nach der Bauvollendung abgeschrieben. Gemäss den Erläuterungen zur neuen Finanzordnung ist vorgesehen, dass der Restbuchwert 2018 der Liegenschaft Pfingstweidstrasse gemäss dem vorliegenden Finanzplan ca. CHF Mio. 9,0 zusammen mit den Investitionen 2019 nach der Bauvollendung mit linear 3 % abgeschrieben wird. Dadurch sind die Abschreibungen wesentlich tiefer als bisher vorgesehen. Bederstrasse 76 (nach Umwidmung ins Finanzvermögen) Nach der Aufhebung des Provisoriums für die Paulus Akademie ist beabsichtigt, die Liegenschaft Bederstrasse 76 ins Finanzvermögen umzuwidmen und einer Teilsanierung zu unterziehen. Im Finanzplan sind dafür im Jahr 2020 CHF Mio. 2,0 einberechnet Weitere Investitionen und laufende Rechnung IT Die für das Jahr 2018 geplante Umstellung auf Windows 10 wird ins Jahr 2019 verschoben. Aktuell wird mit Investitionskosten von CHF gerechnet welche linear über 5 Jahre abgeschrieben werden Gemeindefusionen Der Synode liegt ein Antrag zur Unterstützung der Fusion der Kirchgemeinden Wädenswil mit Schönenberg und Hütten vor. Im vorliegenden Finanzplan sind dafür in den Jahren 2020 und 2021 jeweils CHF enthalten. MCLI, Personalpfarrei Don Bosco Die Kantonalisierung der Personalpfarrei Don Bosco Zürich ist auf den 1. Januar 2019 geplant. Da sich der Stadtverband in den Jahren 2019 bis 2021 mit jährlich CHF an den Kosten beteiligen wird und zudem weiterhin die Unterhaltskosten der Gebäude überneh- 6 von 11

7 men wird, sind im vorliegenden Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2021 Mehrkosten von jährlich CHF eingesetzt. In den früheren Finanzplänen wurde noch mit Mehrkosten von CHF gerechnet. Ab 2022 fallen dann zusätzlich CHF an. Paulus-Akademie Der jährliche Beitrag an die Paulus-Akademie wird ab dem Jahr 2019 um CHF erhöht. Paulus-Akademie, Anschubfinanzierung Im Jahr 2019 ist für den eventuellen Umzug an die Pfingstweidstrasse eine Anschubfinanzierung von CHF Mio. 0,300 vorgesehen welche 2020 und 2021 jeweils um CHF reduziert wird. Paulus-Akademie, Raumsubventionierung Bildungsveranstaltungen Bildungsveranstaltungen von Dritten am neuen Standort an der Pfingstweidstrasse sollen im Jahr 2019 mit CHF Mio. 0,70 subventioniert werden, ab 2020 mit CHF Mio. 0, Pfingstweidstrasse Im vorliegenden Finanzplan sind ab Mitte 2019 Mieterträge von CHF Mio. 0,200 und ab 2020 CHF 0,450 enthalten. Diese Zahlen beruhen auf den ersten ursprünglichen Schätzungen und müssen sicher noch konkretisiert werden Beiträge der Kirchgemeinden Steuerprognose Die Beiträge der Kirchgemeinden werden jeweils auf Grund des Nettosteueraufkommens des Vorjahres und des neuen Beitragssatzes berechnet. Der stützt sich im vorliegenden Finanzplan wie bei der Erstellung des Voranschlages 2018 einerseits auf die Steuerprognosen des stadtzürcherischen Steueramtes sowie auf den konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) des Kantons. Für das Jahr 2018 wird nochmals mit einem Zuwachs bei den juristischen Personen gerechnet, für die Jahre 2019 wird ein moderates Wachstum erwartet und ab 2020 sollten sich die ersten Auswirkungen der SV17 abzeichnen. Berücksichtigt ist ein Steuerrückgang der juristischen Personen um 5 % (einfache Staatssteuer) Beitragssatz Ausgehend von den obigen Rahmenbedingungen schlägt der der Synode vor, den Beitragssatz für die Jahre 2019 und 2020 leicht zu reduzieren und um 0,03 % auf 1,3 % für die natürlichen Personen und um 0,045 für die juristischen Personen auf 1,95 % der einfachen Staatssteuer festzulegen. Der ist bei diesem Vorschlag von folgenden Erwägungen ausgegangen: - Wohl sind die finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform SV17 im Detail noch nicht quantifizierbar und der Zeithorizont noch offen; spätestens in der nächsten Finanzplanperiode 2019 bis 2021 ist aber mit weniger Steuereingängen bei 7 von 11

8 den juristischen Personen zu rechnen. Im vorliegenden Finanzplan wird davon ausgegangen, dass bei den Kirchgemeinden im 2020 eine Reduktion um 5 % des Steueraufkommens bei den juristischen Personen zu verzeichnen wird (einfache Staatssteuer). - Im Jahr 2018 wird der Kantonsrat den neuen Rahmenkredit für die Kostenbeiträge an die anerkannten Religionsgemeinschaften für die Jahre 2020 bis 2025 beschliessen. Wie hoch die Mittel sind, die der Staat den Kirchlichen Gemeinschaften zur Verfügung stellen wird, ist offen und wird auch von der Gesamtentwicklung der Kantonsfinanzen abhängen. - Die Kosten der Körperschaft und die unter Punkt 3.3. aufgelisteten zusätzlichen Aufgaben immer unter der Voraussetzung, dass die Synode entsprechenden Anträgen des es zustimmt - müssen finanziert werden. Insbesondere, wenn sie - wie das bei der MCLI der Fall ist die Kirchgemeinden entlasten. - Das Ziel eines ausgeglichenen Budgets kann mit einer leichten Beitragssatzreduktion von 0,03 % über die ganze Finanzplanperiode 2019 bis 2021 erreicht werden. - Der neue Rechnungslegungsstandard mit den linearen Abschreibungen und den unterschiedlichen Abschreibungssätzen nach Anlagegütern führt in den ersten Nutzungsjahren eines Anlageobjektes zu tieferen Abschreibungen und entspricht auch dem erwarteten Wertverlust. - Nicht berücksichtigt bei der Betrachtung der Grösse des Eigenkapitals sind die erwarteten Aufwertungsgewinne aus der Neubewertung der Finanzliegenschaften nach der Einführung von HRM2. Dies, weil gleichzeitig auch die Rückstellungen neu zu bewerten sind. Namentlich bei der Bewertung der nicht bezogenen Ferien und Überzeit des Personals sowie bei der Bewertung der nicht bilanzierten Baubeiträge an die Kirchgemeinden muss von namhaften Beiträgen ausgegangen werden Die Zusammenfassung des vorliegenden Finanzplanes 2019 bis 2021 mit den Differenzen zu den Annahmen im rollenden wie er der Synode im Zuge des Voranschlag 2018 vorgelegt wurde, zeigt folgendes Bild: 8 von 11

9 (in 1'000 Franken) VA 2018 FP 19 Diff. FP 20 Diff. FP 21 Diff. Ertrag 59'680 60' ' '919-1' Beiträge Kirchgemeinden 27'400 27' ' '700-1'500 - Staatsbeiträge 23'198 23' ' ' übrige Erträge 2'823 3' ' ' Steuerkraftabschöpfung 4'840 4' ' ' interne Verrechnungen 1'419 1' ' ' Aufwand 58'979 59'806-1' ' ' Personalaufwand 22'818 24' ' ' Sachaufwand 6'414 6' ' ' Passivzinsen Abschreibungen 1' ' Beiträge 27'205 27' ' ' Baubeiträge an KG 1'475 1' ' ' Finanzausgleich KG 4'840 4' ' ' übrige Beiträge 20'890 20' ' ' Bildung von Fonds interne Verrechnungen 1'419 1' ' ' Saldo 701 1' ' ' (Überschuss) (Überschuss) (Überschuss) (Überschuss) Kurzkommentar zur Zusammenfassung: Auf der Ertragsseite nehmen die Beiträge der Kirchgemeinden in den Jahren 2019 und 2020 vor allem auf Grund der höheren Steuererwartungen nochmals leicht zu, ab 2021 ist wegen den ersten Auswirkungen der SV17 mit tieferen Beiträgen zu rechnen. Aus der beantragten Beitragssatzsenkung resultiert ein jährlicher Minderertrag von ca. CHF Mio. 0,600 bis 0,700. Im Weiteren sind bei den übrigen Erträgen ab 2019 die erwarteten Mieterträge bei der Liegenschaft Pfingstweidstrasse ausgewiesen sowie der Beitrag des Stadtverbandes an die Finanzierung der MCLI Don Bosco im Umfang von CHF Mio. 0,400. Auf der Aufwandseite sind bei den Personalkosten ab dem Jahr 2019 die Mehrkosten durch die Übernahme der MCLI Don Bosco sowie ein eventueller Stufenanstieg ausgewiesen. Die Abschreibungen reduzieren sich ab dem Finanzplanjahr 2019 gegenüber dem Voranschlag Dies ist wie schon erwähnt auf die Einführung des neuen Rechnungslegungsstandards HRM2 ab dem Rechnungsjahr Eine Zusammenfassung nach den einzelnen Ressorts wiederum mit den Differenzen zum rollenden vom 7. Dezember 2017 ergibt folgende Zahlen: 9 von 11

10 (in 1'000 Franken) VA 2018 FP 19 Diff. FP 20 Diff. FP 21 Diff. Präsidiales 12'649 12' ' ' Jugend- und Spezialseelsorge 10'162 10' ' ' Migrantenseelsorge 8'068 8' ' '323 0 Ökumenische Seelsorge 1'590 1' ' ' Soziales 4'765 4' ' '788 0 Bildung 6'099 6' ' ' Kommunikation und Kultur 4'011 4' ' ' Finanzen und Liegenschaften -48'795-49' ' ' Personal Total ' ' ' (Überschuss) (Überschuss) (Überschuss) (Überschuss) Stand Eigenkapital (1) 48'454 49' '222 1'198 52' (1) Der Stand Eigenkapital plus VA Schlussbemerkung Die durch den Finanzplan erfassten Haushaltjahre 2019 bis 2021 weisen einen kumulierten Überschuss von CHF Mio. 4,092 aus, was gegenüber dem rollenden Finanzplan eine Verbesserung von CHF Mio. 0,258 darstellt. Dieses solide Resultat kann trotz der vorgeschlagenen leichten Beitragssatzreduktion sowie der erstmals berücksichtigten Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform erwirtschaftet werden. Mit dem voraussichtlichen Schlussstand von Mio. CHF 51,222 ist das Eigenkapital der Körperschaft am Ende des Jahres 2020 das heisst nach den für die Beitragssatzfestlegung massgeblichen beiden Jahren höher als erwartet. Angesichts der bevorstehenden Unternehmenssteuerreform und der Unsicherheit des Staatsbeitrages ab 2020 erachtet der es als verantwortungsbewusst und weitblickend, über ein genügend grosses Polster zu verfügen. Antrag Die Synode Nach Einsichtnahme in Bericht und Antrag des es vom 9. April 2018 beschliesst: 10 von 11

11 I. Vom Finanzplan des es für die Jahre 2019 bis 2021 wird Kenntnis genommen. II. III. Der Beitragssatz der Kirchgemeinden an die Zentralkasse wird für die Jahre 2019 und 2020 auf 1,3 Staatssteuerprozente der natürlichen und auf 1,95 Staatssteuerprozente der juristischen Personen festgelegt. Mitteilung an den. Im Namen des es Der Präsident Dr. Benno Schnüriger Der Generalsekretär Markus Hodel 11 von 11

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