Sitzung des Stadtrates der Stadt Velburg
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- Franka Weiss
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1 Sitzung des es der Stadt Velburg Sitzungstag: Donnerstag, den Beginn: 19:00 Uhr, Ende ca. 22:40 Uhr Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses, Velburg Anwesende stimmberechtigte Teilnehmer Bernhard Kraus Bernhard Dürr Peter Burnickl Helmut Braun Markus Ott Christian Schmid Martin Pruy Franz Brandl Franz Seibold Dr. Roland Schlusche Johann Karg jun. Erwin Gradl Stefan Segerer Albert Pürzer Martin Federhofer Beate Höß Abwesende stimmberechtigte Teilnehmer Klemens Meyer Michael Gruber Kristina Eichenseer Dr. Josef Guttenberger Johann Dietl Nicht stimmberechtigte Teilnehmer Thomas Schmaußer Ortssprecher Peter Götz Carolin Lautenschlager Funktion 1. Bürgermeister 3. Bürgermeister Stadträtin 2. Bürgermeister Stadträtin Ortssprecher Ortssprecher Schriftführerin Anmerkung
2 Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 2 Art. 47 Abs. 3 GO war gegeben. Tagesordnung A) Öffentlicher Teil: 1. Steinbruch Bärnreuther und Deuerlein Gmbh und Co. KG; Antrag auf Rekultivierung mit Teilverfüllung; Vorstellung durch Herrn Enders vom Büro TEAM 4 Beratung und Beschlussfassung 2. Bauanträge, Bauvoranfragen und unerledigte Angelegenheiten aus der Bauausschusssitzung 2.1. Bauantrag auf Errichtung eines Bayernblockhauses als Einfamilienhaus in Finsterweiling, Bachstr. 20, Fl.-Nr.: 1145, Gmkg. Oberweiling; Antragsteller: Rester Angela und Harald; 2.2. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Finsterweiling, Schützenstraße, Fl.-Nr.: 1140/1, Gmkg. Oberweiling; Antragsteller: Johann Pürzer und Andrea Glaser; 2.3. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Lengenfeld, St.- Martin-Str. 29 b, Fl.-Nr.: 341/10, Gmkg. Lengenfeld; Antragsteller: Christina Knörr und Markus Stiegler; 2.4. Bauantrag auf Neubau einer Überdachung am Raiffeisenlagerhaus, Fürstenweg, Fl.-Nr.: 418, Gmkg. Velburg; Antragsteller: Raiffeisenbank Velburg eg; 2.5. Bauvoranfrage auf Anbau eines Wohnhauses in Velburg, Kolpingstr. 1, Fl.-Nr.: 277/1, Gmkg. Velburg; Antragsteller: Peter Eschbach; 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen ssitzung vom Verschiedenes, Anfragen
3 Sitzung des es Velburg Sitzungstag: Einladung erfolgte ordnungsgemäß. Herr 1. Bürgermeister Kraus stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Tagesordnung wurden keine Einwände erhoben. A) Öffentlicher Teil: lfd.nr.:75 TOP 1 Steinbruch Bärnreuther und Deuerlein Gmbh und Co. KG; Antrag auf Rekultivierung mit Teilverfüllung; Vorstellung durch Herrn Enders vom Büro TEAM 4 Beratung und Beschlussfassung Die Firma Bärnreuther und Deuerlein Schotterwerke GmbH & Co. KG stellte einen Antrag auf Rekultivierung mit Teilverfüllung in den Abschnitten E4 (Teilfläche) E5-E9 beim Landratsamt Neumarkt. Die Stadt Velburg wird um Stellungnahme gebeten und soll über das gemeindliche Einvernehmen entscheiden. Herr Enders vom Planungsbüro Team 4-Planung stellt die wesentlichen Änderungen der Anlage dem vor. Mit der immissionsrechtlichen Genehmigung erhält der Tekturplan Verbindlichkeit. Inhalt dient der Darstellung der langfristigen Entwicklungsziele (z. B. eines Biotopparks). Die Umsetzung erfolgt stufenweise über die entsprechenden Abschnitte E5 E9. Es werden naturschutzfachliche Ziele sowie der Artenschutz (Sicherung gefährdeter bzw. streng geschützter Tier- und Pflanzenarten) berücksichtigt. Die Folgenutzungen werden differenziert: - Offene Steinbruchflächen nach Kalksteingewinnung (Sohlen und Steilwände, Schotterkegel, Kalkblockhalden, Rohbodenflächen von örtlichem Abraum, etc.) - Auffüllungsbereiche mit Bodenaushub und örtlichem Abraum - Wiederbewaldungsflächen (über Sukzession mit ggf. Initialpflanzung, über Aufforstung) - Anreicherung mit landschaftlichen Strukturelementen (Totholz, ephemere Kleingewässer, u.a.) - Entwicklung von Gras-/Krautfluren Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Rekultivierung mit Teilverfüllung der Firma Bärnreuther und Deuerlein Schotterwerke GmbH & Co. KG in den Abschnitten E4 (Teilfläche) E5-E9 zu erteilen. dafür: 15 dagegen: 1 TOP 2
4 Bauanträge, Bauvoranfragen und unerledigte Angelegenheiten aus der Bauausschusssitzung lfd.nr.:76 TOP 2.1 Bauantrag auf Errichtung eines Bayernblockhauses als Einfamilienhaus in Finsterweiling, Bachstr. 20, Fl.-Nr.: 1145, Gmkg. Oberweiling; Antragsteller: Rester Angela und Harald; Frau Angela und Herr Harald Rester stellen Bauantrag auf Neubau eines Bayern-Blockhauses, Ausführung in Holzbauweise, als Einfamilienwohnhaus auf Fl.-Nr.: 1145, Gmkg. Oberweiling. Das Baugrundstück befindet sich in der Bachstraße 20 in Finsterweiling. Beabsichtigt ist ein Einfamilienwohnhaus in Holzbauweise als Bayern-Blockhaus mit den Außenmaßen 11,58 x 8,28 m. Die Errichtung soll in zweistöckiger Bauweise, EG + OG, Ausführung des Daches als Satteldach, Dachneigung 40, Dacheindeckung mit Flachdachpfannen, erfolgen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung ist gesichert. Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Frau und Herrn Angela und Harald Rester zur Errichtung eines Bayernblockhauses als Einfamilienwohnhaus auf Fl.-Nr.: 1145, Gmkg. Oberweiling, zu erteilen. lfd.nr.:77 TOP 2.2 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Finsterweiling, Schützenstraße, Fl.-Nr.: 1140/1, Gmkg. Oberweiling; Antragsteller: Johann Pürzer und Andrea Glaser; Herr Johann Pürzer und Frau Andrea Glaser stellen Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 1140/1, Gmkg. Oberweiling. Das Grundstück befindet sich in der Schützenstraße in Finsterweiling. Beabsichtigt ist ein Einfamilienwohnhaus mit den Außenmaßen 11,74 x 9,49 m, mit angebauter Flachdachgarage mit den Außenmaßen 6,99 x 6,49 m. Das Wohnhaus soll ausgeführt werden mit KG, EG und OG, Ausführung des Daches als Satteldach, Dachneigung 45, Dacheindeckung mit Pfannen, Farbe naturrot. Die straßenmäßige Erschließung ist gewährleistet. Für den Anschluss an die Abwasserentsorgung sowie für den Anschluss an die Wasserversorgung ist eine Vereinbarung mit der Stadt Velburg abzuschließen (7 m Regelung). Ebenso ist eine Vereinbarung bezüglich eventueller Schäden an der bestehenden Asphaltstraße im Zuge der Arbeiten abzuschließen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
5 Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Johann Pürzer und Frau Andrea Glaser auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 1140/1, Gmkg. Oberweiling zu erteilen, mit folgenden Auflagen: Für den Anschluss an die Abwasserentsorgung sowie für den Anschluss an die Wasserversorgung ist eine Vereinbarung mit der Stadt Velburg abzuschließen (7 m Regelung). Ebenso ist eine Vereinbarung bezüglich eventueller Schäden an der bestehenden Asphaltstraße im Zuge der Arbeiten abzuschließen. lfd.nr.:78 TOP 2.3 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Lengenfeld, St.- Martin-Str. 29 b, Fl.-Nr.: 341/10, Gmkg. Lengenfeld; Antragsteller: Christina Knörr und Markus Stiegler; Frau Christina Knör und Herr Markus Stiegler stellen Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 341/10, Gmkg. Lengenfeld. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Lengenfeld, St.-Martin-Str. 29 b. Beabsichtigt ist ein Einfamilienwohnhaus mit KG, EG und DG, mit den Außenmaßen 10,615 x 8,49 m, mit angebauter Doppelgarage mit den Außenmaßen 6,50 x 6,49 m, Ausführung des Daches als Satteldach, Dachneigung 45, Dacheindeckung mit Betondachsteinen, Farbe rot. Die Antragsteller benötigen folgende Befreiungen vom Bebauungsplan: Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden um ca. 1,25 m Traufhöhe Wohnhaus ( Zwergerker ) ca. 5,70 m anstelle 4,25 m Dachüberstand Traufe Wohnhaus / Terrasse ca. 1,40 3,30 m anstelle 0,60 m Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung ist gesichert. Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Christina Knör und Herrn Markus Stiegler zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 341/10, Gmkg. Lengenfeld, zu erteilen und folgende Befreiungen vom Bebauungsplan auszusprechen. Beschluss 1: Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden um ca. 1,25 m Beschluss 2: Traufhöhe Wohnhaus ( Zwergerker ) ca. 5,70 m anstelle 4,25 m Beschluss 3:
6 Dachüberstand Traufe Wohnhaus / Terrasse ca. 1,40 3,30 m anstelle 0,60 m lfd.nr.:79 TOP 2.4 Bauantrag auf Neubau einer Überdachung am Raiffeisenlagerhaus, Fürstenweg, Fl.-Nr.: 418, Gmkg. Velburg; Antragsteller: Raiffeisenbank Velburg eg; Die Raiffeisenbank Velburg eg stellt Bauantrag für Neubau einer Überdachung am bestehenden Raiffeisenlagerhaus am Fürstenweg in Velburg auf Fl.-Nr.: 418, Gmkg. Velburg. Im Zuge der Errichtung des neuen Vordaches wird das bestehende Vordach beseitigt. Beabsichtigt ist eine Überdachung als Pultdach mit einer Größe von ca. 30 x 7,50 m (ca. 225 m2), Dachneigung 15, Dacheindeckung als Trapezblech. Die Abtragung der Lasten erfolgt über Stahlbetonfundamente mit den erforderlichen Stützen. Zudem wird auf dem niedrigeren angebauten Gebäude eine Angleichung des Daches durch Veränderung der Höhensituation erforderlich, Größe ca. 9,00 x 5,00 m ( ca. 45 m2 ). Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Raiffeisenbank Velburg eg für Neubau einer Überdachung am Raiffeisenlagerhaus, Fl.-Nr.: 418, Gmkg. Velburg, zu erteilen. lfd.nr.:80 TOP 2.5 Bauvoranfrage auf Anbau eines Wohnhauses in Velburg, Kolpingstr. 1, Fl.-Nr.: 277/1, Gmkg. Velburg; Antragsteller: Peter Eschbach; Herr Eschbach Peter stellt Bauvoranfrage auf Anbau an das bestehende Wohnhaus in Velburg, Wispeckweg 2 b, auf Fl.-Nr.: 277/1, Gmkg. Velburg. Beabsichtigt ist ein rechteckiger Anbau mit Holzverkleidung in der Größe LxBxH = 6,00 x 2,50 x 6,50 m. Die Errichtung soll in zweistöckiger Ausführung EG und OG mit Holz verschalt und Flachdachausführung erfolgen. Da sich das Baugrundstück im Altstadtbereich befindet wurde durch das städtische Bauamt eine städtebauliche Beratung durch das zuständige Architekturbüro Kühnlein eingeholt und wie folgt mitgeteilt. Das geplante Vorhaben kann grundsätzlich befürwortet werden. In der Ausführung jedoch sollte die Außenwand nur im OG mit Holz verschalt werden, das Dach kann mit Blech in handwerklicher Stehfalzdeckung als Pultdach ausgeführt werden. Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Herrn Peter Eschbach auf Anbau an das bestehende Wohnhaus auf Fl.-Nr.: 277/1, Gmkg. Velburg, zu erteilen. Ausführung gem. städtebaulicher Beratung von Architekt Kühnlein; OG mit Holzverschalung, Pultdach. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 15 dafür: 15 dagegen: 0
7 TOP 3 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen ssitzung vom Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen ssitzung vom wird beim TOP 11 um folgenden Satz ergänzt: Auf Nachfrage von Seibold wurde mitgeteilt, dass die DJK-SV Lengenfeld noch ca an Zuschuss vom BLSV erhalten wird. Die Sitzungsniederschrift wird nach Ergänzung erneut dem vorgelegt. TOP 4 Verschiedenes, Anfragen TOP 4.1. Gehweg beim Anwesen Kirchenwinner Str. 2 in Deusmauer Stadträtin Höß stellt den Antrag, dass der Bauausschuss eine eventuelle Absenkung des Gehweges beim Anwesen Kirchenwinner Str. 2 in Deusmauer behandeln soll. TOP 4.2. Verkehrsspiegel in Unterweickenhof Federhofer stellt Antrag, dass der Bauausschuss über eine mögliche Anbringung eines Verkehrsspiegels bei der Kapelle in Unterweickenhof entscheiden soll. Der Verkehrsspiegel soll eine bessere Übersicht für die Verkehrsteilnehmer geben die von der Verbindungsstraße Unterweickenhof- Richthof auf die Staatsstraße fahren wollen. TOP 4.3. Hochwasser in Finsterweiling, Bachstraße und Radweg Oberweiling nach Hollerstetten Segerer teilte mit, dass die Bachstraße in Finsterweiling durch Hochwasser unterfüllt wurde und dies sollte im Randbereich ausgebessert werden. Außerdem sollen die Schlaglöcher beim Radweg von Oberweiling (Hollerstettener Str.) nach Hollerstetten ausgebessert werden. TOP 4.4. Labertalradweg bei Klapfenberg Brandl teilte mit, dass die blauen Steine des Labertalradweges im Ort Klapfenberg von Radfahrern oft übersehen werden und die Radfahrer dann anstatt in das Labertal zu fahren auf die Staatsstraße fahren. Dies soll dem Tourismusbüro in Parsberg mitgeteilt werden. TOP 4.5. Oberflächenentwässerung in Ronsolden Ortssprecher Götz erinnerte an die Oberflächenentwässerung in Ronsolden. Dies sollte durch Herrn Pöppl und Herrn Graf nochmals besichtigt werden um eine Lösung zu finden.
8 TOP 4.6. Rettungsschwimmer Badesee Altenveldorf Bürgermeister Kraus teilte mit, dass Herr Franz Weber als Rettungsschwimmer für den Badesee Altenveldorf eingestellt wurde. lfd.nr.:81 TOP 4.7. Antrag der SPD Velburg; Breitbandausbau in der Gemeinde Die SPD Velburg stellte mit Schreiben vom folgenden Antrag: Die SPD Velburg beantragt, den bisherigen Plan zum Breitbandausbau zu verwerfen und das gesamt Gemeindegebiet zu beplanen. Begründung: Wir brauchen künftig in jedem Haus ein schnelles Internet. Dies ist so unabdingbar wie die Straßenerschließung oder die Strom- und Wasserversorgung. Die Frage wie schnell das Internet ist, wir auch die erste Frage sein, wenn es darum geht, Betriebe in unserem Gemeindegebiet anzusiedeln. Wenn ich den Wirtschafts-Staatssekretär, H. Albert Füracker neulich richtig verstanden habe, so rät er allen Gemeinden unbedingt und schnell, das gesamte Gemeindegebiet zu beplanen, zumal der Bedarfsplan künftig keine Rolle mehr spielt. Außerdem wir die Förderung kräftig angehoben, sie wird voraussichtlich bei 80 % liegen, oder in ausgedrückt, bei knapp einer Million für die Gemeinde Velburg. Der Ausbau muss nicht in einem Stück erfolgen er kann auch etappenweise durchgeführt werden, z. B. weil Erdarbeiten Strom, Wasser oder sonstige Baumaßnahmen dies begünstigen. Herr Füracker ist gerne bereit, auf Einladung, die Stadt-/Gemeinderatssitzungen zu besuchen um so aus erster Hand zu informieren. Diese Möglichkeit würden wir befürworten. Nach einer Diskussion wurde die Entscheidung getroffen über diesen Antrag in der nächsten ssitzung zu beschließen. lfd.nr.:82 TOP 4.8. Bürgerfest Velburg Rechtslage: Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 LStVG der Stadt spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Großveranstaltungen mit mehr als Besuchern, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen (dafür bestimmte Anlagen wären z.b.: Veranstaltungshallen, Volksfestplätze) stattfinden, bedürfen gemäß Art. 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 LStVG der Erlaubnis der Stadt. Die Erlaubnis für jede Veranstaltung wäre zu versagen, wenn es durch die Veranstaltung zu Gefahren für Leben, Gesundheit, Sachgüter kommen kann oder wenn die Veranstaltung erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit, Nachbarschaft, Natur oder Landschaft mit sich zieht.
9 Da ziemlich jede Veranstaltung mindestens einen der vorher genannten Punkte berührt, kann die Stadt die Erlaubnis trotzdem erteilen wenn im Genehmigungsbescheid durch Auflagen sichergestellt werden kann, dass die Störung durch die Auflagen ausgeräumt wird (Beispiele: Gefahr für Leben u. Gesundheit -> Auflage: Rettungswege freizuhalten; Belästigung der Nachbarschaft -> Auflage: ab wann Musik zu Ende sein muss und, ab wann die Veranstaltung beendet werden muss). Bürgerfest 2014: In diesem Jahr ist die Parsberger Straße durch eine Baustelle gesperrt, somit ist dieser Weg als Rettungsgasse nicht gegeben. Deshalb fand eine Verkehrsschau mit KBR Bögl, KBM Schmid, Bgm. Kraus, Ursula Schmidt (Sachbearbeiterin des Bürgerfestes) und dem Bürgerfestausschuss statt. KBR Bögl schlägt vor, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Sicherheitskonzept: enthält alle Informationen rund um das Bürgerfest, Plan der Rettungswege, Aufbaupläne, mögliche Störungen und Risiken und deren Ausräumung, Verkehrskonzept, Brandschutz, Ordnungsdienstkonzept, Sanitätsdienstkonzept; Problem: Verantwortlicher und Stellvertreter; eine natürliche Person muss angeben werden, die als Veranstalter fungiert bzw. von diesem benannt wird. Diese Person ist auch Adressat des Genehmigungsbescheides und damit für die Einhaltung der darin enthaltenen Auflagen für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich. Dazu ist es notwendig, dass sie ständig vor Ort anwesend ist bzw. Stellvertreter Wer die verantwortliche Person für das Bürgerfest sein wird soll, der zusammen mit dem Bürgerfestausschuss am bei einer gemeinsamen Sitzung entscheiden.
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