Ausschussvorlage HHA/18/9

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1 öffentlich Ausschussvorlage HHA/18/9 Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände und des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) Drucks. 18/281 und dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2009 Drucks. 18/282 Eingegangene Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände: 1. Hessischer Städtetag, Wiesbaden S Hessischer Städte- und Gemeindebund, Mühlheim S Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kassel S Hessischer Landkreistag, Wiesbaden S. 16

2 Hessischer Städtetag Verband der kreisfreien und kreisangehöriger Städte in Hessen 1 Hessischer Städtetag * Frankfurter Straße 2 * Wiesbaden An die Mitglieder des Finanzausschusses im Hessischen Landtag Herrn Wolfgang Decker, MdL Schlossplatz Wiesbaden Ihre Nachricht vom: Ihr Zeichen: I.A 2.7 Unser Zeichen: DB Di/Di Durchwahl: (0611) dieter@hess-staedtetag.de Datum: Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsjahr 2009) Drucks. 18/281 - Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Finanzausgleichsgesetz Drucks. 18/282 - Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Decker, sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, für die Gelegenheit zur Stellungnahme danken wir. Der Hessische Städtetag wird am 6. Mai 2009 zur mündlichen Anhörung durch den Unterzeichner vertreten sein. I. Finanzplan 2009: Entzug von 400 Millionen Euro ab dem Jahr 2011 Parallel zu den betreffenden Gesetzentwürfen legt die Landesregierung ihren Finanzplan 2009 für den Zeitraum der Jahre 2008/2012 vor (Drucks. 18/345). Nach diesem Finanzplan beabsichtigt sie, ab dem Jahr 2011 die Leistungen an die hessischen Kommunen im Kommunalen Finanzausgleich um 400 Mio. Euro abzusenken Wiesbaden Telefon: (0611) posteingang@hess-staedtetag.de Bank: Nassauische Sparkasse Wiesbaden Frankfurter Straße 2 Telefax: (0611) Internet: (BLZ ) Kto. Nr

3 2-2 - Dieser Absicht der Landesregierung wird sich der Hessische Städtetag entschieden und nachhaltig widersetzen! Wir erwarten vom Hessischen Landtag, dass er den Finanzplan 2009 in diesem Punkt nicht akzeptieren wird. Die Absenkung der KFA-Zuweisungen ist für die hessischen Kommunen nicht zu verkraften. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund zu erwartender Einbrüche bei der Gewerbesteuer und dem kommunalen Anteil von Einkommen- und Umsatzsteuer und gleichzeitig massiv wachsender Ausgabeverpflichtungen vor allem im sozialen Bereich und in der Kinderbetreuung. Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29. April 2009 intensiv mit der Absicht auseinander gesetzt und einmütig eine Pressemeldung verabschiedet. Die Pressemeldung ist beigefügt und inhaltlich Gegenstand dieses Schreibens (Anlage; Städtische Finanzen nicht unter einer Lawine begraben). Nach den eigenen Berechnungen des Landes im Finanzplan (a.a.o., S. 45, Tabelle 7) stünde den hessischen Kommunen in den Jahren 2010 und 2012 jeweils ein Betrag zur Verfügung, der noch rd. 50 Mio. Euro unter den Zuweisungen des vergangenen Jahres 2008 läge. Für das Planjahr 2011 müsste gar ein Rückgang um mehr als 200 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2008 verkraftet werden. Die Landesregierung könnte ihre Rechnung zudem überhaupt nur dann halten, wenn sich der aus der Finanz- und Wirtschaftskrise folgende Steuereinbruch unrealistisch sanft entwickeln würde. Schließlich erwartet die Landesregierung im Jahr 2010 einen nur geringen Rückgang der Finanzausgleichsmasse gegenüber dem steuergünstigen Ausgleichsjahr Bei einem Entzug der Finanzzuweisungen wären somit die Kommunen wegen der zu erwartenden massiven Einbrüche bei den Steuereinnahmen noch weitaus stärker unter Druck gesetzt, als dies jetzt im Finanzplan prognostiziert wird. II. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2009 Zu den vier Änderungsvorstellungen der Landesregierung ist wie folgt auszuführen:

4 3-3 - Art. 1 Nr. 1a ( 2 Abs. 1 Satz 2) Der Städtetag zeigt kein Verständnis dafür, dass die Landesregierung neue Töpfe und Zwecksetzungen vorsehen will, statt den Kommunen eine möglichst hohe Quote der Finanzausgleichsmasse für ihre freie Verwendung zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund widerspricht der Städtetag der Finanzierung für den Kulturfonds Rhein-Main. Eine solche Finanzierung kommt nur aus originären Landesmitteln in Betracht. Darüber hinaus ist der Landtag aufgefordert, Befrachtungen der Jahre 2007 und 2008 zu revidieren. Damals ist die Finanzierung der Elternbeiträge und mit Ausnahme von 10 Mio. Euro die Finanzierung der Krippenkinder mit kommunalem Geld veranlasst worden. Nr. 1b ( 2 Abs. 2 Satz 1) Nr. 2a ( 37 Abs. 1) Der Städtetag hatte gegenüber dem Finanzministerium eine Beteiligung der Kommunen an den Zuweisungen vom Bund zum Ausgleich der wegfallenden Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer und der LkW-Maut gefordert. Dem will die Landesregierung nunmehr Rechnung tragen. Dies nimmt der Städtetag dankbar auf. Die Landesregierung sieht den dringenden Bedarf, auch bei der Bemessung der Kreisumlage den kameralen Begriff "Einnahmen" durch die doppischen Begriffe "Erträge und Einzahlungen" zu ersetzen. Ausführungen des Innenministeriums hierzu zeigen, dass es keinen anderen Weg gibt, die doppische Rechnung konsequent auch für die Berechnung der Kreisumlage umzusetzen. Nach den Feststellungen des Innenministeriums führt die Umstellung auf die Doppik nicht zwingend zu einer ungünstigeren Berechnung für die kreisangehörigen Kommunen. Zwar können die Landkreise künftig Rückstellungen und Abschreibungen bei der Bemessung der Kreisumlage einrechnen. Dafür dürfen sie aber ihre Tilgungsleistungen nicht mehr ansetzen und müssen Sonderposten auflösen. Mittlerweile hat das Innenministerium eine Berechnung vorgelegt. Aus einer Gegenüberstellung folgt, wie sich Abschreibung und Rückstellung zu Tilgung und Auflösung von Sonderposten verhalten. Danach sind vor allem die Gemeinden in drei Landkreisen besonders betroffen, weil sie bei ohnehin nicht sehr hoher Finanzkraft einen erheblichen Anstieg der Kreisumlage hinnehmen müssen. Daher ist es sachgerecht, mit Rücksicht auf diese Kommunen verträgliche Übergangsregelungen vorzusehen.

5 4-4 - Nr. 2b ( 37 Abs. 3) Die diesbezügliche Regelung war auf das Jahr 2008 begrenzt. III. Vergleich des KFA 2009 mit dem KFA 2008 Den nachstehenden Vergleich zwischen den beiden Ausgleichsjahren 2008 und 2009 hat der Hessische Städtetag aufgearbeitet. Er muss die aus diesem Vergleich ersichtlichen Konsequenzen rückläufiger Steuereinnahmen akzeptieren. Die zwischenzeitlich bei einer Ministeranhörung im Oktober 2008 zu Tage getretene positive Entwicklung der Finanzausgleichsmasse ist einer der Wirtschafts- und Finanzkrise folgenden schlechteren Entwicklung gewichen (Beträge in Euro): Anhörung 10/ Anhörung 3/ Ein erstes deutliches Alarmzeichen ist darin zu sehen, dass die Finanzausgleichmasse 2009 bereits auf einer gegenüber dem Ausgleichsjahr 2008 um fast 145 Mio. Euro niedrigeren Verbundmasse aufsetzt (2008: 3,046 Mrd. Euro 2009: 2,901 Mrd. Euro). Folgen hat der Rückgang der Finanzausgleichsmasse nach den Vorstellungen der Landesregierung für die Allgemeinen Finanzzuweisungen (hauptsächlich Schlüsselzuweisungen). Die Kommunen erhalten 2009 um über 54 Mio. Euro weniger an zweckfrei zugewiesenen Mitteln als im Ausgleichsjahr Schlüsselzuweisungen (Beträge in Euro): Anhörung 10/ Anhörung 3/

6 5-5 - Der Vergleich zwischen dem Ausgleichsjahr 2008 und dem derzeitigen Plan zum Haushaltsjahr 2009 ist nachstehend zusammengefasst: Finanzausgleichsmasse: Insgesamt steigt die Finanzausgleichsmasse gegenüber dem Jahr 2008 geringfügig um 19,25 Mio. Euro an. Dafür sind folgende Faktoren ausschlaggebend: Spitzabrechnung aus den Vorjahren: Die Schlussabrechnung der Jahre 2006 und 2007 bringt etwas mehr als 130 Mio. Euro zur Stärkung der Steuerverbundmasse. Wohngeldersparnisse des Landes: Das Land gibt pflichtgemäß seine diesbezüglichen Ersparnisse (gut 11,5 Mio. Euro) weiter, die daraus entstehen, dass die Kommunen die Kosten der Unterkunft nach SGB II zu tragen haben. Krankenhausumlage: Diese aus den Mitteln der kreisfreien Städte und Landkreise stammende Umlage steigt um gut 22,2 Mio. Euro und verstärkt damit in dieser Höhe aus kommunalem Geld! die Finanzausgleichsmasse. Schlüsselzuweisungen: Die Schlüsselzuweisungen will die Landesregierung wie schon dargestellt gegenüber dem Jahr 2008 um gut 54,6 Mio. Euro auf knapp 1,768 Mrd. Euro zurücknehmen. Besondere Finanzzuweisungen: Neben der Zuweisung für die Kulturregion Frankfurt-Rhein-Main in Höhe von 2,477 Mio. Euro sind folgende Änderungen geplant: Im Verkehrsbereich sollen die Mittel für die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistung fast vollständig abgebaut werden um rund 34,5 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro. Dafür sollen die Verkehrsverbünde eine deutliche Mehrförderung gegenüber dem Jahr 2008 erhalten um gut 47 Mio. Euro auf knapp 105 Mio. Euro steigend. Investitionszuweisungen: Um beinahe 52,5 Mio. Euro gegenüber 2008 sollen die Investitionszuweisungen steigen, davon für Investitionen in Krankenhäuser um fast 44,5 Mio. Euro sowie für Verkehrsmaßnahmen im ÖPNV und zur Beseitigung von Verkehrsnotständen um 8 Mio. Euro.

7 6-6 - IV. Abschließende Bemerkung Die mündliche Anhörung am 6. Mai 2009 wird Gelegenheit geben, die hier dargelegten Themen zu vertiefen. Denkbar ist auch, das schon demnächst anstehende Thema KFA 2010 anzuschneiden. Für allfällige Rückfragen steht Ihnen auch vor der Anhörung am 6. Mai 2009 der Unterzeichner gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße (Dr. Jürgen Dieter) Geschäftsführender Direktor

8 7 Hessischer Städtetag Presseinformation Nr. 10/2009 Wiesbaden, den 29. April 2009 Städtische Finanzen nicht unter einer Lawine begraben Das wäre wie eine Lawine, die unsere kommunalen Finanzen vollends begräbt. So schätzt der Vorsitzende des Finanzausschusses des Hessischen Städtetages Dr. Jürgen Barthel die im jetzt vorgelegten Finanzplan des Landes für die Jahre bis 2012 bekundete Absicht ein, den Städten, Gemeinden und Landkreisen ab dem Jahr 2011 jährlich 400 Millionen Euro zu entziehen. Das ruiniert jede finanzschwache Stadt, so Barthel, im Hauptberuf Stadtkämmerer in Kassel. Das können nicht einmal die finanzstärkeren Städte verkraften. Der Finanzausschuss des Hessischen Städtetages erwartet daher, dass das Finanzministerium seine Absicht korrigiert und im nächsten Finanzplan für die Jahre bis 2013 keine Mittelentnahme zu Lasten der Kommunen mehr vorsieht. Dies ist das Ergebnis einer Sitzung dieses Gremiums heute in Wiesbaden. Von einer Lawine spricht Barthel, weil gleich mehrere Verschlechterungen auf die kommunalen Finanzen einstürzen. So müssen die hessischen Städte infolge der Finanzund Wirtschaftskrise massive Einbußen ihrer eigenen Einnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer und ihren Anteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer hinnehmen. Allein dies ist schon kaum zu bewältigen, weil bei rapide sinkenden Einnahmen die Ausgaben für Bildung, Erziehung und Betreuung und vor allem in der Krise die Ausgaben für soziale Hilfen kräftig ansteigen, so der Kasseler Kämmerer. Barthel weist auf weitere, von Politik und Rechtsprechung veranlasste Einschnitte hin: Die Bundesgesetze zur Pendlerpauschale, zur Anrechnung von Krankenkassenbeiträgen und die zahlreichen steuerlichen Entlastungen im Zuge der Konjunkturpakete des Wiesbaden. Frankfurter Straße 2. Telefon (0611) Verantwortlich: Geschäftsführender Direktor Dr. Jürgen Dieter. Telefax (0611)

9 8-2 - Bundes belasten nachhaltig und dauerhaft unsere kommunalen Haushalte. Hinzu kämen die Zinslasten aus den Darlehen für die Konjunkturprogramme, für welche die hessischen Kommunen in den nächsten Jahren auf zunächst gut 50 Millionen Euro an Einnahmen aus dem Finanzausgleich verzichten müssen. Eine Belastung, mit welcher die Städte zwar grundsätzlich einverstanden waren, die jetzt aber in die Gesamtrechnung berücksichtigt werden muss. Unter diesen Umständen könnten die Städte keinen einzigen Euro zusätzlicher Lasten ertragen, so der Finanzsausschussvorsitzende des Hessischen Städtetages. Völlig aussichtslos ist es, einen Entzug von 400 Millionen Euro pro Jahr zu verarbeiten. Für einen solchen massiven Einschnitt fehle es an jedem Vergleich in der Vergangenheit. Barthel erinnert daran, dass das Land in der ersten Hälfte des Jahrzehnts den Kommunen schon einmal drei Jahre lang je gut 50 Mio. Euro vorenthalten hat. Das war hart, aber mit dem jetzigen Vorhaben nicht zu vergleichen, das den fast achtfachen Mittelentzug pro Jahr im Auge hat. Deutlich mehr als ein Fünftel der freien kommunalen Mittel, der so genannten Schlüsselzuweisungen, ginge den Kommunen verloren. Der Finanzausschuss ist zusätzlich enttäuscht, weil die Koalitionsvereinbarung für den 18. Hessischen Landtag Gutes für die Kommunen verheißen hat. Vorsitzender Dr. Barthel: In der Koalitionsvereinbarung ist ein Anteil der Kommunen an der so genannten Steuerverbundmasse des Landes in Höhe von 23 Prozent ausdrücklich festgeschrieben. Von dieser Quote würde nach einem Mittelentzug aus dem kommunalen Finanzausgleich nicht mehr die Rede sein.

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