Lärmtechnische Untersuchung

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1 Stadt Bad Bramstedt P:\Projekte\2018\ VERKEHR\ LÄRM\ Bad Bramstedt, 2. Änd. B Blan Nr. 32B, Verkehrslärm\03 Bearbeitung\Bericht\ SG, Bad Bramstedt, 2. Änd. B Plan Nr. 32B, V1.docx 2. Änderung B Plan Nr. 32B Neubau Wohn und Geschäftshaus Lärmtechnische Untersuchung Auftraggeber: Stadt Bad Bramstedt Bleeck Bad Bramstedt Verkehrslärm nach DIN Bearbeitungsstand: 10. Juli 2018 Verfasser: Wasser und Verkehrs Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Telefon Telefax B. Sc. Annedore Lafrentz Dipl. Ing. (FH) Michael Hinz

2 Inhaltsverzeichnis Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeine Angaben Aufgabenstellung Beschreibung der Situation Verkehrslärm Grundlagen der Beurteilung Beurteilungszeiträume Immissionsorte / Orientierungswerte Lärmschutz in der Bauleitplanung Aktiver Lärmschutz Lärmschutzwall, Lärmschutzwand Passiver Lärmschutz durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN Ermittlung der Geräuschemissionen Eingangsdaten der Berechnung, Straßenverkehr Lästigkeitszuschlag K für lichtzeichengeregelte Knotenpunkte Korrektursummand D v für Geschwindigkeiten Korrektursummand D Stg für Steigungen Korrektursummand D StrO für Straßenoberflächen Bezugsjahr, Verkehrsstärken und Lkw Anteil Eingangsdaten der Berechnung, Schienenverkehr Korrektursummand c1 für Fahrbahnarten, Bahnübergänge Korrektursummand c2 für Fahrflächenzustand Korrektursummand K Br und K LM für Brücken Korrektursummand K L für Auffälligkeit von Eisenbahngeräuschen Bezugsjahr und Verkehrsstärken Bestimmung der Beurteilungspegel Ausgangssituation Situation mit Lärmschutz Variante aktiver Lärmschutz Variante passiver Lärmschutz Lärmschutzmaßnahmen Zusammenfassung und Empfehlung Aufgabenstellung Zusammenfassung Fazit Literaturverzeichnis... 20

3 Tabellenverzeichnis Seite 3 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 2.1: Orientierungswerte nach DIN / Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV... 7 Tabelle 3.1: Lärmpegelbereiche in Anlehnung an die DIN Tabelle 4.1: Maßgebende Verkehrsstärken der Straßenabschnitte Prognose Tabelle 4.2: Verkehrsstärke Eisenbahn Art und Anzahl der Züge (Strecke 9121) ANHANGSVERZEICHNIS Berechnungsgrundlagen... Anhang 1 Emissionsberechnung Straße... Anhang 1.1 Emissionsberechnung Schiene... Anhang 1.2 Darstellung der Berechnungsergebnisse, freie Schallausbreitung... Anhang 2 Lageplan mit Ausbreitungsberechnung TAG, 8,0 m / 2,00 m über Gelände... Anhang 2.1 Lageplan mit Ausbreitungsberechnung NACHT, 8,0 m über Gelände... Anhang 2.2 Tabelle mit Beurteilungspegeln und Lärmpegelbereichen... Anhang 2.3 Darstellung der Berechnungsergebnisse, mit Gebäudekonzept... Anhang 3 Variante aktiver Lärmschutz, Immissionsorten und Beurteilungspegel... Anhang 3.1 Variante passiver Lärmschutz, Immissionsorten und Beurteilungspegel... Anhang 3.2 Festsetzungsempfehlungen... Anhang 4 Variante aktiver und passiver Lärmschutz... Anhang 4.1 Variante passiver Lärmschutz... Anhang 4.2

4 1 Allgemeine Angaben Seite 4 1 Allgemeine Angaben 1.1 Aufgabenstellung In der Stadt Bad Bramstedt ist über die 2. Änderung des B Plans Nr. 32B der Neubau eines Wohn und Geschäftshauses an der Einmündung Landweg (K 111) / König Christian Straße, östlich der König Christian Straße und westlich der Bahnstrecke 9121 Hamburg Altona Neumünster geplant. Mit dieser lärmtechnischen Untersuchung sind die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Wohnund Geschäftsbebauung darzulegen und bei Bedarf Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm zu bestimmen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die berechneten Beurteilungspegel mit den Orientierungswerten des Beiblattes 1, DIN "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 [1] zu vergleichen. Sofern die Orientierungswerte überschritten werden, sind Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln. Als Abwägungsspielraum der städtebaulichen Planung werden die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV [2] herangezogen.

5 1 Allgemeine Angaben Seite Beschreibung der Situation Der Geltungsbereich des B Planes Nr. 32B befindet sich etwa in der Mitte der Stadt Bad Bramstedt westlich des Bahnhofs. Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Rand des Geltungsbereichs und beschreibt die Fläche zwischen der König Christian Straße und der Bahnstrecke Nördlich wird das Planungsgebiet durch den Landweg (K 111) begrenzt. Westlich verläuft die König Christian Straße und östlich die Eisenbahnstrecke Im Süden befindet sich eine bestehende Bebauung. In Bild 1.1 wird die Lage des B Plan Geltungsbereichs sowie des Planungsgebietes (dunkelblau) gezeigt. Bild 1.1: Übersichtslageplan

6 2 Verkehrslärm Seite 6 2 Verkehrslärm 2.1 Grundlagen der Beurteilung Zur angemessenen Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung nach 1 Abs. 5 BauGB [3] wird üblicherweise die Anwendung der DIN [4] mit den im Beiblatt 1 zur DIN [1] genannten Orientierungswerten empfohlen. Die Orientierungswerte sind dabei aber weder Bestandteil der Norm, noch sind sie Grenzwerte. Sie sind als sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Die Hinweise zur Anwendung der Orientierungswerte weisen darauf hin, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswegen, die Orientierungswerte oft nicht eingehalten werden können. In diesem Fall sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Bei hohen Beurteilungspegeln können entsprechend Abschnitt 5.6 der DIN die Innenräume durch schalldämmende Außenbauteile, in der Regel Fassaden und Fenster, geschützt werden. Für ausreichende Belüftung auch bei geschlossenen Fenstern müssen gegebenenfalls schalldämmende Lüftungseinrichtungen eingebaut werden. Die Ausbreitungsberechnung des Straßenverkehrslärms erfolgt nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen, RLS 90 [5] und für den Schienenverkehrslärm auf der Grundlage der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Schall 03 [6] mit dem Programm SoundPLAN. Die Beurteilung erfolgt anhand des Beiblattes 1 zur DIN [1]. Als Abwägungsspielraum der städtebaulichen Planung werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [2] herangezogen. 2.2 Beurteilungszeiträume Die Lärmeinwirkungen werden anhand eines Beurteilungspegels bewertet. Hierzu werden Geräusche mit stark schwankendem Schallpegel auf den Pegel eines konstanten Geräusches umgerechnet, der im Beurteilungszeitraum der Schallenergie des tatsächlichen Geräusches entspricht. Die Beurteilungszeiträume sind wie folgt definiert: TAG: NACHT: von bis Uhr eine Beurteilungszeit von 16 Stunden von bis Uhr eine Beurteilungszeit von 8 Stunden 2.3 Immissionsorte / Orientierungswerte Lage der Immissionsorte Entsprechend des Beiblattes 1 zur DIN [1] sollten die Orientierungswerte am Rand der Bauflächen oder am Rand der überbaubaren Grundstücksflächen eingehalten werden; die gegebenenfalls errichteten Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches eines B Plangebietes sind dabei außer Acht zu lassen.

7 2 Verkehrslärm Seite 7 Für die lärmtechnischen Berechnungen wird die Höhe der Immissionsorte in Erdgeschossen bei 2,40 m festgelegt; jedes weitere Geschoss geht mit einer Höhe von 2,80 m in die Berechnungen ein. Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN , Abschnitt3.16 [7] sind folgende Räume: Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen; Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten; Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien; Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen; Büroräume; Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Immissionsorte in Außenwohnbereichen (Garten, Terrasse, Balkon) sind gemäß der DIN [4] nicht maßgeblich zur Beurteilung. Die berechneten Pegel werden jedoch informativ aufgeführt und beurteilt. Für Außenwohnbereiche in der Nähe von Gebäuden wie z.b. Terrassen sind die Beurteilungspegel der Erdgeschosse zugrunde zu legen. Die im Lageplan dargestellten Isophonen in einer Höhe von 2,0 m über dem Gelände werden zur Beurteilung z.b. für Gärten und Liegewiesen herangezogen. Orientierungswerte / Immissionsgrenzwerte Die Orientierungswerte gemäß des Beiblattes 1 zur DIN [1] sind maßgeblich für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Im Rahmen der Abwägung werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [2] hinzugezogen. Tabelle 2.1: Orientierungswerte nach DIN / Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV Nr Nutzungsart Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Orientierungswert Immissionsgrenzwert DIN BImSchV Tag Nacht Tag Nacht / / 57 db(a) 47 db(a) 50 db(a) 40 db(a) 59 db(a) 49 db(a) 55 db(a) 45 db(a) 59 db(a) 49 db(a) 60 db(a) 50 db(a) 64 db(a) 54 db(a) 5 Gewerbegebiete (GE), Kerngebiet (MK)* 65 db(a) 55 db(a) 69 db(a) 59 db(a) 6 sonstige Sondergebiete (SO) soweit schutzbedürftig db(a) db(a) / / * Die Kerngebiete (MK) werden entsprechend der 16. BImSchV wie Mischgebiete beurteilt.

8 3 Lärmschutz in der Bauleitplanung Seite 8 3 Lärmschutz in der Bauleitplanung Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von Gewerbelärm, Verkehrswegen und Wohnen die Belange des Lärmschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung sind: die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen, aktiver Lärmschutz durch den Bau von Lärmschutzwänden und wällen (s. Abschnitt 3.1), Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart, dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten hin orientiert werden, passiver Lärmschutz an den Gebäuden durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 [7] (s. Abschnitt 3.2). 3.1 Aktiver Lärmschutz Lärmschutzwall, Lärmschutzwand Eine häufige Möglichkeit zum Schutz der geplanten Bebauung vor Verkehrslärm der umliegenden Straßen ist die Errichtung von Lärmschutzwällen bzw. wänden. Hinsichtlich der Schutzwirkung sind Lärmschutzwälle oder Lärmschutzwände bzw. Kombination aus beiden als gleichwertig zu betrachten, so dass hier für die Wahl der geeigneten Konstruktion die Belange der Wirtschaftlichkeit, der Landschaftspflege und der Eingriff in Grundeigentum (Flächeninanspruchnahme) ausschlaggebend sind. Lärmschutzwände aus Holz, Metall oder Beton bestehen aus Elementen, die im Regelfall hochabsorbierend ausgebildet sind, so dass der reflektierende Schall bereits erheblich reduziert wird. Diese Elemente werden zwischen Stahlstützen, die auf Bohrpfählen gegründet sind, eingeschoben. Die Flächeninanspruchnahme ist aufgrund der geringen Breite zuzüglich eines Unterhaltungsstreifens gering. Demgegenüber stehen jedoch hohe Herstellungskosten, ein hoher Unterhaltungsaufwand sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Aus ökologischer Sicht fügt sich ein Lärmschutzwall mit einer an die Umgebung angepassten Bepflanzung optimal in das Landschaftsbild ein. Positiv sind die geringen Herstellungskosten und keine aufwendige Unterhaltung. Lärmschutzwälle, die aus aufgesetzten Bodenmassen bestehen, haben unter Berücksichtigung der Standsicherheit jedoch einen großen Bedarf an Grund und Boden.

9 3 Lärmschutz in der Bauleitplanung Seite Passiver Lärmschutz durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 Die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind in der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Teil 1 festgelegt. In Schleswig Holstein gilt derzeit die DIN 4109 aus dem Jahre Im Januar 2018 wurde die überarbeitete DIN [7] veröffentlicht, die in Schleswig Holstein jedoch bis heute nicht verwaltungsrechtlich eingeführt ist. Zur Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik wird diese jedoch als Grundlage für die Bestimmung der Anforderungen an die Außenbauteile verwendet, da sie einen deutlich höheren Schutz des Nachtschlafes berücksichtigt. Zur Darstellung der Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Bebauungsplänen erfolgt eine Einteilung des Geltungsbereiches in Lärmpegelbereiche nach DIN [7]. Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche erfolgt unabhängig von den Gebietsnutzungen und den dazugehörigen Orientierungs bzw. Immissionsgrenzwerten. Hierbei ist lediglich die Höhe des Beurteilungspegels maßgebend. Auf der Grundlage der Beurteilungspegel wird der maßgebliche Außenlärmpegel im Sinne der DIN [7] gebildet und die Lärmpegelbereiche nach Tabelle 7 bestimmt. Die dort genannten maßgeblichen Außenlärmpegel beziffern jeweils die obere Grenze eines Lärmpegelbereiches. In Abhängigkeit der Lärmpegelbereiche erfolgt die Festlegung von erforderlichen gesamten Bau Schalldämmmaßen der Außenbauteile eines Gebäudes. Unter deren Berücksichtigung ist die Einhaltung der erforderlichen Innenraumpegel innerhalb der Gebäude gewährleistet. Die Lärmpegelbereiche haben keine Auswirkungen auf die Bereiche außerhalb von Gebäuden. Entsprechend des heutigen Kenntnisstandes der Forschung besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko ab einem dauerhaften Pegel von 65 db(a). Tabelle 3.1 zeigt jedoch, dass erhöhte Anforderungen an die Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen bereits ab einem maßgeblichen Außenlärmpegel von 60 db(a) gestellt werden. Für Bettenräume in Krankenanstalten ist ein erforderliches Schalldämmmaß von mindestens 35 db und für übrige Räume von mindestens 30 db einzuhalten. Entsprechend der heutigen Praxis und der üblichen Bauweise werden Schalldämmmaße von 30 db unter der Umsetzung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht, so dass die Festsetzung der Lärmpegelbereiche I und II für Wohn und Büronutzung keine Rolle spielen. Tabelle 3.1: Lärmpegelbereiche in Anlehnung an die DIN maßgeblicher Außenlärmpegel [db(a)] Lärmpegelbereich (LPB) nach DIN 4109 erforderliches Schalldämmmaß der Außenbauteile R'w,ges in [db] berechnet nach Gleichung (6) DIN Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches bis 55 I > 55 bis 60 II > 60 bis 65 III > 65 bis 70 IV > 70 bis 75 V > 75 bis 80 VI > 80 VII 1) Die Anforderungen sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 1) 1) 1)

10 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite 10 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Bei der Berechnung des Verkehrslärms werden folgende Straßenzüge und Eisenbahnstrecken als maßgeblich berücksichtigt: Landweg (K 111), König Christian Straße, Eisenbahnstrecke Nr Die Lage der Schallquellen wird auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten Entwurfes zum B Plan Nr. 32B sowie auf der Basis der digitalen Vermessungsdaten modelliert. Für die Topografie werden die dort genannten Höhen verwendet. Der Geltungsbereich des B Planes Nr. 32B liegt auf Höhen zwischen ca. +11,0 m ü NN und ca. +12,0 m über NN. Die Streckenabschnitte der Kreisstraße K 111 (Landweg), der König Christian Straße sowie der Eisenbahnstrecke liegen ebenfalls auf diesen Höhen. 4.1 Eingangsdaten der Berechnung, Straßenverkehr Die Berechnung des Verkehrslärms erfolgt entsprechend der Vorgaben der RLS 90 [5] Lästigkeitszuschlag K für lichtzeichengeregelte Knotenpunkte Im Untersuchungsabschnitt ist am Knotenpunkt Landweg (K 111) / König Christian Straße eine Lichtsignalanlage vorhanden. Die entsprechenden Pegelkorrekturen werden in der Berechnung berücksichtigt Korrektursummand D v für Geschwindigkeiten Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten der maßgeblichen Streckenabschnitte wurden im Zuge der Ortsbesichtigung festgestellt. Im Zuge der lärmtechnischen Berechnungen werden folgende Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw berücksichtigt: Landweg (K 111): 50 km/h König Christian Straße: 50 km/h Korrektursummand D Stg für Steigungen Die zu untersuchenden Straßenabschnitte weisen keine Steigungen >5% auf, so dass der Korrektursummand D Stg mit 0 db(a) in den Berechnungen einzusetzen ist Korrektursummand D StrO für Straßenoberflächen In den zu untersuchenden Straßenabschnitten der Kreisstraße K 111 und der König Christian Straße sind die Fahrbahnen in Asphalt vorhanden. Der Korrektursummand D StrO für Straßenoberflächen geht mit 0 db(a) in die Berechnung ein.

11 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite Bezugsjahr, Verkehrsstärken und Lkw Anteil Die Verkehrsstärken der zu untersuchenden Straßenabschnitte wurden dem Verkehrsgutachten zum B Plan Nr. 57 [8] für das Prognosejahr 2030 entnommen. Die Aufteilung des DTV auf den TAG und NACHT Zeitraum wird entsprechend typischer Tagesganglinien des Verkehrsaufkommens mit 95% am Tag und mit 5% in der Nacht angenommen. Die maßgebenden Verkehrsstärken stellen sich folgendermaßen dar: Tabelle 4.1: Maßgebende Verkehrsstärken der Straßenabschnitte Prognose 2030 Straßenabschnitt M t p t SV t M n p n SV n [Kfz/24h] [SV/24h] [Kfz/h] [%] [SV/h] [Kfz/h] [%] [SV/h] Landweg (K 111) West ,6% ,6% 1 Landweg (K 111) Ost ,5% ,5% 1 König Chris ti an Straße DTV, davon SV ,4% ,4% 1 Die Straßenzüge werden im Zuge der lärmtechnischen Berechnungen als Linienschallquellen berücksichtigt. Alle Randparameter für die Berechnung werden mit den dazugehörigen Korrekturzuschlägen und Geschwindigkeiten im Anhang 1.1 in tabellarischer Form gezeigt. 4.2 Eingangsdaten der Berechnung, Schienenverkehr Die Berechnung des Eisenbahnlärms der Eisenbahnstrecke Nr erfolgt entsprechend der Vorgaben der Schall 03 (2015) [6]. Durch die AKN Eisenbahn GmbH wurden die geplanten Verkehrsdaten für den Prognosehorizont 2030 mitgeteilt Korrektursummand c1 für Fahrbahnarten, Bahnübergänge Entsprechend der Auskunft sind Schwellengleise als Fahrbahnart anzusetzen. Nördlich des Planungsgebietes befindet sich ein Bahnübergang, der mit entsprechenden Pegelkorrekturen zu berücksichtigen ist Korrektursummand c2 für Fahrflächenzustand Der betrachtete Streckenabschnitt weist gemäß Betreiberauskunft keine besonderen akustischen Maßnahmen an der Schiene auf. Es handelt sich um einen durchschnittlichen Fahrflächenzustand, so dass Korrektursummand c2 nicht zu berücksichtigen ist Korrektursummand K Br und K LM für Brücken Im betrachteten Streckenabschnitt sind keine Brücken vorhanden. Es sind keine Pegelkorrekturen anzusetzen Korrektursummand K L für Auffälligkeit von Eisenbahngeräuschen Der betrachtete Streckenabschnitt weist keine Rangier und Umschlagsbahnhöfe sowie Kurvenradien unter 500 m auf. Es sind daher keine Zuschläge zu berücksichtigen.

12 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite Bezugsjahr und Verkehrsstärken Entsprechend der Angaben der AKN werden die zukünftigen Verkehrsstärken für die schalltechnische Berechnung folgendermaßen angegeben: Tabelle 4.2: Verkehrsstärke Eisenbahn Art und Anzahl der Züge (Strecke 9121) Zugart Zuganzahl v Traktion Tag Nacht km/h Reisezug / Leerzug Güterzug Summe Da für die Güterzüge aufgrund täglicher Schwankungen keine genauen Längenangaben vorhanden sind, wird zum Ansatz auf der sicheren Seite die Maximallänge angenommen Das Streckengleis wird im Zuge der schalltechnischen Berechnungen als Linienschallquelle berücksichtigt. Alle Randparameter für die Berechnung werden mit den dazugehörigen Korrekturzuschlägen und Geschwindigkeiten im Anhang 1.2 in tabellarischer Form gezeigt.

13 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite Bestimmung der Beurteilungspegel Ausgangssituation Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt in Form von Isophonen zur Darstellung der Lärmausbreitung. Diese wird exemplarisch für eine Höhe von 8,00 m über dem Gelände durchgeführt und entspricht der Höhe von dreigeschossiger Bebauung; dort werden die höchsten Beurteilungspegel erwartet. Anhang 2.1 zeigt die Ausbreitungsberechnung für den TAG und Anhang 2.2 für die NACHT. Im Anhang 2.1 werden zusätzlich Isophonen in 2,0 m Höhe zur Abbildung der Situation in den Außenwohnbereichen gezeigt. Die Situation im Bereich des B Plangebietes wird durch den Straßenverkehrslärm sowie den Eisenbahnlärm bestimmt. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen insbesondere im Einwirkungsbereich der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Landweg (K 111) / König Christian Straße im Beurteilungszeitraum TAG Beurteilungspegel bis 68 db(a) sowie im Beurteilungszeitraum NACHT Beurteilungspegel bis 60 db(a). Der Orientierungswert TAG des Beiblattes zur DIN [1] von 60 db(a) wird im gesamten Planungsgebiet überschritten. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [2] von 64 db(a) wird nahezu im gesamten Planungsgebiet überschritten. Für ebenerdige Außenwohnbereiche werden die Orientierungswerte gänzlich und die Immissionsgrenzwerte größtenteils überschritten. Im Beurteilungszeitraum TAG sind Lärmpegel von 64 bis 68 db(a) im Geltungsbereich vorhanden. Im Beurteilungszeitraum NACHT zeigt die Berechnung Lärmpegel von 58 bis 61 db(a). Somit wird auch in diesem Beurteilungszeitraum der Orientierungswert NACHT des Beiblattes zur DIN [1] von 50 db(a) sowie der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [2] von 54 db(a) im gesamten Planungsgebiet überschritten. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des B Planes Nr. 32B weist damit Beurteilungspegel aus Verkehrslärm auf, die während jeder Beurteilungszeit oberhalb der in der Abwägung heranziehbaren Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [2] liegen. Zum Schutz der Bebauung sind daher Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

14 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite Situation mit Lärmschutz Der Beurteilung der Situation mit Lärmschutz liegt ein Gebäudekonzeptes des Raumbaustudios Berit Offen (Stand ) eines viergeschossigen Wohn und Geschäftshauses zu Grunde. Die Positionierung des Gebäudes auf dem Grundstück sowie die Eigenabschirmung zwischen Vorder und Rückseite des Gebäudes hat zur Folge, dass sich die Addition der beiden Verkehrslärmquellen Straße und Schiene abschwächt. So fällt die Seine an der Westfassade aufgrund der Abschirmung durch das eigene Gebäude weniger ins Gewicht. Für die Ostfassade gilt dies für die Straßen. Dieser Umstand hat zur Folge, dass der über die freie Schallausbreitung ohne eigene Abschirmung berechnete Lärmpegelbereich V in den Lärmpegelbereich IV sinkt Variante aktiver Lärmschutz Zum Schutz des Wohn und Geschäftshauses vor Verkehrslärm der untersuchten Straßenabschnitte und der Eisenbahnstrecke 9121 wird eine Variante des aktiven Lärmschutzes anhand des Gebäudekonzeptes untersucht. Aufgrund der sehr starken Ausnutzung des Grundstückes durch den Baukörper und die Verkehrsanlagen sind die Flächen zur Einrichtung aktiver Lärmschutzmaßnahmen wie einer Lärmschutzwand oder eines Lärmschutzwalles stark eingeschränkt. Eine Berechnung der Beurteilungspegel am Gebäude unter Berücksichtigung zweier 4,00 m hohen Lärmschutzwände sowohl nordwestlich zur signalisierten Einmündung als auch an der östlichen Grundstücksgrenze zur Bahnstrecke zeigt, dass weiterhin teilweise im 2. OG sowie im 3. OG die Immissionsgrenzwerte nachts nicht eingehalten werden können. Hier verbleiben Grenzwertüberschreitungen um bis zu 2 db(a). An den westlichen Fassaden zur König Christian Straße verbleiben in allen Stockwerken Grenzwertüberschreitungen, da hier die Positionierung einer Lärmschutzwand aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Da weiterhin eine städtebauliche Einfügung einer derartigen Lärmschutzwand entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze bei geringem abschirmendem Effekt nicht zu akzeptieren ist, wird nur die Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke 9121 als sinnvoll erachtet. Aus den Berechnungen, dargestellt in Anhang 3.1 wird deutlich, dass ein aktiver Lärmschutz an der östlichen Grundstücksgrenze zur Abschirmung der Bahnstrecke 9121 dazu führt, dass die dortigen Grenzwertüberschreitungen deutlich reduziert werden können. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [2] von 64 db(a) am TAG wird jedoch insbesondere zur König Christian Straße hin um bis zu 3 db(a) überschritten. Zur Bahnstrecke 9121 sowie nach Süden hin wird der Immissionsrichtwert TAG dagegen eingehalten und um bis zu 12 db(a) unterschritten. In der NACHT kommt es weiterhin an allen straßenseitigen und bahnseitigen obersten Immissionsorten zu Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes von 54 db(a). Sie liegen bahnseitig mit bis zu 2 db(a) niedriger, als dies straßenseitig mit bis zu 3 db(a) der Fall ist. Die verbleibenden Restbetroffenheiten führen dazu, dass noch an der nördlichen und westlichen Fassade der Lärmpegelbereich IV in allen Stockwerken erforderlich wird. An der östlichen Fassade verbleibt der Lärmpegelbereich II bis III und an der südlichen Fassade der Lärmpegelbereich III bis IV.

15 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite Variante passiver Lärmschutz Zum Schutz des Wohn und Geschäftshauses vor Verkehrslärm der untersuchten Straßenabschnitte und der Eisenbahnstrecke 9121 wird eine Variante des passiven Lärmschutzes anhand des Gebäudekonzeptes untersucht. Entsprechend der Ausführungen im Abschnitt 3 werden ab einem maßgeblichen Außenlärmpegel von 60 db(a) erhöhte Anforderungen an die verwendeten Außenbauteile von Gebäuden gestellt. Die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels erfolgt nach Vorgaben der DIN [9]. Der maßgebliche Außenlärmpegel bei freier Schallausbreitung und die sich daraus ergebenden Lärmpegelbereiche sind im Anhang 2.1 bzw. 2.2 grafisch dargestellt. Für die Situation mit dem Gebäudekonzept und der damit eintretenden Eigenabschirmung durch das Gebäude werden im Anhang 3.2 die Daten tabellarisch für die untersuchten Immissionsorte dargestellt. Es wird deutlich, dass aufgrund der Abschirmung und des damit geringeren Beitrages der Bahnstrecke 9121 an den straßenseitigen Immissionsorten der Lärmpegelbereich V nicht mehr erreicht wird. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [2] von 64 db(a) am TAG wird jedoch insbesondere zur König Christian Straße hin um bis zu 3 db(a) überschritten. Zur Bahnstrecke 9121 sowie nach Süden hin wird der Immissionsrichtwert TAG dagegen eingehalten und um bis zu 4 db(a) unterschritten. In der NACHT kommt es weiterhin an allen Immissionsorten zu Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes von 54 db(a). Sie liegen bahnseitig mit bis zu 6 db(a) höher, als dies straßenseitig mit bis zu 3 db(a) der Fall ist.

16 5 Lärmschutzmaßnahmen Seite 16 5 Lärmschutzmaßnahmen Zum Schutz der Bebauung der 2. Änderung des B Planes Nr. 32B sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Im Folgenden werden die aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen beschrieben. Die grafische Darstellung ist im Lageplan im Anhang 4.1 enthalten. 1. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze in der Fläche LS aktiv ist die Errichtung einer Lärmschutzwand mit 4,0 m Höhe empfehlenswert. 2. Zur Einhaltung unbedenklicher Innenraumpegel in schutzbedürftigen Räumen in der Fläche mit der Bezeichnung LPB IV oder V sind die gesamten Bau Schalldämmmaße in der Summe aller Außenbauteile entsprechend Lärmpegelbereich IV oder V der DIN [7] in allen Geschossen einzuhalten. 3. In der Fläche mit der Bezeichnung LPB IV gilt für die der Bahnstrecke zugewandten Gebäudeseiten Lärmpegelbereich III der DIN [7]. 4. Für alle schutzbedürftigen Räume wird empfohlen, schalldämmende Lüftungselemente vorzusehen. 5. Von Außenwohnbereichen (Terrassen, Balkonen) im herkömmlichen Sinne, ausgenommen an der durch die Lärmschutzwand abgeschirmten Ostfassaden, ist abzuraten. Sollten dennoch Balkone vorgesehen werden, sind diese ebenfalls mit schalldämmenden Elementen gegen den Verkehrslärm zu schützen. Sollte die Installation der Lärmschutzwand nicht erfolgen, entfallen die Punkte 1 und 3. Ein zusätzlicher Lärmschutz der Außenwohnbereiche entsprechend Punkt 5 gilt auch für die der Bahnstrecke zugewandten Gebäudeseiten. Die grafische Darstellung ist im Lageplan im Anhang 4.2 enthalten.

17 6 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 17 6 Zusammenfassung und Empfehlung 6.1 Aufgabenstellung In der Stadt Bad Bramstedt ist über die 2. Änderung des B Plans Nr. 32B der Neubau eines Wohn und Geschäftshauses an der Einmündung Landweg (K 111) / König Christian Straße, östlich der König Christian Straße und westlich der Bahnstrecke 9121 Hamburg Altona Neumünster geplant. Mit dieser lärmtechnischen Untersuchung sind die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Wohnund Geschäftsbebauung darzulegen und bei Bedarf Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm zu bestimmen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die berechneten Beurteilungspegel mit den Orientierungswerten des Beiblattes 1, DIN "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 [1] zu vergleichen. Sofern die Orientierungswerte überschritten werden, sind Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln. Als Abwägungsspielraum der städtebaulichen Planung werden die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV [2] herangezogen. 6.2 Zusammenfassung Die Situation im Bereich des B Plangebietes wird durch den Straßenverkehrslärm sowie den Eisenbahnlärm bestimmt. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen bei freier Schallausbreitung im Beurteilungszeitraum TAG Beurteilungspegel bis 68 db(a) sowie im Beurteilungszeitraum NACHT Beurteilungspegel bis 62 db(a). Der Geltungsbereich soll als Mischgebiet (MI) ausgewiesen werden. Im Beurteilungszeitraum TAG wird der Orientierungswert des Beiblattes zur DIN [1] von 60 db(a) im gesamten Gebiet sowie der Immissionsgrenzwert TAG der 16. BImSchV [2] von 64 db(a) nahezu im gesamten Planungsgebiet überschritten. Auch die angestrebte Aufenthaltsqualität für Außenwohnbereiche fällt nur direkt in der Mitte des Geltungsbereiches unterhalb des Immissionsgrenzwertes. Im Beurteilungszeitraum NACHT wird der Orientierungswert des Beiblattes zur DIN [1] von 50 db(a) sowie der Immissionsgrenzwert NACHT der 16. BImSchV [2] von 54 db(a) im gesamten Planungsgebiet überschritten. Es sind Lärmpegel bis zu 62 db(a) vorhanden. Zum Schutz der Bebauung sind daher Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die Anlage von aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ausschließlich an der östlichen Grundstücksgrenze zur Bahnstrecke 9121 sinnvoll. Bei der dortigen Lage können die weitreichendsten Effekte der Lärmminderung für die Ostfassade des geplanten Gebäudes erreicht werden. Eine Abschirmung des Straßenverkehrslärms ist aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit kaum realisierbar und erzielt keine wesentliche Lärmminderung. Die Berechnung der Beurteilungspegel und maßgeblichen Außenlärmpegel für das geplante Wohnund Geschäftshaus zeigt, dass an allen Fassaden maximal der Lärmpegelbereich IV mit einem gesamten Bauschalldämmmaß von 40 db für Wohn, Schlaf und Unterrichtsräume ausreichend ist. Dass ein höherer Lärmpegelbereich nicht erreicht wird, liegt in der Eigenabschirmung des Gebäudes jeweils gegenüber der rückwärtig gelegenen Schallquellen und seiner südlichen Lage begründet.

18 6 Zusammenfassung und Empfehlung Seite Fazit Zum Schutz der Bebauung im Geltungsbereich der 2. Änderung des B Planes Nr. 32B kommen sowohl aktive als auch passive Lärmschutzmaßnahmen in Betracht. Mit den vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen werden gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse unabhängig von der Raumnutzung gewährleistet, so dass die dargestellten Varianten als gleichwertig zu sehen sind. Im Folgenden wird ein Beispiel zur Festsetzung der Variante des aktiven Lärmschutzes genannt. Die Texte beziehen sich auf die Flächen mit der Umgrenzung für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG [10] gemäß der Darstellung im Anhang 4.1. Im Feld mit der Bezeichnung LS aktiv ist die Errichtung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4,00 m über der Schienenoberkante des Gleises erforderlich. Im Feld mit der Bezeichnung LPB IV oder LBP V sind zur Einhaltung der Innenraumpegel für alle Fassaden mit schutzbedürftigen Räumen die Außenbauteile entsprechend des Lärmpegelbereiches IV bzw. V der DIN auszubilden. Das gesamte Bau Schalldämmmaß R w,ges für die Summe aller Außenbauteile von Wohn und Unterrichtsräumen ist mit mindestens 40 db im LPB IV und mit mindestens 45 db im LPB V vorzusehen; für Büroräume darf das gesamte Bau Schalldämmmaß R w,ges um 5 db gesenkt werden. Im Feld mit der Bezeichnung LPB IV sind zur Einhaltung der Innenraumpegel für alle der Bahnstrecke zugewandten Fassaden mit schutzbedürftigen Räumen die Außenbauteile entsprechend des Lärmpegelbereiches III der DIN auszubilden. Das gesamte Bau Schalldämmmaß R w,ges für die Summe aller Außenbauteile von Wohn und Unterrichtsräumen ist mit mindestens 35 db vorzusehen; für Büroräume darf das gesamte Bau Schalldämmmaß R w,ges um 5 db gesenkt werden. Die Schalldämmmaße sind durch alle Außenbauteile eines Raumes gemeinsam zu erfüllen und in Abhängigkeit des Verhältnisses der Außenwandfläche zur Grundfläche gegebenenfalls mit Korrekturfaktoren zu versehen (siehe DIN , Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen). Für alle schutzbedürftigen Räume wird empfohlen, schalldämmende Lüftungselemente vorzusehen. Die Berechnung des zu erbringenden bewerteten Schalldämmmaßes der Umfassungsbauteile eines Raumes ist jeweils für das tatsächliche Objekt durch einen Sachverständigen (Architekt, Bauphysiker) zu berechnen. Ebenerdige Außenwohnbereiche an den Nord und Westseiten der Bebauung werden ausgeschlossen. Nach Süden ausgerichtete ebenerdige Außenwohnbereiche sowie Balkone sind mit schalldämmenden Bauteilen gegen Verkehrslärm zu schützen. Ausnahmen von den Festsetzungen können zugelassen werden, soweit durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen.

19 6 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 19 Sollte keine Lärmschutzwand installiert werden, gilt die Darstellung im Anhang 4.2. Die textlichen Festsetzungen sind dementsprechend anzupassen (Absätze 1 und 3 entfallen; Aussagen nach Absatz 7 gelten für alle Gebäudeseiten). Aufgestellt: Neumünster, 10. Juli 2018 i.a. Annedore Lafrentz Bachelor of Science ppa. Michael Hinz Dipl. Ing. (FH) Wasser und Verkehrs Kontor

20 7 Literaturverzeichnis Seite 20 7 Literaturverzeichnis [1] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , Beiblatt 1, [2] BGBl. I S.1036, Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BImSchG 16.BImSchV, [3] Baugesetzbuch, [4] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , [5] Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS 90, [6] Deutsche Bundesbahn Bundesbahn Zentralamt München, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, [7] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, [8] Wasser und Verkehrs Kontor, Bad Bramstedt, Verkehrsgutachten zur Eintwicklung eines Wohngebietes im Zuge der Bimöhler Straße (K 111) (B Plan Nr. 57). [9] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, [10] BGBl. I S.3830, Bundes Immissionsschutzgesetz BImSchG,

21 Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Emissionsberechnung Straße Legende Straße Straßenname Abschnitt Abschnitt DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr M Tag Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Tag p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag M Nacht Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Nacht p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht vpkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag vpkw Nacht km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Nacht vlkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Tag vlkw Nacht km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Nacht D Stg db(a) Zuschlag für Steigung DStro db(a) Zuschlag für Straßenoberfläche D Refl db(a) Zuschlag für Mehrfachreflexionen LmE Tag db(a) Emissionspegel Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel Nacht Anhang 1.1 Seite 1 SoundPLAN 8.0 Projekt-Nr.: Berechnungs-Nr.: 2000

22 Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Emissionsberechnung Straße Straße Abschnitt DTV Kfz/24h M Tag Kfz/h p Tag % M Nacht Kfz/h König-Christian-Straße ,8 36 2, ,0 0,0 0,0 58,2 48,4 Landweg (K 111) West ,6 45 2, ,0 0,0 0,0 59,0 49,2 Landweg (K 111) Ost ,5 27 2, ,0 0,0 0,0 56,8 47,0 p Nacht % vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h D Stg db(a) DStro db(a) D Refl db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) SoundPLAN 8.0 Anhang 1.1 Seite 2 Projekt-Nr.: Berechnungs-Nr.: 2000

23 Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Emissionsberechnung Schienenverkehr Eisenbahnstrecke Nr Gleis: 9121 Richtung: 1 Abschnitt: 1 Km: Zugart Anzahl Züge Geschwin- Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Name Tag nachts digkeit je Zug Max Tag nachts km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m 7 LINT 41 20,0 6, ,9 50,0-66,7 47,8-6 VT A, 2 Einh. 6,0 2, ,7 47,8-65,0 46,0-5 Güterzug, 2-achsig 1,0 1, ,2 49,6-70,3 52,6-7 LINT 41 20,0 6, ,9 50,0-66,7 47,8 - - Gesamt 47,0 15, ,1 55,5-73,6 55,4 - Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn Eisenbahnstrecke Nr Gleis: 9121 Richtung: 1 Abschnitt: 2 Km: Zugart Anzahl Züge Geschwin- Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Name Tag nachts digkeit je Zug Max Tag nachts km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m 7 LINT 41 20,0 6, ,5 50,0-72,3 47,8-6 VT A, 2 Einh. 6,0 2, ,3 47,8-70,5 46,0-5 Güterzug, 2-achsig 1,0 1, ,1 49,6-76,1 52,6-7 LINT 41 20,0 6, ,5 50,0-72,3 47,8 - - Gesamt 47,0 15, ,7 55,5-79,3 55,4 - Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Bahnübergang Eisenbahnstrecke Nr Gleis: 9121 Richtung: 1 Abschnitt: 3 Km: Zugart Anzahl Züge Geschwin- Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Name Tag nachts digkeit je Zug Max Tag nachts km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m 7 LINT 41 20,0 6, ,9 50,0-66,7 47,8-6 VT A, 2 Einh. 6,0 2, ,7 47,8-65,0 46,0-5 Güterzug, 2-achsig 1,0 1, ,2 49,6-70,3 52,6-7 LINT 41 20,0 6, ,9 50,0-66,7 47,8 - - Gesamt 47,0 15, ,1 55,5-73,6 55,4 - Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn Standardfahrbahn Anhang 1.2 Seite 1 Projekt-Nr.: SoundPLAN 8.0

24 4 2 Legende Landweg db(a) BP32.3 Landweg 67 db(a) BP32.1 BP32.2 IGW, AWB, T 64 db(a) BP32.6 B-Plan Nr. 32B Bemessung Landweg (K 111) West / 45 2,6 / 2,6 50 / Bemessung Landweg (K 111) Ost / 27 2,5 / 2,5 50 / 50 0 Bemessung König-Christian-Straße / 36 2,8 / 2,8 50 / 50 0 Geltungsbereich berücksichtigte Hauptgebäude Immissionsort Schallquellen Straße Lichtsignalanlage Schiene ORW DIN / IGW 16. BImSchV Orientierungswert MI, Tag, 60 db(a) Immissionsgrenzwert MI, Tag, 64 db(a) Orientierungswert MI, Tag, Außenwohnbereich Immissionsgrenzwert MI, Tag, Außenwohnbereich Bemessung Nr., Straßenname Abschnitt DTV [Kfz/24h] Mt / Mn [Kfz/h] pt / pn [%] Geschwindigkeit Pkw / Lkw [km/h] Korrektur Straßenoberfläche [db(a)] Maßstab 1:500 Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < LPB VI db(a) MI 0 2, m db(a) BP32.4 IGW,T 64 db(a) BP32.5 Bearbeiter: Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Tel.: / Fax.: / internet: info@wvk.sh Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Neubau Wohn- und Geschäftshaus Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN Anhang: 2.1 Situation ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen Hinweise: König-Christian-Straße Der Maßgeblicher Immissionsgrenzwert Lärmpegel- der 16. BImSchV von 64 db(a) sowie der Orientierungswert der DIN Außenlärmpegel von bereiche 60 db(a) werden nahezu im gesamten Planungsgebiet überschritten. in db(a) DIN Ebenso wird der Immissionsgrenzwert der ebenerdigen Außenwohnbereiche wird nur im mittleren Planungsgebiet unterschritten. Die Orientierungswerte bleiben überschritten. Die Orientierungswerte können daher nicht dargestellt werden. <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < Für die Bemessung der Lärmpegelbereiche sind die Beurteilungspegel NACHT maßgebend. Die Darstellung der Lärmpegelberechnung erfolgt gemäß Nr der DIN 4109 mit pauschaler Minderung des Schienenverkehrs um 5 db(a). Bahnhof 491 Ausbreitungsberechnung Beurteilungszeitraum TAG bis Uhr Berechnungshöhe: 8,0 m / 2,0 m über Gelände Berechnungsraster: 2m x 2m Aufgestellt: Neumünster, 10. Juli 2018 Projekt-Nr.: Bearbeiter: A. Lafrentz, M. Hinz

25 4 2 Legende Landweg BP32.3 Landweg BP MI B-Plan Nr. 32B BP32.1 BP db(a) Bemessung Landweg (K 111) West / 45 2,6 / 2,6 50 / Bemessung Landweg (K 111) Ost / 27 2,5 / 2,5 50 / 50 0 Bemessung König-Christian-Straße / 36 2,8 / 2,8 50 / 50 0 Geltungsbereich berücksichtigte Hauptgebäude Immissionsort Schallquellen Straße Lichtsignalanlage Schiene ORW DIN / IGW 16. BImSchV Orientierungswert (Verkehr) MI, Nacht, 50 db(a) Immissionsgrenzwert MI, Nacht, 54 db(a) Linie Straßen - Achse Straße - Emissionslinie Straße - Fahrbahn Schiene - Achse Schiene - Emissionslinie Schiene Bemessung - Oberfläche Rechengebiet Nr., Straßenname Lärm Abschnitt DTV [Kfz/24h] Mt / Mn [Kfz/h] pt / pn [%] Geschwindigkeit Pkw / Lkw [km/h] Korrektur Straßenoberfläche [db(a)] Maßstab 1:500 Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < LPB VI , m db(a) Bearbeiter: Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Tel.: / Fax.: / internet: info@wvk.sh BP32.4 BP32.5 Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Neubau Wohn- und Geschäftshaus Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN Anhang: 2.2 Situation ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen Hinweise: Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 54 db(a) sowie der Orientierungswert der DIN von 50 db(a) werden im gesamten Planungsgebiet überschritten. Es sind Lärmpegel von über 60 db(a) im Beurteilungszeitraum Nacht vorhanden. <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < Für die Bemessung der Lärmpegelbereiche sind die Beurteilungspegel NACHT maßgebend. Die Darstellung der Lärmpegelberechnung erfolgt gemäß Nr der DIN 4109 mit pauschaler Minderung des Schienenverkehrs um 5 db(a). Sie decken sich daher nicht mit den ohne Minderung berechneten Isophonen. König-Christian-Straße Bahnhof 491 Ausbreitungsberechnung Beurteilungszeitraum NACHT bis Uhr Berechnungshöhe: 8,0 m über Gelände Berechnungsraster: 2m x 2m Aufgestellt: Neumünster, 10. Juli 2018 Projekt-Nr.: Bearbeiter: A. Lafrentz, M. Hinz

26 Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Beurteilungspegel Prognose 2030 Spalte Spalten- Beschreibung nummer Immissionsort -5 Immissionsort - Name des Immissionsortes - Geländehöhe am Immissionsort - Höhe des Immissionsortes - Stockwerk - Nutzungsart Beurteilungspegel 6-15 Beurteilung gemäß DIN "Schallschutz im Städtebau" - Beurteilungspegel: Pegel, Tag / Nacht, berechnet nach RLS-90 und Schall 03 - Orientierungswert gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Tag / Nacht - Orientierungswert- Überschreitung, Tag / Nacht - Immissionsgrenzwert gemäß 16. BImSchV, Tag / Nacht - Immissionsgrenzwert-Überschreitung, Tag / Nacht maßgeblicher Außenlärmpegel Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels gemäß DIN (2018) "Schallschutz im Hochbau" - Beurteilungspegel: Pegel, Tag / Nacht, berechnet nach RLS-90 und Schall 03 mit Abschlag von 5 db für Schienenverkehr gem. Nr "Schienenverkehr" - Differenz der Beurteilungspegel Tag und Nacht gem. Nr "Straßenverkehr" und Nr "Schienenverkehr" - Maßgeblicher Außenlärmpegel zur Dimensionierung des Bau-Schalldämmmaßes R'w,ges zur Ableitung des Lärmpegelbereiches nach Nr. 7.1 der DIN Bezeichnung des Lärmpegelbereiches nach Nr. 7.1 der DIN Anlage 2.3 Seite 1 Projekt-Nr.: SoundPLAN 8.0

27 Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Beurteilungspegel Prognose 2030 Immissionsort Beurteilungspegel maßgeblicher Außenlärmpegel DIN BImSchV DIN (2018) DIN Pegel ORW ORW-Überschr. IGW IGW-Überschr. Pegel Differenz maßgebl. Lärm- Name Gelände- Höhe SW Nutz Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Sp Außenlärmp. pegelhöhe IO db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Bereich BP ,05 14,45 (2,4 m) MI V 17,25 (5,2 m) V 20,05 (8,0 m) V 22,85 (10,8 m) V BP ,81 14,21 (2,4 m) MI V 17,01 (5,2 m) V 19,81 (8,0 m) V 22,61 (10,8 m) V BP ,63 14,03 (2,4 m) MI V 16,83 (5,2 m) V 19,63 (8,0 m) V 22,43 (10,8 m) V BP ,43 13,83 (2,4 m) MI IV 16,63 (5,2 m) IV 19,43 (8,0 m) IV 22,23 (10,8 m) IV BP ,45 13,85 (2,4 m) MI V 16,65 (5,2 m) IV 19,45 (8,0 m) IV 22,25 (10,8 m) IV BP ,50 13,90 (2,4 m) MI V 16,70 (5,2 m) V 19,50 (8,0 m) V 22,30 (10,8 m) IV Anlage 2.3 Seite 2 Projekt-Nr.: SoundPLAN 8.0

28 4 2 Legende Geltungsbereich 435 berücksichtigte Hauptgebäude Immissionsort Lärmschutzwand, Planung Immissionsort Beurteilungspegel maßgeblicher Außenlärmpegel 16. BImSchV DIN (2018) DIN Pegel IGW IGW-Überschr. Pegel Differenz maßgebl. Lärm Name SW Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Sp Außenlärmp. pegeldb(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Bereich BP32.1;A1 EG IV 1.OG IV 2.OG IV 3.OG IV BP32.1;A2 EG III 1.OG IV 2.OG IV 3.OG IV BP32.1;B1 EG II 1.OG II 2.OG III 3.OG III BP32.1;B2 EG II Landweg BP32.1;C1 EG III OG IV OG II 2.OG II 3.OG III 1.OG III 2.OG III 3.OG III BP32.1;C2 EG IV 1.OG IV 2.OG III 3.OG III BP32.1;D1 EG IV 1.OG IV 2.OG IV 3.OG IV BP32.1;D2 EG IV 1.OG IV 2.OG IV 3.OG IV BP32.1;E EG IV 1.OG IV 2.OG IV 3.OG IV BP32.1;F1 EG IV 1.OG IV 2.OG IV BP32.1;F2 EG IV 1.OG IV 2.OG IV 3.OG IV 57 Landweg F2 F1 A1 E D2 59 B-Plan Nr. 32B D1 C2 MI A2 B1 C1 B2 Wand 4,0 m Schallquellen Straße Lichtsignalanlage Schiene Gebäudelärmkarte Fassadenpunkt - Lärmpegelbereich = III Fassadenpunkt - Lärmpegelbereich = IV Bemessung Nr., Straßenname Abschnitt DTV [Kfz/24h] Mt / Mn [Kfz/h] pt / pn [%] Geschwindigkeit Pkw / Lkw [km/h] Korrektur Straßenoberfläche [db(a)] Maßstab 1: , m Bearbeiter: Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < LPB VI Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Tel.: / Fax.: / internet: info@wvk.sh Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Neubau Wohn- und Geschäftshaus Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN Hinweise: Anhang: 3.1 Die eigene Abschirmung des Gebäudes hat zur Folge, dass sich die Addition der beiden Verkehrslärmquellen Straße und Schiene abschwächt. So fällt die Schiene an der Westfassade aufgrund der Abschirmung durch das eigene Gebäude weniger ins Gewicht. Für die Ostfassade gilt dies für die Straßen. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 64 db(a) am TAG wird insbesondere straßenseitig zur König-Christian-Straße hin um bis zu 3 db(a) überschritten. Zur Bahnstrecke sowie nach Süden hin wird Maßgeblicher Lärmpegelder Immissionsrichtwert Außenlärmpegel bereiche am TAG dagegen eingehalten und um bis zu 12 db(a) unterschritten. In der in db(a) NACHT kommt DIN es weiterhin an allen straßenseitigen und bahnseitigen oberen Immissionsorten zu Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes von 54 db(a). Sie liegen bahnseitig mit bis zu 2 db(a) niedriger als dies straßenseitig <= 60 mit bis 60 < zu 3 db(a) <= 65 LPB der III Fall ist. 65 < <= 70 LPB IV Für die 70 < Bemessung <= 75 LPB der V Lärmpegelbereiche sind die Beurteilungspegel NACHT 75 < maßgebend. Die Darstellung der Lärmpegelberechnung erfolgt gemäß Nr der DIN 4109 mit pauschaler Minderung des Schienenverkehrs um 5 db(a). König-Christian-Straße Bahnhof 491 Situation mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen LS-Wand h = 4,00 m zur Bahn Geplantes Gebäude innerhalb B-Plan Nr. 32 Immissionsorte an den Fassaden maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereiche Aufgestellt: Neumünster, 10. Juli 2018 Projekt-Nr.: Bearbeiter: A. Lafrentz, M. Hinz

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