Lärmtechnische Untersuchung
|
|
- Ingeborg Günther
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Bad Bramstedt P:\Projekte\2018\ VERKEHR\ LÄRM\ Bad Bramstedt, 2. Änd. B Blan Nr. 32B, Verkehrslärm\03 Bearbeitung\Bericht\ SG, Bad Bramstedt, 2. Änd. B Plan Nr. 32B, V1.docx 2. Änderung B Plan Nr. 32B Neubau Wohn und Geschäftshaus Lärmtechnische Untersuchung Auftraggeber: Stadt Bad Bramstedt Bleeck Bad Bramstedt Verkehrslärm nach DIN Bearbeitungsstand: 10. Juli 2018 Verfasser: Wasser und Verkehrs Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Telefon Telefax B. Sc. Annedore Lafrentz Dipl. Ing. (FH) Michael Hinz
2 Inhaltsverzeichnis Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeine Angaben Aufgabenstellung Beschreibung der Situation Verkehrslärm Grundlagen der Beurteilung Beurteilungszeiträume Immissionsorte / Orientierungswerte Lärmschutz in der Bauleitplanung Aktiver Lärmschutz Lärmschutzwall, Lärmschutzwand Passiver Lärmschutz durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN Ermittlung der Geräuschemissionen Eingangsdaten der Berechnung, Straßenverkehr Lästigkeitszuschlag K für lichtzeichengeregelte Knotenpunkte Korrektursummand D v für Geschwindigkeiten Korrektursummand D Stg für Steigungen Korrektursummand D StrO für Straßenoberflächen Bezugsjahr, Verkehrsstärken und Lkw Anteil Eingangsdaten der Berechnung, Schienenverkehr Korrektursummand c1 für Fahrbahnarten, Bahnübergänge Korrektursummand c2 für Fahrflächenzustand Korrektursummand K Br und K LM für Brücken Korrektursummand K L für Auffälligkeit von Eisenbahngeräuschen Bezugsjahr und Verkehrsstärken Bestimmung der Beurteilungspegel Ausgangssituation Situation mit Lärmschutz Variante aktiver Lärmschutz Variante passiver Lärmschutz Lärmschutzmaßnahmen Zusammenfassung und Empfehlung Aufgabenstellung Zusammenfassung Fazit Literaturverzeichnis... 20
3 Tabellenverzeichnis Seite 3 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 2.1: Orientierungswerte nach DIN / Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV... 7 Tabelle 3.1: Lärmpegelbereiche in Anlehnung an die DIN Tabelle 4.1: Maßgebende Verkehrsstärken der Straßenabschnitte Prognose Tabelle 4.2: Verkehrsstärke Eisenbahn Art und Anzahl der Züge (Strecke 9121) ANHANGSVERZEICHNIS Berechnungsgrundlagen... Anhang 1 Emissionsberechnung Straße... Anhang 1.1 Emissionsberechnung Schiene... Anhang 1.2 Darstellung der Berechnungsergebnisse, freie Schallausbreitung... Anhang 2 Lageplan mit Ausbreitungsberechnung TAG, 8,0 m / 2,00 m über Gelände... Anhang 2.1 Lageplan mit Ausbreitungsberechnung NACHT, 8,0 m über Gelände... Anhang 2.2 Tabelle mit Beurteilungspegeln und Lärmpegelbereichen... Anhang 2.3 Darstellung der Berechnungsergebnisse, mit Gebäudekonzept... Anhang 3 Variante aktiver Lärmschutz, Immissionsorten und Beurteilungspegel... Anhang 3.1 Variante passiver Lärmschutz, Immissionsorten und Beurteilungspegel... Anhang 3.2 Festsetzungsempfehlungen... Anhang 4 Variante aktiver und passiver Lärmschutz... Anhang 4.1 Variante passiver Lärmschutz... Anhang 4.2
4 1 Allgemeine Angaben Seite 4 1 Allgemeine Angaben 1.1 Aufgabenstellung In der Stadt Bad Bramstedt ist über die 2. Änderung des B Plans Nr. 32B der Neubau eines Wohn und Geschäftshauses an der Einmündung Landweg (K 111) / König Christian Straße, östlich der König Christian Straße und westlich der Bahnstrecke 9121 Hamburg Altona Neumünster geplant. Mit dieser lärmtechnischen Untersuchung sind die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Wohnund Geschäftsbebauung darzulegen und bei Bedarf Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm zu bestimmen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die berechneten Beurteilungspegel mit den Orientierungswerten des Beiblattes 1, DIN "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 [1] zu vergleichen. Sofern die Orientierungswerte überschritten werden, sind Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln. Als Abwägungsspielraum der städtebaulichen Planung werden die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV [2] herangezogen.
5 1 Allgemeine Angaben Seite Beschreibung der Situation Der Geltungsbereich des B Planes Nr. 32B befindet sich etwa in der Mitte der Stadt Bad Bramstedt westlich des Bahnhofs. Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Rand des Geltungsbereichs und beschreibt die Fläche zwischen der König Christian Straße und der Bahnstrecke Nördlich wird das Planungsgebiet durch den Landweg (K 111) begrenzt. Westlich verläuft die König Christian Straße und östlich die Eisenbahnstrecke Im Süden befindet sich eine bestehende Bebauung. In Bild 1.1 wird die Lage des B Plan Geltungsbereichs sowie des Planungsgebietes (dunkelblau) gezeigt. Bild 1.1: Übersichtslageplan
6 2 Verkehrslärm Seite 6 2 Verkehrslärm 2.1 Grundlagen der Beurteilung Zur angemessenen Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung nach 1 Abs. 5 BauGB [3] wird üblicherweise die Anwendung der DIN [4] mit den im Beiblatt 1 zur DIN [1] genannten Orientierungswerten empfohlen. Die Orientierungswerte sind dabei aber weder Bestandteil der Norm, noch sind sie Grenzwerte. Sie sind als sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Die Hinweise zur Anwendung der Orientierungswerte weisen darauf hin, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswegen, die Orientierungswerte oft nicht eingehalten werden können. In diesem Fall sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Bei hohen Beurteilungspegeln können entsprechend Abschnitt 5.6 der DIN die Innenräume durch schalldämmende Außenbauteile, in der Regel Fassaden und Fenster, geschützt werden. Für ausreichende Belüftung auch bei geschlossenen Fenstern müssen gegebenenfalls schalldämmende Lüftungseinrichtungen eingebaut werden. Die Ausbreitungsberechnung des Straßenverkehrslärms erfolgt nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen, RLS 90 [5] und für den Schienenverkehrslärm auf der Grundlage der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Schall 03 [6] mit dem Programm SoundPLAN. Die Beurteilung erfolgt anhand des Beiblattes 1 zur DIN [1]. Als Abwägungsspielraum der städtebaulichen Planung werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [2] herangezogen. 2.2 Beurteilungszeiträume Die Lärmeinwirkungen werden anhand eines Beurteilungspegels bewertet. Hierzu werden Geräusche mit stark schwankendem Schallpegel auf den Pegel eines konstanten Geräusches umgerechnet, der im Beurteilungszeitraum der Schallenergie des tatsächlichen Geräusches entspricht. Die Beurteilungszeiträume sind wie folgt definiert: TAG: NACHT: von bis Uhr eine Beurteilungszeit von 16 Stunden von bis Uhr eine Beurteilungszeit von 8 Stunden 2.3 Immissionsorte / Orientierungswerte Lage der Immissionsorte Entsprechend des Beiblattes 1 zur DIN [1] sollten die Orientierungswerte am Rand der Bauflächen oder am Rand der überbaubaren Grundstücksflächen eingehalten werden; die gegebenenfalls errichteten Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches eines B Plangebietes sind dabei außer Acht zu lassen.
7 2 Verkehrslärm Seite 7 Für die lärmtechnischen Berechnungen wird die Höhe der Immissionsorte in Erdgeschossen bei 2,40 m festgelegt; jedes weitere Geschoss geht mit einer Höhe von 2,80 m in die Berechnungen ein. Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN , Abschnitt3.16 [7] sind folgende Räume: Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen; Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten; Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien; Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen; Büroräume; Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Immissionsorte in Außenwohnbereichen (Garten, Terrasse, Balkon) sind gemäß der DIN [4] nicht maßgeblich zur Beurteilung. Die berechneten Pegel werden jedoch informativ aufgeführt und beurteilt. Für Außenwohnbereiche in der Nähe von Gebäuden wie z.b. Terrassen sind die Beurteilungspegel der Erdgeschosse zugrunde zu legen. Die im Lageplan dargestellten Isophonen in einer Höhe von 2,0 m über dem Gelände werden zur Beurteilung z.b. für Gärten und Liegewiesen herangezogen. Orientierungswerte / Immissionsgrenzwerte Die Orientierungswerte gemäß des Beiblattes 1 zur DIN [1] sind maßgeblich für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Im Rahmen der Abwägung werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [2] hinzugezogen. Tabelle 2.1: Orientierungswerte nach DIN / Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV Nr Nutzungsart Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Orientierungswert Immissionsgrenzwert DIN BImSchV Tag Nacht Tag Nacht / / 57 db(a) 47 db(a) 50 db(a) 40 db(a) 59 db(a) 49 db(a) 55 db(a) 45 db(a) 59 db(a) 49 db(a) 60 db(a) 50 db(a) 64 db(a) 54 db(a) 5 Gewerbegebiete (GE), Kerngebiet (MK)* 65 db(a) 55 db(a) 69 db(a) 59 db(a) 6 sonstige Sondergebiete (SO) soweit schutzbedürftig db(a) db(a) / / * Die Kerngebiete (MK) werden entsprechend der 16. BImSchV wie Mischgebiete beurteilt.
8 3 Lärmschutz in der Bauleitplanung Seite 8 3 Lärmschutz in der Bauleitplanung Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von Gewerbelärm, Verkehrswegen und Wohnen die Belange des Lärmschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung sind: die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen, aktiver Lärmschutz durch den Bau von Lärmschutzwänden und wällen (s. Abschnitt 3.1), Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart, dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten hin orientiert werden, passiver Lärmschutz an den Gebäuden durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 [7] (s. Abschnitt 3.2). 3.1 Aktiver Lärmschutz Lärmschutzwall, Lärmschutzwand Eine häufige Möglichkeit zum Schutz der geplanten Bebauung vor Verkehrslärm der umliegenden Straßen ist die Errichtung von Lärmschutzwällen bzw. wänden. Hinsichtlich der Schutzwirkung sind Lärmschutzwälle oder Lärmschutzwände bzw. Kombination aus beiden als gleichwertig zu betrachten, so dass hier für die Wahl der geeigneten Konstruktion die Belange der Wirtschaftlichkeit, der Landschaftspflege und der Eingriff in Grundeigentum (Flächeninanspruchnahme) ausschlaggebend sind. Lärmschutzwände aus Holz, Metall oder Beton bestehen aus Elementen, die im Regelfall hochabsorbierend ausgebildet sind, so dass der reflektierende Schall bereits erheblich reduziert wird. Diese Elemente werden zwischen Stahlstützen, die auf Bohrpfählen gegründet sind, eingeschoben. Die Flächeninanspruchnahme ist aufgrund der geringen Breite zuzüglich eines Unterhaltungsstreifens gering. Demgegenüber stehen jedoch hohe Herstellungskosten, ein hoher Unterhaltungsaufwand sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Aus ökologischer Sicht fügt sich ein Lärmschutzwall mit einer an die Umgebung angepassten Bepflanzung optimal in das Landschaftsbild ein. Positiv sind die geringen Herstellungskosten und keine aufwendige Unterhaltung. Lärmschutzwälle, die aus aufgesetzten Bodenmassen bestehen, haben unter Berücksichtigung der Standsicherheit jedoch einen großen Bedarf an Grund und Boden.
9 3 Lärmschutz in der Bauleitplanung Seite Passiver Lärmschutz durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 Die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind in der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Teil 1 festgelegt. In Schleswig Holstein gilt derzeit die DIN 4109 aus dem Jahre Im Januar 2018 wurde die überarbeitete DIN [7] veröffentlicht, die in Schleswig Holstein jedoch bis heute nicht verwaltungsrechtlich eingeführt ist. Zur Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik wird diese jedoch als Grundlage für die Bestimmung der Anforderungen an die Außenbauteile verwendet, da sie einen deutlich höheren Schutz des Nachtschlafes berücksichtigt. Zur Darstellung der Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Bebauungsplänen erfolgt eine Einteilung des Geltungsbereiches in Lärmpegelbereiche nach DIN [7]. Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche erfolgt unabhängig von den Gebietsnutzungen und den dazugehörigen Orientierungs bzw. Immissionsgrenzwerten. Hierbei ist lediglich die Höhe des Beurteilungspegels maßgebend. Auf der Grundlage der Beurteilungspegel wird der maßgebliche Außenlärmpegel im Sinne der DIN [7] gebildet und die Lärmpegelbereiche nach Tabelle 7 bestimmt. Die dort genannten maßgeblichen Außenlärmpegel beziffern jeweils die obere Grenze eines Lärmpegelbereiches. In Abhängigkeit der Lärmpegelbereiche erfolgt die Festlegung von erforderlichen gesamten Bau Schalldämmmaßen der Außenbauteile eines Gebäudes. Unter deren Berücksichtigung ist die Einhaltung der erforderlichen Innenraumpegel innerhalb der Gebäude gewährleistet. Die Lärmpegelbereiche haben keine Auswirkungen auf die Bereiche außerhalb von Gebäuden. Entsprechend des heutigen Kenntnisstandes der Forschung besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko ab einem dauerhaften Pegel von 65 db(a). Tabelle 3.1 zeigt jedoch, dass erhöhte Anforderungen an die Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen bereits ab einem maßgeblichen Außenlärmpegel von 60 db(a) gestellt werden. Für Bettenräume in Krankenanstalten ist ein erforderliches Schalldämmmaß von mindestens 35 db und für übrige Räume von mindestens 30 db einzuhalten. Entsprechend der heutigen Praxis und der üblichen Bauweise werden Schalldämmmaße von 30 db unter der Umsetzung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht, so dass die Festsetzung der Lärmpegelbereiche I und II für Wohn und Büronutzung keine Rolle spielen. Tabelle 3.1: Lärmpegelbereiche in Anlehnung an die DIN maßgeblicher Außenlärmpegel [db(a)] Lärmpegelbereich (LPB) nach DIN 4109 erforderliches Schalldämmmaß der Außenbauteile R'w,ges in [db] berechnet nach Gleichung (6) DIN Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches bis 55 I > 55 bis 60 II > 60 bis 65 III > 65 bis 70 IV > 70 bis 75 V > 75 bis 80 VI > 80 VII 1) Die Anforderungen sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 1) 1) 1)
10 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite 10 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Bei der Berechnung des Verkehrslärms werden folgende Straßenzüge und Eisenbahnstrecken als maßgeblich berücksichtigt: Landweg (K 111), König Christian Straße, Eisenbahnstrecke Nr Die Lage der Schallquellen wird auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten Entwurfes zum B Plan Nr. 32B sowie auf der Basis der digitalen Vermessungsdaten modelliert. Für die Topografie werden die dort genannten Höhen verwendet. Der Geltungsbereich des B Planes Nr. 32B liegt auf Höhen zwischen ca. +11,0 m ü NN und ca. +12,0 m über NN. Die Streckenabschnitte der Kreisstraße K 111 (Landweg), der König Christian Straße sowie der Eisenbahnstrecke liegen ebenfalls auf diesen Höhen. 4.1 Eingangsdaten der Berechnung, Straßenverkehr Die Berechnung des Verkehrslärms erfolgt entsprechend der Vorgaben der RLS 90 [5] Lästigkeitszuschlag K für lichtzeichengeregelte Knotenpunkte Im Untersuchungsabschnitt ist am Knotenpunkt Landweg (K 111) / König Christian Straße eine Lichtsignalanlage vorhanden. Die entsprechenden Pegelkorrekturen werden in der Berechnung berücksichtigt Korrektursummand D v für Geschwindigkeiten Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten der maßgeblichen Streckenabschnitte wurden im Zuge der Ortsbesichtigung festgestellt. Im Zuge der lärmtechnischen Berechnungen werden folgende Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw berücksichtigt: Landweg (K 111): 50 km/h König Christian Straße: 50 km/h Korrektursummand D Stg für Steigungen Die zu untersuchenden Straßenabschnitte weisen keine Steigungen >5% auf, so dass der Korrektursummand D Stg mit 0 db(a) in den Berechnungen einzusetzen ist Korrektursummand D StrO für Straßenoberflächen In den zu untersuchenden Straßenabschnitten der Kreisstraße K 111 und der König Christian Straße sind die Fahrbahnen in Asphalt vorhanden. Der Korrektursummand D StrO für Straßenoberflächen geht mit 0 db(a) in die Berechnung ein.
11 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite Bezugsjahr, Verkehrsstärken und Lkw Anteil Die Verkehrsstärken der zu untersuchenden Straßenabschnitte wurden dem Verkehrsgutachten zum B Plan Nr. 57 [8] für das Prognosejahr 2030 entnommen. Die Aufteilung des DTV auf den TAG und NACHT Zeitraum wird entsprechend typischer Tagesganglinien des Verkehrsaufkommens mit 95% am Tag und mit 5% in der Nacht angenommen. Die maßgebenden Verkehrsstärken stellen sich folgendermaßen dar: Tabelle 4.1: Maßgebende Verkehrsstärken der Straßenabschnitte Prognose 2030 Straßenabschnitt M t p t SV t M n p n SV n [Kfz/24h] [SV/24h] [Kfz/h] [%] [SV/h] [Kfz/h] [%] [SV/h] Landweg (K 111) West ,6% ,6% 1 Landweg (K 111) Ost ,5% ,5% 1 König Chris ti an Straße DTV, davon SV ,4% ,4% 1 Die Straßenzüge werden im Zuge der lärmtechnischen Berechnungen als Linienschallquellen berücksichtigt. Alle Randparameter für die Berechnung werden mit den dazugehörigen Korrekturzuschlägen und Geschwindigkeiten im Anhang 1.1 in tabellarischer Form gezeigt. 4.2 Eingangsdaten der Berechnung, Schienenverkehr Die Berechnung des Eisenbahnlärms der Eisenbahnstrecke Nr erfolgt entsprechend der Vorgaben der Schall 03 (2015) [6]. Durch die AKN Eisenbahn GmbH wurden die geplanten Verkehrsdaten für den Prognosehorizont 2030 mitgeteilt Korrektursummand c1 für Fahrbahnarten, Bahnübergänge Entsprechend der Auskunft sind Schwellengleise als Fahrbahnart anzusetzen. Nördlich des Planungsgebietes befindet sich ein Bahnübergang, der mit entsprechenden Pegelkorrekturen zu berücksichtigen ist Korrektursummand c2 für Fahrflächenzustand Der betrachtete Streckenabschnitt weist gemäß Betreiberauskunft keine besonderen akustischen Maßnahmen an der Schiene auf. Es handelt sich um einen durchschnittlichen Fahrflächenzustand, so dass Korrektursummand c2 nicht zu berücksichtigen ist Korrektursummand K Br und K LM für Brücken Im betrachteten Streckenabschnitt sind keine Brücken vorhanden. Es sind keine Pegelkorrekturen anzusetzen Korrektursummand K L für Auffälligkeit von Eisenbahngeräuschen Der betrachtete Streckenabschnitt weist keine Rangier und Umschlagsbahnhöfe sowie Kurvenradien unter 500 m auf. Es sind daher keine Zuschläge zu berücksichtigen.
12 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite Bezugsjahr und Verkehrsstärken Entsprechend der Angaben der AKN werden die zukünftigen Verkehrsstärken für die schalltechnische Berechnung folgendermaßen angegeben: Tabelle 4.2: Verkehrsstärke Eisenbahn Art und Anzahl der Züge (Strecke 9121) Zugart Zuganzahl v Traktion Tag Nacht km/h Reisezug / Leerzug Güterzug Summe Da für die Güterzüge aufgrund täglicher Schwankungen keine genauen Längenangaben vorhanden sind, wird zum Ansatz auf der sicheren Seite die Maximallänge angenommen Das Streckengleis wird im Zuge der schalltechnischen Berechnungen als Linienschallquelle berücksichtigt. Alle Randparameter für die Berechnung werden mit den dazugehörigen Korrekturzuschlägen und Geschwindigkeiten im Anhang 1.2 in tabellarischer Form gezeigt.
13 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite Bestimmung der Beurteilungspegel Ausgangssituation Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt in Form von Isophonen zur Darstellung der Lärmausbreitung. Diese wird exemplarisch für eine Höhe von 8,00 m über dem Gelände durchgeführt und entspricht der Höhe von dreigeschossiger Bebauung; dort werden die höchsten Beurteilungspegel erwartet. Anhang 2.1 zeigt die Ausbreitungsberechnung für den TAG und Anhang 2.2 für die NACHT. Im Anhang 2.1 werden zusätzlich Isophonen in 2,0 m Höhe zur Abbildung der Situation in den Außenwohnbereichen gezeigt. Die Situation im Bereich des B Plangebietes wird durch den Straßenverkehrslärm sowie den Eisenbahnlärm bestimmt. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen insbesondere im Einwirkungsbereich der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Landweg (K 111) / König Christian Straße im Beurteilungszeitraum TAG Beurteilungspegel bis 68 db(a) sowie im Beurteilungszeitraum NACHT Beurteilungspegel bis 60 db(a). Der Orientierungswert TAG des Beiblattes zur DIN [1] von 60 db(a) wird im gesamten Planungsgebiet überschritten. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [2] von 64 db(a) wird nahezu im gesamten Planungsgebiet überschritten. Für ebenerdige Außenwohnbereiche werden die Orientierungswerte gänzlich und die Immissionsgrenzwerte größtenteils überschritten. Im Beurteilungszeitraum TAG sind Lärmpegel von 64 bis 68 db(a) im Geltungsbereich vorhanden. Im Beurteilungszeitraum NACHT zeigt die Berechnung Lärmpegel von 58 bis 61 db(a). Somit wird auch in diesem Beurteilungszeitraum der Orientierungswert NACHT des Beiblattes zur DIN [1] von 50 db(a) sowie der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [2] von 54 db(a) im gesamten Planungsgebiet überschritten. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des B Planes Nr. 32B weist damit Beurteilungspegel aus Verkehrslärm auf, die während jeder Beurteilungszeit oberhalb der in der Abwägung heranziehbaren Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [2] liegen. Zum Schutz der Bebauung sind daher Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
14 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite Situation mit Lärmschutz Der Beurteilung der Situation mit Lärmschutz liegt ein Gebäudekonzeptes des Raumbaustudios Berit Offen (Stand ) eines viergeschossigen Wohn und Geschäftshauses zu Grunde. Die Positionierung des Gebäudes auf dem Grundstück sowie die Eigenabschirmung zwischen Vorder und Rückseite des Gebäudes hat zur Folge, dass sich die Addition der beiden Verkehrslärmquellen Straße und Schiene abschwächt. So fällt die Seine an der Westfassade aufgrund der Abschirmung durch das eigene Gebäude weniger ins Gewicht. Für die Ostfassade gilt dies für die Straßen. Dieser Umstand hat zur Folge, dass der über die freie Schallausbreitung ohne eigene Abschirmung berechnete Lärmpegelbereich V in den Lärmpegelbereich IV sinkt Variante aktiver Lärmschutz Zum Schutz des Wohn und Geschäftshauses vor Verkehrslärm der untersuchten Straßenabschnitte und der Eisenbahnstrecke 9121 wird eine Variante des aktiven Lärmschutzes anhand des Gebäudekonzeptes untersucht. Aufgrund der sehr starken Ausnutzung des Grundstückes durch den Baukörper und die Verkehrsanlagen sind die Flächen zur Einrichtung aktiver Lärmschutzmaßnahmen wie einer Lärmschutzwand oder eines Lärmschutzwalles stark eingeschränkt. Eine Berechnung der Beurteilungspegel am Gebäude unter Berücksichtigung zweier 4,00 m hohen Lärmschutzwände sowohl nordwestlich zur signalisierten Einmündung als auch an der östlichen Grundstücksgrenze zur Bahnstrecke zeigt, dass weiterhin teilweise im 2. OG sowie im 3. OG die Immissionsgrenzwerte nachts nicht eingehalten werden können. Hier verbleiben Grenzwertüberschreitungen um bis zu 2 db(a). An den westlichen Fassaden zur König Christian Straße verbleiben in allen Stockwerken Grenzwertüberschreitungen, da hier die Positionierung einer Lärmschutzwand aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Da weiterhin eine städtebauliche Einfügung einer derartigen Lärmschutzwand entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze bei geringem abschirmendem Effekt nicht zu akzeptieren ist, wird nur die Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke 9121 als sinnvoll erachtet. Aus den Berechnungen, dargestellt in Anhang 3.1 wird deutlich, dass ein aktiver Lärmschutz an der östlichen Grundstücksgrenze zur Abschirmung der Bahnstrecke 9121 dazu führt, dass die dortigen Grenzwertüberschreitungen deutlich reduziert werden können. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [2] von 64 db(a) am TAG wird jedoch insbesondere zur König Christian Straße hin um bis zu 3 db(a) überschritten. Zur Bahnstrecke 9121 sowie nach Süden hin wird der Immissionsrichtwert TAG dagegen eingehalten und um bis zu 12 db(a) unterschritten. In der NACHT kommt es weiterhin an allen straßenseitigen und bahnseitigen obersten Immissionsorten zu Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes von 54 db(a). Sie liegen bahnseitig mit bis zu 2 db(a) niedriger, als dies straßenseitig mit bis zu 3 db(a) der Fall ist. Die verbleibenden Restbetroffenheiten führen dazu, dass noch an der nördlichen und westlichen Fassade der Lärmpegelbereich IV in allen Stockwerken erforderlich wird. An der östlichen Fassade verbleibt der Lärmpegelbereich II bis III und an der südlichen Fassade der Lärmpegelbereich III bis IV.
15 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite Variante passiver Lärmschutz Zum Schutz des Wohn und Geschäftshauses vor Verkehrslärm der untersuchten Straßenabschnitte und der Eisenbahnstrecke 9121 wird eine Variante des passiven Lärmschutzes anhand des Gebäudekonzeptes untersucht. Entsprechend der Ausführungen im Abschnitt 3 werden ab einem maßgeblichen Außenlärmpegel von 60 db(a) erhöhte Anforderungen an die verwendeten Außenbauteile von Gebäuden gestellt. Die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels erfolgt nach Vorgaben der DIN [9]. Der maßgebliche Außenlärmpegel bei freier Schallausbreitung und die sich daraus ergebenden Lärmpegelbereiche sind im Anhang 2.1 bzw. 2.2 grafisch dargestellt. Für die Situation mit dem Gebäudekonzept und der damit eintretenden Eigenabschirmung durch das Gebäude werden im Anhang 3.2 die Daten tabellarisch für die untersuchten Immissionsorte dargestellt. Es wird deutlich, dass aufgrund der Abschirmung und des damit geringeren Beitrages der Bahnstrecke 9121 an den straßenseitigen Immissionsorten der Lärmpegelbereich V nicht mehr erreicht wird. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [2] von 64 db(a) am TAG wird jedoch insbesondere zur König Christian Straße hin um bis zu 3 db(a) überschritten. Zur Bahnstrecke 9121 sowie nach Süden hin wird der Immissionsrichtwert TAG dagegen eingehalten und um bis zu 4 db(a) unterschritten. In der NACHT kommt es weiterhin an allen Immissionsorten zu Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes von 54 db(a). Sie liegen bahnseitig mit bis zu 6 db(a) höher, als dies straßenseitig mit bis zu 3 db(a) der Fall ist.
16 5 Lärmschutzmaßnahmen Seite 16 5 Lärmschutzmaßnahmen Zum Schutz der Bebauung der 2. Änderung des B Planes Nr. 32B sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Im Folgenden werden die aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen beschrieben. Die grafische Darstellung ist im Lageplan im Anhang 4.1 enthalten. 1. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze in der Fläche LS aktiv ist die Errichtung einer Lärmschutzwand mit 4,0 m Höhe empfehlenswert. 2. Zur Einhaltung unbedenklicher Innenraumpegel in schutzbedürftigen Räumen in der Fläche mit der Bezeichnung LPB IV oder V sind die gesamten Bau Schalldämmmaße in der Summe aller Außenbauteile entsprechend Lärmpegelbereich IV oder V der DIN [7] in allen Geschossen einzuhalten. 3. In der Fläche mit der Bezeichnung LPB IV gilt für die der Bahnstrecke zugewandten Gebäudeseiten Lärmpegelbereich III der DIN [7]. 4. Für alle schutzbedürftigen Räume wird empfohlen, schalldämmende Lüftungselemente vorzusehen. 5. Von Außenwohnbereichen (Terrassen, Balkonen) im herkömmlichen Sinne, ausgenommen an der durch die Lärmschutzwand abgeschirmten Ostfassaden, ist abzuraten. Sollten dennoch Balkone vorgesehen werden, sind diese ebenfalls mit schalldämmenden Elementen gegen den Verkehrslärm zu schützen. Sollte die Installation der Lärmschutzwand nicht erfolgen, entfallen die Punkte 1 und 3. Ein zusätzlicher Lärmschutz der Außenwohnbereiche entsprechend Punkt 5 gilt auch für die der Bahnstrecke zugewandten Gebäudeseiten. Die grafische Darstellung ist im Lageplan im Anhang 4.2 enthalten.
17 6 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 17 6 Zusammenfassung und Empfehlung 6.1 Aufgabenstellung In der Stadt Bad Bramstedt ist über die 2. Änderung des B Plans Nr. 32B der Neubau eines Wohn und Geschäftshauses an der Einmündung Landweg (K 111) / König Christian Straße, östlich der König Christian Straße und westlich der Bahnstrecke 9121 Hamburg Altona Neumünster geplant. Mit dieser lärmtechnischen Untersuchung sind die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Wohnund Geschäftsbebauung darzulegen und bei Bedarf Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm zu bestimmen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die berechneten Beurteilungspegel mit den Orientierungswerten des Beiblattes 1, DIN "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 [1] zu vergleichen. Sofern die Orientierungswerte überschritten werden, sind Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln. Als Abwägungsspielraum der städtebaulichen Planung werden die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV [2] herangezogen. 6.2 Zusammenfassung Die Situation im Bereich des B Plangebietes wird durch den Straßenverkehrslärm sowie den Eisenbahnlärm bestimmt. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen bei freier Schallausbreitung im Beurteilungszeitraum TAG Beurteilungspegel bis 68 db(a) sowie im Beurteilungszeitraum NACHT Beurteilungspegel bis 62 db(a). Der Geltungsbereich soll als Mischgebiet (MI) ausgewiesen werden. Im Beurteilungszeitraum TAG wird der Orientierungswert des Beiblattes zur DIN [1] von 60 db(a) im gesamten Gebiet sowie der Immissionsgrenzwert TAG der 16. BImSchV [2] von 64 db(a) nahezu im gesamten Planungsgebiet überschritten. Auch die angestrebte Aufenthaltsqualität für Außenwohnbereiche fällt nur direkt in der Mitte des Geltungsbereiches unterhalb des Immissionsgrenzwertes. Im Beurteilungszeitraum NACHT wird der Orientierungswert des Beiblattes zur DIN [1] von 50 db(a) sowie der Immissionsgrenzwert NACHT der 16. BImSchV [2] von 54 db(a) im gesamten Planungsgebiet überschritten. Es sind Lärmpegel bis zu 62 db(a) vorhanden. Zum Schutz der Bebauung sind daher Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die Anlage von aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ausschließlich an der östlichen Grundstücksgrenze zur Bahnstrecke 9121 sinnvoll. Bei der dortigen Lage können die weitreichendsten Effekte der Lärmminderung für die Ostfassade des geplanten Gebäudes erreicht werden. Eine Abschirmung des Straßenverkehrslärms ist aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit kaum realisierbar und erzielt keine wesentliche Lärmminderung. Die Berechnung der Beurteilungspegel und maßgeblichen Außenlärmpegel für das geplante Wohnund Geschäftshaus zeigt, dass an allen Fassaden maximal der Lärmpegelbereich IV mit einem gesamten Bauschalldämmmaß von 40 db für Wohn, Schlaf und Unterrichtsräume ausreichend ist. Dass ein höherer Lärmpegelbereich nicht erreicht wird, liegt in der Eigenabschirmung des Gebäudes jeweils gegenüber der rückwärtig gelegenen Schallquellen und seiner südlichen Lage begründet.
18 6 Zusammenfassung und Empfehlung Seite Fazit Zum Schutz der Bebauung im Geltungsbereich der 2. Änderung des B Planes Nr. 32B kommen sowohl aktive als auch passive Lärmschutzmaßnahmen in Betracht. Mit den vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen werden gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse unabhängig von der Raumnutzung gewährleistet, so dass die dargestellten Varianten als gleichwertig zu sehen sind. Im Folgenden wird ein Beispiel zur Festsetzung der Variante des aktiven Lärmschutzes genannt. Die Texte beziehen sich auf die Flächen mit der Umgrenzung für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG [10] gemäß der Darstellung im Anhang 4.1. Im Feld mit der Bezeichnung LS aktiv ist die Errichtung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4,00 m über der Schienenoberkante des Gleises erforderlich. Im Feld mit der Bezeichnung LPB IV oder LBP V sind zur Einhaltung der Innenraumpegel für alle Fassaden mit schutzbedürftigen Räumen die Außenbauteile entsprechend des Lärmpegelbereiches IV bzw. V der DIN auszubilden. Das gesamte Bau Schalldämmmaß R w,ges für die Summe aller Außenbauteile von Wohn und Unterrichtsräumen ist mit mindestens 40 db im LPB IV und mit mindestens 45 db im LPB V vorzusehen; für Büroräume darf das gesamte Bau Schalldämmmaß R w,ges um 5 db gesenkt werden. Im Feld mit der Bezeichnung LPB IV sind zur Einhaltung der Innenraumpegel für alle der Bahnstrecke zugewandten Fassaden mit schutzbedürftigen Räumen die Außenbauteile entsprechend des Lärmpegelbereiches III der DIN auszubilden. Das gesamte Bau Schalldämmmaß R w,ges für die Summe aller Außenbauteile von Wohn und Unterrichtsräumen ist mit mindestens 35 db vorzusehen; für Büroräume darf das gesamte Bau Schalldämmmaß R w,ges um 5 db gesenkt werden. Die Schalldämmmaße sind durch alle Außenbauteile eines Raumes gemeinsam zu erfüllen und in Abhängigkeit des Verhältnisses der Außenwandfläche zur Grundfläche gegebenenfalls mit Korrekturfaktoren zu versehen (siehe DIN , Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen). Für alle schutzbedürftigen Räume wird empfohlen, schalldämmende Lüftungselemente vorzusehen. Die Berechnung des zu erbringenden bewerteten Schalldämmmaßes der Umfassungsbauteile eines Raumes ist jeweils für das tatsächliche Objekt durch einen Sachverständigen (Architekt, Bauphysiker) zu berechnen. Ebenerdige Außenwohnbereiche an den Nord und Westseiten der Bebauung werden ausgeschlossen. Nach Süden ausgerichtete ebenerdige Außenwohnbereiche sowie Balkone sind mit schalldämmenden Bauteilen gegen Verkehrslärm zu schützen. Ausnahmen von den Festsetzungen können zugelassen werden, soweit durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen.
19 6 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 19 Sollte keine Lärmschutzwand installiert werden, gilt die Darstellung im Anhang 4.2. Die textlichen Festsetzungen sind dementsprechend anzupassen (Absätze 1 und 3 entfallen; Aussagen nach Absatz 7 gelten für alle Gebäudeseiten). Aufgestellt: Neumünster, 10. Juli 2018 i.a. Annedore Lafrentz Bachelor of Science ppa. Michael Hinz Dipl. Ing. (FH) Wasser und Verkehrs Kontor
20 7 Literaturverzeichnis Seite 20 7 Literaturverzeichnis [1] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , Beiblatt 1, [2] BGBl. I S.1036, Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BImSchG 16.BImSchV, [3] Baugesetzbuch, [4] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , [5] Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS 90, [6] Deutsche Bundesbahn Bundesbahn Zentralamt München, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, [7] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, [8] Wasser und Verkehrs Kontor, Bad Bramstedt, Verkehrsgutachten zur Eintwicklung eines Wohngebietes im Zuge der Bimöhler Straße (K 111) (B Plan Nr. 57). [9] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, [10] BGBl. I S.3830, Bundes Immissionsschutzgesetz BImSchG,
21 Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Emissionsberechnung Straße Legende Straße Straßenname Abschnitt Abschnitt DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr M Tag Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Tag p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag M Nacht Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Nacht p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht vpkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag vpkw Nacht km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Nacht vlkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Tag vlkw Nacht km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Nacht D Stg db(a) Zuschlag für Steigung DStro db(a) Zuschlag für Straßenoberfläche D Refl db(a) Zuschlag für Mehrfachreflexionen LmE Tag db(a) Emissionspegel Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel Nacht Anhang 1.1 Seite 1 SoundPLAN 8.0 Projekt-Nr.: Berechnungs-Nr.: 2000
22 Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Emissionsberechnung Straße Straße Abschnitt DTV Kfz/24h M Tag Kfz/h p Tag % M Nacht Kfz/h König-Christian-Straße ,8 36 2, ,0 0,0 0,0 58,2 48,4 Landweg (K 111) West ,6 45 2, ,0 0,0 0,0 59,0 49,2 Landweg (K 111) Ost ,5 27 2, ,0 0,0 0,0 56,8 47,0 p Nacht % vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h D Stg db(a) DStro db(a) D Refl db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) SoundPLAN 8.0 Anhang 1.1 Seite 2 Projekt-Nr.: Berechnungs-Nr.: 2000
23 Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Emissionsberechnung Schienenverkehr Eisenbahnstrecke Nr Gleis: 9121 Richtung: 1 Abschnitt: 1 Km: Zugart Anzahl Züge Geschwin- Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Name Tag nachts digkeit je Zug Max Tag nachts km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m 7 LINT 41 20,0 6, ,9 50,0-66,7 47,8-6 VT A, 2 Einh. 6,0 2, ,7 47,8-65,0 46,0-5 Güterzug, 2-achsig 1,0 1, ,2 49,6-70,3 52,6-7 LINT 41 20,0 6, ,9 50,0-66,7 47,8 - - Gesamt 47,0 15, ,1 55,5-73,6 55,4 - Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn Eisenbahnstrecke Nr Gleis: 9121 Richtung: 1 Abschnitt: 2 Km: Zugart Anzahl Züge Geschwin- Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Name Tag nachts digkeit je Zug Max Tag nachts km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m 7 LINT 41 20,0 6, ,5 50,0-72,3 47,8-6 VT A, 2 Einh. 6,0 2, ,3 47,8-70,5 46,0-5 Güterzug, 2-achsig 1,0 1, ,1 49,6-76,1 52,6-7 LINT 41 20,0 6, ,5 50,0-72,3 47,8 - - Gesamt 47,0 15, ,7 55,5-79,3 55,4 - Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Bahnübergang Eisenbahnstrecke Nr Gleis: 9121 Richtung: 1 Abschnitt: 3 Km: Zugart Anzahl Züge Geschwin- Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Name Tag nachts digkeit je Zug Max Tag nachts km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m 7 LINT 41 20,0 6, ,9 50,0-66,7 47,8-6 VT A, 2 Einh. 6,0 2, ,7 47,8-65,0 46,0-5 Güterzug, 2-achsig 1,0 1, ,2 49,6-70,3 52,6-7 LINT 41 20,0 6, ,9 50,0-66,7 47,8 - - Gesamt 47,0 15, ,1 55,5-73,6 55,4 - Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn Standardfahrbahn Anhang 1.2 Seite 1 Projekt-Nr.: SoundPLAN 8.0
24 4 2 Legende Landweg db(a) BP32.3 Landweg 67 db(a) BP32.1 BP32.2 IGW, AWB, T 64 db(a) BP32.6 B-Plan Nr. 32B Bemessung Landweg (K 111) West / 45 2,6 / 2,6 50 / Bemessung Landweg (K 111) Ost / 27 2,5 / 2,5 50 / 50 0 Bemessung König-Christian-Straße / 36 2,8 / 2,8 50 / 50 0 Geltungsbereich berücksichtigte Hauptgebäude Immissionsort Schallquellen Straße Lichtsignalanlage Schiene ORW DIN / IGW 16. BImSchV Orientierungswert MI, Tag, 60 db(a) Immissionsgrenzwert MI, Tag, 64 db(a) Orientierungswert MI, Tag, Außenwohnbereich Immissionsgrenzwert MI, Tag, Außenwohnbereich Bemessung Nr., Straßenname Abschnitt DTV [Kfz/24h] Mt / Mn [Kfz/h] pt / pn [%] Geschwindigkeit Pkw / Lkw [km/h] Korrektur Straßenoberfläche [db(a)] Maßstab 1:500 Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < LPB VI db(a) MI 0 2, m db(a) BP32.4 IGW,T 64 db(a) BP32.5 Bearbeiter: Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Tel.: / Fax.: / internet: info@wvk.sh Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Neubau Wohn- und Geschäftshaus Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN Anhang: 2.1 Situation ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen Hinweise: König-Christian-Straße Der Maßgeblicher Immissionsgrenzwert Lärmpegel- der 16. BImSchV von 64 db(a) sowie der Orientierungswert der DIN Außenlärmpegel von bereiche 60 db(a) werden nahezu im gesamten Planungsgebiet überschritten. in db(a) DIN Ebenso wird der Immissionsgrenzwert der ebenerdigen Außenwohnbereiche wird nur im mittleren Planungsgebiet unterschritten. Die Orientierungswerte bleiben überschritten. Die Orientierungswerte können daher nicht dargestellt werden. <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < Für die Bemessung der Lärmpegelbereiche sind die Beurteilungspegel NACHT maßgebend. Die Darstellung der Lärmpegelberechnung erfolgt gemäß Nr der DIN 4109 mit pauschaler Minderung des Schienenverkehrs um 5 db(a). Bahnhof 491 Ausbreitungsberechnung Beurteilungszeitraum TAG bis Uhr Berechnungshöhe: 8,0 m / 2,0 m über Gelände Berechnungsraster: 2m x 2m Aufgestellt: Neumünster, 10. Juli 2018 Projekt-Nr.: Bearbeiter: A. Lafrentz, M. Hinz
25 4 2 Legende Landweg BP32.3 Landweg BP MI B-Plan Nr. 32B BP32.1 BP db(a) Bemessung Landweg (K 111) West / 45 2,6 / 2,6 50 / Bemessung Landweg (K 111) Ost / 27 2,5 / 2,5 50 / 50 0 Bemessung König-Christian-Straße / 36 2,8 / 2,8 50 / 50 0 Geltungsbereich berücksichtigte Hauptgebäude Immissionsort Schallquellen Straße Lichtsignalanlage Schiene ORW DIN / IGW 16. BImSchV Orientierungswert (Verkehr) MI, Nacht, 50 db(a) Immissionsgrenzwert MI, Nacht, 54 db(a) Linie Straßen - Achse Straße - Emissionslinie Straße - Fahrbahn Schiene - Achse Schiene - Emissionslinie Schiene Bemessung - Oberfläche Rechengebiet Nr., Straßenname Lärm Abschnitt DTV [Kfz/24h] Mt / Mn [Kfz/h] pt / pn [%] Geschwindigkeit Pkw / Lkw [km/h] Korrektur Straßenoberfläche [db(a)] Maßstab 1:500 Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < LPB VI , m db(a) Bearbeiter: Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Tel.: / Fax.: / internet: info@wvk.sh BP32.4 BP32.5 Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Neubau Wohn- und Geschäftshaus Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN Anhang: 2.2 Situation ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen Hinweise: Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 54 db(a) sowie der Orientierungswert der DIN von 50 db(a) werden im gesamten Planungsgebiet überschritten. Es sind Lärmpegel von über 60 db(a) im Beurteilungszeitraum Nacht vorhanden. <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < Für die Bemessung der Lärmpegelbereiche sind die Beurteilungspegel NACHT maßgebend. Die Darstellung der Lärmpegelberechnung erfolgt gemäß Nr der DIN 4109 mit pauschaler Minderung des Schienenverkehrs um 5 db(a). Sie decken sich daher nicht mit den ohne Minderung berechneten Isophonen. König-Christian-Straße Bahnhof 491 Ausbreitungsberechnung Beurteilungszeitraum NACHT bis Uhr Berechnungshöhe: 8,0 m über Gelände Berechnungsraster: 2m x 2m Aufgestellt: Neumünster, 10. Juli 2018 Projekt-Nr.: Bearbeiter: A. Lafrentz, M. Hinz
26 Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Beurteilungspegel Prognose 2030 Spalte Spalten- Beschreibung nummer Immissionsort -5 Immissionsort - Name des Immissionsortes - Geländehöhe am Immissionsort - Höhe des Immissionsortes - Stockwerk - Nutzungsart Beurteilungspegel 6-15 Beurteilung gemäß DIN "Schallschutz im Städtebau" - Beurteilungspegel: Pegel, Tag / Nacht, berechnet nach RLS-90 und Schall 03 - Orientierungswert gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Tag / Nacht - Orientierungswert- Überschreitung, Tag / Nacht - Immissionsgrenzwert gemäß 16. BImSchV, Tag / Nacht - Immissionsgrenzwert-Überschreitung, Tag / Nacht maßgeblicher Außenlärmpegel Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels gemäß DIN (2018) "Schallschutz im Hochbau" - Beurteilungspegel: Pegel, Tag / Nacht, berechnet nach RLS-90 und Schall 03 mit Abschlag von 5 db für Schienenverkehr gem. Nr "Schienenverkehr" - Differenz der Beurteilungspegel Tag und Nacht gem. Nr "Straßenverkehr" und Nr "Schienenverkehr" - Maßgeblicher Außenlärmpegel zur Dimensionierung des Bau-Schalldämmmaßes R'w,ges zur Ableitung des Lärmpegelbereiches nach Nr. 7.1 der DIN Bezeichnung des Lärmpegelbereiches nach Nr. 7.1 der DIN Anlage 2.3 Seite 1 Projekt-Nr.: SoundPLAN 8.0
27 Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Beurteilungspegel Prognose 2030 Immissionsort Beurteilungspegel maßgeblicher Außenlärmpegel DIN BImSchV DIN (2018) DIN Pegel ORW ORW-Überschr. IGW IGW-Überschr. Pegel Differenz maßgebl. Lärm- Name Gelände- Höhe SW Nutz Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Sp Außenlärmp. pegelhöhe IO db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Bereich BP ,05 14,45 (2,4 m) MI V 17,25 (5,2 m) V 20,05 (8,0 m) V 22,85 (10,8 m) V BP ,81 14,21 (2,4 m) MI V 17,01 (5,2 m) V 19,81 (8,0 m) V 22,61 (10,8 m) V BP ,63 14,03 (2,4 m) MI V 16,83 (5,2 m) V 19,63 (8,0 m) V 22,43 (10,8 m) V BP ,43 13,83 (2,4 m) MI IV 16,63 (5,2 m) IV 19,43 (8,0 m) IV 22,23 (10,8 m) IV BP ,45 13,85 (2,4 m) MI V 16,65 (5,2 m) IV 19,45 (8,0 m) IV 22,25 (10,8 m) IV BP ,50 13,90 (2,4 m) MI V 16,70 (5,2 m) V 19,50 (8,0 m) V 22,30 (10,8 m) IV Anlage 2.3 Seite 2 Projekt-Nr.: SoundPLAN 8.0
28 4 2 Legende Geltungsbereich 435 berücksichtigte Hauptgebäude Immissionsort Lärmschutzwand, Planung Immissionsort Beurteilungspegel maßgeblicher Außenlärmpegel 16. BImSchV DIN (2018) DIN Pegel IGW IGW-Überschr. Pegel Differenz maßgebl. Lärm Name SW Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Sp Außenlärmp. pegeldb(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Bereich BP32.1;A1 EG IV 1.OG IV 2.OG IV 3.OG IV BP32.1;A2 EG III 1.OG IV 2.OG IV 3.OG IV BP32.1;B1 EG II 1.OG II 2.OG III 3.OG III BP32.1;B2 EG II Landweg BP32.1;C1 EG III OG IV OG II 2.OG II 3.OG III 1.OG III 2.OG III 3.OG III BP32.1;C2 EG IV 1.OG IV 2.OG III 3.OG III BP32.1;D1 EG IV 1.OG IV 2.OG IV 3.OG IV BP32.1;D2 EG IV 1.OG IV 2.OG IV 3.OG IV BP32.1;E EG IV 1.OG IV 2.OG IV 3.OG IV BP32.1;F1 EG IV 1.OG IV 2.OG IV BP32.1;F2 EG IV 1.OG IV 2.OG IV 3.OG IV 57 Landweg F2 F1 A1 E D2 59 B-Plan Nr. 32B D1 C2 MI A2 B1 C1 B2 Wand 4,0 m Schallquellen Straße Lichtsignalanlage Schiene Gebäudelärmkarte Fassadenpunkt - Lärmpegelbereich = III Fassadenpunkt - Lärmpegelbereich = IV Bemessung Nr., Straßenname Abschnitt DTV [Kfz/24h] Mt / Mn [Kfz/h] pt / pn [%] Geschwindigkeit Pkw / Lkw [km/h] Korrektur Straßenoberfläche [db(a)] Maßstab 1: , m Bearbeiter: Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < LPB VI Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Tel.: / Fax.: / internet: info@wvk.sh Bad Bramstedt, 2. Änd. B-Plan Nr. 32B Neubau Wohn- und Geschäftshaus Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN Hinweise: Anhang: 3.1 Die eigene Abschirmung des Gebäudes hat zur Folge, dass sich die Addition der beiden Verkehrslärmquellen Straße und Schiene abschwächt. So fällt die Schiene an der Westfassade aufgrund der Abschirmung durch das eigene Gebäude weniger ins Gewicht. Für die Ostfassade gilt dies für die Straßen. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 64 db(a) am TAG wird insbesondere straßenseitig zur König-Christian-Straße hin um bis zu 3 db(a) überschritten. Zur Bahnstrecke sowie nach Süden hin wird Maßgeblicher Lärmpegelder Immissionsrichtwert Außenlärmpegel bereiche am TAG dagegen eingehalten und um bis zu 12 db(a) unterschritten. In der in db(a) NACHT kommt DIN es weiterhin an allen straßenseitigen und bahnseitigen oberen Immissionsorten zu Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes von 54 db(a). Sie liegen bahnseitig mit bis zu 2 db(a) niedriger als dies straßenseitig <= 60 mit bis 60 < zu 3 db(a) <= 65 LPB der III Fall ist. 65 < <= 70 LPB IV Für die 70 < Bemessung <= 75 LPB der V Lärmpegelbereiche sind die Beurteilungspegel NACHT 75 < maßgebend. Die Darstellung der Lärmpegelberechnung erfolgt gemäß Nr der DIN 4109 mit pauschaler Minderung des Schienenverkehrs um 5 db(a). König-Christian-Straße Bahnhof 491 Situation mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen LS-Wand h = 4,00 m zur Bahn Geplantes Gebäude innerhalb B-Plan Nr. 32 Immissionsorte an den Fassaden maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereiche Aufgestellt: Neumünster, 10. Juli 2018 Projekt-Nr.: Bearbeiter: A. Lafrentz, M. Hinz
B Plan Nr Lärmtechnische Untersuchung
P:\Projekte\2017\117.2000 VERKEHR\117.2400 LÄRM\117.2441 Itzehoe, B Plan 161, Kamper Weg, Nahversorgungszentrum\03 Bearbeitung\Bericht\Verkehrslärm\180928 SG Verkehr, Itzehoe, B Plan Nr. 161.docx Stadt
MehrB Plan Nr. 58. Lärmtechnische Untersuchung
P:\Projekte\2018\118.2000 VERKEHR\118.2400 LÄRM\118.2434 Bad Bramstedt, B Plan Nr. 58\03 Bearbeitung\Bericht\Verkehrslärm nach DIN 18005\180813 SG Verkehr, DIN 18005, Bad Bramstedt, B Plan Nr. 58.docx
MehrGemeinde Wattenbek, B Plan Nr. 15
P:\Projekte\2017\117.2000 VERKEHR\117.2400 LÄRM\117.2433 Brügge, B Plan Nr. 13, Gewerbegebiet\03 Bearbeitung\Bericht\Verkehrslärm\170622 SG Verkehr, Brügge, B Plan Nr. 13, Wattenbek, B Plan Nr. 15 1.docx
MehrGemeinde Hohenwestedt. B Plan Nr. 52. Entwicklung eines Gewerbe und Mischgebietes. Lärmtechnische Untersuchung. Verkehrslärm nach DIN 18005
\\WVK FS 1\Projekte\Projekte\2015\115.2000 VERKEHR\115.2400 LÄRM\115.2431 Hohenwestedt, B Plan Nr. 52, Kellinghusener Ch\03 Bearbeitung\Bericht\Verkehrslärm\180131 SG, Hohenwestedt, B Plan Nr. 52, GE und
MehrB Plan Nr. 67. Lärmtechnische Untersuchung
Stadt Heide B Plan Nr. 67 P:\Projekte\016\116.000 VERKEHR\116.400 LÄRM\116.414 Heide, Brahmsstraße\03 Bearbeitung\Bericht\16034 SG, Heide, Wohnbebauung Brahmsstraße.docx Neubau von 78 Wohnungen in der
MehrAufstellung B-Plan Nr. 17 Interkommunales Gewerbegebiet. Borgstedtfelde. Lärmtechnische Untersuchung
P:\Projekte\2015\115.2000-VERKEHR\115.2400-LÄRM\115.2432-Borgstedtfelde, B-Plan Nr. 17, Interkomm GE\03 Bearbeitung\Bericht\Verkehrslärm DIN 18005\170330-SG, Borgstedtfelde, B17, Verkehrslärm.docx Gemeinde
MehrSchalltechnische Untersuchung
B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter
MehrÜbersichtslageplan des Bebauungsplangebietes und der örtlichen Gegebenheiten 01 09 10 08 11 02 07 03 Legende Emissionslinie Straße 06 04 Emissionslinie Schiene Baugrenzen 1 Immissionsort mit Nr. 05 Maßstab
MehrSchalltechnische Berechnung
Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland
MehrL 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke
Unterlage 17 L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke Schalltechnische Untersuchung gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). 1- Untersuchung der Luftschadstoffe gemäß den Richtlinien
MehrSCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF
GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE
MehrPer an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B
ACCON GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg Per E-Mail an wiedmann@ochsenhausen.de Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg
MehrIhre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017
Dr. Dröscher Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz 2 71691 Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer
MehrPlanfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER
Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz
MehrBerechnungsunterlagen der Schalltechnischen Untersuchung
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Unterlage 17.2 B 62 - Ortsumgehung Biedenkopf-Eckelshausen - Nächster Ort: Biedenkopf-Eckelshausen Beginn: Von NK 5017 075 Bau-km 0+090 Ende: Bis NK 5117 002
MehrStadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm
Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...
MehrRichard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3
Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2
MehrSchalltechnische Untersuchung
STADT BÜDELSDORF / STADT RENDSBURG Schalltechnische Untersuchung zum Sanierungsgebiet Hollerstraße-West Verkehrslärm nach DIN 18005 Prognosefall 2025 Bearbeitungsstand: 19. Februar 2010 AUFTRAGGEBER: Stadt
MehrBerechnungsunterlagen. A 27, PWC-Anlage Krelingen
Unterlage 11.2 Berechnungsunterlagen für A 27, PWC-Anlage Krelingen Betr. km 1,660 in der Gemarkung Krelingen 11.2.1 Berechnung der Emissionspegel 11.2.1.1 Emissionspegel Straße 11.2.1.2 Emissionspegel
MehrPWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -
Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster
MehrSchalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert
MehrSechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) 16. BImSchV Ausfertigungsdatum: 12.06.1990 Vollzitat: "Verkehrslärmschutzverordnung
MehrSchallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln
Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln
Mehr12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch
12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx
MehrUnterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -
Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg
MehrSCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01
SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01 über die Ermittlung und Beurteilung der Verkehrslärmsituation im Bereich des Plangebietes Nr. 102 - Teil VI, Baugebiet: "Neuer Wall-Ost" in Lingen Auftraggeber:
MehrInnenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof
Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm Dipl.-Ing. (FH) Michael Hofmann Dr. rer. nat. Daniel Bock 1. Situation und Aufgabenstellung - die Stadt
MehrWie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?
Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung
MehrStellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:
Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.
MehrSchalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich
Unterlage 15.3 Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich - nachrichtlich - Planfeststellung Staatsstraße St 3308 Neubau der Ortsumgehung Karlstein Neubau von Anschluss St 3308 / AB 17 bis Anschluss
MehrAkustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ
Akustiklabor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen ALB Akustiklabor Berlin Holbeinstraße 17 12203 Berlin Nova Bodengesellschaft GmbH &
MehrGemeinde Drebber. Landkreis Diepholz. Bericht-Nr.: SC Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße. Schalltechnische Beurteilung
Gemeinde Drebber Landkreis Diepholz Bericht-Nr.: SC217095.01 Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße Schalltechnische Beurteilung Auftraggeber: Koop Brinkmann GmbH Alter Bahnhofsweg 2 49457 Drebber Textteil:
MehrLärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10
Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:
MehrSCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Breitwieserweg", Stadt Pfungstadt - Ausbau des Breitwieserweges - AUFTRAGGEBER: Hessische Landgesellschaft mbh Wilhelmshöher Allee 157/159
MehrSchalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel
Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg
MehrBPlan WA Reischach Nord Schalltechnische Stellungnahme zum Verkehrslärm Kr AÖ32
GEO.VER.S.UM H. Pressler Birkenweg 8 93455 Traitsching VG Reischach Gemeinde Reischach Herrn Bgm. Herbert Vilsmaier Herrn Bernhard Reisbeck Eggenfeldener Straße 9 84571 Reischach per email an: reisbeck@reischach.de
MehrUnterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung
Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung B 1-2 Gliederung 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren 3.2
MehrNachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012
Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose
MehrBerechnungsunterlagen
Schalltechnische Untersuchung Unterlage 11.2 Berechnungsunterlagen für die Maßnahme Neubau PWC-Anlage Gieseberg A 38 RiFa Halle 11.2.1 Berechnung der Emissionspegel 11.2.2 Zusammenstellung der Beurteilungspegel
MehrStadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung
Tel 0911 37 54-995 Fax 0911 37 54-819 Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten Mail Web Bank Sparkasse Nürnberg Kto 60205 BLZ 76050101 Steuernr. 238 247 503 Schalltechnische Untersuchung Projekt 008-17.
MehrSchalltechnische Untersuchung
Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:
MehrSchallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll
Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll
MehrBefatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-
Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 14 der Gemeinde Ammersbek Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-.,,,
MehrTank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze (BAB A 4, VKE 5131)
2 10c 10b Tank- und Rastanlage Eisenach Emissionspegel - Übersicht der Emittenten (Prognose 2025 ohne Erweiterung) 1a 10a L1 2* Z1 Z2 A1 P1 L3 P2 P3 B1 P6 P4 L2 BAB A 4 P5 L4 A1 A Abfahrt B Bus-Stellplatz
MehrB EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH
Luftbildbasis: mapandroute.com. G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, 79597 SCHALLBACH B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE Hinterdorfstraße 11, D-79415 Bad Bellingen 4 Telefon: 07635-28
Mehrfischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer
fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer Von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und gerichtlich vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz
MehrSCHALLTECHNISCHE VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VERKEHRSLÄRM VON DER STAATSSTRASSE St 2230
Geographie/Raumplanung Verkehrsplanung Schallschutz Umweltplanung Dipl.Geogr.Univ. Anton Geiler Dürerweg 0 Tegernheim Tel. 00 - Fax. 00 - Mobil: 07-07 Email: a.geiler@pg-geoversum.de Stadt Riedenburg:
MehrGERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie. 2. Änderung des Bebauungsplans
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie Objekt: 2. Änderung des Bebauungsplans Kommunikation + Technologie an der Autobahnanschlußstelle Heimsheim Auftraggeber: IAV GmbH,
MehrGemeinde Belm Bebauungsplan Nr. 8
Gemeinde Belm Bebauungsplan Nr. 8 "Westlich Höhenweg" Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN 18005 Lärmpegelberechnung nach DIN 4109 Erläuterungsbericht 04/2018 Beratung Planung Bauleitung
MehrBebauungsplan Storchenäcker in Großvillars
Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Speyer November 2011 Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke Dipl.-Ing.
MehrA44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm -
A44, VKE 11: Variantenuntersuchung 2010 - Kriterium Lärm - Dialog zur Planung der A44, VKE 11: 2. Sitzung der AG 2 Dipl.-Ing. Michael Koch PL 5.9 (Planung BAB Kassel), AST Kassel Kaufungen, 22.04.2015
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich
FORSCHUNGS- UND INFORMATIONS-GESELLSCHAFT FÜR FACH- UND RECHTSFRAGEN DER RAUM- UND UMWELTPLANUNG MBH Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich im Auftrag
MehrAnlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38
Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,
MehrBericht Nr / 02. Schallimmissionsprognose. B-Plan Nr. 51. Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße"
SCHALLSCHUTZ Consulting Dipl.-Ing. D. Friedemann cdf Bericht Nr. 15-3117 / 02 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 51 Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße" - Verkehrslärmuntersuchung
MehrFESTSETZUNGEN ZU PASSIVEN SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN
Beratungsgesellschaft Schallimmissionsschutz, Technische Akustik Schallschutzprüfstelle Gutenbergring 60 65549 Limburg an der Lahn Telefon: (0 64 31) 55 41 Telefax: (0 64 31) 47 85 15 E-Mail: kontakt@gsa-ziegelmeyer.de
MehrSchalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm
Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 0906 Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 8-6-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz ó Kirchdorfer Straße
MehrErläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung
Unterlage 17.1.1 Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung für die Anlage eines teilplanfreien Knotenpunktes L 712 n L 751 in Bad Salzuflen Gliederung 1. Allgemeines 2. Rechtliche Grundlagen
MehrLütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29
Lärmuntersuchung Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau über Planlabor Stolzenberg St. Jürgen-Ring 34 23564 Lübeck 26. Januar 2015 Büro für Bauphysik
MehrBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur
BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871
MehrAusbau des Knotenpunktes B 413 / L 262 in Bendorf Sayn. Immissionstechnische Untersuchung zum RE Entwurf
Ausbau des Knotenpunktes B 413 / L 262 in Bendorf Sayn Immissionstechnische Untersuchung zum RE Entwurf Wirges, November 2015 Auftraggeber: Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz Friedrich Ebert Ring
MehrSchalltechnisches Gutachten
Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 16 Nördlich des Friedhofs der Gemeinde Möhnesee Auftraggeber(in): Gemeinde Möhnesee Der Bürgermeister FB Entwicklung-Bau-Umwelt Hauptstraße
MehrBauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell
Gutachten zum Schallimmissionsschutz Objekt: Auftraggeber: Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH Benediktinerplatz 8 78467 Konstanz Bauphysik 5! "#$ % & ' (
MehrIm Auftrag von Verkehrserzeugung B-Plan Nr. 15a 4. Änderung und Erweiterung, Gewerbe- / Industriegebiet westlich der Vredener Str. Anna Hennerkes 04.0
Im Auftrag von Verkehrserzeugung B-Plan Nr. 15a 4. Änderung und Erweiterung, Gewerbe- / Industriegebiet westlich der Vredener Str. Anna Hennerkes 04.06.2019 Auftraggeber Gemeinde Südlohn Winterswyker Str.
MehrStadt Bad Iburg. Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße. Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr)
Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr) Auftraggeber: Heinr. Möllering & Comp. Bauunternehmen GmbH & Co. KG Bielefelder Straße 28 4186 Bad Iburg Auftragnehmer: RP Schalltechnik
MehrBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur
BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871
MehrVerkehrslärm. Grundlagen
Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog
MehrFeststellungsentwurf
Unterlage 17 T Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 bis A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung
MehrIhr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015
Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstraße 6 45721 Haltern am See Telefon 0 23 64 929 794 Telefax 0 23 64 929 795 afi A. Flörke Ingenieurbüro, Kolpingstraße 6, 45721 Haltern
MehrSchalltechnische Untersuchung
Anlage 17.2.1 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau von Gemeindestraßen zur Nördlichen Entlastungsstraße in Herzebrock Auftraggeber(in): Gemeinde Herzebrock-Clarholz
MehrSCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE
SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim. Entwurf
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim Entwurf im Auftrag der Stadt Bad Nauheim Fachbereich Stadtentwicklung Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim Bericht-Nr.:
MehrStellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand
ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan
MehrSCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Ergänzung veränderte Lage der Schallschutzwand
SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Ergänzung veränderte Lage der Schallschutzwand Aufstellung des Bebauungsplans An der Boderitzer Straße der Gemeinde Bannewitz Ermittlung von Lärmpegelbereichen (maßgeblicher
MehrLärmtechnische Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 24 Wohltorf Lärmtechnische Untersuchung für die Gemeinde Wohltorf Kreis Herzogtum Lauenburg Christa-Höppner-Platz 1 21521 Dassendorf Projektnummer: 16-023 Stand: 31. August 2016 Seite
MehrSCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden AUFTRAGGEBER: Markland Wiesbaden Ltd Kirchgasse 48 65183 Wiesbaden BEARBEITER: Dr. Frank Schaffner BERICHT
MehrSchalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben
EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin
MehrGemeinde Altenberge. Bebauungsplan Nr. 86. Fachbeitrag Schallschutz. Telefon Telefax. (0541) (0541) Internet:
Gemeinde Altenberge Bebauungsplan Nr. 86 "Krüselblick " Verkehrslärm Beratung Planung Bauleitung Mindener Straße 205 E-Mail: osnabrueck@pbh.org Telefon Telefax (0541) 1819-0 (0541) 1819-111 Internet: www.pbh.org
MehrSchalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches
MehrGERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen
Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II Objekt: Gewerbegebiet West II Erweiterung 75242 Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung
MehrFeststellungsentwurf
Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein Straße: Bundesstraße 304 Station: B 304_720_2,145 bis B 304_780_1,708 B 304 Ortsumgehung Obing Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme Neubau
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm-
Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad
MehrSchalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf
Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Bericht für: von: GRI, Tel: (030) 2 14 59 09-0 Fax: (030) 2 14 59 09-20 E-Mail: gri@gri-berlin.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. B. Fuhrmann
MehrProjektnummer: Anlass und Aufgabenstellung. 2. Örtliche Situation. 3. Beurteilungsgrundlagen
Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zum Verkehrslärm für die Änderung des Flächennutzungsplans und den B-Plan Nördlich Nüssauer Weg der Gemeinde Büchen Projektnummer: 08143 Beratendes Ingenieurbüro
MehrBericht-Nr.: 24_10_14_10/2 Stand 20. August Bearbeitung Stadt Mannheim Fachbereich Stadtplanung Sachgebiet Lärmschutz Dipl.-Ing.
Schalltechnische Stellungnahme zu den Verkehrslärmeinwirkungen durch die Untersuchungsvarianten Bahnparallele und Dudenstraße im Rahmen der Variantenprüfung zur Verlegung der Straße Am Aubuckel in Mannheim-Feudenheim
MehrUnterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite
Seite 1 Unterlage 11 - Inhaltsverzeichnis Seite - Erläuterungsbericht 1-6 1. Aufgabenstellung 2. Verwendete Unterlagen 3. Grundlagen 4. Bearbeitungsablauf und Berechnungsgrundlagen 5. Zusammenfassung Anhang
MehrBebauungsplan 02 / 2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM SCHALLSCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM. Gemeinde Michendorf
acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik VMPA Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Messstelle nach 26, 28 BImSchG Bebauungsplan 02 / 2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen
MehrSch c a h l a lte t c e h c n h i n sc s h c e h e U n U t n er e su s c u h c u h n u g n
Altöttinger Straße, St 2107 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 17a Am Waldrand Gemeinde Kastl 1 2 3 4 5 17 16 15 6 14 13 7 8 9 10 18 12 11 Schulstraße Pfarrer-Hilz-Straße Dipl.-Ing. (FH) F.
MehrIm Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) Auf Grund des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
MehrIhr Zeichen sf/fl Aug. 2016
uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus Gemeinde Nottuln, Fachbereich 3 Herrn Jonas Deuter Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Ansprechpartner Stefanie Fleischmann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom
MehrSchalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7A der Stadt Kaltenkirchen -Verkehrslärm-
Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans
MehrBerechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin
Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Str. 8 D-53757 Sankt Augustin Stadtverwaltung 53754 Sankt Augustin Ihr Zeichen: AUF15-447 Projekt-Nr.: 15 02 030/01 Datum: 29.10.2015 Seite: 1 von 11 Ihr Ansprechpartner:
MehrIngenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz. A. Müller GbR Bürgerm.-Smit-Straße Weener. über
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz, Kirchdorfer Straße 26, 26603 Aurich A. Müller GbR Bürgerm.-Smit-Straße 23 26826 Weener über THALEN CONSULT GmbH INGENIEURE - ARCHITEKTEN STADTPLANER Urwaldstraße
MehrBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur
BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg Papenburg
MehrUnterlage Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen
Unterlage 11.2 VAE II, VKE 2 südl. AS Echte südl. AS Northeim-Nord Unterlage 11.2.1 Emissionspegel 110415_A7_VAE2_VKE2_g11 Emissionspegel der A 7 - Bezugsfall 2025 (ohne Ausbau der A 7) Legende Straße
MehrBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur
BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871
MehrSchwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr.
acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Schwielowseestraße, 1 Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88 Bericht Nr. B1934_5
MehrBAB A 6 Heilbronn Nürnberg Umbau AK Nürnberg-Ost UNTERLAGE 17.1 T. Erläuterungen zum Verkehrslärm mit Berechnungsunterlagen
Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 6_360_1,344 bis A 6_380_0,275 A 9_640_5,232 bis A 9_660_1,170 PROJIS-Nr.: 09 080200 20 BAB A 6 Heilbronn Nürnberg UNTERLAGE 17.1 T Erläuterungen
Mehr1. Anlass und Aufgabenstellung
Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung
MehrBericht-Nr. i /2 Datum Strukturentwicklungsgesellschaft mbh der Sparkasse Rhein-Nahe
S t a d t N i e d e r - O l m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Weinberg IV der Stadt Nieder-Olm Straßenverkehrslärm von der Zufahrt zum Plangebiet auf die (nächstbenachbarte) vorhandene
Mehr