KVJS. Haushaltssatzung und Haushaltsplan

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1 KVJS Haushaltssatzung und Haushaltsplan

2 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan NKHR

3 Einwohnerzahlen Wohnbevölkerung nach der Volkszählung am * Einwohner Volkszählung am * Einwohner Volkszählung am * Einwohner Volkszählung am * Einwohner Volkszählung am * Einwohner Zensus Stichtag 09. Mai Einwohner Fortschreibung Einwohner Basis Einwohner (Stand **) Fortschreibung Einwohner Basis Zensus Einwohner (Stand **) * nach dem Gebietsbestand am ** Aufgrund noch nicht vorliegender Einwohnerzahlen für den werden die Vorjahreszahlen zu Grunde gelegt. V-2

4 Verbandsgebiet Verwaltungseinteilung des Landes Baden-Württemberg V-3

5 V-4

6 Inhaltsübersicht Haushaltssatzung V-6 Vorbericht V-9 Gesamthaushalt 1 Seite Gesamtergebnishaushalt 2 Gesamtfinanzhaushalt 3 Liquiditätsübersicht 4 Haushaltsquerschnitt 5 Zuordnung der Produktbereiche und -gruppen 6 Zuordnung der Erträge und Aufwendungen 10 Teilergebnishaushalte und Teilfinanzhaushalte 13 THH 1 - Innere Verwaltung 15 THH 2 - KVJS-Einrichtungen 49 THH 3 - KVJS-Tagung / Fortbildung 69 THH 4 - Ausgleichsverfahren Altenpflegeausbildung 79 THH 5 - Entwicklung Infrastruktur, investive Förderung 85 THH 6 - Soziale Hilfen 95 THH 7 - Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe SGB IX 115 THH 8 - Andere Leistungen des Integrationsamts 127 THH 9 - Kinder- Jugend- und Familienhilfe 135 THH 10 - Medizinisch-Pädagogischer Dienst 159 THH 11 - Allgemeine Finanzwirtschaft 163 Finanzplan und Investitionsprogramm 171 Stellenplan 185 Anlagen 195 Anl. 1 - Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben 196 Anl. 2 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 197 Anl. 3 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen 198 Anl. 4 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden 199 Anl. 5 - Umlageanteile der Stadt- und Landkreise 200 Anl. 6 - Produktplan des KVJS 204 Anl. 7 - Wirtschaftsplan KVJS-Tagungszentrum Gültstein GmbH 209 V-5

7 Haushaltssatzung H a u s h a l t s s a t z u n g des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr Auf Grund von 8 des Gesetzes über den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg vom (GBl. S. 572), geändert durch Gesetze vom (GBl. S. 53), vom (GBl. S. 343) in Verbindung mit 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 581, ber. S. 698) mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom (GBl. S. 185) hat die Verbandsversammlung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr beschlossen: 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von V-6

8 Haushaltssatzung 1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf V-7

9 Haushaltssatzung 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Verbandsumlage (1) Nach 9 JSVG kann der Kommunalverband für Jugend und Soziales von den Verbandsmitgliedern Umlagen erheben, soweit seine sonstigen Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen. (2) Allgemeine Umlage Für den allen Mitgliedern nach gleichem Maßstab zurechenbaren Aufwand wird eine allgemeine Umlage erhoben, die sich je zur Hälfte nach der Einwohnerzahl ( 143 GemO) und nach den Steuerkraftsummen der Stadt- und Landkreise ( 38 Abs. 2 und 3 FAG) bemisst. Für wird folgende allgemeine Umlage erhoben: Hebesatz (Kopfbetrag) pro Einwohner der Stadt- und Landkreise 2, zuzüglich Umlagesatz nach den Steuerkraftsummen der Stadt- und Landkreise auf 0, v.h. (3) Sonderumlagen Weitere Umlagen nach 9 Abs. 4 JSVG werden nicht erhoben. (4) Fälligkeit und Festsetzung Die Umlagen sind vierteljährlich auf den 10. des 3. Monats mit einem Viertel ihres Betrags fällig. Die endgültigen Umlagebeträge werden anhand der Steuerkraftsummen der Stadt- und Landkreise ( 38 Abs. 2 und 3 FAG) und der Einwohnerzahl ( 143 GemO) nach dem Stand der ersten Abschlusszahlung FAG verbindlich und abschließend festgesetzt. Ausgefertigt: Stuttgart, den Karl Röckinger Verbandsvorsitzender V-8

10 Vorbericht V o r b e r i c h t Seite 1. Vorbemerkungen V Jahresrechnung 2012 V Verlauf des Haushaltsjahres 2013 V Haushaltsplanung V Kennzahlen V Teilhaushalte V Mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm 2013 bis 2017 V Ausblick V Diagramme V-70 V-9

11 Vorbericht Vorbemerkungen V o r b e r i c h t zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nach 6 GemHVO 1. Vorbemerkungen 1.1 Aufgaben des KVJS 1.2 Haushaltsstruktur 1.3 Interne Leistungsverrechnungen 1.4 Budgetierungsregeln und Haushaltsbewirtschaftung 1.5 Organigramm des KVJS V-10

12 Vorbericht Vorbemerkungen 1.1 Aufgaben des KVJS Nach dem Gesetz über den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (JSVG) - Artikel 178 Verwaltungsstruktur-Reformgesetz vom wurde der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart zum errichtet. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hat nach 3 JSVG folgende Aufgaben: Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landesjugendamt) Überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle) Träger des Integrationsamtes nach dem SGB IX Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger beim Abschluss von Leistungs-, Vergütungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen nach SGB VIII, SGB XI und SGB XII Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger bei der Planung in der Alten- und Behindertenhilfe sowie der Planung der Hilfen nach SGB XII Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger im Rahmen von 97 Abs. 5 SGB XII (Weiterentwicklung von Leistungen der Sozialhilfe und Projekte) Träger eines Medizinisch-Pädagogischen Dienstes Träger von Fortbildungsstätten Abwicklung der Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern Auf die Wirtschaftsführung des KVJS finden die Vorschriften über die Gemeindewirtschaft mit Ausnahme der Vorschriften über die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes sowie der Jahresrechnung entsprechend Anwendung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist ( 8 JSVG). V-11

13 Vorbericht Vorbemerkungen 1.2 Haushaltsstruktur Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und setzt sich wie folgt zusammen: Der Ergebnishaushalt enthält die geplanten Aufwendungen und Erträge, der Finanzhaushalt enthält die geplanten Auszahlungen und Einzahlungen. Der Haushalt nach NKHR besteht aus dem Gesamthaushalt (Ergebnis-, Finanzhaushalt und Haushaltsquerschnitt), den Teilhaushalten und dem Stellenplan. Dem Haushaltsplan sind beizufügen der Vorbericht, der Finanzplan mit Investitionsprogramm, ein Haushaltsstrukturkonzept (falls erforderlich), eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten, der letzte Gesamtabschluss (falls erforderlich, spätestens ab 2022), die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse von Beteiligungen, eine Übersicht über die Budgets. Die Teilhaushalte bilden gleichzeitig Bewirtschaftungseinheiten und sind Verantwortungsbereichen zuzuordnen (vgl. Budgetierungsregeln Ziffer 1.4). In ausgewählten Schlüsselprodukten sind Leistungsziele und Kennzahlen zu definieren. Der Haushaltsausgleich hat eine zentrale Bedeutung: Die ordentlichen Aufwendungen sind primär mit ordentlichen Erträgen (unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus den Vorjahren), gegebenenfalls auch unter Einsatz außerordentlicher Erträge, zu decken. Sofern ein Ausgleich nicht hergestellt werden kann, sind die in 24 GemHVO aufgelisteten Maßnahmen (einschl. eines Haushaltsstrukturkonzepts) zu ergreifen. V-12

14 Vorbericht Vorbemerkungen Um die Fach- und Ressourcenverantwortung zu bündeln und dadurch eine bessere Steuerung zu ermöglichen, wird der Haushalt nach der Aufbauorganisation produktorientiert dargestellt. Damit die organisatorische Haushaltsgliederung mit dem Produktrahmen abgeglichen werden kann, wird gem. 4 Abs. 5 GemHVO dem Haushaltsplan (Gesamtplan) eine Übersicht über die Zuordnung der Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte zu den Teilhaushalten sowie eine Übersicht über die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen und -gruppen beigefügt (siehe Seite 6). Es ergibt sich folgender Überblick über die Teilhaushalte (THH), Produktbereiche (PB) und Produktgruppen (PG): Dezernat 1 Finanzen, Personal, Organisation THH 1 Innere Verwaltung PB 11 THH 2 KVJS-Einrichtungen PB 21, PG (früher PG 31.40) THH 3 KVJS-Tagungs- und Fortbildungsbereich PG , 36.80, THH 11 Allgemeine Finanzwirtschaft PB 61 Dezernat 2 Soziales THH 4 Ausgleichsverfahren Altenpflegeausbildung PG THH 5 Entwicklung Infrastruktur, investive Förderung PG , THH 6 Soziale Hilfen PG , 31.50, 31.70, , Dezernat 3 Integration Integrationsamt THH 7 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe SGB IX PG THH 8 Andere Leistungen des Integrationsamts PG Dezernat 4 Jugend Landesjugendamt THH 9 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe PG , 36.20, 36.30, OE 02 Medizinisch-Pädagogischer Dienst THH 10 Medizinisch-Pädagogischer Dienst PG V-13

15 Vorbericht Vorbemerkungen Der Haushaltsplan für die Ausgleichsabgabe wurde bis 2011 als eigene Satzung beschlossen und die Mittelverwendung in getrennten Sachbuchteilen (6 und 7) nachgewiesen. Die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe wird seit 2012 im THH 7 dargestellt und ist somit Bestandteil des Gesamthaushalts. Über einen eigenen Buchungskreis wird aber sichergestellt, dass eine Teilbilanz erstellt werden kann. Diese Vorgehensweise wurde sowohl mit der Rechtsaufsichtsbehörde (Innenministerium Baden-Württemberg) als auch mit der Fachaufsicht (Sozialministerium Baden-Württemberg) abgestimmt. Als Schlüsselprodukte werden im Haushaltsplan folgende Produkte dargestellt: Vertragswesen, Vergütung, Entgelte Jugendhilfeplanung und -berichterstattung Schutz von Kindern in Heimen und Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung, Beratung der Träger Schutz von Kindern in Tageseinrichtungen und Beratung der Träger (früher ) Die Vermögensverwaltungen (bisher HHA 88) sind in der Produktgruppe enthalten. Die Brutto-Regiebetriebe Berufsfachschule Flehingen (bisher HHUA 2400), Bildungszentrum Schloss Flehingen (bisher HHUA 2920) und Erholungsheim Gültstein (bisher HHUA 4393) bilden den Teilhaushalt 2 (KVJS-Einrichtungen). Für folgende Eigengesellschaft wird ein Wirtschaftsplan aufgestellt: KVJS-Tagungszentrum Gültstein GmbH Anlage 7 Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht, dem Finanzplan sowie dem Investitionsprogramm. V-14

16 Vorbericht Vorbemerkungen Weitere Kontierungs- und Planungselemente auf der Grundlage der VwV Produkt- und Kontenrahmen vom ergeben sich durch die Umsetzung in der Finanzsoftware. Beim Regionalen Rechenzentrum (KDRS) werden folgende SAP-Module bzw. Verfahrensteile eingesetzt: SAP kommunal für Haushalt, Bewirtschaftung, Kasse mit Haushaltsmanagement - PSM und Finanzbuchhaltung - FI Controlling für die Kostenstellenrechnung und interne Leistungsverrechnung - CO sowie die Zusatzmodule Anlagenbuchhaltung - FI-AA Darlehensverwaltung - CML Leistungen der Steuerung und der Steuerungsunterstützung sowie Serviceleistungen werden nach dem Kommunalen Produktplan Baden-Württemberg im Produktbereich 11 abgebildet. Diese Leistungen werden intern auf die externen Produkte verrechnet. Im Teilhaushalt 1 wird auf Kostenstellen gebucht, während in den übrigen Teilhaushalten direkt auf Produktaufträge gebucht wird (ILV siehe Ziffer 1.3). Die Kontierung erfolgt in der Gliederung mit - Kostenstelle X X X X X X X X Dezernat Referat Art lfd. Nr. - Produktauftrag * X X X X X X ProdBer. ProdGr. Produkt max. 12 Stellen P = Allg. Produktauftrag S = Produktauftrag Sozialprodukte AA = Produktauftrag Ausgleichsabgabe - Investitionsauftrag 7 X X X X X X X X X X X Profit-Center (PG) Auftragsart lfd. Nr. in der Gruppierung mit - Kostenart / Sachkonto * X X X X X X X 3 = Erträge 4 = Aufwendungen (bzw. übrige Kontenklassen des Kontenrahmens) Der Kostenart im Ergebnishaushalt entspricht im Finanzhaushalt die Finanzposition und in der Bilanz bzw. Nebenbuchhaltung das Sachkonto. V-15

17 Vorbericht Vorbemerkungen Reine Auswertungs- bzw. Berichtsobjekte sind - PSP-Elemente, - Profit-Center(-Gruppe) bzw. Finanzstellen(-Gruppe), - Budgeteinheit und Geschäftsbereich. Haushaltsvermerke sind einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans wie beispielsweise Vermerke über die Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung sowie Sperrvermerke. Soweit sie zum Zeitpunkt der Planerstellung bekannt sind, erfolgen entsprechende Hinweise im Haushaltsplan bzw. in den Anlagen. Nach den Zahlenteilen der Produktgruppen bzw. Schlüsselprodukte erfolgen, soweit notwendig, Erläuterungen. V-16

18 Vorbericht Vorbemerkungen 1.3 Interne Leistungsverrechnungen Als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung sollen nach 14 GemHVO für alle Aufgabenbereiche Kosten- und Leistungsrechnungen nach den örtlichen Bedürfnissen geführt werden. Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. Um den Aufwand für die Erstellung der Kostenrechnungen verhältnismäßig zu halten, wird aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen eine Weiterentwicklung vom Groben zum Feinen betrieben. Dabei werden die Ergebnisse bzw. Empfehlungen von Arbeitsgruppen und Vergleichsringen in Baden- Württemberg herangezogen, damit trotz der Alleinstellung des KVJS im Land soweit wie möglich vergleichbare Strukturen geschaffen werden. Um Kostenverantwortung in der ressourcenorientierten Haushaltswirtschaft zu erreichen, erfolgen interne Leistungsverrechnungen (ILV), die gem. 16 Abs. 5 GemHVO flächendeckend in den Teilhaushalten auszuweisen sind. Alle Leistungen können auf der Grundlage des Kommunalen Produktplans Baden-Württemberg folgenden Produkt- bzw. Kostenträgerarten zugerechnet werden: Steuerung und Steuerungsunterstützung, Serviceleistungen, Mitwirkungsleistungen, Externe Leistungen / Produkte. Der Steuerung und Steuerungsunterstützung werden alle Leistungen zugeordnet, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind und nicht von Dritten erbracht werden können (Produktplan 11.1*). Die Leistungsempfänger haben keinen Einfluss auf die Kosten. Es erfolgt keine Verrechnung auf die Serviceprodukte, sondern entsprechend der Empfehlung der AG Berichtswesen und Controlling zum Produktbereich 11 werden die Gemeinkosten jeweils hälftig nach dem bereinigten Haushaltsvolumen und der Anzahl der Mitarbeiter auf die Produkte verteilt. Die Serviceleistungen (interne Produkte) können vom Leistungsempfänger direkt oder indirekt beeinflusst und gesteuert werden (Produktplan 11.2*). Die Verteilung erfolgt noch nicht nach vorkalkulierten Preisen, sondern nach verursachungsgerechten Schlüsseln. Dabei arbeitet die ausführende Finanzverwaltung mit den Fach- und Querschnittsstellen zusammen. Die ILV werden in den Teilergebnishaushalten nach dem anteilig veranschlagten ordentlichen Ergebnis dargestellt. V-17

19 Vorbericht Vorbemerkungen 1.4 Budgetierung beim KVJS Entsprechend den Bestimmungen des 4 GemHVO wurde der Gesamthaushalt in Teilhaushalte nach der Organisation produktorientiert und diese wiederum in einen Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt gegliedert. Dabei bildet jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget). Die Budgetbildung orientiert sich hierbei an den Verantwortungsbereichen der Referate und der Organisationseinheiten sowie der damit verbundenen Aufgabenerfüllung beim KVJS. Die Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis richtet sich nach den Zuständigkeitsregelungen für die Verbandsorgane und -gremien sowie nach dem Organisations- und Geschäftsverteilungsplan für die Verwaltung. Die Budgetverantwortung liegt nach dem Grundsatzbeschluss der Verbandsleitung vom grundsätzlich bei der jeweiligen Dezernatsleitung. Darüber hinaus erfolgt eine Delegation nach Nr. 4 (4) des Organisations- und Geschäftsverteilungsplans der Verwaltung auf die Referatsleitungen. Detaillierte Regelungen hierzu sowie zu den verschiedenen Budgetarten sind in der Geschäftsanweisung Budgetierung beim KVJS festgelegt. Übersicht der Budgets im Ergebnishaushalt V-18

20 Vorbericht Vorbemerkungen Übersicht der Budgets im Finanzhaushalt In 18 Abs. 1 GemHVO wird der Grundsatz der Gesamtdeckung geregelt. Danach dienen 1. die Erträge des Ergebnishaushalts insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnishaushalts und 2. die Einzahlungen des Finanzhaushalts insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzhaushalts, soweit in der GemHVO nichts anderes bestimmt ist. Unter dem Vorbehalt, dass dadurch das geplante Gesamtergebnis nicht gefährdet ist und die Kreditaufnahmevorschriften beachtet werden, wird dieser Grundsatz der Gesamtdeckung wie folgt präzisiert: Der Ausgleich soll auf der 1. Ebene innerhalb der gebildeten Budgets stattfinden. Ein Budgetausgleich innerhalb der jeweiligen Teilhaushalte stellt die 2. Ausgleichsebene dar. Danach erfolgt der Budgetausgleich in der 3. Ausgleichsebene innerhalb der Teilhaushalte eines Dezernates. Schließlich wird der Budgetausgleich auf der Ebene des gesamten KVJS, 4. Ausgleichsebene, vollzogen. Die Ausnahmen des Grundsatzes der Gesamtdeckung werden durch 19 GemHVO (Zweckbindung von Erträgen und Einzahlungen) und 20 GemHVO (Deckungsfähigkeit von Aufwendungen bzw. Auszahlungen) geregelt. Abweichende Regelungen hiervon wurden aufgrund der individuellen Bedürfnisse des KVJS in der Geschäftsanweisung Budgetierung beim KVJS präzisiert. V-19

21 Vorbericht Vorbemerkungen Folgende Budgets sind vom Grundsatz der Gesamtdeckung ausgenommen, da es sich hier um zweckentsprechend zu verwendende Mittel handelt THH 1 Produkt Gemeinsame Geschäftsstelle THH 4 Ausgleichsverfahren Altenpflegeausbildung und THH 7 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe SGB IX Es bestehen in Anbetracht des sachlich engen Zusammenhangs (Querschnittsaufgaben) und der Zuständigkeiten teilhaushaltsübergreifende Budgets. Diese werden unabhängig vom Ort der erbrachten Leistung zentral geplant und bewirtschaftet. Folgende Verwaltungsbudgets sind hiervon betroffen. Personal (ohne Teilhaushalt 2) Personalentwicklung (ohne Teilhaushalt 2) Sachkosten (ohne Teilhaushalt 2) Forschung (ohne Teilhaushalt 2) Öffentlichkeitsarbeit (ohne Teilhaushalt 2) Absetzungen für Abnutzung (ohne Teilhaushalt 2) Die Bruttoregiebetriebe (KVJS-Einrichtungen in Gültstein und Flehingen), welche im Teilhaushalt 2 abgebildet werden, sind aus den teilhaushaltsübergreifenden Budgets ausgenommen. Besondere Regelungen wurden hier bei den sogenannten Sonderbudgets getroffen. Die Haushaltsansätze dieser Budgets enthalten keine oder nur eingeschränkte Deckungsfähigkeiten. Hierunter fallen folgende Budgets: Sonderbudget Innere Verwaltung Sonderbudget Zuweisungen für lfd. Zwecke Dez. 1 Sonderbudget Allgemeine Umlage Sonderbudget Mieterträge Referat 12 Sonderbudget Mieterträge Referat 13 Sonderbudget Soziales (Aufwendungen) Sonderbudget Zuweisungen für lfd. Zwecke Dez. 2 Sonderbudget Zuweisungen für lfd. Zwecke /Erträge Dez. 4 Sonderbudget Kündigungsschutz BEEG PflegeZG V-20

22 Vorbericht Vorbemerkungen 1.5 Organigramm des KVJS V-21

23 Vorbericht Jahresrechnung Jahresrechnung Ergebnis der Jahresrechnung 2012 Die Haushaltssatzung 2012 wurde am , die Nachtragshaushaltssatzung 2012 am von der Verbandsversammlung beschlossen. Beide Satzungen wurden innerhalb eines Monats nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde vom Innenministerium Baden- Württemberg nicht beanstandet. Der Haushaltsplan für die Ausgleichsabgabe wurde bis 2011 als eigene Satzung beschlossen und die Mittelverwendung in getrennten Sachbuchteilen (6 und 7) nachgewiesen. Die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe wird nun im Teilhaushalt 7 dargestellt und ist somit Bestandteil des Gesamthaushalts und in der Haushaltssatzung des KVJS integriert. Eine Finanzierung über die Allgemeine Umlage des KVJS erfolgt jedoch nach wie vor nicht. Die Haushaltssatzung (inkl. Nachtrag) weist im Vergleich zum Rechnungsergebnis die folgenden Werte aus: Ergebnishaushalt Haushaltsplan 2012 Gesamtergebnis 2012 Vergleich /Ergebnis (inkl. Nachtrag) Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Finanzhaushalt Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelbedarf der Ergebnisrechnung Haushaltsplan 2012 (inkl. Nachtrag) Gesamtergebnis 2012 Vergleich /Ergebnis V-22

24 Vorbericht Jahresrechnung 2012 Haushaltsplan 2012 Gesamtergebnis 2012 Vergleich /Ergebnis (inkl. Nachtrag) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzierungsmittelbedarf Veränderung des Finanzierungsmittelbestands Da der Bereich der Ausgleichsabgabe nicht über die KVJS-Umlage finanziert wird, folgt hier die Darstellung des ordentlichen Ergebnisses OHNE Ausgleichsabgabe (AA). Ergebnishaushalt ohne Ausgleichsabgabe Haushaltsplan 2012 (ohne AA, Gesamtergebnis 2012 Vergleich /Ergebnis inkl. Nachtrag) (ohne AA) Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Entnahme (+) / Zuführung (-) Rücklage* Verbleibender Fehlbetrag *davon: Sonderrücklage Altenpfleger Sonderrücklage Gemeinsame Geschäftsstelle Gem. 25 GemHVO wird der Fehlbetrag des Ergebnishaushalts nach 3 Jahren auf das Basiskapital verrechnet. Diese Vorgehensweise ist mit der Gemeindeprüfungsanstalt erörtert und mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgesprochen worden. In die Berechnung der Entnahme aus der (fiktiven) kameralen Allgemeinen Rücklage fließen 2012 noch die Nettoinvestitionen sowie die Erhöhung der Liquidität durch den Rückgang von Ermächtigungsübertragungen gegenüber dem Vorjahr mit ein. Sie fällt daher mit 6,876 Mio. Euro um 2,124 Mio. Euro geringer als geplant aus. V-23

25 Vorbericht Haushaltsjahr Verlauf des Haushaltsjahres Vorbemerkungen Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wurden von der Verbandsversammlung am verabschiedet. Das Innenministerium Baden- Württemberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat den Beschluss der Verbandsversammlung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) vom über die Haushaltssatzung 2013 für den KVJS nach 8 und 10 Abs. 3 JSVG i. V. m. 81 Abs.3 und 121 Abs. 2 GemO nicht beanstandet. Grundlage für die Erstellung des Haushaltsplans 2013 war der Haushaltserlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom mit seinen Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung. Die vorläufigen Steuerkraftsummen 2013 sind nach dem Stand vom in den Haushaltsplan eingearbeitet worden. In Ermangelung der Einwohnerzahlen zum wurde der Stand zum auf der Basis der 3. Teilzahlung FAG 2012 herangezogen. 3.2 Voraussichtlicher Stand der Haushaltswirtschaft Ende 2013 Nach dem bisherigen Haushaltsverlauf wird mit einem weitgehend plankonformen Haushaltsvollzug gerechnet. Das entstehende Defizit des veranschlagten Gesamtergebnisses (ohne Ausgleichsabgabe) beträgt voraussichtlich wie veranschlagt 8,4 Mio. Euro und ist nach 3 Jahren auf das Basiskapital zu verrechnen. Die Kassenliquidität ist weiterhin gesichert, es müssen keine Kassenkredite aufgenommen werden. Der KVJS wird keine Kredite aufnehmen. V-24

26 Vorbericht Haushaltssatzung 4. Haushaltsplanung 4.1 Vorbemerkung Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2013 bilden die Grundlage für den Haushaltserlass vom 17.Juni 2013 (Az.: /63). Die darin enthaltenen Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung liegen diesem Haushaltsplan zu Grunde. Die vorläufigen Steuerkraftsummen wurden nach dem Stand vom Mai 2013 in diesen Haushaltsplan eingearbeitet. Die Einwohnerzahlen des Zensus 2011 sind entsprechend der Regelung in 39 Abs. 36 FAG berücksichtigt, d. h. im Jahr wird die vom Statistischen Landesamt auf Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2012 zu 50 % und die auf der Grundlage des Zensus 2011 weitergeführte Fortschreibung zum 30. Juni 2012 zu 50% berücksichtigt. Der Haushaltsplan für die Ausgleichsabgabe wurde bis 2011 als eigene Satzung beschlossen und die Mittelverwendung in getrennten Sachbuchteilen (6 und 7) nachgewiesen. Die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe wird nun im Teilhaushalt 7 dargestellt und ist somit Bestandteil des Gesamthaushalts und in der Haushaltssatzung des KVJS integriert. Über einen eigenen Buchungskreis wird aber sichergestellt, dass eine Teilbilanz erstellt werden kann. Unter den nachfolgenden Ziffern 4.3 und 4.4 erfolgt eine Aufteilung der Festsetzungen in der Haushaltssatzung. 4.2 Haushaltsentwicklungen und Risiken Für sind die gesetzlich gestaffelten Besoldungserhöhungen mit 2,95 % und die tariflichen Gehaltserhöhungen mit 2,5 % berücksichtigt. Zudem sind die tariflichen Strukturausgleichszahlungen ( 12 TVÜ-VKA) eingeplant. Für Abfindungszahlungen durch Versorgungslastenteilung bei Dienstherrenwechsel von Beamten sind Euro vorgesehen ( 80 LBeamtVGBW). In den Personalaufwendungen (Nr. 11) und in den Versorgungsaufwendungen (Nr. 12) sind außerdem enthalten: Versorgungsumlage für Pensionäre (inkl. Malusregelung) 3,120 Mio. Beihilfeumlage für Pensionäre 1,217 Mio. Nicht berücksichtigt sind in den veranschlagten Personalaufwendungen : V-25

27 Vorbericht Haushaltssatzung Auswirkungen einer möglichen Änderung des Umlagehebesatzes bei der allgemeinen Versorgungsumlage und der Beihilfeumlage. 4.3 Ergebnishaushalt Gesamt- Festsetzung davon Ausgleichsabgabe davon übriger Bereich 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge Gesamtbetrag der ordentl. Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorj Veranschlagtes ordentliches Ergebnis Gesamtbetrag der außerordentl. Erträge Gesamtbetrag d. außerordentl. Aufwendg Veranschlagtes Sonderergebnis Veranschlagtes Gesamtergebnis Nachrichtlich zum Saldo des Ergebnishaushalts: Entnahme zweckgeb. Rücklage Ausgleichsabgabe Fiktive Entnahme kamerale Allg. Rücklage Zuführung zweckgeb. Rücklage Gem. Geschäftsstelle - 8,744 Mio. - 3,800 Mio. + 0,032 Mio. Die mit 3,800 Mio. geplante fiktive Entnahme aus der kameralen Allgemeinen Rücklage spiegelt sich im Saldo des Ergebnishaushalts wider. Gem. 25 GemHVO wird der Fehlbetrag des Ergebnishaushalts nach 3 Jahren auf das Basiskapital verrechnet. Diese Vorgehensweise ist mit der Gemeindeprüfungsanstalt erörtert und mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgesprochen worden. V-26

28 Vorbericht Haushaltssatzung 4.4 Finanzhaushalt Gesamt- Festsetzung 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts davon Ausgleichsabgabe davon übriger Bereich Nachrichtlich zum Saldo des Finanzhaushalts: Entnahme zweckgeb. Rücklage Ausgleichsabgabe Saldo Darlehensgewährungen/-rückflüsse Liquiditätsveränderung aufgr. fiktiver Entn. Allg. Rücklage Entnahme Sonderposten Gültstein Entnahme zweckgeb. Rücklage Altenpflegeausbildung Zuführung zweckgeb. Rücklage Gem. Geschäftsstelle - 8,744 Mio. + 4,000 Mio. - 3,648 Mio. - 0,488 Mio. 0 Mio. + 0,032 Mio. V-27

29 Vorbericht Haushaltssatzung 4.5 Gesamtergebnishaushalt Nr. 2 Laufende Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) 2013 Differenz 67,345 Mio. 81,578 Mio. + 14,233 Mio. Wesentliche Änderungen: 2013 Differenz Allgemeine Umlage 41,852 Mio. 45,115 Mio. + 3,263 Mio. Die Volumensteigerung um 7,80 % gegenüber dem Vorjahr ist vor allem zurückzuführen auf Geringere Rücklagenentnahme gegenüber 2013 (Wenigerentnahme von 2,603 Mio. ) zusätzliche Personalaufwendungen für Dienstleistungen. Hinsichtlich der Umlageanteile bzw. der anteiligen Kopfbeträge der einzelnen Stadt- und Landkreise wird auf die Anlage 5 verwiesen. Zuweisung Landesförderung 2013 Differenz Schulsozialarbeit (THH9) 14,909 Mio. 24,905 Mio. + 9,996 Mio. Das Land stellt für die Förderung der Schulsozialarbeit 9,996 Mio. mehr zur Verfügung. Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen (THH9) 2013 Differenz 4,320 Mio. 5,000 Mio. + 0,680 Mio. Für die Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen stehen im Jahr Fördermittel in Höhe von 5,000 Mio. (+ 0,680 Mio. ) zur Verfügung. V-28

30 Vorbericht Haushaltssatzung Personalkostenerstattung vom Land für Sozial- und Jugendhilfemaßnahmen (THH 5, 6, 9) 2013 Differenz 0,495 Mio. 0,876 Mio. + 0,381 Mio. Im Wesentlichen setzt sich die Erhöhung bei den Personalkostenerstattungen (+ 0,381 Mio. ) wie folgt zusammen: Anlauf und Beratungsstelle Ehemalige Heimkinder (THH 9) + 0,123 Mio. Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen u. Familienhebammen (THH 9) + 0,198 Mio. Zertifizierung und Vergabe Gütesiegel Tagespflege (THH 9) + 0,050 Mio. Weitere wichtige Zuweisungen und Zuschüsse ohne wesentliche Änderungen: Zuweisungen vom Land für die Berufsfachschule Flehingen (THH 2) 1,200 Mio. Zuweisungen aus den Landesprogrammen Stärke und Familienhebammen (THH 9) 3,898 Mio. Auflösung Sonderposten 0,134 Mio. Zuweisungen Bereich Ausgleichsabgabe (THH 7) 0,450 Mio. Nr. 3 Sonstige Transfererträge 2013 Differenz 3,375 Mio. 2,894 Mio. - 0,481 Mio. Wesentliche Änderung: 2013 Differenz Ersätze Ausgleichsabgabe (THH7) 2,150 Mio. 1,650 Mio. - 0,500 Mio. Siehe hierzu Erläuterung zu Teilhaushalt 7 Ausgleichsabgabe (Seite V-55ff). Der weitere Planansatz setzt sich wie folgt zusammen: Ersatz von Sozialleistungen (vorrangige Einkünfte) aus KOF / SVG / OEG / IfSG / Auslandsfürsorge (THH 6) 1,241 Mio. V-29

31 Vorbericht Haushaltssatzung Deutsche im Ausland (THH 6) 0,003 Mio. Nr. 4 Gebühren und ähnliche Abgaben 2013 Differenz 2,163 Mio. 2,347 Mio. + 0,184 Mio. Der Planansatz setzt sich wie folgt zusammen: Erlöse Tagungszentrum Gültstein GmbH (THH 2) 0,670 Mio. Kostenbeiträge für Fortbildungsveranstaltungen (THH 3) 1,170 Mio. Sonstige öffentlich-rechtliche Entgelte 0,507 Mio. Nr. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2013 Differenz 1,086 Mio. 1,100 Mio. + 0,014 Mio. Der Planansatz setzt sich wie folgt zusammen: Entgelte aus Unterkunft und Verpflegung (THH 1, 2) 0,739 Mio. Mieten und Pachten (THH 1, 2) 0,204 Mio. Sonstige Kostenersätze 0,157 Mio. Nr. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2013 Differenz 50,877 Mio. 53,887 Mio. + 3,010 Mio. Wesentliche Änderungen: Altenpflegeausbildungsausgleich (THH4) 2013 Differenz 39,263 Mio. 44,233 Mio. + 4,970 Mio. V-30

32 Vorbericht Haushaltssatzung Das Volumen der Ausgleichsmasse für den Altenpflegeausbildungsausgleich wird für mit 44,500 Mio. angenommen. Davon erhält der KVJS 0,6 % (0,267 Mio. ) für Verwaltungs- und Verfahrenskosten. Erstattungen Ausgleichsabgabe (THH7) 2013 Differenz 2,340 Mio. 0,496 Mio. - 1,844 Mio. Siehe hierzu Erläuterung zu Teilhaushalt 7 Ausgleichsabgabe (Seite V-55ff). Weitere wichtige Kostenerstattungen ohne wesentliche Änderungen: Kostenerstattungen KOF / SVG / OEG / IfSG / Ausl.fürsorge (THH 6) 8,501 Mio. Kostenerstattung Abwicklungsverbände (THH 1) 0,185 Mio. Sonstige Erstattungen 0,472 Mio. Nr. 7 Finanzerträge 2013 Differenz 2,817 Mio. 1,407 Mio. - 1,410 Mio. Wesentliche Änderungen: 2013 Differenz Zinsertrag (THH11) 1,767 Mio. 0,757 Mio. - 1,010 Mio. Zinserträge Ausgleichsabgabe THH7) 1,050 Mio. 0,650 Mio. - 0,400 Mio. Der für Zinseinnahmen für Geldanlagen musste aufgrund des sehr niedrigen Zinsniveaus und des Abbaus der Liquidität durch Entnahmen aus der fiktiven kameralen Rücklage und Sonderrücklagen gesenkt werden. Nr. 9 Sonstige ordentliche Erträge 2013 Differenz 63,250 Mio. 70,251 Mio. + 7,002 Mio. V-31

33 Vorbericht Haushaltssatzung Wesentliche Änderung: 2013 Differenz Ausgleichsabgabe (THH7) 63,210 Mio. 70,210 Mio. + 7,000 Mio. Siehe hierzu Erläuterung zu Teilhaushalt 7 Ausgleichsabgabe (Seite V-55ff). V-32

34 Vorbericht Haushaltssatzung Nr. 11 Personalaufwendungen 2013 Differenz 27,329 Mio. 28,786 Mio. + 1,456 Mio. Mio. % 1) Von den Personalaufwendungen 2) in Höhe von 28,786 12,74 sind durch Erträge / Kostenerstattungen gedeckt: die Einrichtungen (Erholungsheim Gültstein sowie Fachschule und Bildungszentrum Schloss Flehingen) 1,195 0,53 das Beteiligungsmanagement für die Einrichtungen (inkl. Hochbau und Technik) des LWV WH i. A. 0,156 0,07 die Durchführung des Ausgleichsverfahrens Altenpflegeausbildung 0,154 0,07 die Bearbeitung der Stiftungen Familie in Not und Mutter und Kind 0,148 0,07 die Durchführung der Landesprogramme Stärke, Familienhebammen, Schulsozialarbeit u. Anlauf- u. Berat.st.Heimerz. 0,535 0,24 die Durchführung der Landesförderung für Modellprojekte 0,012 0,01 das entgeltliche Dienstleistungsangebot Sozialplanung für besondere Personenkreise 0,100 0,04 die Durchführung des Kündigungsschutzes 5 Abs. 2 PflegeZG 0,002 0,00 sowie 18 Abs. 1 BEEG 0,100 0,04 die Geschäftsstelle der Pflegesatzkommissionen und Schiedsstellen in Baden-Württemberg 0,128 0,06 Netto 26,256 11,62 hiervon entfallen auf das Integrationsamt (inkl. Ausgleichsabgabe) 3) 7,003 3,10 für die KVJS-Aufgaben 4) verbleiben somit 19,253 8,52 1) %-Anteil der ordentlichen Aufwendungen 2) im Budget Personalaufwendungen sind bis zu für die Gewährung von Leistungsprämien für Beamte enthalten. 3) Weisungsaufgabe 4) im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung V-33

35 Vorbericht Haushaltssatzung Für sind die gesetzlich gestaffelten Besoldungserhöhungen mit 2,95 % und die tariflichen Gehaltserhöhungen mit 2,5 % berücksichtigt. Zudem sind die tariflichen Strukturausgleichszahlungen ( 12 TVÜ-VKA) eingeplant. Für Abfindungszahlungen durch Versorgungslastenteilung bei Dienstherrenwechsel von Beamten sind Euro vorgesehen ( 80 LBeamtVGBW). In den Personalaufwendungen sind außerdem enthalten: Versorgungsumlage für Pensionäre (inkl. Malusregelung) 3,120 Mio. Nicht berücksichtigt sind in den veranschlagten Personalaufwendungen : Auswirkungen einer möglichen Änderung des Umlagehebesatzes bei der allgemeinen Versorgungsumlage und der Beihilfeumlage. Auf die unter Ziffer 4.2 dargestellten Haushaltsrisiken und auf den Stellenplan wird verwiesen. Für Personalaufwendungen einschl. der Kostenerstattungsregelungen (jedoch ohne Teilhaushalt 2) wurde ein teilhaushaltsübergreifendes Budget gebildet. Nr. 12 Versorgungsaufwendungen 2013 Differenz 1,181 Mio. 1,217 Mio. + 0,036 Mio. Nach den Zuordnungsvorschriften ist hier die Beihilfeumlage an den KVBW für Pensionäre in Höhe von 1,217 Mio. veranschlagt. Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) bildet eine einheitliche Pensionsrückstellung für die gesamten Pensionsverpflichtungen seiner Mitglieder. Im Anhang des Jahresabschlusses ist zukünftig gem. 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO der auf den KVJS entfallende Anteil anzugeben. Der Anteil zum wurde vom KVBW auf 94,082 Mio. beziffert. V-34

36 Vorbericht Haushaltssatzung Nr. 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2013 Differenz 4,954 Mio. 5,277 Mio. + 0,323 Mio. Mehraufwendungen wurden veranschlagt für die Gebäudeunterhaltung und die Fortbildung (entsprechend höhere Erträge bei der Fortbildung) Vom Gesamtansatz entfallen auf die Einrichtungen (THH 2) 1,153 Mio. Für die von Dezernat 1 bewirtschafteten Sachkosten einschl. der Kostenerstattungsregelungen (jedoch ohne Teilhaushalt 2) wurde ein teilhaushaltsübergreifendes Budget gebildet. Nr. 14 Planmäßige Abschreibungen 2013 Differenz 1,137 Mio. 1,178 Mio. + 0,041 Mio. Die planmäßigen Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: Immaterielle Vermögensgegenstände 0,332 Mio. Gebäude 0,643 Mio. Maschinen und technische Anlagen 0,011 Mio. Fahrzeuge 0,034 Mio. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,158 Mio. Nr. 15 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2013 Differenz 1,005 Mio. 0,605 Mio. - 0,400 Mio. Es handelt sich hierbei um Zinsen (THH 11) für die Inanspruchnahme der Ausgleichsabgabemittel als Kassenbetriebsmittel. Aufgrund des sehr niedrigen Zinsniveaus konnte der gesenkt werden. V-35

37 Vorbericht Haushaltssatzung Nr. 16 Transferaufwendungen 2013 Differenz 122,059 Mio. 133,293 Mio. + 11,234 Mio. Wesentliche Änderungen: Landesförderung Schulsozialarbeit 2013 Differenz (THH9) 14,909 Mio. 24,905 Mio. + 9,996 Mio. Das Land stellt für die Förderung der Schulsozialarbeit 9,996 Mio. mehr zur Verfügung. Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen (THH9) 2013 Differenz 4,320 Mio. 5,000 Mio. + 0,680 Mio. Für die Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen stehen im Jahr Fördermittel in Höhe von 5,000 Mio. (+ 0,680 Mio. ) zur Verfügung. Zuschüsse und Leistungen der 2013 Differenz Ausgleichsabgabe (THH 7) 80,931 Mio. 82,200 Mio. + 1,269 Mio. Siehe hierzu Erläuterungen zur Ausgleichsabgabe THH 7 (Seite V-55ff). Forschungsvorhaben (THH 5, 9, 2013 Differenz 10) 0,450 Mio. 0,000 Mio. - 0,450 Mio. Die Forschungsvorhaben werden ab der Haushaltsplanung bei der Position Sonstige ordentliche Aufwendungen (siehe Nr. 17) veranschlagt. V-36

38 Vorbericht Haushaltssatzung Des Weiteren sind im Planansatz des Gesamtergebnishaushalts folgende sonstige Transferaufwendungen ohne wesentliche Änderungen enthalten: Investitionsförderung (THH 5) 4,273 Mio. Leistungen der KOF usw. (THH 6) 11,073 Mio. Landesprogramme Stärke, Familienhebammen (THH 9) 3,898 Mio. Entschädigungsfonds ehemalige Heimkinder (THH 9) 0,411 Mio. Förderung Projekte und sonstige Leistungen Jugendhilfe (THH 9) 0,805 Mio. Zuschüsse an Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen (THH 6) 0,279 Mio. Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (THH 6) 0,270 Mio. Zweckverband KDRS (THH 1) 0,179 Mio. Nr. 17 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2013 Differenz 53,455 Mio. 55,620 Mio. + 2,164 Mio. Wesentliche Änderungen: 2013 Differenz Geschäftsaufwendungen 2,221 Mio. 2,684 Mio. + 0,463 Mio. Die Erhöhung der Geschäftsaufwendungen beruht auf der Veranschlagung der Forschungsvorhaben (+ 0,450 Mio. ) bei dieser Aufwandsposition. Kostenerstattung Sozialhilfe (THH 6) 2013 Differenz 7,200 Mio. 6,200 Mio. - 1,000 Mio. Der für Kostenerstattung Sozialhilfe konnte um 1,000 Mio. gesenkt werden. Ab dem Jahr wird die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 % vom Bund erstattet. V-37

39 Vorbericht Haushaltssatzung Kostenerstattung Jugendhilfe (THH 9) 2013 Differenz 1,900 Mio. 1,700 Mio. - 0,200 Mio. Aufgrund der Hochrechnung für 2013 (Stand 2. Quartal 2013) konnte der für Kostenerstattung in der Jugendhilfe um 0,200 Mio. reduziert werden. Aufwendungen Altenpflegeausbildungsausgleich (THH 4) 2013 Differenz 41,323 Mio. 44,242 Mio. + 2,919 Mio. Das Volumen der Ausgleichsmasse für den Altenpflegeausbildungsausgleich wird für mit 44,500 Mio. angenommen. Davon erhält der KVJS 0,6 % (0,267 Mio. ) für Verwaltungs- und Verfahrenskosten. Einschließlich der Zinseinnahmen von 0,009 Mio. kommen 44,242 Mio. zur Auszahlung. Des Weiteren sind in dieser Position des Gesamtergebnishaushalts folgende sonstige ordentliche Aufwendungen ohne wesentliche Änderungen enthalten: Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (THH 1) 0,070 Mio. Entwicklungsprojekte (THH 5) 0,300 Mio. Kostenerstattungen Infektionsschutz (THH 6) 0,130 Mio. weitere sonstige ordentliche Aufwendungen 0,294 Mio. Nr. 19 / 25 Ordentliches Ergebnis / Veranschlagtes Gesamtergebnis 2013 Differenz - 20,208 Mio. - 12,512 Mio. + 7,696 Mio. Das ordentliche Ergebnis (Saldo ordentliche Erträge - ordentliche Aufwendungen) im Gesamtergebnishauhalt beläuft sich auf -12,512 Mio.. Fehlbeträge aus Vorjahren müssen nicht abgedeckt werden (= veranschlagtes ordentliches Ergebnis), da die bisher geschriebenen und geplanten Fehlbeträge einer fiktiven Entnahme aus der kameralen Allgemeine Rücklage entsprechen und gemäß der Absprache mit den Aufsichtsbehörden nach 3 Jahren auf das Basiskapital verrechnet werden. Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen liegen nicht vor (= veranschlagtes Sonderergebnis), weshalb dieser Fehlbetrag auch das veranschlagte Gesamtergebnis ergibt. V-38

40 Vorbericht Haushaltssatzung Der Anteil des Teilhaushalts 7 (Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe) am veranschlagten Gesamtergebnis beläuft sich auf - 8,744 Mio.. Gründe für den geringeren Fehlbetrag (+ 7,696 Mio. ) im Gesamtergebnishaushalt (inkl. THH 7) im Vergleich zu 2013 sind: Geringerer Fehlbetrag bei der Ausgleichsabgabe + 3,087 Mio. Geringere fiktive Rücklagenentnahme KVJS + 2,603 Mio. Keine Entnahme Sonderrücklage Altenpfleger + 2,000 Mio. Höhere Zuführung Sonderrücklage Gem. Geschäftsstelle + 0,006 Mio. V-39

41 Vorbericht Haushaltssatzung 6.4 Gesamtfinanzhaushalt Nr. 3 Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit Plan 2013 Plan Differenz - 19,203 Mio. - 11,603 Mio. + 7,600 Mio. Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit errechnet sich aus der Bereinigung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts um die nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen. Plan 2013 Plan Differenz Ordentliches Ergebnis - 20,208 Mio. - 12,512 Mio. + 7,696 Mio. Abschreibungen + 1,137 Mio. + 1,178 Mio. + 0,041 Mio. Erträge aus Auflösung von Sonderposten - 0,132 Mio. - 0,134 Mio. - 0,002 Mio. Erträge aus Auflösung von Rückstellung für Altersteilzeit 0 Mio. - 0,135 Mio. - 0,135 Mio. Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 19,203 Mio. - 11,603 Mio. + 7,600 Mio. Nr. 17 Saldo aus Investitionstätigkeit 2013 Differenz Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen u. f. sonstige Investitionstätigkeiten + 8,200 Mio. + 7,200 Mio. - 1,000 Mio. (insbesondere Darlehensrückflüsse THH 7) Auszahlungen für Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Sachvermögen, sonstige Investitionen - 4,202 Mio. - 4,445 Mio. - 0,243 Mio. Saldo aus Investitionstätigkeit + 3,998 Mio. + 2,755 Mio. - 1,243 Mio. Rückgang der Tilgungsleistungen für Darlehen aus Ausgleichsabgabemittel (THH 7) ist Ursache für die geringeren Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. V-40

42 Vorbericht Haushaltssatzung Höhere Auszahlungen für Baumaßnahmen ergeben sich für für die Investition in ein Blockheizkraftwerk für das Tagungszentrum Gültstein. Nr. 18 Veranschlagter Finanzierungsmittelfehlbetrag Plan 2013 Plan Differenz - 15,205 Mio. - 8,848 Mio. + 6,357 Mio. Nr. 21 Saldo aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen und Auszahlungen aus Kreditaufnahmen bzw. -tilgungen, wirtschaftlich vergleichbare Vorgänge und innere Darlehen für Investitionen sind nicht geplant. Nr. 22 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes Plan 2013 Plan Differenz Finanzierungsmittelbestand - 15,205 Mio. - 8,848 Mio. + 6,357 Mio. Zusammensetzung: Fiktive Entnahme kamerale Rücklage - 6,400 Mio. - 3,648 Mio. + 2,752 Mio. Entnahme Sonderposten Gültstein 0 Mio. - 0,488 Mio. - 0,488 Mio. Entnahme zweckgeb. Rücklage Altenpflegeausbildung - 2,000 Mio. 0 Mio. + 2,000 Mio. Zuführung zweckge. Rücklage + 0,026 Mio. + 0,032 Mio. + 0,006 Mio. Gem. Geschäftsstelle Entnahme zweckgeb. Rücklage - 11,831 Mio. - 8,744 Mio. + 3,087 Mio. Ausgleichsabgabe Saldo Darlehensgewährung u. rückflüsse (Ausgleichsabgabe) + 5,000 Mio. + 4,000 Mio. - 1,000 Mio. Zur Entwicklung der Liquidität: Durch die positiven Rechnungsergebnisse seit 2005 ist die Allgemeine Rücklage weit über den Mindestbestand angewachsen. In den schwierigen Jahren der Finanzkrise kann durch Rücklagenentnahmen für eine gewisse Umlagekontinuität beim KVJS und damit Planungssi- V-41

43 Vorbericht Haushaltssatzung cherheit bei den Land- und Stadtkreisen gesorgt werden (vgl. Beschluss des Verbandsausschusses vom ). Der fiktive Bestand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum voraussichtlich 8,844 Mio.. Davon sollen 3,800 Mio. entnommen werden. Durch die Einführung der kommunalen Doppik gehen die Mittel der Allgemeinen Rücklage ab im Basiskapital auf. Da eine Ergebnisrücklage gem. 90 GemO noch nicht vorliegt, wurde die Problematik mit der Gemeindeprüfungsanstalt erörtert und abschließend mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgesprochen. Danach erfolgen die geplanten Entnahmen aus der kameralen Allgemeinen Rücklage ab 2012 durch die Planung eines nicht ausgeglichenen ordentlichen Ergebnisses im Ergebnisplan, das gem. 25 GemHVO nach 3 Jahren auf das Basiskapital verrechnet wird. Auf Seite 4 ist die voraussichtliche Entwicklung der liquiden Mittel nachrichtlich gem. 3 Nr. 23 GemHVO dargestellt. V-42

44 Vorbericht 5. Kennzahlen Im Folgenden sind einige wesentliche Finanzkennzahlen des Gesamthaushalts des KVJS dargestellt. 1. Aufwandsdeckungsgrad RE 2012 TEuro 2013 TEuro TEuro ordentlicher Ertrag ordentliche Aufwendungen Aufwandsdeckungsgrad 94% 90% 94% Der Haushaltsausgleich im Bereich der Ausgleichsabgabe erfolgt über geplante Entnahmen aus der Rücklage Ausgleichsabgabe. Der in diesem Bereich entstehende Fehlbetrag des Ergebnishaushalts wird nicht über die allgemeine Umlage finanziert. Mit der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik ist die kamerale Allgemeine Rücklage im Basiskapital aufgegangen. Unter Rücksichtnahme auf die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise zuletzt schwierige Haushaltssituation bei den Stadt- und Landkreisen hat der Verbandsausschuss am stufenweise Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage beschlossen, um dadurch größere Schwankungen bei der allgemeinen Umlage abzufedern. In der Doppik wird die geplante Entnahme aus der kameralen Allgemeinen Rücklage im nicht ausgeglichenen Ergebnisplan berücksichtigt. Gem. 25 GemHVO wird der Fehlbetrag des Ergebnishaushalts nach 3 Jahren auf das Basiskapital verrechnet. Diese Vorgehensweise ist mit der Gemeindeprüfungsanstalt erörtert und mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgesprochen worden. 2. Auszahlungsdeckungsgrad RE 2012 TEuro 2013 TEuro TEuro zahlungswirksame Einzahlungen zahlungswirksame Auszahlungen Auszahlungsdeckungsgrad 96% 91% 95% Der Auszahlungsdeckungsgrad gibt an, inwieweit aus den laufenden ordentlichen Einzahlungen Mittel erwirtschaftet werden, die für Investitionen eingesetzt werden können. Aktuell spiegeln sich hier vor allem die Entnahme aus der fiktiven kameralen Allgemeinen Rücklage sowie aus der Rücklage Ausgleichsabgabe wieder. Da der KVJS weiterhin keine Kredite zur Finanzierung der Investitionen aufnimmt, wird die Liquidität entsprechend reduziert. V-43

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