Landesrechnungshof. Mecklenburg-Vorpommern

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1 Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Jahresbericht Teil 1 - Kommunalfinanzbericht 2013

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3 Vorwort des Präsidenten des Landesrechnungshofes Den Kommunalfinanzbericht legen wir nunmehr zum siebten Mal und auch 2013 als ersten Teil unseres Jahresberichts vor. Bestandteile des Berichts sind empirische Analysen, Stellungnahmen zu aktuellen kommunalpolitischen Themen und Ergebnisberichte hinsichtlich unserer Kommunalprüfungen. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der Fülle des Prüfungsstoffes muss der Landesrechnungshof bei der Auswahl seiner Prüfungsvorhaben Prioritäten setzen. Dabei bezieht er u. a. auch die kommunale Haushaltssituation und aktuelle kommunale Themen in seine Überlegungen mit ein. Doch nicht allein deswegen werden die Kommunalfinanzberichte durch die beiden Teile eingeleitet, sondern auch, weil die in der Vergangenheit hierzu lebhaft geführten Diskussionen gezeigt haben, dass diese Teile Basis für faktenbasierte Entscheidungen von Land und Kommunen geworden sind. Der Landesrechnungshof wurde dieses Jahr hinsichtlich der statistischen Daten mit großen Schwierigkeiten bei der Erstellung des Berichts konfrontiert. Relevante Finanzstatistiken wurden zunächst nicht veröffentlicht oder waren nicht aussagekräftig genug, um die kommunale Finanzlage Mecklenburg-Vorpommerns präzise abzubilden. Robuste und zukunftsfeste Finanzen sind jedoch nur auf Grundlage von verlässlichen Daten möglich. Der Landesrechnungshof sieht hier die Landesregierung in der Pflicht, mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorgen zu tragen, dass sich derartige Probleme in Zukunft nicht wiederholen. Bedenklich stimmt mich die finanzwirtschaftliche Entwicklung der kommunalen Ebene. Während der Landesrechnungshof den Kommunen im Vorjahr an dieser Stelle in der Gesamtsicht eine noch positive Haushaltslage attestieren konnte, muss erstmals seit dem Jahr 2006 für die gesamte kommunale Ebene ein Defizit und eine rapide Verschlechterung festgestellt werden. Ob die Kommunen in der Vergangenheit ausreichende Konsolidierungsschritte unternommen haben, ist fraglich. Strukturreformen sind dringend erforderlich. Hier sind allerdings nicht nur die Kommunen gefordert, sondern auch die Landesregierung. Neben einer anreizkompatiblen Reform der Finanzbeziehungen zwischen Land und kommunaler Ebene ist eine Reform der unterkreislichen Ebene zwingend notwendig. Zum einen sind die kommunalen Finanzprobleme zu einem nicht geringen Teil der kleingliedrigen Struktur der Gemeinden geschuldet. Zum anderen ist die Größe und die Struktur der Gemeinden angesichts des vorhergesagten Rückgangs und der weiteren Alterung der Bevölkerung des Landes I

4 nicht zukunftsfest. Um die finanzielle Lage der Kommunen auch mittel- bis langfristig sicherzustellen, muss wie auf der Ebene der Landkreise der Schritt zu größeren Einheiten gegangen werden, um auch dort Größen- bzw. Skaleneffekte zu realisieren. Das Hilfspaket, dass das Land mit den kommunalen Landesverbänden auf dem Kommunalgipfel vereinbart hat, ist keine nachhaltige Lösung, weil es nicht an den strukturellen Ursachen der Finanzprobleme anknüpft. Hier werden 100 Mio. Euro unkonditioniert in das Zuweisungssystem gegeben, was die Lösung lokalpolitisch schwieriger Themen wie zum Beispiel höherer Nutzerfinanzierungen bzw. höherer Realsteuern lediglich in die Zukunft verlagert. Nicht zuletzt muss beachtet werden, dass der finanzielle Gewinn der kommunalen Ebene durch das Hilfspaket in der Regel zulasten des Landes geht. Land und Kommunen sind jedoch konsolidiert zu betrachten und sollten mit Blick auf die finanzwirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft an einem Strang ziehen. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei den Mitgliedern des Landtags und der Landesregierung, den Landräten, Oberbürgermeistern und Bürgermeistern sowie allen Mitarbeitern des Landes und der Kommunen für ihre Zusammenarbeit. Ebenso gilt mein Dank den Mitgliedern und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für die Erstellung der Prüfberichte und Analysen. Ohne diese wäre der Kommunalfinanzbericht 2013 nicht möglich gewesen. Schwerin, im Oktober 2013 Dr. Tilmann Schweisfurth II

5 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung Rechtliche Rahmenbedingungen der Kommunalprüfung Zur aktuellen Situation der kommunalen Finanzstatistik Vorbemerkungen...8 II. Allgemeiner Teil Strukturelle Rahmenbedingungen Lage der kommunalen Finanzwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns Die kommunale Finanzwirtschaft im Vergleich Kommunale Verschuldung...36 III. Aktuelle Themen Abfrage zum Umsetzungsstand des NKHR M-V Reform des Finanzausgleichsgesetzes Entwicklung, Stand und Abrechnung aller Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Einnahmen über den Gleichmäßigkeitsgrundsatz und das FAG M-V hinaus Kommunalwirtschaftliche Betätigung im Bereich der erneuerbaren Energien Korruptionsprävention/- bekämpfung bei den Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten Ergebnis einer Abfrage Zustandserfassung und -bewertung sowie Bedarfsplanung zur Erhaltung kommunaler Straßen Ergebnis einer Abfrage...79 IV. Ergebnisse der überörtlichen Prüfungen Querschnittsprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Vergabewesens bei vier kreisangehörigen Städten Prüfung der Hansestadt Rostock, Hilfen zur Erziehung Prüfung der Landeshauptstadt Schwerin, Hilfen zur Erziehung Planung und Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen an kommunalen Straßen (Landeshauptstadt Schwerin) Planung und Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen an kommunalen Straßen (Landkreis Rostock) V. Prüfung kommunaler Beteiligungen Wirtschaftliche Verknüpfungen und Interessenkollisionen bei Mitgliedern von Aufsichtsorganen kommunaler Unternehmen III

6 2 Optimierung der Strukturen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Festland Wolgast Kommunale Mikrogesellschaften IV

7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Finanzierungssalden der Kommunen Ostdeutschlands ohne revidierte und mit revidierten Daten auf Basis der GFK, Abbildung 2: Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen im Ländervergleich, 2012, in Euro je Einwohner...12 Abbildung 3: SGB II-Quote im Ländervergleich, 2012, in Prozent...13 Abbildung 4: Bedarfsgemeinschaften je Privathaushalte im Ländervergleich, 2012, Jahresdurchschnitt...14 Abbildung 5: Bereinigte Einnahmen und Ausgaben sowie Finanzierungssaldo der Gemeinden/Gv. in Mecklenburg-Vorpommern, , in Mio. Euro...15 Abbildung 6: Veränderungen wesentlicher Einnahmepositionen im Vergleich 2012 zum Vorjahr, in Mio. Euro...17 Abbildung 7: Veränderungen wesentlicher Ausgabepositionen im Vergleich 2012 zum Vorjahr, in Mio. Euro...18 Abbildung 8: Kommunale Sozialausgaben und Sachinvestitionen Mecklenburg-Vorpommerns, , in Mio. Euro...19 Abbildung 9: Finanzierungssalden der kommunalen Gebietskörperschaften in Mecklenburg-Vorpommern, , in Euro je Einwohner...20 Abbildung 10: Entwicklung der Sachinvestitionsquoten bei einzelnen Gebietskörperschaftsebenen in Mecklenburg-Vorpommern, , in Prozent...24 Abbildung 11: Finanzierungssalden der Körperschaften des öffentlichen Gesamthaushaltes, , in Mrd. Euro...26 Abbildung 12: Finanzierungssalden der Gemeinden/Gv. im Ländervergleich, , in Euro je Einwohner...27 Abbildung 13: Streuung der gewogenen Hebesätze der Gewerbesteuer im Ländervergleich, 2011, in v. H...32 Abbildung 14: Kommunale Kassenverstärkungskredite in Mecklenburg-Vorpommern, , jeweils zum , in Mio. Euro...38 V

8 Abbildung 15: Schuldenstand der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie der Landkreise, , in Euro je Einwohner...39 Abbildung 16: Schuldenstand der höchst verschuldeten Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns, , in Euro je Einwohner...39 Abbildung 17: Schematische Darstellung des FAG M-V, Abbildung 18: Zuweisungsarten auf Basis der Haushaltspläne im Ländervergleich (netto), 2013, in Euro je Einwohner...54 Abbildung 19: Leistungen der Länder an die Kommunen auf Basis der Haushaltspläne (netto), 2013, in Euro je Einwohner...55 Abbildung 20: Schema des Zwei-Schlüsselmassen-Modells...56 Abbildung 21: Zuweisungen an die Kommunen innerhalb und außerhalb des FAG M-V...59 Abbildung 22: Anteil der Leistungen des Landes an die Kommunen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs im Verhältnis zu den Gesamtleistungen des Landes an die Kommunen, Abbildung 23: Leistungen des Landes an die Kommunen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs Verteilung nach Ressorts, , in 100 Mio. Euro...62 Abbildung 24: Übersicht zu den verschiedenen Bereichen des Straßenbaus...79 Abbildung 25: Nettoausgaben in den Jahren in der Hansestadt Rostock in Mio. Euro...98 Abbildung 26: Entwicklung der Hilfen in den Jahren in der Hansestadt Rostock...98 Abbildung 27: Nettoausgaben in den Jahren in der Landeshauptstadt Schwerin, in Mio. Euro Abbildung 28: Entwicklung der Hilfen insgesamt in den Jahren in der Landeshauptstadt Schwerin VI

9 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Ergebnisse der GFK des Statistischen Bundesamtes und der Kassenstatistik des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, in Mio. Euro...5 Veränderung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Mecklenburg-Vorpommern und den FO sowie FFW, , in Prozent...11 Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden/Gv. in Mecklenburg-Vorpommern, , in Mio. Euro...16 Salden der laufenden Rechnung der kommunalen Gebietskörperschaftsebenen Mecklenburg-Vorpommerns, , in Euro je Einwohner...22 Ausgaben der Kapitalrechnung der kommunalen Gebietskörperschaftsebenen Mecklenburg-Vorpommerns, , in Euro je Einwohner...23 Einnahmen der Gemeinden/Gv. im Ländervergleich, 2012, in Euro je Einwohner...28 Einnahmen aus der Grundsteuer A und B im Vergleich der Flächenländer, , in Euro je Einwohner...29 Gewogene durchschnittliche Hebesätze der Grundsteuer A und B im Vergleich der Flächenländer, in v. H., Einnahmen aus der Grundsteuer A im Vergleich der Flächenländer, 2011, in Euro je genutzter Landwirtschaftsfläche (km²)...31 Tabelle 10: Einnahmen aus der Gewerbesteuer im Vergleich der Flächenländer, , in Euro je Einwohner...31 Tabelle 11: Ausgaben der Gemeinden/Gv. im Ländervergleich, 2012, in Euro je Einwohner...35 Tabelle 12: Schuldenstand der Gemeinden/Gv. im Ländervergleich, , in Euro je Einwohner...37 Tabelle 13: Aufgabenwahrnehmung...81 Tabelle 14: Straßenbaulast...81 Tabelle 15: Haushaltsansätze 2012 sowie pro km Straße...82 Tabelle 16: Übersicht der gewählten Vergabearten...90 VII

10 Tabelle 17: Gesamtübersicht der Fehlerhäufigkeit (VOB)...91 Tabelle 18: Gesamtübersicht der Fehlerhäufigkeit (VOL)...92 Tabelle 19: Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung in der Hansestadt Rostock in den Jahren Tabelle 20: Bevölkerungsentwicklung in der Hansestadt Rostock in den Jahren Tabelle 21: Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung in der Landeshauptstadt Schwerin in den Jahren Tabelle 22: Bevölkerung in der Landeshauptstadt Schwerin Tabelle 23: Baulast Landkreis Rostock, unterteilt nach den ehemaligen Kreisgebieten Güstrow und Bad Doberan Tabelle 24: Zustandsnoten Landkreis Rostock zur Eröffnungsbilanz 2012, unterteilt nach Kreisgebieten Güstrow und Bad Doberan Tabelle 25: Statistische Angaben zum Zweckverband, Tabelle 26: Technische Grundlagen des Zweckverbandes, VIII

11 Abkürzungsverzeichnis a. F. alte Fassung Abs. AmtsBl. M-V BGB BIP Drs. DSG M-V E EMI EEG EGW EStG EW FAG M-V FGSV FPStatG GemHVO M-V GemHVO-Doppik GFK Gv. GVOBl. M-V HGB HGrG HKR-Verfahren Absatz Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern Bürgerliches Gesetzbuch Bruttoinlandsprodukt Drucksache Landesdatenschutzgesetz M-V Empfehlung für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien Einwohnergleichwert Einkommensteuergesetz Einwohner Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Gesetz über Statistiken der öffentlichen Finanzen im des Personals im öffentlichen Dienst Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Gemeindehaushaltsverordnung) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik Vierteljährliche Kassenstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände des Statistischen Bundesamtes (Gemeinde Finanzen Kasse) Gemeindeverbände Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern Handelsgesetzbuch Haushaltsgrundsätzegesetz i. V. m. in Verbindung mit k. A. keine Angaben KAFG KAG M-V KdU KFA KHKFondsVO M-V KLR KomDoppikEG M-V KPG M-V KV M-V LHO LVerG LWaG Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen-Verfahren Kommunales Ausgleichsfondsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern Kosten der Unterkunft und Heizung Kommunaler Finanzausgleich Kommunale Haushaltskonsolidierungsfondsverordnung Kosten- und Leistungsrechnung Gesetz zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern IX

12 n. F. neue Fassung NKHR M-V Peewa SDS SGB II SGB VIII SGB XII SoBEZ Straßenverzeichnis- Verordnung Tz./Tzn. Verf. M-V VGR VOB/A VOL/A VQFG M-V VV VV-Kor ZIP-Programm Neues Kommunales Haushalts und Rechnungswesen Mecklenburg-Vorpommern Peenestrom Wasser GmbH Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin Zweites Buch Sozialgesetzbuch Achtes Buch Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen Verordnung über die Straßenverzeichnisse für die öffentlichen Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Textziffer(n) Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A Verbundquotenfestlegungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung Zukunftsinvestitionsprogramm X

13 Länderbezeichnungen BB BW BY HE MV NI NW RP SH SL SN ST TH FO FFW D Brandenburg Baden-Württemberg Bayern Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Durchschnitt der Flächenländer Ost ohne MV (BB, SN, ST und TH) Durchschnitt der finanzschwachen Flächenländer West (NI, RP, SL und SH) Deutschland Bezeichnungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie der Altlandkreise HGW NB HRO LH SN HST HWI DBR DM GÜ LWL MST MÜR NVP NWM OVP PCH RÜG UER Universitäts- und Hansestadt Greifswald Neubrandenburg Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Hansestadt Stralsund Hansestadt Wismar Landkreis Bad Doberan Landkreis Demmin Landkreis Güstrow Landkreis Ludwigslust Landkreis Mecklenburg-Strelitz Landkreis Müritz Landkreis Nordvorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Ostvorpommern Landkreis Parchim Landkreis Rügen Landkreis Uecker-Randow XI

14 Bezeichnungen der Landkreise NWM LP LRO VR MSP VG Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Rügen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Vorpommern-Greifswald XII

15 I. Einleitung 1 Rechtliche Rahmenbedingungen der Kommunalprüfung (1) Nach Art. 68 Abs. 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Verf. M-V) überwacht der Landesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Er untersucht hierbei die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung. Ferner ist der Landesrechnungshof auch zuständig, soweit Stellen außerhalb der Landesverwaltung und Private Landesmittel erhalten oder Landesvermögen oder Landesmittel verwalten. Der Landesrechnungshof überwacht nach Art. 68 Abs. 4 Verf. M-V auch die Haushalts- und Wirtschaftsführung der kommunalen Körperschaften und der übrigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen. (2) Demgegenüber ist nach 4 ff. Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) der Landesrechnungshof für die überörtliche Prüfung der kommunalen Körperschaften verantwortlich, die der unmittelbaren Rechtsaufsicht des Landes unterliegen (kreisfreie und große kreisangehörige Städte sowie Landkreise). Im Übrigen ist der Landrat gemäß 6 KPG M-V für die überörtliche Prüfung der kommunalen Körperschaften zuständig, für deren Rechtsaufsicht er verantwortlich ist. Der Landesrechnungshof kann darüber hinaus Querschnittsprüfungen im Benehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport 1 durchführen. (3) Bei der überörtlichen Prüfung wird insbesondere festgestellt, ob die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die sonstige Verwaltungstätigkeit der kommunalen Körperschaft und ihrer Sondervermögen den Rechtsvorschriften und den Weisungen der Aufsichtsbehörden entsprechen (Ordnungsprüfung), die Kassengeschäfte ordnungsgemäß geführt werden (Kassenprüfung) und die Verwaltung der kommunalen Körperschaft oder ihre Sondervermögen sachgerecht und wirtschaftlich geführt wird (Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung). (4) Der Umgang mit den Prüfungsergebnissen obliegt letztlich den kommunalen Körperschaften, sie können zudem als Grundlage für Entscheidungen der Kommunalaufsicht dienen. 1 Im Folgenden stets Innenministerium genannt. 1

16 Auf der Basis der Prüfungsergebnisse sollen Korrekturnotwendigkeiten der bisherigen Verwaltungspraxis und Erfolg versprechende Gestaltungsmöglichkeiten für die künftige Haushalts- und Wirtschaftsführung aufgezeigt werden. (5) Aufgrund des Umfanges der Aufgaben und seiner begrenzten Personalressourcen setzt der Landesrechnungshof bei der Auswahl seiner Prüfungsvorhaben Prioritäten. Bei der Entscheidung über die Prüfungsplanung stützt sich der Landesrechnungshof auf alle ihm zugänglichen Informationen. Dabei bezieht er im Kommunalbereich auch die allgemeine Haushaltslage der Kommunen in seine Überlegungen ein. (6) Der jährliche Kommunalfinanzbericht, der ein Teil des Jahresberichts an den Landtag ist ( 97 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern [LHO]), wird deshalb mit einer Darstellung des aktuellen Standes der kommunalen Finanzwirtschaft und deren Entwicklung sowie der Auswertung wesentlicher Änderungen eingeleitet (Abschnitt II). Darüber hinaus nimmt der Landesrechnungshof zu aktuellen Themen Stellung (Abschnitt III). (7) Neben dem zuvor skizzierten allgemeinen Teil des Kommunalfinanzberichts werden die Ergebnisse zu den überörtlichen Prüfungen sowie die sich daraus ergebenden Empfehlungen in Abschnitt IV vorgestellt. Außerdem enthält der Kommunalfinanzbericht Ergebnisberichte bezüglich der Prüfungen kommunaler Beteiligungen (Abschnitt V). In diesen Abschnitten nimmt der Landesrechnungshof die Fälle auf, die für die Entlastung der Landesregierung durch den Landtag bedeutsam sein könnten (Art. 67 Abs. 3 Verf. M-V). 2 (8) Sowohl das Innenministerium als oberste Rechtsaufsicht als auch das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und kommunale Körperschaften, soweit betroffen, sind zum Entwurf des Kommunalfinanzberichts angehört worden. Gleichzeitig haben die Geschäftsstellen der kommunalen Landesverbände Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Die Hinweise der Stellen wurden im vorliegenden Bericht bzw. werden bei der Erstellung künftiger Kommunalfinanzberichte berücksichtigt. 2 Für weitere Informationen bezüglich des verfassungsrechtlichen Auftrages und der rechtlichen Stellung sowie der Organisation, der Aufgaben sowie der Arbeitsweise des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern siehe Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern (2012): Grundlagen der Finanzkontrolle und der öffentlichen Haushaltswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. 2

17 2 Zur aktuellen Situation der kommunalen Finanzstatistik (9) Die Analysen des Landesrechnungshofes hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Entwicklung und der finanziellen Situation der kommunalen Haushalte Mecklenburg-Vorpommerns basieren vor allem auf der Kassenstatistik des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern (Kassenstatistik) und der Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes (GFK). Nach 3 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (FPStatG) handelt es sich bei der Kassenstatistik und der GFK um dieselbe Bundesstatistik. Diese erfasst in unterschiedlicher regionaler Gliederung für die Kern- und Extrahaushalte (Extrahaushalte seit 2011) vierteljährlich für das vergangene Quartal die Ist-Ausgaben/Aufwendungen und Ist-Einnahmen/Erträge in der Gliederung nach Arten, die Bauausgaben nach Aufgabenbereichen und den Schuldenstand am Ende eines jeden Vierteljahres nach Art der Schulden (Daten). 3 Einbezogen werden dabei die Kassendaten des jeweiligen Berichtszeitraumes, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung oder Verrechnung. Im Normalfall werden die Ergebnisse der Statistik vom Statistischen Bundesamt und vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern jeweils viermal im Jahr veröffentlicht. 4 Während die Kassenstatistik die finanzwirtschaftliche Lage der kommunalen Gebietskörperschaftsebenen von Mecklenburg-Vorpommern darstellt, werden in der GFK die Ergebnisse aller Kommunen im Ländervergleich dargelegt. Gemeinsam haben die beiden Publikationen die Statistikmeldungen (Datenmeldungen) der hiesigen Kommunen und das sich daraus ergebene Ergebnis für den kommunalen Gesamthaushalt Mecklenburg-Vorpommern. (10) Der Landesrechnungshof wurde dieses Jahr hinsichtlich der statistischen Daten mit großen Schwierigkeiten bei der Erstellung des Kommunalfinanzberichtes konfrontiert. Wegen offensichtlich unzureichender und fehlerhafter sowie insbesondere unvollständiger Datenlieferungen mit Korrekturbedarf seitens der Kommunen erfolgte sowohl durch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern als auch durch das Statistische Bundesamt keine quartalsweise Veröffentlichung der Ergebnisse. Ebenso verzichtete das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern zunächst auf die Publikation für das Gesamtjahr 2012, weil die kumulierten Quartalsergebnisse nicht plausibel erschienen. 3 Durch die Finanzstatistik werden die Daten derzeit noch kameral und nicht doppisch aufbereitet. Daher gibt es auch keine Anknüpfungspunkte an den Ergebnishaushalt oder die -rechnung. Wesentliche Positionen des Ergebnishaushaltes werden daher in der Finanzstatistik nicht abgebildet (vgl. Bertelsmann Stiftung (2013): Kommunaler Finanzreport Einnahmen, Ausgaben und Verschuldung im Ländervergleich, S. 53). 4 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013): Vierteljährliche Kassenergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts Vierteljahr 2012 (Fachserie 14 Reihe 2). 3

18 Das Statistische Bundesamt, das die durch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern erhobenen Daten für die bundesweite Berichterstattung in der GFK aufbereitet, veröffentlichte die Daten für das Jahr 2012 trotz der offenkundigen Probleme. Es versah allerdings seine GFK mit dem Hinweis, dass diese für Mecklenburg-Vorpommern nur eingeschränkt aussagekräftig seien. Die Probleme sind offenbar vor allem durch die Einführung der kommunalen Doppik (insbesondere Buchungs- und Softwareprobleme) und durch die Umsetzung der Kreisgebietsreform hervorgerufen und waren schon seit geraumer Zeit angekündigt (vgl. dazu auch die Ausführungen zum Umsetzungsstand der kommunalen Doppik in Abschnitt III.1). (11) Nach erstmaliger Aufbereitung der Kassenstatistik für das Gesamtjahr begann das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern mit Hilfe des Innenministeriums im ersten Quartal 2013 die Fehlerquellen zu sondieren. Ziel war es, mit überarbeiteten Daten ein aussagefähiges Bild der kommunalen Finanzsituation zu generieren. Dem Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern war schon im Laufe des Jahres 2012 bekannt, dass die quartalsweise erhobenen Daten unzureichend waren und es verzichtete folgerichtig auf eine Veröffentlichung. Der Landesrechnungshof kann nicht nachvollziehen, dass nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um die offensichtlich fehlerhaften Daten einzelner Kommunen im Sinne einer Qualitätssicherung tiefergehend zu hinterfragen. Das Innenministerium verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass schon im Verlauf des Berichtsjahrs 2012 begleitend zu den vierteljährlich eingehenden, vielfach unvollständigen Datenlieferungen Nachfragen erfolgt seien. Zukünftig werde beabsichtigt, die Abgabefristen zur Einreichung der kassenmäßigen Abschlüsse zum 4. Quartal für die größeren Verwaltungen zu verlängern, da insbesondere die erheblichen Buchungsrückstände der Kommunen zur fehlerhaften Auswertung der Kassenstatistik beitrugen. Aus Sicht des Landesrechnungshofes ist der Schluss zu ziehen, dass die ergriffenen qualitätssichernden Maßnahmen (hier: Nachfragen) nicht ausreichend waren, um den Fehlentwicklungen in Hinsicht auf die Finanzstatistik entgegenzutreten. Das Innenministerium gab weiterhin an, dass der Bestand des mit der Bearbeitung der Finanzstatistiken betrauten Personals des Statistischen Amtes bislang mit äußerster Anstrengung des Landesamtes für innere Verwaltung im Wege befristeter Stellenbesetzungen stabil gehalten werden konnte. Die zur Absicherung belastbarer statistischer Kommunalfinanzdaten in der Umstellungsphase mit dem Innenministerium angestrebte vorübergehende Personalzuführung habe nicht vorgenommen werden können. 4

19 Aus Sicht des Landesrechnungshofes ist die zeitweise Unterstützung des Statistischen Amts durch das Innenministerium ein Indiz dafür, dass der Mitarbeiterbestand dort nicht ausreichend war, um die Gemeindefinanzen zutreffend und hinreichend differenziert seitens des Statistischen Amtes zu begleiten. Möglicherweise hätten die Probleme mit einem höheren Mitarbeiterbestand bzw. durch eine andere organisatorische Anbindung vermieden werden können. (12) Die Nachbereitung bzw. die Qualitätssicherung für das Ergebnis 2012 dauerte bis Ende Mai Die gesetzlich vorgesehene zeitnahe Verfügbarkeit der Statistik konnte nicht eingehalten werden. Besorgniserregend ist, wie deutlich die eigentlich identischen Ergebnisse der GFK und der nachbereiteten Kassenstatistik voneinander abweichen (vgl. Tabelle 1). Tabelle 1: Ergebnisse der GFK des Statistischen Bundesamtes und der Kassenstatistik des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, 2012, in Mio. Euro Statistisches Amt M-V Kassenstatistik vom 18. Juni 2013 Statistisches Bundesamt GFK vom 22./26. März 2013 in Mio. Euro Abweichung in Prozent Bereinigte Einnahmen ,7 Bereinigte Ausgaben ,6 Finanzierungssaldo ,5 Quelle: Statistisches Bundesamt, GFK; Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Kassenstatistik; eigene Berechnungen. (13) Die erstmalige Veröffentlichung der Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern durch das Statistische Bundesamt im März 2013 wies einen negativen Finanzierungssaldo von 315 Mio. Euro aus, der um 275 Mio. Euro von den drei Monate später veröffentlichten Daten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern abweicht. Nachdem die Einnahmen und Ausgaben in entsprechenden Schlüsselpositionen hinterfragt und überarbeitet wurden, ergab sich nunmehr mit Veröffentlichung vom 18. Juni 2013 ein negativer Finanzierungssaldo von nur noch 41 Mio. Euro. (14) Damit ist offensichtlich, dass zunächst nicht alle Kommunen in der Lage waren, vollständige und korrekte Daten an das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern zu liefern. Problematisch ist, dass die Daten, die durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht wurden, 5 Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern basieren die Abweichungen auf fehlerhafte systeminterne Kontenzuordnungen für Zwecke der Finanzstatistik, die vor allem das Konto 7452 betreffen. Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern macht in der Kassenstatistik 2012 keine Angaben zu den Vorjahren. Dies wird mit der flächendeckenden Einführung der kommunalen Doppik begründet, weil der Zuordnungsschlüssel der doppischen Auswertung inhaltlich von dem der kameralen Auswertung abweicht. Aus Sicht des Landesrechnungshofes sind Zeitreihen erforderlich, um die Finanzsituation über einen längeren Zeitraum präzise auswerten zu können. Auch weil die Fehlerquote vertretbar bleibt, werden die bekannten Zeitreihen in diesem Bericht fortgeführt. 5

20 die wirkliche Finanzlage der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern in keiner Weise widerspiegeln und Grundlage öffentlicher Diskussionen und Entscheidungen wurden. (15) Innerhalb des föderalen Systems haben die Finanzstatistiken die zentrale Funktion, die Staatsfinanzen zutreffend und präzise abzubilden. Zudem werden die Daten der Finanzstatistiken zur Abbildung des Staatssektors innerhalb der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) herangezogen und sind damit auch Entscheidungsgrundlage für europäische Verpflichtungen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (Maastricht-Kriterien) sowie des Fiskalpakts. Die Finanzstatistiken sind maßgeblich für die Berechnung der Ausgleichs- und Zuweisungssysteme, für finanzwirtschaftliche Analysen und für das Benchmarking. Zusätzlich dienen sie der Rechtsprechung, wie zum Beispiel des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern 6 und des Bundesverfassungsgerichts 7. So hatte das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Berlin-Urteil u. a. ausgeführt, dass zur Berechnung aussagekräftiger Indikatoren und zum Haushaltsvergleich aktuelle, verlässliche und allgemein zugängliche Datengrundlagen erforderlich sind. 8 (16) Die Revision der GFK für 2012 mit den nachbereiteten Daten des Statistischen Amtes wurde von Seiten des Statistischen Bundesamtes nicht vorgenommen. Dies sei zu aufwändig. Der Landesrechnungshof bedauert die Entscheidung des Statistischen Bundesamtes, gleichwohl gibt er jedoch zu bedenken, dass die überarbeiteten Daten der kommunalen Ebene Mecklenburg-Vorpommerns das Gesamtergebnis aller deutschen Kommunen positiv beeinflusst. Würden die revidierten Daten in die Statistik der GFK für die Kernhaushalte implementiert, würde sich für ganz Deutschland (ohne Stadtstaaten) ein um 275 Mio. Euro auf Mio. Euro verbesserter Finanzierungssaldo ergeben. Besonders deutlich wird die Veränderung beim kommunalen Finanzierungssaldo aller ostdeutschen Bundesländer. Dieser erhöht sich ausgehend vom Defizit von -222 Mio. Euro auf positive 52 Mio. Euro (vgl. dazu Abbildung 1). 6 Vgl. dazu die Urteile des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern LVerfG 1/05, 5/05/, 9/05 vom 11. Mai Vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvF 3/03 vom 19. Oktober Der Landesrechnungshof hatte dies bereits im Kommunalfinanzbericht 2008 thematisiert. Vgl. Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern (2008): Jahresbericht 2008 (Teil 1) Kommunalfinanzbericht 2008, S. 23 ff. 6

21 Abbildung 1: Kommunale Finanzierungssalden auf Basis der GFK vom 22./26.3 und auf Basis der überarbeiteten GFK, 2012, in Mio. Euro in Mio. Euro GFK (vom 22./26.3) 52 GFK überarbeitet -350 Mecklenburg-Vorpommern Quelle: Statistisches Bundesamt, GFK; eigene Berechnungen. Ostdeutsche Länder (17) Diese aktuellen Entwicklungen rund um die Finanzstatistik sind für ordentliche Staatsfinanzen nicht akzeptabel. Robuste öffentliche Finanzen sind ohne verlässliche Finanzstatistiken nicht mehr gewährleistet. Das Innen- und Finanzministerium haben diesen Fehlentwicklungen zügig mit geeigneten Maßnahmen entgegenzutreten, die die Aussagekraft und die Objektivität der Finanzstatistik wiederherstellen. (18) Andernfalls sind zeitnahe und länderübergreifende finanzwirtschaftliche Analysen der Kommunalhaushalte nicht mehr möglich. Gerade wegen der umfangreichen finanzwirtschaftlichen Verflechtungen, von denen das Land Mecklenburg-Vorpommern außerordentlich profitiert und auch hinsichtlich der künftigen Einnahmeentwicklung abhängig ist, sind aussagekräftige Ländervergleiche unentbehrlich. Die nun offensichtlich eingeschränkte Verfügbarkeit qualifizierter, allgemein zugänglicher Datengrundlagen hierzulande führt zu einem Verlust von Transparenz und Vergleichbarkeit bei den öffentlichen Haushalten. Landesregierung und Landtag werden nicht zuletzt für die Neuverhandlung des Länderfinanzausgleichs auf vollständige und belastbare Daten angewiesen sein. Schon deswegen können die aufgezeigten Entwicklungen nicht hingenommen werden. Das Finanzministerium verweist darauf, dass es wie das Innenministerium und der Landesrechnungshof auf aktuelle, zeitnah vorliegende und belastbare kommunale Haushaltsdaten angewiesen sei. Die durch die Doppik-Einführung 2012 entstandenen Datenprobleme und Verzögerungen seien gegenüber dem Statistischen Amt mehrfach thematisiert worden, Verbesse- 7

22 rungen konnten jedoch erst im Mai 2013 erreicht werden. Die seit Juni 2013 vorliegende Kassenstatistik für das Jahr 2012 sei ein erster Schritt, die Datenprobleme zu überwinden. Das Finanzministerium werde sich gegenüber dem Innenministerium und dem Statistischen Amt sowie den Kommunen dafür einsetzen, dass sich diese Probleme nicht wiederholen. (19) Die Ergebnisse der Kassenstatistik und der GFK des Jahres 2012 bilden trotz der zuvor aufgezeigten Problematik in diesem Kommunalfinanzbericht die Finanzlage der kommunalen (Kern-)Haushalte ab. Dafür wurde die GFK händisch durch den Landesrechnungshof mit den überarbeiteten Daten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern aufbereitet. 9 Im Ergebnis der zuvor dargestellten statistischen Probleme hat der Landesrechnungshof den Allgemeinen Teil dieses Berichts deutlich reduziert und beschränkt sich auf aus seiner Sicht noch aussagekräftige Analysen. 3 Vorbemerkungen (20) Über die GFK und die Kassenstatistik hinaus werden auch sonstige Finanz-, Personaloder Schuldenstatistiken des Statistischen Bundesamtes und des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwendet. Dabei wird auch Datenmaterial genutzt, das auf Anfrage des Landesrechnungshofes vom Statistischen Bundesamt oder Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt wurde. (21) Um eine übersichtliche Darstellung zu gewährleisten, wurden die Zahlenangaben grundsätzlich gerundet. Differenzen in den nachstehenden Berechnungen und Beträgen sind Rundungen geschuldet. (22) Für den interkommunalen Vergleich wird vor allem die auf die Einwohnerzahl bezogene Kennzahl herangezogen, die es ermöglicht, größenbedingte Unterschiede zu berücksichtigen und Vergleichbarkeit herzustellen. Für den zeitlichen Vergleich wird u. a. auf Veränderungsraten zurückgegriffen, die es erlauben, Aussagen über die Entwicklung bestimmter Kennziffern zu tätigen. Als Basis dienen generell die Bevölkerungszahlen des Statistischen Bundesamtes jeweils zum 30. Juni des betreffenden Jahres. 9 Trotz Aufbereitung der GFK mit den nachbereiteten Daten kommt es zu geringfügigen Abweichungen zwischen der Kassenstatistik und der GFK. Diese sind auf Zahlungen, die durch die Leistungen nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV Reform) hervorgerufen werden, zurückzuführen. In der GFK werden die Zahlungen an die Optionskommunen und von den Optionskommunen (also Gruppierungsnummern 192, 193, 694, 695, 786, 787 bzw. entsprechende Konten) nicht ausgewiesen. 8

23 Die aktuellen Veröffentlichungen zum Zensus 2011 wurden in dem vorliegenden Bericht noch nicht berücksichtigt, da die Zensus-Daten einschließlich Fortschreibungen noch vorläufig sind. (23) Die hiesigen einwohnerbezogenen Daten werden ferner mit Durchschnittswerten verglichen, die entweder für die Kommunen der vier finanzschwachen Westflächenländer - FFW- (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) oder für die Kommunen der übrigen ostdeutschen Länder -FO- (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) gebildet werden. 10 (24) Die Kommunen der finanzschwachen Ostländer werden als Referenz herangezogen, weil diese, wie auch die kommunale Ebene Mecklenburg-Vorpommerns, an umfangreichen fiskalischen Leistungen infolge des teilungsbedingten Aufbauprozesses partizipieren und über ähnliche sozioökonomische Rahmenbedingungen verfügen. Außerdem werden die Kommunen der finanzschwachen Westflächenländer als Benchmark verwendet, da die hiesigen Kommunen mit dem schrittweisen Rückgang der Solidarpaktmittel bis zum Jahr 2020 perspektivisch über ein ähnliches einwohnerbezogenes Einnahmeniveau verfügen werden. Zusätzlich sind die Anpassungsfortschritte des Landes Mecklenburg-Vorpommerns und seiner Kommunen an die FFW der Maßstab für die Bewertung des Mitteleinsatzes der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) 11. (25) Die Bildung von diesen Durchschnittswerten führt zusätzlich noch dazu, dass strukturelle Unterschiede ausgeglichen und die analysierten Daten dadurch aussagekräftiger werden. Ferner werden die mit diesem Ansatz ermittelten Unterschiede in Form von Mehr- bzw. Minderausgaben auf die Einwohnerzahl Mecklenburg-Vorpommerns hochgerechnet. (26) Ziel dieses sogenannten Benchmark-Ansatzes ist es, strukturell bedingte, statistische Unterschiede hervorzuheben und die gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen, um Effizienzpotenziale bzw. Handlungsbedarfe für Konsolidierungsmaßnahmen kenntlich zu machen und dann daraus gegebenenfalls Empfehlungen abzuleiten. 10 Für eine detaillierte Begründung der Wahl der Vergleichsmaßstäbe siehe u. a. Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern (2008): Jahresbericht 2008 (Teil 1) Landesfinanzbericht 2008, S Die SoBEZ dienen gemäß 11 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Mecklenburg-Vorpommern hat 2012 rd. 765 Mio. Euro im Rahmen der SoBEZ erhalten. Die Kommunen partizipieren von dieser Zuweisungssumme im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gemäß 7 FAG M-V. 9

24

25 II. Allgemeiner Teil 1 Strukturelle Rahmenbedingungen (27) In dem nachfolgenden Abschnitt werden zunächst kurz strukturelle Rahmenbedingungen erläutert, die einen Erklärungsbeitrag für die im Abschnitt II.2 dargestellte kommunale Finanzsituation Mecklenburg-Vorpommerns zu leisten vermögen. (28) Die wesentlichen Faktoren, die die strukturellen Rahmenbedingungen beschreiben, sind die Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftskraft, die Bevölkerungsentwicklung, der Arbeitsmarkt sowie der Sozialbereich. Diese Faktoren, die bestimmte, kurzfristig nur geringfügig beeinflussbare Merkmale zeigen, müssen bei der Beurteilung der kommunalen Finanzsituation beachtet werden. (29) Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Indikator für die volkswirtschaftliche Gesamtleistung stieg in Mecklenburg-Vorpommern 2012 gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozent. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt lag die Wachstumsrate hingegen bei 0,5 Prozent. Das BIP von Sachsen und Thüringen ging währenddessen um 0,3 Prozent zurück. Im bundesweiten Vergleich des Wirtschaftswachstums nahm Mecklenburg-Vorpommern 2012 den ersten Platz ein. Dies ist bemerkenswert, da Mecklenburg-Vorpommern 2011 noch den vorletzten Platz belegte. Vor allem in den Wirtschaftsbereichen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Dienstleistung wurde das Wirtschaftswachstum von Mecklenburg-Vorpommern generiert. Im Bereich Produzierendes Gewerbe (auch Baugewerbe) kam es hingegen zu einem Leistungsrückgang (vgl. Tabelle 2). 12 Tabelle 2: Veränderung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Mecklenburg-Vorpommern und den FO sowie FFW, , in Prozent 13 BB MV SN ST TH NI RP SL SH FO FFW ,6 1,2-0,1-0,1-0,3 1,8 0,4 0,3 3,0 0,2 1, ,0 0,0-4,3-5,4-5,4-4,1-4,1-10,8-2,4-4,5-4, ,9 0,4 2,9 4,1 4,7 4,7 4,6 5,4 0,7 3,7 4, ,0 0,6 2,4-0,1 3,1 2,5 2,7 5,0 2,6 1,9 2, ,5 1,9-0,3 0,5-0,3 0,9 0,9-0,4 0,9 0,0 0,8 Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder; eigene Berechnungen. 12 Im Bundesdurchschnitt verbesserte sich das Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Jahr 2011 (2010) um 0,7 Prozent (3,0 Prozent). 13 Abweichende Angaben gegenüber den Landes- und Kommunalfinanzberichten der Vorjahre sind auf die Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zurückzuführen. 11

26 Damit kann wiederum festgehalten werden, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seinem relativ geringen Anteil exportorientierter Industrieunternehmen weitgehend von den globalen konjunkturellen Auf- und Abschwungphasen abgekoppelt ist. (30) In Abbildung 2 ist dennoch deutlich zu erkennen, dass die Wirtschaftskraft in sämtlichen westdeutschen Flächenländern ungleich höher ist als in den ostdeutschen Ländern. Die Wirtschaftskraft Mecklenburg-Vorpommerns ist trotz des vergleichsweise höchsten Anstiegs Pro-Kopf mit Euro nach der von Thüringen die geringste. Abbildung 2: Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen im Ländervergleich, 2012, in Euro je Einwohner in Euro je EW BB MV SN ST TH BW BY HE NI NW RP SL SH B HB HH Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder; eigene Berechnungen. (31) Der Abstand zu Sachsen ( Euro je Einwohner), Sachsen-Anhalt ( Euro je Einwohner), Thüringen ( Euro je Einwohner) und Brandenburg ( Euro je Einwohner) ist jedoch relativ gering, so dass diese Länder über ähnliche strukturelle und ökonomische Rahmenbedingungen verfügen wie Mecklenburg-Vorpommern. (32) Mecklenburg-Vorpommern ist als das einwohnerschwächste ostdeutsche Land von einem sukzessiven Bevölkerungsrückgang betroffen. So verringerte sich auch im Vergleich zum Jahr 2011 die Bevölkerung nochmals um Einwohner auf (Stichtag 30. Juni 2011). Das vorläufige Ergebnis der Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011 weist sogar einen noch niedrigeren Bevölkerungsstand von Einwohner aus Vgl. Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern (2013): Presseinformation Nr. 32/2013. Werden die vorläufigen Zensus-Daten für das Jahr 2011 zugrunde gelegt, ist festzuhalten, dass die Bevölkerung Deutschlands generell gesunken ist. Der Anteil der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern an der Gesamtbevölkerung verändert sich jedoch bei Nutzung der vorläufigen Zensus-Ergebnisse nicht signifikant. 12

27 Der Anteil Mecklenburg-Vorpommerns an der Gesamtbevölkerung Deutschlands beträgt damit nur noch 1,99 Prozent. Im Jahr 1995 betrug diese Relation noch 2,24 Prozent. (33) Die SGB II-Quote, die die Summe von Beziehern von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Relation zur Bevölkerung unter 65 Jahren darstellt, kann ein Indikator für den Arbeitsmarkt und der räumlichen sowie sozialdemografischen Verteilung von Hilfebedürftigkeit sein (vgl. Abbildung 3). Abbildung 3: SGB II-Quote im Ländervergleich, 2012, in Prozent ,7 16,9 20,6 17,8 in Prozent ,4 13,6 11,4 8,3 9,4 11,2 6,9 9,4 10,0 12, ,9 4,2 2 0 BB MV SN ST TH BW BY HE NI NW RP SL SH B HB HH Quelle: Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister; eigene Berechnungen. (34) Mit einer SGB II-Quote von 15,7 Prozent wies Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2012 nach Sachsen-Anhalt (16,9 Prozent) den zweithöchsten Wert der Flächenländer auf. Gegenüber dem Jahr 2011, in dem Mecklenburg-Vorpommern eine SGB II-Quote in Höhe von 16,2 Prozent aufwies, hat sich diese Quote nur geringfügig verbessert. Dies charakterisiert eine hohe Arbeitslosigkeit und weist auf eine schwierige sozioökonomische Lage in Mecklenburg-Vorpommern hin. Das Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt, das hohe Transferleistungen bewirkt, ist ein unmittelbarer Kostenfaktor für die kommunalen Haushalte und kann tendenziell ein Indiz für weitere kommunale Haushaltsbelastungen, wie beispielsweise für die Ausgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII [Jugendhilfe]) oder für Ausgaben nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII [Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung]) sein. So werden die Haushalte der Kommunen zum Beispiel durch die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) belastet, die u. a. von der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Rechtskreis nach dem SGB II abhängen. 13

28 (35) Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften je Privathaushalte ist in der nachfolgenden Abbildung 4 dargestellt. Im Jahr 2012 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 135 von Haushalten zu den Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II gezählt. Damit muss in Mecklenburg-Vorpommern der zweithöchste Anteil unter den Flächenländern festgestellt werden. Abbildung 4: Bedarfsgemeinschaften je Privathaushalte im Ländervergleich, 2012, Jahresdurchschnitt BG je Privathaushalte BB MV SN ST TH BW BY HE NI NW RP SL SH B HB HH Quelle: Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister; eigene Berechnungen. Gegenüber dem Jahr 2011, in dem noch 142 von Haushalten zu den Bedarfsgemeinschaften in Mecklenburg-Vorpommern gezählt werden mussten, hat sich diese Quote ebenfalls nur geringfügig verbessert. 15 Der Landesrechnungshof begrüßt, dass das Land und die kommunalen Landesverbände sich zu einer Arbeitsgruppe Soziallasten vereinbart haben, um insbesondere in diesem Bereich auf mögliche Einsparungen bzw. Ausgabereduzierungen hinzuwirken. 15 Vgl. Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern (2011): Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2011 (Teil 1) Kommunalfinanzbericht 2011, S

29 2 Lage der kommunalen Finanzwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns (36) Ein erster Überblick über die finanzielle Situation der Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns lässt sich am Finanzierungssaldo, der aus dem Saldo der bereinigten Einnahmen und Ausgaben gebildet wird, ablesen (vgl. Abbildung 5). Abbildung 5: Bereinigte Einnahmen und Ausgaben sowie Finanzierungssaldo der Gemeinden/Gv. in Mecklenburg-Vorpommern, , in Mio. Euro in Mio. Euro in Mio. Euro Finanzierungssaldo Bereinigte Einnahmen Bereinigte Ausgaben Quelle: Statistisches Bundesamt, GFK; eigene Berechnungen (37) Während der Landesrechnungshof im Kommunalfinanzbericht des Vorjahres an dieser Stelle den Kommunen noch in der Gesamtsicht eine positive Haushaltslage attestieren konnte, ist dies für das Jahr 2012 nicht mehr möglich. Der Grund dafür ist, dass erstmals seit 2006 wieder ein negativer Finanzierungssaldo verzeichnet werden muss. Deutlich ersichtlich ist, dass sich der Finanzierungssaldo von seinem Höchstwert von 224 Mio. Euro im Jahr 2008 auf 39 Mio. Euro im Jahr 2010 und auf 20 Mio. Euro im Jahr 2011 verschlechtert hat. Dem Trend folgend war 2012 ein Defizit in Höhe von 41 Mio. Euro festzustellen. Der Finanzierungssaldo verminderte sich somit im Vergleich zum Vorjahr um rd. 61 Mio. Euro. (38) Die nachstehende Tabelle 3 stellt die Entwicklung und die maßgeblichen Eckdaten der kommunalen Einnahmen und Ausgaben Mecklenburg-Vorpommerns der Jahre 2008 bis 2012 dar. Im Jahr 2012 beliefen sich die bereinigten Einnahmen auf rd Mio. Euro (-4,8 Prozent, -187 Mio. Euro) und lagen damit weit unter denen von 2008 in Höhe von rd Mio. Euro. Die bereinigten Ausgaben verminderten sich auf rd Mio. Euro (-3,2 Prozent, -127 Mio. Euro), was ungefähr dem Ausgabenniveau von 2010 in Höhe von Mio. Euro entspricht. 15

30 Tabelle 3: Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden/Gv. in Mecklenburg-Vorpommern, , in Mio. Euro in Mio. Euro Veränderung in % 1. Einnahm en laufende Rechnung ,6% -0,7% darunter: Steuern u. steuerähnliche Einnahmen ,1% 3,9% Grundsteuer A + B ,0% 0,8% Gew erbesteuer (netto) ,7% 5,5% Gemeindeanteil Einkommensteuer ,4% 4,2% Zuw eisungen vom Land ,6% -2,6% Zuw eisungen vom Bund ,3% 24,9% Gebühren, sonstige Entgelte ,3% -10,9% 2. Einnahm en der Kapitalrechnung ,7% -32,2% darunter: Zuw eisungen und Zuschüsse für Investitionen vom Land ,7% -22,2% Erlöse aus Vermögensveräußerungen ,5% -34,3% 3. Bereinigte Einnahmen ( ) ,4% -4,8% 4. Ausgaben laufende Rechnung ,9% 1,0% darunter: Personalausgaben ,9% 4,6% Laufender Sachaufw and ,2% 0,1% Lfd. Zuw eisungen und Zuschüsse ,9% 8,8% Zinsausgaben ,3% -13,5% Sozialausgaben* ,7% 2,3% SGB II (KDU/Eingliederungshilfen/ einmalige Leistungen) Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen Jugendhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen ,0% -20,7% ,2% 18,0% ,7% 3,3% 5. Ausgaben der Kapitalrechnung ,1% -28,1% darunter: Sachinvestitionen ,9% -21,3% Baumaßnahmen ,9% -57,8% Zuw eisungen und Zuschüsse für Investitionen ,5% -81,3% 6. Bereinigte Ausgaben ( ) ,5% -3,2% Saldo der laufenden Rechnung ,3% -67,2% Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen ,1% -42,6% Schuldentilgung ,1% -11,6% Schulden am ,0% -9,1% Kassenverstärkungskredite am ,2% -22,5% 7. Finanzierungssaldo (3../. 6.) X X Quelle: Statistisches Bundesamt, GFK; Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Kassenstatistik; eigene Berechnungen. * Ohne die Aufwendungen der Optionskommune(n) für Grundsicherung für Arbeitssuchende, die der Bund trägt. x Ergebnis ohne Aussage. 16

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