QIS 6 Marktrisiko - Säule 1. Zwirchmayr, FMA Wien 28. April 2014

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1 QIS 6 Marktrisiko - Säule 1 Zwirchmayr, FMA Wien 28. April 2014

2 Brutto- und Nettorisiko SCR.5.1 Market risk arises from the level of volatility of market prices of financial instruments. Exposure to market risk is measured by the impact of the movements in the level of financial variables such as stock prices, interest rates, immovable property prices and exchange rates. Blatt: BS, Zelle C/D 201 Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

3 Verlust absorbierende Wirkung (LAC) Blatt: BS, Zelle C 211 Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

4 Jeder Aktivposten, jede Verbindlichkeit ist prinzipiell jedem einzelnen Marktrisiko zu unterwerfen, z.b. ein Convertible Bond auf Microsoft (in USD): Zinsrisiko Aktienrisiko Immobilienrisiko Spreadrisiko Währungsrisiko Konzentrationsrisiko Zwirchmayr, FMA 28. April

5 Durchrechnung (SCR.5.3) Look Through für collective investment vehicles (Fonds etc.), other indirect exposures (e.g. SPV)!aber nicht bei Beteiligungen! aber nicht für gelistetes Eigenkapital und repackaged loans. Falls Durchschau nicht möglich aber strikt nach einer TAA gemanagt wird, kann diese verwendet werden falls deren Granularität für SCR Berechnung reicht. Sonst Equity Type 2 Stress Zwirchmayr, FMA 28. April

6 SCR Berechnung Zinsrisiko (SCR.5.4) 2 Szenarios auf die basic risk free rate : steigende bzw. fallende Zinsen in allen Zinskurven gleichzeitig (bei Anstieg zumindest +1%), steigend und fallend je Währung (>= 0, d.h. keine Diversifikation), Über alle Währungen werden die steigenden/ fallenden aufaddiert, Max der beiden Werte wird genommen lineare Interpolation der Schocks zwischen vorgegebenen Stützpunkten, Zinsszenarios sind auf Einzelposition zu rechnen (keine Vereinfachungen über Duration etc.), Zwirchmayr, FMA 28. April

7 Up& down Schock Blatt BS, Zellen C248:I249 Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

8 Maturity (years) Increase Decrease 1 und kleiner 70% -75% 2 70% -65% 3 64% -56% 4 59% -50% 5 55% -46% 6 52% -42% 7 49% -39% 8 47% -36% 9 44% -33% 10 42% -31% 11 39% -30% 12 37% -29% 13 35% -28% 14 34% -28% 15 33% -27% 16 31% -28% 17 30% -28% 18 29% -28% 19 27% -29% 20 26% -29% 90 und größer 20% -20% Zinsschock Zwirchmayr, FMA 28. April

9 Negative Ausgangszinsen SCR.5.26 Im Fall von negativen Zinssätzen wird mit dem Absolutbetrag des Zinssatzes geschockt. z.b. angenommen R 0 (t)<0, dann up-schock: down-schock: R 1 (t)=r 0 (t)+s up (t)* R 0 (t) R 1 (t)=r 0 (t)-s down (t)* R 0 (t) Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

10 Zinsrisiko und LTG Maßnahmen SCR.5.18 The effect of the increases and decreases in the term structure of interest rates on the value of technical provisions should be calculated by assuming that the interest rate stresses are applied to the basic risk-free rates only, leaving any adjustment to the curve such as a matching adjustment or volatility adjustment unchanged. Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

11 Aktienrisiko Blatt BS, Zellen C251:I258 Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

12 SCR Berechnung Aktienrisiko (SCR 5.5) Typ 1 Aktie, Beteiligung: notiert an einem regulierten Markt in der OECD bzw. EWR European Long Term Investment Funds (Proposal COM(2013) 462), Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EU Regulation 346/2013), Europäische Risikokapitalfonds (Venture Capital) (EU Regulation 345/2013), geschlossene Alternative Investment Funds ohne Leverage aus der EU oder mit EU Pass (AIFM: EU Directive 61/2011) Schock: 39% +/- Dampener (7,5%), 22% strategische Beteiligungen Schock: 46,5% Zwirchmayr, FMA 28. April

13 SCR Berechnung Aktienrisiko (SCR 5.5) Typ 2 Aktie, Beteiligung: Nicht Typ1 (z.b. nicht notiert, notiert aber nicht in OECD/EWR), HF, Commodities and other Alternatives, Investments nicht Zins-, Immobilien-, Spreadmodul zuordenbar. Investments mit Aktienrisiko aber kein look through möglich, Schock: 49% +/- Dampener(7,5%), 22% strategische Beteiligungen Schock: 56,5% Zwirchmayr, FMA 28. April

14 SCR Berechnung Aktienrisiko (SCR.5.44) For the purpose of the Quantitative Assessment, insurance and reinsurance undertakings may use the transitional measure for the standard equity risk for type 1 equities [ ]. For the use of the transitional measure for the standard equity risk it should be assumed that undertakings are zero years into the transition, such that a 22% equity shock applies. Meldung der Anwendung und Meldung im Template Zwirchmayr, FMA 28. April

15 Transitional on equity Blatt BS+, Zellen D147:H147 Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

16 Artikel 308b (13) Ungeachtet des Artikels 100, des Artikels 101 Absatz 3 und des Artikels 104 werden die Standardparameter, die für Aktien, die das Unternehmen am oder vor dem 1. Januar 2016 erworben hat, bei der Berechnung des Aktienrisiko- Untermoduls gemäß der Standardformel ohne die Option nach Artikel 304 zu verwenden sind, als gewichtete Mittelwerte berechnet, und zwar aus a) dem Standardparameter, der bei der Berechnung des Aktienrisiko- Untermoduls gemäß Artikel 304 zu verwenden ist, und b) dem Standardparameter, der bei der Berechnung des Aktienrisiko- Untermoduls gemäß der Standardformel ohne die Option nach Artikel 304 zu verwenden ist. Das Gewicht des in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Parameters steigt zumindest linear am Ende jedes Jahres von 0 % während des am 1. Januar 2016 beginnenden Jahres auf 100 % am 1. Januar Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

17 Strategische Beteiligungen Definition Strategische Beteiligung: Wert ist materiell weniger volatil (über 12 Monate) wegen Art des Investments und dem ausgeübtem Einfluss, Klare Strategie die Beteiligung über langen Zeitraum zu halten, Konsistenz dieser Strategie mit Geschäftspolitik., Fähigkeit des VU die Beteiligung zu halten, existence of a durable link, Konsistenz dieser Strategie mit einer etwaigen Gruppenpolitik. Zwirchmayr, FMA 28. April

18 Immobilienrisiko Blatt BS, Zellen C259:I259 Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

19 Bewertung - Fairvalue gemäß IFRS!? Immobilienfonds (Leverage) -> durchrechnen Standardstress : einheitlich 25%. Zwirchmayr, FMA 28. April

20 Währungsrisiko Blatt BS, Zellen C267:I267 Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

21 Alle Fremdwährungen werden gegen die Buchwährung einzeln gestresst und die (net) Einzelerfordernisse aufsummiert Gelistete Aktien: Währung der Hauptbörse relevant, Ungelistete Aktien: Hauptsitz des Unternehmens, Immobilien: Belegenheit Standardstress von +/- 25% (nicht Kurs sondern Währungsstress) Reduzierter Stress für Währungen, die an Euro gekoppelt sind (von EIOPA bestimmt): European Exchange Rate Mechanism (ERM II): Danish Krone: +/- 2,39%, Lithuanian litas: +/- 0,26%, Beschluß durch Europäischen Rat der die Kopplung anerkennt; Kopplung ist im Land rechtlich verankert. Zwirchmayr, FMA 28. April

22 Spreadrisiko (SCR.5.8) Blatt BS, Zellen C267:I267 Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

23 Spreadrisiko (3 Sub-submodule) : (nachrangige) Anleihen, Darlehen: inkl. Hybridkapital, Bankeinlagen ausser lfd. Guthaben (SCR.5.93-SCR.5.105) Verbriefungen (CDO s, CLO s etc), (SCR SCR.5.111) Kreditderivate (SCR SCR5.115). Ergebnisse der 3 Sub-submodule werden aufaddiert (SCR.5.92) Zwirchmayr, FMA 28. April

24 SCR vs. DA Preparatory Guidelines SCR.5.101: A risk factor of 0% should apply for the purposes of this sub-module to exposures to EU Member States' central government and central banks denominated and funded in any domestic currency of a EU Member State[ ] Delegated Acts Article 163 SR7 2(b) (nicht final!) exposures to Member States' central government and central banks denominated and funded in the domestic currency of that central government and the central bank; Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

25 Omnibus II, Artikel 308b Übergangsbestimmung: a) bis zum 31. Dezember 2017 werden bei der Berechnung der Untermodule für das Konzentrationsrisiko und das Spread-Risiko nach der Standardformel für Forderungen an die Zentralstaaten oder Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die auf die Landeswährung eines Mitgliedstaats lauten und in dieser Währung refinanziert sind, dieselben Standardparameter verwendet, wie für Forderungen, die auf die eigene Landeswährung lauten und in dieser Währung refinanziert sind; b) 2018 werden die Standardparameter, die bei der Berechnung der Untermodule für das Konzentrationsrisiko und das Spread-Risiko nach der Standardformel verwendet werden, gegenüber Forderungen an die Zentralstaaten oder Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die auf die Landeswährung eines anderen Mitgliedstaats lauten und in dieser Währung refinanziert sind, um 80 % gesenkt; c) 2019 werden die Standardparameter, die bei der Berechnung der Untermodule für das Konzentrationsrisiko und das Spread-Risiko nach der Standardformel verwendet werden, gegenüber Forderungen an die Zentralstaaten oder Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die auf die Landeswährung eines anderen Mitgliedstaats lauten und in dieser Währung refinanziert sind, um 50 % gesenkt; d) ab dem 1. Januar 2020 werden die Standardparameter, die bei der Berechnung der Untermodule für das Konzentrationsrisiko und das Spread-Risiko nach der Standardformel verwendet werden, nicht mehr gegenüber Forderungen an die Zentralstaaten oder Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die auf die Landeswährung eines anderen Mitgliedstaats lauten und in dieser Währung refinanziert sind, gesenkt; Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

26 Spread Risiko Kroatische Staatsanleihen in Euro müssen für die QIS 6 keinem Spread Schock unterworfen werden. Ab 2016 können die Übergangsbestimmungen verwendet werden, nach der momentanen Fassung der Delegated Acts müssen sie ab 2020 voll dem Spread Schock ausgesetzt werden. Österreichische Staatsanleihen in AUD müssen einem Spread Schock ausgesetzt werden. Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

27 Assets werden unverändert gestresst, Für TP die dem MA entsprechen wird das MA angepaßt: Im MA wird der fundamental spread angepasst, sodass spread- Anstieg*Duration dem Assetstress entspricht, aber vermindert um einen reduction factor: AAA AA A BBB BB B/CCC reduction factor 45% 50% 60% 75% 100% 100% Dies erhöht das MA und reduziert damit das Spreadrisiko. Zwirchmayr, FMA 28. April

28 Anleihen (bzw. Kreditderivate mit dieser Anleihen als Underlying) folgender Institutionen werden mit Risiko 0 beurteilt: EZB, EWR -Staaten bzw. deren Zentralbank (in eigener Währung), (Q&A 1032) Regional governments and local authorities sind Mitgliedstaat gleichgestellt falls eigene Einkünfte (Steuern) und Verträge existieren..., Multilateral development Banks (siehe 2 Artikel 117 Regulation 575/2013), Bestimmte internat. Organisationen (siehe 2 Artikel 118 Regulation 575/2013). Von European Investment Bank bzw. European Investment Fund garantierte Exposures. Zwirchmayr, FMA 28. April

29 Konzentrationsrisiko (SCR.5.9) Blatt BS, Zellen C266:H266 Zwirchmayr, FMA 28. April 2014

30 Berechnung: Gruppen und Finanzkonglomerate sind als single name exposure zu sehen. Exposures mit Risikofaktor 0% sind nicht in net exposure einzurechnen. Einzelne single names werden mit Korrelation 0 agreggiert. Zwirchmayr, FMA 28. April

31 Eigenmittelerfordernis je Counterpart : Aufgerundetes gewichtetes Rating (Credit Quality Step gewichtet mit Exposures, unrated ist wie B Rating zu behandeln), prozentueller Anteil an den gesamten Assets im Modul Konzentrationsrisiko, Excess Exposure als Überschuß über die concentration thresholds ( für AAA bis A = 3%, sonst 1,5%), Risiko je Counterparty: Conci = Assets. XSi. gi. Zwirchmayr, FMA 28. April

32 Für Nicht EWR Staatsanleihen (in eigener Währung) gibt es eigene g*i, VUs ohne Rating bzw. unter dem MCR haben eigene Risikoparameter (ab first public disclosure, davor Rating oder 100% Solva). Rating Credit Quality Step gi g*i Solvagrad Wenn kein Rating gi AAA 0 12% 0% >196% 12% AA 1 12% 0% 175% 21% A 2 21% 12% 122% 27% BBB 3 27% 21% 100% 64,5% BB 4 73% 27% <=95% 73% B lower 5 73% 73% MCR unbedeckt 73% Unrated 6 73% 73% Unrated Drittland 64,5% Unrated FI / CRD 64,5% Zwirchmayr, FMA 28. April

33 Korr. Markt Zins down/up Korrelationen Marktrisiko Aktien Immo Spread Konz. FX Zins 1 Aktien 0.5/0 1 Immo 0.5/ Spread 0.5/ Konz FX 0,25 0,25 0,25 0, Zweiseitige Korrelationen Zins zu Aktien, Immobilien und Spreads: Korrelationen sind davon abhängig,ob das Szenario mit fallenden (0,5) oder steigenden Zinsen (0) für das Versicherungsunternehmen relevant ist. Zwirchmayr, FMA 28. April

34 Im Gegenparteiausfallsrisiko ist prinzipiell netting möglich. Typ 1 Exposures (speziell Kapitalanlage) Derivate, Rückversicherung, und insurance securitisations, Garantien Dritter an Versicherungsnehmer für die VU haftbar ist sind wie Derivat zu behandeln (z.b. ILV wenn Ausfallsrisiko nicht an Kunden durchgereicht wird!), Depotforderungen eines RV an Zedenten (Anzahl single names bis15), Verpflichtungen des VU bei denen Zahlungen durch Gegenparteirisiko ausgelöst werden können, Cash at Bank (gemäß RRL Jahresabschluß für VUs 91/674/EEC Artikel 6/F: Bilanzposition F II laufende Guthaben bei KI, Postgiroguthaben, Schecks und Kassenbestand), Abgerufene noch nicht ausbezahlte Commitments (Anzahl single names bis 15). Zwirchmayr, FMA 28. April

35 Typ 2 Exposures Policy holder debtors (Polizzendarlehen, Vorauszahlung an Polizzen), Retail Hypothekardarlehen für Wohnimmobilien falls: Artikel 174ter Alle Exposures die weder im Spread SubModul noch Typ1 Exposures sind. Depotforderungen eines RV an Zedenten (Anzahl single names größer 15) *, Abgerufene noch nicht ausbezahlte Commitments (Anzahl single names größer 15)*. Receivables from Intermediaries (Forderungen an Vermittler, Makler etc.) * auch wenn die Gesamtanzahl größer als 15 ist, kann das VU diese Positionen unter Typ 1 einbringen. Zwirchmayr, FMA 28. April

36 Exposure an Personen bzw. KMUs, Ausreichende Anzahl an Darlehen garantiert Diversifikation, Exposure pro Counterpart maximal 1 Mio. EUR, Immobilie von Eigentümer bewohnt oder vermietet, ist adäquat versichert, Immobilie unabhängig von Kreditwürdigkeit des Eigentümers Rückzahlung darf nicht durch Immobilie finanziert werden! -> VU muss loan/income ratio in Vergabepolitik einbeziehen Zwirchmayr, FMA 28. April

37 Typ 1 Exposures (komplexe Berechnung) Credit quality step , 6, unrated PD 0.002% 0.01% 0.05% 0.24% 1.20% 4.175% VUs ohne Rating die MCR erfüllen (lineare Interpolation) Solvaquote 196% 175% 150% 125% 122% 100% 95% 75% PD 0.01% 0.05% 0.10% 0.20% 0.24% 0.5% 1,2% 4.175% Äquivalente Drittlandversicherungen, FI und KI nach CRD ohne Rating mit 0,5% Zwirchmayr, FMA 28. April

38 Derivate: LGD=90%(Fair Value + Absicherungseffekt des Derivates) F *risikoadjustiertes Collateral), Absicherungseffekt: Differenz Marktrisikoerfordernis ohne und mit dem Derivat, F berücksichtigt Auswirkung des Counterparty Defaults auf das Collateral Verpflichtungen des VU: LGD= Nominale Fair Value (SII Verlust bei default), Hypothekardarlehen: Fair Value Loan risikoadjustierter Wert der Hypothek, Wert der Hypothek : Fair Value reduziert um etwaige fremde Rechte etc. Hypothek risikoadjustiert: inkl. Effekt auf das Marktrisiko, falls die Hypothek als Asset (statt dem Darlehen?) dienen würde. Cash at Bank, abgerufene Commitments, Receivables etc.: LGD=100%. Zwirchmayr, FMA 28. April

39 Typ 2 Exposures: Polizzendarlehen: LGD=100%, PD=15%. (Hypothekar)darlehen: LGD=100% - 80% Hypothekriskadjusted, PD=15%, Zwirchmayr, FMA 28. April

40 Definition: Entweder Collateral geht in Eigentum des VU über, bzw. es ist verpfändet und steht im Eigentum des Schuldner bzw. Custodian, Sondervermögen das die betreffenden Verbindlichkeiten bedeckt kann wie Collateral bei Custodian behandelt werden falls: Bei Depotbank hinterlegt, Depotbank ist zumindest BBB, Assets identifizierbar und nicht austauschbar ohne Genehmigung des VU, Sondervermögen muß streng getrennt sein, Bei Kreditereignis hat VU das Recht Collateral zeitgerecht zu erlangen, Zwirchmayr, FMA 28. April

41 Anerkennung des Collaterals (zusätzlich zu anderen Anforderungen für Absicherungstechniken): Bei Kreditereignis des Counterparts hat VU das Recht Collateral zeitgerecht einzubehalten bzw. zu liquidieren (Counterparty requirement), (Optional : Bei Kreditereignis des Custodian hat VU das Recht Collateral zeitgerecht zu liquidieren (Custodian requirement)), ausreichend liquid und wertstabil, oder garantiert von Garantiegeber mit Spreadrisikofaktor für Anleihen von 0% (EZB etc.), Keine pos. Korrelation Counterpart zu Collateral (zb keine eigene Anleihen), Zwirchmayr, FMA 28. April

42 Collateral muß noch risikoadjustiert werden (Überbesicherung): Adjustierung für Marktrisiko(=Unterschied des Marktrisikos des VU ohne und mit Collateral), d.h. wie wirkt sich das direkte Halten des Collaterals auf das VU aus (Unterschied volatile Aktien oder Cash), Falls das Collateral bei einer Depotbank liegt, und das Custodian requirement nicht erfüllt ist, wird es nur zu 90% berücksichtigt. Das risikoadjustierte Collateral wird weiters um 10% reduziert, falls bei einem Kreditereignis der Restanspruch über das Collateral in der Konkursmasse nicht unabhängig vom Collateral garantierten Anteil behandelt wird. Zwirchmayr, FMA 28. April

43 Typ 2: LGD wird durch risikoadjustierten Wert des Collaterals reduziert (Typ 1 siehe vorige Folien), Risikoadjustierter Wert des Collaterals: es wird die Änderung des Marktrisikos abgezogen (einmal Collateral statt dem abgesichertem Wert abgesicherter Wert ohne Absicherung durch das Collateral) Falls Counterparty Requirement nicht erfüllt wird Collateral um 10% reduziert. Das risikoadjustierte Collateral wird weiters um 10% reduziert, falls bei einem Kreditereignis der Restanspruch über das Collateral in der Konkursmasse nicht unabhängig vom Collateral garantierten Anteil behandelt wird. Zwirchmayr, FMA 28. April

44 Counterparty und Custodian requirement erfüllt: Risikoadjustierter Wert des Collateral = 85% Marktwert nur Counterparty requirement erfüllt: Risikoadjustierter Wert des Collateral = 75% Marktwert Zwirchmayr, FMA 28. April

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