I(ORTE & PARTNER. '1. Reisekosten ab Versteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen
|
|
- Herbert Raske
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 I(ORTE & PARTNER I Wirtschaftsprüfer I Rechtsanwälte Karte & Partner I Paulusstraße 24a I Recklinghausen Elektroinnung für Elektrotechnik Recklinghausen z. Hd. Herrn Thomas Kluwe Dortmunder Str Recklinghausen 2:J '.,JV Diplom-Finanzwirt Werner F. Korte vereidigter Buchprüfer Rechtsanwalt Gregor-B. Sprißler Fachanwalt für Steuerrecht vereidigter Buchprüfer Diplom-Kaufmann Dr. Michael S. Korte Wirtschaftsprüfer Rechtsanwalt Dr. Thorsten Engel, LL.M. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht Sehr geehrter Herr Kluwe, IV. Quartal 2013 Andreas Beiz Wirtschaftsprüfer trotz Rekord-Steuereinnahmen versucht der Gesetzgeber angesichts der ungebremsten Ausgabensteigerungen, vermeintliche Steuerschlupflöcher zu schließen; betroffen sind hiervon auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich auf eine umfassende Reform der Reisekosten ab 2014 einzustellen haben. Rechtsanwalt Andreas Sutor Fachanwalt für Steuerrecht, Bau- und Architektenrecht Nachfolgend in Kürze die aus unserer Sicht wesentlichen Neuerungen und Änderungen - nicht nur zum Thema Reisekosten: '1. Reisekosten ab 2014 Das Reisekostenrecht wird sich ab dem teilweise grundlegend ändern. Zu diesem Zweck haben wir diesem Info ein gesondertes Informationsblatt nur zum Thema Reisekosten 2014 beigefügt. Besteht angesichts der tiefgreifenden Änderungen, die in Einzelfällen auch zu einer deutlichen Steuerersparnis führen können, Beratungs- oder Erläuterungsbedarf, sprechen Sie uns gerne an. 2. Versteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, liegt ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Dieser wird oft nach der sogenannten pauschalen 1%-Regelung ermittelt. Nach einer aktuellen Rechtsprechung Paulusstraße 24a I Recklinghausen Fon 02361/ I Fax 02361/ I info@korte-partner.de Eingetragene Partnerschaft, AG Essen PR 907 Sparkasse Vest Recklinghausen I BLZ I Konto Volksbank Marl-Recidinghausen eg I BLZ I Konto Commerzbank AG Recldinghausen I BLZ I Konto USt -ldnr: DE
2 des Bundesfinanzhofs kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch tatsächlich privat nutzt. Bisher wurde die tatsächliche Privatnutzung des Fahrzeugs vermutet, der Arbeitnehmer konnte aber unter bestimmten Voraussetzungen einen Gegenbeweis antreten. Diese Möglichkeit ist nun durch die neue Rechtsprechung entfallen. Ein geldwerter Vorteil nach der 1%-Regelung ist aber nach wie vor nur anzusetzen, wenn feststeht, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat. Wurde also z.b. im Arbeitsvertrag ein privates Nutzungsverbot ausgesprochen, scheidet eine zu versteuernde Privatnutzung aus. > 3. Entfernungspauschale bei doppelter Haushaltsführunq Die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung kann auch dann angesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige für die Fahrt tatsächlich keine Kosten hatte. Tipp: Die Entfernungspauschale ist somit auch dann zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer kostenfrei von Partnern, Verwandten oder ähnliches abgeholt wird oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft keine eigenen Aufwendungen hatte. 4. Zeitpunkt der Versteuerung von Reisekostenerstattungen In der Praxis stellt sich oft die Frage, ob die Lohnbesteuerung von steuerpflichtigen Teilen von Reisekosten zur Vereinfachung nur einmal im Jahr oder laufend monatlich mit der Lohnabrechnung durchgeführt werden muss. Die Finanzverwaltung hat klargestellt, dass die steuerpflichtigen Beträge von Reisekostenvergütungen zum laufenden Arbeitslohn gehören; sollte diese jedoch monatlich 153,- je Arbeitnehmer nicht übersteigen, kann in größeren Zeitabständen - spätestens jedoch quartalsmäßig - eine Abrechnung erfolgen. 5. Warnungen vor unseriösen Rechnungen und gefälschten s a) Seit einiger Zeit versenden unseriöse Anbieter insbesondere nach Änderungen oder Neueintragung im Handelsregister oder Vergabe einer Umsatzsteuer-ID-Nummer quasioffizielle Rechnungen, die ein Angebot zur Veröffentlichung von Unternehmensdaten in speziellen privaten Internetseiten enthalten. Die Schreiben erwecken den Eindruck, es handelt sich um eine behördliche Rechnung, die Kosten der Veröffentlichung belaufen sich regelmäßig zwischen 400,- und 1.000,-. Vor einer Begleichung dieser Rechnungen wird dringend gewarnt, da die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen regelmäßig äußerst kompliziert und langwierig ist. Insbesondere sollten keine Schreiben (Angebote) zurückgeschickt werden, da hierdurch ein Vertragsverhältnis begründet wird. b) Derzeit werden oft s versandt, um an Konto- und Kreditinformationen zu gelangen. Die Betrüger geben sich als Sparkasse, Bundeszentralamt für Steuern oder ähnliches aus und behaupten, dass Daten für die SE PA-Lastschriften überprüft werden müssen oder dass der Steuerzahler zu viel Einkommensteuer vorausgezahlt hätte. Für eine Rückerstattung bzw. für eine Kontrolle der Bankverbindung müsse ein dem Mail angehängtes Formular ausgefüllt werden, wo Angaben zur Kontoverbindung, Kreditkarte etc. abgefragt werden. Beachten Sie daher: Geben Sie niemals Ihre Bankdaten und insbesondere die PIN und TAN auf solche Anfragen weiter! 2
3 6. Neue Nachweispflichten für EU-Lieferungen Bereits in der letzten Mandanteninformation hatten wir Sie über die neuen Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen informiert. Die neuen Vorschriften sind spätestens ab dem zwingend anzuwenden. In einem Einführungsschreiben nimmt das Bundesfinanzministerium detailliert Stellung, wie der Belegnachweis für diese Lieferungen erfolgen kann. Der Belegnachweis muss nicht zwingend mit der Gelangensbestätigung geführt werden, ein rechtssicherer Nachweis, d.h. ohne Diskussionen mit der Finanzverwaltung eventuell im Rahmen einer zukünftigen Betriebsprüfung, gelingt jedoch nur, wenn Sie die vorgegebene Gelangensbestätigung tatsächlich verwenden. Mit dieser erklärt der Abnehmer vergangenheitsbezogen, wann und wo die Ware im anderen EU-Staat eingetroffen ist. Ein Muster dieser Gelangensbestätigung erhalten Sie auf unserer Homepage im Downloadbereich. Diese Gelangensbestätigung kann auch als Sammelbestätigung ausgestellt werden, indem die Umsätze bis zu einem Quartal zusammengefasst werden können. Diese Vereinfachung kann auch von den Unternehmern genutzt werden, die die Voran meldungen monatlich abgeben. Bei der elektronischen Übermittlung der Gelangensbestätigung ist eine Unterschrift nicht erforderlich,. sofern erkennbar ist, dass die elektronische Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers oder des Beauftragten begonnen hat. Wichtig ist daher, dass der Empfänger diese Gelangensbestätigung per von seinem Unternehmen aus versendet. Diese -Adresse sollte vom Empfänger der Gelangensbestätigung überprüft werden, um sicherzustellen, dass es im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung nicht zu Diskussionen kommt. ~ 7. Zahlungsmittelabfluss bei Bezahlung durch Kreditkarte Bei der Einnahme-Überschussrechnung gilt das Zufluss-Abflussprinzip. Bei Zahlung mit der Kreditkarte stellt sich die Frage, ob die Bezahlung bereits mit Unterschrift auf dem Belastungsbeleg oder erst im Zeitpunkt der späteren Kontobelastung erfolgt. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte qeurteilt, dass mit der Unterzeichnung des Abrechnungsbelegs der Kreditkarteninhaber alles Erforderliche getan hat, um den Leistungserfolg herbeizuführen. Der Betrag fließt daher mit der Unterschriftsleistung ab. 8. Abzug von Vorfälligkeitsentschädigung nach Verkauf eines Mietshauses Wird eine vermietete Immobilie vor Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist eines Darlehns veräußert, ist man oft bestrebt, den Kaufpreis zur Ablösung der noch bestehenden Darlehnsverbindlichkeiten zu verwenden. Die Bank wird regelmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Über die steuerliche Abzugsfähigkeit dieser Vorfälligkeitsentschädigung gibt es strittige Auffassungen. In einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Niedersachsen den Abzug zugelassen. Dieses widerspricht jedoch der bisherigen Rechslage, so dass die Streichung des Werbungskostenabzuges nicht zurückgenommen werden sollte. 9. Minderwertausgleich beim Leasing unterliegt nicht der Umsatzsteuer Leistet der Leasingnehmer an den Leasinggeber vereinbarungsgemäß nach Vertragsende einen Ausgleich für den durch nicht vertragsgemäße Nutzung entstandenen Minderwert des Fahrzeuges, unterliegt die Zahlung nicht der Umsatzsteuer. Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof dem (zivilrechtlichen) Bundesgerichtshof Recht gegeben und widerspricht somit der Sichtweise der Finanzverwaltung. 3
4 10. Überschussprognose bei Ferienwohnungen Bei der Vermietung von Ferienwohnungen kommt es regelmäßig - zumindest in der Anfangszeit - zu Werbungskostenüberschüssen und somit zu Steuererstattungen. Daher verlangt die Finanzverwaltung oft, die Einkünfteerzielungsabsicht mittels einer Überschussprognose nachzuweisen. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung ausschließlich für Vermietungen zur Verfügung stand. Der Bundesfinanzhof hat jedoch entschieden, dass der Eigentümer auch eine Prognose aufstellen muss, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung nur in einer Nebensaison vorbehalten hat. Es ist unerheblich, ob die Vermietung in Eigenregie oder durch Vermittlung über Dritte erfolgt. Tipp: Für Eigentümer kann es ratsam sein, sich keine Selbstnutzung vorzuhalten und ggfls. am Ferienort eine fremde Wohnung anzumieten. Dann bleiben die Werbungskostenüberschüsse erhalten und die mühevolle Prognoserechnung entfällt. 11. Verluste aus Spekulationsgeschäften Sofern Sie in den Jahren vor 2009 aus der Veräußerung von Aktien Spekulationsverluste erzielt haben, können diese bis spätestens mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Kompliziert wird es, wenn Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren bei verschiedenen Banken entstehen; hier können die Verluste nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung saldiert werden, wenn Sie eine Verlustbescheinigung von der jeweiligen Bank erhalten. Diese muss zwingend bis zum beantragt werden. 12. Wiedereinführung der degressiven Gebäudeabschreibung? Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wird die Einführung der degressiven Abschreibung von Immobilien diskutiert. Durch diese erhöhte Abschreibung ergibt sich, dass Anschaffungskosten steuerlich schneller abgeschrieben werden können. Details stehen noch nicht fest. Tipp: Da maßgeblicher Zeitpunkt - zumindest in der Vergangenheit - für die Inanspruchnahme der degressiven Gebäudeabschreibung der Bauantrag war, sollte bei Bauvorhaben ggfls. abgewartet werden. Hier sind jedoch ggfls. andere gegenläufige Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. 13. Vorgehen gegen sogenannte Mietnomaden Seit dem gibt es neue rechtliche Möglichkeiten, gegen sogenannte Mietnomaden, also Personen, die eine Wohnung anmieten, einziehen, dann aber keine oder nur wenige Male Miete zahlen, vorzugehen. Wird nach erfolgter Kündigung auf Räumung geklagt und zugleich rückständige Miete mit eingeklagt, kann die Klage mit dem Antrag auf eine Sicherungsanordnung verbunden werden. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann das Amtsgericht nach Einreichung der Klage durch Beschluss den Mieter verpflichten, für die Dauer des Rechtsstreits die Miete als Sicherheit zu hinterlegen, also beispielsweise bei Gericht einzuzahlen. Kommt der Mieter dem nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, kann das Gericht per einstweiliger Verfügung die Räumung der Wohnung aussprechen, so dass der Vermieter deutlich schneller zu einem Räumungstitel kommt. 14. Informationen zum Arbeitsrecht Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Thema Arbeitsrecht wollen wir Ihnen in beigefügter Broschüre näherbringen; für Rückfragen steht Ihnen Dr. Engel aus unserer Kanzlei gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen 4
5 Neues Reisekostenrecht ab 2014 (Stand ) I. Neuregelung Die neuen gesetzlichen Regelungen bei den Reisekosten stellen eine Reaktion auf die Rechtsprechung der letzten Jahre dar, die für den Arbeitnehmer günstig und für den Fiskus teuer waren. Mit der jetzigen Regelung soll eine Vereinfachung und eine gesetzliche KlarsteIlung erfolgen. Die Neuregelung betrifft die Fahrtkosten, Mahlzeitengestellung, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Nachfolgend eine kurze Übersicht, wobei abzuwarten bleibt, inwieweit die Rechtsprechung Korrekturen vornimmt und noch unklare Punkte geklärt werden. Die Reqelunqen-betreffen in erster Linie Arbeitnehmer, haben aber auch Auswirkungen auf selbstständige Unternehmer. Diese Hinweise geben nur einen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. 11. Erste Tätigkeitsstätte Der Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" tritt an die Stelle der bisherigen "regelmäßigen Arbeitsstätte". Gemeint ist eine ortsfeste Einrichtung, an der der Arbeitnehmer auf Dauer oder für voraussichtlich länger als 48 Monate tätig werden soll. Möglich ist höchstens eine erste Tätigkeitsstätte (evtl. auch gar keine Tätigkeitsstätte) pro Dienstverhältnis. Festlegung: 1. Festlegung durch Anweisung des Arbeitgebers (sinnvoll: vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer) 2. Falls, Festlegung fehlt und mehrere Tätigkeitsstätten vorhanden sind: Quantitative Abgrenzung danach ob Arbeitnehmer typischerweise arbeitstäglich oder pro Arbeitswoche mindestens an 2 vollen Arbeitstagen oder mindestens für 1/3 seiner regelmäßigen Arbeitszeit in einer betrieblichen Einrichtung tatsächlich tätig ist. Erfüllen mehrere Arbeitsstätten die obigen Voraussetzungen, wird die am nächsten zum Wohnort liegende Arbeitsstätte als "erste Tätigkeitsstätte" genommen. Auswirkungen Erste Tätigkeitsstätte Fahrten dahin begrenzt abzugsfähig mit 0,30 pro Entfernungskilometer Kostenansatz auch ohne tatsächlich angefallene Kosten Dienstwagengestellung geldwerter Vorteil (pauschalbesteuerung möglich Mehrverpflegungsaufwendungen nicht möglich bzw. nur bei doppelter Haushaltsführung beachte 3-Monats-Frist sonstiger Dienstort = Reisekosten Fahrtkosten ohne Betrags beg renzu ng nur in Höhe tatsächlich angefallener Kosten (keine Pauschalen ohne Kosten Möglich mit neuen Beträgen'
6 Hinweise: Arbeitszimmer des Arbeitnehmers kann nie "erste Tätigkeitsstätte" sein regelmäßiges Aufsuchen nur für Materialabholung oder "Schriftverkehr" unschädlich, aber evtl. Sammelpunkt Vorsicht bei Fahrten auf Anordnung des Arbeitgebers zu einem immer wiederkehrenden Sammelpunkt Sammelpunkt "gilt" als erste Tätigkeitsstätte, wenn nach der dienstlichen Festlegung Arbeitnehmer dauerhaft zu ein und demselben Ort fahren (z.b. Busdepot, Sammeltreffpunkt, Autobahnparkplatz). Fahrten zum Sammelpunkt gelten als Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (aber keine negative Auswirkung auf Mehrverpflegungspauschalen). weiträumiges Tätigkeitsgebiet: Bei Zufahrt zu einem größeren Gebiet gilt die Fahrt zu dem am nächsten gelegenen Zugang als Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte. 11I..Verpflegungsmehraufwendungen Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und ggfls. der ersten Tätigkeitsstätte: 12, pro Tag Mehr als 24 Stunden: 24, ; An-und Abreisetag bei auswärtiger Übemachtung ohne Prüfung einer Mindestabwesenheit: jeweils 12,- für An- und Abreisetag Beachte: Kürzung der Pauschalen bei Mahlzeitengestellung; Notwendigkeit einer Anpassung gemäß Tarif- oder Arbeitsvertrag (Gefahr erheblicher Kostensteigerung) IV. Übernachtungskosten als Werbungskosten oder steuerfreier Arbeitgeberersatz Bis zu 48 Monaten: unbegrenzter Abzug möglich Ab 48 Monate: Nur noch max ,- monatlich (inkl. Nebenkosten, inventar) V. Gestellung von Mahlzeiten bei Inlandsreisen Kürzung für Frühstück um 20% = 4,80, für Mittag-/Abendessen jeweils 40% = 9,60 Keine Versteuerung, wenn Arbeitnehmer Zuzahlungen erbringt oder Voraussetzungen für die Verpflegungsmehraufwendungen gegeben sind. Sind die Voraussetzungen für Verpflegungsmehraufwendungen nicht gegeben, Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung mit 25% (und damit Sozialversicherungsfreiheit) von bis zu 60,- pro Mahlzeit an lässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit VI. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandstätigkeit Ansatz gemäß Vorgaben der Finanzverwaltung (80% bzw. 120% der Auslandstagegelder gemäß Bundesreisekostengesetz) VII. Doppelte Haushaltsführung/Sonstiges Neu: "Eigener Hausstand" erstmals gesetzlich geregelt. Voraussetzung: Innehabung einer Wohnung aus eigenem Recht oder als Mieter, aber auch abgeleitetes Recht als Lebenspartner sowie Mitbewohner angemessene finanzielle Beteiligung an den Kosten der ~ebensführung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte ist eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen erforderlich. (beachte Abhängigkeit von Entfernung) Begrenzung auf höchstens bis 1.000,- pro Monat (inkl. Nebenkosten, Inventar)
Das neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrReisekosten-Reform (Teil 1)
Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete
MehrInfoblatt: Erste Tätigkeitsstätte
Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Drei Schritte zur ersten Tätigkeitsstätte: 1. Ortsfeste betriebliche Einrichtung Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers
MehrNEU: Reisekostenrecht ab 2014
NEU: Reisekostenrecht ab 2014 Rechtssichere Abrechnung unter Berücksichtigung der Reform 2014 und aktueller Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen Am 01.01.2014 tritt die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts
MehrBeratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014
Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun
MehrDas neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014. ( Überblick )
Das neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014 ( Überblick ) Einführung Grundlage im Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts - Veränderungen ergeben
MehrReisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014
Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Agenda Erste Tätigkeitsstätte S. 3 Verpflegungsmehraufwand S. 7 Fahrtkosten S. 16 Mahlzeiten S. 18 Übernachtungskosten S. 33 Ausblick
MehrHLB Ratgeber I/2014. Wohin die Reise geht. Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht
HLB Ratgeber I/2014 Wohin die Reise geht Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen und Steuern sparen. Zum 1. Januar 2014 ist ein neues Reisekostenrecht
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13
Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 2 Ab 2014: Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern/ Gesellschafter-Geschäftsführern... 14 2.1 Wann und wo der Arbeitnehmer/Gesellschafter-Geschäftsführer
MehrReisekosten ab 01.01.2014
Dr. Weirich & Istel1 W I R T S C H A F T S P R Ü F U N G. S T E U E R B E R A T U N G SONDERRUNDSCHREIBEN ++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ Reisekosten ab 01.01.2014
MehrReisekostenrecht 2014
Reisekostenrecht 2014 Änderungen treten ab 1. Januar 2014 in Kraft BMF-Schreiben vom 30.09.2013 - IV C 5 - S 2353/13/10004 4. Oktober 2013 Reiskostenrecht 2014 2 BMF-Schreiben v. 30.09.2013 1. Erste Tätigkeitsstätte,
MehrSeite 2 von 175. Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8. Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht...
Seite 2 von 175 Inhaltsverzeichnis: Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8 Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht... 13 Nachweis / Glaubhaftmachung von Reisekosten...
MehrEntfernungspauschale 2013/2014
13 Entfernungspauschale 2013/2014 Das Bundesfinanzministerium hat im Schreiben vom 3.1.2013 (IV C 5 S 2351/ 09/10002; 2012/1170915) dazu Stellung genommen, was bei der Ermittlung der Entfernungspauschale
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
MehrSteuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014
Steuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Gerhard Heinz Winfried Ayl Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Reisekostenrecht ab 2014 Inhalt: Folie: I. Historie 4 II. Gesetzliche
Mehrab dem 01.01.2014 tritt ein neues Reisekostenrecht in Kraft. Dieses erläutern wir Ihnen wie folgt:
Andreas Borchardt Diplom-Kaufmann Rüdiger Borchardt * Diplom-Betriebswirt Klaus Suchsland Nicole Hänel in Matthias Borchardt Rechtsanwalt Lübeck, 24.02.2014 Das neue Reisekostenrecht ab 2014 Sehr geehrte
MehrReisekosten 2014. TOPIX:8 Version 8.8.7. TOPIX Business Software AG
Reisekosten 2014 TOPIX:8 Version 8.8.7 TOPIX Business Software AG Inhalt 1 Reisekostenreform 2014...3 2 Kilometersätze 2014...4 3 Verpflegungspauschalen 2014...4 4 Mahlzeitengestellung 2014...5 5 Mahlzeitengestellung/Zwischenziele...6
MehrSteuerfreie Arbeitgeberleistungen
Finanzamt Trier Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Mehraufwendungen für Verpflegung anlässlich Auswärtstätigkeit Alfred Strupp Finanzamt Trier, 19.01.2012 Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19.
MehrMandanten- Informationsblatt
Mandanten- Informationsblatt Ausgabe Nr. 02/2014 Inhalt 1. Kredit-Gebühren rückforderbar... 2 2. Widerrufsrecht bei Bankdarlehen möglich... 2 3. Reisekosten... 2 3.1 Erste Tätigkeitsstätte anstatt regelmäßige
MehrReisekostenreform 2014. Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen
Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen 1 Erste Tätigkeitsstätte... 3 1.1 Neudefinition Erste Tätigkeitsstätte... 3 2 Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand... 4 2.1 Eintägige Auswärtstätigkeit
MehrMandanten- Informationsbrief
Elfriede Schuster Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberaterin Rothenburger Str. 241 90439 Nürnberg Mandanten- Informationsbrief zum Reisekostenrecht ab 2014 Inhalt 1. Allgemeines 2. Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Das neue Reisekostenrecht 2014 Im Rahmen des sogenannten Unternehmenssteuerreformgesetzes tritt ab dem 01.01.2014 das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit den Neuregelungen solle eine vereinfachte
MehrReisekostenrechtliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten der Dienstreisenden oder Trennungsgeldberechtigten ab dem Kalenderjahr 2014
9400029841218 00029841218 029841218 9841218 41218 218 8 Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - 19048 Schwerin Referatsleiter Personal der obersten Landesbehörden Bearbeiter: Jana Seraphin Telefon:
MehrAls Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.
Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung
MehrReisekostenrecht ab 01.01.2014
Inhaltsverzeichnis Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht 2 2 4 Neue Pauschalen beim Verpflegungsmehraufwand ( 9 Abs. 4a EStG) 5 Gestellung von Mahlzeiten ( 8 Abs. 2 S. 8 EStG) 5 Unterkunftskosten
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
Mehr2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?
ï» Dok.-Nr.: 0922981 Grasmück, Volker Checkliste vom 29.07.2013 Reisekosten ab 2014 - Checkliste 1 Allgemeines 2 Checkliste 2.1 Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit 2.2 Prüfungspunkte
MehrNeuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008. Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER
Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008 Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER Bisherige Unterscheidung (bis 31.12.2007) Dienstreise bzw. Geschäftsreise Einsatzwechseltätigkeit
MehrVERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!
VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall
MehrKeine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet
MehrReisekosten 2009. doppelte Haushaltsführung, Vorsteuerabzug, Bewirtungskosten und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Firmenwagen
Reisekosten 2009 Gesamtdarstellung des steuerlichen Reisekostenrechts für Arbeitnehmer auf dem aktuellen Stand der neuen Rechtslage 2009 einschließlich der vom Bundesverfassungsgericht neu geregelten Fahrten
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Infobrief 4/09 vom 11.12.2009 haben sich drei Änderungen und Neuerungen ergeben. Des Weiteren möchten wir Sie nochmals über einige allgemeine Punkte informieren.
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrBeschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit
Die Berufliche Auswärtstätigkeit ersetzt ab VZ 2008 die bis dahin anzuwendenden Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Fahrtkosten und
MehrReisekosten Wie eingangs erwähnt, werden die Regelungen zum Reisekostenbegriff neu geordnet.
Steuerrundschreiben I / 2008 Lohnsteuerrichtlinien 2008 Die Lohnsteuerrichtlinien 2008 (LStR 2008) wurden analog zur Gliederung der Einkommensteuerrichtlinien erstmals an die Paragraphenfolge des Einkommensteuergesetzes
MehrDer Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung:
Praxis der Forderungsbeitreibung Herr Süffig betreibt ein wunderschönes Brauhaus in München. Bei ihm feiert am 04. Oktober 2012 der Bayern-Rhône-Ehemaligen Verein mit Sitz in München, bestehend aus 150
MehrDer Bereich der Übernachtungskosten wird zum ersten Mal gesetzlich geregelt.
Das neue Reisekostenrecht 2014 Im Rahmen des sogenannten Unternehmenssteuerreformgesetzes tritt ab dem 1.1.2014 das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit den Neuregelungen solle eine vereinfachte
MehrDie Reform des Reisekostenrechtes
Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrWelche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,
MehrMerkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004
1 Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 Ermittlung des Sachbezugs bei privater Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer (inkl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) In unserem Beispielsfall erhält der
MehrBundesverwaltungsamt Travel Management
Reisekosten 1. Fahrt- u. Flugkostenerstattung ( 4 BRKG) einschließlich der Kosten für eine BC 25 oder 50 sowie einer aus dienstlichen Gründen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten BC Business 25 oder
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrPrivate Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche
MehrReisekostenreform zum 01.01.2014
Januar 2014 Reisekostenreform zum 01.01.2014 Die bisherigen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht wurden mit einem neuen Gesetz grundlegend umgestaltet. Schwerpunkt der Änderung sind u. a. die
MehrInformationsZentrum für die Wirtschaft
InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Steuerärger, wenn Rechnungen des Kommanditisten fehlen I. Geschäftsführung und Haftungsvergütung in der GmbH & Co KG wann
MehrReisekostenreform 2014. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Merkblatt Reisekostenreform 2014 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Die Reisekostenreform steht vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln. Kernpunkte der Reisekostenreform 2014 sind
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10774 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und
Mehrüber die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710
DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:
MehrÄnderungen bei der Besteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Reisekostenreform zum 01. nuar 2014 Zum 01.01.2014 treten im Reisekostenrecht erhebliche Änderungen in Kraft. Insbesondere der neue Begriff der "ersten " aber auch Änderungen bei den Verpflegungspauschalen
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrMandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer
MehrReform des Reisekostenrechts
Reform des Reisekostenrechts Mit Wirkung zum 01.01.2014 wird das Reisekostenrecht abgeändert. Die Neuregelung bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Abzugsfähigkeit
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
Mehr1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren
Mehr03/15 Infoblatt. Mindestlohn
03/15 Infoblatt Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Einladung zu einer Informationsveranstaltung am 14.04.2015 Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Das Mindestlohngesetz
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrNEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010
MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
MehrPrivate PKW-Nutzung. Reisekosten ab 2014. Schongau, 9. April 2014
Private PKW-Nutzung Reisekosten ab 2014 Schongau, 9. April 2014 Private PKW-Nutzung Betrieblich und privat genutzter PKW betriebliche Fahrten private Fahrten Kosten = betrieblich veranlasst Betriebsausgaben
MehrReisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?
Reisekosten ab 2014 1. Allgemeines Die Reisekosten zählen zu den bedeutendsten Werbungskosten bei der Besteuerung von Arbeitnehmern. Dies gilt ab 2014 umso mehr, da der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen
MehrReiseabrechnung. Reisedaten
Reiseabrechnung Ist die Dienstreise abgeschlossen, so hat der Benutzer die Möglichekit, die Reiseabrechnung mit den tatsächlich angefallenen Kosten zu befüllen. Weiters besteht auch die Möglichkeiten,
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrReisekostenreform 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Reisekostenreform 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Die Reisekostenreform steht vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln. Kernpunkte der Reisekostenreform 2014 sind Änderungen
MehrReisekostenreform 2014
Mandanten-Info Reisekostenreform 2014 E-Mail: sprenger@stb-sprenger.de, www.stb-sprenger.de 2 1. Einführung 2. Bedeutung der ersten Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 2.1 Übersicht: Regelmäßige Arbeitsstätte
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrUmkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
Mehr01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1
01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.
MehrSachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner
Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender
MehrKapitel I: Registrierung im Portal
Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,
MehrGemeinsam. für Ihre Zukunft. Reisekosten ab 2014
Reisekosten ab 2014 Im Bereich der Reisekosten sind zum 1. Januar 2014 verschiedene Änderungen in Kraft getreten. Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über die Änderungen im Reisekostenrecht, dieser
MehrANLEITUNG - WIE UNTERSTÜTZE ICH AUF STARTNEXT?
ANLEITUNG - WIE UNTERSTÜTZE ICH AUF STARTNEXT? Wenn Sie das Projekt DIE ANFÄNGERIN unterstützen wollen, können Sie das mit oder ohne Registrierung auf www.startnext.com tun. Sie können also als Gast unterstützen
MehrFür die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.
Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service
MehrFreiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen
Mehr13b UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade?
13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade? Bärbel Ettig Bilanzbuchhalterin 1 Mehrere BMF-Schreiben: Erweiterung 13b UStG auf Bauträger
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrAufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium
Koblenz, im September 2011 Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 28. Juli 2011 in zwei Urteilen über die
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrUmsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?
WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrAnleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking
Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking 1. Klicken Sie in der Menüleiste links auf Kontowecker. Klicken Sie auf Zur Freischaltung um den Kontowecker zu aktivieren. 2. Bitte lesen und
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrWorkshop 2: Das neue Reisekostenrecht. 7.10.2014 Referent: RA Stefan Sudmann 1
Workshop 2: Das neue Reisekostenrecht 7.10.2014 Referent: RA Stefan Sudmann 1 Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht erste Tätigkeitsstätte im Sinne des steuerlichen Reisekostenrechts Verpflegungsmehraufwand
MehrDie Reform des steuerlichen Reisekostenrechts
Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts Mit dem am 20.02.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurden u.a.
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
Mehr