B e r i c h t des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Investitions- und Finanzplan der Einwohnergemeinde Brugg für die Jahre

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1 STADTRAT BRUGG B e r i c h t des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Investitions- und Finanzplan der Einwohnergemeinde Brugg für die Jahre Ausgangslage 1.1. Bedeutung des Finanzplanes Der Stadtrat erstellt gemäss 86a des Gemeindegesetzes jährlich eine Aufgaben- und Finanzplanung, die rechtlich nicht verbindlich ist. Der Finanzplan dient dem Stadtrat als zentrales Führungs- und Steuerungsinstrument und gibt Aufschluss über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der Stadt Brugg in den nächsten sechs Jahren Vorbemerkung zum Finanzplan Der Finanzplan der Stadt Brugg besteht aus dem Investitionsplan, der Erfolgsrechnung sowie der Vermögensrechnung. Falls nicht anders vermerkt, sind alle Zahlen in CHF angegeben. Als Basis für die Berechnung dienten: die Ergebnisse der Rechnung 2014 sowie des Budgets 2015, die bisherige Entwicklung des Rechnungsjahres 2015, die Budgetergebnisse Die gemeindespezifischen Angaben des Kantons zu den Auswirkungen der eigenen Leistungsanalyse (Stand 8. März 2015) sind in die Finanzplanberechnungen eingeflossen. Ebenfalls berücksichtigt sind die, gemäss Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat vom 1. Juli 2015, mutmasslichen Auswirkungen der Optimierung der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton Aargau und den Gemeinden sowie der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden, welche ab dem Jahr 2017 zur Umsetzung kommen. Nicht berücksichtigt sind Auswirkungen auf die Einwohnergemeinde Brugg, die sich aus den geplanten Entlastungsmassnahmen 2016 zum Aufgaben- und Finanzplan des Kantons Aargau

2 - 2 - ergeben. Für diese Massnahmen lagen von den kant. Behörden keine gemeindespezifischen Angaben vor. Zudem war noch nicht klar, welche Massnahmen wirklich umgesetzt werden. 2. Investitionen / Investitionsplan Unter den Investitionsbegriff fallen Ausgaben über CHF 100'000 mit Investitionscharakter (bauliche Investitionen, Anschaffungen von Mobilien, Kosten für Planprojekte, Instandstellungs- und Unterhaltskosten an Sachgütern mit mehrjähriger Nutzungsdauer). Investitionen werden in der Investitionsrechnung und in der Anlagebuchhaltung erfasst und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ausgaben für Grundstücke, Darlehen und Beteiligungen fallen in jedem Fall unter den Investitionsbegriff, auch wenn der Grenzbetrag von CHF 100'000 nicht erreicht wird. Das Investitionsprogramm ist analog zur Erfolgsrechnung nach Funktionen (Aufgabenbereiche/Verwaltungsabteilungen) gegliedert und teilt sich auf die drei Sparten Projekte in Ausführung, Projekte beschlossen und Projekte geplant (nicht verbindlich) auf. Die funktionale Gliederung gibt Auskunft darüber, für welche öffentliche Aufgabe Geld verwendet wird. Investitionen in den Bereichen Abwasserbeseitigung und Abfallbewirtschaftung sind nicht Teil dieser Planung, da es sich um Spezialfinanzierungen handelt. Der Investitionsplan startet mit dem Planjahr Dass das erste Planjahr gegenüber dem Budget 2016 Abweichungen aufweist, kommt daher, dass Projekte, deren Bewilligungsanträge erst im Anschluss an die Budget-Sitzung dem Einwohnerrat vorgelegt werden, gemäss geltendem Finanzrecht noch nicht im Budget enthalten sein dürfen. Funktion Bezeichnung ab 2022 Projekte in Ausführung 1' Projektierung Sanierung SH Stapfer / Aussenanlagen SH Hallwyler Baukredit KIGA-Provisorium Freudensteinwiese Amortisation Darlehen Gesellschaft Pro Vindonissa Neumarktknoten; Belagssanierung und Sanierung Lichtsignalanlage Lärmschutzmassnahmen LSP K Lärmschutzmassnahmen NASA K Sanierung Lichtsignalanlage Casino Sanierung Lichtsignalanlage Zollplätzli Studienauftrag Alte Post mit Erweiterung 220 Funktion Bezeichnung ab 2022 Projekte beschlossen 0 1'000 1'000 2' Interessensbeitrag an den Bau der Südwestumfahrung Brugg K

3 - 3 - Funktion Bezeichnung ab 2022 Projekte geplant (nicht verbindlich) 6'017 11'799 12'163 4'787 2'235 1'187 4' Projektierung Alte Post; Zentralisierung Verwaltung (Mieterausbau) Alte Post; Zentralisierung Verwaltung (Mieterausbau) Zentralisierung Verwaltung (mutmassliche Nettoinvestition) Sanierungsmassnahmen Zimmermannhaus 2. Etappe Ersatzbeschaffung Wechselladefahrzeug klein (netto) Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug (netto) Ersatzbeschaffung Atemschutzfahrzeug (netto) Ersatzbeschaffung Kommandofahrzeug (netto) Ersatz Motorspritze 1 (netto) Ersatz Personentransportfahrzeug (netto) Ersatz Motorspritze 3 (netto) Ersatz Löschwasserpumpe (netto) BSA 1 Langmatt; Umbau zu Stadtarchiv Bundesbeitrag Projektierungskredit Sanierung ZSA Stäbli-Strasse Baukredit Sanierung ZSA Stäbli-Strasse Bundesbeitrag Baukredit Sanierung ZSA Stäbli-Strasse Baukredit Sanierung SH Stapfer / Aussenanlagen SH Hallwyler Baukredit Provisorium Stapfer SRP Kindergarten Umiken SRP SH Bodenacker Annex Tagesstrukturen Projektierung SRP SH Bodenacker Annex Tagesstrukturen Bau SRP Schulhaus Erle, Innensanierung Projektierung SRP Schulhaus Erle, Innensanierung Bau SRP Kiga Villa Keller-Keller, Sanierung Projektierung SRP Kiga Villa Keller-Keller, Sanierung Sanierung/Ersatz Wasserleitungen Schulhaus Hallwyler Wärmeverteilung Schulen Zentrum Sanierung Freibad 2. Etappe; Garderobengebäude Verkehrsmanagement Realisierung Strassenraumgestaltung Vorstadt Kantonsbeiträge Strassenraumgestaltung Vorstadt Belagserneuerung K116 Baslerstrasse Umbau Süssbachunterführung Erstellen Bauminsel-Abdeckungen im Neumarkt Belagserneuerung Parkstrasse Lärmsanierung Gemeindestrassen Massnahmen KGV Langsamverkehr Verkehrsberuhigung Sommerhaldenstrasse Strassenerneuerung Reinerstrasse Sanierung Fröhlichstrasse Baukredit Erschliessung Aegerten (Strassenneubau) Neugestaltung Schulthessallee Ertüchtigung Hochwasserschutzdamm Wildischachen Revision BNO inkl. KGV Kantonsbeitrag Revision BNO inkl. KGV -80 Total Investitionsprojekte 7'359 13'347 13'241 7'097 2'135 1'087 3'960 Das Investitionsvolumen der kommenden sechs Jahre beträgt rund CHF 44 Millionen. Durchschnittlich sollen somit pro Jahr rund CHF 7.4 Millionen investiert werden. Das Investitionsprogramm unterliegt aufgrund laufender Projekt-Aktualisierungen (Aufnahme neuer Projekte / Wegfall hinfälliger Projekte / zeitliche Verschiebungen) einem ständigen Wandel. Demzufolge sind grössere Abweichungen gegenüber dem Vorjahres-Finanzplan möglich. Im vorliegenden Fall reduziert sich das Investitionsvolumen für die vergleichbaren Jahre 2016 bis 2020 um total CHF 1.1 Millionen.

4 Finanzplan 3.1. Prognose Erfolgsrechnung Der Finanzplan nach HRM2 basiert auf dem dreistufigen Erfolgsausweis und zeigt die Entwicklung der verschiedenen Artengruppen. Plan-Erfolgsrechnung Einwohnerzahl 11'300 11'400 11'500 11'600 11'700 11'800 Steuerfuss (mit Berücksichtigung Steuerfussabtausch siehe 3.4.) 100% 96% 96% 96% 96% 96% Betrieblicher Aufwand 54'176 52'884 53'359 54'017 54'677 54' Personalaufwand 14'493 14'808 14'905 15'146 15'233 15' Sach- und übriger Betriebsaufwand 11'659 11'385 11'340 11'271 11'299 11' Abschreibungen Verwaltungsvermögen 3'786 3'869 4'018 4'379 4'686 4' Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Transferaufwand (exkl. Abschreibungen im 366) 23'665 22'733 22'986 23'192 23'350 23'537 davon Finanzausgleichsabgaben davon Ausgleichsabgabe Spitalfinanzierung Betrieblicher Ertrag 49'382 47'755 48'225 48'749 49'206 49' Fiskalertrag 32'070 31'244 31'622 32'123 32'527 32' /1 Einkommens- und Vermögenssteuern natürliche Pers. 26'025 25'259 25'537 25'818 26'102 26' Abschreibungen Steuerforderungen Quellensteuern 1'300 1'320 1'340 1'360 1'380 1' Gewinn- und Kapitalsteuern juristische Pers. 4'200 4'120 4'200 4'400 4'500 4' Sondersteuern und übriger Fiskalertrag Regalien und Konzessionen Entgelte 5'848 5'824 5'824 5'824 5'824 5' Verschiedene Erträge Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 1' Transferertrag 9'673 10'335 10'427 10'450 10'503 10'557 davon Finanzausgleichsbeiträge Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -4'793-5'129-5'134-5'268-5'471-5' Finanzaufwand Finanzertrag 5'681 5'728 5'590 5'417 5'372 5'437 Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis 5'061 5'118 4'974 4'795 4'744 4' /48 Entnahme Aufwertungsreserve / a.o Ergebnis 3'000 3'000 3' Abtragung Bilanzfehlbetrag Gesamtergebnis 3'268 2'989 2'

5 Optimierung der Aufgabenteilung / Neuordnung des Finanzausgleichs Wie bereits eingangs erwähnt, berücksichtigt der vorliegende Finanzplan die ab dem Jahr 2017 geltenden Auswirkungen der geplanten Aufgaben- und Lastenverschiebungen sowie der Neuordnung des Finanzausgleichs. Aktuellen Zahlen zufolge zeichnet sich für die Stadt Brugg eine Netto-Entlastung in der Grössenordnung von rund CHF 0.7 Millionen ab. Dieser Wert ist zum heutigen Zeitpunkt mit Vorsicht zu geniessen, da die geplanten Massnahmen vom Grossen Rat noch nicht beschlossen wurden Betrieblicher Aufwand/Ertrag Beim Personalaufwand wird mit einem Zuwachs von 0.75 % gerechnet. Im Sach- und übrigen Betriebsaufwand sowie im Transferaufwand/-ertrag werden die effektiv zu erwartenden Kosten gerechnet. Die angenommenen Zuwachsraten (Mehraufwand infolge Teuerung und Bevölkerungswachstum) bewegen sich zwischen 0.2 % und 0.5 %. Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen werden beeinflusst vom Investitionsplan und erfolgen, wie eingangs erwähnt, linear entsprechend der Nutzungsdauer. Als Folge der Optimierung der Aufgabenteilung und der Neuordnung des Finanzausgleichs sind im betrieblichen Bereich Nettoeinsparungen in der Höhe von rund CHF 1.8 Millionen eingerechnet (ohne Steuerfussabtausch; siehe Punkt 3.4) Steuerertrag Der Steuer- bzw. Fiskalertrag (Artengruppe 40) wurde analog den Prognosen des Kantons berechnet. Zusätzlich berücksichtigt der vorliegende Finanzplan den als Teil der Optimierung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (siehe Punkt 3.2) vorgesehenen Steuerfussabtausch ab dem Jahr 2017 von 4 %. Mit dieser Massnahme soll die Mehrbelastung des Kantons gegenüber der Minderbelastung der Gemeinden ausgeglichen werden. Für die Stadt Brugg hat dies Steuereinbussen in der Höhe von rund CHF 1.1 Millionen zur Folge. Somit ergibt sich die obenerwähnte Nettoentlastung von CHF 0.7 Millionen Entwicklung Finanzertrag Finanzaufwand und Finanzertrag sind u.a. abhängig vom Vermögen sowie den allgemeinen Entwicklungen an den Finanzmärkten. Das grosse Investitionsprogramm und die damit ver-

6 - 6 - bundene Vermögensabnahme wirken sich negativ auf die Erträge der langfristigen Finanzanlagen aus (siehe auch nachfolgende Erläuterungen) Entnahme Aufwertungsreserve Nach den derzeit geltenden Vorschriften von HRM2 können bis zum Jahr 2018 weiterhin Entnahmen aus den Aufwertungsreserven getätigt werden. Die Höhe dieser Entnahme entspricht der Differenz zwischen den Abschreibungen nach dem alten Rechnungslegungsmodell und HRM2. Im Jahr 2018 wird die verbleibende Aufwertungsreserve aufgelöst bzw. im übrigen Eigenkapital ausgewiesen Selbstfinanzierung Massgebend für die Vermögensentwicklung der Stadt Brugg ist die Selbstfinanzierung (auch Eigenfinanzierung genannt). Das ist jene Summe, die zur Finanzierung der Investitionen durch eigene, im selben Rechnungsjahr erwirtschaftete Mittel eingesetzt werden kann. Berechnung Selbstfinanzierung Planjahr 2. Planjahr 3. Planjahr 4. Planjahr 5. Planjahr 6. Planjahr Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 3'268 2'989 2' Abschreibungen Verwaltungsvermögen 3'786 3'869 4'018 4'379 4'686 4'706 Einlagen/Entnahmen Fonds Eigenkapital Entnahme Aufwertungsreserve -3'000-3'000-3' Selbstfinanzierung 3'141 3'901 3'922 3'889 4'022 4'260 Liegt die Selbstfinanzierung unter dem Betrag der vorgesehenen Nettoinvestitionen, spricht man von einem Finanzierungsfehlbetrag: Berechnung Finanzierungsergebnis Planjahr 2. Planjahr 3. Planjahr 4. Planjahr 5. Planjahr 6. Planjahr Nettoinvestitionszunahme-/abnahme (- = Zunahme) -7'359-13'347-13'241-7'097-2'135-1'087 Selbstfinanzierung 3'141 3'901 3'922 3'889 4'022 4'260 Finanzierungsergebnis ( + = Überschuss / - = Fehlbetrag) -4'219-9'446-9'320-3'209 1'887 3'173 Selbstfinanzierungsgrad 43% 29% 30% 55% 188% 392% Obenstehende Tabelle zeigt deutlich, dass die Selbstfinanzierung im Verhältnis zu den geplanten Investitionen in den Jahren 2016 bis 2019 zu klein ist (die Selbstfinanzierung sollte mittelfristig bei 100 % liegen). Dass ab dem Jahr 2020 der Selbstfinanzierungsgrad höher ausfällt, hängt damit zusammen, weil das Investitionsvolumen zum heutigen Zeitpunkt nicht im vollen Ausmass bekannt ist. Die Entwicklung der Selbstfinanzierung im Vergleich zu den Nettoinvestitionen seit dem Jahr 2002 präsentiert sich wie folgt:

7 - 7 - Millionen Nettoinvestitionen Selbstfinanzierung Die Gründe für die tiefe Selbstfinanzierung sind vielschichtig. Das tiefe Zinsniveau wird sich aller Voraussicht nach über die kommenden Jahre hinziehen. Die Entwicklung an den Kapitalmärkten bleibt nicht zuletzt aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage schwer abschätzbar. Daher wurde mit einer gleichbleibenden Rendite auf dem bestehenden Kapitalstock gerechnet. Jedoch werden sich aufgrund des kontinuierlichen Abbaus des Nettovermögens die zu erwartenden Vermögenserträge verringern. Angesichts der tieferen oder ungewissen Finanzerträge kommt der Entwicklung des betrieblichen Ergebnisses eine umso grössere Bedeutung zu. In der Vergangenheit sind die betrieblichen Aufwendungen gegenüber den Erträgen überproportional gestiegen. Mit der Steuerfusserhöhung per konnte diesem Trend etwas entgegen gewirkt werden. Die anstehende Optimierung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Neuordnung des Finanzausgleichs dürften, wie bereits unter Kapitel 3.2. erwähnt, die Rechnung der Stadt Brugg etwas entlasten. Hingegen wachsen die nicht bzw. nur teilweise beeinflussbaren Kosten weiter an. So wird ab Budget 2016 bei der Feuerwehr mit jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von rund CHF 150'000 gerechnet. Beim neu gegründeten Verband Soziale Dienstleistungen Region Brugg steigen zum gleichen Zeitpunkt die jährlich wiederkehrenden Ausgaben um CHF 190'000. Somit wird allein durch diese beiden Positionen die

8 - 8 - prognostizierte Entlastung aus der Optimierung der Aufgabenteilung und der Neuordnung des Finanzausgleiches im Voraus zur Hälfte aufgefressen. 4. Vermögensrechnung Das Vermögen wird wie aufgezeigt jährlich um den Finanzierungsfehlbetrag verringert (Nettoinvestitionen abzüglich Eigenfinanzierung). Dass im Jahr 2015 nochmals mit einem Anstieg des Nettovermögens gerechnet wird, liegt daran, dass die IBB Gruppe das ihr von der Stadt gewährte Darlehen in der Höhe von CHF 7.5 Millionen zurückzahlen wird. Dieser Vorgang löst eine Umschichtung von Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen aus und somit eine Zunahme der Kennzahl Nettovermögen. Das mutmassliche Vermögen von rund CHF 71 Millionen (per Ende 2015) wird bis zum Jahr 2019 auf voraussichtlich CHF 45 Millionen abgebaut. Gegen Ende der Planperiode steigt das Vermögen aufgrund des absteigenden Investitionsprogramms wieder an. Das disponible Vermögen (Nettovermögen abzüglich längerfristig gebundener Vermögensteile) liegt um rund CHF 10 bis CHF 15 Millionen tiefer als das Nettovermögen. Millionen Entwicklung Nettovermögen Nettovermögen Nettoinvestitionen Selbstfinanzierung

9 - 9 - Der Stadtrat nimmt einen Vermögensabbau und damit sinkende Finanzerträge in den kommenden Jahren in Kauf und ist sich der strukturellen Problematik bewusst. Berechnung Nettoschuld Nettoschuld anfangs Jahr (+ = Schuld / - = Vermögen) Finanzierungsergebnis (+ = Überschuss / - = Fehlbetrag) Nettoschuld Ende Jahr (+ = Schuld / - = Vermögen) Planjahr 2. Planjahr 3. Planjahr 4. Planjahr 5. Planjahr 6. Planjahr -71'361-67'143-57'697-48'377-45'169-47'055-4'219-9'446-9'320-3'209 1'887 3'173-67'143-57'697-48'377-45'169-47'055-50'228 Nettoschuld pro Einwohner (+ = Schuld / - = Vermögen) -5'942-5'061-4'207-3'894-4'022-4' Schlussbemerkungen Der Finanzplan orientiert sich an den Leitsätzen und Massnahmen des Stadtrates für die Jahre : Beibehaltung des heutigen Steuerfusses unter Vorbehalt der Umsetzung der Optimierung der Aufgabenteilung, Mittelfristige Angleichung von Selbstfinanzierung und Nettoinvestitionen, Erhalt eines Nettovermögens zur Sicherstellung einer ausgeglichenen Rechnung, Priorisierung von zukunftsorientierten Investitionen, Optimierung des Betriebsaufwandes/-ertrages. Die vorliegende Finanzplanung ist eine Momentaufnahme. Bei sich ändernden Voraussetzungen werden die Planung und die daraus abzuleitenden Massnahmen laufend den realen Gegebenheiten angepasst. Brugg, 03. September 2015 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber:

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