Lastschriftverfahren. BDD-Handbuch der Zürcher Kantonalbank. für Zahlungsempfänger. Juli 2011 Seite 1 von 42

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1 Lastschriftverfahren BDD-Handbuch der Zürcher Kantonalbank für Zahlungsempfänger Juli 2011 Seite 1 von 42

2 Hinweise Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben entsprechen dem aktuellen Entwicklungsstand. Die Zürcher Kantonalbank behält sich vor, dieses BDD-Handbuch bei Bedarf jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern. Das BDD-Handbuch der Zürcher Kantonalbank ist mit grösster Sorgfalt erstellt worden und lehnt sich an die BDD-Anleitung für Zahlungsempfänger der SIX Paynet an, doch können Fehler und Ungenauigkeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Zürcher Kantonalbank kann für Fehler und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendwelche Haftung übernehmen. Kontaktmöglichkeiten Zürcher Kantonalbank, Zahlungsverkehrsberatung Firmenkunden Telefon: Telefax: Über dieses Dokument Zielpublikum Das vorliegende Dokument ist für Zahlungsempfänger bestimmt, welche an der Dienstleistung Lastschriftverfahren BDD (Business Direct Debit) teilnehmen sowie für Hersteller von ERP- und LSV-Software für Zahlungsempfänger. Definition der Dienstleitung Lastschriftverfahren (LSV) Unter dem Oberbegriff Lastschriftverfahren (LSV) bieten die Banken den Zahlungsempfängern zwei Dienstleistungen mit teilweise unterschiedlichen Ausprägungen an, nämlich BDD (Business Direct Debit) und LSV +. Die beiden Ausprägungen richten sich an unterschiedliche Kundensegmente; sie sind technisch jedoch identisch realisiert. Zum besseren Verständnis wird in diesem Dokument deshalb in der Regel die übergeordnete Bezeichnung LSV oder Lastschriftverfahren angewendet. Nur dort wo explizit eine BDD-Spezialität gemeint ist, wird der Begriff BDD verwendet. Ein Zahlungsempfänger kann im Bedarfsfall sowohl LSV + als auch am BDD teilnehmen. Definition der Dienstleistung BDD BDD ist als Lastschriftverfahren im Firmenkundengeschäft konzipiert. Es richtet sich an ein klar abgegrenztes Kundensegment mit engen vertraglichen Bindungen und in der Regel hohen Inkasso-Beträgen. Im BDD wird dem Zahlungspflichtigen deshalb im Unterschied zum LSV + -- kein Widerspruchsrecht gegenüber seinem Finanzinstitut eingeräumt. Zweck Dieses Dokument spezifiziert die Dienstleistung BDD und ermöglicht damit den Zahlungsempfängern, ihre Softwarelösungen und ihre rahmenorganisatorischen Abläufe für die Nutzung der Dienstleistung einzurichten, bzw. den Softwareherstellern, ihre ERP- und LSV-Software für Zahlungsempfänger zu entwickeln. Juli 2011 Seite 2 von 42

3 Verwendete spezielle Abkürzungen In diesem Dokument werden die folgenden speziellen Abkürzungen verwendet: ZE ZP ZKB Zahlungsempfänger (Gläubiger, Rechnungssteller) Zahlungspflichtiger (Schuldner, Rechnungsempfänger) Finanzinstitut des ZE, welches dem ZE die Dienstleistung BDD anbietet ZP-FI Finanzinstitut des ZP, welches dem ZP die Dienstleistung BDD ermöglicht Verwendete allgemeine Abkürzungen und Begriffe finden Sie im Anhang D.7 «Glossar und Abkürzungsverzeichnis» Hinweise auf bankspezifische Angaben Mit dem nebenstehenden Symbol sind in diesem Dokument Angaben gekennzeichnet, welche die ZKB für ihre ZE festgelegt hat, wie z.b. eigene Annahmeschlusszeiten für Einlieferungen oder Formate für die Auslieferung von Gutschriftsdaten. Copyright 2008 Zürcher Kantonalbank, CH-8001 Zürich Juli 2011 Seite 3 von 42

4 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A Einleitung... 6 A.1 Grundsätzliches... 6 A.2 Rechtliche Anforderungen... 6 A.3 Organisatorische Anforderungen... 7 A.4 Technische Anforderungen... 7 A.5 Teilnehmer-Nutzen... 7 A.5.1 Nutzen für den ZE... 7 A.5.2 Nutzen für den ZP... 8 B Beschreibung der Dienstleistung BDD... 8 B.1 Vorbereitungen... 8 B.1.1 Zuteilung von BDD-Identifikationen für einen ZE der ZKB... 8 B.1.2 Mitteilung der zu verwendenden LSV-Referenznummer... 9 B.1.3 Einholung von Belastungsermächtigungen... 9 B.2 Ablaufübersicht B.3 Auftragserteilung B.3.1 Bereitstellung des LSV-Files B.3.2 Einlieferung an die ZKB B.3.3 Einlieferung an die SIX Interbank Clearing B.3.4 Annullierungen B.4 Zahlungsgruppenbildung bei der SIX Interbank Clearing B.5 Bearbeitung der Lastschriften beim ZP-FI B.5.1 Banktechnische Prüfung B.5.2 Kontobelastung und Bezahlung B.5.3 Avisierung des ZP B.5.4 Datensicherung und Auskunftsbereitschaft B.5.5 Auslieferung der Gutschriftsdaten an den ZE der ZKB B.5.6 Widerruf von Belastungsermächtigungen B.5.7 Zeitplan B.5.8 Tests B.5.9 Neue Zahlungspflichtige B.5.10 Wechsel der Bankverbindung und/oder Kontonummer des ZP B.5.11 Bankenclearing-Verzeichnis C Technische Bestimmungen C.1 Transaktionsarten (TA) C.2 Filestruktur C.3 Filenamen C.4 Zulässige Zeichen C.5 Darstellung einzelner Felder C.5.1 Text C.5.2 Datum Juli 2011 Seite 4 von 42

5 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Inhaltsverzeichnis C.5.3 Betrag C.6 Recordbeschreibungen C.6.1 TA 875, Lastschrift C.6.2 TA 890, Totalrecord D Anhang D.1 Belastungsermächtigungen D.1.1 Textbeispiel Standard-Belastungsermächtigung (CHF) D.1.2 Textbeispiel Standard-Belastungsermächtigung (EURO) D.2 Validierungsregeln D.3 LSV-Referenznummern D.3.1 LSV-Referenznummer gemäss ESR-Format D.3.2 LSV-Referenznummer gemäss strukturiertem IPI-Verwendungszweck D.3.3 Berechnung der Prüfziffer nach Modulu 10, rekursiv D.4 IBAN D.5 Zeichenumsetzungstabelle D.5.1 ASCII, ISO Latin (Latin-1) D.6 Gutschriftsrecord und Totalrecord (ESR-Typ 3) D.7 Glossar und Abkürzungsverzeichnis Juli 2011 Seite 5 von 42

6 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Einleitung A Einleitung A.1 Grundsätzliches Die ZKB bietet ihren ZEs als Gemeinschaftswerk der Schweizer Banken die Dienstleistung BDD (Business Direct Debit) für die Abwicklung von Lastschriften im Firmenkundengeschäft in CHF oder in EUR an. Dabei muss die Einzugswährung mit der Kontowährung übereinstimmen. BDD ist ein ausschliesslich nationales Lastschriftverfahren im Firmenkundengeschäft für das Einfordern von periodisch wiederkehrenden Rechnungsbeträgen, für welche der ZE eine rechtsgültig unterzeichnete Belastungsermächtigung des ZP besitzt. Das ZP-FI darf den geforderten Betrag nur bezahlen, wenn ihm die Belastungsermächtigung des ZP vorliegt. BDD ist die Produktbezeichnung für das Lastschriftverfahren der Schweizer Banken ohne Widerspruchsrecht. In der Kommunikation mit dem ZP, z.b. auf dem Formular für Belastungsermächtigungen, soll aber ausschliesslich der Begriff Lastschriftverfahren resp. als Abkürzung BDD verwendet werden. Der Zahlungsvorgang wird durch den ZE ausgelöst, indem er die Forderung elektronisch an die ZKB oder in Absprache mit der ZKB an die SIX Interbank Clearing einreicht. Die ZKB unterstützt BDD-Aufträge gemäss den nachfolgenden BDD Einlieferungsvarianten mit der entsprechenden Auslieferung. Währung Einlieferung Auslieferung CHF ESR-Referenznummer ESR-Record Typ 3 CHF IPI-Verwendungszweck ist mit ZKB abzusprechen EUR IPI-Verwendungszweck ist mit ZKB abzusprechen Die Avisierung des Zahlungseinganges zu Gunsten des ZE erfolgt durch die ZKB periodisch, basierend auf gesammelten Einzeltransaktionen. Die Gutschrift führt bei Anwendung der ESR- Referenznummer zu Sammelbuchungen und des IPI-Verwendungszwecks zu Einzelbuchungen auf dem jeweiligen ZKB Konto des ZE mit korrespondierenden Gutschriftsanzeigen. Der ZP kann die im BDD belasteten Forderungen beim ZP-FI nicht beanstanden und muss sich deshalb bei Bedarf direkt mit dem ZE in Verbindung setzen. Die Verarbeitung der einzelnen Forderungen, in diesem Dokument nachfolgend auch als Lastschriften bezeichnet, erfolgt durch Systeme der SIX Interbank Clearing. Die Mitarbeiter der SIX Interbank Clearing sind, wie diejenigen der Finanzinstitute, an das Bankkundengeheimnis gebunden. A.2 Rechtliche Anforderungen Über die Zulassung eines ZE am LSV entscheidet die ZKB. Voraussetzung für die Teilnahme am LSV ist die rechtsgültige Anerkennung der Teilnahmebedingungen BDD durch den ZE gegenüber der ZKB. LSV-Aufträge dürfen nur für Forderungen eingereicht werden, für welche der ZP seinem ZP-FI eine rechtsgültig unterzeichnete Belastungsermächtigung vorgelegt hat. Das ZP-FI leitet eine Kopie der geprüften Belastungsermächtigung an den ZE weiter. Juli 2011 Seite 6 von 42

7 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Einleitung A.3 Organisatorische Anforderungen Der ZE muss für die Einreichung von BDD-Aufträgen eine BDD-Identifikation besitzen, die ihm die ZKB zuteilt (vgl. B.1.1«Zuteilung von BDD-Identifikationen für einen ZE der ZKB») Ferner muss der ZE die Struktur der LSV-Referenznummer kennen, die ihm die ZKB mitteilt. Sofern der ZE auch Einzüge in EUR vornehmen will, muss er dies vorgängig mit der ZKB absprechen. In diesem Fall muss der ZE für die Gutschriften separate Konten führen, eines für Gutschriften in CHF und eines für Gutschriften in EUR. A.4 Technische Anforderungen Der ZE muss für die Teilnahme am Lastschriftverfahren sicherstellen, dass die LSV-Aufträge elektronisch eingeliefert werden können. Softwarefirmen bieten Standard-Software zur Verarbeitung der LSV-Aufträge an. A.5 Teilnehmer-Nutzen A.5.1 Nutzen für den ZE Der ZE hat als Teilnehmer am Lastschriftverfahren folgenden Nutzen: Rationalisierung Eine einmalige Vereinbarung zwischen dem ZE und dem ZP in Form einer Belastungsermächtigung ermöglicht den wiederkehrenden Einzug der Lastschriften im LSV. Bei regelmässigen Forderungen mit gleich bleibenden Beträgen kann sogar auf eine Rechnungsstellung verzichtet werden, womit Kosten gespart werden können. Automatischer Abgleich in der Debitorenbuchhaltung Im LSV erfolgt der Abgleich der Gutschriften mit den offenen Rechnungen in der Debitorenbuchhaltung automatisch auf Basis einer Referenznummer pro Lastschrift. Einheitliche Buchungsabläufe in der Debitorenbuchhaltung Alle mittels LSV eingeforderten Rechnungen werden in der Debitorenbuchhaltung offen belassen, bis sie bezahlt und durch die ZKB avisiert worden sind. Erfolgt der Zahlungseingang auf das ZKB Konto des ZE nicht bis spätestens 2 Bankwerktage nach dem gewünschten Verarbeitungsdatum, so kann der Betrag auf konventionellem Weg eingefordert bzw. gemahnt werden. Bessere Liquiditätsplanung Die Gelddisposition wird erleichtert, weil die Höhe des Geldeinganges gut abschätzbar ist und der Zeitpunkt des Zahlungseinganges bestimmt werden kann. Alle Gutschriften werden bis spätestens 2 Bankwerktage nach dem gewünschten Verarbeitungsdatum auf dem ZKB Konto des ZE verbucht. Aus banktechnischen Gründen (korrekte Kontonummer, fehlende Belastungsermächtigung, LSV-Belastung möglich) durch das ZP-FI nicht ausführbare Lastschriften werden nicht bezahlt und bleiben somit als offene Posten in der Debitorenbuchhaltung des ZE. Allfällige Nicht-Bezahlungen werden dem ZE nicht gemeldet. Juli 2011 Seite 7 von 42

8 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Beschreibung der Dienstleistung BDD A.5.2 B Nutzen für den ZP Der ZP erspart sich durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren das Überwachen der Zahlungstermine, da die jeweiligen Rechnungsbeträge automatisch am gewünschten Verarbeitungsdatum eingezogen werden, das Erstellen bzw. Erfassen von Zahlungsaufträgen, das Porto für den Versand von Zahlungsaufträgen, den Gang zum Postschalter, die Notwendigkeit eines technischen Anschlusses (z.b. PC, Internet) Beschreibung der Dienstleistung BDD B.1 Vorbereitungen Bevor das Lastschriftverfahren genutzt werden kann, müssen folgende Vorbereitungen abgeschlossen sein: Rechtsgültige Unterzeichnung der Teilnahmebedingungen BDD durch den ZE gegenüber der ZKB Zuteilung der BDD-Identifikation(en) an den ZE durch die ZKB Angabe der ZE-Kontonummer im IBAN-Format (siehe Anhang D.4 «IBAN») Information des ZE durch die ZKB über die zu verwendende LSV-Referenznummer sowie Art der Kontobuchung und Avisierung Einholung der Belastungsermächtigungen aller ZP durch den ZE. B.1.1 Zuteilung von BDD-Identifikationen für einen ZE der ZKB Für die Zuteilung von BDD-Identifikationen für ZE der ZKB ist die ZKB besorgt. BDD-Identifikationen bestehen immer aus 5 alphanumerischen Zeichen. Die letzte Stelle ist immer fix ein X. Hat ein ZE mehrere Bankverbindungen, so kann er die gleiche BDD-Identifikation im Verkehr mit allen seinen Banken benutzen, für CHF wie für EUR. Eine Belastungsermächtigung kann mehrere Identifikationen aufweisen, sofern es sich beim ZE um die gleiche Firma handelt.wünscht der ZE ausnahmsweise mehrere BDD-Identifikationen, sind die Belastungsermächtigungen mit der jeweils zutreffenden BDD-Identifikation zu versehen. Ist der ZE gleichzeitig auch Absender des LSV-Files, wird üblicherweise eine BDD- Identifikation zugeteilt. In diesem Falle ist die Identifikation des Absenders mit der Identifikation des ZE identisch. Lässt der ZE das zu übermittelnde LSV-File durch Dritte erstellen (z.b. Rechenzentrum oder Treuhänder), werden zwei Identifikationen zugeteilt: Eine Identifikation des Absenders und eine Identifikation des ZE. Wechselt ein ZE vom bisherigen LSV oder vom LSV + auf BDD, so hat er nebst der Verwendung einer neu zugeteilten BDD-Identifikation auch neue BDD-Belastungsermächtigungen (ohne Widerspruchsrecht) bei den betroffenen ZP einzuholen. Juli 2011 Seite 8 von 42

9 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Beschreibung der Dienstleistung BDD B.1.2 Mitteilung der zu verwendenden LSV-Referenznummer Die ZKB informiert den ZE, welche der beiden möglichen Varianten von LSV-Referenznummern er verwenden kann: die 27-stellige Referenznummer gemäss ESR-Format, oder die 20-stellige Referenznummer gemäss strukturiertem IPI-Verwendungszweck. Weitere Angaben zu den beiden Referenznummern sind im Anhang D.3 «LSV- Referenznummern» zu finden. B.1.3 Einholung von Belastungsermächtigungen Es ist Sache des ZE, die Belastungsermächtigungen gemäss dem nachstehenden Ablauf bei allen ZP einzuholen. Für jedes zu belastende Konto des ZP und für jede Währung (CHF oder EUR) ist eine separate Belastungsermächtigung erforderlich. Eine Belastungsermächtigung kann mehrere Identifikationen aufweisen, sofern es sich beim ZE um die gleiche Firma handelt. Die Belastungsermächtigung bei BDD ist textlich neutral, d.h. individuelle Vertragstexte (z.b. Kredit- oder Abzahlungsverträge) sind separat zwischen ZE und ZP zu unterzeichnen. Sie muss den Hinweis enthalten, dass der ZP kein Widerspruchsrecht besitzt und allfällige Differenzen direkt zwischen ZP und ZE geregelt werden müssen. Textmuster von Belastungsermächtigungen sind im Anhang D.1 «Belastungsermächtigungen» abgebildet. Das erstmalige Kreieren einer Belastungsermächtigung oder die Anpassung einer bestehenden Belastungsermächtigung muss der ZE mit der ZKB absprechen bzw. durch diese genehmigen lassen. Belastungsermächtigungen können vom ZP jederzeit bei seinem ZP-FI und beim ZE widerrufen werden. Erfährt der ZE, dass der ZP seine Bankverbindung gewechselt hat, ist ihm eine neue Belastungsermächtigung zuzustellen, die der Bank des ZP-FI einzureichen ist. Zum Vorgehen bei Änderungen des ZE, der LSV-Identifikation und/oder des LSVVerfahrens, muss die ZKB informiert werden. Ablauf für das Einholen einer Belastungsermächtigung: 1. Der ZE stellt dem ZP die Belastungsermächtigung (BE) in Papierform oder elektronisch (zum ausdrucken) zur Verfügung mit der Aufforderung, diese nach Ergänzung der fehlenden Angaben und rechtsgültiger Unterzeichnung direkt an das ZP- FI weiterzuleiten (2a) oder auf Wunsch an ihn (ZE) zu retournieren (2b). Die Abgabe einer Kopie für den ZP ist fakultativ. 2a. Der ZP leitet die mit der Bankverbindung und Kontonummer (wenn möglich IBAN) ergänzte Belastungsermächtigung unterzeichnet direkt an seine Bank (ZP-FI) weiter. 2b. Alternative: Auf Wunsch des ZE sendet der ZP die mit der Bankverbindung und Kontonummer (wenn möglich IBAN) ergänzte und unterzeichnete Belastungsermächtigung an ihn zurück. Der ZE sammelt die von den ZP erhaltenen Belastungsermächtigungen und stellt die Originale der Belastungsermächtigungen direkt dem jeweiligen ZP-FI (Kontaktstelle) zu. Juli 2011 Seite 9 von 42

10 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Beschreibung der Dienstleistung BDD BE oder Kopie BE BE oder Kopie BE 3. Aus rechtlichen Gründen muss das Original der Belastungsermächtigung beim ZP- FI vorgelegt werden. Das ZP-FI prüft die Belastungsermächtigung und erfasst den Auftrag in der entsprechenden Applikation. 4. Bei Akzeptanz der Belastungsermächtigung ist eine mit dem Bankstempel versehene Fotokopie (oder das Original) dem Zahlungsempfänger zuzustellen. Korrekturen sind bei Unstimmigkeiten von Kontonummer/IBAN, BC-Nummer oder Namensangabe auf dem zurückgesandten Exemplar deutlich anzubringen. Anstelle der proprietären Bank-Kontonummer soll möglichst die IBAN angegeben werden. 5. Der ZE erfasst die geprüften Kundenangaben aufgrund der vom ZP-FI erhaltenen Belastungsermächtigung in seinen Stammdaten. Ab diesem Zeitpunkt können Lastschriften bis zur allfälligen Aufhebung der Ermächtigung ausgelöst werden. Weder die ZKB als Finanzinstitut (ZE-FI) des ZE noch die SIX Interbank Clearing sind in den Ablauf für das Einholen von Belastungsermächtigungen involviert. Deshalb benötigen diese weder eine Kopie noch das Original der Belastungsermächtigung. In diesem Fall gehen die ZKB geht sowie die SIX Interbank Clearing davon aus, dass bei allen vom ZE eingereichten LSV-Aufträgen die entsprechenden Belastungsermächtigungen vorliegen. Juli 2011 Seite 10 von 42

11 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Beschreibung der Dienstleistung BDD B.2 Ablaufübersicht Ein einzelner Auftrag im LSV läuft vereinfacht dargestellt in folgenden Schritten ab: 1. Der ZE stellt Rechnung und zieht die Forderung mittels LSV ein, indem er die Lastschrift(en) mit einer eindeutigen Referenznummer in einem LSV-File elektronisch an die ZKB oder in Absprache mit der ZKB an die SIX Interbank Clearing übermittelt. 1a. Falls der ZE die Lastschrift(en) an die ZKB übermittelt hat, leitet dieses die Lastschrift(en) an die SIX Interbank Clearing weiter. 2. Die SIX Interbank Clearing sendet die Lastschrift 2 Bankwerktage bzw. 1 Bankwerktag vor dem gewünschten Verarbeitungsdatum an das ZP-FI. 6 ZE 1 ZP 1 5 SIC AG 7 5 1a 2 3 ZE-FI ZKB LSV 4 4 ZP-FI 3. Das ZP-FI prüft die Lastschrift banktechnisch (korrekte Kontonummer, Belastungsermächtigung vorhanden, LSV-Belastung möglich). Falls diese Prüfung positiv verläuft, belastet das ZP-FI das Konto des ZP und bereitet die Überweisung des Betrages an die ZKB vor. Bei einem negativen Prüfungsergebnis unternimmt das ZP-FI nichts (keine Bearbeitung, keine Rückmeldung). 4. Das ZP-FI überweist den Betrag rechtzeitig (normalerweise am gewünschtem Verarbeitungsdatum, in Ausnahmefällen spätestens bis 2 Bankwerktage danach) und mit der LSV-Referenznummer versehen an die ZKB. Die Überweisung erfolgt über die Systeme der SIX Interbank Clearing. 5. Die ZKB schreibt die überwiesenen Beträge auf dem Konto des ZE gut und stellt dem ZE die Gutschriftsdaten mit den Referenznummern zur elektronischen Abholung bereit. Ausnahme: Nicht möglich ist die elektronische Auslieferung der detaillierten Gutschriftsdaten via EDIFACT, SWIFT, Gutschriftsrecord Typ 4 sowie die Ausgabe auf einer Gutschriftsanzeige in Papierform. 6. Der ZE holt die Daten elektronisch ab und schliesst mit den Gutschriftsdaten den entsprechenden offenen Posten in seiner Buchhaltung. 7. Dem ZP-FI ist freigestellt, in welcher Form es die Ausführung einer Lastschrift gegenüber dem ZP avisieren und ob es den ZP über eine allfällige Nicht-Ausführung informieren will. Juli 2011 Seite 11 von 42

12 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Beschreibung der Dienstleistung BDD B.3 Auftragserteilung B.3.1 Bereitstellung des LSV-Files Der ZE sammelt die bei ihm anfallenden Forderungen in CHF oder in EUR und erstellt pro Währung ein LSV-File mit den entsprechenden Lastschriften. Hinweis: Der Einzelbetrag in CHF darf 99'999'999,99 nicht überschreiten. Jede Lastschrift muss eine eindeutige LSV-Referenznummer (siehe Anhang D.3 «LSV- Referenznummern» enthalten, um sicherzustellen, dass der Zahlungseingang dem richtigen offenen Posten in der Debitorenbuchhaltung zugeordnet werden kann. Der Aufbau des LSV-Files und die Datenfelder der Lastschriften sind im Kapitel C «Technische Bestimmungen» beschrieben. Als gewünschtes Verarbeitungsdatum ist jeder Bankwerktag möglich. Es ist erlaubt, in einem LSV-File Lastschriften mit verschiedenen gewünschten Verarbeitungsdaten einzureichen. Der ZE ist für den Inhalt des LSV-Files verantwortlich. Die Massnahmen gegen Missbrauch liegen in seiner Verantwortung. Alle Einzeldaten, insbesondere die Kontonummern und Namen der ZP, müssen mit den entsprechenden Daten des ZP-FI übereinstimmen. Für jede eingelieferte Lastschrift muss eine Belastungsermächtigung (ZP-FI, Konto, Währung) des entsprechenden ZP vorliegen. Der ZE liefert seine LSV-Files grundsätzlich an die ZKB ein. In Absprache mit der ZKB kann er diese an die SIX Interbank Clearing direkt einliefern. Entsprechend dem festgelegten Einlieferungsort sind für die Einlieferung des LSV-Files die Angaben der Ziffer B.3.2 «Einlieferung an die ZKB» bzw. B.3.3 «Einlieferung an die SIX Interbank Clearing» zu beachten. B.3.2 Einlieferung an die ZKB Der ZE erteilt seine Lastschriften durch elektronische Übermittlung seiner LSV-Aufträge (LSV- Dateien) an die ZKB. Die Datenübermittlung erfolgt mittels des vom ZE selbst gewählten Einlieferungskanals der ZKB. Folgende Einlieferungskanäle für LSV-Aufträge stehen dem ZE zur Verfügung: ZKB Onlinebank ZKB DataLink Von der ZKB werden weder Magnetbänder noch Disketten entgegengenommen. Die LSV-Datei wird von der ZKB auf File-Ebene validiert (u.a. Doppeleinlesekontrolle auf das gesamte File) und sofern die Lastschriften korrekt sind, zur Verarbeitung am gewünschten Verarbeitungsdatum an die SIX Interbank Clearing weitergeleitet. Mit der Weiterleitung der LSV- Datei an die SIX Interbank Clearing erteilt die ZKB dieser die Ausführungsermächtigung. Wenn die ZKB bei übermittelten LSV-Dateien Formatfehler oder unplausible Daten (siehe Anhang D.2 «Validierungsregeln» feststellt, werden alle darin enthaltenen Lastschriften nicht ausgeführt. Der Absender der übermittelten LSV-Datei erhält für mit der ZKB Onlinebank eingelieferte LSV-Dateien eine entsprechende Fehlermeldung. Bei ZKB DataLink erhält der ZE die Fehlermeldung nicht automatisch, sondern er muss das Statusfile, in welchem die Fehler aufgelistet sind, nach der Übermittlung des LSV-Files in einer separaten Kommunikation abholen. Juli 2011 Seite 12 von 42

13 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Beschreibung der Dienstleistung BDD B.3.3 Einlieferung an die SIX Interbank Clearing Der ZE hat in Absprache mit der ZKB die Möglichkeit, LSV-Files direkt mittels paycom web über das Internet oder via Filetransfer-Lösung elektronisch zur Verarbeitung an die SIX Interbank Clearing zu übermitteln. Produkt- und Rechtsinformationen über paycom web sind auf der Web-Seite der SIX Interbank Clearing zu finden. Details über den Einsatz von paycom web sind in der paycomweb -Benutzer-anleitung erläutert. Für Informationen zur Filetransfer-Lösung ist die SIX Interbank Clearing zu kontaktieren. B.3.4 Annullierungen Solange die an die SIX Interbank Clearing eingelieferten Lastschriften noch nicht für die Auslieferung an die ZP-FI bereitgestellt worden sind, d.h. abhängig vom Einlieferungszeitpunkt bis 2 Bankwerktage bzw. 1 Bankwerktag vor dem gewünschten Verarbeitungsdatum, sind Annullierungen von Zahlungsgruppen (Definition siehe Ziffer B.4 «Zahlungsgruppenbildung bei der SIX Interbank Clearing») möglich. Das Annullierungsbegehren ist vom ZE in jedem Fall an die ZKB zu richten. Annullierungen von einzelnen Lastschriften sind nicht möglich. B.4 Zahlungsgruppenbildung bei der SIX Interbank Clearing Alle Lastschriften eines eingelieferten LSV-Files mit gleicher BC-Nummer der ZKB gleicher gutzuschreibender Kontonummer gleicher BDD-Identifikation des ZE gleichem gewünschten Verarbeitungsdatum gleicher Währung (ein LSV-File enthält entweder nur Lastschriften in CHF oder nur Lastschriften in EUR) werden im Lastschriftverfahren zu einer so genannten Zahlungsgruppe zusammengefasst. Die SIX Interbank Clearing (wie die ZKB) führt eine Doppeleinlesekontrolle durch. Diese bezieht sich im Vergleich zur ZKB jedoch nur auf die Ebene Zahlungsgruppe. B.5 Bearbeitung der Lastschriften beim ZP-FI Das ZP-FI erhält 2 Bankwerktage bzw. 1 Bankwerktag vor dem gewünschten Verarbeitungsdatum von der SIX Interbank Clearing alle erfolgreich validierten und freigegebenen Lastschriften zulasten der ZP zur Prüfung und Bezahlung ausgeliefert. B.5.1 Banktechnische Prüfung Das ZP-FI prüft jede erhaltene Lastschrift banktechnisch: Existiert ein ungesperrtes Konto, für LSV zugelassen, mit der angegebenen Kontonummer? Ist eine entsprechende Belastungsermächtigung vorhanden? Ist die erforderliche Deckung vorhanden? Falls diese Prüfung positiv verläuft, wird die Lastschrift weiterbearbeitet, d.h. die Bezahlung des geforderten Betrages eingeleitet. Bei einem negativen Prüfungsergebnis wird die Bearbeitung der Lastschrift beim ZP-FI ohne Rückmeldung an den ZE bzw. die ZKB eingestellt. Juli 2011 Seite 13 von 42

14 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Beschreibung der Dienstleistung BDD B.5.2 Kontobelastung und Bezahlung Das ZP-FI belastet das Konto des ZP per gewünschtem Verarbeitungsdatum mit dem geforderten Betrag und überweist diesen Betrag mit der LSV-Referenznummer versehen über die Zahlungssysteme der SIX Interbank Clearing (SIC für CHF-Zahlungen, eurosic für EUR-Zahlungen) an die ZKB. Zahlungsfristen Akzeptierte Lastschriften müssen im Normalfall am gewünschten Verarbeitungsdatum im SIC bzw. im eurosic verrechnet sein. In Ausnahmefällen (z.b. bei technischen Problemen oder infolge mangelnder Bonität) kann die Verrechnung bis maximal 2 Bankwerktage verspätet erfolgen. Bei Verspätungen von mehr als 2 Bankwerktagen wird der SIC- bzw. eurosic-zahlungsauftrag abgewiesen. B.5.3 Avisierung des ZP Dem ZP-FI ist freigestellt, in welcher Form es die Ausführung einer Lastschrift gegenüber dem ZP avisieren und ob es den ZP über eine allfällige Nicht-Ausführung informieren will. B.5.4 Datensicherung und Auskunftsbereitschaft Aus Datensicherungs- und Nachforschungsgründen werden Unterlagen über sämtliche Lastschriften bei der SIX Interbank Clearing während 10 Jahren archiviert. B.5.5 Auslieferung der Gutschriftsdaten an den ZE der ZKB Die Auslieferung der Gutschriftsdaten für bezahlte Lastschriften an den ZE erfolgt gemäss dem Angebot der ZKB. Die Zahlungseingänge in CHF bzw. in EUR zu den offenen Posten in der Buchhaltung des ZE werden von der ZKB abhängig von der Art der LSV-Referenznummer der LSV-Datei geliefert. Verwendet der ZE die ESR-Referenznummer als LSV- Referenznummer, werden ihm die detaillierten Gutschriftsdaten als ESR-Record Typ 3 mit Totalrecord Typ 3 (die Beschreibung dazu finden Sie im Anhang D.6 «Gutschriftsrecord und Totalrecord (ESR-Typ 3)») oder als Gutschriftsavis im SWIFTML (= XML-Format) ausgeliefert bzw. zur elektronischen Abholung bereitgestellt. Verwendet der ZE den IPI-Verwendungszweck als LSV-Referenznummer, werden ihm die detaillierten Gutschriftsdaten als Gutschriftsavis im SWIFTML (= XML-Format). ausgeliefert bzw. zur elektronischen Abholung bereitgestellt. Nicht möglich ist die elektronische Auslieferung der detaillierten Gutschriftsdaten via EDIFACT, SWIFT, Gutschriftsrecord Typ 4 sowie die Ausgabe auf einer Gutschriftsanzeige in Papierform. Juli 2011 Seite 14 von 42

15 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Beschreibung der Dienstleistung BDD LSV-spezifischer Gutschriftsrecord Typ 3 Der für die Avisierung von LSV-Zahlungseingängen auf dem Konto des ZE verwendbare Gutschriftsrecord Typ 3 ist gegenüber dem bisherigen Gutschriftsrecord Typ 3 mit folgenden LSV-spezifischen Werten im Feld "Transaktionsart" ergänzt: Zahlungsart Wert für Lastschriftverfahren Gutschrift 202 Storno (Rücklastschrift) 205 Hinweis: Der Einzelbetrag in CHF darf 99'999'999,99 nicht überschreiten. B.5.6 Widerruf von Belastungsermächtigungen Belastungsermächtigungen können vom ZP jederzeit bei seinem ZP-FI und beim ZE widerrufen werden. Der ZE ist nach Kenntnisnahme einer Aufhebungsmitteilung vom ZP verpflichtet, die Ermächtigungsdaten umgehend zu löschen und keine weiteren LSV-Aufträge mehr auszulösen. B.5.7 Zeitplan Die zeitlichen Abläufe können sich teilweise unterscheiden, je nach dem, ob die Einlieferung der LSV-Aufträge an die ZKB oder an die SIX Interbank Clearing (siehe B.3.3 «Einlieferung an die SIX Interbank Clearing») erfolgt. B Zeitplan für Einlieferungen an die ZKB Systemverfügbarkeit für Einlieferungen Dateiübermittlungen sind grundsätzlich rund um die Uhr bzw. während 7 x 24 Stunden möglich. Ausnahmen sind ausserordentliche Systemunterbrüche oder Wartungsarbeiten (in der Regel an Wochenenden). Einlieferung und Valutaregelung Die Einlieferung von LSV-Files durch den ZE an die ZKB muss spätestens 1 Bankwerktag vor dem gewünschten Verarbeitungsdatum der Lastschriften bis Uhr erfolgen, damit die Verarbeitung tatsächlich an diesem Datum möglich ist. Gewünschtes Verarbeitungsdatum 2 Bankwerktage bzw. 1 Bankwerktag Einlieferungsschluss: bis 10:00 Uhr Gewünschtes Verarbeitungsdatum = Valuta (Fälligkeitsdatum) - Belastung der Kundenkonti - Gutschrift der Kundenkonti Juli 2011 Seite 15 von 42

16 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Beschreibung der Dienstleistung BDD Die Zeiten gelten als Richtwerte, da die ZKB keine Garantie für die effektive LSV-Verarbeitung übernehmen kann. Einlieferungen werden bis maximal 30 Kalendertage vor und spätestens 10 Kalendertage nach dem angegebenen gewünschten Verarbeitungsdatum akzeptiert. Der Kunde erstellt die LSV-Datei (LSV-Auftrag) und übermittelt diese elektronisch an die ZKB. Sofern der Auftrag fehlerfrei ist, leitet die ZKB die LSV-Datei zur Verarbeitung an die SIX Interbank Clearing weiter. Falls die LSV-Datei nicht zur vorgeschriebenen Zeit bei der ZKB vorliegt, oder ist das gewünschte Verarbeitungsdatum kein Bankwerktag, so wird das gewünschte Verarbeitungsdatum der Lastschriften ohne Mitteilung an den ZE automatisch auf das frühestmögliche Verarbeitungsdatum durch die SIX Interbank Clearing geändert, d.h. bei Einlieferung und Freigabe vor 10:00 Uhr auf 1 Bankwerktag bzw. bei Einlieferung und Freigabe nach 10:00 Uhr auf 2 Bankwerktage nach dem aktuellen Datum. Ausnahme: Bei Übermittlung der LSV-Datei an die ZKB via ZKB Onlinebanking erfolgt die entsprechende Hinweismeldung. Die Gutschriften werden in der Regel am gewünschten Verarbeitungsdatum auf dem Konto des ZE bei der ZKB verbucht (=Valutatag). Wenn der Zahlungseingang auf das Konto des ZE bei der ZKB jedoch ausnahmsweise verspätet erfolgt (der Zahlungseingang ist bis maximal 2 Bankwerktage nach dem gewünschten Verarbeitungsdatum zulässig), so verschiebt sich das Valutadatum entsprechend. B.5.8 Tests Nur die SIX Interbank Clearing stellt den Teilnehmern ein dediziertes Testsystem für die Durchführung von Tests rund um die Uhr zur Verfügung und bietet während den Bürozeiten werktags von 8:00 bis 17:00 Uhr dafür Unterstützung an. Es ist keine Anmeldung bei der SIX Interbank Clearing für Tests notwendig. Eingelieferte LSV-Files für Tests müssen und können nicht freigegeben werden, weder elektronisch noch mittels Papierauftrag. Jede eingereichte Test-Lastschrift muss im Feld Verarbeitungsart (VART) den Code "T" für Test enthalten (ein LSV-File darf nur ausschliesslich Testdaten (VART=T) oder ausschliesslich produktive Daten (VART=P) enthalten, gemischte LSV-Files werden zurückgewiesen). Es werden die gleichen BDD-Identifikationen sowohl für Tests als auch für die Produktion verwendet. Auf Wunsch bzw. in Absprache mit der ZKB können auch spezielle Test-BDD- Identifikationen vergeben werden. Die Annahmeschlusszeit auf dem Testsystem ist generell 10:00 Uhr. Der Bankwerktagskalender entspricht demjenigen der Produktion. B.5.9 Neue Zahlungspflichtige Kommen im Laufe der produktiven Verarbeitung neue Zahlungspflichtige hinzu, ist immer eine Belastungsermächtigung gemäss Ziffer B.1.3 «Einholung von Belastungsermächtigungen» einzuholen. B.5.10 Wechsel der Bankverbindung und/oder Kontonummer des ZP Erfährt der ZE, dass der ZP seine Bankverbindung und/oder Kontonummer gewechselt hat, ist ihm eine neue Belastungsermächtigung zur Unterschrift zuzustellen. Es gilt dasselbe Verfahren wie in Ziffer B.1.3 «Einholung von Belastungsermächtigungen» beschrieben. Juli 2011 Seite 16 von 42

17 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Technische Bestimmungen B.5.11 Bankenclearing-Verzeichnis Die SIX Interbank Clearing stellt als Dienstleistung das BC-Verzeichnis bzw. den BC- Bankenstamm, welcher alle notwendigen Angaben über die Finanzinstitute mit ihren Filialen enthält, elektronisch als Download-File zur Verfügung. Weitere Informationen sind über die Webseite der Swiss Interbank Clearing AG erhältlich. C Technische Bestimmungen Die nachfolgend aufgeführten technischen Bestimmungen gelten gegenüber dem ZE als verbindlich. C.1 Transaktionsarten (TA) Im LSV sind folgende Transaktionsarten vorgeschrieben: TA 875 Lastschrift TA 890 Totalrecord C.2 Filestruktur Ein LSV-File enthält die Daten eines oder mehrerer LSV-Aufträge, wobei jeder LSV-Auftrag eine oder mehrere Lastschriften umfasst. Für jede Lastschrift ist ein eigener Record TA 875 mit fixer Länge zu erstellen (Details siehe Recordbeschreibung in Ziffer C.6.1 «TA 875, Lastschrift». Lastschriften mit gleichem gutzuschreibenden Konto und gleichem gewünschten Verarbeitungsdatum bilden einen LSV-Auftrag. Der letzte Record jedes LSV-Files muss ein Totalrecord TA 890 sein, welcher den Totalbetrag aller Lastschriften im LSV-File enthält (Details siehe Recordbeschreibung in Ziffer C.6.2 «TA 890, Totalrecord». Beispiel: TA 875 LSV-File LSV + -Auftrag 1 LSV + -Auftrag 2 LSV + -Auftrag 3 Total TA 875 TA 875 TA 875 TA 875 TA 875 TA 875 TA 875 TA 875 TA 890 C.3 Filenamen Es kann ein beliebiger Filename mit der Dateierweiterung.lsv verwendet werden. Im HTML- Client der ZKB Onlinebank soll auf das Zeichen & verzichtet werden. Zudem werden Dateinamen mit mehr als 50 Zeichen ab dieser Limite abgeschnitten. Juli 2011 Seite 17 von 42

18 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Technische Bestimmungen C.4 Zulässige Zeichen In LSV-Files, welche zur ZKB eingeliefert werden, dürfen nur Zeichen des ASCII-Zeichensatzes ISO-8859 (Latin-1) verwendet werden. Dieser Zeichensatz wird von allen modernen ASCII- Systemen wie Unix, Windows und den Internet Browsern verwendet. Steuerzeichen sowie einzelne Sonderzeichen werden nach der Einlieferung in andere Zeichen oder. (Punkt) umgewandelt. In der Zeichenumsetzungstabelle im Anhang D.5 «Zeichenumsetzungstabelle» ist die Behandlung jedes einzelnen Zeichens ersichtlich. C.5 Darstellung einzelner Felder C.5.1 Text Alphanumerische Angaben wie Adressen, Referenznummern, Kontonummern, Mitteilungen etc. müssen in Textfeldern linksbündig eingetragen und rechts vollständig mit Blanks (Leerzeichen) aufgefüllt werden. Erfolgt bei fakultativen Zeichenfeldern keine Angabe, sind diese Felder ganz mit Blanks zu füllen. C.5.2 Datum Datumsangaben müssen 8-stellig im Format JJJJMMTT (Jahr, Monat, Tag) in Datumsfeldern eingetragen werden. Beispiele: 6. Juni 2007 = Dezember 2007 = C.5.3 Betrag Beträge müssen immer mit führenden Nullen und Komma sowie wahlweise keine, eine oder zwei Dezimalstellen in Betragsfeldern eingetragen werden. Beispiele (12-stelliges Betragsfeld): 255 Franken = , oder ,0 oder ,00 15 Rappen = , Euro, 50 Cent = ,5 oder ,50 C.6 Recordbeschreibungen Sämtliche Felder der Records haben eine fixe Länge und müssen obligatorisch vorhanden sein. Die Zeichenformate in den verschiedenen Feldern werden wie folgt angegeben: x = alphanumerisch (alle Zeichen) n = numerisch (nur Zahlen und wo verlangt, das Komma) Juli 2011 Seite 18 von 42

19 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Technische Bestimmungen C.6.1 TA 875, Lastschrift Der Lastschriftrecord hat eine Gesamtlänge von 588 Zeichen und muss folgende Felder in der angegebenen Reihenfolge enthalten: Bezeichnung Feld-ID Länge Beschreibung Beispiel Transaktionsart TA 3 n Transaktionsart des Records (fix 875) 875 Versions-Nr. VNR 1 n Versionsnummer, jetzt immer 0 0 Verarbeitungsart VART 1 x Die Verarbeitungsart (Angabe nur in Grossbuchstaben zulässig) muss bei allen Records des LSV-Files gleich lauten. P = Produktiv T = Test P Gewünschtes Verarbeitungsdatum GVDAT 8 n Gewünschtes Verarbeitungsdatum: max. 30 Kalendertage in der Zukunft bezüglich Einlieferdatum bei SIX Interbank Clearing max. 10 Kalendertage in der Vergangenheit bezüglich Einlieferdatum bei SIX Interbank Clearing BC-Nr. des ZP-FI BC-ZP 5 x Bankenclearing-Nummer des ZP-FI (linksbündig, Rest des Feldes mit Blanks aufgefüllt). Erstellungsdatum EDAT 8 n Datum der Erstellung des LSV-Files. Es muss bei allen Records des LSV-Files gleich lauten für die ZKB lautet diese: 700 BC-Nr. des ZE-FI BC-ZE 5 x Bankenclearing-Nummer der ZKB (ZE-FI) (linksbündig, Rest des Feldes mit Blanks aufgefüllt). Absender- Identifikation Eingabe- Sequenznummer ABS-ID 5 x Zur Identifizierung des Absenders des LSV- Files muss dessen Identifikation angegeben werden. Sie muss bei allen Records des LSV- Files gleich lauten. Falls der ZE das LSV-File selbst einliefert, entspricht diese Identifikation derjenigen im Feld LSV-ID. Wenn der ZE für die Einlieferung einen Dritten (z.b. Rechenzentrum oder Treuhänder) beauftragt hat, muss sie anders lauten. ESEQ 7 n Pro LSV-File müssen die Records lückenlos aufsteigend nummeriert sein, beginnend mit TRE2X BDD-Identifikation LSV-ID 5 x BDD-Identifikation des ZE (Angabe nur in Grossbuchstaben zulässig) Währung WHG 3 x Währung (CHF oder EUR, Angabe nur in Grossbuchstaben zulässig). Sie muss bei allen Records des LSV-Files gleich lauten. Betrag BETR 12 n Betrag der Lastschrift mit führenden Nullen und Komma sowie wahlweise keine, eine oder zwei Dezimalstellen. ABC1X CHF ,7 Juli 2011 Seite 19 von 42

20 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Technische Bestimmungen Bezeichnung Feld-ID Länge Beschreibung Beispiel Der Einzelbetrag in CHF darf 99'999'999,99 nicht überschreiten. Höhere Einzelbeträge können zu Problemen bei der Auslieferung der Gutschriftsdaten durch das ZE-FI führen. Konto des ZE KTO-ZE 34 x IBAN (International Bank Account Number) des ZE-Kontos bei der ZKB (ZE-FI) (linksbündig, Rest des Feldes mit Blanks aufgefüllt). Es dürfen nur die 21-stellige IBAN der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein verwendet werden, wobei Blanks innerhalb der IBAN wegzulassen sind: Pos. 1+2 = Landcode (CH oder LI, Angabe nur in Grossbuchstaben zulässig) Pos. 3+4 = Prüfziffer gesamtes Feld Pos. 5 9 = BC-Nummer der ZKB (ZE-FI) Pos = Kontonummer des ZE bei der ZKB (ZE-FI) Pos = Blanks ZE ADR-ZE 4*35 x 4-zeilige Adresse des ZE. Mindestens die ersten zwei Adresszeilen müssen eine Angabe enthalten (linksbündig, Rest der Felder mit Blanks aufgefüllt). Konto des ZP KTO-ZP 34 x Enthält die Kontonummer des ZP (mit oder ohne IBAN). Ohne IBAN: Max. 16-stellige Kontonummer des ZP beim ZP-FI (linksbündig, Rest des Feldes mit Blanks aufgefüllt). Darstellung gemäss Angabe auf der Belastungsermächtigung. Mit IBAN: (nur CH- oder LI-IBAN erlaubt) IBAN (International Bank Account Number) des ZP-Kontos beim ZP-FI (linksbündig, Rest des Feldes mit Blanks aufgefüllt). Format gemäss Feld "Konto des ZE". ZP ADR-ZP 4*35 x 4-zeilige Adresse des ZP. Mindestens die ersten zwei Adresszeilen müssen eine Angabe enthalten (linksbündig, Rest der Felder mit Blanks aufgefüllt). Mitteilungen MIT-ZP 4*35 x Fakultative 4-zeilige Mitteilung an den ZP (linksbündig, Rest der Felder mit Blanks aufgefüllt). Referenz-Flag REF-FL 1 x Bezeichnet die Art der Referenznummer im folgenden Feld LSV-Referenz : A: ESR-Referenznummer B: IPI-Verwendungszweck LSV-Referenz REF-NR 27 x 27-stellige ESR-Referenznummer (Referenz- Flag = A) oder 20-stelliger IPI-Verwendungszweck (Referenz-Flag = B, linksbündig, Rest des Feldes mit Blanks aufgefüllt) ,99 CH Max Meier Dorfplatz Irgendwo XY CH DORIS ENG ANDERSWO Rechnung vom A ESR- ESR-TN 9 x ESR-Teilnehmernummer des ZE-FI, wenn ESR Juli 2011 Seite 20 von 42

21 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Technische Bestimmungen Bezeichnung Feld-ID Länge Beschreibung Beispiel Teilnehmernummer Referenznummer verwendet wird (Referenz- Flag = A). Linksbündig, Rest des Feldes mit Blanks aufgefüllt. Bei Verwendung des 20- stelligen IPI-Verwendungszwecks (Referenz- Flag = B) ist das ganze Feld mit Blanks zu füllen. für die ZKB lautet diese: C.6.2 TA 890, Totalrecord Der Totalrecord hat eine Gesamtlänge von 43 Zeichen und muss folgende Felder in der angegebenen Reihenfolge enthalten: Bezeichnung Feld-ID Länge Beschreibung Beispiel Transaktionsart TA 3 n Transaktionsart des Records (fix 890) 890 Versions-Nr. VNR 1 n Versionsnummer, jetzt immer 0 0 Erstellungsdatum EDAT 8 n Datum der Erstellung des LSV-Files. Es muss bei allen Records des LSV-Files gleich lauten Absender- Identifikation Eingabe- Sequenznummer ABS-ID 5 x Zur Identifizierung des Absenders des LSV- Files muss dessen Identifikation angegeben werden. Die Absender-Identifikation muss bei allen Records des LSV-Files gleich lauten. ESEQ 7 n Pro LSV-File müssen die Records lückenlos aufsteigend nummeriert sein, beginnend mit Der Totalrecord weist die höchste Eingabe-Sequenznummer des LSV-Files auf. Währung WHG 3 x Währung (CHF oder EUR, Angabe nur in Grossbuchstaben zulässig). Sie muss bei allen Records des LSV-Files gleich lauten. Totalbetrag TBETR 16 n Totalbetrag aller im LSV-File enthaltenen Lastschriften mit führenden Nullen und Komma sowie wahlweise keine, eine oder zwei Dezimalstellen. TRE2W CHF , 95 Juli 2011 Seite 21 von 42

22 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Anhang D Anhang D.1 Belastungsermächtigungen Es wird empfohlen, für Belastungsermächtigungen das Format A4 zu verwenden. Die Angaben der BDD-Identifikation, des Zahlungsempfängers und des Zahlungspflichtigen sind obligatorisch. Der in den nachfolgenden Textbeispielen verwendete Wortlaut im eingerahmten Feld darf nicht geändert werden, ausgenommen: Anstelle des Wortes Zahlungsempfänger kann dessen Name eingesetzt werden. Die Mehrsprachigkeit ist fakultativ. Bei abweichender Gestaltung der Belastungsermächtigung bezüglich Text oder Format sowie bei Eigenkreationen von Belastungsermächtigungen ist ein Gut-zum-Druck der ZKB zu übergeben. Juli 2011 Seite 22 von 42

23 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Anhang D.1.1 Textbeispiel Standard-Belastungsermächtigung (CHF) Juli 2011 Seite 23 von 42

24 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Anhang D.1.2 Textbeispiel Standard-Belastungsermächtigung (EURO) Juli 2011 Seite 24 von 42

25 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Anhang D.2 Validierungsregeln Die folgenden Zeichen in der Spalte «Wirkung» der Tabelle bedeuten: = Warnung (Record wird ausnahmsweise verarbeitet, der Fehler ist zu beheben) = Record wird nicht verarbeitet = Formatfehler (LSV-File wird nicht verarbeitet) Feld-ID Bezeichnung Fehlermeldung Wirkung Bedeutung TA Transaktionsart Ungültig In jedem Record muss eine gültige TA 875 oder TA 890 vorhanden sein. Totalrecord TA 890 fehlt Der Totalrecord TA 890 muss jeweils am Ende eines LSV-Files vorhanden sein. VNR Versions-Nr. Ungültig In jedem Record muss eine gültige Versions-Nr. enthalten sein. Unterschiedlich Innerhalb eines LSV-Files muss die Versions-Nr. immer gleich lauten. VART Verarbeitungsart Ungültig Die Verarbeitungsart P für Produktion oder T für Test muss in jeder TA 875 gesetzt sein. Sie muss in Grossbuchstaben angegeben sein. GVDAT Gewünschtes Verarbeitungsdatum Unterschiedlich Innerhalb eines LSV-Files muss die Verarbeitungsart P für Produktion oder T für Test immer gleich lauten. Ungültig Das gewünschte Verarbeitungsdatum muss in der TA 875 ein gültiges Datum sein. Das gewünschte Verarbeitungsdatum darf nicht mehr als 10 Kalendertage in der Vergangenheit liegen. Das gewünschte Verarbeitungsdatum darf nicht mehr als 30 Kalendertage in der Zukunft liegen. BC-ZP BC-Nr. des ZP-FI Ungültig Die BC-Nr. des ZP-FI muss bei der TA 875 eine gemäss Bankenstamm gültige BC-Nr. sein. Nicht zugelassen Die BC-Nr. des ZP-FI ist für das Lastschriftverfahren (CHF oder EUR) nicht zugelassen. Ist ersetzt durch xxxxx Warnmeldung; Die BC-Nr. ist auf die neue BC-Nr. xxxxx zu ändern. EDAT Erstellungsdatum Ungültig Das Erstellungsdatum muss in der TA 875 und TA 890 ein gültiges Datum sein. Unterschiedlich Innerhalb eines LSV-Files muss das Erstellungsdatum immer gleich lauten. Juli 2011 Seite 25 von 42

26 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Anhang Feld-ID Bezeichnung Fehlermeldung Wirkung Bedeutung BC-ZE BC-Nr. der ZKB Ungültig Die BC-Nr. der ZKB muss bei der TA 875 immer 700 sein. ABS-ID ESEQ Absender- Identifikation Eingabe- Sequenznummer Nicht zugelassen Die BC-Nr. des ZE-FI ist für das Lastschriftverfahren (CHF oder EUR) nicht zugelassen. Die BC-Nr. des ZE-FI ist für Kundeneinlieferungen in LSV + (CHF und EURO) nicht zugelassen. Ist ersetzt durch xxxxx Warnmeldung; Die BC-Nr. ist auf die neue BC-Nr. xxxxx zu ändern. Unterschiedlich Innerhalb eines LSV-Files muss die Absender-Identifikation immer gleich lauten. Sequenzfehler nnnnnnn Die Eingabe-Sequenznummer muss innerhalb des LSV-Files lückenlos aufsteigend nummeriert sein, beginnend mit LSV-ID BDD-Identifikation Ungültig Die BDD-Identifikation muss in der TA 875 eine gemäss Kundenstamm gültige Identifikation sein. Sie muss in Grossbuchstaben angegeben sein. Die BDD-Identifikation ist in Verbindung mit der BC-Nr. der ZKB (CHF und EUR) für das Lastschriftverfahren nicht erlaubt. Nicht zugelassen Die BDD-Identifikation ist in Verbindung mit der BC-Nr. der ZKB (CHF und EUR) für Kundeneinlieferungen zur SIX Interbank Clearing nicht zugelassen. WHG Währung Ungültig Die Währung in der TA 875 muss entweder CHF oder EUR lauten. Sie muss in Grossbuchstaben angegeben sein. Unterschiedlich Innerhalb eines LSV-Files muss die Währung (CHF oder EUR) immer gleich lauten. BETR Betrag Komma fehlt Im Betrag bei TA 875 muss immer ein Komma enthalten sein. Mehr als 2 Dezimalstellen Im Betrag bei TA 875 darf es nicht mehr als 2 Dezimalstellen haben. Nicht numerisch Im Betrag bei TA 875 darf es, mit Ausnahme eines Kommas, nur numerische Zeichen haben. Ungültig Der Betrag im TA 875 darf nicht Null sein. Grösser als 1 Mia. Der Betrag im TA 875 darf nicht gleich oder grösser als 1 Mia. sein. KTO-ZE Konto des ZE Keine IBAN Das Konto des ZE muss zwingend eine CH- oder LI-IBAN sein. Der Landcode muss in Grossbuchstaben angegeben sein. Ungültige Prüfzif- Die Prüfziffer in der IBAN ist ungültig. Juli 2011 Seite 26 von 42

27 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Anhang Feld-ID Bezeichnung Fehlermeldung Wirkung Bedeutung fer in der IBAN Ungültige Länge der IBAN ADR-ZE ZE Weniger als zwei Adresszeilen Nur 21-stellige CH- oder LI-IBAN erlaubt. Mindestens die 1. und 2. Adresszeile müssen vorhanden sein. KTO-ZP Konto des ZP Ungültig Feld darf nicht leer sein. Muss entweder eine Kontonummer oder IBAN enthalten. Kontonummer zu lang Ungültige Prüfziffer in der IBAN Ungültige Länge der IBAN ADR-ZP ZP Weniger als zwei Adresszeilen Ohne IBAN: Für die Kontonummer sind max. 16 Zeichen erlaubt. Mit IBAN: nur CH- oder LI-IBAN erlaubt. Mit IBAN: Die Prüfziffer in der IBAN ist ungültig. Mit IBAN: Nur 21-stellige CH- oder LI- IBAN erlaubt. Mindestens die 1. und 2. Adresszeile müssen vorhanden sein. MIT-ZP Mitteilungen Ungültige Zeichen Siehe Ziffer C.4 «Zulässige Zeichen» REF-FL Referenz-Flag Ungültig Muss entweder Referenz-Flag A für ESR- Referenznummer oder B für IPI- Verwendungszweck enthalten. Es muss in Grossbuchstaben angegeben sein. REF-NR LSV-Referenz Ungültig Die Länge der ESR-Referenznummer entspricht nicht dem Referenz-Flag A. Die Länge des IPI-Verwendungszweck entspricht nicht dem Referenz-Flag B. Nicht zugelassen Die LSV-Referenz ist in Verbindung mit der BC-Nr. des ZE-FI (CHF und EUR) für Kundeneinlieferungen zur SIX Interbank Clearing nicht zugelassen. Prüfziffer falsch Die Prüfziffer in der ESR-Referenznummer oder im IPI-Verwendungszweck ist falsch. ESR-TN ESR-Teilnehmernummer Ungültig/Nicht erlaubt Muss im Fall Referenz-Flag A die ESR- Teilnehmernummer der ZKB enthalten. Sie lautet: Muss im Fall Referenz-Flag B mit Blanks abgefüllt sein. Prüfziffer falsch Die Prüfziffer in der ESR- Teilnehmernummer ist falsch. TBETR Totalbetrag Falsch Totalbetrag entspricht nicht der Summe aller Records oder Totalbetrag = Null. Errechneter Totalbetrag wird angezeigt. Komma fehlt Im Totalbetrag bei TA 890 muss immer ein Komma enthalten sein. Mehr als 2 Dezimalstellen Im Totalbetrag bei TA 890 darf es nicht mehr als 2 Dezimalstellen haben. Nicht numerisch Im Totalbetrag bei TA 890 darf es, mit Ausnahme des Kommas, nur numerische Zeichen haben. Juli 2011 Seite 27 von 42

28 BDD Handbuch der ZKB für Zahlungsempfänger Anhang D.3 LSV-Referenznummern Als Referenznummer im Feld LSV-Referenz der Lastschrift TA 875 muss entweder die 27- stellige Referenznummer gemäss ESR-Format oder die 20-stellige Referenznummer gemäss strukturiertem IPI-Verwendungszweck verwendet werden. In Absprache mit dem Kunden bestätigt die ZKB, welche Art der Referenznummer verwendet werden muss. Und bei Anwendung der 27-stelligen Referenznummer teilt die ZKB dem Kunden eine fixe 6-stellige Kundenidentifikationsnummer zu. D.3.1 LSV-Referenznummer gemäss ESR-Format Die LSV-Referenznummer gemäss ESR-Format umfasst 27 Stellen und ist numerisch. Die ersten 6 Stellen davon sind die von der ZKB dem ZE zugeteilten Identifikationsnummern. Die letzte Stelle wird durch eine Prüfziffer belegt, welche nach dem Prüfzifferverfahren Modulo 10, rekursiv, berechnet wird. Die Belegung der frei definierbaren 20 Stellen der ESR-Referenznummer (mit Rechnungsnummer, Debitorennummer, Datum, Periode etc.) ist durch den ZE frei wählbar. Der ZE verwendet zudem die 9-stellige ESR-Teilnehmernummer der ZKB. Diese lautet: Beispiel: Angabe über die Zahlung für den ZE Angabe zur Identifikation des Kunden bzw. Kontos durch das ZE-FI Prüfziffer D.3.2 LSV-Referenznummer gemäss strukturiertem IPI-Verwendungszweck Die Referenznummer gemäss strukturiertem IPI-Verwendungszweck umfasst 20 Stellen und ist alphanumerisch. Die beiden ersten Stellen werden durch eine Prüfziffer belegt, welche nach dem Prüfzifferverfahren Modulo berechnet wird. Die Belegung der frei definierbaren 18 Stellen des strukturierten IPI-Verwendungszwecks (mit Rechnungsnummer, Debitorennummer, Datum, Periode etc.) ist durch den ZE frei wählbar. Beispiel: R Prüfziffer Verwendungszweck Weitere Informationen sowie das Prüfzifferverfahren Modulo finden Sie auf der Webseite der SIX Interbank Clearing ( Juli 2011 Seite 28 von 42

Lastschriftverfahren. LSV + -Handbuch der Zürcher Kantonalbank. für Zahlungsempfänger. Juli 2011 Seite 1 von 43

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