Präventiver Arbeitsund Gesundheitsschutz Handlungsanleitung 1: Der Einstieg

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1 EUROPÄISCHE UNION: Investition in Ihre Zukunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Handlungsschritte Institut Arbeit und Wirtschaft Universität / Arbeitnehmerkammer Bremen Forschungseinheit: Qualifikationsforschung und Kompetenzerwerb zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 Präventiver Arbeitsund Gesundheitsschutz Handlungsanleitung 1: Der Einstieg Ist-Analyse, Zielplanung und Organisationsentwicklung

2 EFRE Projekt Innovative Strategien und Handlungs anleitungen für einen wohl organisierten, präventiven und beteiligungsorientiert umgesetzten Arbeits- und Gesundheits schutz in Pflegeeinrichtungen des Landes Bremen Daten und Informationen Projektlaufzeit März 2009 bis Dezember 2011 Projektadresse IAW Institut Arbeit und Wirtschaft Universität / Arbeitnehmerkammer Bremen Forschungseinheit Qualifikationsforschung und Kompetenzerwerb Wilhelm-Herbst-Straße Bremen Die Forschungseinheit ist zertifiziert nach DIN EN ISO Homepage des Projektes Homepage des IAW Förderung EUROPÄISCHE UNION: Investition in Ihre Zukunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Das Projekt wird aus Mitteln des EU Programms EFRE (europäischer Fonds für regionale Entwicklung) gefördert. Des Weiteren wird das Projekt gefördert durch die Arbeitnehmerkammer Bremen und Universität Bremen. ProAktiv! ist eines von drei Projekten, die im Rahmen der Bremer Landesinitiative Arbeits- und Gesundheitsschutz die Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) unterstützen. Ziele der Initiative sind vor allem, die Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen zu verringern, gegen Muskel- und Skeletterkrankungen sowie gegen Hauterkrankungen zu wirken. Bei der Umsetzung soll der zunehmende Einfluss von psychischen Belastungen berücksichtigt werden. Mit diesen Arbeitsschutzzielen orientiert sich die Initiative unmittelbar an den Zielen der GDA. Sie trägt damit zur Steigerung der Leistungs- und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen (KMU) bei. Die drei Modellprojekte werden im Rahmen der Landesinitiative Arbeits- und Gesundheitsschutz aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Sie erproben gemeinsam mit Unternehmen aus Handwerk und Dienstleistung, mit Gesundheitsexpertinnen und Experten sowie den regionalen Akteuren aus Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz innovative Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzepte. Ziel ist es, Unternehmen in ihrem Gesundheitshandeln und in ihrer Präventionskultur zu unterstützen. Im Zentrum stehen dabei die Förderung des betrieblichen Gesundheitshandelns und die Schaffung einer betrieblichen Präventionskultur, an der die Beschäftigten aktiv mitwirken. Sicherheit & Gesundheit im Pflegesektor Sicherheit & Gesundheit in kleinen Unternehmen

3 Gerlinde Hammer Nina Seibicke Präventiver Arbeitsund Gesundheitsschutz Handlungsanleitung 1: Der Einstieg Ist-Analyse, Zielplanung und Organisationsentwicklung Bremen, Oktober 2010

4 Inhaltsverzeichnis Teil I Einstieg und Handlungsschritte... 5 Worum geht es?... 6 Rechtliche Pflicht und was Sie daraus machen können... 7 Was kommt auf unseren Betrieb zu?... 8 Schritt 1 die Gründung einer Steuergruppe... 9 Schritt 2 Die Durchführung der Ist-Analyse Schritt 3 Die Setzung von Jahreszielen Schritt 4 Die Einbindung der Mitarbeiter/innen Schritt 5 Der Einstieg in die Umsetzung Teil II Wichtige Informationen Argumente für die Einführung eines systematischen AGS Hintergrundinformationen zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) Rechtliche Grundlagen Hintergrundinformationen zur Ist-Analyse Informationen zu Stopp! Arbeitsgewohnheiten ändern! Kontaktadressen Teil III - Instrumente CHECKLISTE Projektsteuerung Muster Jahresziele Vorlage Jahresziele Vorlage Betrieblicher Arbeitsplan Fragebogen zur Ist-Stand-Erhebung Beispiel-Auswertung Ist-Analyse Anschreiben an die Mitarbeiter/innen Info-Blatt zu Stopp! Arbeitgewohnheiten ändern! Plakatentwurf Stopp! Arbeitsgewohnheiten ändern! Ziele müssen SMART sein

5 Teil I Einstieg und Handlungsschritte 5

6 Handlungsschritte Teil I Einstieg und Handlungsschritte Dieser Handlungsleitfaden richtet sich an Unternehmer/innen und leitende Fachkräfte in der stationären und ambulanten Altenpflege, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) in ihrem Betrieb verbessern möchten. Der Leitfaden soll dafür eine praktische Hilfestellung sein. Er gliedert sich in drei Teile: Der erste Teil stellt die nötigen Handlungsschritte dar. Er erklärt, worauf es bei dem jeweiligen Thema ankommt, und welche Umsetzungsschritte zu unternehmen sind. Der zweite Teil enthält wichtige Informationen für die erfolgreiche Durchführung dieser Schritte. Dies sind zum einen erklärende Texte, die tiefer in ein Thema einsteigen, zum anderen Links, Adressen und Ressourcen, über die man sich zusätzliche Informationen und Unterstützung holen kann. Der dritte Teil ist eine Zusammenstellung von Instrumenten. Er umfasst z.b. nützliche Dokumentvorlagen, Merkblätter, Checklisten und ähnliches. Alle drei Teile beziehen sich aufeinander. In der pdf-version dieses Leitfadens sind die entsprechenden Seiten alle direkt miteinander verlinkt, so dass Sie mit einem Klick auf das jeweilige Symbol bequem zwischen allen drei Teilen hin- und herwechseln können. Die jeweiligen Symbole zeigen an, wo sich die Informationen befinden: 1. Teil: Handlungsschritte 2. Teil: Wichtige Informationen 3. Teil: Instrumente Über dieses Symbol werden Informationen angezeigt, die im Internet aufgerufen werden können (ebenfalls direkt anklickbar). Graue Symbole zeigen Informationen an, die nicht weiter verlinkt sind. Worum geht es? Arbeits- und Gesundheitsschutz wird in Pflegebetrieben bislang oft als zusätzliche Belastung behandelt, als ein auch das noch, wenn z.b. die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der/die Betriebsarzt/-ärztin einmal im Jahr eine Betriebsbegehung macht. Wenn das Unternehmensziel in puncto AGS aber die Beförderung der Gesundheit und Motivation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sein soll, muss die Sache anders angepackt werden: Bei ProAktiv! geht es darum, den Arbeits- und Gesundheitsschutz systematisch in den Betriebsablauf, die einzelnen Arbeitsprozesse und auch in die Personalentwicklung einzubauen. In den letzten Jahren ging die Tendenz stark dahin, die Pflegebeziehung nur unter dem Gesichtspunkt der Qualität zu betrachten und damit einseitig den Fokus auf die Pflegebedürftigen zu legen. Gesunde und motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollten aber genauso im Fokus der Betrachtung stehen, wie möglichst gut versorgte Pflegebedürftige. Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden wirkt sich wiederum positiv auf die Qualität der Pflegebeziehung 6

7 Handlungsschritte aus. Vor dem Hintergrund des einsetzenden Fachkräftemangels sind die Pflegeunternehmen gefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, die Gesundheit ihrer Belegschaft zu unterstützen. Wir wollen gemeinsam versuchen, Strategien zu entwickeln, mit denen die belastenden Krankheitsbilder in der Pflege verringert werden können: Muskel- und Skeletterkrankungen, Haut- und Infektionskrankheiten sowie psychische Fehlbelastungen. Weitere Argumente für die Umsetzung eines systematischen AGS und Erwiderungen auf häufige Einwände lesen Sie auf Seite 18. ProAktiv! verfolgt dafür zwei Ansätze: Zum einen setzt ProAktiv! stark auf die Beteiligung der Mitarbeiter/innen denn diese sind die Expertinnen und Experten ihrer Arbeitsplätze. Sie sollen eingebunden werden und mithelfen, die Arbeit gesundheitsförderlicher zu gestalten. Es geht also darum, die Präventionskompetenz der Mitarbeitenden als Schatzkiste zu begreifen und diese zu nutzen. Zum anderen müssen auf der Betriebsebene organisatorische und technische Verbesserungen vorgenommen werden, die die Umsetzung eines systematischen AGS ermöglichen. Dieser Umbruch kann dann in den Pflegeunternehmen eine Atmosphäre erzeugen, in der die Kompetenzen und Ideen der Mitarbeitenden gefragt sind. Diesen Ansatz nennen wir den Aufbau einer Präventionskultur im Unternehmen. Dieses Vorgehen entspricht auch dem Ansatz der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), die ins Leben gerufen wurde, um für eine bundesweite Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu sorgen. Im Land Bremen wurde der Fokus speziell auf den Ausbau des AGS im Pflegebereich gelegt. Wenn Sie mehr über die GDA und ihre Bedeutung für Pflegeunternehmen wissen wollen, lesen Sie bitte weiter auf Seite 20. Weitere Informationen gibt es auch unter Rechtliche Pflicht und was Sie daraus machen können Unternehmen in der Pflege sind durch das Arbeitsschutzgesetz ohnehin dazu aufgefordert, einen sinnvollen und wirksamen Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu organisieren. In der Ausgestaltung dieser Schutzmaßnahmen sieht der Gesetzgeber allerdings größere Freiheiten vor. Diese sollen die Entwicklung eines Arbeitsschutzkonzeptes ermöglichen, das genau zu den Gegebenheiten und Besonderheiten des jeweiligen Betriebes passt. Die Umsetzung dieser Pflicht fällt in die Unternehmensverantwortung. ProAktiv! will Betriebe dabei unterstützen, die rechtlichen Anforderungen als Chance zu sehen und die Gelegenheit zu nutzen, dem AGS eine systematische und mitarbeiter/innenorientierte Ausrichtung zu geben, die allen Beteiligten nutzt. Dies unterstellt natürlich, dass die Unternehmensverantwortung auch wahrgenommen wird. Die von ProAktiv! entwickelten Instrumente und Leitlinien sollen Sie beim Aufbau eines AGS als Präventionskultur und Präventionskompetenz unterstützen. Im Folgenden haben wir für Sie Institutionen und Quellen zusammengestellt, bei denen Sie sich über Ihre gesetzlichen Pflichten informieren können. Damit Sie vor dieser Aufgaben nicht alleine stehen, ist außerdem angegeben, bei wem Sie sich Unterstützung und Beratung einholen können: 7

8 Handlungsschritte Die rechtlichen Grundlagen für den AGS, z.b. das Arbeitsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz oder das Arbeitssicherheitsgesetz finden Sie im Netz unter www. juris.de Die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat auf ihrer Website ( alle für Sie relevanten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum AGS bereitgestellt (z.b. BGV A1 - A7) sowie entsprechende Regelungen (BGR). Darüber hinaus finden Sie weitere wichtige Regelungen wie z.b. die Lastenhandhabungs- und die Gefahrstoffverordnung. Die BGW hat außerdem eine kurze Checkliste zur Unternehmensverantwortung entwickelt. Damit können Sie überprüfen, ob Sie bereits die rechtlichen Auflagen erfüllen. (BGW Standortbestimmung Arbeitsschutz ) links/news/cl-arbeitsschutz-standortbestimmung,property=pdfdownload.pdf Ab einer bestimmten Betriebsgröße (50 MA) ist gesetzlich die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin / einen Betriebsarzt vorgeschrieben. Nutzen Sie diese als Dienstleister, die Sie bei der Ausgestaltung ihrer AGS-Pläne unterstützen. Im Internet finden Sie Kontaktadressen und weitere Informationen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf den Verbandsseiten beider Berufsgruppen: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure: Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte: Welches Betreuungsmodell für Sie in Frage kommt, erfahren Sie bei der BGW oder in der Verordnung BGV A2 (unter abzurufen). Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie bereits alle Bestimmungen erfüllen (können), holen Sie sich externe Unterstützung! Sowohl die BGW als auch die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen bieten Beratungen an. Die BGW unterhält darüber hinaus ein umfangreiches Fortbildungsprogramm mit kostenlosen Seminaren. Was kommt auf unseren Betrieb zu? Für die Einführung und Aufrechterhaltung eines sinnvoll organisierten AGS müssen immer auch personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen eingeplant werden. ProAktiv! möchte Sie darin unterstützen, den AGS in die täglichen Arbeitsabläufe zu integrieren und möglichst nicht als Extra neben dem Alltagsgeschehen der Pflege zu organisieren. Deswegen kommt es darauf an, möglichst viele der schon vorhandenen Instrumente im Pflegebetrieb für den AGS zu nutzen: Zum Beispiel die Teamsitzung, die Fallbesprechung, die Pflegedokumentation, die Pflegevisite, das Mitarbeiter/innengespräch, das Qualitätsmanagementsystem, den Arbeitsschutzausschuss und vieles mehr. Weiterhin soll dieser Leitfaden Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Schritte systematisch und vor allem realistisch zu planen so dass die Arbeitsschutzziele auch wirklich erreicht werden können. Und nicht zuletzt gibt es Möglichkeiten, sich Beratung und Unterstützung von Außen zu holen z.b. von den Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht. Auf diese Angebote wird im Text bei den entsprechenden Themen extra hingewiesen. 8

9 Handlungsschritte Folgende Schritte sollen mit diesem Handlungsleitfaden eingeleitet werden: Schritt 1: Die Gründung einer Steuerungsgruppe der Gruppe, die für AGS in Ihrem Unternehmen verantwortlich sein wird Schritt 2: Die Durchführung der Ist-Analyse so ermitteln Sie, wo Sie schon stehen und was in Ihrem Unternehmen in Sachen AGS weiter getan werden muss Schritt 3: Die Setzung von Jahreszielen damit die Umsetzung von AGS-Vorhaben planmäßig angegangen werden kann Schritt 4: Die Einbeziehung der Mitarbeitenden damit diese von Anfang an dabei sind Schritt 5: Der Einstieg in die Umsetzung ist an alles gedacht? Dann kann es losgehen! Diese Arbeitsschritte können zwei bis sechs Monate in Anspruch nehmen je nachdem, welche Ressourcen in Ihrem Betrieb zur Verfügung stehen. Schritt 1 die Gründung einer Steuergruppe Aus dem Ansatz des Projekts, systematisch und mitarbeiter/innenorientiert zu arbeiten, leitet sich auch die erste betriebliche Maßnahme ab: Die Bildung einer sogenannten Steuerungsgruppe. Diese Steuerungsgruppe erhält den Auftrag, sich aktiv um die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb zu kümmern und ist die Schnittstelle für die Arbeit mit den internen und externen Expert/innen des AGS.. Die Steuerungsgruppe soll fester Bestandteil des Betriebs werden und in der Organisationsstruktur verankert sein. Wer arbeitet in der Steuerungsgruppe mit? Der Personenkreis, der die Steuerungsgruppe bildet, sollte sorgfältig ausgewählt sein. Hier werden unterschiedliche Kompetenzen zusammengeführt, und das aus allen (!) Ebenen der Betriebshierarchie. Denn wie schon gesagt: Ohne das Experten/innenwissen und die Akzeptanz der Mitarbeiter/innen läuft nichts. Es kommen verschiedene Auswahlkriterien in Frage: Wissen und fachliche Kompetenzen: Es ist sinnvoll, Funktionsträger/innen des AGS im Betrieb in die Arbeit einzubinden: Hygiene-Beauftragte, Sicherheitsbeauftragte sollten genauso bedacht werden wie Arbeitskräfte, die über berufliches Wissen zu Ergonomie, Physiotherapie, Infektions- und Hautschutz u.v.m. verfügen. Eine Einbindung der Mitarbeiter/ innenvertretung (wenn vorhanden) sollte immer erfolgen! Auch die Zusammenarbeit mit Vertretern von Ehrenamtlichen kann sinnvoll sein. Kommunikative und soziale Kompetenzen: Die eingebundenen Mitarbeitenden sollten Spaß an der Sache haben, die systematische Umsetzung von AGS für eine wichtige Sache halten und auch in der Lage sein, dieses Anliegen selbstbewusst zu vertreten. Je nach Größe des Betriebs und der Zusammensetzung der Beschäftigten können die Steuerungsgruppen also sehr unterschiedlich aussehen. Wir haben Ihnen hier einige Betriebsbeispiele aus der Arbeit im Projekt zusammengestellt: Beispiel 1 - Bildung einer Steuerungsgruppe in einem stationären Betrieb mit ca. 50 Mitarbeiter/innen in der Pflege: Heimleitung, Pflegedienstleitung, Pflegehilfskraft, Pflegefachkraft, Krankenschwester (gleichzeitig Hygiene-Beauftragte) Beispiel 2 - Bildung einer Steuerungsgruppe in einem Kleinstunternehmen der ambulanten Pflege mit 9 Beschäftigten: Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, Pflegefachkraft Beispiel 3 - Bildung einer Steuerungsgruppe in einem stationären Betrieb mit 65 Mitarbeiter/innen in der Pflege und 12 in der Hauswirtschaft: Heimleitung, Pflegedienstleitung, Leitung Hauswirtschaft, Fachkraft für Arbeitssicherheit (festangestellt), Vertreterin des Betriebsrates, Schwerbehindertenvertretung 9

10 Handlungsschritte Beispiel 4 - Bildung einer Steuerungsgruppe in einem ambulanten Betrieb mit 34 in der Pflege Beschäftigten: Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, Pflegefachkraft (gleichzeitig Betriebsrätin und Sicherheitsbeauftragte), Pflegefachkraft (gleichzeitig Qualitätsbeauftragter) Ein Diagramm, das zeigt, wie die Steuerungsgruppe in die Organisationsstruktur eingebunden sein sollte, finden Sie in den Hintergrundinformationen auf Seite 26. Was ist zu tun? Überlegen Sie, welche Beschäftigten für die Steuerungsgruppe in Frage kommen könnten Wer hat besonderes Wissen, wer bringt Begeisterungsfähigkeit für das Thema mit? Sprechen Sie diese Personen an, und vereinbaren Sie einen ersten gemeinsamen Termin vielleicht fallen den Angesprochenen ja auch noch weitere geeignete Personen ein. Stellen Sie Ihr Anliegen auf dem ersten Treffen vor. Sammeln Sie erste Ideen, wo in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz etwas getan werden müsste. Sorgen Sie dafür, dass die Gruppe sich gemeinsam einen Namen gibt. Richten Sie regelmäßige Treffen der Gruppe ein (alle 3-6 Wochen) und stimmen Sie diese auch mit den Dienstplänen ab. Schritt 2 Die Durchführung der Ist-Analyse Die Durchführung einer Ist-Analyse dient dafür, die bisherige AGS-Praxis im eigenen Unternehmen zu bewerten: Wie ist das eigene Pflegeunternehmen aufgestellt, welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es? Und: Wie lassen sich von Anfang an die Mitarbeiter/innen aktiv in das Vorhaben einbeziehen? Die Ist-Analyse sollte zügig angepackt werden. Sie kann von der Steuerungsgruppe mit dem von ProAktiv! erarbeiteten Fragebogen in Form einer Selbsterhebung durchgeführt werden. Nehmen Sie sich dafür Zeit und ziehen Sie ggfs. die Fachkräfte in Ihrem Unternehmen hinzu. Generell lässt sich sagen, dass ein Unternehmen in Bezug auf den AGS besser aufgestellt ist, je mehr der Fragen sich mit ja beantworten lassen. Eine durchweg positive Beantwortung der Fragen dürfte in keinem Unternehmen von Anfang an zu finden sein. Es sollte jedoch das Ziel sein, im Lauf der Zeit möglichst viele der Nein -Antworten in Ja -Antworten zu verwandeln. Die Vorlage für die Ist-Analyse finden Sie im Instrumententeil auf Seite 40. Im Informationsteil finden Sie ab Seite 27 hilfreiche Erläuterungen zu den einzelnen Fragenblöcken der Analyse. Was ist zu tun? Die Steuerungsgruppe organisiert arbeitsteilig alle Materialien, die zur Ist-Analyse notwendig sind diese werden bei größeren Pflegeeinrichtungen umfangreicher ausfallen als bei Kleinund Kleinstunternehmen. Dazu gehören: Leitlinien / Organigramme / QM-Dokumente, wenn vorhanden Vertragsunterlagen zur Organisation des innerbetrieblichen AGS bzw. des Verhältnisses zu externen AGS-Experten und -Expertinnen Protokolle der Sitzungen des Arbeitsschutzauschusses (ASA) Notfallpläne, Verbandbücher 10

11 Handlungsschritte anonymisierte(!) Auswertungen zu Arbeitsunfällen, Anzeigen von Berufskrankheiten / Krankmeldungen (wenn vorhanden) Auswertung und Berechnung der Fluktuationskosten Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen etc. (Aufzeichnungen des/der Betriebarztes/Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit) Betriebsanweisungen (BA) für den Umgang mit Maschinen / Geräten und für bestimmte Situationen, z.b. Nadelstichverletzung, Arbeitsunfall, Erste Hilfe, Infektionsprophylaxe und Umgang mit Gefahrstoffen, Hygienepläne, Prüfanweisungen (PA), Arbeitsschutzunterweisungen Dokumentationen der Gefährdungsbeurteilungen unter Hinzuziehung der Informationen von Zulieferern (z.b. Desinfektionsmittelhersteller, Gefahrstoffdaten, PSA) Mitarbeiter/innenbefragungen. Das Ergebnis einer sorgfältig durchgeführten Ist-Analyse ist der Ausgangspunkt für die weiteren Schritte der Steuerungsgruppe. Von diesem Kenntnisstand kann die Steuerungsgruppe Verbesserungsmöglichkeiten formulieren und nach Wichtigkeit sortieren sensibilisiert und qualifiziert sie sich für den Einstieg in systematische Gefährungsbeurteilungen unter aktivem Einbezug der Mitarbeiter/innen erarbeitet sie die innerbetriebliche Dokumentation neu bzw. bringt sie auf den neuesten Stand. Sinnvollerweise sollte diese Dokumetation dann auch in einem entsprechenden Ordner zusammengefasst werden. Schritt 3 Die Setzung von Jahreszielen Priorisierung Nach der Ist-Analyse gilt es, die Ergebnisse zu bewerten. Es ist wichtig, dass die Steuergruppe alle erhobenen Informationen aus den Themenbereichen sofern diese arbeitsteilig erarbeitet wurden zur Kenntnis nimmt. Jetzt gilt es, sich nicht von der großen Menge an Daten einschüchtern zu lassen, sondern sich diese vorzunehmen und gründlich zu sortieren. Die Auswertung und Beurteilung der Ist-Analyse soll schließlich Grundlage des nächsten Handlungsschrittes sein und die Zielplanungen vorbereiten. Zunächst soll für diese Ziel- und Maßnahmenplanungen eine Prioritätenliste erstellt werden. Wir haben hier die folgende ABC-Einstufung gewählt, da sie einfach anzuwenden ist und hilft, Klarheit zu schaffen: A Höchste Priorität: Was sind die gravierenden Mängel in Bezug auf den bisherigen AGS im Pflegeunternehmen und was ist vordringlich abzustellen? Was sind die dringendsten Bedürfnisse der Mitarbeiter/innen: sofort / bald B Hohe Priorität: Welche Sachverhalte sind aus Sicht der Organisation bzw. der Mitarbeiter/innen wichtig zu optimieren: zeitgleich / bald / nach gründlicher Vorbereitung C Mittlere Priorität: Welche Sachverhalte sind aus Sicht der Organisation bzw. der Mitarbeiter/innen wünschenswert zu optimieren: zeitgleich / bald / nach gründlicher Vorbereitung Nun sind die Ergebnisse einmal durchzugehen und gemäß der ABC-Einstufungen zu bewerten. 11

12 Handlungsschritte Achtung! Es gilt dabei zunächst das Unterscheidungskriterium Rechtssicherheit: Sind rechtliche Auflagen nicht erfüllt worden, fällt dies in die Unternehmensverantwortung. Die Geschäftsführung ist aufgerufen, die Ergebnisse daraufhin zu überprüfen und diese Aufgaben schnellstmöglich zu bearbeiten. Aus der Bewertung aller anderen Ergebnisse erstellt die Steuerungsgruppe nach ABC-Kriterien sortierte Handlungsvorschläge als Grundlage von systematischer Zielsetzung. Ein Beispiel für die Auswertung einer Ist-Analyse, an der Sie sich orientieren können, finden Sie im Instrumentenkasten auf Seite 50. Beratung und Unterstützung zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben erhalten Sie z.b. von der Berufsgenossenschaft (BGW) oder der Gewerbeaufsicht oder bei Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit / Betriebsarzt oder Betriebsärztin. Auf der Website der BGW ( finden Sie alle für Sie relevanten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum AGS (z.b. BGV A1 - BGV A4, BGV A6 und BGV A7) sowie entsprechende Regelungen (BGR). Auf finden Sie alle Gesetzestexte im Wortlaut (z.b. das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz). Ziele, Teilziele und Maßnahmen Auf Basis der Ist-Analyse und der Bewertung von Schwachstellen und Potenzialen kann die Steuerungsgruppe zusammen mit der Unternehmensleitung einen Zielekatalog entwickeln. Es versteht sich von selbst, dass die Leitung in die Entwicklung der Ziele mit einbezogen werden muss, denn die beschlossenen Maßnahmen betreffen alle Ebenen des Unternehmens. Sie können z.b. Umstrukturierungen der Arbeitsabläufe, Anschaffung von Geräten oder Änderungen der Arbeitszeiten umfassen. Begleitende Maßnahmen zur Gesundheitsförderung werden ebenfalls langfristig eingeplant. Der Zielekatalog enthält konkrete, in einer bestimmten Frist umzusetzende Teilziele. Er beschreibt die zur Erreichung dieser Ziele in Betracht gezogenen Maßnahmen und legt Fristen für deren Durchführung fest. Und: Er formuliert Kennzahlen und Indikatoren, gemäß denen der Erfolg und die Wirksamkeit bezogen auf die Zielerreichung gemessen werden können. Dabei geht es darum, dass sich die Pflegeunternehmen nicht mit einem in drei Jahren zu erreichenden Niveau sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsgestaltung zufrieden geben, sondern sich bereits hier darauf festlegen, die Gestaltung der Arbeitstätigkeiten und Arbeitsbedingungen systematisch und kontinuierlich im Sinne des 3 des Arbeitsschutzgesetzes zu entwickeln. Wir empfehlen dringend, einige Ziele fest in die Jahresplanungen aufzunehmen, da es sich dabei um wichtige Methoden der Etablierung eines systematischen und mitarbeiter/innenorientierten Arbeits- und Gesundheitsschutzes handelt. Zu diesen vorgeschlagenen Zielen für das erste Jahr gehört die Durchführung moderierter Gefährdungsbeurteilungen, der Einstieg in die Aktion Stopp! - Arbeitsgewohnheiten ändern! (siehe unten), sowie mindestens ein Ziel, das die Integration von AGS in die Qualitätssicherungsinstrumente der Pflege befördert. Spätestens im zweiten Jahr sollte außerdem die Erarbeitung eines systematischen, ergonomischen Schulungskonzepts für die Mitarbeitenden anstehen. 12

13 Handlungsschritte Für die Durchführung moderierter Gefährdungsbeurteilungen zu den drei Themen Muskel-Skelett-Erkrankungen, Haut- und Infektionskrankheiten gibt es jeweils spezielle Handlungsanleitungen von ProAktiv!. Auch für die Ausarbeitung betriebsspezifischer Schulungskonzepte und der Integration von AGS in die Betriebsabläufe stellt ProAktiv! Materialien zur Verfügung. Informationen zur Aktion Stopp! - Arbeitsgewohnheiten ändern! finden Sie auf Seite 29 sowie in Schritt 4 dieses Textes. Ein Beispiel für die Jahreszielsetzung, an der Sie sich orientieren können, finden Sie im Instrumententeil auf Seite 36. Erfolgsüberprüfung Damit die so formulierten Ziele Teil eines systematisch wahrgenommenen AGS werden, ist schon bei der Formulierung der Ziele zu bedenken, wie ihr Erfolg überprüft und ihre Verankerung in das Unternehmen und seine Arbeitsabläufe bewerkstelligt werden kann. Dafür werden Indikatoren und Kennzahlen eingesetzt. Was sollen Indikatoren beschreiben und wofür braucht es Kennzahlen? Indikator ist ein Wort aus dem Lateinischen (indicare = anzeigen) und ist in unserem Zusammenhang als Hilfsmittel gedacht, die Zielerreichung anzuzeigen. Indikatoren sollen Aufschluss über die Wirksamkeit von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen auf der Ergebnisebene geben. Kennzahlen geben in Form von quantitativen und/oder qualitativen Einstufungen inhaltlich Aufschluss über den Grad der Zielerreichung. Die Kennzahlen sind inhaltlich den Indikatoren zuzuordnen. Sie sollen nachvollziehbar und realistisch sein also nicht als abstraktes Kontrollregime wahrgenommen werden. Es ist wichtig, im eigenen Unternehmen passende Kennzahlen und Indikatoren zu entwickeln, an denen das eigene Vorgehen und der Erfolg gemessen werden können. Nachhaltigkeit Nicht nur für die unmittelbare Erreichung eines Teilziels müssen passende Indikatoren oder Kennzahlen entwickelt werden. Auch die nachhaltige Verankerung einer Maßnahme muss bedacht und anhand von passenden Indikatoren überprüft werden. Im oben stehenden Muster sind dafür mehrere Beispiele angegeben: Die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rückenschonenden Arbeiten wird durch Schulungen und beteiligungsorientierte Workshops verbessert. Doch gerade in diesem Bereich lauert immer die Gefahr, dass das Gelernte im stressigen Arbeitsalltag allmählich wieder vernachlässigt wird. Will man dafür sorgen, dass rückenschonende Arbeitstechniken fester Bestandteil der Arbeitsabläufe werden, müssen entsprechende Folgemaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört in diesem Beispiel die Selbstüberprüfung der Mitarbeitenden, ob sie das Gelernte auch anwenden. Gegebenfalls müssen die Gründe ermittelt werden, warum dies nicht der Fall ist, zum Beispiel in einem zusätzlichen Workshop. Dies wird flankiert durch die weitere Thematisierung in Teamsitzungen, Mitarbeiter/innen-Gesprächen und auch auf der Pflegevisite. Die sorgfältige Einbeziehung der Nachhaltigkeitskriterien in Planung ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil diese ebenfalls einen Aufwand bedeuten: Wenn rückenschonende Arbeitstechniken auf der Pflegevisite thematisiert werden sollen, dann muss dies auch im entsprechenden Protokollblatt geändert werden. Wenn eine Selbstbewertung der Mitarbeiter/innen erfolgen soll, muss diese von der Steuerungsgruppe geplant und (auch wiederholt) angeleitet werden. 13

14 Handlungsschritte Es muss Klarheit darüber bestehen, wie arbeitsintensiv die angestrebten Ziele und Maßnahmen tatsächlich sind, damit eine realistische Zeitplanung möglich ist. Genauso wichtig ist es, klare Verantwortliche für die einzelnen Teilziele zu benennen. Um die Verfolgung der gesetzten Jahresziele auszuarbeiten, sollte ein betrieblicher Jahresplan erstellt werden, in dem alle erforderlichen Termine für die Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Überarbeitung der einzelnen Maßnahmen zusammen mit den jeweiligen Verantwortlichen detailliert eingetragen werden können. Eine Vorlage für einen betrieblichen Jahresplan finden Sie im Instrumententeil auf Seite 38. Zusammenfassung Kurz und prägnant lässt sich eine erfolgreiche Zielformulierung mit der SMART-Formel beschreiben das heißt die Ziele sind: S - spezifisch M - messbar A - akzeptiert R - realistisch T - terminiert Ein Merkblatt zu smarten Zielen finden Sie auf Seite 54. Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) Die Formulierung und Umsetzung von Jahreszielen kann nur als erster Schritt in einen systematischen AGS verstanden werden. Am Ende des Jahres müssen Steuerungsgruppe und Geschäftsführung gemeinsam eine Selbstbewertung vornehmen: Welche Ziele sind erreicht worden? Wenn nicht vollständig, dann in welchem Umfang? Gibt es trotz Zielerreichung noch Handlungsbedarf in diesem Bereich? Sollen Ziele als Mehrjahresziele weitergeführt werden? Im Hinblick auf die Beteiligungsorientierung ist es zu empfehlen, die Mitarbeiter/innen zu ihrem Blick auf den Erfolg einzelner Ziele zu befragen. Auf Grundlage dieser Fakten und der erneuten Vorlage der Ist-Analyse sollte die Planung des nächsten Jahresziels sowie seiner Unterziele in Angriff genommen werden. Es die dauerhafte Aufgabe der Steuerungsgruppe, diesen Verbesserungsprozess jährlich wieder in Angriff zu nehmen und sicherzustellen. Schritt 4 Die Einbindung der Mitarbeiter/innen Die Verfolgung eines mitarbeiter/innenorientierten Ansatzes im AGS erfordert, dass auch die Mitarbeitenden, die nicht in der Steuerungsgruppe eingebunden sind, das Projekt mittragen. Schließlich soll Arbeits- und Gesundheitsschutz alle Bereiche des Arbeitshandelns einschließen die konkrete Pflegetätigkeit, die Fallbesprechung, die Teamsitzung, die Dienstplanung, das Mitarbeiter/innen-Gespräch und vieles mehr. Die Mitarbeitenden sollen AGS als Bestandteil ihres ganz normalen Arbeitsalltags begreifen lernen. Eine solche Umstellung geht natürlich nicht von heute auf morgen vor sich. Um so wichtiger ist es, dass alle Mitarbeitenden von Anfang an mit dabei sind. Deswegen empfiehlt es sich, im ersten Schritt alle Mitarbeitenden über die Teilnahme des Betriebs am Projekt zu informieren. Das könnte z.b. im Rahmen einer großen Teamsitzung oder einer Betriebsversammlung geschehen. Dieser Termin sollte von der Steuerungsgruppe gemeinsam vorbereitet werden. Er bietet auch die Gelegenheit, sich als Gruppe sowie die geplanten Aktivitäten vorzustellen. 14

15 Handlungsschritte Im Instrumententeil finden Sie auf Seite 51 eine Vorlage für eine Einladung zu dieser ersten Informationsveranstaltung, die Sie an die Mitarbeitenden verteilen können. Um einen guten Einstieg in die Arbeit mit den Mitarbeitenden zu finden, empfehlen wir, die Aktion Stopp Arbeitsgewohnheiten ändern! ebenfalls vorzustellen. Es geht darum, die Mitarbeitenden für den Schutz ihrer Gesundheit zu sensibilisieren und diesen in allen Arbeitsprozessen mitzudenken. Dafür bietet die Aktion Stopp Arbeitsgewohnheiten ändern einen Ausgangspunkt. Unter dem Motto 10 Minuten über n Tag werden Ankerpunkte für die tägliche Befassung mit AGS im Arbeitsalltag geschaffen. Im Laufe der Arbeit am Projekt kann an diese 10 Minuten immer wieder angeknüpft werden, wenn es zum Beispiel darum geht, Maßnahmen aus den moderierten Gefährdungsbeurteilungen umzusetzen oder neue gelernte Arbeitstechniken aus ergonomischen Schulungen in den Arbeitsalltag zu integrieren. Genauere Informationen für die Durchführung der Aktion Stopp Arbeitsgewohnheiten ändern lesen Sie ab Seite 52. Dort finden Sie auch Sie auch eine Vorlage für Poster oder Handzettel. Die BGW hat eine Broschüre mit dem Titel Gesund pflegen Gesund bleiben heraus gegeben, die wichtige Themen des Gesundheitsschutzes für die Mitarbeitenden erläutert. Download oder Bestellung unter Wir empfehlen dazu auch die Broschüre Gesund arbeiten ein Wegweiser für Gesundheit im Betrieb der Initiative Gesundheit & Arbeit (iga). Dieser erklärt die AGS- Gesetzgebung leicht verständlich aus der Sicht der Arbeitnehmer/innen. Der Wegweiser wird auch in türkischer und englischer Sprache angeboten. Download oder Bestellung unter Was ist zu tun? Bereiten Sie auf einem Treffen der Steuerungsgruppe eine entsprechende Veranstaltung (Teamsitzung, Betriebsversammlung u.ä.) vor. Laden Sie die Mitarbeitenden zur Betriebsversammlung / Teamsitzung ein und informieren Sie eventuell zusätzlich über Poster. Legen Sie fest, welche Person welche Teile der Veranstaltung übernimmt: Wer sagt was? Wer kümmert sich um Materialien, Kopien, Poster oder Beamer? Planen Sie die Sitzung inhaltlich: Überlegen Sie gemeinsam, was den Mitarbeitenden vermittelt werden soll: Wer ist in der Gruppe aktiv? Was hat die Gruppe sich vorgenommen für die nächste Zeit (Jahresziele, Durchführung von mitarbeiterorientierten Gefährdungsbeurteilungen)? In welchen Bereich sollen die ersten Schritte gemacht werden? Wie wird dies die Mitarbeiter/innen betreffen? Stellen Sie die Aktion Stopp Arbeitsgewohnheiten ändern! vor, und überlegen Sie gemeinsam, wie sich die MA bei der Entwicklung von Maßnahmen und der Umsetzung der Jahresziele einbringen können. Vielleicht können Sie diese Frage auch gleich in der Sitzung an die Mitarbeitenden weitergeben? 15

16 Handlungsschritte Schritt 5 Der Einstieg in die Umsetzung Auch wenn die Umgestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nun vielleicht wie ein riesiges Projekt erscheint, lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern fangen Sie einfach an, indem Sie die hier beschrieben Schritte Stück für Stück in Angriff nehmen. Zur Überprüfung, ob alle wichtigen Voraussetzungen für den Beginn einer Verbesserung des AGS im Betrieb geschaffen sind, finden Sie im Instrumententeil auf Seite 34 die Checkliste Projektsteuerung. Damit können Sie selbst überprüfen, ob die Schritte 1-3 vollständig auf den Weg gebracht wurden. Wenn Sie unsicher sind, was in die Unternehmensverantwortung fällt, ob Sie aktuell die rechtlichen Vorgaben erfüllen, wenn Sie mehr Know-How für sich und Ihre Mitstreiter/innen benötigen holen Sie sich Unterstützung von außen! Wir weisen in den Informationsteilen immer wieder darauf hin, wo Sie zu den jeweiligen Themen weitere Information und Beratung finden können nutzen Sie diese Angebote! Im Informationsteil finden Sie auf Seite 31 noch einmal eine komplette Liste aller Kontaktadressen für Beratung, Unterstützung und Weiterbildung. 16

17 Teil II Wichtige Informationen 17

18 Wichtige Informationen Teil II Wichtige Informationen Argumente für die Einführung eines systematischen AGS Diese Argumente sind als Zusatzinformationen für den Einstieg in die Verbesserung des AGS gedacht sie beziehen sich auf den ersten Teil ab Seite 6. Dies sind die bekannten Einwände gegen die Verbesserung des AGS: Eine Neuausrichtung des innerbetrieblichen AGS kostet Zusatzaufwand, Zeit und Kosten, ist nur noch mehr Bürokratie und bietet keinerlei Vorteile für das Unternehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ohnehin schon zu viel Stress. Gegen diese Ansicht sprechen die folgenden Argumente: Argument 1: Relevante Wandlungen in den Pflegeberufen nicht verschlafen Der Pflegebereich ist wie die gesamte Arbeitswelt von durchgreifenden Wandlungen geprägt. Diese lassen sich wie folgt skizzieren: Arbeitsaufgabe, Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen Die Arbeitsaufgaben werden im Pflegebereich komplexer und belastungsintensiver. Die Pflegebedürftigen werden zunehmend älter, haben spezifische, z.t. neuartige Krankheitsbilder (Stichwort Demenz). Zugleich werden viele Innovationen in der Medikation erarbeitet und im Pflegebereich umgesetzt. Das Arbeitsumfeld ist im Kontrast hierzu vielfach gekennzeichnet durch erhöhten Zeit- und Verantwortungsdruck im Umgang mit den Pflegeaufgaben. Die Arbeitsbedingungen sind sowohl durch Personalnot wie häufig belastende Arbeitszeiten bestimmt. Die Erhöhung der Präventionskompetenz der Mitarbeiter/innen und der Führungskräfte in diesem Spektrum mindert die Belastungen, die sich vor allem in psychischen Fehlbelastungen und leistungsminderndem Stress auswirken. Zunehmender Fachkräftemangel sowie demografischer Wandel Deutschland steht vor einer relativen Alterung der Gesellschaft, d.h. der Bedarf an gesunden und motivierten Pflegekräften nimmt zu. Zugleich altern relativ auch die Pflegekräfte. Eine Abnahme von qualifizierten Pflegekräften wird vorrausgesagt. Diese Phänomene verlangen eine aktive Gesunderhaltung der Beschäftigten sowie die Wieder-Integration von ausgeschiedenen Pflegerinnen und Pflegern. Die Zeit, die sich hier und jetzt dafür genommen wird, wird sich als Betriebsvorteil auswirken! Argument 2: Arbeitsbedingte psychische Belastungen und krankheitsbedingte Fehlzeiten stehen in einem engen Zusammenhang Arbeitsbedingte psychische Belastungen, Stress und mentale Überforderungen Die Pflegetätigkeit bezieht sich auf Pflegebedürftige mit unterschiedlichsten Krankheitsbildern und unterschiedlichen Wahrnehmungen von Krankheit, Alter und Gebrechlichkeit. Deren Wahrnehmung und positive Berücksichtigung kennzeichnen gute Pflegebeziehungen (Beer, Hammer, Kuhr 2008). Doch gerade deswegen birgt der pflegerische Beruf die Gefahr der Überlastung. Zu der Anforderung, eine soziale Beziehung zu einem pflegebedürftigen, vielleicht sogar sterbenden Menschen aufzubauen, treten andere Faktoren: Der Zeit- und Kos- 18

19 Wichtige Informationen tendruck in der Pflege ist in den letzten Jahren, zum Teil bei gleichzeitigem Personalabbau, gestiegen. Gleichzeitig haben sich auch die Anforderungen an die Qualität der Pflege und die Dokumentation erhöht. Diese Anforderungen können zu widersprüchlichen Handlungsanforderungen und im schlimmsten Fall zu psychischen Überlastungen führen. Psychische Fehlbelastungen können auch Folge von anderen Krankheitsbildern sein, gerade in der Pflege stellt sich oft ein Teufelskreis ein: Wenn Mitarbeiter/innen krankheitsbedingt ausfallen, müssen die Kolleginnen und Kollegen einspringen und Mehrarbeit leisten, welche wiederum oft zu weiteren Krankheitsfällen führt, die wieder von anderen Mitarbeiter/innen aufgefangen werden müssen usw... Stress für alle ist vorprogrammiert. Die Auswirkungen dieser zusätzlichen Belastung können bis in das Familienleben der MA hineinwirken. Umgekehrt gibt es einen nicht zu unterschätzenden Zusammenhang zwischen arbeitsbedingten psychischen Fehlbelastungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen. Es ist möglich, dass übermäßiger Stress und psychisches Unwohlsein sich auch körperlich äußert, in Form von z.b. unspezifischen Rückenschmerzen, deren Ursachen nicht erkannt werden. Dies bedeutet, dass psychische Fehlbelastungfaktoren in die Gefährdungsbeurteilungen systematisch einbezogen werden müssen. Hier sind auch die im Unternehmen vorgefundenen Arbeitszeiten und -abläufe auf Verbesserungsmöglichkeiten zu überprüfen. Für den Pflegebereich stellt dies die Chance dar, ein wesentliches Belastungsspektrum im Sinne einer guten Pflege und Pflegebeziehung anzupacken und und negative Auswirkungen zu verringern. Argument 3: Rechtssicherheit, wirtschaftliche Vorteile, gesunde und motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen... Rechtssicherheit Die rechtlichen Aspekte betreffen: Einhaltung aller rechtlichen Verpflichtungen (Vorgaben der Überwachungsbehörden, Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrstoff- und Biostoffverordnung etc.) Einhaltung aller rechtlichen Verpflichtungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation Klärung der Zuständigkeiten gemäß der rechtlichen Anforderungen und damit die Schaffung einer gerichtsfesten Organisation.... wirtschaftliche Vorteile Zunehmend relevant wird auch die wirtschaftliche Bedeutung des AGS im Pflegebereich. Die Stärkung sicheren Arbeitshandelns und sicherer Arbeitssysteme im Pflegebereich minimiert Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten durch Krankheit, also unmittelbar Kosten. Die systematische Wahrnehmung des AGS führt zu einer Neu-Prüfung der Arbeitsorganisation im Hinblick eines diversity-orientierten und altersgerechten Aufgabenzuschnitts. Damit können die Pflegeunternehmen die Fluktuation von Arbeitskräften vermindern und erhöhen die Attraktivität für Wiedereinsteiger/innen. Gerade die Verringerung von psychischen Fehlbelastungen fördert die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter/innen. Die schlägt sich in der Verbesserung der Pflegequalität nieder und trägt so dazu bei, die Leistung und Wirtschaftlichkeit der Pflegeunternehmen zu steigern. 19

20 Wichtige Informationen... gesunde und motivierte Mitarbeiter/innen Gute Pflege und die Erarbeitung guter Pflegebeziehungen funktioniert dauerhaft nur mit gesunden und motivierten Mitarbeitenden. Die Ausrichtung der Pflegeorganisationen auf AGS stärkt die Humanressourcen, es wird das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter/innen vorausschauend geschützt (Vermeidung von Unfällen und krankheitsbedingten Fehlzeiten); wird zu guter Pflegequalität durch erhöhte Arbeitszufriedenheit motiviert; wird sowohl das innerbetriebliche Organisationsklima verbessert wie die Lebensqualität der Pflegebedürftigen und damit das Image der Pflegeeinrichtungen insgesamt erhöht. Hintergrundinformationen zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) Diese Information vertieft die Beschreibung der Projektidee auf Seite 7 der Handlungshilfe. Weitere Informationen finden Sie auch unter Die Leitidee der Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) soll auf der institutionellen Ebene für große Veränderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) in Deutschland sorgen. Erstmalig wird ein einheitliches Handeln der drei Säulen des deutschen Arbeitsschutzsystems Bund, Länder, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Angriff genommen. Alle diese Instanzen und Träger verständigen sich erstmalig auf gemeinsame Ziele, sie kooperieren nach gemeinsamen Grundsätzen und und entwickeln dafür neue Programme. Die GDA wurde vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, den Ländern und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet und 2008 verabschiedet. Mit der GDA werden europäische und internationale Vorgaben umgesetzt. In diesen Vorgaben wurden die europäischen Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, nationale Arbeitsschutzstrategien zu entwickeln. Diese sollten neben der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen die Verminderung und Vermeidung von Gefahren, Gefährdungen und Belastungen in der Arbeit ebenso fokussieren wie die Schaffung alters- und alternsgerechter Arbeitsplätze. Für den Zeitraum von 2008 bis 2012 wurden die folgenden drei Arbeitsschutzziele vereinbart: Senkung der Arbeitsunfälle (AU) Verringerung von Häufigkeit und Schwere der Muskel Skelett Belastungen und -Erkrankungen (MSE) Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen (HAUT) unter Einbeziehung der Verringerung von psychischen Fehlbelastungen. Gleichzeitig soll die systematische Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen gefördert werden. Systematischer Arbeitsschutz und Stärkung der Präventionskompetenz und Präventionskultur auf allen Ebenen Rechtliche Vorgaben und ihre Einhaltung sollen neu geordnet und konkretisiert werden, der Stand der Wissenschaft (auch der Arbeitsmedizin, Arbeitswissenschaft und Arbeitspsychologie) soll darin einfließen. Die Kooperation zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung, den Berufsgenossenschaften und der staatlicher Aufsicht soll verbessert werden. 20

21 Wichtige Informationen Technische Sicherheit und menschengerechte Gestaltung der Arbeit (Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung) sollen präventiv auf die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Wandlungen in der Arbeitswelt bezogen werden. Die Präventionskompetenz der Mitarbeitenden soll auf allen Ebenen gefördert werden. Dies ist nur möglich, wenn die Unternehmen eine entsprechende Präventionskultur aufbauen, um von dem Expertenwissen ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu profitieren. Die Gefährdungsbeurteilungen (GB) sollen verstärkt für die Einbindung der Mitarbeiter/ innen genutzt und ein einheitliches Vorgehen bei der GB erarbeitet werden. Ihre Verzahnung mit Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrollen soll verbessert werden und so einen Wissenszuwachs im Betrieb und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hervorbringen. Damit sind die Gefährdungsbeurteilungen ein Schlüsselinstrument für die Verbesserung der Präventionskompetenz und Präventionskultur. Die Konzentrierung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie auf die oben genannten drei GDA Ziele sollte nicht als Einengung verstanden werden: Wie die Gesamtstrategie sind sie insgesamt nur zu erreichen, wenn der Arbeitsschutz systematisch wahrgenommen und umgesetzt wird - und sich präventiv versteht. Besonders der Pflegesektor wird von der GDA als zukunftsträchtiger aber auch defizitärer Sektor hervorgehoben (hohe Fluktuations- und Krankheitskosten, Auswirkungen des demografischen Wandels, zukünftiger Fachkräftemangel). Er soll deswegen besonders unterstützt werden. Warum die Umsetzung der GDA für den Pflegebereich eine Chance ist Der Pflegebereich nimmt innerhalb der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie einen hohen Stellenwert ein. Dies sollte als Chance begriffen werden von den Pflegeleitungen, den Arbeitsschutzexperten und -expertinnen und natürlich vor allem von den in der Pflege tätigen Mitarbeiter/-innen, um deren Sicherheit und Gesundheit es geht. Viele Pflegeeinrichtungen stimmen zwar zu, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) ein wichtiger Auftrag ist, packen diesen jedoch nicht hinreichend systematisch und ganzheitlich an. Häufig wird im Pflegebereich unter großem Zeit- und Kostendruck gearbeitet, mit der Folge, dass der AGS selbst als mehr oder minder lästige gesetzliche Pflicht im Pflegealltag wahrgenommen wird. Der AGS wird als querstehend zu den Problemen der Pflegeleitungen und der Mitarbeiter/innen im Pflegebereich empfunden. Häufig wird der AGS als Aufgabe der entsprechenden Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. des Betriebsarztes / der arbeitsmedizinischen Betreuung verstanden. Damit werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Gestaltung ihres Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht aktiv einbezogen. Um diese passive Einstellung von Anfang an aufzubrechen, sollte zuallererst in den jeweiligen Pflegeunternehmen über Bedeutung und Nutzen der Umsetzung der speziellen auf die Pflege bezogenen Arbeitsschutzziele diskutiert werden. Die Sensibilisierung aller Beteiligten also Pflegeleitungen, Arbeitsschutzfachkräften und Mitarbeiter/innen für die Belange des AGS ist unabdingbar. Sensibilisieren bedeutet, allen Beteiligten bewusst zu machen, warum eine konsequente Berücksichtigung des AGS so wichtig ist und welche Vorteile für Betrieb und Mitarbeiter daraus erwachsen. 21

22 Wichtige Informationen Rechtliche Grundlagen Diese Zusammenstellung soll Ihnen helfen, einen Überblick über die rechtlichen Pflichten des Unternehmens zu gewinnen. Sie bezieht sich auf die Einleitung und Schritt 2 der Handlungsschritte. (Seite 10) Die rechtlichen Grundlagen für den AGS, z.b. das Arbeitsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz oder das Arbeitssicherheitsgesetz finden Sie im Netz unter www. juris.de. Die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat auf ihrer Website ( alle für Sie relevanten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum AGS bereitgestellt (z.b. BGV A1 - A7) sowie entsprechende Regelungen (BGR). Darüber hinaus finden Sie weitere wichtige Regelungen wie z.b. die Lastenhandhabungs- und die Gefahrstoffverordnung. Die BGW hat außerdem eine kurze Checkliste zur Unternehmensverantwortung entwickelt. Damit können Sie überprüfen, ob Sie bereits die rechtlichen Auflagen erfüllen. (BGW- Standortbestimmung Arbeitsschutz ) links/news/cl-arbeitsschutz-standortbestimmung,property=pdfdownload.pdf Ab einer bestimmten Betriebsgröße (50 MA) ist gesetzlich die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin / einen Betriebsarzt vorgeschrieben. Nutzen Sie diese als Dienstleister, die Sie bei der Ausgestaltung ihrer AGS-Pläne unterstützen. Im Internet finden Sie Kontaktadressen und weitere Informationen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf den Verbandsseiten beider Berufsgruppen: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure: Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte: Welches Betreuungsmodell für Sie in Frage kommt, erfahren Sie bei der BGW oder in der Verordnung BGV A2 (auch unter abzurufen) Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie bereits alle Bestimmungen erfüllen (können), holen Sie sich externe Unterstützung! Sowohl die BGW als auch die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen bieten Beratungen an. Die BGW unterhält darüber hinaus ein umfangreiches Fortbildungsprogramm mit größtenteils kostenlosen Seminaren. Ziele von Arbeits- und Gesundheitsschutz Das Arbeitsschutzgesetz will die Betriebe zu einer systematischen und konsequenten Prävention motivieren. Im Sinne eines modernen Arbeitsschutzbegriffes ist Prävention ganzheitlich zu verstehen. Es sollen nicht nur Unfälle und Krankheiten verhindert, sondern zudem die Arbeitsbedingungen positiv, gesundheits- und persönlichkeitsförderlich gestaltet werden. Arbeitsschutz soll sich den betrieblichen Bedingungen und dem schnellen Wandel der Arbeitswelt anpassen und nicht umgekehrt (prozessorientierter Arbeitsschutz). Dynamik und Flexibilität sind deshalb wesentliche Anliegen des Arbeitsschutzgesetzes. Ziel ist eine neue Qualität der Arbeit. 22

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