Dipl.Kfm. Chr. Heigl-Eberl Info-Material BWL2010/2011 FK04 S Wirtschaftswissenschaften: Volkswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre

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1 Dipl.Kfm. Chr. Heigl-Eberl Info-Material BWL2010/2011 FK04 S.1 Ergänzende Informationen zum Begleitmaterial BWL 1 FKO4 Hochschule München 1. Überblick und Grundlagen 1.1. Wirtschaftswissenschaften: Volkswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre Ergebnis einer Internetrecherche:» Wirtschaftliche Knappheit Betriebswirtschaftlich gesehen besteht Knappheit darin, dass ein Engpass besteht. Engpässe werden ihrerseits betriebswirtschaftlich dadurch bestimmt, dass weniger von einem Gut vorhanden ist, als nachgefragt wird. Dies wird als Nachfrageüberhang bezeichnet. Volkswirtschaftlich ist ein Gut genau dann knapp, wenn bei freier Verfügbarkeit mehr konsumiert werden würde als zu den jetzigen Umständen. So gesehen ist Knappheit als Ursache des Wirtschaftens zu betrachten. Ohne Knappheitsverhältnisse, wäre eine arbeitsteilige Volkswirtschaft nicht erforderlich. Also: Wirtschaftler beschäftigen sich mit dem Austauschverhältnis knapper Güter, die am Markt durch Angebot- und Nachfrageverhältnisse preislich bewertet werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Knappheit sowohl bei der Betrachtung vorhandener Produktionsressourcen auftreten kann, als auch bei der anschließenden Aufteilung bereits produzierter Güter. Bei der Entscheidungsfindung werden Knappheiten anhand von relativen Deckungsspannen ermittelt. Und zwar wird durch die Division Deckungsspanne / Produktionskoeffizient errechnet, wieviel ein Produkt zur Berechnung des Deckungsbeitrags beiträgt. Um mit geistigen Produkten Handel treiben zu können, müssen diese durch gesetzliche Regelungen künstlich verknappt, ihre Vervielfältigung unterbunden werden. Freie Software hingegen lässt sich mit sehr geringem Aufwand vermehren. Daher besteht an ihr gewöhnlich kein großer Nachfrageüberhang, wodurch CDs mit solcher im Allgemeinen sehr preisgünstig, wenn nicht gar zum Selbstkostenpreis erhältlich sind.

2 Dipl.Kfm. Chr. Heigl-Eberl Info-Material BWL2010/2011 FK04 S.2 VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (VWL) "Beispiel" aus der SF-Literatur: Inflation: Bezeichnung für das Phänomen steigender Preise mit der Folge sinkenden Geldwerts. Gemessen wird sie im Allgemeinen an Veränderungen des Lebenshaltungspreisindex. Rittershofer,Wirtschaftslexikon, 2. Auflage SZ v : "Die Lebenshaltungskosten hatten im Euroraum im November 2,2 % über dem Vorjahresstand gelegen und sollten nach den Vorstellungen der EZB mittelfristig unter zwei Prozent liegen. Aufschläge beim Öl, bei Lebensmitteln und Dienstleistungen hätten die Preise höher getrieben als erwünscht. Auch in den kommenden Monaten müsse mit einer Inflationsrate von mehr als 2 % gerechnet werden, weil Steuern und Abgaben steigen, sagte EZB-Präsident Duisenberg. Erst auf mittlere Sicht werde der Druck auf die Preise nachlassen,..." Eine Inflation entsteht aus einem Überhang an Geld gegenüber dem Angebot an Gütern innerhalb einer Volkswirtschaft. Gefährlich wird die Inflation besonders dann, wenn die Preissteigerungsrate so hoch ist, dass in größerem Umfang Käufe vorgezogen werden, weil man nicht die hohen Preise der Zukunft zahlen möchte; dann verstärkt sich die Inflation selbst (u.a. Flucht in Sachwerte). Plutte, Grundbegriffe Wirtschaft, 1998 Deflation: Bezeichnung für eine wirtschaftliche Situation, in der das gesamtwirtschaftliche Angebot größer ist als die gesamte Nachfrage. Die größte Deflation war während der Weltwirtschaftskrise 1929/30. Rittershofer, Wirtschaftslexikon, 2. Auflage 2002 In der Deflation schrumpft in der Volkswirtschaft die zur Verfügung stehende Geldmenge, verglichen mit der angebotenen Gütermenge, dadurch gehen die Preise zurück. Gefährlich wird dies dann, wenn der Preisrückgang so groß ist, dass Käufe zurückgehalten werden, weil ein weiterer Verfall der Preise erwartet wird. Dadurch sinkt die Nachfrage weiter und es kommt zu einem Beschäftigungsrückgang mit entsprechender Arbeitslosigkeit. Plutte, Grundbegriffe Wirtschaft, Eine Deflation tritt meist zusammen mit einer wirtschaftlichen Depression auf und verlangt somit grundsätzlich wirtschaftspolitische Gegenmaßnahmen, d.h. Maßnahmen zur Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Deflationäre Tendenzen sind viel seltener als inflationäre Tendenzen. Duden, Das Lexikon der Wirtschaft, 2001 SZ v : Wirtschaftsforscher warnen vor einer Deflation Institute schrauben ihre Wachstumsprognosen herunter und mahnen durchgreifende Reformen an / Privater Konsum enttäuscht

3 Dipl.Kfm. Chr. Heigl-Eberl Info-Material BWL2010/2011 FK04 S.3 Gliederung der Einzelwirtschaften Wöhe, 2002, S.16

4 Dipl.Kfm. Chr. Heigl-Eberl Info-Material BWL2010/2011 FK04 S EINKOMMENSTEUER (EStG, EStDV, EStR. LStV, LStR) weitere wichtige Änderungen u.a steuerliche Freistellung des Existenzminimums DM / für Ledige/Verheiratete + Z Lohnsteuerzusatztabelle gemilderte LSt.! Neuordnung der Zinsbesteuerung: "Zinsabschlagssteuer" - lediglich Vorauszahlung auf die ohnehin geschuldete Einkommensteuer, Sparerfreibetrag verzehnfacht (DM P.100), "Freistellungsauftrag (Standortsicherungsgesetz) der Grenzsteuersatz bei der ESt. für Unternehmenserträge, die mit Gewerbesteuer belastet sind, wird auf 47 % begrenzt. Seit Solidaritätszuschlag 7,5 % auf die Steuerschuld von Einkommen- und Körperschaftsteuer unbefristet (jedoch Freigrenzen und Überleitungsbereiche) Jahressteuergesetz 1996: Grundfreibetrag DM / für Ledige/Verheiratete. Neuer Tarifverlauf bis zum Knickpunkt DM : die lineare Steuerprogression beginnt mit dem Steuersatz von 25,9 %. Dieses gilt auch für : Grundfreibetrag DM /24.731; Senkung des Solidaritätszuschlags auf 5,5 % 1999: am beschloss der Bundestag den "Einstieg in die Steuerreform": Grundfreibetrag DM /26.134, der untere Einkommensteuersatz wird von 25,9 % auf 23,9 % gesenkt - der Höchststeuersatz f. gewerbliche Einkünfte auf 45 %. U.a. wird die Spekulationsfrist f. d. steuerfreien Weiterverkauf v. Wertpapieren verdoppelt auf 1 Jahr. von nicht eigengenutzten Grundstücken von 2 auf 10 Jahre verlängert - Private Veräußerungsgeschäfte (Anlage KSO). 2000: Erhöhung Grundfreibetrag auf DM , Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 22,9 % und des Spitzensteuersatzes auf 51 % (ab rd DM) sowie des Höchststeuersatzes für gewerbliche Einkünfte auf 43 %. Übungsleiterpauschale von DM auf DM erhöht. Halbierung des Sparer- Freibetrags! Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC s und Telekommunikationsleistungen ( 3 Nr. 45 EStG) 2004 umsatzsteuerpflichtig? 2001: Grundfreibetrag DM , Eingangssteuersatz 19,9 %, Höchststeuersatz 48,5 % beginnend bei DM. Einführung der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale (1-10 km 0,70 DM/km, ab 10 km 0/80 DM/km) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Pauschale Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer. 2002: Grundfreibetrag 7.235, Anhebung Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.044, Halbeinkünfteverfahren, Ausweitung der 54-DM-Stufen des Einkommensteuertarifs auf 36- -Stufen (Wegfall ab ?). 2004: Drucksache 15/2261 vom : Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Haushaltsbegleitsgesetz 2004 (HBeglG 2004) Grundfreibetrag 7 664, der Eingangssteuersatz sinkt von 19,9 % auf 16 %, der Spitzensteuersatz (Höchststeuersatz) von 48,5 % auf 45 % ab Entlastungen durch die Steuerreform 2004 werden durch Kürzungen von Subventionen teilweise wieder aufgezehrt. Die Umsetzung der Streichliste Koch-Steinbrück (12 % Subventionsabbau) führt zu einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer, u.a.: Die Entfernungspauschale sinkt von 36/40 Cent auf einheitlich 30 Cent für jeden km bis zur Arbeitsstätte. Die Zuschüsse, die ein Arbeitgeber für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zahlt, gelten künftig in voller Höhe als normales Gehalt. Der als Werbungskosten ansetzbare Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von auf 920 abgesenkt. Der Sparer-Freibetrag sinkt um 12 % von Euro auf Euro. ( + 51 Pauschbetrag) 2005: Eingangssteuersatz sinkt auf 15 %, Spitzensteuersatz 42 % ab Einkommensteuertarif 2005 (Auszug aus dem Gesetz): Grundtabelle (1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis Euro (Grundfreibetrag): 0; 2. von Euro bis Euro: (883,74 y ) y; 3. von Euro bis Euro: (228,74 z ) z + 989; 4. von Euro an: 0,42 x "y" ist ein Zehntausendstel des Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. "z" ist ein Zehntausendstel des Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. "x" ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden. ab : 4. von Euro : 0,42 x von : 0,45 x EStG

5 Dipl.Kfm. Chr. Heigl-Eberl Info-Material BWL2010/2011 FK04 S : u.a. Haushaltsnahe Dienstleistungen werden erweitert auf Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen absetzbar sind jedoch nur Arbeitskosten (kein Material) mit 20 % oder maximal 600. (Hinweis: Berechnen Sie bitte Ihre Steuerersparnis) Die Pauschalabgabe für geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich ist am von 25 % auf 30 % gestiegen (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer) 2007: u.a. die Pendlerpauschale von 30 Cent für jeden Kilometer und Arbeitstag wird nur noch beginnend ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt. ( Bundesfinanzhof Bundesverfassungsgericht Entscheidung? 2009) Sparerfreibetrag wird nahezu halbiert auf 750 (Verheiratete 1500 ), Werbungskostenpauschale 51 (102 ) bleibt erhalten, darüber hinaus sind 30 % Zinsabschlagssteuer fällig. Reichensteuer: Steuerpflichtige, deren zu versteuerndes Einkommen mindestens für Ledige/ Verheiratet beträgt, müssen einen um 3 % erhöhten Spitzensteuersatz von 45 % zahlen. Davon ausgenommen sind alle Gewinneinkünfte (Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- u. Forstwirtschaft). Diese Ausnahmeregelung gilt nur für 2007, da 2008 die geplante Unternehmensteuerreform in Kraft treten soll. 2008: Reichensteuer wird erweitert auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkommensteuer (Grundtabelle) zu versteuerndes Einkommen ESt ESt ESt ESt.2000 ESt.2001 ESt.2002/2003 ESt ESt.ab DM 574 DM 0 DM 0 DM 0 DM 0 DM DM DM 836 DM 0 DM 0 DM 0 DM DM DM DM 477 DM 352 DM 191 DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM Spitzensteuersatz: 56% 53% 53% 51% 48,5% 45% 42% ab: DM DM DM DM 52152

6 Dipl.Kfm. Chr. Heigl-Eberl Info-Material BWL2010/2011 FK04 S.6 Einkommensteuererklärung Formulare bestehen aus Mantelbogen sowie Anlagen (Ausfüllen erforderlich je nach Einkunftsarten) Möglichkeit zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung (ELSTER) Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt? EStG 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen 7 Einkunftsarten u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Anlage N hier können Werbungskosten berücksichtigt werden z.b. : Fahrtkosten Wohnung Arbeitsstätte Arbeitsmittel (PC/Notebook, Büromaterial, Arbeitskleidung etc.) Kosten für Weiterbildung (1) + (2) Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten Summe der Einkünfte - Altersentlastungsbetrag : (3) Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen : (4) Einkommen - Kinderfreibetrag : (5) zu versteuerndes Einkommen

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