Jürgen Faik/Tim Köhler-Rama. Zur Frage der Rentenanpassung: Probleme und Lösungsansätze

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1 Jürgen Faik/Tim Köhler-ama ur Frage der enenanpassung: Probleme und ösungsansäze FaMa-Diskussionspapier 3/2009 FaMa Neue Frankfurer Sozialforschung Nikolaussraße 0 D Frankfur/Main Okober 2009

2 2 Herausgeber und Verlag: FaMa Neue Frankfurer Sozialforschung Nikolaussraße Frankfur am Main Tel.: 069/ Fax: 069/ info@fama-nfs.de hp:// ISSN

3 3 usammenfassung* Mi der enenreform 200 wurde das iel der ebenssandardsicherung der bundesdeuschen gesezlichen enenversicherung (GV) aufgegeben zu Gunsen der ielsezung der Sicherung des ebenssandards im Aler aus drei Säulen. Im iche dieses grundlegend veränderen Sicherungsziels muss die Frage der enenanpassungssysemaik neu diskuier werden. In dem vorliegenden Diskussionspapier wird für eine vereinfache Anpassungsformel mi inegrierem Sicherungsziel plädier. Sie orienier sich sowohl an den Bruoarbeiseinkommen als auch an dem Verhälnis von ennern und Versicheren. Die komplexen Paramerisierungen der akuellen Anpassungsformel wie der kaum nachvollziehbare Fakor sowie der fikive und inhallich nich zu rechferigende Alersvorsorgeaneil sollen aus der Formel eliminier werden. Summary* Due o he pensions reform of 200 he arge of securing he living sandard in he conex of he German Pension Sysem (GV) was cancelled, and here has been a change owards he arge of securing he living sandard in he ageing period on he basis of hree pillars. Concerning o his fundamenally changed arge he principles of pension adjusmens should be discussed again. In his discussion paper we argue for a more simple adjusmen formula wih an inegraed arge of social securiy. I is geared as well o gross wages as o he relaion beween he number of pensioners and he number of insured persons. The complicaed parameers of he curren adjusmen formula like he hardly raceable facor and he no vindicaory share of reiremen provision due o privae paymens should be eliminaed. * Dr. Tim Köhler-ama und Dr. Jürgen Faik sind Miarbeier der Deuschen enenversicherung Bund im Forschungsnezwerk Alerssicherung. Das vorliegende Diskussionspapier spiegel ausschließlich ihre persönlichen Ansichen wider. Auoren-Konak: dr.im.koehler-rama@drv-bund.de, faik@fama-nfs.de.

4 4 Inhal. Einleiung 5 2. ur enenanpassungspraxis in Deuschland und Europa 7 2. Bisherige enenanpassungen in Deuschland enenanpassungsverfahren in Europa 8 3. ur sozialpoliischen Dimension der enenanpassung 0 3. ieldimensionen der enenanpassung ur ielsezung der ebenssandardsicherung 3.3 Vereilungswirkungen der bundesdeuschen enenanpassungen 3 4. ur Problemaik der akuellen enenanpassungen in Deuschland 5 5. Alernaiven zur akuellen enenanpassung in Deuschland 6 5. Inflaionsanpassung Die Idee des demografischen Fakors Dynamisch-degressive enenanpassung 9 6. Ein neuer Ansaz: Inegriere Bruolohnanpassung 2 6. Komponenen einer ransparenen enenanpassungsformel Operaionalisierung der inegrieren Bruolohnanpassung Anwendung der inegrieren Bruolohnanpassung Sensiiviäsanalysen Schlussberachung 32 Anhang 33 ieraurverzeichnis 34

5 5. Einleiung Kaum eine sozialpoliische Maßnahme wird so inensiv in der bundesdeuschen Öffenlichkei diskuier wie die Erhöhung der enen zum. Juli eines Jahres. Die enenanpassung is ein Poliikum ersen anges, nich nur weil sie über die Teilnahme der rd. 20 Millionen enner an der wirschaflichen Enwicklung enscheide, sondern weil sie hinweis auf das Vereilungsproblem zwischen ennern und Beiragszahlern, das immer neu zu lösen is. Die Poliik u sich möglicherweise auch deshalb schwer mi der gesezlichen egelung der enenanpassung, weil hier asächlich zur Verwirklichung eines sozialpoliischen iels ein akives Handeln des Gesezgebers erforderlich is. 2 So kann es eigenlich nich verwundern, dass die jährliche Anpassung der enen in der Vergangenhei häufig nich regelgebunden, sondern in diskreionärer Weise erfolg is. Sei rd. zehn Jahren is eine regelgeleiee enenanpassung kaum noch erkennbar. Inzwischen vermag kaum noch jemand eine Sysemaik darin zu sehen und die durch die Anpassung ausgelösen Wirkungen zu erklären. Diese neue Unübersichlichkei in der enenpoliik korrespondier mi häufig wechselnden ielsezungen der jeweiligen Maßnahmen (siehe Übersich ). Die Folge is nich nur eine zunehmende Inransparenz der Wirkungen der jeweiligen Maßnahmen, sondern auch ein Verlus an Verrauen in die Alerssicherungspoliik. Die akuelle Diskussion über regelgebundene Korrekurmechanismen bezüglich der Wirkungen von Schuzklauseln 3 räg im Grunde genommen nichs zur ösung des Vereilungsproblems bei, sondern verseck dieses immer weier hiner echnischen Wirkmechanismen. Dami gerä die eigenliche Aufgabe der enenanpassungsformel zunehmend aus dem Blickfeld: Sie soll in verlässlicher Weise die as oder den Gewinn, die sich aus der Veränderung der elaion von enenempfängern zu Beiragszahlern ergeben, auf enner, Beiragszahler und Seuerzahler vereilen. 4 Dabei müssen drei Gesichspunke beache werden: Ersens der Umfang der Beeiligung der enner an dem Ansieg des ebenssandards der Akiven (sozialpoliische Dimension), zweiens die finanzielle Sabiliä der enenversicherung (fiskalische Dimension) und driens die Wirkungen der jährlichen enenanpassung auf die Preisenwicklung und die gesamwirschafliche Nachfrage (makroökonomische Dimension). Da der sozialpoliischen Dimension gerade uner dem Aspek der viel diskuieren Generaionengerechigkei eine zenrale olle zukomm, wird auf sie nachfolgend vergleichsweise brei eingegangen. Krupp 2003, S Schewe 972, S Vgl. Gasche Krupp 999, S. 476.

6 6 Übersich : ielsezungen der enenanpassungen in Deuschland sei 999 Gesezliche Grundlage Anpassungsechnik (Explizie) ielsezung enenreformgesez (G) 999 Neoanpassung mi Demografiefakor Der Demografiefakor soll nich angewende werden, wenn seine Anwendung zu einem Neo-Sandardrenenniveau Gesez zu Korrekuren in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeinehmerreche (999) Aussezen des Demografiefakors für die Jahre 999 und 2000 Haushalssanierungsgesez (2000) Inflaionsanpassung in den Jahren 2000 und Alersvermögensergänzungsgesez (200) weies Gesez zur Änderung des SGB VI und anderer Geseze (2004) V-Nachhaligkeisgesez (2005) Die Inflaionsanpassung wird aufgegeben. Ab 200 erfolg der Übergang auf die Bruoanpassung mi ieser-treppe. Aussezen der enenanpassung zum. Juli Ab 2005 riche sich die enenanpassung nach der Veränderung der versicherungspflichigen Engele, der Veränderung des Beiragssazes zur V und des Alersvorsorgebeirags (bis 20) sowie nach dem Verhälnis von Äquivalenzrennern und Äquivalenzbeiragszahlern (Nachhaligkeisfakor) Gesez über die Weiergabe der akuellen Aussezen der enenanpassung - enenwere ab. Juli 2006 (2006) weies Gesez zur Änderung des Neudefiniion der anpassungsrelevanen Größe - Beriebsrenengesezes und anderer Geseze (2006) des akuellen enenweres, um die ohnenwicklung um die Ein-Euro-Jobs zu bereinigen Gesez zur enenanpassung (2008) Aussezen der ieser-treppe für die Jahre 2008 und 2009; Nachholen der dämpfenden Wirkung 202 und Dries Gesez zur Änderung des Vieren Buches Sozialgesezbuch und anderer Geseze (2009) Ausschluss einer Minderung des akuellen enenweres im Falle einer negaiven ohnenwicklung (bislang nur Ausschluss einer Minderung in Bezug auf die Minderungswirkung der anpassungsdämpfenden Fakoren in der enenanpassungsformel); Nachholen ab 20 (maximal hälfige Minderung einer posiiven enenanpassung aufgrund der Berücksichigung des Ausgleichsbedarfs) von uner 64% führen solle. - Beiragssaz zur V 20% (bis 2020) bzw. 22% (bis 2030) und (neu definieres) Neorenenniveau von 64% Beiragssazziele bleiben erhalen. Neues Mindessicherungsziel: Neorenenniveau vor Seuern in Höhe von 46% (bis 2020) bzw. 43% (bis 2030). Grundsäzlich soll das Prinzip der lohnbezogenen ene gewahr bleiben. uelle: Eigene usammensellung auf Basis von Deusche enenversicherung Bund 2008, S , und hp:// Der Aufbau des Diskussionspapiers is wie folg: Wir werden nach der kurzen Einleiung in die Themaik im folgenden Kapiel zwei auf die bisherige enenanpassungspraxis in Deuschland eingehen und zudem die verschiedenen enenanpassungsverfahren in Europa berachen. Nach dieser Deskripion werden wir in Kapiel drei auf der normaiven Ebene die sozialpoliische Dimension der enenanpassung, insbesondere den Gesichspunk der ebenssandardsicherung, ansprechen und dabei auch kriisch die Vereilungswirkungen der bundesdeuschen enenanpassungen hemaisieren. ezeres leie über zu einer Problemaisierung der akuellen enenanpassungen in Deuschland in Kapiel vier. Aufbauend auf dieser kriischen Auseinandersezung, werden in Kapiel fünf mi der Inflaionsanpassung, dem Konzep des demografischen Fakors und der umvereilenden enenanpassung drei alernaive Anpassungsverfahren diskuier. Da diese drei Alernaiven allesam wenig zu überzeugen vermögen, wird in Kapiel sechs mi der inegrieren Bruolohnanpassung ein eigener, u. E. ransparener und daher nachvollziehbarer Vorschlag zur enenanpassung präsenier. Eine Schlussberachung in Kapiel sieben runde das Diskussionspapier ab.

7 7 2. ur enenanpassungspraxis in Deuschland und Europa 2. Bisherige enenanpassungen in Deuschland Die 200 eingeführe neue ielsezung der Alerssicherungspoliik, dass die gesezliche ene nur in Kombinaion mi der berieblichen und privaen Alersvorsorge den ebenssandard im Aler sichern könne, seh der radiionellen Sichweise eines eigensändigen Sicherungsziels innerhalb der GV engegen und führe zu einer neuen Grundlage der Diskussion über die enenanpassungen. Mi der Aufgabe des iels der ebenssandardsicherung (GV- ene als ohnersaz) is die jahrzehnelang gülige Begründung für die ohnanbindung der enen enfallen. Hierdurch wurde das 957 eingeführe Prinzip der Teilhabeäquivalenz gebrochen. 5 De faco wurde das 957 eingeführe Prinzip der lohnbezogenen ene in den vergangenen Jahren bereis sukzessive aufgeweich. So wird in der Begründung zum Drien Gesez zur Änderung des Vieren Buches Sozialgesezbuch und anderer Geseze vom zwar noch auf das Prinzip der lohnbezogenen ene rekurrier 6, zugleich seh das Gesez, indem es verhindern soll, dass eine negaive Enwicklung der öhne zu einer enenminderung führen könne, dieser ielsezung genau engegen. war folgen gemäß der akuell güligen enenanpassungsformel die enen noch grundsäzlich den Bruolöhnen und gehälern je Arbeinehmer, dieser usammenhang wurde infolge der enenreformen der vergangenen Jahre aber wie erwähn sark gelocker: um einen kam im Jahre 2006 die Orienierung der Enwicklung der enen an der Veränderung der versicherungspflichigen Engele, d. h. ohne die Engele oberhalb der Beiragsbemessungsgrenze und ohne die Bezüge der Beamen, hinzu. 7 um anderen beinhale die Anpassungsformel einen fikiven Alersvorsorgeaneil, der die Belasung der Versicheren infolge der privaen Vorsorgeaufwendungen auf die enenbezieher spiegeln soll. Diese Sysemaik is sachlich nich begründbar 8, weil (noch immer) ein Großeil der Versicheren keine privae Vorsorge bereib. 9 Im Ergebnis haben die genannen eformen zu einer immer inranspareneren enenanpassungsformel geführ, deren verschiedene Einflussfakoren zunehmend schwerer zu versehen und zu prognosizieren sind (siehe Übersich 2 0 ). Hinzu komm, dass durch sie der konjunkurelle Wirkmechanismus der enenversicherung geschwäch wurde, weil der u- 5 Teilhabeäquivalenz bedeue, dass gleichwerige Anreche auf eisungen (Engelpunke) unabhängig von der ei, der sie ensammen, zu gleichen eisungen berechigen und dass sich vom Grundsaz her die relaiven Einkommensposiionen während der Erwerbs- in der uhesandsphase widerspiegeln. Vgl. uland 990, S Gleichzeiig wird ( ) erreich, dass die ene grundsäzlich der Einkommensenwicklung folg, wodurch das Prinzip der lohnbezogenen ene nach wie vor gewahr bleib. (Bundesagsdrucksache 6/3424, S. 37). 7 Das V-Nachhaligkeisgesez leg in 68 Abs. 2 SGB VI fes, dass die Bruoengelenwicklung die Veränderung der beiragspflichigen Engele widerspiegeln muss. Da die beiragspflichigen Engele sich in den vergangenen Jahren meis schwächer enwickel haben als die Bruoengele je Arbeinehmer, führ dies zu einer weieren Dämpfung der enenanpassungen mi dem iel der Beiragssazsabilisierung. 8 Als zusäzliche Schwäche der akuellen enenanpassungsformel ergib sich, dass der Wer 00 im Alersvorsorge-Term späer (vorgesehen war 20) durch den Wer 90 ersez werden soll. Dies is inhallich wenig plausibel. 9 Gemäß Befunden auf Basis der AVID 2005 (AVID = Alersvorsorge in Deuschland) haben in den beracheen Alerskohoren % der Männer in beiden deuschen andeseilen sowie der osdeuschen Frauen bzw. sogar fas 50 % der wesdeuschen Frauen keine privaen Anwarschafen erworben (vgl. Frommer/Ohsmann/ehfeld 2008, S. 7). 0 Vgl. auch die Darsellung der enenanpassungs-hisorie in Deuschland in Börsch-Supan 2007, S Beispielsweise konne der jüngse renensenkende Effek der Ausweiung der Kurzarbei kaum vorhergesehen werden. Die Tasache, dass sich arbeismarkpoliische Maßnahmen auf die enenanpassung auswirken, is eigenlich nich beabsichig.

8 8 sammenhang zwischen der Einnahmenenwicklung der Erwerbsäigen einerseis und der Enwicklung der enenzahlberäge andererseis gelocker wurde. Übersich 2: enenanpassungsformeln der gesezlichen enenversicherung in Deuschland sei 957 eiraum Bezeichnung Formel Bruolohnbezogene Anpassung DBE DBE DBE auf Basis gleiender Drei-Jahres- ABG Durchschnie Bruolohnbezogene Anpassung DBE auf Basis der Bruolohnveränderung der beiden vorhergehen- ABG ABG DBE den Jahre Neolohnbezogene Anpassung Modifiziere Bruoanpassung Sei 2005 Modifiziere Bruoanpassung inklusive Nachhaligkeisfakor AW AW AW DBE N N 2 AW DBE N N 2 2 DBE 00 -VB AVA AW DBE 00 -VB AVA DBE 00 - VB AVA AW DBE 00 - VB AVA egende: = Jahresindex, ABG = allgemeine Bemessungsgrundlage, AW = akueller enenwer, N = Neoquoe des VG-Arbeisengels, N = enenneoquoe, DBE = Bruolöhne und -gehäler je durchschnilich beschäfigem Arbeinehmer (sei 2006 ohne Beame und ohne Engele oberhalb der GV-Beiragsbemessungsgrenze), VB = GV-Beiragssaz, AVA = Alersvorsorgeaneil, = Verhälnis aus der Anzahl der Äquivalenzrenner zur Anzahl der Äquivalenzbeiragszahler mi Normierung auf Durchschnisverdiener (ohne Geringverdiener), = Gewich zur Vereilung der demografischen und wirschaflichen asen auf Beiragszahler und enner uelle: Faik/Köhler-ama 2009, S enenanpassungsverfahren in Europa Wie der nachfolgenden Übersich 3 zu ennehmen is, exisieren in Europa verschiedene Aren der Alersrenenanpassung. In gu zwei Driel der beracheen 3 änder is eine Inflaionsanpassung in der einen oder anderen Form vorgesehen. Deuschland gehör daher mi seiner modifizieren Bruolohnanpassung (siehe Übersich 2) zur Minderhei der europäischen änder, in der keinerlei Inflaionsanpassung verfahrensechnisch safinde. Des Weieren zeig Übersich 3, dass in der ganz überwiegenden Mehrhei der beracheen änder so auch in Deuschland die enen einmal jährlich angepass werden. Ausnahmen bilden lediglich Großbriannien (mindesens einmal jährlich), Niederlande (halbjährlich) und Slowenien (zweimal im Jahr) mi i. d.. häufigeren Anpassungen sowie iechensein, die Schweiz (üblicherweise alle zwei Jahre) und Polen (in Abhängigkei von der Verbraucherpreisenwicklung) mi i. d.. (bzw. im Falle von Polen möglicherweise) seleneren Anpassungen.

9 9 Übersich 3: Grundsäzliche Form der Alersrenenanpassung in Europa and enenanpassungsverfahren Anpassungszeiraum Belgien Bedinge Inflaionsanpassung (ab 2 %) [für Jährlich enen vor 999: ebenssandardanpassung] Bulgarien 50 % Einkommens-, 50 % Inflaionsanpassung Jährlich Dänemark ohnanpassung (bei Volksrenen) bzw. Jährlich Anpassung nur bei ausreichenden ücklagen (bei usazrenen) Deuschland Modifiziere Bruolohnanpassung Jährlich Esland 20% Inflaionsanpassung, 80 % Sozialseuereinnahmensanpassung Jährlich (. Säule) bzw. keine Anpassung (2. Säule) Finnland Inflaionsanpassung (bei Volksrenen) bzw. Jährlich 80 % Inflaionsanpassung, 20 % Einkommensanpassung (bei gesezlichen einkommensbezogenen enen) Frankreich Inflaionsanpassung (ohne Preisenwicklung Jährlich bei Tabakerzeugnissen) Griechenland I. d.. Inflaionsanpassung (gemäß der Jährlich Einkommenspoliik der egierung) Großbriannien Inflaionsanpassung Mindesens einmal jährlich Irland Beschluss der egierung Jährlich Island Mindesens Inflaionsanpassung uner Jährlich Berücksichigung der ohnenwicklung (bei Volksrenen) bzw. Anpassung gemäß versicherungsmahemaischer Grundsäze (bei usazrenen) Ialien Mi enenhöhe degressiv (in drei Klassen) Jährlich gesaffele Inflaionsanpassung eland Mi enenhöhe degressiv (in drei Klassen) Jährlich gesaffele Inflaions- und Einkommensanpassung iechensein Mielwer aus ohn- und Preisenwicklung Alle zwei Jahre (. Säule) bzw. insiuionenspezifische Anpassungsverfahren (bei 2. Säule) iauen Beschluss der egierung (bei Grundrenen Jährlich und bei ulagen für langjährig Versichere) bzw. Einkommensanpassung (bei usazrenen) uxemburg I. d.. Inflaionsanpassung (Verfahren Jährlich akuell aber ausgesez) Mala Für Jahrgänge vor 962: Anpassung gemäß Jährlich dem jeweils höheren Index der e- benshalungskosen versus Index des berufsspezifischen Engels; für Jahrgänge ab 962: 70 % ohnanpassung, 30 % Inflaionsanpassung Niederlande ohnanpassung Halbjährlich Norwegen Anpassung gemäß der Enwicklung des Jährlich Grundberags der sozialen Sicherung Öserreich Sozial gesaffele Anpassung Jährlich Polen Bedinge Inflaionsanpassung (bei Verbraucherpreisansieg auf mindesens 05 % In Abhängigkei von Verbraucherpreisenwicklung gegenüber lezer Anpassung) Porugal Inflaions- und Bruoinlandsprodukanpassung Jährlich umänien I. d.. Inflaionsanpassung Jährlich Schweden Inflaionsanpassung (bei garanieren enen und Unerhalshilfen für Älere) bzw. Einkommensanpassung (bei usazrenen und engelbezogenen Alersrenen) Jährlich

10 0 (Forsezung von Übersich 3:) and enenanpassungsverfahren Anpassungszeiraum Schweiz Anpassung an öhne und Preise (Grundsysem) bzw. Inflaionsanpassung (obligaorische Mindesvorsorge) Alle zwei Jahre (evl. vorgezogene enenanpassung) Slowakei Inflaions- und Einkommensanpassung Jährlich Slowenien ohnanpassung weimal im Jahr Spanien Inflaionsanpassung Jährlich Tschechien Ungarn ypern Inflaionsanpassung bzw. Anpassung in Höhe von einem Driel einer eallohnerhöhung 50 % Inflaionsanpassung, 50 % Neoeinkommensanpassung (. Säule) bzw. Anpassung gemäß versicherungsmahemaischen Grundsäzen (bei 2. Säule) ohn-/gehalsanpassung und Inflaionsanpassung Jährlich Jährlich Jährlich uelle: Eigene usammensellung auf Basis des Muual Informaion Sysem on Social Proecion in he Member Saes of he European Union (MISSOC; vgl. hierzu: hp://ec.europa.eu/employmen_social/spsi/missoc_de.hm) 3. ur sozialpoliischen Dimension der enenanpassung 3. ieldimensionen der enenanpassung 2 Eine Diskussion der verschiedenen Vorschläge zur enenberechnung und anpassung is nur möglich, wenn Klarhei über das bzw. die Oberziele einer solchen eform und die Werigkei nachgelagerer ielsezungen beseh. Auch konfligierende Auswirkungen der iele sind nur dann auflösbar, wenn klar is, welche Were die Gesellschaf hoch schäz und welche nich. Grundsäzlich lassen sich u. E. folgende (durchaus inerdependene) Anforderungen an eine soziale enen(anpassungs)formel sellen: - Sie muss ökonomisch ragbar sein, - in einem Versicherungssysem eine hinreichend enge Verbindung zwischen Beirägen und eisungen gewährleisen und - nachvollziehbare inra- und inergeneraive Vereilungsergebnisse produzieren. 3 Diese grundsäzlichen Anforderungen müssen in der Praxis operaionalisier werden. Im Hinblick auf die ökonomische Traglas wird sei geraumer ei von verschiedenen Seien angezweifel, ob ein umlagefinanzieres Alerssicherungssysem, welches besonders offensichlich auf dem so genannen Generaionenverrag gründe, langfrisig ragfähig is. Allerdings birg der Wechsel zu einem särker kapialfundieren Sysem erhebliche Probleme: Insbesondere die Übergangsgeneraionen werden erheblich belase. 4 udem is auch das Kapialdeckungsverfahren nich immun gegen die Auswirkungen demografischer Veränderungen. 2 Die Ausführungen in diesem und im nächsen Abschni fußen zum Teil auf einem insrukiven Gedankenausausch mi Jens Grüz, früher Verband Deuscher enenversicherungsräger, heue Saisisches Bundesam. 3 ueisser formulier folgende Anforderungen an eine eformsraegie: () die Verbesserung der ökonomischen Anreize, (2) die Verbesserung des langfrisigen Finanzierungsgleichgewichs, (3) die Einbindung in eine nachhalige Makro- und Finanzpoliik sowie (4) das Voraussezen ausreichender adminisraiver Kapaziäen (vgl. ueisser 2000, S. 47). 4 Vgl. z. B. Eienmüller/Hain 998.

11 Daher wird hier die Meinung verreen, dass einiges für die Beibehalung eines umlagefinanzieren und (pariell) umvereilenden Eckpfeilers der sozialen Alerssicherung sprich. Eine allein das Markergebnis fokussierende Berachung greif in einem Sozialversicherungssysem zu kurz. Sie vernachlässig nämlich zum einen, dass angesichs von Bewerungsproblemen und naürlich angesichs besehender Machsrukuren nich jedes Markergebnis als leisungsgerech bezeichne werden kann. um anderen vernachlässig eine solche Berachung, dass auch nich-markbezogene Akiviäen gesamgesellschaflich und mihin für die Funkionsfähigkei saalich organisierer Alerssicherungssyseme von nich zu unerschäzender elevanz sind. Als Beispiele können die Gebur und Erziehung von Kindern oder die Pflege von Verwanden genann werden. Ein Sicherungssysem mi sozialer Komponene ha geradezu die Verpflichung, ensprechende nich-markbezogene Akiviäen (pekuniär) in das Sysem markbezogener Täigkeisformen einzugliedern. udem muss vermieden werden, dass Versichere, die zwar eine vollsändige Erwerbskarriere vorweisen können, aber lediglich eine unerdurchschniliche Engelposiion erreichen, ein eneneinkommen in der Nähe des Sozialhilfesazes (bzw. des AG-II-Sazes) erzielen. Diese Versicheren sollen auch im Aler ihren ebenssandard mi Hilfe der GV-ene sichern können. 3.2 ur ielsezung der ebenssandardsicherung Wenn das iel der Alerssicherung die ebenssandardsicherung is und der gesezlichen ene eine ohnersazfunkion zukomm, dann folg daraus nowendigerweise eine enge Anbindung der enen an die ohnenwicklung. Kur Janz fass diese Sich bezüglich des Wesens der ene sehr prägnan zusammen: Die ene is zwar insofern beiragsbezogen, als derjenige, der hohe Beiräge und mehr Beiräge leise, eine ensprechend höhere ene bekomm. Hiner dem Beirag des Versicheren seh aber der ohn, nach welchem der Beirag berechne wird. Die ene is also auf den Wer der Arbei bezogen. Sie is eine Arbeiswerrene ( ) Enscheidend is, dass der enner seinen sozialen Sandor innerhalb der Gesellschaf wirschaflich in dem gleichen Verhälnis häl, in dem er sich während seines Arbeislebens befunden ha. 5 Der Begriff ebenssandard sell dabei keine absolu fixiere Größe dar, sondern konkreisier sich zum einen durch einen inrapersonellen ängsschni- sowie zum anderen durch einen inerpersonellen uerschnisbezug. In dieser Sich drück sich die ielsezung der ebenssandardsicherung im GV-Konex zum einen durch die Bezugnahme auf ein im Erwerbsleben erreiches Wohlsandsniveau ein und derselben Person aus. um anderen wird der eigene Wohlsand durch den Wohlsand der anderen beeinfluss, so dass ebenssandard auch im Sinne einer Orienierung des eigenen Wohlsands am Wohlsandsdurchschni einer relevanen Vergleichsgruppe definier werden kann. 6 Nich zulez pragmaische Überlegungen wie z. B. die Einfachhei der Handhabung von enenbemessung und -anpassung haben dazu geführ, dass in der GV ebenssandard zumindes nach erfolgem enenzugang im lezgenannen, querschnisbezogenen Sinne operaionalisier wurde. Bei einer grundsäzlichen Erörerung der ebenssandard-themaik is zunächs feszuhalen, dass es sich in einem (arbeis-)einkommensbezogenen Sicherungssysem wie der GV anbiee, aus den prinzipiell zur Verfügung sehenden Wohlsandsindikaoren Einkommen, Vermögen und Privaer Verbrauch 7 das Einkommenskonzep auszuwählen. Für ensprechende einkommensbezogene Wohlsandsvergleiche is es Sandard, als Einkommensbegriff einen nach Seuern und nach ahlung von Transfers definieren Geldeinkommensbegriff 5 Janz 972, S Vgl. hierzu auch Thiede 998, S Vgl. hierzu Faik 2000, S. 2.

12 2 zu verwenden; d. h. es wird üblicherweise auf das Neoeinkommen Bezug genommen. 8 Dies is auch ein Argumen zu Gunsen des inzwischen verwirklichen nachgelageren Korrespondenzprinzips bei der enenbeseuerung. M. a. W.: Das endgülige Vereilungsergebnis solle für alle seuerpflichigen Generaionen durch den Saa im ahmen der Veranlagung zur Einkommenseuer auf Basis des beim Seuersubjek frei verfügbaren seine eisungsfähigkei widerspiegelnden Einkommens erfolgen. 9 In diesem usammenhang kann argumenier werden, dass besimme Einkommensaren wie z. B. die ebensversicherungseinnahmen als Besandeil der Vermögenseinkommen sark lebenszyklusabhängig sind: Hohe (längsschnibezogene) Vermögenseinkommen im Aler legen ensprechend einen Aneil der eneneinkommen am gesamen Haushalseinkommen von ennerhaushalen nahe, der geringer als der für die Einkünfe aus unselbssändiger Arbei angegebene Aneilswer wäre. udem is zu bedenken, dass von einem gegebenen Einkommen im Aler üblicherweise eine geringere Personenzahl als während der Erwerbsphase zu versorgen is. Dies leg ein Verhälnis aus enen und Arbeiseinkommen der Versicheren von (doch deulich) weniger als 00 % nahe. Eine ensprechend fesgelege Neoeinkommensersazrae für ennerhaushale is nowendigerweise insofern ypisier, als sie nur für enner mi ausreichend langer Versicherungszei aussagekräfig is. Angesichs der Tasache, dass das gesame Spekrum der Erwerbsaler bei den (durchschnilichen) Versicheren(arbeis)einkommen Berücksichigung finde, solle ein ensprechender ennerhaushal eine komplee Erwerbsbiografie d. h. eine solche mi frühesmöglichem Erwerbseinri (z. B. mi 20 Jahren) und späesmöglichem eneneinri (z. B. mi 65 bzw. mi 67 Jahren) durchlaufen. Die bisherige Praxis in der Bundesrepublik zumindes jene ab dem enenreformgesez 992 bis zur oben genannen eform von 200 hae als Norm eine Neoeinkommensersazrae von 70 % für einen ensprechend ypisieren ennerhaushal (für den so genannen Sandardrenner mi 45 Versicherungsjahren bei jeweils durchschnilichem Arbeisengel). 20 Eine Operaionalisierung des Begriffes ebenssandardsicherung im GV-Konex bezieh sich nich nur auf das Verhälnis zwischen ugangsrene und Versichereneinkommen, sondern posulier auch einen Gleichklang zwischen der Wohlsandsenwicklung der enner und der gesamgesellschaflichen Wohlsandsenwicklung bzw. der Enwicklung der gesamwirschaflichen Produkiviä. Ers in einer solchen dynamischen Sich, welche durch ensprechende enenanpassungen verwirklich werden kann, läss sich eine relaiv weigehende inergeneraive Gleichbehandlung erreichen. u einer solchen Gleichbehandlung gehör in einem fairen Versicherungssysem zudem, dass gleiche Beiräge im Grundsaz gleiche eisungen begründen müssen 2 und dass Änderungen des eisungsspekrums nur über längere eiräume hinweg durchgeführ werden. Uner dem Gesichspunk der inergeneraiven Gerechigkei wird ensprechend miuner ein Einbezug der geleiseen Beiräge in den enenanpassungsmechanismus geforder: Gleiche Ansprüche koseen in ungünsigen eien bei höheren GV-Beirägen mehr Geld (Beiräge) als in günsigeren eien. 8 Vgl. Akinson 983, S Für einen Überblick zu verschiedenen Posiionen bei der enenbeseuerung vgl. Peffekoven/Kroker/Fues/Wiegard Dieser Wer geh auf eine Empfehlung der Alerssicherungskommission aus dem Jahre 983 zurück. Konkre wurde ausgeführ, dass das iel der ebenssandardsicherung dann erreich sei, wenn das Neoalerseinkommen zwischen 70 und 90 % des Neoarbeiseinkommens berage. Da bereis die GV als egelsysem der Arbeier und Angesellen einen alersgemäßen ebenssandard zu bewerkselligen in der age sei, wurde ein Neorenenniveau von 70 % bei erfüllem Erwerbsleben als ielgröße ausgegeben (vgl. hierzu Thiede 998, S. 5-52). 2 Der von der ro-grünen Bundesregierung zeiweise ins Spiel gebrache Ausgleichsfakor nahm in diesem usammenhang eine problemaische olle ein, da je nach enenzugangsjahr sich unerscheidende eisungen gewähr werden sollen und auch die individuelle änge der sozialversicherungspflichigen Erwerbsbiografie von Bedeuung sein solle.

13 3 Der jeweilige GV-Beiragssaz ewa sei daher ein geeigneer Indikaor, der bei der enenanpassung kohorenspezifisch zu berücksichigen sei. 22 Kriisch kann allerdings eingewand werden, dass der GV-Beiragssaz durch saaliche Eingriffe, z. B. durch einen in der Vergangenhei nich immer hinreichend großen Bundeszuschuss, Verzerrungen ausgesez und daher, sreng genommen, ein wenig geeigneer Indikaor an dieser Selle is. Für die weiere Diskussion soll von dem zuvor Eröreren vor allem Folgendes fesgehalen werden: - Die ebenssandardsicherung solle weierhin das eimoiv von enenbemessung und -anpassung sein, wobei auch Bezieher niedriger Erwerbseinkommen (bzw. andere Problemgruppen) ein sicheres und sich von der Sozialhilfe unerscheidendes Alerseinkommen erwaren können sollen. - Häufige diskreionäre Eingriffe zu Gunsen/zu asen besimmer Personengruppen sind abzulehnen. Die vorsehenden Aspeke secken gewissermaßen den ahmen dafür ab, wie die enenanpassung lezlich zu konkreisieren is. Es is eine Forschreibungsregel zu suchen, die dazu führ, dass die im enenzugang jeweils fesgehalene wohlsandsbezogene Posiionierung eines ennerhaushals auch für die weiere enenbezugsdauer (möglichs) beibehalen wird, das Prinzip der Teilhabeäquivalenz also weigehend gewahr bleib. 3.3 Vereilungswirkungen der bundesdeuschen enenanpassungen Prinzipiell ha die Einführung dynamisierer GV-enen zu einer Anhebung der (durchschnilichen) Wohlsandsposiion der Alenhaushale in der Bundesrepublik Deuschland beigeragen. 23 Wie sich die enenanpassungen sei Ende der 950er-Jahre auf das (Sandard-)enenniveau ausgewirk haben, zeig die nachfolgende Abbildung. Das Sandardrenenniveau is dabei grundsäzlich definier als elaion aus der Jahresrene eines Sandardrenners, d. h. eines enners mi 45 Versicherungsjahren und durchgängig einem Engel in Höhe des Durchschnisengels aller Versicheren, zu den (Bruo- bzw. Neo-)Jahresengelen der abhängig Beschäfigen Vgl. hierzu ewa Hain/Eienmüller/Barh Vgl. hierzu Faik 2008a. Allerdings is hierbei die Heerogeniä der beracheen Alersgruppen zu beachen: u den Alenhaushalen zählen z. B. auch die Pensionäre. Deren am Haushalsneoäquivalenzeinkommen gemessene durchschniliche Wohlsandsposiion is erheblich besser als diejenige der enner. Auf Basis der Einkommens- und Verbrauchssichprobe 2003 wurde ein ensprechendes Verhälnis zwischen den durchschnilichen Wohlsandsposiionen von Pensionären und ennern in Höhe von ca.,8: ermiel (vgl. hierzu Faik 2008b, S. 30). u ähnlichen Befunden für den eiraum 99 bis 2002 vgl. Hauser/Becker 2004, S Vgl. Deusche enenversicherung Bund 2008, S Hierbei sind in Abbildung drei verschiedene Niveaudefiniionen ausgewiesen: Ersens das Bruorenenniveau als Verhälnis aus Bruosandardrene und durchschnilichem Bruoengel, zweiens das Neosandardrenenniveau als Verhälnis aus Neosandardrene (d. h. Bruosandardrene abzüglich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiräge der enner) und durchschnilichem Neoengel sowie driens das Neorenenniveau vor Seuern. Die lezgenanne enenniveaudefiniion wurde im uge des V-Nachhaligkeisgesezes eingeführ. Im ahmen dieser Definiion wird von der Sandardrene der durchschniliche Beirag zur Kranken- und zur Pflegeversicherung subrahier, und diese Größe wird anschließend durch das verfügbare Durchschnisengel dividier. Hierbei ergib sich das verfügbare Durchschnisengel aus dem um den durchschnilichen Arbeinehmersozialbeirag verminderen Durchschnisengel. Mi dem Jahre 2005 wurde in Form des Alerseinkünfegesezes die Beseuerung der enen bekannlich geänder, so dass, sreng genommen, ein einheiliches Neorenenniveau für alle enenzugangsjahre nich mehr ausgewiesen werden kann (vgl. hierzu Sachversändigenra zur Beguachung der gesamwirschaflichen Enwicklung 2004, S. 240).

14 4 Abbildung : Bruo- und Neorenenniveaus in Wesdeuschland sei Prognose (für 2008 bis 2022) enenniveau (in %) Bruorenenniveau Neosandardrenenniveau Neorenenniveau vor Seuern uelle: Eigene Darsellung auf Basis von Deusche enenversicherung Bund 2008, S. 22, Deusche enenversicherung Bund 2005, S. 234, sowie eigene Berechnungen auf Basis von Bundesminiserium für Arbei und Soziales 2008, S. 39 und S. 48 Abbildung zeig (für Wesdeuschland), dass das Neosandardrenenniveau von knapp 65 % im Jahre 972 bis auf fas 75 % im Jahre 977 sieg. In der Folge oszilliere es um die 70-Prozen-Marke herum nich zulez auch durch die mi der enenreform von 992 verknüpfe Vorgabe beding, dass das Niveau ewa 70 % erreichen solle; das Bruorenenniveau lag zu dieser ei bei rd. 50 %. Infolge der jüngsen eformen und uner den derzei güligen Annahmen und ahmenbedingungen wird ezeres ceeris paribus bis 2022 auf rd. 43 % sinken. Als Ergebnis der saalichen Bemühungen zeige sich demgemäß bis 200, dass das iel, einheiliche ebensverhälnisse für die verschiedenen gleichzeiig lebenden Generaionen herzusellen, prakisch erreich werden konne. Diese Aussage basiere auf der Norm der oben erläueren Neoeinkommensersazrae von 70 % für den Sandardrenner, auf deren Basis ein Neorenenniveau von 70 % als ielgröße ausgegeben wurde. Dieses iel wurde (ers) mi der enenreform 200 aufgegeben. Die Agenda 200 rücke das iel der Beiragssazsabilisierung in den Fokus der enenpoliik. 25 Infolgedessen wurde bereis zum eipunk des lezmaligen Ausweises des Neosandardrenenniveaus im Jahre 2004 deu- 25 Das nachfolgende ia illusrier diesen Paradigmenwechsel: ur Belebung der Konjunkur werden die gesamwirschaflichen ahmenbedingungen mi den Maßnahmen der Agenda 200 insgesam verbesser. Die gesezliche enenversicherung unersüz dies, indem der Beiragssaz von 9,5 Prozen im Jahr 2004 beibehalen wird. Dazu sind bereis kurzfrisig wirkende Maßnahmen zu ergreifen. iier aus Bundesagsdrucksache 5/830, Enwurf eines weien Gesezes zur Änderung des Sechsen Buches Sozialgesezbuch und anderer Geseze.

15 5 lich, dass die genanne Marke von 70 % in der ukunf ceeris paribus immer deulicher unerschrien werden wird. 4. ur Problemaik der akuellen enenanpassungen in Deuschland Einen einschneidenden Tradiionsbruch in der Geschiche der enenanpassungssysemaik brache der 2005 eingeführe Nachhaligkeisfakor. Ausgangspunk hierfür war die Erkennnis, dass für die finanzielle Sabiliä der enenversicherung in hohem Maße die Enwicklung des Verhälnisses von enenempfängern zu Beiragszahlern ausschlaggebend is (siehe unen). Demzufolge solle die enenanpassungsformel an die Veränderung dieses Verhälnisses anknüpfen. 26 Schmähl ewa ha berechne, dass hierdurch (und durch die weieren beschlossenen eformmaßnahmen) das Niveau einer Bruo-Sandardrene, d. h. einer Bruorene auf der Basis von 45 Engelpunken, welches akuell ca..200 /Mona beräg, um ewa 25 % gesenk wird (also auf einen vergleichbaren Wer von ca. 900 /Mona). 27 Einen Anknüpfungspunk in die skizziere ichung bo bereis das enenreformgesez von 999, indem es vorgesehen hae, die enenanpassungsformel um den so genannen demografischen Fakor (siehe unen) zu ergänzen. Anders als der demografische Fakor berücksichig der Nachhaligkeisfakor allerdings nich die künfige ebenserwarung, sondern resulier aus dem rechnerischen Verhälnis zwischen enenempfängern und Beiragszahlern. In ihrer niveausenkenden Wirkung ähneln sich indes die beiden Fakoren. Mi dem V-Nachhaligkeisgesez aus dem Jahre 2005 wurde wie in Fußnoe 24 bereis erwähn das Neosandardrenenniveau als Sicherungsindikaor in der gesezlichen enenversicherung durch das Neorenenniveau vor Seuern ersez. Hier zeigen die in Abbildung enhalenen Prognosen der Bundesregierung, dass dieses Niveau bis 2022 voraussichlich auf ca. 46 % oder anders formulier: um fünf Prozenpunke gegenüber dem Saus quo sinken wird. Auch für das Bruorenenniveau wird ein Sinken in einer ähnlichen Größenordnung erware, und zwar von akuell (2007) 47,2 % auf nur noch 43,0 % im Jahre 2022: Während für die durchschnilichen Bruojahresengele (in den alen Bundesländern) für 2022 ein um den Fakor von ca.,40 höherer Wer verglichen mi 2009 geschäz wird, beräg der ensprechende erwaree Erhöhungsfakor bei den akuellen enenweren lediglich ca.,29, so dass das Verhälnis aus Veränderungsfakor des akuellen enenweres und Veränderungsfakor der durchschnilichen Bruojahresengele nach diesen Schäzungen rund 0,92 beräg. echne man mi dieser Angabe fikiv die Bruosandardrene des Jahres 2022 auf Wergrößen des Jahres 2009 um, ergib sich nur noch eine Bruosandardrene in Höhe von nur noch ca..00 /Mona in Wesdeuschland. Abzüglich knapp zehnprozeniger Beiräge zur Kranken- und Pflegeversicherung resulier hieraus ein Euro-Wer von knapp.000 /Mona. 28 Dieser Wer lieg nur noch rd. 350 /Mona oberhalb des akuellen Grundsicherungsberages im Aler und bei Erwerbsminderung (2007: 642 /Mona 29 ) Vgl. Krupp Krupp simm mi dieser Grundidee überein, kriisier aber die Ausgesalung des Nachhaligkeisfakors, weil er zu komplizier sei: Es würde auch genügen, einen solchen Fakor einfach zur Korrekur der bruolohnbezogenen ene zu verwenden (vgl. Krupp 2003, S. 70). Siehe auch unseren unen sehenden Vorschlag. 27 Vgl. hierzu Schmähl 2008, S Eigene Berechnungen auf Basis von Bundesminiserium für Arbei und Soziales 2009, S. 48. Der ausgewiesene Schäzwer ha demnach eine Größenordnung, welche dem oben genannen, von Schmähl berechneen Berag von ca. 900 /Mona nahe is. 29 Vgl. hierzu die Ausführungen von Hausein/Dorn Vgl. hierzu auch die Ausführungen von Hauser 2008, 2009a und 2009b. Hauser erware angesichs der enenniveausenkungen mielfrisig ein markanes Anseigen der Populaion der Alersarmen.

16 6 5. Alernaiven zur akuellen enenanpassung in Deuschland 5. Inflaionsanpassung Grundsäzlich sell sich die Frage, ob nich von der ohnbindung der enen abgewichen werden solle zu Gunsen einer Inflaionsanpassung. Als Argumenaion hierfür ließe sich anführen, dass in sämlichen anderen großen EU-Saaen (Großbriannien, Spanien, Frankreich, Ialien, Polen) grundsäzlich eine Inflaionsindexierung der enen bereis gängige Praxis is 3 und dass ein verfassungsmäßiger Besandsschuz der enenanwarschafen allenfalls die Vermeidung einer ealwerminderung jedenfalls keine ohndynamisierung beinhale. 32 So folg die ohnersazfunkion der enen nich aus Ar. 4 GG, sondern aus der allgemein-rechssaalichen Koninuiäsverpflichung des sozialgesalenden Gesezgebers, d. h. die enenanpassung [muss] zum Ausgleich des Kaufkrafverluses lediglich maeriell gewährleise sein; m. a. W.: es komm insowei lediglich auf die angepasse enenhöhe an. Wie der Gesezgeber die Anpassung vornimm, is ihm überlassen. 33 Generell läss sich sagen, dass der Gesezgeber mi dem Prinzip der dynamischen ene zwar eine Selbsbindung eingegangen is, die sich mi der Anwendung des ensprechenden echs über die Jahrzehne hinweg in zahllosen Versicherungsverhälnissen immer weier verfesig ha. Nach herrschender Meinung is der Gesezgeber aber nich an einer Abwandlung der für die enenanpassung maßgebenden egeln gehinder, er darf nur nich durch Ad-hoc-Maßnahmen das Prinzip und die Grundlagen der egelbindung zersören. Die diskreionären enenanpassungen der lezen Jahre ensprachen somi dem weien Ermessen, das die Verfassung dem Gesezgeber bei der Anpassung der enen einräum. 34 Ersmals in der bundesdeuschen Geschiche erfolge im Jahre 2000 ein Inflaionsausgleich der enen. Diese Maßnahme war ebenso wie die Aussezung der enenanpassung in den Jahren 978 sowie 2004 bis 2006 ihrer Naur nach kurzfrisig und diene der finanziellen Enlasung der gesezlichen enenversicherung. Die Beiragssazsabilisierung als ein posulierer Beirag zur Verbesserung der gesamwirschaflichen ahmenbedingungen in Deuschland bedeuee wie bereis erwähn den Paradigmenwechsel hin zu einer einnahmeorienieren Ausgabenpoliik und weg von der jahrzehnelangen ielsezung der Erreichung eines auarken Sicherungsziels für die GV. 35 Konkre wurden die GV-enen zum. Juli 2000 in Wes- und in Osdeuschland nach der gesamdeuschen (Verbraucher-)Preisseigerungsrae um 0,6 % angepass ensprechend der für 999 ermielen Inflaionsrae. 36 Seiens der damaligen Bundesregierung wurde die für 2000 vorgenommene Abweichung von der seinerzeiigen Neoanpassung u. a. dami gerechferig, dass zwischen 982 und 998 zwar in neun Jahren die neolohnbezogenen Anpassungen preisbezogene Anpassungssäze übersiegen häen, dass aber in immerhin ach Jahren genau das Gegeneil der Fall gewesen sei. In diesen ach Jahren häen sich Kaufkrafverluse für die enner ergeben. 37 Demgegenüber zeig Abbildung 2, dass sei 959 eine Inflaionsanpassung im geomerischen Miel 38 zu einer um immerhin ca.,75 Prozenpunke geringeren Anpassung geführ häe. 3 Vgl. hierzu das Muual Informaion Sysem on Social Proecion in he Member Saes of he European Union: MISSOC; hp://ec.europa.eu/employmen_social/spsi/missoc_de.hm bzw. Übersich Vgl. Adam 2007, S. 90. Vgl. hierzu auch Papier 2009, n Hase 2007, S uland 2007, S Vgl. hierzu auch eimann 2004, S Vgl. hierzu die Ausführungen in: Bundesgesezbla: Gesez zur Sanierung des Bundeshaushals (Haushalssanierungsgesez HsanG ) vom 22. Dezember 999, Jahrgang 999, Teil I Nr. 58, S ; hier: S Vgl. hierzu ieser 2000, S um Konzep des geomerischen Miels vgl. z. B. Faik 2007, S

17 7 Abbildung 2: Tasächliche versus Inflaions-enenanpassungen in Deuschland enenanpassung bzw. Inflaionsrae des Vorjahres (jeweils in %) Tasächliche Anpassung Inflaionsanpassung (Verbraucherpreisindex) uelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Deusche enenversicherung Bund 2008, S. 26 und S. 222 Enscheidend is jedoch nich, wann oder für welchen eiraum eine preis- bzw. lohnbezogene enenanpassung zu höheren Anpassungen geführ häe, sondern ob die enen grundsäzlich wie die öhne oder wie die Preise angehoben werden sollen. Gegen eine Inflaionsanpassung der enen ließe sich in eien sinkender eallöhne einwenden, dass hierdurch eine Bessersellung der enner- gegenüber der Erwerbsäigengeneraion erzeug würde, welche bei dauerhafer Anwendung die Akzepanz der enenversicherung schwächen könne. Für die ukunf is allerdings nich von anhalend sinkenden eallöhnen auszugehen. Eine Inflaionsanpassung der enen würde langfrisig eher zu einem sukzessiven Absenken des enenniveaus führen und wäre daher nich (vereilungs-)zielkonform Der Fall der Disinflaion bzw. gar jener der Deflaion mi der Folge negaiver enenanpassungen sprich im Übrigen u. E. nich gegen eine Anpassung der enen auf Basis eines Preisindexes, da in diesen Fällen zumindes vom Grundsaz her der ealwer der enen im Sinne ihrer Kaufkraf gesicher wäre.

18 8 5.2 Die Idee des demografischen Fakors Ebenso wie die Inflaionsanpassung im Jahre 2000 auf Finanzierungsaspeke zurückzuführen war, gingen auch seinerzeiige Vorschläge, die die künfig zu erwarende demografische Enwicklung in der Bundesrepublik im usammenhang mi der enenanpassung hemaisieren, lezlich auf (erwaree) Finanzierungsprobleme zurück. Niedrige Neoreprodukionsraen und auch die gesiegene und künfig vermulich noch weier seigende fernere ebenserwarung der bundesdeuschen Wohnbevölkerung wurden als Ursachen für die Alerung der bundesdeuschen Gesellschaf ausgemach. Dieser könne vor dem Hinergrund von Inegraionsproblemen u. ä. nur eilweise durch eine geziele Einwanderungspoliik mi der Maßgabe, jüngere Erwerbspersonen anzuwerben, engegengewirk werden. Der Alerungsprozess führe im Umlageverfahren zu einer deulich ungünsigeren elaion aus enenbeziehern und Beiragszahlern als bisher und begründe für die Generaion der Beiragszahler unzumubar hohe GV-Beiragssäze. Es sei daher konsequen, die künfigen Beiragszahler auch durch eine Belasungsverlagerung auf die Besandsrenner zu enlasen, da diese schließlich an der prognosizieren demografischen Schieflage auch einen Aneil häen. Ensprechend sollen demografische Veränderungen bei der enenanpassung berücksichig werden. Uner inergeneraiven Gerechigkeisaspeken is u. E. eine solche Belasungsvereilung auf Versichere, ugangsund Besandsrenner zumindes vom Grundsaz her posiiv zu beweren. Im enenreformgesez von 999 war konkre vorgesehen, die enenanpassungsformel um den so genannen demografischen Fakor zu ergänzen. Dieser knüpfe an den Aspek der gesiegenen bzw. künfig voraussichlich weier seigenden durchschnilichen ferneren ebenserwarung an, indem er durch die Veränderung der durchschnilichen ebenserwarung der 65-Jährigen sei der enenreform 992 spezifizier werden solle; eine geschlecherbezogene Differenzierung war nich vorgesehen. Konkre solle der demografische Fakor uner ugrundelegung der Periodenserbeafel des Saisischen Bundesames so ermiel werden, dass die um Eins vermindere elaion aus der durchschnilichen ebenserwarung der 65-Jährigen im zurückliegenden neunen Kalenderjahr und der korrespondierenden ebenserwarung im zurückliegenden achen Kalenderjahr halbier und um Eins erhöh werden solle 40 : E E DF 2 wobei: DF = demografischer Fakor, = Jahresindex, E = eslebenserwarung der 65-Jährigen. 9 8, Als Begründung für einen solchen demografischen Fakor wurde angeführ, dass nich die Höhe einer ene, sondern auch deren aufzei als Äquivalen für die erbrachen Beiräge anzusehen sei. 4 Insofern rage der demografische Fakor nich nur zu einer Erhöhung der inergeneraiven Gerechigkei bei, sondern särke auch den Äquivalenzcharaker der bundesdeuschen GV, wurde seinerzei argumenier. 42 Dieser demografische Fakor knüpfe offenkundig nich an die kohorenspezifische, sondern an die sich periodisch verändernde ebenserwarung an. Im Unerschied zur kohorenspezifi- 40 Vgl. z. B. ürup 999, S Vgl. uland 2000, S Vgl. hierzu ürup 999, S

19 9 schen Variane wurde beim demografischen Fakor zwar das Versicherungsprinzip weniger sark berücksichig; gleichwohl war eine Kompaibiliä mi dem iel der Beeiligung an der gesamgesellschaflichen Wohlsandsenwicklung insofern gegeben, als die relaiven Einkommensposiionen der enner unereinander grundsäzlich unveränder geblieben wären. 43 Wie Modellberechnungen ergaben, häe der vorgesehene demografische Fakor dazu geführ, dass der künfige Ansieg der enen verlangsam worden wäre. Um eine zu sarke Absenkung des Neorenenniveaus zu verhindern, war eine Niveausicherungsklausel geplan, derzufolge das Neosandardrenenniveau nich uner 64 % sinken solle ein Wer, der in den seinerzeiigen Modellrechnungen im Jahre 2030 erreich worden wäre. 44 Seiens der ro-grünen Bundesregierung wurden gegen den demografischen Fakor mehrere Bedenken hervorgebrach, welche lezlich zu seiner Aussezung im ahmen des Korrekurgesezes führen: Die in der Besimmungsformel vorgesehenen Time-lags von ach bzw. neun Jahren wurden als willkürlich eingesuf und als reine Einspareffeke bezeichne. Die unahme der ebenserwarung zu Beginn der 990er-Jahre sei nämlich deulich größer als jene nach 995 gewesen, so dass sich eine särkere Verminderung des Wachsums des akuellen enenweres mi einer ensprechend särkeren Belasung des enenbesandes als sons ergeben häe. 45 Auch die vorgesehene hälfige Aufeilung, welche seiens der vorherigen egierung mi der Generaionensolidariä begründe worden war, wurde als willkürlich angesehen: Jeder andere Aufeilungsfakor zwischen den Generaionen sei genauso gerechferig. 46 In einer ängsschniperspekive brach der demografische Fakor nich mi dem Krierium der Äquivalenz zwischen Beirägen und eisungen, da hier im Grundsaz das Argumen greif, dass gesenke enenleisungen durch eine erhöhe enenbezugsdauer im Aler kompensier werden. Einzelne Problemgruppen wären jedoch in sozialpoliisch bedenklicher Weise durch die Senkung des enenniveaus belase worden, weshalb der demografische Fakor in der vorgesellen Form nur beding sozialpoliisch akzepabel gewesen wäre. 5.3 Dynamisch-degressive enenanpassung Den lezgenannen Einwand der unerschiedlichen Belasbarkei der einzelnen gesellschaflichen Gruppen greif in besonders poinierer Weise der Vorschlag einer dynamischdegressiven enenanpassung auf, der Ende der 990er-Jahre ewa aus den eihen der Grünen 47 geäußer wurde. In diese ichung weis aber auch der Ansaz von Bomsdorf. 48 au Bomsdorf soll bis zu einer so genannen Basisrene (Bomsdorf nanne ca Vgl. ürup 999, S Vgl. uland 2000, S Vgl. hierzu ürup 999, S Vgl. ieser 2000, S. 5. Boecken kriisiere darüber hinaus, dass der demografische Fakor prinzipiell einerseis mi der Idee der enendynamisierung sowie andererseis mi dem iel der Sabilisierung des Neorenenniveaus breche (vgl. Boecken 999, S ). Des Weieren bedeue die Einführung des demografischen Fakors eine belasende echsänderung für Personen, die in der egel keine Möglichkei mehr haben dürfen, die daraus resulierenden Nacheile durch Ausgleichsmaßnahmen wie ewa eine zusäzliche Vorsorge zu kompensieren. (Boecken 999, S. 468). 47 Vgl. hierzu die Pressemieilung der Bundesagsabgeordneen Dücker von Bündnis 90/Die Grünen vom Vgl. ewa Bomsdorf 999.

20 20 DM/Mona) voll-neolohnbezogen angepass werden, während darüber hinausgehende Beräge geringer angepass werden sollen. Eine neue enenanpassungsformel solle ensprechend folgende formale Gesal haben: r, falls - = B - 00 bzw. r B a 00 r B, falls - > B -, 0 a <, 00 wobei: = Jahresindex, = enenzahlberag, B = Basisrenenberag, r = prozenuales Wachsum der ene bzw. des enenweres von - nach, a = vereilungsbezogener Korrekurfakor. 49 Erkennbarerweise wird die Basisrene voll dynamisier, während darüber hinausgehende Beräge in Abhängigkei vom Parameer a die Anpassungsdynamik schwächen. Mi dem Konzep der degressiv-dynamischen enenanpassung würde nach Bomsdorfs Auffassung die von großen Teilen der Ende der 990er-Jahre amierenden ro-grünen egierungskoaliion aufgeselle Forderung nach besonderer Berücksichigung bzw. Begünsigung der kleinen enen im ahmen einer enenreform erfüll werden. 50 Kriisch an derarigen vereilungsbezogenen Vorschlägen is zum einen, dass die Äquivalenz zwischen enenbeirägen und -leisungen nachhalig geschwäch würde. um anderen würden evenuell gu siuiere Personen, welche den größen Teil ihres Erwerbslebens außerhalb der GV verbrach haben, in sozialpoliisch bedenklicher Weise durch eine unerschiedliche Anpassung von niedrigen und hohen enen begünsig werden. Niedrige enen lassen nämlich nur sehr beding auf niedrige Einkommen, mihin auf einen niedrigen Wohlsand schließen. 5 Auch wird gegen ensprechende vereilungsbezogene Anpassungsvorschläge und die mi ihnen einhergehende Nowendigkei der Abgrenzung niedrigerer von höheren Einkommen eingewand, dass sie voraussezen, dass die erforderlichen Informaionen und ensprechende personelle und sachliche Kapaziäen (...) vorhanden 52 seien. Diese Voraussezungen seien in der GV nich gegeben und zudem insiuionenfremd. 53 Grundsäzlich sollen derarige Umvereilungsmaßnahmen sysemkonform durch das Seuer- bzw. durch das Transfersysem außerhalb der GV also durch die Beseuerung der enen mi ensprechenden Freiberägen für arme enner bzw. durch die Gewährung von sozialhilfeähnlichen Transfers erfolgen. 49 Vgl. Bomsdorf 999, S Vgl. Bomsdorf 999, S. 539 und S In ähnlicher Perspekive schlug Bomsdorf 999, S , eine weiere enenanpassungsformel vor, welche miels eines spezifischen Fakors einerseis die Progressiviä des bundesdeuschen Einkommenseuerrechs berücksichigen sowie andererseis aber von gruppenspezifischen Veränderungen des Einkommenseuerrechs absrahieren solle. 5 Vgl. hierzu ehfeld 999 oder uland 2000, S ehfeld 999, S Vgl. ehfeld 999, S

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