ABWL Integrationsseminar zum Oberthema: Organisationsformen des Kreditgeschäftes
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- Benedikt Simen
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1 Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt ABWL Integrationsseminar zum Oberthema: Organisationsformen des Kreditgeschäftes Thema 3: Risikomanagement der Kreditbank Referenten: Sascha Thiergart Nilgün Demirbaga Münüfer Serdar Betreuer: Sandro Zarß 1
2 Gliederung A. Einführung und Problemstellung (Serdar, 3min) B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken I. Begründung des Sonderrechts für Banken (Thiergart, 15min) II. Transformationsrisiken und Solvenzsicherung (Thiergart) 1. Transformationsrisiken der Kreditbank 2. Maximalbelastungstheorie III. Bankaufsichtsrecht (Serdar, 12min) 1. Kreditwesengesetz 2. Grundsatz I und II, Basel I 3. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft 4. Anstehende EU-Direktiven (Basel II) (Demirbaga, 15min) a. Ansätze zur Messung der Ausfallrisiken b. Bestimmung der Bonitätsgewichte 2
3 A. Einführung und Problemstellung Veränderungen des ökonomischen und politischen Umfelds, sowie die Intensivierung der Wettbewerbssituation führten zu einer Erhöhung der Risikopotentiale im Kreditgeschäft der Banken Zu solchen Veränderungen gehören: rezessive gesamtwirtschaftliche Situation und damit verbundene steigende Insolvenzen Ausweitung der Internationalisierung des Kreditgeschäftes die gestiegenen Volatilitäten der Zinssätze 3
4 A. Einführung und Problemstellung Kreditinstitute müssen diesen Entwicklungen begegnen, indem sie innerhalb eines Risikomanagements Maßnahmen ergreifen, um die entstehenden Risiken auf ein adäquates Maß zu reduzieren. Unter Risikomanagement wird in diesem Zusammenhang die Identifikation Quantifizierung Steuerung und Kontrolle von Risiken verstanden. Quelle: Büschgen, Hans E., Veränderungen im Wettbewerbsszenario der Banken, in: Institut für Bankwirtschaft und Bankrecht der Uni Köln, S. 33 4
5 Gliederung A. Einführung und Problemstellung (Serdar) B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken I. Begründung des Sonderrechts für Banken (Thiergart) II. Transformationsrisiken und Solvenzsicherung (Thiergart) 1. Transformationsrisiken der Kreditbank 2. Maximalbelastungstheorie III. Bankaufsichtsrecht (Serdar) 1. Kreditwesengesetz 2. Grundsatz I und II, Basel I 3. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft 4. Anstehende EU-Direktiven (Basel II) (Demirbaga) a. Ansätze zur Messung der Ausfallrisiken b. Bestimmung der Bonitätsgewichte 5
6 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken I. Begründung der Sonderstellung für Banken Volkswirtschaftliche Funktionen von Banken: - Banken besorgen den Zahlungsverkehr ihrer Kundschaft. - Banken eröffnen Finanzierungsmöglichkeiten und bestimmen so den Finanzierungsspielraum anderer Wirtschaftsubjekte. - Banken offerieren Geldanlagemöglichkeiten, d.h. insbesondere die Möglichkeit zur kursunempfindlichen Anlage auf Depositenkonten. Die Aufgaben des Staates zur Sicherung der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet des Kreditwesens müssen sich aus diesen Funktionen ableiten lassen. Quelle: Wolfgang Stützel: Bankpolitik heute und morgen, 3. Aufl. Risikomanagement der Kreditbank 08. November
7 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken I. Begründung der Sonderstellung für Banken Lässt sich eine Sonderstellung der Banken aus ihrer Zahlungsverkehrsfunktion ableiten? - Ein auch nur vorübergehender Ausfall von Verkehrsleistungen führt zu Störungen des Wirtschaftsablaufs. Es besteht ein öffentliches Interesse am störungsfreien Ablauf von Verkehrleistungen. - Staatliches Handeln ist jedoch nur gerechtfertigt, wenn ein Monopol für die jeweilige Leistung besteht. - Die Zahlungsverkehrsfunktion kann jedoch auch von anderen Wirtschaftssubjekten übernommen werden (z.b. öffentlich-rechtliche Kreditanstalten). Eine Sonderstellung der Banken lässt sich aus der Zahlungsverkehrsfunktion nicht begründen. Risikomanagement der Kreditbank 08. November
8 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken I. Begründung der Sonderstellung für Banken Lässt sich eine Sonderstellung der Banken aus der Funktion, Geldanlagemöglichkeiten anzubieten, ableiten? - Banken haben der Zahl und der absoluten Höhe nach umfangreiche Verbindlichkeiten, denen gewöhnlich fast ebenso hohe Ausleihungen gegenüber stehen. => Bei andere Unternehmen stehen den Verbindlichkeiten häufig ebenso hohe Forderungen gegenüber. - Durch die Fristentransformation, d.h. insbesondere durch die Verwendung kurzfristiger Gelder zur Finanzierung langfristiger Aktiva mit langer Selbstliquidationsperiode sind Banken einem hohen Geschäftsrisiko ausgesetzt. => Industrieunternehmen finanzieren häufig auch Anlagen aus kurzfristigen Krediten. Risikomanagement der Kreditbank 08. November
9 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken I. Begründung der Sonderstellung für Banken - Der Unterschied zwischen Banken und anderen Unternehmen liegt in einer besonders niedrigen Nettohaftungsreserve. (Überschuss des gesamten haftenden Vermögens über die Schulden). - Einleger kommen bereits in Gefahr ihre Einlagen zu verlieren, wenn die Bank einen kleinen Anteil ihrer Aktiva verliert. => Banken müssen daher ihre Risiken breiter und sorgfältiger streuen als andere Unternehmen. - Die Gefahr von Bankruns und Kettenreaktion ist bei Banken nur dann größer als bei anderen Unternehmen, sofern eine Forderung einer Bank an eine andere in der Kette an die Größenordnung ihrer gesamten Nettohaftungsreserve herankommt...oder sofern der Verlust der Nettohaftungsreserve einer Bank die Befürchtung auslöst, eine andere Bank habe diese ebenfalls bereits verloren. Risikomanagement der Kreditbank 08. November
10 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken I. Begründung der Sonderstellung für Banken - Die Einleger haben unterschiedliche Informationen über die Lage und die Sicherheitsvoraussetzungen der Banken. - Großgläubiger haben in der Regel mehr Erfahrung und Verhandlungsmacht, um Informationswünsche und Risikominimierungsbedingungen durchzusetzen als gewöhnliche Bankeinleger. - Daher bedarf nicht die große Einzeltransaktion besonderen Schutzes, sondern der Publikumsverkehr. Zusammenfassend: Nur die Kriterien niedrige Nettohaftungsreserve und Schutz des Publikumsverkehrs reichen aus, um eine Sonderstellung der Banken und damit eine staatliche Regulierung zu rechtfertigen. Quelle: Wolfgang Stützel: Bankpolitik heute und morgen, 3. Aufl. Risikomanagement der Kreditbank 08. November
11 Gliederung A. Einführung und Problemstellung (Serdar) B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken I. Begründung des Sonderrechts für Banken (Thiergart) II. Transformationsrisiken und Solvenzsicherung (Thiergart) 1. Transformationsrisiken der Kreditbank 2. Maximalbelastungstheorie III. Bankaufsichtsrecht (Serdar) 1. Kreditwesengesetz 2. Grundsatz I und II, Basel I 3. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft 4. Anstehende EU-Direktiven (Basel II) (Demirbaga) a. Ansätze zur Messung der Ausfallrisiken b. Bestimmung der Bonitätsgewichte 11
12 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken II. Transformationsrisiken und Solvenzsicherung 1. Transformationsrisiken - Die zentrale Leistung der Bank im Sinne einer kundenbedürfnisbezogenen Funktion der Kreditinstitute stellt die Intermediation dar. - Intermediationsleistungen: I. Fristen- und Zinsbindungstransformation II. Transformation von Ausfallrisiken III. Losgrößentransformation Risikomanagement der Kreditbank 08. November
13 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken II. Transformationsrisiken und Solvenzsicherung 1. Transformationsrisiken I. Fristen- und Zinsbindungstransformation - Fristentransformation ist das Eingehen auf unterschiedliche Präferenzen von Geldgebern und Geldnehmern bezüglich der Fristen bei Anlagen und Krediten. - Aus der Fristentransformation resultieren Zinsrisiken. Die Komponenten sind dabei das Kursrisiko und das Wiederaufnahme- bzw. Wiederanlagerisiko. II. Transformation von Bonitäts- und Ausfallrisiken - Transformation von Ausfallrisiken ist das Überbrücken der Inkongruenz zwischen dem Bedarf an sicheren Anlagemöglichkeiten seitens der Anleger und dem Angebot an relativ unsicheren Anlagemöglichkeiten bei den Unternehmen. Risikomanagement der Kreditbank 08. November
14 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken II. Transformationsrisiken und Solvenzsicherung 1. Transformationsrisiken - Die Banken als Intermediäre übernehmen dabei die aus den Transformationsleistungen übernommenen Risiken durch die Bereitstellung von Eigenkapital. - Nur wenn sichergestellt ist, dass bei Banken auch in extremen Situationen die Verluste aus der Übernahme dieser Risiken das haftende Eigenkapital nicht übersteigen, können die Einleger auf die vollständige Rückzahlung ihrer Einlagen vertrauen. Risikomanagement der Kreditbank 08. November
15 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken II. Transformationsrisiken und Solvenzsicherung 2. Maximalbelastungstheorie - Die Maximalbelastungstheorie basiert auf der Shiftability-Theorie. - Die Beschaffung der Liquidität erfolgt über die vorzeitige Liquidation von Aktiva. - Der Verkauf von Geld- und Kapitalmarktpapieren erfolgt über geregelte Märkte oder über die Bundesbank. - Abgesehen von Zins- und Währungsänderungen erfolgen in der Regel keine Liquidationsverluste. - Problem: Beim vorzeitigen Verkauf von anderen Aktiva (z.b. Krediten), kommt der Verdacht von Liquiditätsproblemen der Bank auf. => Der Verkauf ist nur unter erheblichen Liquidationsverlusten möglich. Quelle: Obst / Hintner: Geld- Bank- und Börsenwesen, 38.Aufl. Risikomanagement der Kreditbank 08. November
16 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken II. Transformationsrisiken und Solvenzsicherung 2. Maximalbelastungstheorie These: Bei Zahlungsschwierigkeiten einer Bank ziehen die Einleger ihre Einlagen vorzeitig ab. => Maximalbelastungsfall tritt ein und Liquidation der Aktiva ist nur unter Verlusten möglich. Lösung: Ausrichtung der Liquiditätsdisposition auf den Maximalbelastungsfall und Einbeziehung des haftenden Eigenkapitals. - Die Maximalbelastungstheorie fordert, dass das Eigenkapital mindestens so groß sein muss, wie die aus der vorzeitigen Abtretung von Aktiva entstehenden Verluste. => Die Liquidität wird über die Sicherung der Bonität erreicht. Quelle: Obst / Hintner: Geld- Bank- und Börsenwesen, 38.Aufl. Risikomanagement der Kreditbank 08. November
17 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken II. Transformationsrisiken und Solvenzsicherung 2. Maximalbelastungstheorie Vorteile: - Die Solvenztheorie kommt dem Einlegerschutz sehr weit entgegen. - Es wird erkannt, dass die Liquidität letztendlich nur über die Aufrechterhaltung der Bonität erreicht wird. Nachteile: - Probleme bei der Ermittlung der potentiellen Liquidationsverluste. - Keine operationale Hilfe zum Ausgleich der Zahlungsströme. => In der Praxis kommt der Solvenzsicherungstheorie kaum Bedeutung zu. Quelle: Obst / Hintner: Geld- Bank- und Börsenwesen, 38.Aufl. Risikomanagement der Kreditbank 08. November
18 Gliederung A. Einführung und Problemstellung (Serdar) B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken I. Begründung des Sonderrechts für Banken (Thiergart) II. Transformationsrisiken und Solvenzsicherung (Thiergart) 1. Transformationsrisiken der Kreditbank 2. Maximalbelastungstheorie III. Bankaufsichtsrecht (Serdar) 1. Kreditwesengesetz 2. Grundsatz I und II, Basel I 3. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft 4. Anstehende EU-Direktiven (Basel II) (Demirbaga) a. Ansätze zur Messung der Ausfallrisiken b. Bestimmung der Bonitätsgewichte 18
19 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 1. Kreditwesengesetz Ist die wichtigste Rechtsgrundlage für die Kreditwirtschaft in der BRD hat 3 Zielsetzungen, die eng miteinander verknüpft sind Aufrechterhaltung der Ordnung im Bankwesen Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft Schutz der Gläubiger der Kreditinstitute vor Vermögensverlusten. Diesen Zielsetzungen dient vor allem die staatl. Bankenaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) das dabei mit der Dt. Bundesbank zusammenarbeitet. Die KI haben die Ordnungsvorschriften des KWG zu beachten und bestimmte Anzeige-und Vorlagepflichten zu erfüllen. Sie unterliegen bestimmten Prüfungen und haben die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses. 19
20 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 1. Kreditwesengesetz Ordnungsvorschriften sind enthalten in - 10 KWG, der von einzelnen Kreditinstitute angemessene Eigenmittel verlangt - 10a KWG, der von Institutsgruppen insgesamt angemessene haftende Eigenmittel verlangt - 11 KWG, der von Instituten jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft verlangt 20
21 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 1. Kreditwesengesetz Zur Beurteilung, ob die Erfordernisse der 10, 10a und 11 KWG erfüllt sind, stellt der BaFin Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute auf, in 12 KWG, der die Begrenzung von bedeutenden Beteiligungen von Einlagenkreditinstituten und in 12 a KWG, der die Begründung von Unternehmensbeziehungen regelt in 13 bis 20 KWG, die das Kreditgeschäft regeln. 21
22 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 2. Grundsatz I Grundsatz I legt Risikokategorien der Kreditinstitute fest die mit Eigenkapital zu unterlegen sind. In der folgenden Folie wir die Ermittlung der Eigenmittelausstattung nach dem Building-Block-Approach dargestellt. 22
23 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 2. Grundsatz I Handelsbuch-Risikopositionen (Zinsänderungs-,Aktienkursrisiken) Allg. Marktrisiken + Besondere Kursrisiken + Adressenausfallrisiken (Liefer-, Abwicklungsrisiken) Hartmann Wendels, Bankbetriebslehre, S Risikoaktiva-Anrechnungsbetrag Bilanzaktiva außerbilanzielle Geschäfte Swaps + Währungsgesamtposition + Rohwarenposition = Mindestausstattung an Eigenmitteln Termingeschäfte und Optionsrecht 23
24 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 2. Grundsatz I Bestandteile der Eigenmittel Eigenmittel ( 10 KWG ) Haftendes Eigenkapital Kernkapital Ergänzungskapital Eigenmittel Klasse I Klasse II Drittrangmittel Hartmann Wendels, Bankbetriebslehre, S
25 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 2. Grundsatz I Grundsatz I beurteilt die Angemessenheit der Eigenmittel: Das Verhältnis des haftenden Eigenkapitals eines Instituts zu seinen gewichteten Risikoaktiva darf 8 % nicht unterschreiten. Dieses Eigenkapitalerfordernis ist ständig einzuhalten 25
26 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 2. Grundsatz II (GS II) GS II gilt für Kreditinstitute die über Gelder und Wertpapiere von Kunden verfügen oder zugleich auf eigene Rechnung an den Börsen handeln. GS II stellt sich ausschließlich auf die Fähigkeit der Banken ab, kurzfristige Verbindlichkeiten decken zu können. Ein Liquiditätsproblem entsteht, wenn sie Zahlungsverpflichtungen erfüllen müssen, aber hierzu keine liquiden Mittel vorhanden sind und auch nicht beschafft werden können. In 11 KWG wird den KI auferlegt, ihre Mittel so anzulegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist. 26
27 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 2. Grundsatz II (GS II) Zentrales Beurteilungskriterium für das Vorhandensein ausreichender Zahlungsbereitschaft ist eine Liquiditätskennzahl als Quotient aus den innerhalb eines Monats verfügbaren Zahlungsmitteln und den im gleichen Zeitraum abrufbaren Zahlungsverpflichtungen. Die Liquidität gilt als gesichert, wenn die Liquiditätskennzahl mind. den Wert eins annimmt. Die Liquiditätskennzahl ist am Ende eines Monats zu ermitteln. 27
28 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 2. Grundsatz II Es gibt verschiedene Liquiditätsrisiken: - Ein Refinanzierungsrisiko entsteht bei längerfristiger Anlage kurzfristig hereingenommener Gelder (Fristentransformation) - Ein Terminrisiko besteht in der Gefahr, dass erwartete Tilgungs-oder Zinszahlungen nicht fristgerecht eingehen. - Ein Abrufrisiko besteht in der Möglichkeit unerwarteter Inanspruchnahme von Kreditlinien oder anderer in in Aussicht gestellter Geldleistungen bzw., unvorhergesehenen Verfügungen der Gläubiger über Einlagen. 28
29 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht Basel I Basel I wurde Juli 1988 von dem Baseler Ausschuss ins Leben gerufen. Banken mussten als Sicherheit für Unternehmenskredite grundsätzlich 8 % des Kreditvolumens als Eigenkapital halten. Damit wurden unabhängig vom jeweiligen Geschäftsrisiko alle kreditnehmenden Unternehmen gleich behandelt. Die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalunterlegungsrechnung spiegelte somit ungenügend die tatsächliche Risikosituation wider. Pauschale Risikogewichte nicht mehr marktgerecht. Es fehlt der Anreiz zu einem effizienten Einsatz von Kapital und Risiken. Basel I ist nicht mehr zeitgerecht. 29
30 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 3. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) MaK sollen die Qualität des Kreditgeschäftes verbessern und damit Risiken vermeiden helfen. MaK konzentrieren sich auf den Aufbau und die Gestaltung von Prozessen im Kreditgeschäft. Umfasst bankübliche Standards für die Prozesse der Kreditbearbeitung der Kreditbearbeitungskontrolle der Intensivbetreuung der Problemkreditbearbeitung sowie der Risikovorsorge 30
31 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 3. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) MaK gibt einen Rahmen vor für die Ausgestaltung der Verfahren zur Identifizierung Steuerung Überwachung der Risiken aus dem Kreditgeschäft. ( 25 a Abs. 1 KWG). Stellt Anforderungen an das interne Kontrollsystem, das alle Formen von Überwachungsmaßnahmen umfasst. 31
32 Gliederung A. Einführung und Problemstellung (Serdar) B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken I. Begründung des Sonderrechts für Banken (Thiergart) II. Transformationsrisiken und Solvenzsicherung (Thiergart) 1. Transformationsrisiken der Kreditbank 2. Maximalbelastungstheorie III. Bankaufsichtsrecht (Serdar) 1. Kreditwesengesetz 2. Grundsatz I und II, Basel I 3. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft 4. Anstehende EU-Direktiven (Basel II) (Demirbaga) a. Ansätze zur Messung der Ausfallrisiken b. Bestimmung der Bonitätsgewichte 32
33 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II Grundlagen Umfasst neue internationale Eigenkapitalregeln Enthält qualitative und quantitative Mindestanforderungen an bankinterne Ratingsysteme, sofern diese für die Ermittlung der bankenaufsichtlichen Eigenmittel herangezogen werden sollen Tritt voraussichtlich Ende 2006 in Kraft (Standard- und Basisansatz) bzw. Ende 2007 (fortgeschrittener Ansatz) Teil der Bankenaufsicht Ziel: zur Solidität der Kreditinstitute beitragen und damit die Funktionsweise und Stabilität des deutschen Bankensystems fördern Einführungsgrund: Unzulänglichkeiten des Grundsatzes I 33
34 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II Aufbau BASEL II Mindesteigenkapitalanforderungen (Minimal Capital Requirements) Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess (Supervisory Review Process) Erweiterte Offenlegung (Market Discipline) Das Grundkonzept von Basel II (Quelle: Deutsche Bundesbank) 34
35 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II Säule I: Mindesteigenkapitalanforderungen Eigenkapitalanforderung nach Basel II: Kapitalkoeffizient von mind. 8% (1) Eigenkapital 8% Summe gewichtete Risikoaktiva Kreditrisiko + (Anrechungsbeträge Marktrisiko + operationelles Risiko) x 12,5 Künftig neben Kredit- und Marktrisiko Berücksichtigung des operationellen Risikos Erfassung des Kreditrisikos mithilfe von Ratings Risikomanagement der Kreditbank 08. November (1) Vgl. Bundesbank
36 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II Säule II: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Ziel: externe Faktoren und solche Risikobereiche abdecken, die bei der Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen nicht bzw. nicht vollständig berücksichtigt werden Überprüfung durch Vor-Ort-Prüfungen, externe Überprüfungen anhand eingereichter Unterlagen und Gespräche mit dem Bankmanagement Möglichkeit, von den Banken eine höhere Kapitalausstattung als die Mindestkapitalausstattung zu fordern 36
37 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II Säule III: Erweiterte Offenlegung Empfehlungen beziehungsweise Vorschriften zur Offenlegung von Angaben zur Eigenkapital- und Risikolage der Bank Grundgedanke: informierte Marktteilnehmer reagieren in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen entsprechend Anreiz für KI 37
38 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II Mindesteigenkapitalanforderungen Eigenkapital Summe gewichtete Risikoaktiva Kreditrisiko + (Anrechnungsbeträge Marktrisiko + operationelles Risiko) x 12,5 8% Ziel: Bestimmung der Kreditrisikos, um so Risikogewichte zu erhalten Bestimmung des Risikogewichts durch Rating der Forderungen Rating kann durch (externe) Ratingagentur (Standard & Poors, Moody`s und Fitch) oder intern durch das Kreditinstitut erfolgen 38
39 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II a. Ansätze zur Messung der Ausfallrisiken Messung des Kreditrisikos: drei Ansätze nach Basel II Standardansatz (1) Interner Ratingansatz (auf internem Rating basierende Ansätze, IRB- Ansätze) Basisansatz (2) Fortgeschrittener Ansatz (3) Die Bank kann grundsätzlich frei zwischen den Ansätzen wählen 39
40 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II Standardansatz Aufsichtlich vorgegebener Ansatz Für Kreditinstitute die keine interne Ratingverfahren verwenden oder keine Erlaubnis zur aufsichtlichen Verwendung besitzen Anzusetzenden gewichteten Risikoaktiva ergeben sich als Produkt von Kreditbetrag und Risikogewicht Externes Rating, d.h. Risikogewichte werden durch externes Rating einer Ratingagentur (Bonitätsbeurteilungsagentur) determiniert Nationale Bankenaufsichtsrecht bestimmt, welche Ratingagenturen anerkannt werden 40
41 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II IRB-Ansätze Banken können eigene Ratingsysteme zur Bestimmung der Risikogewichte verwenden Je nach Ansatz (Basis- oder fortgeschrittener IRB-Ansatz) Bestimmung von Risikoparametern durch Bank oder Aufsichtsbehörde Eigenmittelanforderungen werden auf Basis dieser Parameter anhand bankenaufsichtlich vorgegebener Risikogewichtungsfunktion ermittelt Interne Ratingstufen sind differenziert zu ermitteln für Forderungen an Staaten, an Kreditinstitute, an sonstige Unternehmen, an Privatkunden und Anteile/Beteiligungen (Forderungsklassen) 41
42 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II IRB-Ansätze Risikoparamter: Ausfallwahrscheinlichkeiten erwartete ausstehende Forderungen bei Ausfall Verlustquoten Restlaufzeiten Basis-IRB-Ansatz: Bank schätzt Ausfallwahrscheinlichkeit (auf Basis des Ratings), restlichen Risikoparameter werden von der Bankenaufsicht vorgegeben Fortgeschrittener IRB-Ansatz: Bank schätzt alle Risikoparameter Diese Risikoparameter sind maßgeblich für Kapitalunterlegung 42
43 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II Ausfallwahrscheinlichkeit Wichtigste Risikokomponente Wie viele Kredite innerhalb bestimmter Risikoklasse voraussichtlich ausfallen werden Schätzung auf Basis historischer Daten Ausfall nach Baseler Kommission Wenn die Bank davon ausgeht, dass der Schuldner mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Verpflichtungen nicht (vollständig) nachkommen können wird, ohne dass die Bank auf Maßnahmen zurückgreift Verbindlichkeit des Schuldners mehr 90 Tage überfällig 43
44 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II Methode Standardansatz IRB-Standardansatz Fortgeschrittener IRB- Ansatz Rating Extern Intern Intern Ausfallwahrscheinl. Keine Eigene Schätzung Eigene Schätzung Erwartete ausstehende Forderungen Keine Bankenaufsichtlich vorgegeben Eigene Schätzung Verlustrate Keine Bankenaufsichtlich vorgegeben Eigene Schätzung Restlaufzeit Keine Anrechnung Keine explizite Anrechnung Bankenaufsichtlich vorgegeben Kreditrisikominderungstechniken Vorgegeben Vorgegeben Eigene Schätzung 44
45 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II b. Bestimmung der Bonitätsgewichte (Risikogewichte) Standardansatz Auf Basis externer Ratings Rating der Forderung bestimmt das Risikogewicht Unterschiedliche Risikogewichte für verschiedene Forderungsklassen IRB-Ansatz Risikogewichtete Aktiva = erwartete ausstehende Forderungen bei Ausfall x Risikogewicht Werden auf Basis der Risikoparameter bestimmt, die (je nach Ansatz) aufsichtsrechtlich vorgegeben oder durch die Bank bestimmt werden 45
46 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II Rating Standard & Poor`s AAA bis AA- Risikogewichte nach Basel II (Standardansatz) je nach Forderungsklasse Staaten 0% Banken: Option 1 20% Banken: Option 2 20% Unternehmen 20% A+ bis A- 20% 50% 50% 50% BBB+ bis BBB- 50% 100% 50% 100% BB+ bis BB- 100% 100% 100% 100% B+ bis B- 100% 100% 100% 150% Unter B- 150% 150% 150% 150% Nicht geratet 100% 100% 50% 100% Option 1: Risikogewicht der Bank wird aus Risikogewicht des Sitzstaates der jeweiligen Bank abgeleitet Option 2: Risikogewicht wird aus bankenspezifischem Rating abgeleitet 46
47 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II b. Bestimmung der Bonitätsgewichte (Risikogewichte) IRB-Ansätze Risikogewicht wird anhand aufsichtsrechtlich vorgegebener Risikogewichtungsfunktionen (je nach Forderungsklasse) berechnet Risikogewichtungsfunktionen sind Funktionen in Abhängigkeit von den Risikoparametern (welche wiederum auf Basis der Ratings bestimmt bzw. aufsichtsrechtlich vorgegeben werden) Das aufsichtlich geforderte Eigenkapital für einen Kredit erhält man, indem das Risikogewicht mit der erwarteten Forderungshöhe im Ausfallzeitpunkt und der geforderten Eigenkapitalunterlegung (8%) multipliziert wird Daraus lassen sich die Kosten der Eigenkapitalunterlegung bei Finanzierung über Intermediär berechnen 47
48 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II b. Bestimmung der Bonitätsgewichte (Risikogewichte) Verbriefungen Basel II schafft erstmals international harmonisierten Standard für die bankenaufsichtliche Behandlung dieser Geschäfte Von Originatoren oder Investoren gehaltene Verbriefungspositionen müssen auch mit Kapital unterlegt werden Risikogewichte für Verbriefungen beim Standardansatz Folgt prinzipiell der Unterlegungssystematik des allgemeinen Standardansatzes für Unterlegung von Kreditrisiken 48
49 B. Notwendigkeit und Ausgestaltung der Regulierung von Kreditbanken III. Bankaufsichtsrecht 4. Basel II b. Bestimmung der Bonitätsgewichte (Risikogewichte) Risikogewichte für Verbriefungen beim IRB-Ansatz: Weicht von der Systematik der allgemeinen Regelungen für die Kreditrisikounterlegung ab, da keine bankeigenen Schätzung von tranchenspezifischen Risikoparametern berücksichtigt werden Daher auch keine Unterscheidung in Basis- und fortgeschrittenen Ansatz für Verbriefungen Es stehen drei Methoden zur Ermittlung der Kapitalanforderung für eine Verbriefungsposition zur Verfügung auf externen Ratings basierender Ansatz formel-basierter Ansatz bankinterne Risikoeinschätzung 49
50 C. Management des Ausfallrisikos I Diversifikation 1. Funktionsweise 2. Möglichkeiten und Grenzen der Diversifikation 3. Konsequenzen für Kreditentscheidung und -überwachung II Opportunistisches Verhalten und seine Steuerung 1. Opportunistisches Verhalten von Kreditnehmern a. Überblick b. Voraussetzungen für das Auftreten opportunistischen Verhaltens 2. Ansätze zur Vermeidung von Fehlverhalten a. Vertragsgestaltung b. Kreditüberwachung 50
51 C. Management des Ausfallrisikos Einzelgeschäftsbezogene Kreditwürdigkeitsprüfung Ziel der Kreditwürdigkeitsprüfung ist es, durch Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung relevanter Informationen über den Antragsteller dessen Kreditwürdigkeit festzustellen. [1] Es wird also die Wahrscheinlichkeit der künftigen Zahlungen des Kreditnehmers geschätzt. [1] Bröker, Frank; Quantifizierung von Kreditportfoliorisiken Eine Untersuchung zu Modellalternativen und Anwendungsfeldern; aus: Schriftreihe des Zentrums für Ertragsorientiertes Bankmanagement, Münster; Frankfurt a.m
52 C. Management des Ausfallrisikos Einzelgeschäftsbezogene Kreditwürdigkeitsprüfung Beispiele für abzudeckende Informationsbereiche der Kreditwürdigkeitsanalyse von Unternehmen (C s of Credit): - Capital Vermögenslage des Kreditnehmers - Capacity Sachliches und personelles Leistungsvermögen des Unternehmens - Collateral Art und Umfang der gestellten Sicherheiten - Coverage Wirkungskreis und Aktionsradius des Unternehmens - Conditions Konjunkturelle und technologische Einflussfaktoren - Character Unternehmerpersönlichkeit und integrität 52
Generalthema: Organisationsformen des Kreditgeschäfts. Fragen Thema 3: Risikomanagement der Kreditbank
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