Leopoldsdorf im Marchfelde

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1 MARKTGEMEINDE Leopoldsdorf im Marchfelde Rathausplatz 3, 2285 Leopoldsdorf im Marchfelde Tel.: 02216/2216, Fax DW: 22 SITZUNGSPROTOKOLL GEMEINDERATSSITZUNG 19. März 2012 im Rathaus, großer Sitzungssaal Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:15 Uhr Einladungen zur Sitzung per: ANWESENDE Vorsitzender: Bürgermeister Thomas Nentwich Vizebürgermeister Ernst Schwarz GGR Dr. Nagel Clemens GGR Ing. Siegfried Nemeth GGR Mag, Alexej Prosoroff GR OV Erika Kolm GR Veronika Hrabal GR Mag. Lehner Bernhard GR Gertrude Gruber GR Felix Nentwich GR Christine Koukal GR Johann Strandl GR Rudolf Gerstbauer GR Eduard Macho GR Roman Hörler GR Ing. Gerald Kralik GR Johann Lugmayer GR Gerhard Krammer GR Rudolf Makoschitz ENTSCHULDIGT GGR Dipl.- Ing. Wilhelm Herok GR Mag. Martina Metzich Schriftführer: Dieter Hauer Der Vorsitzende, Bürgermeister Thomas Nentwich eröffnet um 19 Uhr 00 die Sitzung und stellt fest, dass die Sitzung beschlussfähig ist, die Tagesordnungspunkte öffentlich sind und gegen die Tagesordnung kein Einwand besteht.

2 - 2 - TAGESORDNUNG 1 Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung 2 Rechnungsabschluss Kontrollbericht Prüfungsausschuss 4 Subventionen Gemeinde Andlersdorf, Zustimmung Mindestabstand von Windkraftanlagen 6 Markgemeinde Orth an der Donau, Zustimmung Mindestabstand von Windkraftanlagen 7 Marktgemeinde Obersiebenbrunn, Zustimmung Mindestabstand von Windkraftanlagen 8 Änderung Flächenwidmungsplan, KG Leopoldsdorf im Marchfelde 9 Kommunalkredit, Annahmeerklärung BA 10 Siedlung Seepark 10 NÖ Landesregierung, Annahmeerklärung BA 10, Siedlung Seepark 11 Maschinelle und elektrotechnische Ausrüstung Pumpwerk VI Gewerbepark 12 Straßenbezeichnungen, KG Leopoldsdorf im Marchfelde VERLAUF Punkt 1 öffentlich Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung vom 12. Dezember 2011 keine Einwände erhoben wurden. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt. Punkt 2 öffentlich Rechnungsabschluss 2011 Der vom Bürgermeister erstellte Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 ist in der Zeit vom bis am Gemeindeamt Leopoldsdorf/M zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Schriftliche Stellungnahmen wurden keine eingebracht. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr ggr Dr. Clemens Nagel berichtet über den Rechnungsabschluss 2011 und stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge den vorliegenden Rechnungsabschluss für das Jahr 2011 beschließen. Gleichzeitig möge der Gemeinderat den Kontenüberziehungen bzw. den Unterschreitungen der Einnahmen gegenüber dem Voranschlag 2011 seine Zustimmung erteilen.

3 Punkt 3 öffentlich Kontrollbericht Prüfungsausschuss Der Vorsitzende erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses Herrn GR Eduard Macho das Wort. Der Obmann bringt dem Gemeinderat gemäß 82 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung 1973 LGBl , den schriftlichen Bericht über die Kassaprüfung vom zur Kenntnis. Die Überprüfung hat keine Mängel ergeben. Die schriftlichen Äußerungen des Bürgermeisters und der Kassenverwalterin ist dem Prüfungsbericht angeschlossen. Punkt 4 öffentlich Subventionen 2012 Der Bürgermeister erteilt Herrn ggr Dr. Clemens Nagel das Wort. GGR Dr. Clemens Nagel berichtet über die eingelangten Subventionsansuchen. Nach einigen Wortmeldungen erfolgt der Antrag des ggr Dr. Clemens Nagel: Der Gemeinderat möge die Subventionen für das Jahr 2012 wie folgt beschließen: Pfarre Breitstetten 1090,00 Pfarre Leopoldsdorf/M 1090,00 Jagdgesellschaft Breitstetten 220,00 Musikverein Breitstetten 1820,00 Musikverein Breitstetten, Energiekostenzuschuss 545,00 Öffentliche Bücherei 365,00 Seniorenbund Breitstetten 365,00 Musikverein Leopoldsdorf/M 1820,00 SC Leopoldsdorf 5450,00 Hundesportzentrum 220,00 Männergesangsverein 365,00 Jagdgesellschaft Leopoldsdorf/M 220,00 Tennisklub Leopoldsdorf/M 730,00 Taekwondo Region Marchfeld 220,00 Erster Marchfelder Fischereiverband 220,00 Fischereiverein 2285 Leopoldsdorf/M 220,00 Spiel.Musik Leopoldsdorf 500,00 Eldorado Linedancer 220,00 Gymnastics Lehner max. 2400,00 Sondersubventionen: Musikverein Leopoldsdorf - Bezirksmusikfest ,00 Musikverein Breitstetten, Sanierung Milchhaus 1.820,00 Für den Pensionistenverband der Ortsgruppe Leopoldsdorf/M werden wie alle Jahre die Fahrtkosten (Autobus) für die Urlaubsaktion in der Höhe von max ,-- übernommen. Der Kriegsopferverband Ortsgruppe Leopoldsdorf/M erhält eine Subvention von 70,00 erst nach Einlagen eines Ansuchens. Dieses Ansuchen wird im Gemeindevorstand behandelt. In der Subvention des Sportklubs Leopoldsdorf/M sind für die Jugendförderung 1.820,-- enthalten, die auf Anfrage jederzeit durch Belege nachweisbar zur Einsicht vorzulegen sind.

4 - 4 - Die Subventionen sind bis 30. Juni 2012 auf ein vom jeweiligen Verein bekannt zu gebendes Bankkonto zu überweisen. Bei der schriftlichen Zuweisung der Subventionen werden die Vereine aufgefordert, wenn sie für das nächste Jahr wieder eine Subvention beantragen einen kurzen Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Jahr sowie eine Vorschau für das kommende Jahr dem Subventionsansuchen beizulegen. Außerdem werden die Vereine um Bekanntgabe der aktuellen Mitgliederzahl (getrennt nach Leopoldsdorfer/Innen, Breitstetter/Innen und Gästen, sowie Männer und Frauen) gebeten. Punkt 5 öffentlich Gemeinde Andlersdorf, Zustimmung Mindestabstand von Windkraftanlagen Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde Andlersdorf einen Windpark mit 8 Windkraftanlagen errichten möchte. Dabei wird die Grenze von 2000 m zum Wohnbauland der KG Breitstetten bzw. Leopoldsdorf unterschritten. Die Gemeinde Andlersdorf ersucht daher gemäß 19 Abs. 3a NÖ Raumordnungsgesetz um Zustimmung zur Unterschreitung der 2000 m Grenze. Der Mindestabstand von 1500 m zum verbauten Wohngebiet der KG Breitstetten bzw. Leopoldsdorf wird eingehalten. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde möge zustimmen, dass die Gemeinde Andlersdorf den Mindestabstand von 2000 m unterschreiten kann. Ein Mindestabstand zum verbauten Wohngebiet der KG Leopoldsdorf im Marchfelde und KG Breitstetten von 1500 m ist jedoch einzuhalten. Punkt 6 öffentlich Gemeinde Orth an der Donau, Zustimmung Mindestabstand von Windkraftanlagen Der Bürgermeister berichtet, dass die Markgemeinde Orth an der Donau einen Windpark errichten möchte. Dabei wird die Grenze von 2000 m zum Wohnbauland der KG Breitstetten bzw. Leopoldsdorf unterschritten. Die Marktgemeinde Orth an der Donau ersucht daher gemäß 19 Abs. 3a NÖ Raumordnungsgesetz um Zustimmung zur Unterschreitung der 2000 m Grenze. Für 4 Windkraftanlagen. Der Mindestabstand von 1500 m zum verbauten Wohngebiet der KG Breitstetten bzw. Leopoldsdorf wird eingehalten. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde möge zustimmen, dass die Gemeinde Orth an der Donau den Mindestabstand von 2000 m unterschreiten kann. Ein Mindestabstand zum verbauten Wohngebiet der KG Leopoldsdorf im Marchfelde und KG Breitstetten von 1500 m ist jedoch einzuhalten.

5 - 5 - Punkt 7 öffentlich Gemeinde Obersiebenbrunn, Zustimmung Mindestabstand von Windkraftanlangen Der Bürgermeister berichtet, dass die Marktgemeinde Obersiebenbrunn die Errichtung einer Windparkanlage plant. Dabei wird die Grenze von 2000 m zum Wohnbauland der KG Leopoldsdorf im Marchfelde unterschritten. Die Marktgemeinde Obersiebenbrunn ersucht daher gemäß 19 Abs. 3a NÖ Raumordnungsgesetz um Zustimmung zur Unterschreitung der 2000 m Grenze. Der Mindestabstand von 1500 m zum verbauten Wohngebiet der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde wird eingehalten. Die Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde hat bereits am um Zustimmung für unser Windkraftprojekt bei der Marktgemeinde Obersiebenbrunn angesucht. Von der Marktgemeinde Obersiebenbrunn wurde bereits ein Beschluss gefasst, dass für das Windkraftprojekt Leopoldsdorf im Marchfelde die Zustimmung erteilt wird, wenn auch die Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde die Zustimmung zur Unterschreitung des Mindestabstandes von 2000 bis auf 1500 genehmigt. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde möge zustimmen, dass die Marktgemeinde Obersiebenbrunn den Mindestabstand von 2000 m unterschreiten kann. Ein Mindestabstand zum verbauten Wohngebiet der KG Leopoldsdorf im Marchfelde von 1500 m ist jedoch einzuhalten. Punkt 8 öffentlich Änderung Flächenwidmungsplan, KG Leopoldsdorf im Marchfelde Der Bürgermeister berichtet über die beabsichtige Änderung der Flächenwidmung in der KG Leopoldsdorf und KG Breitstetten über folgende Punkte: * Diverse geringfügige Abänderungen der Ausweisung von Verkehrsflächen bzw. der Abgrenzung von Bauland- und Grünlandflächen (insbesondere Korrektur von Forst- und Gewässerflächen) aufgrund der Detailbearbeitung im Zuge der Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde. * Umwidmung von Grünland - Land- und Forstwirtschaft (Glf) in Grünland- Windkraftanlage (Gwka) im Bereich von insgesamt 8 Teilflächen für die geplante Errichtung von 8 Windkraftanlagen ( Windpark Leopoldsdorf ) im nordwestlichen Gemeindegebiet (KG Leopoldsdorf). Die Kundmachung ist in der Zeit vom 27. Dezember 2011 bis 07. Februar 2012 zur allgemeinen Einsicht aufgelegen. Folgende Stellungnahmen sind eingelangt: NÖ Verkehrsorganisationsges.m.b.H. vom NÖVOG: keine Einwände sofern sich an NÖVOG Grundstücken keine Änderung der Widmung und sonstige einschränkende Kenntlichmachungen ergeben. Da dies nicht der Fall ist, bedarf diese Stellungnahme keiner weiteren Behandlung.

6 - 6 - Raidl Hermann, Glinzendorf, vom : keine Einwände, sofern kein Teil eines Windrades über das Grundstück 490/1 ragt. Da dies nicht der Fall ist, bedarf diese Stellungnahme keiner weiteren Behandlung. Land- und Forstflug GmbH vom : sprechen sich hauptsächlich gegen die geplante Gwka Neuwidmung (WK 08) im Bereich der Parzellen Nr. 470/1, 472, 473 und 474 aus. Flugrouten müssten geändert werden. Dazu wird festgehalten, dass im Zuge der Besprechung mit dem zuständigen Amtssachverständigen der Abteilung RU2 am , die Gwka - Widmung im Bereich der angeführten Grundstücke für WK 08 nicht ausgeführt werden soll und somit der gegenständlichen Stellungnahme entsprochen wird. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde möge die im Zuge der Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes geplanten Abänderungen (Umwidmung von Grünland Land- und Forstwirtschaft (Glf) in Grünland-Windkraftanlagen (Gwka) im Bereich von insgesamt 7 Teilflächen für die geplante Errichtung von Windkraftanlagen ( Windpark Leopoldsdorf ) im nordwestlichen Gemeindegebiet (KG Leopoldsdorf im Marchfelde)) die nachstehende Verordnung beschließen. Die bereits in den Stellungnahmen erwähnte Windkraftanlage WK 08 kommt nicht zur Ausführung. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen bzw. des Umweltberichtes zur Strategischen Umweltprüfung folgende V E R O R D N U N G 1 Aufgrund des 22 (1) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl idgf. wird das Örtliche Raumordnungsprogramm für die Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde in den Katastralgemeinden Leopoldsdorf und Breitstetten - in gegenüber dem zur öffentlichen Auflage gebrachten Änderungsentwurf abgeänderter Form - abgeändert. 2 Die Plandarstellung des Flächenwidmungsplanes (PZ.: LEOM - FÄ verfasst von DI Karl SIEGL, Gschwandnergasse 26/2, 1170 Wien) ist gemäß 12 (3) der NÖ- Planzeichenverordnung (LGBL. 8000/2 idgf.) - auf neuer digitaler Plangrundlage - wie eine Neudarstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen und liegt im Rathaus während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ-Landesregierung und nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

7 - 7 - Punkt 9 öffentlich Kommunalkredit, Annahmeerklärung BA 10 Siedlung Seepark Der Bürgermeister erteilt dem ggr Dr. Clemens Nagel das Wort. GGR Dr. Clemens Nagel stellt den Antrag, dass der Gemeinderat nachstehende Annahmeerklärung (Abwasserbeseitigungsanlage BA 10 Erweiterung ON Siedlung Seepark) annehmen möge: Kommunal Kredit Public Consulting GmbH Türkenstraße 9, A-1092 Wien ANNAHMEERKLÄRUNG Der Förderungswerber, Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde erklärt, die vorbehaltlose Annahme des Förderungsvertrages der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vom , Antragsnummer B001814, betreffend die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses Abwasserbeseitigungsanlage BA 10 Erweiterung ON Siedlung Seepark. Ein Exemplar der Annahmeerklärung ist als fotokopierte Beilage dem Gemeinderatsprotokoll anzuschließen.. Punkt 10 öffentlich NÖ Landesregierung, Annahmeerklärung BA 10 Siedlung Seepark Der Bürgermeister erteilt dem ggr Dr. Clemens Nagel das Wort. GGR Dr. Clemens Nagel stellt den Antrag, dass der Gemeinderat nachstehende Annahmeerklärung Siedlung Seepark, Bauabschnitt 10, annehmen möge: NÖ WASSERWIRTSCHAFTSFOND Landhausplatz 1, Haus 7a, 3109 St. Pölten ANNAHMEERKLÄRUNG Die Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde erklärt aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds vom , WWF /2 für den Bau der Abwasserbeseitigungsanlage Leopoldsdorf im Marchfelde, Siedlung Seepark, Bauabschnitt 10. Ein Exemplar der Annahmeerklärung ist als fotokopierte Beilage dem Gemeinderatsprotokoll anzuschließen..

8 - 8 - Punkt 11 öffentlich Maschinelle und elektrotechnische Ausrüstung Pumpwerk VI - Gewerbepark Der Bürgermeister berichtet, dass von Dipl.-Ing. Gerald Schobert eine Ausschreibung für die "maschinelle und elektrotechnische Ausrüstung Pumpwerk VI - Gewerbepark" erfolgte. Anbotseröffnung war am 22. Feburar Die Angebote wurden gemäß Ausschreibungsunterlagen nach dem Bestbieterprinzip beurteilt. VERGABEVORSCHLAG Nach Prüfung oben angeführter Angebote durch Dipl.-Ing. Schobert schlägt dieser vor, der Fa. Cardo Flow Solutions Austria GmbH in A-2351 Wiener Neudorf den Auftrag zur Durchführung der Leistungen maschinelle Ausrüstung für das Pumpwerk VI Betriebsgebiete BB-A1 und BB-A2, Gewerbepark (BA11) in der MG Leopoldsdorf im Marchfelde zum Angebotspreis von ,74 inkl. Ust., inkl. Nachlass, mit Rohren und Armaturen DN80 zu vergeben. Weiters wird von ihm vorgeschlagen, ebenfalls der Fa. Cardo Flow Solutions Austria GmbH in A-2351 Wiener Neudorf, den Auftrag zur Lieferung und Installation eines Schaltschrankes inkl. Messsonden und GSM/GPRS Modem zu einem Preis von 6.700,00 und der Platzreserve für Fernwirkanlage 280,00, jeweils exkl. Ust, exkl. Nachlass zu vergeben. Zusammenfassend sind bei Vergabe an Fa. Cardo Flow Solutions Austria GmbH folgende Summen zu vergeben: Hauptangebot exkl. USt, exkl. Nachlass ,00 Rohrleitungen und Armaturen in DN80 740,00 Schaltschrank samt Steuerung etc ,00 Mehrpreis für Reserve 280,00 Summe ,00 Nachlass 3% - 615,45 Vorgeschlagene Vergabesumme exkl. USt ,55 Vorgeschlagene Vergabesumme inkl. USt ,46 Weiters wird vorgeschlagen, der Fa. Elektro-Makoschitz den Auftrag zur Herstellung des Stromanschlusses ( 5.767,55 exkl. USt.) und des Ex-Halogenstrahlers 500 W ( 1.427,50 exkl. USt, exkl. Montage) zu einer Vergabesumme von 8.634,06 inkl. USt zu erteilen. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde, möge zustimmen, die maschinelle und elektrotechnische Ausrüstung für das Pumpwerk VI - Gewerbepark lt. Vorschlag von Dipl.-Ing. Schobert zur vergeben. Beschluss: Antrag angenommen

9 - 9 - Punkt 12 öffentlich Straßenbezeichnungen, KG Leopoldsdorf Der Bürgermeister berichtet, dass auf Grund von Siedlungs- bzw. Baulanderweiterungen (Siedlung Breitstetterstraße, Siedlung Seepark und Betriebsgebiet Breitstetten) neue Straßen geschaffen wurden. Dazu ist es erforderlich Straßennamen zu vergeben. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde möge nachstehende Straßenbenennungen beschließen: KG Leopoldsdorf/M: Siedlung Breitstetterstraße: Karl Winkler-Gasse Kempfgasse (von Grundstück Nr. 631/8 bis Richtung Bahn (Josef Holubek-Gasse verläuft dann nur mehr vom Grundstück Nr. 630/10 bis 631/7)). Ogilvygasse (U-förmige Straße) KG Breitstetten: Teichgasse (von der Einmündung Agrarstraße Tankstelle und Halle Haas Richtung Teich) Hausfeldgasse (von Einmündung Agrarstraße entlang der Gleisanlage Richtung Orther Straße) Im Anschluss der Gemeinderatssitzung hat der Bürgermeister nachträglich die Überreichung der Ehrennadel für Frau Gemeinderätin Gertrude Gruber durchgeführt (Frau GR Gruber war bei der Verleihung in der Sitzung vom entschuldigt). g.g.g.

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