Gemeinde Neulußheim Rhein-Neckar-Kreis. H a u s h a l t s p l a n Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen

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1 Gemeinde Neulußheim Rhein-Neckar-Kreis H a u s h a l t s p l a n Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen

2 Inhalt 1. HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE NEULUßHEIM NEUES KOMMUNALES HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESEN (NKHR) ALLGEMEINES Einwohner, Gemeindegebiet Organe Mit Kassen- und Rechnungswesen beauftragte Bedienstete Mitgliedschaft in Verbänden FINANZWIRTSCHAFT DER GEMEINDE NEULUßHEIM Rückblick auf das Haushaltsjahr Überblick über das Haushaltsjahr Ausblick auf das Haushaltsjahr Gesamtergebnishaushalt Entwicklung der wesentlichen Erträge Entwicklung der wesentlichen Aufwendungen Gesamtfinanzhaushalt Maßnahmenkatalog MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG Mittelfristige Finanzplanung haushalt Mittelfristige Finanzplanung Finanzhaushalt Mittelfristige Finanzplanung Verschuldung Mittelfristige Finanzplanung Investitionsprogramm bis KOMMUNALER FINANZAUSGLEICH 7. HAUSHALTSPLAN 8. STELLENPLAN 9. ÜBERSICHT ÜBER DEN STAND DER SCHULDEN, BÜRGSCHAFTEN UND RÜCKSTELLUNGEN 10. WIRTSCHAFTSPLAN EIGENBETRIEB WASSERVERSORGUNG 11. WIRTSCHAFTSPLAN EIGENBETRIEB ABWASSERENTSORGUNG 2

3 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Neulußheim Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 05. Februar folgende Haushaltssatzung für das Jahr beschlossen: 1 haushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Jahr wird festgesetzt 1. im haushalt mit den folgenden Beträgen 1.1. Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von Ordentliches Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren Veranschlagtes ordentliches Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes Sonderergebnis Veranschlagtes Gesamtergebnis im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen 2.1. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Zahlungsmittelüberschuss des haushalts von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus von Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts von

4 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf Verpflichtungsermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 310 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Neulußheim, den 05. Februar.. Gunther Hoffmann, Bürgermeister 4

5 2. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) stützt sich auf die sog. Drei- Komponenten-Rechnung. Diese besteht aus dem haushalt / der rechnung dem Finanzhaushalt / der Finanzrechnung der Vermögensrechnung (Bilanz) Alle Aufwendungen und Erträge werden im haushalt geplant und in der rechnung dokumentiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstellen. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Kapitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem haushalt als sog. Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie Kreditaufnahme. Die Aktivseite der Vermögensrechnung (Bilanz) zeigt die Vermögensbestände der Gemeinde, die Passivseite, wie diese Vermögensgegenstände finanziert wurden. Eine Planbilanz ist nicht zu erstellen. Der Haushaltsplan besteht demnach aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan ( 1 GemHVO). Der Gesamthaushalt ist in einen - und Finanzhaushalt zu gliedern. Somit bestehen auch alle Teilhaushalte aus einem (Teil-)- und (Teil-)Finanzhaushalt. Die Gemeinde Neulußheim hat den Haushalt produktorientiert nach den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen aufgebaut. 5

6 Haushaltsstruktur Gemeinde Neulußheim Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Teilhaushalt 3 Kinder, Kultur und Sport Teilhaushalt 4 Bauen und Verkehr Teilhaushalt 5 Allgemeine Finanzwirtschaft Steuerung Organisation und EDV Personalwesen Finanzverwaltung, Kasse Gebäudemanagement Kostenstellen: Rathaus Gebäude Alte Schule Bau A Alte Schule Bau B Goehtestr Schulstr Kornstr Container Container Vereinsgaragen Gebäudeverwaltung Bauhof Zentrale Dienstleistungen Grundstücksverkehr, -verwaltung Wahlen Ordnungswesen Einwohnerwesen Personenstandswesen Kommunales Grundbuchwesen Brandschutz Lußhardtschule Volkshochschule Öffentliche Bücherei Kultur Soziale Sicherung Allgemeine Förderung junger Menschen Kindertageseinrichtung 0-6 Jahre Kostenstellen: KiGa Pusteblume Gebäude Pusteblume Kirchliche KiGa Gebäude Podey-KiGa Kindertageseinrichtung 7-14 Jahre Förderung des Sports Bäder (Blausee) Sportstätten Kostenstellen: Hardthalle Sportplatz Stadtentwicklung, Städtebauliche Bauordnung Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Abfallwirtschaft (Häckselplatz) Gemeindestraßen Straßenreinigung Winterdienst ÖPNV Öffentliches Grün (Kinderspielplätze) Gewässerschutz und öff. Gewässer Friedhofs- und Bestattungswesen Festhallen, Festplätze Kostenstellen: Alter Bahnhof Grillhütte Messplatz/Festplatz Steuern und allgemeine Zuweisungen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 6

7 3. Allgemeines 3.1. Einwohner, Gemeindegebiet Einwohnerentwicklung Einwohner Gesamtfläche: 338 ha 3.2. Organe Bürgermeister: Gunther Hoffmann, gewählt am 18. Mai Die Amtszeit dauert bis zum 30. Juni. Bürgermeister-Stellvertreter: 1. Norbert Jakobi 2. Hanspeter Rausch Gemeinderat: CDU Birkenmaier, Thomas Sturm, Andreas Jakobi, Norbert Lehmayer, Ria Bamberg, Ingeborg Dr. Köbrich, Stefanie SPD Rausch, Hanspeter Roß, Heidi Engelhardt, Dagmar Hettwer, Renate Vaudlet, Winfried FWV Nitsche, Sven Dr. Ballreich, Karl-Ludwig Pöschel, Günther Kuppinger, Heinz Eißler, Holger Grüne Schroth, Monika Mansel, Alexander Wolfgang 7

8 3.3. Mit Kassen- und Rechnungswesen beauftragte Bedienstete Fachbediensteter für das Finanzwesen: Kassenaufsichtsbeamter: Kassenverwalter: Andreas Emmerich Andreas Emmerich Axel Köhler 3.4. Mitgliedschaft in Verbänden Die Gemeinde Neulußheim ist eine der 54 Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises, der dem Regierungsbezirk Karlsruhe zugeordnet ist. Neulußheim hat eine Verwaltungsgemeinschaft mit Altlußheim, Hockenheim (erfüllende Gemeinde) und Reilingen. Darüber hinaus ist Neulußheim am Zweckverband Lußheim (Freizeitanlage Blausee, Abwasserbeseitigung und Häckselplatz), am Zweckverband Bruchniederung (Abwasserbeseitigung) sowie am Zweckverband Südkreis Mannheim (Wasserversorgung) beteiligt. 4. Finanzwirtschaft der Gemeinde Neulußheim 4.1. Rückblick auf das Haushaltsjahr Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr wurde vom Gemeinderat am 06. Februar verabschiedet. Die Ausgaben und Einnahmen wurden dabei wie folgt festgesetzt: Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben je Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben je Eine Darlehensaufnahme wurde mit festgesetzt. Die Feststellung der Jahresrechnung erfolgte am Mit einer Zuführung an den Vermögenshaushalt von ,22 konnte das Rechnungsjahr mit einer höheren Zuführung als geplant ( ) abgeschlossen werden. Abweichung Verwaltungshaushalt , , ,04 Vermögenshaushalt , , ,44 Zuführung an VmH , , ,22 Zuführung Allg. Rücklage 0,00 0,00 0,00 Entnahme Allg. Rücklage , , ,93 Kreditermächtigung ,00 0, ,00 8

9 4.2. Überblick über das Haushaltsjahr Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr wurde vom Gemeinderat am 06. Februar verabschiedet. Die Ausgaben und Einnahmen wurden dabei wie folgt festgesetzt: Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben je Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben je Eine Darlehensaufnahme (Kreditermächtigung) wurde mit festgesetzt. Unter Bezugnahme auf die tatsächlichen Entwicklungen konnte nach den gesetzlichen Vorschriften ( 82 GemO) auf den Erlass einer Nachtragssatzung verzichtet werden. Geplant wurde das Haushaltsjahr mit einer positiven Zuführung an den Vermögenshaushalt in der Höhe von Euro. Nach derzeitigem Stand kann diese positive Zuführung beibehalten werden. Ebenso kann entgegen der ein Betrag der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden Ausblick auf das Haushaltsjahr Die Gemeinde Neulußheim betritt mit dem vorliegenden Haushaltsplan erstmals neues Terrain. Der vorliegende Haushaltsplan ist der erste doppische Haushaltsplan der Gemeinde. Aufgestellt nach den geltenden Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) für Baden-Württemberg liegen als Eckwerte sowohl der Haushaltserlass des Innenministeriums und des Finanzministeriums zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung vom 23. Juli als auch die se der Maisteuerschätzung (Schreiben vom 06. Mai ) zu Grunde. Zum wurde der Bereich der Abwasserentsorgung in einen Eigenbetrieb ausgegliedert. Die Ausgliederung aus dem Haushalt in einen Eigenbetrieb erfolgte durch eine sog. gemischte Sacheinlage. Dabei wurde der Wert des auf den Eigenbetrieb zu übertragenden Vermögens durch Übertragung von bereits vorhandenen externen Schulden des Kämmereihaushalts ausgeglichen. Diese Form der Übertragung löst keine Zahlungsvorgänge aus und ist daher bei der Gemeinde weder im Haushaltsplan zu veranschlagen noch in der Haushaltsrechnung zu buchen. In der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs sind die entsprechenden Werte auszuweisen. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz für die Gemeinde zum werden auch die Vermögenswerte des Unterabschnitts 7000 neu erfasst und bewertet. Diese Werte werden danach im Rahmen der Unternehmensfortführung auf den Eigenbetrieb übertragen. Zur Finanzierung des langfristig gebundenen Vermögens wurden dem Eigenbetrieb Kredite zugeordnet, die von der Gemeinde bereits aufgenommen worden sind. Bei Abwasserbetrieben als sog. nichtwirtschaftliche Unternehmen kann gänzlich auf eine Eigenkapitalausstattung verzichtet werden. Dies ist sowohl eigenbetriebsrechtlich, als auch gebührenrechtlich zulässig. Daher wurde der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Gemeinde Neulußheim ohne Eigenkapital ausgestattet. 9

10 Dem Haushaltsjahr liegt die Mai-Steuerschätzung des Innenministeriums und Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen zu Grunde. Wiederrum sind die Zahlen des Länderfinanzausgleichs ein Hauptgrund für das erfreulich positive Zahlenwerk. So gelingt es der Gemeinde Neulußheim die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen auszugleichen. Die Gemeinde erwirtschaftet demnach ihren Ressourcenverbrauch in voller Höhe, was mit einem geplanten Gesamtergebnis von Euro zu Buche schlägt. Auch im Finanzhaushalt erwirtschaftet die Gemeinde die Kredittilgungen in Form des sog. Zahlungsmittelüberschusses des haushalts ( Euro). Dieser Zahlungsmittelüberschuss ist vergleichbar mit der bisherigen Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt. Der Saldo der ( Euro) muss unter anderem durch eine geplante Kreditaufnahme in Höhe von Euro gedeckt werden. Diese Kreditaufnahme ist aufgrund der Sicherstellung der Liquidität bei planmäßigem Vollzug notwendig. Die bilanziellen Abschreibungen für die geplanten (neuen) Investitionsmaßnahmen wurden überwiegend mit 2,5% berechnet Gesamtergebnishaushalt Im Gesamtergebnishaushalt werden sämtliche ergebniswirksamen Vorgänge (Erträge und Aufwendungen) der laufenden Verwaltungstätigkeit erfasst. Er unterscheidet sich vom bisherigen Verwaltungshaushalt zum einen durch die Periodisierung der Erträge und Aufwendungen, die nach Verursachung und nicht wie bisher nach Kassenwirksamkeit zugeordnet werden. Der Saldo des haushalts stellt die in der Rechnungsperiode erwirtschaftete (im Haushaltsplan die geplante) Veränderung des Reinvermögens dar, d. h. das vergrößert oder verringert die Kapitalposition (Basiskapital) in der Bilanz. Mit einem veranschlagten Gesamtergebnis in Höhe von Euro gelingt der Gemeinde Neulußheim die Erwirtschaftung ihres Ressourcenverbrauchs und somit ein ausgeglichener Haushalt. 10

11 Haushaltsplan Gesamtergebnishaushalt Gesamtergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige ordentliche Erträge = Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches = Veranschlagtes ordentliches = Veranschlagtes Sonderergebnis = Veranschlagtes Gesamtergebnis

12 Nachfolgend werden die wesentlichen Erträge und Aufwendungen dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass ab dem Jahr die Planzahlen aufgeführt sind. Des Weiteren werden der Gesamtergebnissowie der Gesamtfinanzhaushalt im Planwerk aufgegliedert nach den einzelnen Kostenarten dargestellt. Ebenso sind die Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte detaillierter als gesetzlich gefordert abgebildet Entwicklung der wesentlichen Erträge Bei der Grundsteuer ist die Ertragsentwicklung insgesamt sehr stabil. Erst ab dem Jahr ff. wird mit einem geringen Anstieg aufgrund der vielen Baugebiete in Neulußheim gerechnet. EW Grundsteuer A Grundsteuer B Gesamt je EW , , , , , , , , , , , , , , , , ,97 12

13 Grundsteuer A Grundsteuer B Bei der Gewerbesteuer wird ab dem Jahr erstmals auch von einer stabileren Entwicklung ausgegangen. Mit dem Gewerbesteuerhebesatz von 340 v. H. liegt die Gemeinde Neulußheim fast genau auf dem Kreisdurchschnitt (341,6 v.h.). EW Gewerbesteuer je EW Gewerbesteuerumlage verbleibende Gewerbesteuer vor FAG , , , , , , , , , , , , ,

14 , , , , Gewerbesteuer Der Anteil der Gemeinden an der Einkommenssteuer wird nach den Orientierungsdaten der Mai- Steuerschätzung des Finanzministeriums auf 5,5 Mrd. Euro beziffert. Für die Verteilung an die Gemeinden werden sog. Schlüsselzahlen verwendet. Mittelfristig werden diese Schlüsselzahlen weiter ansteigen. Auch der Anteil an der Umsatzsteuer steigt geringfügig. Gewerbesteuerumlage EW Anteil Einkommensteuer je EW Anteil Umsatzsteuer je EW , , , , , , , , , , , ,17 14

15 , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Anteil Einkommensteuer Anteil Umsatzsteuer

16 Durch die Änderung der Vergnügungssteuersatzung zum (Umstellung auf Bruttokasse) kann in diesem Bereich weiterhin mit mehr Erträgen als in den vergangenen Jahren gerechnet werden. Dennoch ist der mit Euro zurückhaltend veranschlagt. EW Vergnügungssteuer je EW Hundesteuer je EW , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,23 16

17 Vergnügungssteuer Hundesteuer Die wichtigsten Ertragspositionen der Gemeinde sind ohne Zweifel die Schlüsselzuweisungen, die kommunale Investitionspauschale sowie der Familienlastenausgleich. Basis für die Schlüsselzuweisungen ist der Finanzausgleich und somit das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich für Baden-Württemberg (FAG). Sie sind Ersatz für fehlende eigene Steuererträge. Die Gemeinde Neulußheim wird für das Haushaltsjahr insgesamt Euro erhalten. Dies ist weitaus weniger als im Vorjahr. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung geht diese Einnahmequelle deutlich zurück. Die Kommunale Investitionspauschale ist eine Zuweisung, die die Gemeinde ohne Bindung an einen bestimmten Verwendungszweck erhalten. Sie soll Hilfe zur Finanzierung von Investitionen sein. Für Neulußheim bleibt diese mit Euro auf einem erfreulichen Gleichstand. Der Familienlastenausgleich ist ebenfalls eine Zuweisung im Rahmen des FAG und ist mit Euro veranschlagt. Mittelfristig wird sich diese leicht erhöhen. EW Schlüsselzuweisungen je EW Komm. Investitionspauschale je EW Familienlastenausgleich je EW , , , , , , , , , , , ,15 17

18 , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Schlüsselzuweisungen Komm. Investitionspauschale Familienlastenausgleich

19 Entwicklung der wesentlichen Aufwendungen Der Personal- und Versorgungsaufwand verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Teilhaushalte: Teilhaushalt Personal- und Versorgungsaufwand THH 1 - Innere Verwaltung ,00 36,08% THH 2 - Sicherheit und Ordnung ,00 11,45% THH 3 - Kinder, Kultur und Sport ,00 48,33% THH 4 - Bauen und Wohnen ,00 4,14% THH 5 - Allgemeine Finanzwirtschaft 0,00 0,00% ,00 100,00% In den Folgejahren wurde mit einer tariflichen Steigerung von 1 % pro Jahr gerechnet. EW Personal- und Versorgungsaufwand in T je EW , , , , , , , , , , , , , , , , ,46 19

20 Im Bereich des Sach- und Dienstleistungsaufwand entfällt der größte Teil auf die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen bzw. auf die Beschaffung von Materialien. Aufgrund der neuen Kontierungsvorschriften kommt es im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftungen zu Verschiebungen. In der Kameralistik waren die Zuordnungen auf verschiedene Gruppierung festgeschrieben, künftig erfolgt dies alles zentral unter den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten. So waren z. B. die Fremdleistungen unter der Gruppierung 60 und nicht bei den Bewirtschaftungskosten unter der Gruppierung 54 veranschlagt. Daher kann der Vergleich zu den kameralen Vorjahren nicht 1:1 vollzogen werden. Um eine einigermaßen Vergleichbarkeit zu erhalten ist es allerdings möglich, die Gesamtaufwendungen zu vergleichen. Für das Jahr wurden daher die o. g. separaten Gruppierung aus Vergleichszwecken hinzuaddiert (Unterhaltung = und Bewirtschaftung = 54+60). EW Unterhaltung (50-51) ( ) je EW Bewirtschaftung (54+60) ( ) je EW , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,65 20

21 Unterhaltung (50-51) ( ) Bewirtschaftung (54+60) ( ) Die Transferaufwendungen, welche sich überwiegend aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke zusammensetzen belaufen sich auf Euro. Die bedeutendste Transferaufwendungen sind die Kreisumlage (geplant mit 30,5 %), die FAG-Umlage sowie die Gewerbesteuerumlage. Hinzu kommen noch die Zuweisungen an die kirchlichen Kindergartenträger. EW Gewerbesteuerumlage je EW Kreisumlage je EW FAG- Umlage je EW , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,60 21

22 , , , , , , , , , , , , Gewerbesteuerumlage Kreisumlage FAG-Umlage

23 Gesamtfinanzhaushalt Im Finanzhaushalt sind die Ein- und Auszahlungen, also die kassenmäßigen Geldbewegungen zu planen. Der Finanzhaushalt ist in 3 Abschnitten eingeteilt. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vorgänge aus dem haushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungsmittel dar. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. fehlbetrag wird somit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der verstanden. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kredite) und ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanzhaushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemeinde genügend Liquidität ausweisen kann. Als Pflichtbestandteil ist künftig auch die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität auszuführen. Hierüber wird die Finanzierung des Planjahres sowie der mittelfristigen Planjahre unter Bezugnahme der bestehenden Liquiditätslage dargestellt. Nachfolgend werden der Gesamtfinanzhaushalt, der geplante Maßnahmenkatalog (Investitionen) sowie die oben erwähnte Darstellung der Liquiditätsentwicklung dargestellt. 23

24 Haushaltsplan Gesamtfinanzhaushalt Gesamtfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten VE 1 + Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentl. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 2 - Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3 = Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf des haushalts 4 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 5 + Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für 6 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 9 = Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 16 = Auszahlungen aus 17 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus 18 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf 19 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 20 - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 21 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-/ bedarf aus Finanzierungstätigkeit 22 = Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres

25 Maßnahmenkatalog Produktgruppe Maßnahme Einzahlungen Auszahlungen 1124 Sanierung Alte Schule Bau A , , Beschaffungen Bauhof , Grundstücksveräußerungen , Geschwindigkeitsanzeige 5.000, Beschaffungen Feuerwehr 5.000, Energetische Sanierung Lußhardtschule , , Sanierung kath. KiGa St. Nikolaus , Beschaffungen KiTa Pusteblume , Umbau Hardthalle , Kunstrasen Sportplatz , , Fibernet Rhein-Neckar-Kreis , Abrechnung NBG Alter Bahnhof , Straßen Allgemein , Waghäuseler Straße 1. BA , , Altlußheimer Straße Mini-Kreisel , Straßenbeleuchtung LED-Umrüstung , Friedrichstaße , Weihnachtsbeleuchtung , Ausbau S-Bahn , Spielplatz Julius-Schickard-Park , Friedhof Neukonzeption , Grillhütte Neue Tür 5.000, , ,00 25

26 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Anlage 4.2 zu 3 23 GemHVO Einzahlungs- und Auszahlungsarten Finanzhaushalt Finanzplanung 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn (Liquide Mittel) Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn = verfügbare liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigungen der Vorjahre Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorvorjahr = voraussichtliche Liquidität am Jahresanfang (= Wert Vorjahresende) /- veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands ( 3 22 GemHVO) = voraussichtliche Liquidität zum Jahresende

27 5. Mittelfristige Finanzplanung Die Gemeinde hat gem. 85 GemO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen. Das erste sjahr ist das laufende Haushaltsjahr. Ergänzt um das Vorjahresergebnis ergibt sich somit die fünfjährige Zeitreihe. Die Gemeinde Neulußheim hat die mittelfristige Finanzplanung systematisch mit der jährlichen Haushaltsplanung verbunden. Durch diese Integration wird erreicht, dass die künftigen finanziellen Belastungen nicht nur im Investitionsbereich, sondern auch im haushalt berücksichtigt werden. Verbindlich ist der jeweilige des geplanten Haushaltsjahres. Die swerte der Folgejahre besitzen keinen verbindlichen Charakter. Allerdings muss der Finanzplan mit dem dazugehörenden Investitionsprogramm vom Gemeinderat beschlossen werden. Auf Grund der Umstellung auf das NKHR zum konnte das Rechnungsergebnis sowie die Ansätze nicht dargestellt werden Mittelfristige Finanzplanung haushalt Gesamtergebnishaushalt Ordentliche Erträge , , , ,00 Ordentliche Aufwendungen , , , ,00 Ordentliches , , , ,00 Die se sind überaus zufriedenstellend und verbessern sich in der mittelfristigen weiter. Zum einen liegt dies an den überaus günstigen Rahmenbedingungen (Haushaltserlass), was sich vor allem in den ordentlichen Erträgen wiederspiegelt. Zum anderen aber auch am Rückgang der Transferaufwendungen (FAG-Umlage, Kreisumlage) aufgrund der Berechnung der jeweiligen Steuerkraftsumme pro Jahr. 27

28 5.2. Mittelfristige Finanzplanung Finanzhaushalt Gesamtergebnishaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (haushalt) , , , ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (haushalt) , , , ,00 Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf des haushalts (Cashflow) , , , ,00 Betrachtet man die mittelfristige Finanzplanung des Gesamtfinanzhaushalts ist insbesondere die Entwicklung des Zahlungsmittelüberschusses erfreulich. In der Quersumme ergibt sich ein Saldo (positiver Cash-Flow) in Höhe von Euro in diesen 4 Jahren, der zur Finanzierung weiterer Investitionsmaßnahmen sowie zur Kredittilgung zur Verfügung steht Mittelfristige Finanzplanung Verschuldung Gesamtergebnishaushalt Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten Auszahlungen für die Tilgung von Krediten Saldo aus Finanzierungstätigkeit ,00 0, , , , , , , , , , ,00 Nach den im Investitionsprogramm vorgesehenen Investitionen müssen in den Jahren sowie und nochmals voraussichtlich 2,35 Mio. Euro an neuen Darlehen aufgenommen werden Mittelfristige Finanzplanung Investitionsprogramm bis Auf den nachfolgenden Seiten wird das Investitionsprogramm der Jahre bis ausführlich dargestellt. 28

29 Haushaltsplan PROD Gemeinde Neulußheim Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Sanierung Alte Schule Bau A 1 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Bauhof Einebnen Gelände 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme

30 Haushaltsplan Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Beschaffungen Bauhof Allgemein 6 = Summe der Einzahlungen aus 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Grundstücksveräußerungen 3 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 6 = Summe der Einzahlungen aus 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Geschwindigkeitsanzeige 6 = Summe der Einzahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE

31 Haushaltsplan Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- I : Beschaffungen Feuerwehr Allgemein 6 = Summe der Einzahlungen aus 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 13 = Summe der Auszahlungen aus Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Feuerwehrfahrzeug HLF 20/ Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE

32 Haushaltsplan Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- I : Lußhardtschule Energetische Sanierung 1 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Sanierung kath. KiGa St. Nikolaus 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE

33 Haushaltsplan Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Beschaffungen KiTa Pusteblume 6 = Summe der Einzahlungen aus 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Hardthalle Umbau 1 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus

34 Haushaltsplan Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Kunstrasen Sportplatz 1 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Fibernet Rhein-Neckar-Kreis 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme

35 Haushaltsplan Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Abrechnung NBG Alter Bahnhof 2 + Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für 6 = Summe der Einzahlungen aus 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Straßen Allgemein 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Waghäuseler Straße Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE

36 Haushaltsplan Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Altlußheimer Straße 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- I : Straßenbeleuchtung LED-Umrüstung 6 = Summe der Einzahlungen aus Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE

37 Haushaltsplan Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Leitungsnetz Straßenbeleuchtung 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Friedrichstraße 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE

38 Haushaltsplan Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Weihnachtsbeleuchtung 6 = Summe der Einzahlungen aus 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Ausbau S-Bahn 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme

39 Haushaltsplan Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Spielplatz Julius-Schickard-Park 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Friedhof Neukonzeption 6 = Summe der Einzahlungen aus 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten I : Grillhütte Neue Tür 6 = Summe der Einzahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE

40 Haushaltsplan Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtlich- Bisher finanziert Ermächtigungs übertragung aus VE = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme

41 Gemeinde Neulußheim Rhein-Neckar-Kreis 6. Kommunaler Finanzausgleich Berechnung der Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen Kommunaler Finanzausgleich Haushaltsjahr Einwohnerzahl Einwohner zum (StaLa) Nichtkassernierte Stationierungskräfte hiervon 75% Erhöhte, maßgebliche Einwohnerzahl EW 34 EW 26 EW EW Steuerkraftmesszahl und Steuerkraftsumme für Anrechnungsbeträge aus (IST) Grundsteuer A Ist-Aufkommen Hebesatz 310 v.h. Umrechnung auf Hebesatz 195 v.h Grundsteuer B Ist-Aufkommen Hebesatz 350 v.h. Umrechnung auf Hebesatz 185 v.h Gewerbesteuer Ist-Aufkommen Hebesatz 340 v.h. Umrechnung auf Hebesatz 290 v.h Gewerbesteuerumlage Ist Hebesatz 340 v.h. Vervielfäliger 69 v.h Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Steueraufkommen absolut Schlüsselzahl 0, Zuschlag nach 29a FAG Steueraufkommen absolut Schlüsselzahl 0, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Steueraufkommen absolut Schlüsselzahl 0, v.h Realsteuerkraft Steuerkraftmesszahl je Einwohner EW 690,35 Schlüsselzuweisungen ( 5 Abs. 2 FAG) x 69,79 % Mehrzuweisungen ( 5 Abs. 3 FAG) x 30,21 % Steuerkraftsumme je Einwohner EW 1.057,92 41

42 Bedarfsmesszahl ( 7 FAG) Grundkopfbetrag EW 1.169,00 Grundkopfbetrag EW 1.285,90 Einwohnerzahl zum EW Kopfbetrag 1.228,79 gerundeter Kopfbetrag 1.228,80 Bedarfsmesszahl Berechnung der Schlüsselzahl ( 5 FAG) Bedarfsmesszahl nach 7 FAG abzgl. Steuerkraftmesszahl nach 6 FAG Schlüsselzahl nach 5 FAG Sockelgarantie 60 v.h. der Bedarfsmesszahl nach 7 FAG x 60,00 % Steuerkraftmesszahl nach 6 FAG Unterschied ( 5 Abs. 3 FAG) Berechnung der Einnahmen aus FAG und Steueranteilen Höhe der Schlüsselzuweisungen Schlüsselzahl n.d. mangelnden Steuerkraft 5 Abs. 2 FAG x 70,00 % Mehrzuweisungen Sockelgarantie nach 5 Abs. 3 FAG x 30,00 % Schlüsselzuweisungen vom Land Kommunale Investitionspauschale nach 4 FAG Steuerkraft je EW 1.057,92 durchschn. Steuerkraft d. Landes 1.297,00 Anteil 81,57% Einwohner zum EW Faktor nach 4 Abs. 2 FAG 1,15 gewichtete Einwohner EW Investitionspauschale je EW 66,00 Investitionspauschale Sachkostenbeitrag 17 FAG 42

43 Zuweisung je Hauptschüler 1.119,00 Anzahl Hauptschüler Lußhardtschule 71 Sachkostenbeitrag Gemeindeverbindungsstraßen / Verkehrslastenausgleich Länge Verbindungsstraßen 0 km km-betrag 2.600,00 Zuschuss nach 26 Abs. 1 FAG 0 Gemarkungsfläche 338 ha ha-betrag 8,40 Zuschuss nach 27 Abs. 1 FAG Gemeindeanteil an der Einkommensteuer voraussichtlich zu verteilender Steueranteil Schlüsselzahl der Gemeinde Neulußheim 0, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer voraussichtlich zu verteilender Steueranteil Schlüsselzahl der Gemeinde Neulußheim 0, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Familienleistungsausgleich ( 29a FAG) Ersatz für Steuerausfälle voraussichtlich zu verteilenderanteil Schlüsselzahl der Gemeinde Neulußheim 0, Gemeindeanteil Familienleistungsausgleich Kindergartenförderung ( 29b FAG) Grundlage: Jugendhilfestatistik mit Stichtag Zuweisungen je gewichtetem Kindergartenkind 2.520,00 Kinder in Tageseinrichtungen *bei einer wöchentl. Betreuungszeit 4 Kinder x Faktor 0,4 = 1,6 Kinder bis 25 Std. (bis 5 Std. täglich) *bei einer wöchentl. Betreuungszeit 147 Kinder x Faktor 0,6 = 88,2 Kinder von mehr als 25 Std. bis 35 Std. (5 bis 7 Std. täglich) *bei einer wöchentl. Betreuungszeit 44 Kinder x Faktor 1,0 = 44,0 Kinder von mehr als 35 Std. (über 7 Std. täglich) Gesamte Kinderzahl (gewichtet) 133,8 Kinder Jahreszuweisung

44 Kleinkindbetreuung ( 29c FAG) Grundlage: Jugendhilfestatistik mit Stichtag Zuweisungen je gewichtetem Kleinkind unter 3 Jahre ,00 Kinder in Tageseinrichtungen *bei einer wöchentl. Betreuungszeit 7 Kinder x Faktor 0,5 = 3,5 Kinder bis 25 Std. (bis 5 Std. täglich) *bei einer wöchentl. Betreuungszeit 13 Kinder x Faktor 0,7 = 9,1 Kinder von mehr als 25 Std. bis 35 Std. (5 bis 7 Std. täglich) *bei einer wöchentl. Betreuungszeit 8 Kinder x Faktor 1,0 = 8,0 Kinder von mehr als 35 Std. (über 7 Std. täglich) Gesamte Kinderzahl (gewichtet) 20,6 Kinder Jahreszuweisung Berechnung der zu leistenden Umlagen Gewerbesteuerumlage voraussichtliches Gewerbesteueraufkommen Hebesatz der Gemeinde Neulußheim 340 v.h. Gewerbesteuerumlagesatz 69 v.h. Ergibt eine zu leistende Gewerbesteuerumlage von Kreisumlage Steuerkraftsumme Umlagesatz des Rhein-Neckar-Kreises 30,50 v.h. Ergibt eine zu leistende Kreisumlage von Finanzausgleichsumlage nach 1a FAG Steuerkraftsumme Umlagesatz (Basis) 22,10 v.h. Erhöhungssatz 0,00 v.h. endgültiger Umlagesatz 22,10 v.h. Ergibt eine zu leistende Finanzausgleichsumlage von nachrichtlich: Berechnung des Erhöhungssatzes Der Erhöhungssatz beträgt 0,06% für jedes %, um das die Steuerkraftmesszahl 60v.H. der Bedarfsmesszahl übersteigt. Steuerkraftmesszahl Bedarfsmesszahl Anteil 56,18 % 60% übersteigender Anteil 0,00 % auf ganze % abgerundeter Wert 0,00 % Erhöhungssatz somit 0,00 % Neulußheim, Andreas Emmerich Kämmerer

45 45

46 Haushaltsplan 46

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