Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte

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1 24 Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte Weitere Infos und Reservierung unter Telefon oder

2 Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte Die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil I und Arbeitsrecht Teil I bilden die Grundlage für Ihre tägliche Arbeit. Alle weiterführenden Seminare Teil II und Teil III beinhalten neue Themenschwerpunkte, sind in sich abgeschlossen und können deshalb in beliebiger Reihenfolge gebucht werden. 25 INHALT Betriebsverfassungsrecht Betriebsverfassungsrecht Teil I 26 Betriebsverfassungsrecht Teil II 30 Betriebsverfassungsrecht Teil III 34 Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder 38 Aktuelle Rechtsprechung BetrVG + AR 39 Wirtschaftliche Grundkenntnisse BWL für alle Betriebsräte Teil I 49 BWL für alle Betriebsräte Teil II 50 Schriftführer des Betriebsrats Schriftführer des Betriebsrats Teil I 51 BR in Kleinbetrieben 40 Arbeitsrecht Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I 42 Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II 44 Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III 46 Info-Seminar ArbR 48 Die Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes und des Arbeitsrechts sind unentbehrliche Voraussetzung für Ihre Betriebsratsarbeit, ohne deren Kenntnis Sie Ihren Aufgaben nicht gerecht werden können. Dem Betriebsrat stehen umfangreiche Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zu. Hier bildet fundiertes Wissen eine gute Grundlage, um die vielfältigen Möglichkeiten Ihrer Handlungsfelder ausschöpfen zu können. Mit unseren kompakten, praxisnahen Seminaren sind Sie in kürzester Zeit fit für die anspruchsvollen Herausforderungen Ihrer Betriebsratsarbeit.

3 Einfach einlegen auf Ihrem PC wird nichts verändert! Alle Inhalte und Angaben ohne Gewähr WAF-Institut GmbH Eugen-Friedl-Str Feldafing Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte Betriebsverfassungsrecht Teil I Das Einsteigerseminar für alle Betriebsräte 26 Dieses wichtige Grundlagen-Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Besonders eignet es sich für Sie als neu gewähltes oder nachgerücktes Betriebsratsmitglied ohne Vorkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht. Für Ersatzmitglieder des Betriebsrats und Schwerbehindertenvertreter ist dieses Seminar ebenfalls zu empfehlen. Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten einen Überblick über Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied. Praktische Übungen und Fallbeispiele verschaffen Ihnen einen Eindruck über Inhalt und Reichweite der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. Sie erfahren außerdem, was Sie zur praktischen Organisation Ihrer Arbeit als Betriebsrat wissen müssen. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom ABR 64/83). Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin 10 Teilnehmer 190,- 9 Teilnehmer 212,- 8 Teilnehmer 238,- 7 Teilnehmer 272,- 6 Teilnehmer 317,- 5 Teilnehmer 380,- 4 Teilnehmer 475,- 3 Teilnehmer 599,- 2 Teilnehmer 699,- 1 Teilnehmer 799,- Aufbau von Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht > Betriebsverfassungsrecht als Recht des Betriebsrats und der Belegschaft > Abgrenzung zum Individual-Arbeitsrecht > Bedeutung der Betriebsverfassung, nationales Recht und EU-Recht > Rechtsquellen Umgang mit Gesetzen und Kommentaren Verhältnis Betriebsrat Arbeitgeber Belegschaft > Vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs > Monatsgespräch > Beilegung von Meinungsverschiedenheiten > Ernsthafter Wille zur Einigung > Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigung > Betriebsrat als Kummerkasten der Belegschaft Persönliche Situation der Betriebsratsmitglieder > Ehrenamt besonderer Kündigungsschutz > Freistellung von der Arbeit ( 37 Abs. 2 und 38 BetrVG) > Entgeltfortzahlung während der Betriebsratsarbeit > Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit > Benachteiligungsverbote > Fortbildungsanspruch des Betriebsrats > Stellung von Ersatzmitgliedern Das Betriebsratsgremium Organisation und Geschäftsabläufe > Rechte und Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden > Bildung von Ausschüssen, Geschäftsordnung > Betriebsratssitzungen > Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats > Beschlussfassungen des Betriebsrats Einführung in die Beteiligungsrechte des Betriebsrats > Informationsrechte und allgemeine Aufgaben des Betriebsrats Überwachung der Durchführung von Gesetzen > Vorschlagsrechte, z.b. Personalplanung > Unterrichtungs- und Beratungsrechte, z.b. Planung neuer Arbeitsverfahren > Personelle Beteiligungsrechte, z.b. Einstellungen > Anhörungsrechte, z.b. bei Kündigungen > Mitbestimmungsrechte, z.b. bei Arbeitszeitregelungen Grundsätze der (erzwingbaren) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats > Erzwingbare Betriebsvereinbarungen > Freiwillige Betriebsvereinbarungen > Grundsätze der sozialen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach 87 BetrVG Die Super-CD-ROM für das gesamte BR-Gremium Software für alle Betriebsräte BetriebsRat Geber Jeder Seminarteilnehmer erhält die Super-CD-ROM BetriebsRatGeber im Wert von 139,- mit über 500 Musterbriefen, 450 Betriebsvereinbarungen, 170 Checklisten und vielen weiteren nützlichen Tools (Inhalt der Software siehe Seite 137).

4 April 2008 Di Fr Hotel Van der Valk Gladbeck Gladbeck BR Di Fr NH Hotel Berlin/Potsdam Kleinmachnow/Berlin BR Di Fr Bäder-Park-Hotel Rhön Therme Künzell/Fulda BR Di Fr Mercure Hotel Offenburg Offenburg BR Mai 2008 Di Fr Dorint Resort Garmisch-Partenkirchen BR Di Fr Atlantic Hotel Universum Bremen Bremen BR Di Fr Seminaris Hotel Bad Honnef Bad Honnef BR Di Fr Ramada Hotel Brühl-Köln Brühl bei Köln BR Di Fr Ramada Hotel Leipzig Leipzig BR Di Fr Sauerland Stern Hotel Willingen/Sauerland BR Mo Do Best Western Queens Hotel Karlsruhe BR Mo Do Seminaris Hotel Lüneburg Lüneburg BR Juni 2008 Di Fr Holiday Inn München-Unterhaching BR Di Fr Dorint Resort Garmisch-Partenkirchen BR Mo Do Dorint Resort Bitburg/Südeifel Biersdorf am See BR Mo Do Ramada Hotel Dresden Dresden BR Di Fr Novotel Kaiserslautern Kaiserslautern BR Mo Do Park Hotel Ahrensburg Ahrensburg/Hamburg BR Mo Do Hotel Alpenblick Ohlstadt b. Garmisch-P. BR Mo Do Holiday Inn München-Unterhaching BR Mo Do NH Hotel Berlin Alexanderplatz Berlin BR Mo Do Seminaris Hotel Bad Honnef Bad Honnef BR Juli 2008 Di Fr Sauerland Stern Hotel Willingen/Sauerland BR Di Fr Best Western Queens Hotel Karlsruhe BR Di Fr Scandic Hotel Lübeck Lübeck BR Di Fr Sporthotel Achental Grassau/Chiemsee BR Di Fr Ramada Plaza Berlin Berlin BR August 2008 Di Fr Best Western Queens Hotel Karlsruhe BR Mo Do Scandic Hotel Lübeck Lübeck BR Di Fr Hotel Tölzer Hof Bad Tölz BR Di Fr Seminaris Seehotel Potsdam Potsdam BR Mo Do Renaissance Hotel Bochum Bochum BR Mo Do NH Hotel Voltaire Potsdam BR unter (163 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) Wichtig: Bitte beachten Sie auch das Aufbauseminar Betriebsverfassungsrecht Teil II (Seite 30) zur Erweiterung und Vertiefung.

5 Betriebsverfassungsrecht Teil I Das Einsteigerseminar für alle Betriebsräte 28 September 2008 Di Fr Mercure Bad Homburg Friedrichsdorf BR Di Fr Atlantic Hotel Universum Bremen Bremen BR Di Fr NH Ambassador Ingolstadt Ingolstadt BR Di Fr NH Schwerin Schwerin BR Di Fr Dorint Parkhotel Mönchengladbach BR Di Fr Ramada Hotel Leipzig Leipzig BR Mo Do Bäder-Park-Hotel Rhön Therme Künzell/Fulda BR Oktober 2008 Di Fr Mercure Hotel Trier Porta Nigra Trier BR Di Fr Hotel Van der Valk Gladbeck Gladbeck BR Mo Do Park Inn Hannover Hannover BR Di Fr Ramada Landhotel Nürnberg Nürnberg BR Di Fr NH Hotel Voltaire Potsdam BR Di Fr Dorint Resort Bitburg/Südeifel Biersdorf am See BR November 2008 Mo Do Mercure Hotel Trier Porta Nigra Trier BR Mo Do Ramada Hotel Dresden Dresden BR Di Fr NH Göttingen/Kassel Göttingen b. Kassel BR Mo Do NH Schwerin Schwerin BR Di Fr Hotel Alpenblick Ohlstadt b. Garmisch-P. BR Di Fr Hotel Zugbrücke Grenzau Grenzhausen/Koblenz BR Dezember 2008 Mo Do Hotel Müggelsee Berlin-Köpenick BR Mo Do Hotel Tölzer Hof Bad Tölz BR Di Fr Ringhotel Roggenland Waldeck bei Kassel BR Mo Do Best Western Queens Hotel Karlsruhe BR Januar 2009 Di Fr Hotel Alpenblick Ohlstadt b. Garmisch-P. BR Di Fr NH Hotel Hamburg-Horn Hamburg-Horn BR Mo Do Holiday Inn München-Unterhaching BR Di Fr NH Hotel Berlin Alexanderplatz Berlin BR Februar 2009 Mo Do Renaissance Hotel Bochum Bochum BR Di Fr Scandic Hotel Lübeck Lübeck BR Mo Do Ramada Hotel Leipzig Leipzig BR Di Fr Seminaris Hotel Bad Boll Bad Boll BR unter (163 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

6 Betriebsverfassungsrecht Teil II Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten 30 Dieses Seminar wendet sich an neu gewählte, wieder gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder, die bereits das Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I besucht haben oder über entsprechendes Wissen verfügen und ihre Grundkenntnisse in wichtigen Bereichen der Mitbestimmung wie personellen und sozialen Angelegenheiten vervollständigen wollen. Ihr Nutzen als Betriebsrat In Teil II des Grundlagen-Seminars erweitern Sie Ihr Wissen um weitere wichtige Bereiche der betrieblichen Mitbestimmung (Einstellungen, Kündigungen, soziale Mitbestimmung). Der Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen wird Ihnen darüber hinaus wertvolle Anregungen für Ihre praktische Arbeit vermitteln. Sie wissen, wann sich der BR beraten lassen kann, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte durchsetzen können, und erhalten Ansatzpunkte für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Betriebsverfassung. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis gem. für die Betriebsratsarbeit erforderlich, ohne dass es einer näheren Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom ABR 64/83). Schwerbehindertenvertretung Dieses Seminar ist nach 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung geeignet. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Verhältnis verschiedener Rechtsnormen zueinander > Gesetz; Tarifvertrag > Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede > Arbeitsvertrag Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten > Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer > Arbeitszeit und Überstunden > Urlaubsplanung > Sozialeinrichtungen > Technische Einrichtungen/Überwachung > Lohn und Gehalt; leistungsorientierte Vergütung Beteiligung des Betriebsrats bei allgemeinen personellen Angelegenheiten > Personalfragebogen > Allgemeine Beurteilungs-Grundsätze > Auswahlrichtlinien > Formulararbeitsverträge Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen > Einstellungen; Versetzungen > Ein- und Umgruppierungen > Vorläufige personelle Maßnahmen Mitbestimmung bei Kündigungen > Anhörung des Betriebsrats > Bedenken und Widerspruch des Betriebsrats > Kündigung von Betriebsratsmitgliedern Beratung für den Betriebsrat > Sachverständige, Berater > Rechtsanwälte > Gewerkschaft So setzen Sie Ihre Rechte durch > Einigungsstellenverfahren > Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht > Ordnungswidrigkeiten Zusammenarbeit mit > dem Gesamtbetriebsrat; dem Konzernbetriebsrat > dem Euro-Betriebsrat > der Jugend- und Auszubildendenvertretung > der Schwerbehindertenvertretung Software BR-Office neue Gesamtwert GRATIS Bei Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie einen USB-Datenträger (1 GB) mit der neuen Software BR-Office im Gesamtwert von 238,-. Mit dieser Software können Sie professionell Protokolle erstellen, Einladungen für Sitzungen verfassen sowie Termine und Stammdaten verwalten und dokumentieren (Inhalt der Software siehe Seite 123). 238,- Wichtig: Bitte beachten Sie auch das Aufbauseminar Betriebsverfassungsrecht Teil III (Seite 34) zur Erweiterung und Vertiefung.

7 Viele Beispiele und Lösungen aus der täglichen Praxis April 2008 Mo Do NH Hotel Hamburg-Horn Hamburg-Horn BR Di Fr Hotel Zugbrücke Grenzau Grenzhausen/Koblenz BR Mo Do Ramada Hotel Dresden Dresden BR Mo Do Arvena Kongress Hotel Bayreuth BR Mo Do Seminaris Hotel Bad Honnef Bad Honnef BR Mai 2008 Mo Do Avendi Hotel am Griebnitzsee Potsdam-Babelsberg BR Mo Do NH Göttingen/Kassel Göttingen b. Kassel BR Mo Do Dorint Resort Garmisch-Partenkirchen BR Di Fr Ramada Hotel Brühl-Köln Brühl bei Köln BR Di Fr Seminaris Hotel Bad Honnef Bad Honnef BR Mo Do Seminaris Seehotel Potsdam Potsdam BR Mo Do Atlantic Hotel Universum Bremen Bremen BR Mo Do Sporthotel Achental Grassau/Chiemsee BR Mo Do Bäder-Park-Hotel Rhön Therme Künzell/Fulda BR Mo Do NH Hotel Weinheim Weinheim BR Di Fr Hotel Van der Valk Gladbeck Gladbeck BR Di Fr Dorint Resort Bitburg/Südeifel Biersdorf am See BR Di Fr Ringhotel Roggenland Waldeck bei Kassel BR Di Fr Best Western Queens Hotel Karlsruhe BR Juni 2008 Mo Do Dorint Resort Garmisch-Partenkirchen BR Di Fr Hotel Wienecke XI Hannover BR Di Fr Holiday Inn München-Unterhaching BR Mo Do Arvena Kongress Hotel Bayreuth BR Di Fr Bäder-Park-Hotel Rhön Therme Künzell/Fulda BR Di Fr Seminaris Hotel Bad Boll Bad Boll BR Di Fr Sauerland Stern Hotel Willingen/Sauerland BR Mo Do Seminaris Hotel Lüneburg Lüneburg BR Di Fr Seminaris Hotel Lüneburg Lüneburg BR Di Fr Holiday Inn München-Unterhaching BR Di Fr NH Hotel Berlin/Potsdam Kleinmachnow/Berlin BR Di Fr NH Hotel Berlin/Potsdam Kleinmachnow/Berlin BR Di Fr Ramada Hotel Brühl-Köln Brühl bei Köln BR unter (164 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

8 Betriebsverfassungsrecht Teil II Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten 32 Juli 2008 Di Fr NH Hotel Berlin Alexanderplatz Berlin BR Di Fr NH Göttingen/Kassel Göttingen b. Kassel BR Mo Do Best Western Queens Hotel Karlsruhe BR Mo Do Park Inn Hannover Hannover BR Di Fr Mercure Bad Homburg Friedrichsdorf BR Mo Do Atlantic Hotel Universum Bremen Bremen BR Di Fr Scandic Hotel Lübeck Lübeck BR Di Fr Dorint Resort Garmisch-Partenkirchen BR Di Fr NH Hotel Berlin Alexanderplatz Berlin BR Di Fr Ramada Plaza Berlin Berlin BR August 2008 Di Fr Scandic Hotel Lübeck Lübeck BR Di Fr Mercure Hotel Bad Dürkheim Bad Dürkheim BR Mo Do Park Hotel Ahrensburg Ahrensburg/Hamburg BR Mo Do NH Ambassador Ingolstadt Ingolstadt BR Mo Do Scandic Hotel Lübeck Lübeck BR Di Fr NH Hotel Düsseldorf-City Düsseldorf BR Di Fr Dorint Parkhotel Mönchengladbach BR Di Fr Ringhotel Roggenland Waldeck bei Kassel BR Di Fr NH Hotel Düsseldorf-City Düsseldorf BR September 2008 Mo Do Hotel Müggelsee Berlin-Köpenick BR Mo Do Seminaris Seehotel Potsdam Potsdam BR Di Fr Ramada Hotel Stuttgart-Herrenberg Herrenberg b. Stuttgart BR Di Fr NH Schwerin Schwerin BR Mo Do NH Schwerin Schwerin BR Di Fr Park Inn Hannover Hannover BR Di Fr Hotel Der Achtermann Goslar BR Di Fr Hotel Schillingshof Bad Kohlgrub BR Di Fr Hotel Schillingshof Bad Kohlgrub BR Mo Do Ramada Hotel Brühl-Köln Brühl bei Köln BR Mo Do Ramada Plaza Berlin Berlin BR

9 Viele Beispiele und Lösungen aus der täglichen Praxis Oktober 2008 Di Fr Seminaris Seehotel Potsdam Potsdam BR Di Fr NH Göttingen/Kassel Göttingen b. Kassel BR Mo Do Mercure Hotel Bad Dürkheim Bad Dürkheim BR Mo Do Park Hotel Ahrensburg Ahrensburg/Hamburg BR Di Fr NH Hotel Hamburg-Horn Hamburg-Horn BR Di Fr NH Hotel Berlin/Potsdam Kleinmachnow/Berlin BR Di Fr NH Schwerin Schwerin BR Di Fr Hotel Alpenblick Ohlstadt b. Garmisch-P. BR Di Fr Ramada Hotel Brühl-Köln Brühl bei Köln BR November 2008 Mo Do Hotel Müggelsee Berlin-Köpenick BR Mo Do Hotel Zugbrücke Grenzau Grenzhausen/Koblenz BR Di Fr Seminaris Hotel Bad Boll Bad Boll BR Di Fr Hotel Van der Valk Gladbeck Gladbeck BR Mo Do Sauerland Stern Hotel Willingen/Sauerland BR Mo Do NH Schwerin Schwerin BR Di Fr Holiday Inn München-Unterhaching BR Dezember 2008 Mo Do Bäder-Park-Hotel Rhön Therme Künzell/Fulda BR Mo Do Ramada Hotel Brühl-Köln Brühl bei Köln BR Di Fr Ramada Hotel Leipzig Leipzig BR Di Fr Mercure Hotel Lüdenscheid Lüdenscheid BR Mo Do Ramada Plaza Berlin Berlin BR Mo Do Hotel Der Achtermann Goslar BR Januar 2009 Di Fr NH Hotel Hamburg-Horn Hamburg-Horn BR Di Fr NH Ambassador Ingolstadt Ingolstadt BR Mo Do Park Hotel Ahrensburg Ahrensburg/Hamburg BR Di Fr Hotel Zugbrücke Grenzau Grenzhausen/Koblenz BR Februar 2009 Di Fr Dorint Parkhotel Mönchengladbach Mönchengladbach BR Di Fr NH Hotel Berlin Alexanderplatz Berlin BR Di Fr Seminaris Hotel Lüneburg Lüneburg BR Di Fr Bäder-Park-Hotel Rhön Therme Künzell/Fulda BR unter (164 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

10 Betriebsverfassungsrecht Teil III Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten 34 Dieses Seminar wendet sich an neu gewählte, wieder gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder, die bereits das Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I besucht haben oder über einen entsprechenden Wissensstand in der Betriebsratsarbeit verfügen. Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie kennen die umfangreichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Betriebsänderungen. Sie können die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Maßnahmen der Arbeitssicherheit, der Planung oder Änderung von Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufen sowie bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen in der Praxis kompetent ausüben. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach. Schwerbehindertenvertretung Dieses Seminar ist nach 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Agieren oder Reagieren > Wann sind Maßnahmen des Arbeitgebers mitbestimmungspflichtig? > Begleitende oder Korrigierende Mitbestimmung Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten > Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses > Auskunftspflichten des Unternehmens > Einsichtsrecht in wirtschaftliche Unterlagen > Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen > Begriff der Betriebsänderung > Änderung der Unternehmensstruktur > Unterrichtung und Beratung; Hinzuziehung eines Beraters > Unterlassungsanspruch des Betriebsrats > Betriebsbedingte Kündigung Interessenausgleich und Sozialplan > Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs > Die Verhandlungen über den Interessenausgleich > Allgemeine Voraussetzungen für einen Sozialplan > Inhalt und Wirkung von Sozialplänen > Einigungsstellenverfahren Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen > der Unfallverhütung; der Arbeitssicherheit > des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei der Planung von > Neu-, Um- und Erweiterungsbauten > Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Berufsbildung > Förderung der Berufsbildung durch den BR > Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung > Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen Hinweis: Als Ergänzung zu diesem Seminar empfehlen wir das Seminar Wirtschaftliche Grundkenntnisse für alle Betriebsräte Teil I (Seite 49).

11 Seminartermine Ort Seminar-Nr. Seminartermine Ort Seminar-Nr. April Garmisch-Partenkirchen BR Willingen/Sauerland BR Mai Mönchengladbach BR Potsdam-Babelsberg BR Weinheim BR Weiler im Allgäu BR Juni Waldeck bei Kassel BR Willingen/Sauerland BR Hannover BR Grassau/Chiemsee BR Grenzhausen/Koblenz BR Oktober Potsdam BR Weiler im Allgäu BR Oberhausen BR Ingolstadt BR Biersdorf am See BR November Berlin BR Berlin BR Bad Honnef BR Herrenberg b. Stuttgart BR Dezember Ahrensburg/Hamburg BR Künzell/Fulda BR Juli Hamburg-Altona BR Künzell/Fulda BR Gelsenkirchen BR Berlin BR Goslar BR August Ahrensburg/Hamburg BR Düsseldorf BR Herrenberg b. Stuttgart BR Januar Ahrensburg/Hamburg BR Grenzhausen/Koblenz BR Februar Bad Tölz BR Lüneburg BR September Künzell/Fulda BR Bad Boll BR Ahrensburg/Hamburg BR Ahrensburg/Hamburg BR unter (257 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

12 Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder des Betriebsrats 38 Das Seminar wendet sich an alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden. Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen Ihre Rechtsstellung und Ihre Handlungsmöglichkeiten als Ersatzmitglied kennen. Weiterhin erhalten Sie einen Überblick über wesentliche Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes und können sich mit Ihren KollegInnen im Gremium austauschen. Somit sind Sie in der Lage, an BR- Sitzungen konstruktiv teilzunehmen, und gewährleisten so die Beschlussfähigkeit Ihres Betriebsrats-Gremiums. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für jene Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß 37 Ab. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen. (vgl. BAG v ABR 32/00, ArbG Mannheim v BV 18/99). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Nachrücken des Ersatzmitglieds in den BR > Verhinderung eines oder mehrerer BR-Mitglieder > Tatsächliche und rechtliche Verhinderung > Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts > Dauerhaftes Ausscheiden eines BR-Mitglieds Rechtsstellung des Ersatzmitglieds > Im Vertretungsfall > Freistellung und Freizeitausgleich > Ansprüche auf Kostenerstattung Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern > Beginn und Dauer des Kündigungsschutzes > Nachwirkender Kündigungsschutz als Ersatzmitglied nach BR-Tätigkeit > Nachwirkender Kündigungsschutz als Wahlbewerber BR-Arbeit von Ersatzmitgliedern > Abmeldung und Rückmeldung beim Vorgesetzten > Befugnisse des/-r BRV > Vergütung > BR-Arbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit > Pflicht zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit BR-Sitzung und Ersatzmitglied > Rechtzeitige Ladung mit Tagesordnung > Zeitlicher Rahmen für die Vorbereitung der BR-Sitzung > Ersatzmitglied in Teilzeit bzw. Schichtbetrieb > Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung > Zugriff auf Protokolle/Unterlagen von BR, GBR, KBR und Ausschüssen Einführung in die Beteiligungsrechte des BR > Informationsrechte und allgemeine Aufgaben des BR > Vorschlagsrechte, z.b. Personalplanung > Unterrichtungs- und Beratungsrechte, z.b. Planung neuer Arbeitsverfahren > Personelle Beteiligungsrechte, z.b. Einstellungen > Anhörungsrechte, z.b. bei Kündigungen > Mitbestimmungsrechte, z.b. bei Arbeitszeitregelungen Grundsätze der (erzwingbaren) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats > Erzwingbare/Freiwillige Betriebsvereinbarungen > Grundsätze der sozialen Mitbestimmung nach 87 BetrVG > Initiativrechte des Betriebsrats Mo Do Avendi Hotel am Griebnitzsee Potsdam-Babelsberg BR Di Fr Park Inn Hannover Hannover BR Mo Do Renaissance Hotel Bochum Bochum BR unter (127 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

13 Rechtsprechung aktuell Wichtige Entscheidungen zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Betriebsratsmitglieder, die bereits über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht verfügen. Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erhalten einen Überblick über interessante Urteile von Arbeitsgerichten und richtungsweisende Entscheidungen von Landesarbeitsgerichten zu aktuellen Fragen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Sie erfahren, wie die Arbeitsgerichte Begriffe auslegen, die in den Arbeitsgesetzen nicht eindeutig definiert sind, oder wie sie Fälle entscheiden, für die es überhaupt keine gesetzliche Regelung gibt. Dadurch können Sie den Einfluss der Rechtsprechung auf das einzelne Arbeitsverhältnis im eigenen Betrieb und auf die Reichweite Ihrer Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte als Betriebsrat besser einschätzen. Gemäß ist der Besuch dieses Seminars in bestimmten Zeitabständen erforderlich, um den Überblick über neue arbeitsrechtliche Entscheidungen zu behalten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat sich dazu nicht auf ein Selbststudium anhand von Fachliteratur verweisen lassen muss (BAG v ABR 14/95). Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht > Änderungskündigung zur Umgestaltung von Arbeitszeit, Gehalt > Sozialauswahl, betriebsbedingte Kündigung > Kündigungsschutz > Arbeitnehmerhaftung > Urlaub und Überstunden Entgelt > Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse > Arbeitsvertragsrecht > Tarifvertrag und Arbeitsvertrag > Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht > Betriebsänderung und Betriebsübergang > Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Kündigung > Mitbestimmung bei betrieblichen Lohnund Vergütungsfragen > Änderungskündigung von BR-Mitgliedern > Mitwirkung bei der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung > Möglichkeiten und Grenzen der Betriebsvereinbarung; Regelungssperre Aktuelle Rechtsprechung für die praktische Betriebsratsarbeit > Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats > Haftung des Betriebsrats > Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen > Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats 39 Hinweis: Der Inhalt des Seminars kann von den oben genannten Themenbereichen abweichen, je nachdem, welche Bereiche von den aktuellen Entscheidungen erfasst werden. Mit Besuch des Arbeitsgerichts (wenn organisatorisch möglich) Mo Do Mercure Hotel Bielefeld City Bielefeld BR Mo Do Holiday Inn München-Unterhaching BR Mo Do Hotel Wienecke XI Hannover BR unter (336 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

14 Betriebsratsarbeit im Kleinbetrieb Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts 40 Alle Betriebsratsmitglieder in Betrieben zwischen 5 und 50 ArbeitnehmerInnen, die bisher keine oder nur geringfügige Schulungen im Betriebsverfassungsgesetz erhalten haben. Diesem Personenkreis bietet das Seminar eine passgenaue Alternative zum Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I. Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie erfahren, wie Sie Ihre Betriebsratsaufgaben in kleinen Gremien neben Ihren Pflichten als ArbeitnehmerIn optimal organisieren können. Sie lernen die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Kleinbetrieben kennen und können diese sach- und fachgerecht anwenden. Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Grundlagenkenntnisse können Sie sich im Betriebsverfassungsgesetz zurechtfinden und haben einen Überblick über Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten gewonnen. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß erforderlich. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht > Betriebsverfassungsgesetz als Recht der Belegschaft > Arbeitsrecht als Recht des/der ArbeiternehmerIn > Abgrenzung, Geltungsbereich, Grundbegriffe > Praktischer Umgang mit Gesetzen und Kommentaren Aufgaben und Stellung des Betriebsrats im Kleinbetrieb > Rechte und Pflichten > Aufgaben nach Arbeitsvertrag und Betriebsratstätigkeit > Besonderer Kündigungsschutz > Schulungsanspruch des Betriebsrats > Arbeitsbefreiung für BR-Tätigkeit Geschäftsabläufe im kleinen Betriebsrats-Gremium > Betriebsratssitzung Vorbereitung und Durchführung > Ordnungsgemäße Beschlussfassung > Kosten und Sachaufwand > Befugnisse des Betriebsratsvorsitzenden > Betriebsversammlungen Grundsätze der Zusammenarbeit nach dem BetrVG > Mit dem Arbeitgeber > Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede als Instrument > Folgen bei Verstoßen gegen das BetrVG Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Kleinbetrieben > Informationsrechte > Mitwirkungsrechte > Mitbestimmungsrechte > Durchsetzung von Beteiligungsrechten Sonderbestimmungen für Betriebsräte mit einem Mitglied > Arbeitsorganisation und Beschlussfassung > Einschränkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte > Stellvertretung Mo Mi NH Hotel Hamburg-Horn Hamburg-Horn BR unter (169 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

15 Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Möglichkeiten und Grenzen des Arbeitsverhältnisses 42 Für die tägliche Betriebsratsarbeit sind fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht genauso wichtig wie kompetentes Wissen zum Betriebsverfassungsrecht. Dieses Grundlagen-Seminar ist speziell für Sie als neu gewähltes, wieder gewähltes oder nachgerücktes Betriebsratsmitglied ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht wichtig. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen. Ihr Nutzen als Betriebsrat Das Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Grundkenntnisse, um sich als Betriebsratsmitglied in der Systematik des Arbeitsrechts zurechtzufinden. Sie wissen, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis zustande kommt und welche Rechte und Pflichten daraus für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen. Sie erfahren, was in Arbeitsverträgen geregelt werden kann und was nicht. Dadurch schaffen Sie die Voraussetzungen, um die wichtigen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten sachgerecht auszuüben. Schulungsanspruch des Betriebsrats Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach für die Betriebsratsarbeit erforderlich: Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich (BAG vom ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom ABR 64/83). Schwerbehindertenvertretung Dieses Seminar ist nach 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Grundsätze des Arbeitsrechts > Normenpyramide > Kollektives und individuelles Arbeitsrecht > Tarifbindung, Anlehnung an den Tarifvertrag Anbahnung von Arbeitsverhältnissen > Stellenausschreibung > Einstellungsgespräch und Einstellungsfragebogen > Grenzen des Fragerechts > Einstellungstest, Assessment-Center Begründung des Arbeitsverhältnisses > Formvorschriften des Arbeitsvertrags, Nachweisgesetz > Faktisches Arbeitsverhältnis Der Arbeitsvertrag > Grundsatz der Vertragsfreiheit > Unbefristetes Arbeitsverhältnis > Befristetes Arbeitsverhältnis (mit oder ohne sachlichen Grund) > Teilzeitarbeitsverhältnis > Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis > Haftung des Arbeitnehmers > Freie Mitarbeiter > Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung > Ausbildungsverhältnis Wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrags > Lohn und Gehalt (Hauptpflicht des Arbeitgebers) > Leistungspflicht (Hauptpflicht des Arbeitnehmers) > Nebenpflichten des Arbeitgebers > Nebenpflichten des Arbeitnehmers Beteiligung des Betriebsrats von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung Wichtig: Bitte beachten Sie auch das Aufbauseminar Arbeitsrecht Teil II (Seite 44) für den vollen Lernerfolg sowie zur Erweiterung und Vertiefung.

16 Di Fr Mercure Hotel Offenburg Offenburg BR Di Fr Mercure Hotel Lüdenscheid Lüdenscheid BR Mo Do Arvena Kongress Hotel Bayreuth BR Mo Do Hotel Wienecke XI Hannover BR Di Fr NH Hotel Düsseldorf-City Düsseldorf BR Di Fr Seminaris Seehotel Potsdam Potsdam BR Mo Do NH Göttingen/Kassel Göttingen b. Kassel BR Di Fr Seminaris Hotel Bad Honnef Bad Honnef BR Di Fr Novotel Kaiserslautern Kaiserslautern BR Di Fr NH Hotel Hamburg-Altona Hamburg-Altona BR Di Fr Mercure Bad Homburg Friedrichsdorf BR Mo Do Hotel Tölzer Hof Bad Tölz BR Mo Do Hotel Tölzer Hof Bad Tölz BR Mo Do NH Hotel Hamburg-Altona Hamburg-Altona BR Di Fr Dorint Parkhotel Mönchengladbach BR Di Fr Avendi Hotel am Griebnitzsee Potsdam-Babelsberg BR Mo Do NH Göttingen/Kassel Göttingen b. Kassel BR Mo Do NH Hotel Weinheim Weinheim BR Di Fr Park Inn Hannover Hannover BR Mo Do Ramada Landhotel Nürnberg Nürnberg BR Mo Do Ramada Hotel Dresden Dresden BR Di Fr Renaissance Hotel Bochum Bochum BR Di Fr Ramada Hotel Dresden Dresden BR Mo Do Hotel Alpenblick Ohlstadt b. Garmisch-P. BR Di Fr Ringhotel Roggenland Waldeck bei Kassel BR Mo Do Maritim Hotel Gelsenkirchen Gelsenkirchen BR Di Fr Ramada Hotel Leipzig Leipzig BR Di Fr Novotel Kaiserslautern Kaiserslautern BR Di Fr NH Hotel Hamburg-Horn Hamburg-Horn BR Di Fr Sauerland Stern Hotel Willingen/Sauerland BR Di Fr Hotel Tölzer Hof Bad Tölz BR Mo Do Dorint Parkhotel Mönchengladbach BR unter (128 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

17 Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch 44 Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht Teil I besucht haben und sich nun darüber informieren wollen, welche besonderen Arbeitnehmer- Schutzrechte im Arbeitsrecht verankert sind. Ihr Nutzen als Betriebsrat Sie lernen wichtige Teilbereiche des Arbeitsrechts von Entlohnungsfragen bis hin zu besonderen Arbeitnehmer- Schutzvorschriften kennen. Damit schaffen Sie wichtige Voraussetzungen dafür, dass der Betriebsrat die Einhaltung der Arbeitnehmer-Schutzrechte wirksam überwachen und damit durchsetzen kann. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach für die Betriebsratsarbeit erforderlich: Grundkenntnisse im Arbeitsrecht, gerade auch im Bereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sind für eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte unerlässlich (BAG vom ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom ABR 64/83). Schwerbehindertenvertretung Dieses Seminar ist nach 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Lohn und Gehaltsarten > Grundgehalt, Prämien, Gewinnbeteiligungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen usw. > Lohn und Gehalt ohne Arbeit, Feiertag, Krankheit, Urlaub, Mutterschutz, Betriebsratstätigkeit usw. > Erhöhung von Löhnen und Gehältern; freiwillige Leistungen Arbeitszeit > Arbeitszeitgesetz, Tarifvertrag > Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag > Mehrarbeit und Überstunden; Kurzarbeit > Teilzeitarbeit, KAPOVAZ und Job-Sharing > Arbeitszeit bei Arztbesuchen Urlaub > Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag > Voraussetzungen der Urlaubsgewährung > Sonderformen des Urlaubs; Bildungsurlaub Krankheit des Arbeitnehmers > Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung > Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers > Beschäftigung während bestehender Arbeitsunfähigkeit Mutterschutz und Elternzeit > Voraussetzungen; zeitlicher Umfang > Verteilung der Elternzeit > Kündigungsschutz Störungen im Arbeitsverhältnis > Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers > Allgemeine Haftungsgrundsätze neue Gesamtwert Software BR-Office GRATIS 238,- Bei Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie einen USB-Datenträger (1 GB) mit der neuen Software BR- Office im Gesamtwert von 238,-. Mit dieser Software können Sie professionell Protokolle erstellen, Einladungen für Sitzungen verfassen sowie Termine und Stammdaten verwalten und dokumentieren (Inhalt der Software siehe Seite 123). Wichtig: Bitte beachten Sie auch das Aufbauseminar Arbeitsrecht Teil III (Seite 46) für den vollen Lernerfolg sowie zur Erweiterung und Vertiefung.

18 Mo Do Bäder-Park-Hotel Rhön Therme Künzell/Fulda BR Mo Do Mercure Hotel Offenburg Offenburg BR Di Fr Hotel Wienecke XI Hannover BR Di Fr Dorint Resort Garmisch-Partenkirchen BR Mo Do Dorint Resort Bitburg/Südeifel Biersdorf am See BR Mo Do Ramada Hotel Dresden Dresden BR Di Fr Sauerland Stern Hotel Willingen/Sauerland BR Di Fr Seminaris Hotel Bad Boll Bad Boll BR Di Fr Park Hotel Ahrensburg Ahrensburg BR Di Fr Seminaris Hotel Bad Honnef Bad Honnef BR Di Fr Hotel Schillingshof Bad Kohlgrub BR Di Fr NH Hotel Hamburg-Horn Hamburg-Horn BR Di Fr Renaissance Hotel Bochum Bochum BR Di Fr Courtyard by Marriott Berlin-Köpenick BR Di Fr Bäder-Park-Hotel Rhön Therme Künzell/Fulda BR Mo Do NH Hotel Weinheim Weinheim BR Mo Do Scandic Hotel Lübeck Lübeck BR Di Fr Ramada Landhotel Nürnberg Nürnberg BR Di Fr Dorint Parkhotel Mönchengladbach BR Di Fr NH Hotel Berlin Alexanderplatz Berlin BR Mo Do Sauerland Stern Hotel Willingen/Sauerland BR Mo Do Ramada Hotel Stuttgart-Herrenberg Herrenberg b. Stuttgart BR Mo Do NH Schwerin Schwerin BR Mo Do Hotel Tölzer Hof Bad Tölz BR Di Fr Ramada Plaza Berlin Berlin BR Mo Do Mercure Hotel Lüdenscheid Lüdenscheid BR Mo Do Ramada Plaza Berlin Berlin BR Mo Do Welcome Kongress Hotel Bamberg Bamberg BR Mo Do Ringhotel Roggenland Waldeck bei Kassel BR Mo Do Seminaris Hotel Bad Boll Bad Boll BR unter (129 = jeweilige Gruppennummer des Seminars)

19 Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Beenden von Arbeitsverhältnissen 46 Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht Teil I besucht oder sich einen entsprechenden Wissensstand in der praktischen Betriebsratsarbeit erworben haben. Es dient zur Vervollständigung wichtiger Grundkenntnisse im Arbeitsrecht bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ihr Nutzen als Betriebsrat In Teil I und Teil II haben Sie sich bereits mit wichtigen Teilbereichen des Arbeitsrechts vertraut gemacht. Nach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, worauf Sie achten müssen, wenn es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht. Sie wissen, wann eine Kündigung unwirksam ist. Damit schaffen Sie wesentliche Voraussetzungen, damit der Betriebsrat seine wichtigen Beteiligungsrechte bei Kündigungen von Arbeitnehmern kompetent ausüben kann. Je nach betrieblicher Erforderlichkeit kann das Seminar auch direkt im Anschluss an das Seminar Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I besucht werden. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach für die Betriebsratsarbeit erforderlich: Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich (BAG vom ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom ABR 64/83). Schwerbehindertenvertretung Dieses Seminar ist nach 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert. Ihre Referenten Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein. Beendigung von Arbeitsverhältnissen > Arbeitnehmerkündigung, Form, Fristen, Vertragsstrafen, Rückzahlungspflichten usw. > Arbeitgeberkündigung, Form, Fristen, Zugang der Kündigung usw. > Erreichen des Rentenalters Kündigungsarten > Personenbedingte Kündigung (leistungs- oder krankheitsbedingt) > Verhaltensbedingte Kündigung (Ermahnung und Abmahnung) > Betriebsbedingte Kündigung > Außerordentliche (fristlose) Kündigung > Änderungskündigung zur Verlängerung/Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit > Änderungskündigung zur Umgestaltung des Gehalts Kündigungsschutzvorschriften > Gesetzlicher Kündigungsschutz > Besonders geschützte Personengruppen > Betriebsratsmitglieder > Schwerbehinderte > Schwangere > Spezielle Kündigungsschutzvorschriften, Tarifvertrag, Elternzeit, 613a BGB > Abfindung Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen > Anhörung > Widerspruch des Betriebsrats > Folgen des Widerspruchs Weitere Beendigungsformen > Aufhebungsvertrag > Abwicklungsvertrag > Anfechtung > Zeitablauf und Zweckerreichung Weitere Rechtspflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses > Freizeit zur Stellensuche > Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis > Arbeitspapiere > Arbeitsbescheinigung > Resturlaub > Überstunden > Abfindung

20 April 2008 Di Fr NH Schwerin Schwerin BR Di Fr Novotel Kaiserslautern Kaiserslautern BR Mai 2008 Di Fr Ramada Hotel Leipzig Leipzig BR Juni 2008 Di Fr Dorint Resort Bitburg/Südeifel Biersdorf am See BR Mo Do Sporthotel Achental Grassau/Chiemsee BR Juli 2008 Mo Do Sauerland Stern Hotel Willingen/Sauerland BR August 2008 Di Fr NH Hotel Weinheim Weinheim BR September 2008 Di Fr Seminaris Seehotel Potsdam Potsdam BR Di Fr Hotel Der Achtermann Goslar BR Oktober 2008 Di Fr Arvena Kongress Hotel Bayreuth BR November 2008 Di Fr Mercure Hotel Lüdenscheid Lüdenscheid BR Dezember 2008 Di Fr Ringhotel Roggenland Waldeck bei Kassel BR Januar 2009 Di Fr Ramada Plaza Berlin Berlin BR Februar 2009 Mo Do Hotel Der Achtermann Goslar BR unter (258 = jeweilige Gruppennummer des Seminars) Mit Besuch des Arbeitsgerichts (wenn organisatorisch möglich)

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