Grenzüberschreitende berufliche Bildung in den Ländern des Bodenseeraums

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1 12. Wahlperiode Antrag der Abg. Helmut Rau u. a. CDU und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums Grenzüberschreitende berufliche Bildung in den Ländern des Bodenseeraums Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung grenzüberschreitender Projekte im Bereich der Berufsbildung im Bodenseeraum bisher ergriffen wurden; 2. ob es insbesondere zu Kontakten der Landesregierung mit den Regierungen der Schweiz, Österreichs und Liechtensteins gekommen ist; 3. wie in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen bewertet werden: a) Absolvierung der Berufsausbildung in Ausbildungsverbünden, d. h. (grenzüberschreitend) in mehreren Lehrbetrieben, b) Besuch der Berufsschule auch im angrenzenden Ausland, c) grenzüberschreitende Anerkennung der Ausbildungsabschlüsse, d) gemeinsame Nutzung und Optimierung der Weiterbildungsangebote im gesamten Bodenseeraum; 4. welche Möglichkeiten der Förderung einer Zusammenarbeit im Bildungswesen außerdem gesehen werden und welche rechtlichen Voraussetzungen nach Ansicht der Landesregierung hierfür geschaffen werden müssen Rau, Veronika Netzhammer, Zeiher, Schuhmacher, Traub, Kiefl CDU Eingegangen: / Ausgegeben:

2 Begründung Die Globalisierung der Märkte und insbesondere des Arbeitsmarktes lassen eine internationale Zusammenarbeit auch in der Bildungspolitik als notwendig erscheinen. Durch die Förderung der Zusammenarbeit unter den Ländern der Bodenseeregion kann darüber hinaus die Qualität des Lebens- und Wirtschaftsstandorts Bodensee gestärkt werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 8. Dezember 1998 Nr /3 nimmt das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Kultusministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Zu Ziff. 1: Zur Förderung und Unterstützung grenzüberschreitender Projekte der beruflichen Aus- und Weiterbildung stehen im Landeshaushalt nur verhältnismäßig geringe Mittel zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Globalisierung der Wirtschaft werden sie vor allem für den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen in Auslandspraktika für junge Arbeitnehmer sowie von Marketingkenntnissen eingesetzt. In diese Maßnahmen waren Teilnehmer aus dem zu Baden- Württemberg gehörenden Teil der Bodenseeregion einbezogen. Die Landesregierung hat sich angesichts dieser Situation wiederholt mit Erfolg dafür eingesetzt, daß grenzüberschreitende Projekte im Bereich der Berufsbildung im Rahmen des INTERREG II-Programms Alpenrhein- Bodensee-Hochrhein gefördert werden. Aus diesem Programm wurden bzw. werden unter Einsatz baden-württembergischer INTERREG-Mittel folgende Projekte und Veranstaltungen mitfinanziert: Das Projekt Weiterbildungsinformationssystem Bodensee (WIB) dient dem Aufbau eines leistungsfähigen grenzüberschreitenden Online-Datenbanksystems. Privaten und öffentlichen Einrichtungen wird damit eine effiziente Plattform für die grenzüberschreitende Präsentation ihres Weiterbildungsangebotes geboten. Den Interessenten an einer Weiterbildung wird die Möglichkeit einer bedienerfreundlichen Recherche der Weiterbildungsangebote verschafft. Derzeit sind mehr als Weiterbildungskurse von über 120 Anbietern rund um den Bodensee abrufbar. Das Projekt ist unter einer Internet-Adresse erreichbar. Die Finanzierung des Projektes erfolgte von 1996 bis Mai Am 9./10. Oktober 1998 wurde in Konstanz das dritte Unternehmerinnen- Forum durchgeführt; es wurde erstmals grenzüberschreitend ausgerichtet. An der Veranstaltung haben rd. 500 Unternehmerinnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz teilgenommen. Das Forum diente neben der Erschließung neuer Märkte und der Herstellung von Kontakten für betriebliche Kooperationen über die Grenze hinweg vor allem auch der Weiterbildung der Unternehmerinnen. 2

3 Von der Internationalen Bodenseekonferenz wurde das Forum unterstützt. Die Wirtschaftsminister und Regierungsräte aller Bodenseeländer und -kantone haben die im Rahmen des Forums durchgeführte Messe besucht. Grenzübergreifende Kooperation in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften mit Hilfe von Kommunikationsmedien. Das Projekt ist auf 2 Jahre angelegt. Die Förderung läuft 1999 aus. Einsatz der neuen Medien in Unternehmen der Regio Bodensee und Feststellung des Weiterbildungsbedarfs ihrer Mitarbeiter. Das Projekt wird in den Jahren 1998 und 1999 realisiert. Eine Weiterbildungskomponente hatten bzw. haben ferner die folgenden Projekte: Internationales FEM-Bodenseeforum (Frauen Europäischer Mittel- und Kleinbetriebe). Das Forum wurde im Jahr 1996 abgehalten. Lernende Verwaltungen in einer lernenden Region. Das Projekt dient der Steigerung der Effizienz der Arbeitsergebnisse in den Städten der Regio Bodensee. Es wird im Zeitraum 1998/1999 durchgeführt. Entwicklung eines Kooperationsnetzes der Mediatoren Das Vorhaben dient der Intensivierung des Erfahrungsaustausches und der berufsbegleitenden Fortbildung in der Regio Bodensee. Es wird im Zeitraum 1997 bis 1999 realisiert. Einrichtung einer grenzüberschreitenden Institution zur Verbesserung der Akzeptanz und Nutzung der Telekommunikation in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Projekt ist auf die Dauer von 2 Jahren angelegt. Die Finanzierung endet in Als weitere Maßnahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung sind zu nennnen: Überbetriebliche Ausbildung baden-württembergischer Drechslerlehrlinge in der Schweiz. Ein Ergebnis des von Baden-Württemberg initiierten und bezuschußten Europasymposiums der Drechsler im Jahr 1994 war die Vereinbarung, die Lehrwerkstätte der Gewerblich industriellen Berufsschule im schweizerischen Langenthal den süddeutschen und österreichischen Drechslern für Einführungs-, Maschinen- und Lehrmeisterkurse zur Verfügung zu stellen. Die Lehrwerkstätte ist allein durch Schweizer Drechsler nicht ausgelastet. Das Angebot wurde vom Landesverband der Drechslerinnungen Baden- Württemberg angenommen. Seither werden die Auszubildenden im Drechslerhandwerk aus Baden-Württemberg in der grenznahen Schweiz ausgebildet. Zuvor mußten sie für ihre überbetriebliche Ausbildung nach Norddeutschland fahren. Länderübergreifender Arbeitskreis der Schulleiter an beruflichen Schulen. 3

4 Im Bodenseeraum existiert ein oberschulamtsübergreifender und länderübergreifender Arbeitskreis der Schulleiter an beruflichen Schulen. Beteiligt sind Schulleiter aus den Oberschulamtsbezirken Tübingen und Freiburg, dem Kanton Aargau und aus Vorarlberg. Die Treffen finden nicht regelmäßig statt. Dieser Arbeitskreis dient dem gegenseitigen Informationsaustausch über die Entwicklung des beruflichen Schulwesens in den verschiedenen Ländern. In diesem Zusammenhang wird auf das Seminar Aspekte der Aus- und Weiterbildung in der Euregio Bodensee hingewiesen, das am 16. November 98 an der Robert-Gerwig-Schule Singen stattgefunden hat. An diesem Seminar nahmen Vertreter der beruflichen Schulen, Kammern, Städte und Betriebe im Bodenseeraum teil. Information über Berufsbildungssysteme und Arbeitsaufenthalte. Um jungen Menschen detaillierte Informationen über die Berufsbildungssysteme in den europäischen Nachbarländern zu geben und ggf. die Aufnahme einer Berufsausbildung in einem der Nachbarstaaten zu erleichtern, wurden bei einigen Arbeitsämtern Europäische Berufsbildungszentren eingerichtet. Für Österreich ist das Europäische Berufsbildungszentrum beim Arbeitsamt in Rosenheim, für die Schweiz und Liechtenstein das Europäische Berufsbildungszentrum beim Arbeitsamt Lörrach zuständig. Junge Berufstätige, die Auslandserfahrung durch eine Arbeitsaufnahme in einem europäischen Nachbarland gewinnen wollen, können sich über das Stelleninformationssystem (SIS) von jedem Arbeitsamt über das gesamte Angebot an offenen Stellen informieren lassen. Daneben bestehen besondere Angebote für Grenzgänger bei den örtlichen Arbeitsämtern. Zu Ziff. 2: Die Landesregierung unterhält enge Beziehungen zu den Regierungen der Bodenseekantone, der Regierung des Landes Vorarlberg und des Fürstentums Liechtenstein, insbesondere im Rahmen der Internationalen Bodenseekonferenz. Daneben bestehen bilaterale Kontakte. Das Fürstentum Liechtenstein hat bis Ende 1998 in der Internationalen Bodenseekonferenz einen Beobachterstatus. Gemäß Beschluß der Regierungschefs der Internationalen Bodenseekonferenz vom 19. November 1998 wird es ab 1. Januar 1999 Vollmitglied werden. Dasselbe gilt für den Kanton Zürich. Die Landesregierung hält es für besonders bemerkenswert, daß der wirtschaftsstarke Kanton Zürich sich für eine Mitgliedschaft in der Internationalen Bodenseekonferenz entschieden und nicht andere Optionen, die ihm offengestanden hätten, ausgeübt hat. Die Landesregierung begrüßt diese Erweiterung der Gebietskulisse. Das in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit liegende Potential wird dadurch auch auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Berufsbildung eine beachtliche Ausweitung erfahren. Zu Ziff. 3: Auf Initiative des Wirtschaftsministeriums haben die für die Wirtschaftspolitik zuständigen Minister und Regierungsräte der Bodenseeländer und -kantone Leitlinien zur grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der Regio Bodensee (Friedrichshafener Erklärung vom 7. November 1997) unterzeichnet. Sie haben sich darin für eine Vernetzung der bildungspolitischen Beziehungen ausgesprochen. Dies erfolgte im Hinblick darauf, daß berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Mobilität auf dem Arbeitsmarkt zu immer wichtiger werdenden Standortfaktoren einer Region werden. 4

5 Vor diesem Hintergrund haben die Regierungschefs der Internationalen Bodenseekonferenz auf ihrer Sitzung am 20. November 1997 den Beschluß gefaßt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Sie erhielt den Auftrag, Vorschläge zur Harmonisierung der Inhalte und der Anerkennung von Abschlüssen in der beruflichen Bildung in der Regio Bodensee zu erarbeiten. Die Federführung wurde der Kommission Wirtschaft der Internationalen Bodenseekonferenz übertragen. Den Vorsitz in dieser Kommission führt derzeit das Wirtschaftsministerium. Der Arbeitsgruppe Grenzüberschreitende Ausbildungsharmonisierung gehörten Vertreter aus Baden-Württemberg (Wirtschaftsministerium; Ministerium für Kultus, Jugend und Sport; Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee zugleich für die Industrie- und Handelskammer Bodensee- Oberschwaben; Handwerkskammer Konstanz zugleich für die Handwerkskammer Ulm), Vorarlberg (Wirtschaftskammer), St. Gallen (St. Gallischer Gewerbeverband, Erziehungsdepartement) und Thurgau (Amt für Berufsbildung und Berufsberatung) an. Die Vertreter der schweizerischen Seite übten ihr Mandat auch namens der anderen Kantone der Regio Bodensee, die des Landes Baden-Württemberg zugleich für Bayern aus. Den Vorsitz in der Arbeitsgruppe führte der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz, Herr Manfred Wolfensperger. Die Arbeitsgruppe hat im Oktober 1998 ihren Bericht vorgelegt. Er setzt sich mit folgenden Punkten auseinander: Duales System und Harmonisierung der Ausbildungsinhalte, Anerkennung von Berufsbildungsabschlüssen, Zusammenarbeit beim Erlaß neuer Berufsbildungsordnungen, Austausch von Auszubildenden, Austausch von Ausbildern und Berufsschullehrern, EUROPASS-Berufsbildung, Anerkennung von Meisterprüfungen im Handwerk. Die Inhaltsangabe des Berichtes zeigt, daß die Arbeitsgruppe sich bereits mit den im Antrag gestellten Fragen auseinandergesetzt sowie einige darüber hinausgehende Problembereiche abgehandelt hat. Die Arbeitsgruppe hat dazu jeweils Empfehlungen ausgesprochen. Zu a) und c): Die Arbeitsgruppe kommt bezüglich der Absolvierung der Berufsbildung in Ausbildungsverbünden (Buchstabe a) und der grenzüberschreitenden Ausbildungsharmonisierung (Buchstabe c) zu folgenden Empfehlungen: Die Berufsausbildung findet in Deutschland, Österreich und der Schweiz überwiegend im dualen System statt. Sie ist in den Grundzügen ähnlich. Das Ausbildungs- und Qualifikationsniveau ist hoch und vergleichbar. Im Interesse einer weiteren Annäherung der Ausbildungsinhalte wird der Austausch von Auszubildenden zwischen den Bodenseeländern und -kantonen angeregt. Hierzu wird ein mehrwöchiges Praktikum als der richtige Weg angesehen. Eine Umsetzung wäre relativ kurzfristig möglich, da auf entsprechende Erfahrungen mit dem Regio-Zertifikat in der Dreiländer-Region Deutschland, Schweiz, Frankreich zurückgegriffen werden kann. 5

6 Die Arbeitsgruppe verweist auf den Rat der Europäischen Union, der anstrebt, daß zur Förderung von alternierenden Europäischen Berufsbildungsabschnitten einschließlich der Lehrlingsausbildung ab dem 1. Januar 2000 ein oder mehrere Ausbildungsabschnitt(e) in anderen EU-Ländern absolviert werden können. Der Auszubildende soll diese Ausbildungszeit in einem Gemeinschaftsdokument, dem EUROPASS-Berufsbildung, bestätigt bekommen. Um auch in der Schweiz absolvierte Ausbildungsabschnitte anerkennen bzw. Schweizer Bürgern diese Möglichkeit anbieten zu können, wird vorgeschlagen, eine analoge Regelung mit der Schweiz anzustreben. Um die Kenntnisse über Lehrinhalte, Berufsprofile und Anforderungen in Ausbildung und Beruf im jeweils anderen Land bzw. Kanton zu vertiefen, regt die Arbeitsgruppe einen Austausch von Ausbildern und Berufsschullehrern an. Bezüglich der länderübergreifenden Anerkennung der Berufsabschlüsse gibt es bei bestehenden Berufsbildern praktisch keine Probleme. Die Ausbildungsund Prüfungsordnungen sind in der Regel sehr allgemein formuliert und können somit weit ausgelegt werden. Gesellen und Facharbeiter finden aufgrund des vergleichbar hohen Ausbildungs- und Qualifikationsniveaus problemlos Zugang zu entsprechenden Arbeitsplätzen in den drei Ländern, sofern einer Arbeitsaufnahme ausländerrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Zudem besteht zwischen Deutschland und Österreich ein Abkommen vom 27. November 1989 über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen, das mehrfach aktualisiert wurde und aufgrund dessen nunmehr 173 gewerbliche und 15 land- und forstwirtschaftliche Lehrberufe als gleichwertig anerkannt sind. Zwischen der Schweiz und Deutschland wurde am 1. Dezember 1937 eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung handwerklicher Prüfungen abgeschlossen. Österreich und die Schweiz haben bisher keine gegenseitige Anerkennung vereinbart. Die Arbeitsgruppe schlägt eine Überprüfung der bestehenden Abkommen mit dem Ziel einer weiteren Harmonisierung und länderübergreifenden Abstimmung vor allem bei der Erstellung neuer Berufsbilder vor. Sie hält ferner verbindliche Regelungen für eine gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen zwischen der Schweiz und Österreich, unter Einbeziehung von Berufen nach dem deutschen Berufsbildungsgesetz, für notwendig. Die Wirtschaftsminister und Regierungsräte der Regio Bodensee haben sich bei ihrem Treffen am 9. Oktober 1998 mit dem Bericht der Arbeitsgruppe Grenzüberschreitende Ausbildungsharmonisierung befaßt und den darin ausgesprochenen Empfehlungen zugestimmt. Sie haben den Regierungschefs deren Annahme empfohlen und vorgeschlagen, zur Umsetzung eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Die Regierungschefs sind diesem Vorschlag auf ihrer Konferenz am 19. November 1998 gefolgt. Sie haben hierfür aufgrund eines entsprechenden Antrags aus Mitteln der Internationalen Bodenseekonferenz für das Jahr 1999 den Betrag von DM bewilligt. Die Landesregierung geht davon aus, daß die Arbeitsgruppe bis Ende nächsten Jahres einen Bericht über den Stand der Umsetzung vorlegen wird. Zu b): Zur Frage des Besuchs der Berufsschule im angrenzenden Ausland nimmt die Landesregierung wie folgt Stellung: 6

7 Das Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG) bietet die rechtlichen Möglichkeiten, flexibel auf den Wunsch, eine ausländische Berufsschule besuchen zu wollen, zu reagieren. Zwar sind unabhängig von ihrer Nationalität sowohl in Baden-Württemberg wohnende aber in Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigte Auszubildende, als auch die dort wohnenden und in Baden-Württemberg beschäftigten Auszubildenden grundsätzlich in Baden- Württemberg berufsschulpflichtig. 79 Abs. 2 SchG gibt aber dem Schulleiter der Berufsschule die Möglichkeit, aus wichtigen in der Person eines Auszubildenden liegenden Gründen z.b. kürzerer Weg vom Ausbildungsbetrieb zur Berufsschule den Besuch einer anderen, also auch einer ausländischen, aufnahmebereiten Berufsschule zu gestatten. Erfordert es die fachgerechte Ausbildung, eine ausländische Berufsschule zu besuchen, z.b. weil in der Region kein vergleichbares Ausbildungsangebot besteht, kann das Oberschulamt nach 72 SchG die notwendige Ausnahmegenehmigung erteilen. Auszubildende, die in Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein wohnen und dort auch arbeiten, die also in Baden-Württemberg nicht berufsschulpflichtig sind, kann ein Schulleiter gleichwohl in die Berufsschule aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß Kapazitätsgründe der Aufnahme nicht entgegenstehen und der Schulträger diese Entscheidung mitträgt. So hat Baden- Württemberg in der Vergangenheit zum Beispiel nicht in Baden-Württemberg berufsschulpflichtige Schweizer Auszubildende des Ausbildungsberufs Apparateglasbläser an einer hiesigen Landesfachklasse beschult. Zu d) und Ziff. 4: Die Landesregierung würde eine gemeinsame Nutzung und Optimierung der Weiterbildungsangebote im gesamten Bodenseeraum begrüßen. Die in Ziff. 3 erwähnte Arbeitsgruppe wird auch den Auftrag erhalten, Vorschläge für weitere Möglichkeiten der Förderung einer Zusammenarbeit im Bildungswesen auszuarbeiten. Wie ebenfalls unter Ziff. 3 ausgeführt, ergeben sich aus der jetzigen rechtlichen Situation in der Regel keine gravierenden Probleme für eine Zusammenarbeit im Bildungswesen. Die Landesregierung würde es jedoch begrüßen, wenn bestehende völkerrechtliche Vereinbarungen an die heutige Situation angepaßt bzw. derartige Abkommen abgeschlossen werden würden. Ziel müßte es sein, möglichst zu einem trinationalen Abkommen zu kommen, das die volle gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse der beruflichen Bildung mit sich bringt und auch die Grundlagen für eine Förderung der Zusammenarbeit im Bildungswesen schafft. Die Zuständigkeit für den Abschluß derartiger Abkommen liegt bei den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz. Die Landesregierung wird zunächst im Rahmen der Internationalen Bodenseekonferenz sondieren, ob die Bereitschaft zum Abschluß eines derartigen Abkommens besteht. Dr. Mehrländer Staatssekretär 7

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