Der Anwalt im Strafrecht
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- Erwin Dennis Graf
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1 Der Anwalt im Strafrecht Henriette Lyndian Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Hohe Straße Dortmund lyndian@anwalt-do.de Lyndian 2012
2 Rechtsanwalt als Strafverteidiger Organtheorie Vertragstheorie RA als Organ der Rechtspflege 1 BRAO zivilrechtliches Geschäftsbesorgungsverhältnis
3 Beispiele für Organtheorie 44 StPO Verschulden des Verteidigers ist dem Angeklagten nicht zuzurechnen 140 StPO Pflichtverteidigerbestellung 240 StPO Der Vorsitzenden hat dem Angeklagten und dem Verteidiger das Fragerecht zu gewähren 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO Zustimmung des Verteidigers und des Angeklagten notwendig
4 Peters (seines Zeichens StA) Die Raterteilung des Verteidigers über das Verhalten des Beschuldigten darf niemals darauf gerichtet sein, den sittlichen (!) und rechtlichen Zweck des Verfahrens zu unterbinden. Das Verfahren dient der Erforschung der Wahrheit, der Auffinden des gerechten Urteils, der Herbeiführung von Vergeltung und Sühne für geschehenes Unrecht und der Loslösung des Täters von der Tat. Sind diese Ziele häufig auch nur bei Mitwirkung des Beschuldigten selbst zu erreichen, so muss dieser jedoch nicht mitwirken. Der Verteidiger überschreitet jedoch die Grenzen seiner Aufklärungsbefugnis, wenn er auf den Beschuldigten einwirkt, von der Mitwirkung abzusehen. Er darf ihn daher nicht den Rat geben, gegenüber einer ordnungsgemäßen Strafverfolgung, die auf Verwirklichung eines gültigen Gesetzes gerichtet ist, die Aussage zu verweigern (!), zu leugnen oder ein wahrheitsgemäßes Geständnis zu widerrufen.
5 Beispiele für die Vertragstheorie Privatautonomie Recht und Pflicht über die Rechtslage aufzuklären, auch wenn Mandant dieses missbraucht Rat zur Flucht? StV 2001, 108 ff Welche Staaten haben kein Auslieferungsabkommen? Rat kein Geständnis abzulegen oder ein (wahres) Geständnis zu widerrufen 137 StPO freie Wahl des Verteidigers möglich u.a. auch, wenn es sich nicht um ein Organ der Rechtspflege handelt
6 Lösung Unterscheidung zwischen Auskunft und Rat Grenzen liegen bei 25 27, 129, 257, 258, 261 StGB
7 Wahrheitspflicht des Strafverteidigers Abgrenzung zu 258 StGB = alles, was ein Verteidiger sagt muss auch wahr sein aber nicht alles, was wahr ist, muss ein Verteidiger auch sagen! Ordnungsgemäßes und pflichtgemäßes Handeln des Strafverteidigers ist niemals tatbestandsmäßig
8 Mandatsübernahme als Wahlverteidiger 137 Abs. 1 StPO als Pflichtverteidiger 140 StPO als Wahlverteidiger neben Pflichtverteidiger, der für den Fall, dass er nachträglich beigeordnet wird, auch als sog.sicherungsverteidiger bezeichnet wird.
9 Beendigung des Mandats Kündigung Tod des Mandanten Ausschließung des Verteidigers 138 a ff StPO 146 StPO und die Pflicht der Mandatsniederlegung
10 Funktionen des Rechtsanwalts in der Strafrechtspflege Strafverteidiger Nebenklägervertreter ( 396 ff StPO) Vertreter im Adhäsionsverfahren ( 405 StPO) Vertreter im Privatklageverfahren ( 374 StPO) Zeugenbeistand 68b StPO Vertreter des nicht NK-berechtigten Zeugen 406f StPO
11 Erstkontakt: Informationen zur Person Daten nach 111 OWiG Vor-, Familien- oder Geburtsnamen Ort oder Tag seiner Geburt seinen Familienstand seinen Beruf seinen Wohnort, seine Wohnung seine Staatsangehörigkeit weitere Informationen
12 Erstkontakt: Informationen zur Sache Welche Position nimmt der Mandant ein? Verfahrensstand? (gefährdeter) Zeuge Beschuldigter Angeschuldigter Angeklagter Verurteilter Strafvollstreckung bereits abgeschlossen Tatvorwurf? Bisherige Verhaltensweise im Verfahren?
13 Sofortmaßnahmen Kontaktaufnahme mit Polizei und Staatsanwaltschaft ( 163 II StPO ohne Verzug!) Anwesenheitsrecht des Verteidigers 163a III S. 2 ivm 168c I StPO Haftprüfung Beschwerden Beweissicherung
14 Kontakt zu Verfahrensbeteiligten Polizei und Staatsanwaltschaft Gericht Mitverteidigern Vertreter der Nebenklage Sachverständige Zeugen Mitbeschuldigte Opfern
15 Mandatsübernahme im Zwischen- oder Hauptverfahren Achtung Vergütungsanspruch! Terminskollision Erklärungsfrist ist keine Ausschlußfrist
16 Prozessuale Zwangsmaßnahmen Körperliche Untersuchung 81 a StPO Beschlagnahme 94 ff StPO Durchsuchung ff StPO Telekommunikationsüberwachung 100 a StPO Untersuchungshaft 112 ff StPO
17 Durchsuchung/Beschlagnahme Erstkontakt mit dem Mandanten Widerspruch Erstkontakt mit den Ermittlern Einflussmöglichkeiten Erste Maßnahmen Vor Ort erscheinen Wer verteidigt wen? Allgemeine Beratung Mitverteidiger hinzuziehen
18 Beschlagnahme 94 ff StPO Beschlagnahmeverbote 97 Abs. I StPO Richtervorbehalt 98 Abs Hs. StPO Gefahr in Verzug 98 StPO Dokumentationspflicht in der Akte Besonderheiten bei der Fahrerlaubnis 111 a StPO
19 Durchsuchung 105 ff StPO Voraussetzung Richtervorbehalt Durchsuchungsbeschluss Anforderung an den Inhalt Rechtsmittel (Beschwerde)
20 Untersuchungshaft Voraussetzungen dringender Tatverdacht 112 b 1 StPO Haftgrund 112 Abs. 2 StPO Fluchtgefahr 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO Verdunklungsgefahr 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO Haftgrund bei bestimmten Straftatbeständen: 112 Abs. 3, 112 a Abs. 1 StPO
21 Folgen der Untersuchungshaft Mittel zum Zweck (gegen das Schweigerecht) außergerichtliche Vorverurteilung bei starkem Medieninteresse U-Haft schafft Rechtskraft und Einstellung nach 153 a StPO
22 Untersuchungshaft Inhalt des Haftbefehls 114 StPO Verkündung des Haftbefehl 115 StPO Außer Vollzugsetzung 116 StPO Auflagen Kaution 116a StPO Kontaktverbot Meldeauflage
23 Untersuchungshaft Rechtsmittel Haftprüfung 117 Abs. 1 StPO Mündliche Haftprüfung Als Mittel zur AE Haftbeschwerde 117 Abs. 2 StPO Dauer der Untersuchungshaft 6- Monatsfrist
24 Inhaftierter Mandant Besuche in der JVA Kontaktmöglichkeiten Umgang mit Angehörigen Vorbereitung von Terminen
25 Zwischenverfahren Prüfung der Zuständigkeit Mängel der Anklageschrift Verfahrenshindernisse
26 Hauptverfahren Prüfung eines ordnungsgemäß anberaumten Hauptverfahrens Mitteilung der Kammerbesetzung 222a StPO Besetzungseinwand 222b StPO Geschäftsverteilungspläne Einhaltung der Ladungsfristen 217 StPO
27 Mandant Vorbereitung der Hauptverhandlung Einlassung ja/nein Geständige Einlassung ja/nein Aktenkenntnis Zeugen Asservate Rechtliche Verständigung
28 Gang der Hauptverhandlung/I Aufruf der Sache 243 Abs. 1 StPO Festestellung, ob alle Geladenen erschienen sind 243 Abs. 1 S. 2 StPO i.d.r. Belehrung der Zeugen Zeugen verlassen Sitzungssaal 243 Abs. 2 StPO Persönliche Verhältnisse 243 Abs. 2 S. 2 StPO Verlesung des Anklagesatzes 243 Abs. 3 S. 1 StPO
29 Gang der Hauptverhandlung/II Belehrung des Mandanten 243 Abs. 4 StPO Einlassung zur Person und Sache Beweisaufnahme inkl. BRZ-Auszug 244 StPO Plädoyers 258 StPO Letzte Wort 258 Abs. 3 StPO Urteilsverkündung 268 StPO Rechtsmittelbelehrung
30 Beweisaufnahme Zeugenbeweis Glaubwürdigkeit Zeuge vom Hörensagen Gutachten Angriffspunkte Inaugenscheinnahme Verlesen von Urkunden
31 Fehlerquellen Abwesenheit des Angeklagten 230 ff StPO insbes. 231 II stopp; 247 stopp; 329 StPO Belehrung von Zeugen und SV Abwesenheit einer notwendigen Person ausdrückliche Regelung in 230 StPO Zeugenbefragung
32 Beweisantragsrecht Anträge nach 244 StPO Behauptung einer unbedingte Tatsache In der StPO vorgesehene Beweisform? Beweismittel hinreichend genau bezeichnet? Anträge nach 245 II StPO vorgeladen
33 Schaffung von Revisionsgründen Niemals im Hinblick auf die nächste Instanz verteidigen Rügeverlust durch Fehlverhalten des Verteidigers 238 StPO In der Regel sollte im Zweifel immer ein Gerichtsbeschluß herbeigeführt werden Rechtzeitiges Widersprechen bei `Beweisverwertungsverboten
34 Befangenheit des Gerichts Wer kann ablehnen? 24 III StPO Herbeiführen eines Gerichtsbeschluß Unterbrechung der Verhandlung wegen Vorbereitung eines unaufschiebbaren Antrags
35 Plädoyer Wichtig für den Mandanten Nachteil des 2. Schlußwortes und Wirkung auf den Strafantrag der StA
36 Rechtsmittel Beschwerde 304 ff StPO Berufung 312 ff StPO Sprungrevision 335 StPO Revision 337 ff StPO Gnadenverfahren GnO
37 Risiken in der Strafverteidigung Begünstigung 257 StGB, Strafvereitelung 258 StGB Geldwäsche, 261StGB Parteiverrat 356 StGB, Geheimnisverrat 258 Mandanten sind nicht ungefährlich Zeugen ebenso wenig (Stichw. Anstifung zur Falschasussage) Gefahr der Erpreßbarkeit bei der Annahme von Schwarzgeld (Steuerhinterziehung, etc.)
38 Besondere Verfahren BtmG Kapitalstrafverfahren Sexualdelikte Steuer- und Wirtschaftsstrafsache Umweltstrafsachen Staatsschutzsachen Jugendverfahren
39 Rechtsfolgen der strafrechtlichen Verurteilung Vorstrafenempfindlichkeit Vermögensabschöpfung (Verfall, Verbandsgeldbuße) Disziplinarecht Berufsverbot
40 Strafvollstreckung Strafvollzug 35 BtmG Haftaufschub Haftunterbrechung Bewährung Aussetzung der Restfreiheitsstrafe 456a-Beschluß und Abschiebung
41 Wiederaufnahme des Verfahrens Ziel: Freisprechung, mildere Strafe Verfahrenseinstellung, andere Entscheidung bei Maßregel der Sicherung
42 ERMK Bsp. Lamy-Entscheidung (StV 93, 283) Agent Provocateur EGMR Nr /01
43 Vergütung Grundsatz der Vergütung Pflichtverteidigung RVG Vergütungsvereinbarung Risiken Leer ausgehen Annahme bemakelten Geldes
44 Nebengebiete DNA-Begutachtung Psychologie und Psychiatrie KTU Handschriftensachverständige Ballistische Gutachten Brandsachverständige
45 Strafverteidigerorganisationen ARGE Strafverteidiger im DAV Vereinigung der Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen in NRW Örtliche Stammtische Ausschüsse der BRAK
46 Literatur Standartwerke der StPO und des StGB Zeitschriften: StraFO, Strafverteidiger, NStZ, WiStrA Revisionsrecht: Saarstedt/Hamm Strafverteidigerhandbuch von Dahs Buhrhoff Verteidigung im Ermittlungsverfahren und Verteidigung in der Hauptverhandlung
47 www. adressen mit Verweisen auf die ARGE Strafrecht
48 Ende Fragen an RAin Lyndian 2012
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