Budget 2011 Einladung zur Gemeindeversammlung

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1 Budget 2011 Einladung zur Gemeindeversammlung Gemeinde Fislisbach TR AKTANDEN Mehrzweckhalle Leematten Freitag, 19. November 2010 um Uhr Mehrzweckhalle Leematten Freitag, 19. November 2010 um Uhr Einwoh nergemeinde 1. Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 24. Juni Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an 2.1 Brex Marco, 1994, italienischer Staats angehöriger, Oberrohrdorferstrasse Herzog Jean-Marc, 1966, französischer Staatsangehöriger, Gassäckerstrasse Iglesias Sandra, 1982, spanische Staats angehörige, Schönbühlstrasse 17A 2.4 Mikho Babylonia, 1995, türkische Staats angehörige, Büntenstrasse Schiavone Danilo, 1993, italienischer Staats angehöriger, Oberrohrdorferstrasse Schiavone Ilaria, 1996, italienische Staats angehörige, Oberrohrdorferstrasse Krediterteilung über CHF für die Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Fislisbach 4. Krediterteilung über CHF als Gesamtkredit für Leitungsinnensanierungen aufgrund des mehr jährigen Kanalisationssanierungsprogrammes in den Jahren 2011 und 2012 gemäss generellem Ent wässerungsplan GEP 5. Austritt und damit Verzicht der Gemeinde Fislisbach auf die Aktionärsbeteiligung an der Publis Public Info Service AG per Erhöhung des Stellenplafonds für das Gemeinde- personal um 100 Stellenprozente 7. Genehmigung des Budget 2011, inklusive Festset zung des Steuerfusses auf 102% 8. Genehmigung der Kreditabrechnung: 8.1 Anpassung bei der Wärmeverteilung und für die Teilerneuerung der sanitären Installationen im Schulhaus Leematten III 8.2 Erstellung des Kreisels Linde 9. Verschiedenes Information über den aktuellen Stand der Arbeiten in Sachen Organisation/Struktur im Regionalen Alters zentrum Rohrdorferberg-Reusstal Ort sbü rgergemeinde 1. Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 26. Juni Erteilung des Ortsbürgerrechtes an Holstein August Adolf, 1935, und Holstein geb. Rohner Rita Verena, 1937, von Fislisbach (Gemeindebürger) und Basel, Leemattenstrasse Krediterteilung über CHF für den Um und Ausbau der Waldhütte mittels Zuschuss aus dem Forstreservefonds der Ortsbürgergemeinde Fislisbach 4. Genehmigung des Budget Verschiedenes Nach der Versammlung der Einwohnergemeinde wird den Anwesenden ein Apéro offeriert. Die Akten zu den Gemeindeversammlungen liegen vom November 2010 während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Nutzen Sie die Aktenauflage oder beziehen Sie die Detailunterlagen ab unserer Homepage oder mit dem Bestelltalon von der Umschlagrückseite.

2 Einwohnergemeinde TRAKTANDUM 1 Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 24. Juni 2010 Die Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2010 hat sämtlichen Traktanden zugestimmt. Die Finanzkommission hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2010 geprüft und für richtig befunden. Sie beantragt die Genehmigung des Protokolls. Das Protokoll wird den Stimmberechtigten aus Kostengründen nicht zugestellt. Das Protokoll liegt vom 5. bis 19. November 2010 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Die Stimmbürgerschaft wird gebeten, das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2010 zu genehmigen. PROTOKOLLGENEHMIGUNG Genehmigt wurden: - Versammlungsprotokoll vom 20. November Rechenschaftsbericht Jahresrechnung Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes - Kredit über CHF für die Sanierung des Strassenkörpers und die Gestaltung des Strassenraumes der Badenerstrasse, 1. Etappe, inklusive Projektgenehmigung - Kredit über CHF für den Ausbau der Kanalisation und den Ersatz der Wasserleitung in der Eich-/Birken- und Büntenstrasse sowie die Sanierung des Strassenbelages, inklusive Projektgenehmigung TRAKTANDUM 2 Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes Beim Gemeinderat sind derzeit 66 Einbürgerungsgesuche pendent. Davon werden sechs Gesuche nachfolgend traktandiert und 20 Gesuche sind in Bearbeitung. Die übrigen 40 Gesuche wurden vom Gemeinderat wegen Nichtbestehen der schriftlichen Einbürgerungsprüfung oder anderen Gründen zurückgestellt. Gemäss 11 Abs. 2 des kant. Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) ist die Gemeindeversammlung für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an ausländische Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller zuständig. Der Gemeinderat hat die entsprechenden Erhebungen getroffen und die Einbürgerungsvoraussetzungen geprüft. Die Gesuchsteller Jean-Marc Herzog und Sandra Iglesias wurden über ihre Kenntnisse über die Schweiz, den Kanton Aargau und die Gemeinde Fislisbach schriftlich befragt. Bei den schulpflichtigen Bewerbern Danilo Schiavone, Ilaria Schiavone und Babylonia Mikho wurde auf einen schriftlichen Test verzichtet, da die Staatskunde in der Schule vermittelt wird. Da Marco Brex zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches noch die obligatorische Schule besuchte, wurde bei ihm ebenfalls auf eine Prüfung verzichtet. Mit sämtlichen Bewerbern fanden Besprechungen statt. Die politischen Rechte und Pflichten sind den Bewerbern bekannt. Nach Auffassung des Gemeinderates erfüllen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die Voraussetzungen für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes. Dem Gemeinderat ist über die Einbürgerungswilligen nichts Negatives bekannt. Brex Marco Herzog Jean-Marc

3 2/3 Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an: Nach der Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes durch die Gemeindeversammlung entscheidet die Einbürgerungskommission des Grossen Rates abschliessend über die Einbürgerungen. Der Gemeinderat legt die kostendeckenden Gebühren für das Verfahren fest. Folgende Personen ersuchen um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes von Fislisbach: 2.1 Brex Marco, italienischer Staatsangehöriger, geboren in Baden AG am 18. März 1994, Schüler. Der Gesuchsteller wohnt seit Geburt in der Schweiz und seit 1. Oktober 2002 in Fislisbach. Er wohnt mit seinen Eltern an der Oberrohrdorferstrasse Herzog Jean-Marc, französischer Staatsangehöriger, geboren in Mulhouse Haut-Rhin (Frankreich) am 29. April 1966, Informatikingenieur. Der Gesuchsteller lebt seit 13. Oktober 1994 in der Schweiz und begründet seinen Wohnsitz seit 23. März 2005 in Fislisbach. Er wohnt an der Gassäckerstrasse Iglesias Sandra, spanische Staatsangehörige, geboren in Baden AG am 25. Februar 1982, Uni-Assistentin. Die Gesuchstellerin begründet ihren Wohnsitz seit Geburt in Fislisbach. Sie wohnt an der Schönbühlstrasse 17 A. Iglesias Sandra 2.4 Mikho Babylonia, türkische Staatsangehörige, geboren in Baden AG am 8. Mai 1995, Schülerin. Die Gesuchstellerin lebt seit Geburt in der Schweiz und begründet ihren Wohnsitz seit 1. April 1996 in Fislisbach. Sie wohnt mit ihren Eltern an der Büntenstrasse Schiavone Danilo, italienischer Staatsangehöriger, geboren in Wettingen AG am 24. Juni 1993, Schüler. Der Gesuchsteller lebt seit Geburt in der Schweiz und begründet seinen Wohnsitz seit 16. Oktober 1999 in Fislisbach. Er wohnt mit seinen Eltern an der Oberrohrdorferstrasse 63. Seine Schwester Ilaria Schiavone hat ebenfalls das Gesuch um Einbürgerung eingereicht. Mikho Babylonia 2.6 Schiavone Ilaria, italienische Staatsangehörige, geboren in Wettingen AG am 21. Januar 1996, Schülerin. Die Gesuchstellerin lebt seit Geburt in der Schweiz und begründet ihren Wohnsitz seit 16. Oktober 1999 in Fislisbach. Sie wohnt mit ihren Eltern an der Oberrohrdorferstrasse 63. Ihr Bruder Danilo Schiavone hat ebenfalls das Gesuch um Einbürgerung eingereicht. Schiavone Danilo Schiavone Ilaria Der Gemeinderat beantragt Ihnen, den unter Ziffer 2.1 bis 2.6 genannten Personen die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes zu erteilen.

4 Traktandum 3 Krediterteilung über CHF für die Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Fislisbach Der gültige Bauzonenplan der Gemeinde Fislisbach und die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wurden in den Jahren 2000 bis 2003 überarbeitet und am 14. Januar 2004 vom Regierungsrat genehmigt. Seither wurden viele Bauvorhaben realisiert und die vorhandenen Wohn- und Mischzonen sind praktisch vollständig überbaut bzw. es laufen Planungen auf den wenigen noch vorhandenen Grundstücken. Die Bau- und Planungskommission (BPK) hat im Auftrag des Gemeinderates zusammen mit Planer Bruno Roth vom Ingenieurbüro Senn, Obersiggenthal, die Bauzone in Fislisbach überprüft und mögliche Entwicklungsmöglichkeiten geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung werden verschiedene Neueinzonungen vorgeschlagen. Krediterteilung über CHF , zuzüglich allfällige Teuerung, für die Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Fislisbach Der Gemeinderat hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) über diese Abklärungen informiert und um eine Stellungnahme sowie um die Bekanntgabe der kant. Randbedingungen für die Teilrevision der Fislisbacher Nutzungsplanung gebeten. Das BVU hat dazu umfassend Stellung genommen. Das BVU bestätigt, dass die Gemeinde Fislisbach für ihre Entwicklung zusätzliche Baulandflächen benötigt und die Planung aufzunehmen ist, obwohl die letzte Ortsplanung noch nicht das übliche Alter von 15 Jahren erreicht hat. Insbesondere durch das kantonale Baugesetz haben sich neue Aspekte ergeben, die umgesetzt werden müssen (z.b. Hochwasserschutz, Abstimmung Siedlung und Verkehr, Strassenraumaufwertung, etc.). Wie weit diese Punkte umzusetzen sind, ist bei einer Teilüberarbeitung der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland im Detail zu prüfen. In diesem Jahr dürfte zudem das Konkordat über die Harmonisierung der Baubegriffe zustande kommen. In der Folge wird die kantonale Bauverordnung (ABauV) überarbeitet und entsprechend muss auch die BNO angepasst werden. Das Leitbild und die Grundsätze der letzten Zonenplanrevision bleiben weiterhin gültig und müssen nicht neu gefasst werden. Die vorgesehene Teilüberarbeitung der Nutzungsplanung soll sich auf die absolut notwendigen Punkte beschränken. Das Ingenieurbüro Senn, Obersiggenthal, ist bei der letzten Zonenplanrevision der Gemeinde Fislisbach im Submissionsverfahren aus neun Planungsbüros ausgewählt worden. Planer Bruno Roth vom Ingenieurbüro Senn verfügt über sehr gute Kenntnisse der Gemeinde Fislisbach und war zudem bei den früheren Diskussionen/Themenkreisen der letzten Planungskommission ab dem Jahr 2000 bereits involviert. Das Ingenieurbüro Senn offeriert die Arbeiten für rund CHF Hinzu kommen Aufwändungen der Gemeinde für die Arbeitsgruppe und amtlichen Publikationen sowie für Rechtsmittelverfahren, deren Kosten zum Voraus nicht bestimmt werden können. Auf Grund der Höhe der Offertsumme verlangt das Submissionsdekret keine Submission für die Aufwändungen des Planungsbüros. Der Gemeinderat kann den Planer somit frei bestimmen. Für die Teilrevision der Nutzungsplanung ist ein Subventionsbeitrag des Kantons zu erwarten. Nach der Kreditgenehmigung wird ein entsprechendes Beitragsgesuch gestellt. Der Gemeinderat beantragt Ihnen, den vorliegenden Kredit für die Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Fislisbach über CHF , zuzüglich allfällige Teuerung, zu bewilligen.

5 4/5 Krediterteilung über CHF , zuzüglich allfällige Teuerung, als Gesamtkredit für die Leitungsinnensanierungen aufgrund des mehrjährigen Kanalisationssanierungsprogrammes in den Jahren 2011 und 2012 gemäss generellem Entwässerungsplan GEP Traktandum 4 Krediterteilung über CHF als gesamtkredit für Leitungsinnensanierungen aufgrund des mehrjährigen Kanalisationssanierungsprogrammes in den Jahren 2011 und 2012 gemäss Generellem entwässerungsplan GEP In den Jahren 2001 bis 2004 ist die generelle Entwässerungsplanung (GEP) in Fislisbach durch die ARGE Scheidegger + Partner AG / H. Heri, Baden, erarbeitet worden. Darin sind diverse Erneuerungsmassnahmen an den Kanalisationsanlagen aufgelistet, die von der Gemeinde Fislisbach in den letzten Jahren teilweise umgesetzt worden sind. Die restlichen Erneuerungsmassnahmen sollen nun gemäss Prioritäten geplant und realisiert werden. Das Ingenieurbüro Scheidegger + Partner AG, Baden, hat für die Umsetzung der GEP- Massnahmen Vorabklärungen der Leitungszustände vorgenommen und das eigentliche Sanierungskonzept zusammengestellt. In einem ersten Paket will der Gemeinderat in den Jahren 2011 und 2012 diejenigen Leitungen in Stand stellen, die mit einem Roboter von innen saniert werden können, d.h. es sind keine Strassenaufbrüche nötig. Die GEP basiert auf den Kanalfernsehaufnahmen aus dem Jahr Seither hat sich der Zustand der Kanalisationsleitungen verändert. Vor der Instandstellung eines Leitungsabschnittes muss dieser deshalb mit dem Kanalfernsehen neu aufgenommen werden. Für das Sanierungskonzept sind die Aufnahmen aus dem Jahr 2001 herangezogen und eine allgemeine Verschlechterung der Kanalisationsleitungen auf Grund des Alters aufgerechnet worden. Für die restlichen Erneuerungsmassnahmen an den Kanalisationsanlagen wird der Stimmbürgerschaft zu einem späteren Zeitpunkt das weitere Vorgehen mit den Kreditbegehren vorgelegt. Im vorgesehenen Gesamtkredit für die Leitungsinnensanierungen sind rund 150 Leitungsabschnitte sowie rund 100 Kontrollschächte zur Instandstellung vorgesehen. Der Gemeinderat beantragt Ihnen, den vorliegenden Gesamtkredit für die Leitungsinnensanierungen aufgrund des mehrjährigen Kanalisationssanierungsprogrammes in den Jahren 2011 und 2012 gemäss generellem Entwässerungsplan GEP über CHF , zuzüglich allfällige Teuerung, zu bewilligen.

6 Traktandum 5 Austritt und damit Verzicht der Gemeinde Fislisbach auf die Aktionärsbeteiligung an der Publis Public Info Service AG per Die Gemeindeversammlung hat am 23. November 2001 der Beteiligung der Gemeinde Fislisbach an der Publis Public Info Service AG mit Zeichnung von Aktien im Betrag von einmalig CHF sowie den jährlich zu leistenden Betriebsbeiträgen von rund CHF (Jahr 2009) zugestimmt. Für den Beitritt der Gemeinde Fislisbach an der neu gegründeten Aktiengesellschaft, welche mehrheitlich im Besitz der Aargauer Gemeinden ist, sprachen damals folgende Gründe: Austritt und Verzicht auf die Aktionärsbeteiligung an der Publis Public Info Service AG per Standardisierung der Gemeindesoftware im Hinblick auf die erleichterte Zusammenarbeit der Gemeinden - Entlastung der Gemeinden bezüglich Evaluation und Verträgen - Förderung des Datenverbundes zwischen den angeschlossenen Gemeinden und mit dem Kanton - Stärke im Verbund, beim Einkauf und Auftritt gegenüber den Anbietern, bezüglich Standardprozessen oder für den gezielten Erfahrungsaustausch - Gewährleistung von Sicherheit und Kontinuität Der Gemeinde-IT-Markt im Kernsoftwarebereich hat sich nur gering entwickelt. Es findet nur noch ein Verdrängungsmarkt statt. Die angestrebte Standardisierung von zwei Kernsoftwaregruppen konnte ein grosser Teil der Aargauer Gemeinden nicht überzeugen. Folglich ist auch die Mehrheit der Aargauer Gemeinden nicht Publis-Aktionär geworden. Der Datenverbund zwischen Bund/Kanton/Gemeinden wird heute durch die Registerharmonisierung vom Bund vorgegeben. Im Gründungsjahr 2001 der Publis war der Kanton bestrebt, eine Vereinheitlichung der Kernsoftware im Aargau herbeizuführen. Der Kanton war ebenfalls an der Firma beteiligt und im Verwaltungsrat vertreten. Seit 2007 hat sich der Kanton zurückgezogen und die Firmenbeteiligung abgegeben. In der Folge wurde das Kapital der Aktiengesellschaft um die Kantonsbeteiligung herabgesetzt. Der Erfahrungsaustausch unter Gemeinden, welche die gleichen Kernsoftwareprodukte anwenden wie Fislisbach, wird bereits über ein Jahr nicht mehr von der Publis betreut, sondern erfolgt ausserhalb dieser Organisation. Die Kernkompetenzen der Publis haben sich seit deren Gründung etwas verlagert. Geblieben ist der Beratungsbereich für Software-Anwendungen. Ursprünglich hat die Gemeinde Fislisbach von der Publis-Zugehörigkeit finanziell profitiert. Sämtliche eingekauften Dienstleistungen des Kernsoftware-Anbieters wurden mit einem Publis-Rabatt vergünstigt. Da diese Verträge von den Kernsoftwareanbietern gekündigt wurden, wird ein solcher Rabatt nicht mehr gewährt. Die jährlichen Beitragskosten belaufen sich auf rund CHF Die Gemeinde Fislisbach nimmt derzeit keine Dienstleistungen der Publis in Anspruch. Sollten Beratungsdienstleistungen notwendig werden, können diese bedarfsweise eingekauft werden. Der Austritt per 31. Dezember 2010 und damit der Verzicht der Gemeinde Fislisbach auf die Aktionärsbeteiligung an der Publis Public Info Service AG sei zu genehmigen.

7 6/7 Traktandum 6 Erhöhung des stellenplafonds für das gemeindepersonal um 100 stellenrpozente Erhöhung des Stellenplafonds um 100 Stellenprozente zugunsten des Bauamtes Der Gemeinderat hat im Vorfeld einer Pensionierung eines Mitarbeiters in der Bauverwaltung den Stellenplan und die Aufgaben in Bauamt, Bauverwaltung und Hauswartung überprüft. Auf den Zeitpunkt der Pensionierung des Leiters Liegenschaften/Wasserversorgung sollen in der Bauverwaltung die Zuständigkeiten neu geordnet werden. Die Fachbereiche sollen in einen Hoch- und einen Tiefbausektor aufgeteilt und mit je einem/r Mitarbeitenden besetzt werden. Damit soll auch eine Stellvertretung des Bauverwalters gewährleistet werden. Die administrativen Bereiche des heutigen Aufgabengebietes des Leiters Liegenschaften/Wasserversorgung sollen im Aufgabengebiet der Bauverwaltung verbleiben. Die technischen Bereiche der Wasserversorgung sollen neu dem Bauamt übertragen werden, welches mit einem zusätzlichen Mitarbeiter zu verstärken ist. Dem neuen Mitarbeitenden des Bauamtes soll die Stellvertreterfunktion des Hauswartes der Schulanlage Leematten übertragen werden. Das mit drei Mitarbeitenden und einem Betriebspraktiker-Lehrling dotierte Bauamt ist mit den vielfältigen Arbeiten im Versorgungs- und Entsorgungsbereich, dem Bestattungsdienst, den Unterhalts-/Sanierungs- und Pflegearbeiten und dem Winterdienst an seine Kapazitätsgrenzen gestossen. Mit der Anstellung eines zusätzlichen Mitarbeitenden im Bauamt können die anstehenden Arbeiten weiterhin sichergestellt, die Stellvertretung des Hauswartes und die technischen Aufgabenbereiche von der Bauverwaltung übernommen werden. Die Aussenbetriebe (Bauamt, Jugendarbeit, Schulsekretariat, Hauswartung) und die Gemeindeverwaltung sind heute mit gesamthaft 1980 Stellenprozenten besetzt. Gemäss 7 des Personalreglementes beschliesst die Gemeindeversammlung über den Stellenplafond. Die Neuanstellung im Bauamt mit der Neuzuordnung der Aufgabengebiete in der Bauverwaltung ist per 1. August 2011 vorgesehen. Die diesbezüglichen Lohnkosten und die Sozialleistungen sind im Budget 2011 eingestellt worden. Organigramm der Bauverwaltung/Bauamt/Hauswartdienst ab (ohne Ausbildungsplätze): BAUVERWALTUNG Hegglin Robert Leiter Bauverwaltung vakant Leiter Stv. Spangenberg Petra Sachbearbeiterin HAUSWARTDIENST Peterhans Markus Hauswart BAUAMT Melder Johannes Leiter Huber Michael Stv. / Mitarbeiter Friedrich Matthias Mitarbeiter Neuanstellung Mitarbeiter Der Gemeinderat beantragt Ihnen, den Stellenplafond um 100 Stellenprozente für das Gemeindepersonal zu erhöhen.

8 Traktandum 7 Genehmigung des budget 2011, inklusive festsetzung des steuerfusses auf 102% Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2) Kontenplan: Das Budget 2011 ist bereits das zweite Budget das nach den Richtlinien und dem Kontenplan des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) erstellt worden ist. Als Pilotgemeinden im Kanton Aargau wurden nebst der Gemeinde Fislisbach die Gemeinden Laufenburg, Mettauertal, Birr und Brugg für das neue Rechnungsmodell vom Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeinspektorat, angefragt und ausgewählt. Die Umstellung des Kontenplanes ist mit dem Budget 2010 erfolgt. Abschreibungen: Im Budget 2011 werden neu die Abschreibungen nach Anlagekategorie und effektivem Wertverzehr (Nutzungsdauer) berechnet. Bisher wurde der Abschreibungsbetrag vom Restbuchwert des Verwaltungsvermögens (alle Bilanzwerte die eine Gemeinde für dessen Tätigkeit und gesetzlichen Auftrag benötigt) errechnet und gesamthaft in der Dienststelle Abschreibungen verbucht. Mit der neuen Regelung fallen die Abschreibungsbeträge überall dort an, wo sie funktional zugeordnet werden können. Das heisst zum Beispiel; Abschreibungen für neues Schulmobiliar werden im Bereich der Schule (Bildung) budgetiert und abgeschrieben. Investitionsrechnung/Aktivierungsgrenze: Erstmals wurden im Budget 2011 Investitionsgüter, welche eine mehrjährige Nutzungsdauer aufweisen und Investitionscharakter (Einmaligkeit, Anschaffungsbetrag grösser CHF , Wertverzehr über mehrere Jahre) haben, in der Investitionsrechnung budgetiert. Dies hat zur Folge, dass mehr Projekte in der Investitionsrechnung erscheinen und dass in der Erfolgsrechnung die entsprechenden Abschreibungen aufgrund der Anlagekategorie budgetiert werden müssen. Es resultiert eine Entlastung der Erfolgsrechnung. Projekte mit Investitionscharakter werden nicht mehr in einer Jahresrechnung abgeschrieben, sondern belasten die Erfolgsrechnung nur mit dem effektiven, jährlichen Wertverzehr (Abschreibung). In einer Anlagebuchhaltung werden künftig sämtliche Investitionsprojekte geführt. Deren Einführung ist im Herbst 2010 geplant. Das Budget 2011 weist mit einem unveränderten Steuerfuss von 102% einen Ertragsüberschuss von CHF auf. Anmerkung zum Budget 2011 nach HRM2 Vorjahreszahlen Im vorliegenden Budget 2011 stehen die Vergleichszahlen des Budgets 2010 zur Verfügung. Auf die Umrechnung der Zahlen aus der Rechnung 2009 (altes Rechnungsmodell) konnte nach Rücksprache mit dem Departement, Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeinspektorat verzichtet werden. Ab Budget 2012 werden wiederum alle Vergleichszahlen vollständig zur Verfügung stehen, da dann der erste Rechnungsabschluss gemäss neuem Rechnungsmodell vorliegen wird. ERFOLGSRECHNUNG Zusammenzug Aufwand BUDGET 2011 Ertrag BUDGET 2010 Aufwand Ertrag TOTAL ALLGEMEINE VERWALTUNG ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG BILDUNG KULTUR, SPORT, FREIZEIT GESUNDHEIT SOZIALE SICHERHEIT VERKEHR UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG VOLKSWIRTSCHAFT FINANZEN UND STEUERN Nettoertrag

9 8/9 ALLGEMEINE VERWALTUNG - Ersatz der Büromöbel für ein Büro im Steueramt - Investitionsgüter werden aufgrund der Anlagekategorie auf unterschiedliche Zeitdauer abgeschrieben - Umstellung von Office 2003 auf Office 2010 Erläuterungen zum budget 2011 Erfolgsrechnung Allgemeine Verwaltung Die neuen Mitglieder der Finanzkommission werden die Rechnungsprüfung im selben Umfang wie im Jahr 2010 durchführen. Ab 2011 werden die Abschreibungen für Investitionsgüter (neue Möbel, Hard- und Software) in der Erfolgsrechnung verbucht. Im Bereich der Verwaltung wurden Abschreibungen für neues Büromobiliar im Steueramt budgetiert. Das Mobiliar wird auf eine Dauer von acht Jahren abgeschrieben. Für die Schulung des Personals auf der neuen Office-Software-Pallette wurden mehrere Schulungstage budgetiert. Mit der Verwaltungsentschädigung werden die Gemeinderats- und Verwaltungstätigkeiten (IT, Rechnungswesen, Fakturierungen, Büromaterial, Porti, Dienstleistungen, udgl.) für die Eigenwirtschaftsbetriebe abgegolten. ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung VERTEIDIGUNG Der Gemeindebeitrag an die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal beträgt - Betriebsbeitrag an die Regionalpolizei - CHF 30/Einwohner, d.h. + CHF 5/Einwohner gegenüber dem Vorjahr. Rohrdorferberg-Reusstal in Niederrohr- Pro Einwohner von Fislisbach werden CHF 10 an das Regionale Zivilstandsamt in dorf von CHF Mellingen bezahlt. - Das Betreibungsamt Fislisbach kostet Für den Betrieb des regionalen Betreibungsamtes in Niederrohrdorf werden im nächsten Jahr rund CHF netto CHF veranschlagt. Es ist ein leichter Rückgang der Betreibungen zu verzeichnen. - Betriebsbeitrag an regional geführtes Die Amtsvormundschaft für die Gemeinden Niederrohrdorf, Remetschwil, Wohlenschwil Zivilstandsamt CHF und Fislisbach wird durch das Personal des Sozialdienstes/Amtsvormundschaft Fislisbach geführt. Diese Dienstleistung erbringt einen Ertrag von CHF Ertrag aus der regionalen Amtsvormundschaft von CHF Der Gemeindebeitrag an den Gemeindeverband Kleinregionale Schiessanlage Mühlescheer beträgt im kommenden Jahr CHF Auf die Sanierung des Kugelfanges kann verzichtet werden, deshalb ist der Beitrag kleiner als im Vorjahr. Der Gemeindebeitrag an die regionale Zivilschutzorganisation (ZSO) beträgt CHF CHF werden aus dem Schutzraumbautenfonds bezahlt. BILDUNG - Der Bereich Bildung wird rund 4,058 Mio. Franken (Vorjahr: CHF 3,984 Mio. Franken) kosten - Das vorliegende Budget im Bereich der Bildung sieht für den Kindergarten sowie die Unter- und Mittelstufe keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem letzten Jahr vor Bildung Kindergarten: Nach wie vor wird eine 6. Kindergartenabteilung geführt. Pro Kindergartenabteilung fallen rund CHF Betriebskosten pro Jahr an. Für den Kindergarten Leematten werden neue Aussenspielgeräte angeschafft. Unter- und Mittelstufe: Mit dem Ausbau der Blockzeiten an der Schule Fislisbach entstehen zusätzliche Kosten für die Betreuung der Kinder. Die Betreuung ist für die Eltern kostenlos und wird gut genutzt. Die Aufgabenhilfe wird lediglich von rund 10 Schülern genutzt. Dieses Angebot ist kostenpflichtig. Ab August 2011 soll eine Tagesbetreuung in Fislisbach angeboten werden. Das Konzept ist noch in Bearbeitung. Der Besoldungsanteil für die Lehrpersonen, welcher die Gemeinde an den Kanton bezahlen muss, beträgt CHF (Vorjahr: CHF ). Infolge geringer Steuerkraft (indirekter Finanzausgleich) hat die Gemeinde Fislisbach nur rund die Hälfte der Gesamtbesoldungskosten zu bezahlen. Oberstufe: 102 Schüler besuchen die Bezirksschulen (41 in Baden und 61 in Mellingen). Das Schulgeld beträgt in Baden CHF und in Mellingen CHF pro Schüler und Schuljahr. Zusätzlich werden die Lehrerbesoldungsanteile von CHF oder rund CHF pro Schüler in Rechnung gestellt. Somit beträgt das Schulgeld pro Bezirksschüler rund CHF Die Neuorganisation der Oberstufe (130 Oberstufenschüler) und die Zusammenarbeit mit der Schule Mellingen-Wohlenschwil verursachen für das Budget 2011 netto keine wesentlichen Mehrkosten. Die Gemeinde Fislisbach bezahlt Schulbetriebskosten von CHF pro Schüler der Oberstufe. Für rund 10 auswärtige Schüler, die in Fislisbach die Oberstufe besuchen, erhält die Gemeinde von deren Wohngemeinden die entsprechenden Schulgelder. Musikschule: Gemäss Musikschulreglement müssen die Gesamtkosten der Musikschule durch die Gemeinde mit 40% und durch die Elternbeiträge mit 60% getragen werden. Der Kostendeckungsgrad ist mit rund 47% (Elternbeiträge) nicht eingehalten. Der Gemeinderat, die Schulpflege sowie die Musikschulleitung sind sich dessen bewusst. Die Musikschule Fislisbach wird ab Schuljahr 2011/2012 neu geregelt.

10 Bis zu diesem Zeitpunkt wurde ein befristeter Zusammenarbeitsvertrag mit der Musikschule Mellingen-Wohlenschwil betreffend der Schulleitung unterzeichnet. Die künftige Organisation der Musikschule wird an der Gemeindeversammlung vom Frühjahr 2011 vorgestellt. Das Skilager für die Mittelstufe (4. und 5. Klasse) wird wiederum in Engelberg/ Trübsee stattfinden. Die Finanzierung erfolgt mittels Elternbeiträgen und einem Gemeindebeitrag. Die Dienstleistungen für die Schulsozialarbeit werden bedarfsweise extern eingekauft. Gegen 100 Schüler aus Fislisbach besuchen an einer Berufsschule im Kanton Aargau den Unterricht. Das durchschnittliche Schulgeld 2011 beträgt rund CHF Die Berufsschulgelder berechnen sich aus dem Wohnortsbeitrag abzüglich Beitrag aus dem Neuen Finanzausgleich (NFA) Bund/Kanton. BILDUNG - Die Elternbeiträge für die Musikschule sind unverändert - Die Organisation Musikschule wird für die nächste Gemeindeversammlung terminiert Kultur, Sport, Freizeit Für den Betrieb des Museums wird wiederum ein Betrag von CHF budgetiert. Derzeit wird die Ausstellung Ländlicher Alltag präsentiert. An die Stadtbibliothek Baden bezahlt Fislisbach einen Gemeindebeitrag von CHF Über 400 Leserinnen und Leser aus Fislisbach nutzen dieses Angebot. Die Rechnung von Kultur in Fislisbach wird in der Gemeinderechnung konsolidiert und in einem Spezialfonds ausgewiesen. Die Neuuniformierung der Musikgesellschaft Fislisbach wird mit CHF unterstützt. Die Einwohnergemeinde spricht der Ortsbürgergemeinde für den Um- und Ausbau der Waldhütte einen einmaligen Beitrag von CHF (à-fonds-perdu) zu. Die planmässigen Abschreibungen sind dafür eingestellt. Gesundheit Der Beitrag an das Kantonsspital Baden beträgt CHF Ab 2012 wird ein neues System der Spitalfinanzierung zusätzliche Kosten verursachen. Die Beiträge an die neue Pflegefinanzierung sind ab erstmals geschuldet. Sie berechnen sich aufgrund der Anzahl Einwohner à CHF 75 - CHF 80, dies ergibt einen zusätzlichen Aufwand von total CHF Der Betriebsbeitrag an das Regionale Alterszentrum beträgt unverändert CHF Die Spitex Fislisbach-Birmenstorf bietet Pflegedienstleistungen für Erwachsene und Kinder an. Die Spitex erhält keinen Bundesbeitrag mehr und muss vollumfänglich von den beteiligten Gemeinden getragen werden. Der budgetierte Beitrag von Fislisbach beträgt CHF Die Kosten für die Schularzt-Dienstleistungen (Schuleintritts- und Schulaustrittsuntersuch) werden infolge neuer Untersuchungsregelung zunehmen. Soziale Sicherheit Die Kosten für die Alimentenbevorschussung (nur Kinderalimente) liegen monatlich bei rund CHF Der Anspruch zum Bezug von Kinderalimenten besteht bis zum 20. Altersjahr (früher 18. Altersjahr). Für die Rückforderung der bevorschussten Kinderalimente vom unterhaltspflichtigen Elternteil sind häufig betreibungsamtliche Handlungen notwendig. Die Kosten für die Sozialhilfe sind leicht rückläufig und werden vermutlich das Vorjahresbudget nicht erreichen. Eine detaillierte Budgetierung der einzelnen Konten kann nur über die einzelnen Unterstützungsfälle erfolgen. Eine Prognose im Einzelfall ist praktisch unmöglich. Für die Kontrolle von Sozialhilfemissbrauch ist ein Aussendienstmitarbeiter des kantonalen Sozialdienstes im Auftragsverhältnis tätig. In den Projekten der Jugendarbeit sollen auch die regionalen Projekte wie z.b. Statt-Gewalt gemeinsam angegangen werden. Die Gemeinde übernimmt die Verpflegungskosten für den Betrieb des Mittagstisches. Die Kosten belaufen sich pro Jahr auf rund CHF Die Restkosten für die Sonderschulung und den Heimaufenthalt belaufen sich 2011 auf CHF (Vorjahr CHF ). KULTUR, SPORT, FREIZEIT - Im Kulturzentrum wird derzeit die Ausstellung Ländlicher Alltag präsentiert - Gemeindebeitrag von CHF an die Neuuniformierung der Musikgesellschaft - Die Einwohnergemeinde steuert der Ortsbürgergemeinde einen einmaligen Beitrag von CHF für den Um- und Ausbau der Waldhütte bei GESUNDHEIT - Ab dem müssen sich alle Aargau-er Gemeinden an den Pflegekosten beteiligen, auf Fislisbach entfallen CHF (Pflegefinanzierung). Aus diesem Grund hat sich der dieser Dienststelle von CHF auf CHF erhöht SOZIALE SICHERHEIT - Sozialhilfemissbrauch wird geahndet - Jugendarbeit engagiert sich im Projekt Statt-Gewalt - Gemeinde trägt die Verflegungskosten für den Mittagstisch - Die Restkosten für Sonderschulung und Heimauftenthalt betragen über 11 Steuerprozente oder 1.18 Mio. Franken

11 10/11 VERKEHR - Radweg entlang dem Mülibach für 2011 geplant - Flexicard der SBB ab zum Preis von CHF 40/Tageskarte - Der Regionalverkehr kostet die Gemeinde im nächsten Jahr CHF (Vorjahr CHF ) UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG - Wasserversorgung: Aufwandüberschuss CHF m 3 -Preis CHF Abwasserbeseitigung: Aufwandüberschuss CHF m 3 -Preis CHF Abfallbewirtschaftung: Ertragsüberschuss CHF nach einem Zuschuss der Einwohnergemeinde von CHF Grüngut-Entsorgung: Ertragsüberschuss CHF VOLKSWIRTSCHAFT - Begrünungsbeiträge an Landwirte zur Verbesserung der Wasserqualität und für grüne Kulturlandflächen im Winter FINANZEN, STEUERN - Der Steuerfuss beträgt unverändert 102%. Damit werden 11.9 Mio. Franken an Steuern veranschlagt. Mit dem derzeitigen Bevölkerungswachstum sollte das Erreichen dieser hohen Zielvorgabe möglich sein - Die verzinslichen Nettoschulden betragen mutmasslich Ende 2010 rund 7.2 Mio. Franken. Aufgrund der Liquidität konnten die Schulden nochmals reduziert werden - Ertragsüberschuss von CHF Verkehr Das Radwegprojekt entlang dem Mülibach in Richtung Haltestelle Mellingen- Heitersberg wird 2011 ausgeführt. Für die Abwasserentsorgung der Strassen (Meteorwasser), den Unterhalt der Schlammsammler und für den Strom der Strassenbeleuchtung werden CHF budgetiert. Die Kontrolle der nächtlichen Dauerparkierer erfolgt durch die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal. Der Ertrag aus dem nächtlichen Dauerparkieren ist leicht rückläufig. Der Beitrag an den Regionalverkehr beträgt CHF (2010: CHF ; 2009: CHF ). Infolge Preiserhöhung der SBB fallen höhere Ankaufskosten für die beiden Tageskarten an. Der Ertrag aus dem Verkauf von zwei Tageskarten für je 365 Tage beläuft sich auf rund CHF Die Auslastung beträgt über 90%, Tendenz steigend. Der Verkaufspreis beträgt ab infolge Preiserhöhung der SBB neu CHF 40/Tageskarte (bisher CHF 38/Tageskarte). Umweltschutz und Raumordnung Wasserwerk: Die Plannachführungen und der Softwarewechsel beim geografischen Informationssystem (GIS) sowie der Unterhalt der Steuerung belasten das Budget Leckuntersuchungen und die Überprüfung der Schutzzonenreglemente werden 2011 durchgeführt. Für die Aufwändungen der Verwaltung entrichten die Eigenwirtschaftsbetriebe (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbewirtschaftung und Grüngutentsorgung) eine Verwaltungsentschädigung. Die Begrünungsbeiträge der Landwirtschaft werden intern der Wasserversorgung weiterverrechnet, da die Winterbegrünung des Kulturlandes die Wasserqualität verbessert. Abwasserbeseitigung: Die Leitungskatasterpläne werden nachgeführt. Die Abwasserbenützungsgebühren betragen 1.00 CHF pro m 3 Frischwasser. Die mutmasslich zu verzinsende Verpflichtung per Ende 2010 der Einwohnergemeinde von CHF wird mit 1.52% verzinst. Abfallwirtschaft allgemein: Der Zuschuss der Einwohnergemeinde an die Abfallbeseitigung beträgt im Jahr 2011 CHF Damit werden Aufwändungen (Glas, Blech, Altmetall, Papier, usw.) teilweise gedeckt, welche nicht direkt dem Verursacher auferlegt werden können. Abfallwirtschaft Gemeindebetriebe: Nach einem Zuschuss von CHF schliesst der Gemeindebetrieb Abfallwirtschaft mit einem Ertragsüberschuss von CHF ab, welcher der Spezialfinanzierung zugewiesen wird. Die mutmassliche Verpflichtung per Ende 2010 der Einwohnergemeinde von CHF wird mit 1.52% verzinst. Grüngutentsorgung: Die mutmassliche Verpflichtung per Ende 2010 der Einwohnergemeinde von CHF wird mit 1.52% verzinst. Der Gemeindebetrieb Grüngutentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF ab, welcher vollumfänglich der Spezialfinanzierung zugewiesen wird. Volkswirtschaft Die Landwirte aus Fislisbach erhalten Beiträge an die künstlichen Besamungen. Die Begrünungsbeiträge werden der Wasserversorgung intern weiterverrechnet, denn diese dienen indirekt der guten Wasserqualität in Fislisbach. Am Weihnachtsmarkt wird unsere Partnergemeinde wiederum einen Marktstand betreiben. Finanzen und Steuern Die ordentlichen Gemeindesteuern 2011 werden mit einem Steuerfuss von 102% mit CHF budgetiert. Aufgrund der vorliegenden Rechnungszahlen 2010 und den bislang veranlagten definitiven Steuern wird das Budgetziel 2010 von CHF voraussichtlich erreicht. Das Bevölkerungswachstum sowie der Anstieg der Steuerkraft begünstigen den Steuerertrag. Auf die Veranlagung von Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen hat die Gemeinde keinen Einfluss. Aufgrund des im Jahre 2010 erreichten Steuerertrages dürften die Aktiensteuern auch im kommenden Jahr einen ähnlichen Ertrag abwerfen. Der durchschnittliche Zinssatz des langfristigen Fremdkapitals (Darlehen) liegt derzeit bei 2.81%. Zum Ausgleich des Budget 2011 wird ein Ertragsüberschuss von CHF budgetiert. Der Überschuss wird dem Eigenkapital zugewiesen. Mit der Einführung von HRM2 sind keine zusätzlichen Abschreibungen vom Verwaltungsvermögen mehr möglich.

12 nettoaufwand der erfolgsrechnung BUDGET 2011 (Werte in klammern = vorjahr) Umweltschutz und Raumordnung 2% (1%) Verkehr 10% (8%) Allgemeine Verwaltung 17% (20%) Soziale Sicherheit 18% (19%) Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 6% (5%) Gesundheit 11% (8%) Bildung 33% (36%) Kultur, Sport und Freizeit 3% (3%) ENTWICKLUNG des NETTOAUFWANDes nach Dienststelle CHF Allgemeine Verwaltung Öff. Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Bildung Kultur, Sport und Freizeit Gesundheit Soziale Sicherheit Verkehr Umweltschutz und Raumordnung Volkswirtschaft 2007 Rechnung 2008 Rechnung 2009 Rechnung 2010 Budget HRM Budget HRM2 STEUERERTRAG UND NETTOAUFWAND JE EINWOHNER IN FRANKEN CHF Die nachfolgende Grafik zeigt die Veränderung des es und des Steuerertrages je Einwohnerin und Einwohner (E): 1200 Jahr ) ) je E Steuerertrag je E Mehrertrag je E % % % % % Steuerfuss 102% 102% 102% 102% 102% 1) Budgetwerte Steuerertrag

13 12/13 INVESTITIONSRECHNUNG Zusammenzug bis 2010 verbucht Ausgaben Einnahmen budget 2011 Ausgaben Einnahmen ab 2012 fällig Ausgaben Einnahmen TOTAL INVESTITIONSRECHNUNG ALLGEMEINE VERWALTUNG ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG BILDUNG KULTUR, SPORT UND FREIZEIT VERKEHR UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG FINANZEN Allgemeine Verwaltung - Neue Büromöbel für das Steueramt - Die Büroautomations-Software in der Verwaltung wird durch Office 2010 ersetzt und teilweise die Hardware erneuert Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung - Die Feuerwehr beschafft eine Wärmebildkamera und Signalisationsmaterial BILDUNG - Neue Geschirrschränke in der Mehrzweckhallenküche - Schulzimmer erhält neue Stühle und Schultische - Alte Reinigungsmaschine wird ersetzt KULTUR, SPORT, FREIZEIT - Einmaliger Beitrag von CHF an die Waldhüttensanierung VERKEHR - Baubeginn Badenerstrasse - Der Radweg entlang dem Mülibach wird 2011 gebaut. Dieser Radweg erhält auch eine Beleuchtung - Neuer Deckbelag an der Moosäckerstrasse, diverse Trottoirabsenkungen für Rollstuhlfahrende ERLÄUTERUNGEN ZUR INVESTITIONSRECHNUNG Allgemeine Verwaltung Im Gemeindehaus wird das Steueramt teilweise mit neuen Büromöbeln ausgerüstet. Die über 25-Jahre alten Büromöbel werden ersetzt. Es wird darauf geachtet, dass die heute geltenden ergonomischen Arbeitsplatzanforderungen (Sitz-/Stehpulte) mit dem neuen Mobiliar erfüllt werden können. In der Gemeindeverwaltung wird die Hardware ersetzt, welche im neuen Software-Umfeld von Office 2010 nicht mehr eingesetzt werden kann. Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Für die Feuerwehr wird eine Wärmebildkamera gekauft. Infolge neuer gesetzlicher Regelung muss das Verkehrsmaterial erneuert werden. Bildung Die Renovation der Mehrzweckhallenküche beinhaltet den Ersatz der Geschirrschränke, welche nicht mehr den hygienischen Anforderungen entsprechen. Mit dem Kauf der neuen Schülertische und Stühle wird das letzte Schulzimmer auf die neuen Schulmöbel umgerüstet. Die Reparatur einer alten Reinigungsmaschine lohnt sich nicht mehr, sie wird ersetzt. Kultur, Sport, Freizeit Beitrag der Einwohnergemeinde an die Renovation und den Ausbau der Waldhütte der Ortsbürgergemeinde im Rahmen von CHF à-fonds-perdu (siehe Traktandum 3 der Ortsbürgergemeinde). Verkehr 2011 beginnen die Bauarbeiten an der Badenerstrasse. Das Radwegprojekt entlang dem Mülibach wird im nächsten Jahr ausgeführt. Die Gemeinde Fislisbach hat einen Teil an die Wegverbreiterung und die Hälfte an die Beleuchtung zu bezahlen. Der Deckbelag auf der Moosäckerstrasse wird abgefräst und neu eingebaut. Anlass sind die in letzter Zeit aufgetretenen Belagsablösungen und der Werkleitungsbau im letzten Jahr. Mit den Trottoir-Absenkungen werden bauliche Massnahmen zu Gunsten von rollstuhlfahrenden und gehbehinderten Personen vorgenommen. Das Budget 2011 der Einwohnergemeinde inkl. Investitionsrechnung mit einem Steuerfuss von 102% sei zu genehmigen.

14 PROGNOSEN FINANZPLANuNG (in 1000 Franken) JAHR Steuern/Finanzausgleich Steuerfuss 102% 102% 99% 99% 99% 99% Ordentliche und Quellensteuer Aktiensteuer Andere Steuern Abschreibungen TOTAL STEUERN A = NETTOAUFWAND zusätzlich planbarer TOTAL NETTOAUFWAND B = BELASTBARKEITSQUOTE A minus B BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG Erläuterungen zur finanzplanung Die Erstellung des Finanzplanes wird dadurch erschwert, dass noch kein Jahresabschluss mit der neuen Abschreibungsregelung und noch keine Neubewertung des Verwaltungsvermögens vorliegt. Aufgrund dessen wird in diesem Finanzplan das Schwergewicht auf die Planung der Investitionen, die Prognosen der Steuerertragsentwicklung sowie die Entwicklung des es gelegt. Die Schuldenentwicklung und die Entwicklung der Abschlüsse der Erfolgsrechnung werden sekundär behandelt. Der Gemeinderat geht nach wie vor von einem Bevölkerungswachstum in Fislisbach aus. Im September 2010 sind rund 5250 Einwohner (ohne Wochenaufenthalter sie zahlen ihre Steuern in ihrer Wohngemeinde) registriert. Der Steuerertrag wird in der Finanzplanung in den nächsten Jahren bei rund Mio. Franken liegen. Die Steuerkraft hat sich in den letzten Jahren ebenfalls positiv entwickelt. Die Steuern der juristischen Personen (Aktiensteuern) liegen nach wie vor sehr tief. Die Gemeinde Fislisbach erhält aus den ortsansässigen juristischen Personen lediglich einen Steuerertrag von rund CHF Dies ist im Vergleich zu ähnlich grossen Gemeinden sehr tief. Die Zunahme der quellensteuerpflichtigen Ausländer führt zu höheren Quellensteuern. Investitionen Wie bereits in den Erläuterungen zur Erfolgsrechnung erwähnt, werden versuchsweise sämtliche Investitionen, die über CHF betragen, in der Investitionsrechnung budgetiert und die daraus resultierenden Abschreibungen in der Erfolgsrechnung verbucht. In Fislisbach sind dies jährlich rund CHF , die bislang über die laufende Rechnung verbucht und somit einmalig abgeschrieben wurden. Die folgenden Investitionsprojekte prägen den Finanzhaushalt der nächsten 2-3 Jahre: Badenerstrasse, Aussensanierung und Platzgestaltung Gemeindehaus, Ersatz der Heizung in der Schulanlage, Erneuerung der Grabenäcker-/Schulstrasse. Der Gemeinderat achtet darauf, dass die jährlichen Investitionen respektive die Objekte grösstenteils aus eigenen Mitteln finanziert werden können. Eine Zunahme der Schulden ist jedoch längerfristig betrachtet unumgänglich. Erfolgsrechnung/Entwicklung des es Der der Gemeinde Fislisbach beträgt in den kommenden Jahren rund Mio. Franken. Die Gemeinde kann die Entwicklung des stetig steigenden es wenig beeinflussen. Meist sind externe Faktoren entscheidend, dass der wiederum zunimmt. Für das Jahr 2011 sind dies die neuen rechtlichen Grundlagen zur Pflegefinanzierung. In Aussicht gestellt wurde bereits eine Änderung der Spitalfinanzierung. Dies würde nochmals zu einer massiven Mehrbelastung der Gemeinde führen, welche in der aktuellen Finanzplanung noch nicht berücksichtigt ist. Eigenkapital/Bilanzfehlbetrag Das Eigenkapital der Einwohnergemeinde bekommt mit der Einführung von HRM2 eine völlig neue Bedeutung. Bislang wurde Eigenkapital aus Überschüssen gebildet und konnte nur für Aufwandüberschüsse verwendet werden. HRM2 sieht vor, dass die Vermögenswerte, insbesondere das Verwaltungsvermögen neu bewertet werden, was folglich zu Neubewertungsreserven (sprich Eigenkapital) führen wird. Die Bilanz und deren Kennzahlen führen also zu einer vollumfänglich neuen Beurteilung der Finanz- und Vermögenslage. Investitionen der Werke Die Fernsteuerung und das neue Pumpwerk im Gebiet Rosenmatt sind die Hauptinvestitionen der Wasserversorgung in den nächsten Jahren. Beim Abwasser steht die Innensanierung der Kanalisationsleitungen an. Weiter werden im Zuge von Strassensanierungen die entsprechenden Leitungen erneuert.

15 14/15 Traktandum 8.1 Genehmigung der Kreditabrechnung für die anpassung bei der wärmeverteilung und für die teilerneuerung der sanitären installationen im schulhaus leematten iii Genehmigung der Kreditabrechnung für die Anpassungen bei der Wärmeverteilung und für die Teilerneuerung der sanitären Anlagen im Schulhaus Leematten III im Betrag von CHF mit einer Kreditüberschreitung von CHF Am 21. November 2008 bewilligte die Gemeindeversammlung einen Kredit von CHF für Anpassungen bei der Wärmeverteilung und für die Teilerneuerung der sanitären Anlagen im Schulhaus Leematten III. Die Bauarbeiten wurden hauptsächlich in den Sommerferien 2009 ausgeführt. Die vorliegende Kreditabrechnung weist Gesamtkosten von CHF auf und überschreitet damit den Kredit um CHF Die Teuerung seit der Kostenberechnung mit Preisstand 1. April 2008 beträgt rund 1,5%, womit die Kreditabrechnung teuerungsbereinigt dem Kreditantrag entspricht. Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat auf Gesuch hin einen Subventionsbeitrag von CHF an die Sanierung zugesichert. Die Subventionen werden auf Grund der Bauabrechnung definitiv festgelegt und werden voraussichtlich im Jahr 2013 ausbezahlt. Damit beträgt die Nettoinvestition für die Anpassungen bei der Wärmeverteilung und für die Teilerneuerung der sanitären Anlagen im Schulhaus Leematten III rund CHF Der Gemeinderat ersucht Sie, der Kreditabrechnung über die Anpassungen bei der Wärmeverteilung und für die Teilerneuerung der sanitären Anlagen im Schulhaus Leematten III im Betrag von CHF und damit der Kreditüberschreitung von CHF zuzustimmen. Traktandum 8.2 Genehmigung der kreditabrechnung für die erstellung des kreisels linde Genehmigung der Kreditabrechnung von CHF für die Erstellung des Kreisels Linde (Gemeindeanteil) mit einer Kreditüberschreitung von CHF Für die Erstellung des Kreisels Linde bewilligte die Gemeindeversammlung vom 28. November 2003 einen Kredit von CHF (Gemeindeanteil). Am 2. August 2006 wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Die Fertigstellungsarbeiten erfolgten im Juni 2007 mit dem Einbau des Deckbelages an einem Wochenende unter Vollsperrung des ganzen Knotens mit grossräumigen Umleitungen. Mit dem Kreiselprojekt Linde wird der Verkehrsfluss verbessert und der Knoten optisch aufgewertet. Es darf festgestellt werden, dass der Kreisel sehr gut funktioniert und die Verkehrsströme optimal bewältigt werden. Dem Lindenplatz wird zudem als Zentrumsund Aufenthaltsort wieder mehr Gewicht verliehen. Die vorliegende Kreditabrechnung schliesst mit Bruttokosten von CHF (Gemeindeanteil), d.h. mit einer Kreditüberschreitung von CHF , ab. Kreditantrag Abrechnung Kreditvergleich Gesamtkosten für Kanton und Gemeinde inkl. MwSt % Gemeindeanteil % Begründung der Mehrkosten Während der öffentlichen Auflage des Kreiselprojektes im Frühling 2004 wurden vier Einsprachen eingereicht. Mit dem, gestützt auf die vorgebrachten Einwände, leicht abgeänderten Bauprojekt war wiederum ein anderer Anwohner nicht einverstanden. Das abgeänderte Projekt musste in der Folge im Frühling 2005 noch einmal öffentlich aufgelegt werden,

16 wogegen drei Einsprachen eingegangen sind. Der Regierungsrat hat das Projekt im Januar 2006 definitiv genehmigt. Ein Einsprecher hat den Entscheid des Regierungsrates beim Verwaltungsgericht angefochten. Schliesslich wurde noch beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde eingereicht. Das Plangenehmigungs- und Landerwerbsverfahren erforderte einen unverhältnismässig hohen zusätzlichen Aufwand der Projektleitung, des Projektverfassers und der Spezialisten (Beweisaufnahmen, landschaftspflegerische Begleitung, Lärmbeurteilung). Im Enteignungsverfahren vor der kantonalen Schätzungskommission waren zahlreiche Stellungnahmen und Besprechungen notwendig. Diese Mehrkosten belaufen sich auf rund CHF Die Teuerung gemäss Index seit September 2003 beträgt rund CHF Bei den Bauarbeiten ergaben sich weitere Mehrkosten bedingt durch: - Aufwändige Anpassungsarbeiten bei Zugang und Vorplatz Hotel Linde; - Anpassung Belagsaufbau, Dimensionierung aufgrund neuster Erkenntnisse für Kreiselfahrbahnen; - Strassen-, bzw. Gehweganpassung an der K 271 in Richtung Niederrohrdorf; - Zusätzliches Verlegen eines Medienrohres; - Aufwändige Verkehrsprovisorien und Verkehrsdienst Die zusätzlichen Aufwändungen bei den Bauarbeiten sowie bei den technischen Arbeiten waren nicht vorhersehbar, bzw. nicht vermeidbar. Der Gemeinderat beantragt Ihnen, der Kreditabrechnung im Betrag von CHF und damit der Kreditüberschreitung von CHF zuzustimmen. Traktandum 9 Verschiedenes Information über den aktuellen Stand der Arbeiten in Sachen Organisation/ Struktur im Regionalen Alterszentrum Rohrdorferberg-Reusstal (Überweisungsantrag Dr. K. Kaspar) Stand der Arbeiten in Sachen Organisation/Struktur im Regionalen Alterszentrum Rohrdorferberg-Reusstal Die Informationen erfolgen mündlich an der Gemeindeversammlung.

17 16/17 Ortsbürgergemeinde PROTOKOLLGENEHMIGUNG Genehmigt wurden: - Versammlungsprotokoll vom Rechenschaftsbericht Jahresrechnung Erteilung des Ortsbürgerrechtes an Voser Daniela, 1984, Zelglistrasse 12 Traktandum 1 Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 26. JUNI 2010 Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. Juni 2010 hat sämtlichen Traktanden zugestimmt. Die Finanzkommission hat das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. Juni 2010 geprüft und für richtig befunden. Sie beantragt die Genehmigung des Protokolls. Das Protokoll wird den Stimmberechtigten aus Kostengründen nicht zugestellt. Das Protokoll liegt vom 5. bis 19. November 2010 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Die Stimmbürgerschaft wird gebeten, das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. Juni 2010 zu genehmigen. ORTSBÜRGERRECHT Erteilung des Ortsbürgerrechtes an: Traktandum 2 Erteilung des ortsbürgerrechtes an Holstein August Adolf, 1935, und Holstein geb. Rohner Rita Verena, 1937, beide von basel und fislisbach (gemeindebürgerrecht), wohnhaft an der leemattenstrasse 29 Das am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Reglement über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht von Fislisbach regelt in 2 die Voraussetzungen für die Bürgerrechtsaufnahme. Unter anderem kann durch Beschluss der Ortsbürgergemeinde in das Ortsbürgerrecht der Gemeinde Fislisbach aufgenommen werden, wer Fislisbach als seine Heimat betrachtet und an den Belangen der Ortsbürgergemeinde interessiert ist und sich für die Gemeinde Fislisbach und ihre Bewohner, insbesondere aber für die Ortsbürgergemeinde, in hohem Masse und in ausserordentlicher Weise verdient gemacht hat. Pro Jahr werden maximal fünf Personen nach dieser besonderen Voraussetzung an der Ortsbürgergemeindeversammlung für die Einbürgerung traktandiert. Zur Erteilung des Ortsbürgerrechtes muss die betreffende Person auch das Gemeindebürgerrecht von Fislisbach besitzen. Guido Holstein Rita Verena Holstein-Rohner Die Forst- und Ortsbürgerkommission (FOK) hat aufgrund von 2 des Reglements die Aufnahme des Ehepaares Rita und August Adolf (genannt Guido) Holstein aufgrund ausserordentlicher Leistungen beantragt. Herr Guido Holstein hat in der Ausübung verschiedener Funktionen das kulturelle und kirchliche Leben in Fislisbach massgeblich mitgestaltet: - Längere Zeit Mitglied des kath. Pfarreirates, davon mehrere Jahre dessen Präsident; - Erarbeitung der Dreikönigsspiele I + II, die von in der röm.-kath. Kirche aufgeführt wurden; - Ab 1984 Ausübung verschiedener Funktionen im Konzertkreis Fislisbach bis kurze Zeit vor dessen Auflösung: - Im Jahre 1984 Mitwirkung an der 800-Jahr-Feier. Erarbeitung und Aufführung des Festspieles Trilogie der Landannahme und redaktionelle Überarbeitung

18 der Festschrift sowie Verfassen der Chronik. Im Rahmen des Jubiläums wird zudem der Kurzgeschichtsband Geschichten vom Boll publiziert; - Im Jahre 1987 Publikation von Die Geschichten vom Dorfe Fislisbach, nach zahlreichen Interviews mit Einheimischen; - Ab 1991 Mitglied der Museumskommission/Kultur in Fislisbach. Während dieser Zeit Mitgestaltung der Museumseinrichtung und Mithilfe bei verschiedenen Fotoausstellungen; - Im Jahre 2005 eine eigene Ausstellung mit Texten, Gedichten, Zeichnungen, Collagen und Lesungen im Kulturzentrum; - Verfassen von Texten über Fislisbach für zahlreiche Badener Neujahrsblätter. Herr Guido Holstein hat sich mit seiner Tätigkeit im kirchlichen, kulturellen und geschichtlichen Bereich in Fislisbach verdient gemacht. Frau Rita Verena Holstein-Rohner ist seit 23 Jahren Mitglied des kath. Kirchenchores und war während 16 Jahren Mitglied der Handarbeits- und Hauswirtschaftskommission. Die Ehegatten Rita Verena und Guido Holstein-Rohner leben seit 1. November 1971 in Fislisbach und wohnen an der Leemattenstrasse 29. Die Ortsbürgergemeindeversammlung nimmt die Gemeindebürger durch Beschluss in das Ortsbürgerrecht auf. Die Aufnahme erfolgt nach dem Reglement unentgeltlich. Der Gemeinderat beantragt Ihnen, die Ehegatten Rita Verena und August Adolf (genannt Guido) Holstein-Rohner in das Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde Fislisbach aufzunehmen.

19 18/19 Traktandum 3 Krediterteilung über chf für den um- und ausbau der waldhütte mittels Zuschuss aus dem Forstreservefonds der Ortsbürgergemeinde Fislisbach - Krediterteilung über CHF , zuzüglich allfällige Teuerung, für den Um- und Ausbau der Waldhütte mittels Zuschuss aus dem Forstreservefonds der Ortsbürgergemeinde Fislisbach Ausgangslage Die Fislisbacher Waldhütte wurde 1975 erstellt. In den letzten Jahren wurden keine grösseren Unterhaltsarbeiten mehr vorgenommen. Die Einrichtung der Waldhütte entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und die sanitarischen und elektrischen Anlagen weisen grössere Mängel auf. Verbunden mit den Sanierungsarbeiten soll eine behindertengerechte Umgestaltung der Innenräume sowie des Zugangs erfolgen. Die Küche wird neu eingerichtet und der Zugang zu den WC-Anlagen soll künftig vom Innenraum her möglich werden. Der Zugang zur Waldhütte mittels Aussentreppe ist - insbesondere bei Nässe - gefährlich. Die Tritte aus Bahnschwellen sind teilweise morsch und die Treppe verfügt über keinen Handlauf und ist nicht behindertengerecht. Nachdem die Waldhütte in verschiedener Hinsicht einen Sanierungsbedarf ausweist, soll sie umgebaut und saniert werden. Dabei ist auch die behindertengerechte Ausführung zu beachten. Sanierungsprojekt Die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe hat zusammen mit dem Architekturbüro Jorge Alsina, Fislisbach, die anstehenden Umbau- und Sanierungsarbeiten diskutiert und ein Projekt erarbeitet. Der Kubus der Waldhütte wird nicht vergrössert. Massnahmen werden im Innern ausgeführt mit einem zusätzlichen Fenster in der Küche. Der Hauptzugang erfolgt neu von Süden her über eine Rampe mit 6% Gefälle. Dazu wird der Platz auf der Südseite leicht gegen den Waldrand vergrössert. Der Brunnen und ebenso die Bahnschwellen hinter dem Haus beim Zugang zum heutigen WC werden belassen. Das Architekturbüro hat die vorgesehenen Sanierungsmassnahmen in einem Bericht dargestellt. Die Details sind aus dem detaillierten Kostenvoranschlag des Architekturbüros Jorge Alsina vom 17. September 2010 ersichtlich, welcher während der Aktenauflage in der Gemeindekanzlei eingesehen werden kann. Schwerpunktmässig sind folgende Arbeiten vorgesehen: - Verschieben und leichte Vergrösserung der Küche; - Leichte Vergrösserung des Innenraumes für ca. 60 Sitzplätze; - WC mit drei Kabinen, wovon eine behindertengerecht, mit Zugang von innen; - Anpassen der Elektroinstallation und neues Elektrotableau; - Umdecken des Daches; - Vergrösserung des Platzes auf der Südseite mit behindertengerechtem Zugang; - Vergrösserung des Platzes auf der Westseite. Kosten Die Kosten basieren auf einer Kostenschätzung des Architekturbüros Jorge Alsina und sind teilweise auf Offerten sowie Erfahrungswerten und Baukostendaten abgestützt. Preisstand ist der 1. April Für die Sanierung ist mit folgenden Kosten zu rechnen: Sanierungs- und Umbauarbeiten CHF Umgebung CHF Ausstattung, Honorare, Unvorhergesehenes CHF Gesamtkosten CHF

20 Das Eigenkapital der Ortsbürgergemeinde beträgt ca. CHF Die Forstreserve weist ca. CHF aus, wobei rund CHF frei verfügbar sind. Um die Kosten möglichst tief zu halten, ist bei den Handwerkern an Sponsoring-Leistungen zu appellieren. Der Einwohnergemeinde wird via Budget 2011 beantragt, diesen Umbau mit einem einmaligen à-fonds-perdu-beitrag von CHF zu Gunsten der Forstreserve finanziell zu unterstützen. Der beantragte Kredit zu Lasten der Ortsbürgergemeinde würde somit um CHF auf CHF sinken. Die Einwohnergemeinde hat selber kein Lokal in dieser Grösse und die Waldhütte wird auch für Anlässe und Veranstaltungen der Gemeinde gratis benutzt. Die Waldhütte steht ebenfalls allen Einwohnern zur Verfügung. Weiteres Vorgehen/Termine Da das Bauvorhaben im Wald liegt, ist für das Baugesuch die Zustimmung des Kantons nötig. Der Gemeinderat hat der Abteilung für Baubewilligungen das Anfragegesuch für den Umbau und die Sanierung der Waldhütte zur Beurteilung zugestellt. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat eine Zustimmung in Aussicht gestellt. Die SBB und die NOK, deren Leitungen über und neben der Waldhütte vorbeiführen, haben keine Vorbehalte gegen das Um- und Ausbauprojekt. Das definitive Baugesuch ist dem BVU nach der Kreditgenehmigung durch die Ortsbürgergemeindeversammlung einzureichen. Parallel dazu soll die Submission durchgeführt werden. Die Sanierungsarbeiten sind vor allem im April/Mai 2011 geplant. Während dem Umbau kann die Waldhütte nicht vermietet werden. Der Gemeinderat beantragt Ihnen, das vorliegende Projekt zu genehmigen und den notwendigen Kredit über CHF für den Um- und Ausbau der Waldhütte mittels Zuschuss aus dem Forstreservefonds der Ortsbürgergemeinde Fislisbach, zuzüglich allfällige Teuerung, zu bewilligen.

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