PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS

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1 Sparkasse Lüneburg Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS Gültig ab Kapitel A: Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Schrankfächer, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Anhang: Zinsanpassungsverfahren für Dispositions-, Kontokorrent- und Überziehungskredite DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 2

2 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Schrankfächer, Sonstiges) 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch (Gutschriftsträger) 2, Kennwortvereinbarung -, Vertrag zugunsten Dritter je Vertrag 30, Mietkautionskonten - Kunden mit Girokontoverbindung 25,00 - Nichtkunden (Kunden ohne Girokontoverbindung) 75, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks entfällt Rücknahme von Reiseschecks - nur für Kunden zum Inkasso zum Sortenankaufskurs der Nord/LB pro Scheck 2,50 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite -,-- A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Schrankfächer, Sonstiges) 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren (Grundgebühr) 15,00 zzgl. MwSt. Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am Girosammelverwahrung 0,1 % vom Kurswert zzgl. MwSt. - Streifbandverwahrung 0,1 % vom Kurswert zzgl. MwSt. - Wertpapierrechnung 0,1 % vom Kurswert zzgl. MwSt. - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 10,00 zzgl. MwSt. - Unterjährige Depotaufstellung 0,1 % vom Kurswert mind. 15,00 zzgl. MwSt. - Erträgnisaufstellung 10,00 zzgl. MwSt. - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung - Girosammelverwahrfähige WP zur Girosammelverwahrung - pro Posten 10,00 zzgl. MwSt. - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) 50,00 zzgl. MwSt. - Einlösung von fälligen Wertpapieren (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) 0,25 % v. NW mind. 12,50; max. 75,00 zzgl. MwSt. zzgl. fremde Kosten - Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen 1,00 % v. NW mind. 10,00; (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) max. 50,00 zzgl. MwSt. zzgl. fremde Kosten - Beschaffung von Ersatzurkunden 50,00 zzgl. MwSt. (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) zzgl. fremde Kosten 3 4

3 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Schrankfächer, Sonstiges) A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Schrankfächer, Sonstiges) 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren 6. Schrankfächer - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds 1,00 % vom Kurswert mind. 35,00 - Festverzinsliche Wertpapiere 0,5 % vom Nennwert mind. 35,00 - Investmentfonds Deka (börslich) 1,00 % vom Kurswert mind. 35,00 - Investmentfonds andere Anbieter (börslich) 1,00 % vom Kurswert mind. 35,00 - Investmentfonds andere Anbieter (außerbörslich) jew. Ausgabe-/Rücknahmepreis - Limite - Erteilung kostenfrei - Änderung, Streichung, Verlängerung 5,00 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Mietpreis für Schrankfächer (pro Jahr, je nach Größe) Schrankfachhöhe Standardfach SB-Schrankfach 5 cm 30,00 40,00 8 cm 30,00 50,00 10 cm 40,00-15 cm 40,00 60,00 20 cm 50,00 70,00 30 cm 70,00-40 cm 80,00-60 cm 110,00 - Die Preise gelten für Kunden, die eine aktive Girokontoverbindung bei der Sparkasse Lüneburg führen. Für Kunden ohne aktive Girokontoverbindung gilt der doppelte Mietpreis. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot (gem. Bedingungen der Gesellschaft); Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des Festverzinsliche Wertpapiere 0,5 %; bezogenen Wertpapiers Aktien 1,00 % - Mindestpreis 35, Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 5 6

4 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Schrankfächer, Sonstiges) 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung 1 (Duplikate) 11,90 inkl. MwSt. (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 7.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate 0,50 je Einheit; min. 1,00 - Telefaxe: Grundgebühr 3,00; Erste Seite und Folgeseiten (D und EU) 3,00 übr. Ausland 4,00 - Fernschreiben - Fotokopien - Nachforschungen (z. B. Banknachfragen oder wg. schuldhaftem Kundenverhalten) 9,00 - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen unentgeltlich (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 50,00/Stunde 7.3 Duplikaterstellung 50,00/Stunde (z. B. auch Bestätigungen und Bescheinigungen soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 7.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 20,00 zzgl. USt. - Adressauskünfte wg. Rücklastschriften im POZ/ELV-Verfahren im Auftrag des Kunden, Entgelt des Anfragenden 25,00 inkl. MwSt. 7.5 Bankbürgschaft (Aval) - laufende Provision (bonitätsabhängig) mind. 2,00 % p. a.; max. 5,00 % p. a. - einmalige Bearbeitungsgebühr (gilt nur für Nicht-Verbraucher) 1,50 % mind. 150,00 I. Persönliche Konten (z. B. Lohn-, Gehalts-, Renten-, Cashkonto) Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. 1. Preismodelle für Privatkonten Mehrwertkonten In unseren Mehrwertkontomodellen sind neben den Bankleistungen, je nach Kontomodell, weitere Leistungen aus den Bereichen Freizeit, Sicherheit, Reise und Service enthalten. GiroPRIVILEG Classic Kompletter Giroservice" 7,50 p. M. GiroPRIVILEG Silber "Kompletter Giroservice" 9,50 p. M. Inkl. Standard-Kreditkarte (MasterCard oder Visa Card) bei positiver Bonitätsprüfung. Giro PRIVILEG Gold Kompletter Giroservice" 15,00 p. M. Inkl. Gold-Kreditkarte (MasterCard oder Visa Card) bei positiver Bonitätsprüfung; Software StarMoney auf Wunsch des Kunden GiroPRIVILEG BLUE! 4,00 p. M. Kompletter Giroservice" für Kunden vom 18. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr. Inkl. Standard-Kreditkarte (MasterCard oder Visa Card) bei positiver Bonitätsprüfung. GiroPRIVILEG RED! 2,00 p. M. Kompletter Giroservice" für Kunden vom 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Inkl. Basis Kreditkarte (MasterCard oder Visa Card) bei positiver Bonitätsprüfung. MäuseKonto Plus 0,00 p. M. Das Konto für Kunden unter 12 Jahren Zinssatz bis EUR 500,- 3,50%; ab EUR 500,01 Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist gem. Preisaushang. 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 7 8

5 Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Standardkonten GiroPrivat Kontoführung 3,50 p. M. Bareinzahlungen auf das eigene Konto/Geldautomatenverfügungen (an dt. GAA der Sparkassen/Landesbanken) 0,00 Beleglose Buchungen (Gutschriften, Überweisungen, Lastschriften, 0,15 Schecks je Geschäftsvorfall) Leistungen, die am Schalter genutzt werden, werden einzeln gepreist: - Überweisungen per Beleg 1,75 - Daueraufträge (Eröffnung, Änderung, Aussetzung) 1,75 - Barauszahlungen am Schalter/Kasse 1,75 Überweisungen per Telefon 1,75 Giro 30 Kontoführung 0,00 p. M. Für Kunden bis zum 30. Lebensjahr ist die Kontoführung kostenlos, sofern sie über PC oder SB-Terminal erfolgt. Leistungen, die am Schalter genutzt werden, werden einzeln bepreist: - Überweisungen per Beleg 1,75 - Daueraufträge (Eröffnung, Änderung, Aussetzung) 1,75 - Barauszahlungen am Schalter/Kasse 1,75 Überweisungen per Telefon 1,75 Guthabenkonten Kontoführung 6,50 p. M. Weitere Preise analog GiroPrivat 2. Preismodelle für Geschäftskonten Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Firmenkonto Plus Grundpreis (Mindestpreis) enthalten sind u. a. Kontoführung, 10,00 p. M. bis zu zwei SparkassenCards, Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker, Einrichten, Ändern, Aussetzen von Daueraufträgen Freibetrag p. M. (für Leistungen der Leistungsgruppen 1-3) 5,00 p. M. Die Inanspruchnahme von Leistungen darüber hinaus wird jeweils einzeln bepreist. Leistungsgruppe 1 je 0,15 - Beleglose Aufträge, je Auftrag (Überweisungen, Daueraufträge, Lastschrifteinreichungen) - Je beleglosen Einzelposten (Geschäftsvorfall) eines Sammlers - Je beleglose Lastschrift, Gutschrift, sonstige Buchung (Geschäftsvorfall) - Barauszahlung am Geldautomaten Leistungsgruppe 2 je 1,00 - Je Scheckbelastung (Geschäftsvorfall) - Je Bareinzahlung am Geldautomaten Leistungsgruppe 3 je 1,75 - Beleghafte Aufträge, je Auftrag (Überweisungen, Lastschriften, Scheckeinreichungen) - Je beleghaften Einzelposten (Geschäftsvorfall) eines Sammlers - Barein- und -auszahlung an der Kasse/Schalter auf das eigene Konto (ohne regelmäßige Münzgeldeinzahlung) - Einrichten, Ändern, Aussetzten von Daueraufträgen am Schalter - Sonstige beleghafte Buchungen (Geschäftsvorfall) Leistungen außerhalb des Grundpreises werden gesondert bepreist, wie z. B.: - Kreditkarte, Händlerkarte - Kartensperre und Ersatzkarte - Kontoauszug per Postversand (zzgl. Porto) oder Abholung - Weitere SparkassenCards - Nachttresor (Nutzung der vorhandenen Standorte) - Kontoinformationsbereitstellung im Rahmen der elektronischen Kontoführung (ELKO und SRZ) - Scheckformulare ab 100 Stück mit Eindruck zum Selbstkostenpreis - Regelmäßige Münzgeldeinzahlung Diese Preise entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Preis- und Leistungsverzeichnis. Vereinskonto Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Grundpreis (Mindestpreis) Enthalten sind u. a. Kontoführung, bis zu zwei 5,00 p. M. SparkassenCards, Bargeldabhebung an dt. Geldautomaten der Sparkassen/ Landesbanken, Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker, Einrichten, Ändern, Aussetzen von Daueraufträgen 9 10

6 Freibetrag p. M. (für Leistungen der Leistungsgruppen 1-3) 2,50 p. M. Die Inanspruchnahme von Leistungen darüber hinaus wird jeweils einzeln bepreist. Leistungsgruppe 1 je 0,00 - Beleglose Aufträge, je Auftrag (Überweisungen, Daueraufträge, Lastschrifteinreichungen) - Je beleglosen Einzelposten (Geschäftsvorfall) eines Sammlers - Je beleglose Lastschrift, Gutschrift, sonstige Buchung (Geschäftsvorfall) - Barauszahlung am Geldautomaten Leistungsgruppe 2 je 0,50 - Je Scheckbelastung (Geschäftsvorfall) - Je Bareinzahlung am Geldautomaten Leistungsgruppe 3 je 1,75 - Beleghafte Aufträge, je Auftrag (Überweisungen, Lastschriften, Scheckeinreichungen) - Je beleghaften Einzelposten (Geschäftsvorfall) eines Sammlers - Barein- und -auszahlung an der Kasse/Schalter auf das eigene Konto (ohne regelmäßige Münzgeldeinzahlung) - Einrichten, Ändern, Aussetzten von Daueraufträgen am Schalter - Sonstige beleghafte Buchungen (Geschäftsvorfall) Leistungen außerhalb des Grundpreises werden gesondert bepreist, wie z. B.: - Kreditkarte, Händlerkarte - Kartensperre und Ersatzkarte - Kontoauszug per Postversand (zzgl. Porto) oder Abholung - Weitere SparkassenCards - Nachttresor (Nutzung der vorhandenen Standorte) - Kontoinformationsbereitstellung im Rahmen der elektronischen Kontoführung (ELKO und SRZ) - Scheckformulare ab 100 Stück mit Eindruck zum Selbstkostenpreis - Regelmäßige Münzgeldeinzahlung Diese Preise entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Preis- und Leistungsverzeichnis. Anderkonten für Rechtsanwälte und Notare 0,00 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der keine gesonderte Berechnung vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren* (*die Erstellung und Bereitstellung erfolgt vereinbarungsgemäß grundsätzlich per Kontoauszugsdrucker oder per Elektronischem Kontoauszug) Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) -Tagesauszug - bei Postversand 1,00 zzgl. Portokosten - bei Abholen in der Filiale 1,00 - Wochenauszug - bei Postversand 1,00 zzgl. Portokosten - bei Abholen in der Filiale 1,00 - Monatsauszug - bei Postversand 1,00 zzgl. Portokosten - bei Abholen in der Filiale 1,00 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 360 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Portokosten oder nach mehr als 200 nicht abgerufenen Umsätzen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Duplikat eines Auszugs der letzten 13 Monate bei Zurverfügungstellung - per Postversand je Auszug 5,00 zzgl. Portokosten - per Versand auf die Filiale je Auszug 5,00 - per Kontoauszugsdrucker je Auszug 5,00 - über die Internetfiliale je Auszug 0,00 Duplikat eines Auszugs älter als 13 Monate je Auszugsblatt 12,00 (inkl. fremde Auslagen) Ein Kontoauszug kann mehrere Auszugsblätter enthalten. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlung auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 12

7 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Lüneburg Anstalt des öffentlichen Rechts An der Münze Lüneburg 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister HRA 1823 beim Amtsgericht Lüneburg 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Beleghafter Zahlungsauftrag: 09:30 Uhr Belegloser Zahlungsauftrag: 16:00 Uhr 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 3. oder der 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen Schlichtungsstelle Schiffgraben Hannover Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug

8 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte beleglose Überweisung 8 Überweisung 9 je nach Kontomodell je nach Kontomodell Abw. Gebühr 1,5 o/oo min. 10,00 Courtage 0,25 o/oo min. 2,00 Porto/Auslagen: 1,50 je nach Kontomodell je nach Kontomodell Abw. Gebühr 1,5 o/oo min. 10,00 Courtage 0,25 o/oo min. 2,00 Porto/Auslagen: 1,50 Euro-Expresszahlung online - je nach Kontomodell per Dauerauftrag je nach Kontomodell je nach Kontomodell Abw. Gebühr 1,5 o/oo min. 10,00 Courtage 0,25 o/oo min. 2,00 Porto/Auslagen: 1,50 je nach Kontomodell per Eilüberweisung je Überweisung per Zahlschein 10, Abw. Gebühr 1,5 o/oo min. 10,00 Courtage 0,25 o/oo min. 2,00 Porto/Auslagen: 5, Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen 4 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 8 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel incl. Service mit SRZ 9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ)

9 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten"). bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 2,00 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 5,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 5,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung je nach Kontomodell Eilüberweisung zur Barauszahlung 15,00 (Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.) Entgeltregelung 0 Entgelt in EUR (inkl. Courtage) Courtage 0,25 o/oo, mind. 2,00 Porto/Auslagen: 1,50 normal; 5,00 eilig 1 Courtage 0,25 o/oo, mind. 2,00 Porto/Auslagen: 1,50 normal; 5,00 eilig zuzüglich Überweisungsbetrag Gebühr in EUR bis EUR ,00 20,00 ab EUR ,01 40,00 ab EUR ,01 60,

10 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister inner- halb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Entgelt in EUR je nach Kontomodell je nach Kontomodell, zzgl. 10,00 je nach Kontomodell Courtage 0,25 o/oo, mind. 2,00 Porto/Auslagen: 1,00 Courtage 0,25 o/oo, mind. 2,00 Porto/Auslagen: 1,00 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird erhoben: EUR; Courtage 0,25 o/oo, mind. 2,00 EUR; Porto/Auslagen: 1,00 EUR Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten") oder der Überweisende, z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 10 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 Z.B. US-Dollar Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. 20

11 bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 2,00 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Übrige Länder in Euro (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung je nach Kontomodell - je nach Kontomodell - Abw. Gebühr 1,5 o/oo, mind. 10,00 Porto/Auslagen: 1,50 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Porto/Auslagen: 1,50 zuzüglich Überw.betrag Gebühr in EUR bis EUR ,00 20,00 ab EUR ,01 40,00 ab EUR ,01 60,00 Entgelt (inkl. Courtage) Courtage 0,25 o/oo, mind. 2,00 Porto/Auslagen: 1,50 normal; 5,00 eilig Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist mind. 25,00 zzgl. SWIFT-Kosten, Auslagen, fremde Spesen Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden mind. 25,00 zzgl. SWIFT-Kosten, Auslagen, fremde Spesen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung unentgeltlich Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen - 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 1 Courtage 0,25 o/oo, mind. 2,00 Porto/Auslagen: 1,50 normal; 5,00 eilig zuzüglich Überweisungsbetrag Gebühr in EUR bis EUR ,00 20,00 ab EUR ,01 40,00 ab EUR ,01 60,

12 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Übrige Länder in Euro Entgeltregelung 0 2 Entgelt in EUR je nach Kontomodell je nach Kontomodell Porto/Auslagen: 1,00 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 und 2) Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgelt (inkl. Courtage) Courtage 0,25 o/oo, mind. 2,00 Porto/Auslagen: 1,00 Courtage 0,25 o/oo, mind. 2,00 Porto/Auslagen: 1,00 unentgeltlich 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 13 sowie weiteren Staaten Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung je nach Kontomodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 2, SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung je nach Kontomodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 2,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 5, Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 24

13 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung je nach Kontomodell Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 2,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 5, Ausführungsfrist bei Lastschriften aus weiteren Staaten Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 3.3 Änderung von Lastschriftkontingenten 10, Einreichungsfristen für SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren) bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 13 Kalendertage und spätestens 5 Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 13 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren) bei Erst-, Einmal- und frühestens 13 Kalendertage und Folgelastschriften spätestens 1 Geschäftstag bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahrespreise 14 MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 15,00 MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte (jährlich) 65,00 - Zusatzkarte (jährlich) 45,00 In den Mehrwertkontomodellen GiroPRIVILEG Silber und GiroPRIVILEG BLUE! ist eine Hauptkreditkarte Standard; im Mehrwertkontomodell GiroPRIVILEG Gold ist eine Hauptkreditkarte Gold enthalten (jeweils abhängig von einer Bonitätsprüfung). MasterCard/Visa Card Basis (jährlich) 20,00 Im Mehrwertkontomodell GiroPRIVILEG RED! ist eine Basis Kreditkarte enthalten. PictureCards Neue Kreditkarten mit Motiv (PictureCards) und erstmaliger Tausch bestehender Kreditkarten mit Standardmotiv in eine PictureCard: a) GiroPRIVILEG BLUE!, SILBER und GOLD einmalig 5,00 b) Standardkonten zzgl. zum Jahrespreis einmalig 5,00 EUR Motivwechsel bei bestehenden PictureCards 15,00 Kommt es durch vom Kunden selbst zu vertretende Umstände, z. B. bei Verlust, bei Namensänderung zu einer Ersatzkartenbestellung und wird gleichzeitig ein Motivwechsel gewünscht 15,00 EUR + 5,00 EUR Motivgebühr MasterCard/Visa Card Business (jährlich) 20,00 MasterCard/Visa Card Business Gold (jährlich) 65,00 Bei der Wahl von Motiven aus der Motivgalerie des Dt. Sparkassenverlages für Business Cards entstehen keine zusätzlichen Kosten für das Motiv. Preis für firmenindividuelle Business Card Motivkarten (pro Motiv) 155,00 Der Preis fällt ebenfalls bei Motivänderungen auf Wunsch des Kunden an SEPA-Firmen-Lastschriften bei Erst-, Einmal- und frühestens 13 Kalendertage und Folgelastschriften spätestens 1 Geschäftstag bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 26

14 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrags des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. bei Verlust durch den Karteninhaber, bei Namensänderung, Motivwechsel bei einer PictureCard oder Business Card mit Standardmotiv auf Wunsch des Kunden) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes 15,00 - mit Ersatz eines PIN-Briefes 20,00 Emergency Card Kundenbelastung bis zu 125,00 EUR (Wird im Einzelfall vom Berater entschieden.) Nachträgliche PIN-Ausstellung (sofern Erstausstattung ohne PIN erfolgte) 6,00 Beleganforderung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 6,00 Kreditkartenabrechnung Online 0,00 Postversand nicht abgerufener Kreditkartenabrechnungen 15 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - eine Abrechnungsperiode 6,00 - mehrere Abrechnungsperioden 12,00 Sperren einer MasterCard/VisaCard auf Veranlassung und im Interesse des Kunden 12,00 (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum 16 (sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen) 1,00 % vom Umsatz Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 13 1,00 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.2 Debitkarte (SparkassenCard) Debitkarte Privatkunden (jährlich) 17 0,00 Debitkarte (jährlich) 5,00 In den Kontomodellen Firmenkonto Plus und Vereinskonto sind bis zu zwei SparkassenCards enthalten. Täglicher Verfügungsrahmen 18 SparkassenCard je nach Einsatz: - Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 19 Geldautomaten 2.000,00 / 500,00 und - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und sunternehmen 2.200,00 und - Aufladen der Geldkarte 200,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrags des Kunden 5,00 (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden 10,00 (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und en - im EWR 20 0,00 - bei Zahlung in Fremdwährung 0,00 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 0,00 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) 0,00 an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,00 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind unentgeltlich 17 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 18 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes. 19 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 15 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 20 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 16 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses

15 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Debitkarte (SparkassenCard) siehe Ziffer I. 1. und I. 2. siehe Ziffer I. 1. und I. 2. Mit unserer MasterCard entfällt 2,00 % vom Umsatz, mind. 5,00 mit unserer Visa Card entfällt 2,00 % vom Umsatz, mind. 5,00 Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken mit SparkassenCard entfällt unentgeltlich mit MasterCard oder Visa Card Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank. Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/Nicht-Landesbankkunden mit fremder girocard-karte Den Preis entnehmen Sie bitte der Bildschirmanzeige am Geldautomaten. mit fremder MasterCard oder Visa Card Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre Karten ausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Barauszahlung an eigene Kunden bei am Schalter am Geldautomaten fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) - bei teilnehmenden Sparkassen und entfällt siehe Ziffer I. 1. und I. 2. Landesbanken am Heimatsparkassenmodell - bei ZD im EWR 21, die ein direktes Kundenentgelt erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro entfällt siehe Ziffer I. 1. und I Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro entfällt 3,00 - bei ZD im EWR 22 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus-System entfällt 3,00 - bei ZD außerhalb des EWR 23 im Maestro/Cirrus-System entfällt 3,00 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung 23 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. - bei ZD im EWR 21, die kein direktes Kundenentgelt erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS entfällt 3,00 und Maestro/Cirrus in Euro In diesem Falle wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 21 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 23 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 30

16 4.6 Bareinzahlung Nachttresoreinzahlung 2, Rollengeldausgabe Private Kunden kostenlos Andere Kunden je Vorgang 5 % des Münzwertes mind. 10,00 Nichtkunden je Vorgang 10 % des Münzwertes mind. 20, Münzgeldeinzahlung oder Geldwechselgeschäft Private Kunden kostenlos Andere Kunden Nichtkunden - unregelmäßig je Vorgang 5 % des Münzwertes mind. 10,00 - regelmäßig Pauschalvereinbarung mind. 275,00 p. M. - unregelmäßig je Vorgang 10 % des Münzwertes mind. 10,00 - regelmäßig Pauschalvereinbarung mind. 275,00 p. M. 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 - Bereitstellung von SMS-TAN - monatlich 0,00 - je SMS-TAN 0, Electronic Banking Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID 50,00 - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 50,00 - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID eines Service-Rechen-Zentrums 5,00 - Einrichtung: Teilnehmer ID 5,00 - Einrichtung: Konto, inkl. UDV-DAT-Segment und Einreichervertrag 0,00 - Einrichtung/Änderung: Auftragstypen (z. B. AZV=Auslandszahlungsverkehr) 5,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 24 - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT940 pro Konto mtl. 2,50 - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 für Service-Rechen-Zentren pro Konto mtl. 2,50 Händlerkarte für die Verarbeitung von girogo"-zahlungen 18,00 Neubestellung einer HBCI-Karte wg. Sperre 10,00 (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) 24 Die Übermittlung von Kontoauszügen erfolgt in der vereinbarten Form. Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungs- 31 abschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 32

17 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking / FinTS - Beauftragung mittels EBICS - Datenfernübertragung ohne elektronischer Unterschrift je Datei 0,00 - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,00 - zzgl. je Posten (wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder im Interesse des Kunden) - Überweisungen (im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 25 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 26 ) - je Einzelbuchung 0,15 - Eilüberweisung (EURO-Express) - je Sammelbuchung 3,00 - je Einzelbuchung 0,50 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 25 ) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 26 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 25 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 26 ) - Beauftragung mittels FinTS - Sammelüberweisungen - Überweisungen (im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 25 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 26 ) - je Einzelbuchung 0,15 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 21 ) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 26 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 26 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 26 ) 25 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 26 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 33 34

18 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/VisaCard ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/VisaCard. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung, Scheckeinzug (Inland), Scheckvordrucke je nach Kontomodell Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch 5,00 Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre auf Veranlassung und im Interesse des Kunden 10,00 Bereitstellung eines Nord/LB-Schecks 10,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten 2 Geschäftstage nach Buchungstag - Inkasso nach Eingang des Gegenwertes - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 27 in EUR: - Abwicklungsprovision 1,50 o/oo, mind. 10,00 - Porto/Auslagen 1,50 in Fremdwährung: - Abwicklungsprovision 1,50 o/oo, mind. 10,00 - Courtage 0,25 o/oo, mind. 2,00 - Porto/Auslagen 1,50 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 27 Scheckankauf E.V. in EUR: - Abwicklungsprovision - unter EUR 25,00 netto - ab EUR 25,00 10,00 - ab EUR 50,00 1,50 o/oo, mind. 12,50 - Porto/Auslagen 1,50 in Fremdwährung: - Abwicklungsprovision - unter EUR 25,00 netto - ab EUR 25,00 10,00 - ab EUR 50,00 1,50 o/oo, mind. 12,50 - Courtage 0,25 o/oo, mind. 2,00 - Porto/Auslagen 1,50 Scheckinkassi in EUR: - Inkassoprovision 3,00 o/oo, mind. 20,00 - Porto/Auslagen 2,50 in Fremdwährung: - Inkassoprovision 3,00 o/oo, mind. 20,00 - Courtage 0,25 o/oo, mind. 2,00 - Porto/Auslagen 2, Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 36

19 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privat- und Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.. D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privat- und Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 3. oder der 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 Anhang zum Preis- und Leistungsverzeichnis Zinsanpassungsverfahren für Dispositions-, Kontokorrent- und Überziehungskredite Die Anpassung des Sollzinssatzes und des Überziehungszinssatzes richtet sich nach einer Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: Deutsche Bundesbank Zeitreihe BBK01.WZ3465 (Bezeichnung des Referenzzinssatzes gem. 675g Abs. 3 Satz 2 BGB) Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Wert des Referenzzinssatzes. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse regelmäßig vierteljährlich, jeweils zum Quartalsende überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,2600 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss (s. o.) bzw. der letzten Anpassung der o. g. Zinssätze verändert, sinken oder steigen diese um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 1. Kalendertag des Folgemonats. Der Kreditnehmer kann die Höhe des jeweils gültigen Referenzzinssatzes in den Geschäftsräumen der Sparkasse einsehen. kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen Schlichtungsstelle Schiffgraben Hannover Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. Lassen Sie uns gemeinsam etwas bewegen. Wir freuen uns auf Sie. Sparkasse Lüneburg An der Münze Lüneburg Tel.: Fax: info@sparkasse-lueneburg.de

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