E I N Z E L P L A N. Allgemeine Finanzwirtschaft. N:\ANDRES\CMS\Haushaltsplan 2004\9.10 Einzelplan 9 Deckblatt VwH.doc
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- Meike Hedwig Sommer
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1 E I N Z E L P L A N 9 Allgemeine Finanzwirtschaft N:\ANDRES\CMS\Haushaltsplan 2004\9.10 Einzelplan 9 Deckblatt VwH.doc
2 Einnahmen Jagdsteuer Schlüsselzuw. vom Land n. 8 FAG Verw. Geb. u. Ordnungsgelder 11,3 FAG Zuweisungen vom Land n. 11 FAG (Einw) Zuweisungen vom Land nach 11 (2) FAG (Grunderwerbsteuer) Zuweisung vom Land nach 11, 4 FAG Sonderbehördengesetz I Verwaltungsgebühren u.ordnungsgelder VRG nach 11, 3 FAG Zuweisung nach 11,5 FAG VRG Kreisumlage Einnahmen Unterabschnitt Ausgaben Finanzausgleichsumlage Umlage an Landeswohlfahrtsverband Baden Allgemeine Umlage an Kommunalverband für Soziales und Jugend Umlage f.soziallastenausgleich n. 22 FAG Sonstiger Finanzaufwand für Gebühren Sonst. Fin.Aufw., Rückerst. Geb. a.vj Ausgaben Unterabschnitt Einnahmen Unterabschnitt Überschuss Erläuterungen Siehe auch Anlage Nr. 8 Verwaltungshaushalt 2005 Unterabschnitt 9000 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 9000 A.. Zu AB : Allgemein zu 2000 bis 2005: Die Steuerkraft des Kreises nimmt nach Steigerungen um durchschnittlich über 4. v. H./p. a. bis 2002 erstmals in 2003 um rd. 2,8 v. H. ab. Dies erfolgt, obwohl die Steuerkraft der Kreisgemeinden noch bis einschließlich 2002 leichte Zuwächse aufweist. Damit manifestiert sich bei den eigenen Einnahmen des Kreises die gleiche Situation wie bei den Kreisgemeinden. Lediglich die zweijährige Verzögerung aus der Systematik des Finanzausgleichs federt das Wegbrechen der Einnahmenseite etwas ab. In 2004 und 2005 fällt die Steuerkraft der Gemeinden weiter um jeweils rd. 2%. Hier ist die Hoffnung, dass zumindest für 2006 wieder eine Steigerung eintritt. Die Zuweisungen nach 8 FAG (mang. Steuerkraft) fallen ab 2001 auf 2002 um 1,4 Mio. EUR = -11,4 % von 2002 auf 2003 um 1,6 Mio. EUR = -15,0 %. Dies als Folge der 1. Stufe der Steuerreform und des hinter den Erwartungen zurückbleibenden Konjunkturverlaufs. Von fallen die Zuweisungen noch einmal um 1 Million Euro, ein Ende der Absenkung ist aber aufgrund der schlechten Finanzsituation des Landes noch nicht abzusehen. Die eigenen Einnahmen bleiben in etwa konstant, die Grunderwerbsteuereinnahmen nehmen jedoch am konjunkturellen Verlauf teil und sinken um 1,5 % in 2001, um 9,1 % in 2002 und um weitere 8,4 % in bleibt die Grundwerbsteuer fast konstant, kann jedoch den Ansatz nicht erreichen. Auch hier ist die Hoffnung, dass in 2005 endlich die Wende geschafft wird. Die FAG bezogenen Ausgaben (FAG-Umlage an das Land und LWV-Umlage) steigen von 2001 auf 2002 um 6,9 %, und von 2002 auf 2003 um 15,5 %. Durch die Auflösung des LWV fällt die LWV-Umlage in alter Form weg. Der Löwenanteil der Ausgaben wird nun direkt im Einzelplan 4 Soziales veranschlagt. Es verbleibt ein Ansatz für die Abwicklung des alten LWV Baden sowie eine Umlage für den Nachfolgeverband. Die FAG-Umlage wird vorraussichtlich in 2005 um 2 Prozentpunkte erhöht, nachdem sie über einige Jahre hinweg konstant war
3 Verwaltungshaushalt 2005 Unterabschnitt 9000 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 9000 B. Zu 2005: Die Steuerkraftsummen der Kreisgemeinden sinken zum dritten Male in Folge (2003 = -3 v. H., 2004 = -1 v. H., ,5 v.h.). Die Zuführung zum Vermögenshaushalt kann unter diesen Umständen nur auf der Mindesthöhe ausgewiesen werden. Eine Zuführung in Höhe der kurzfristigen Investitionen muss aus den o. a. Gründen unterbleiben. Die Kreisumlage soll in 2005 um 3,20 v. H. auf 32,60 v. H. angehoben werden, was in etwa einem Mehrerlös der Kreisumlage von 4 Mio. EUR entspricht. Alle weiteren negativen Faktoren schultert der Kreishaushalt aus eigener Kraft, was allerdings ein Haushaltsrisiko in ähnlicher Höhe bedeutet Die Auswirkungen aus der November-Steuerschätzung, der Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes und die Übernahme der Aufgaben des LWV Baden bringen ein hohes Risiko in den Haushalt. (Kreisumlagehebesätze in VJ waren in v. H.: 2004 = 29,40, 2003 = 27,5, 2002 = 24,0, 2001 = 24,0, 2000 = 26,0, 1999 = 27,0). C. Zu den einzelnen Bereichen: Zu : Der Hebesatz für die Jagdsteuer wurde ab 2004 auf 15 v. H. (landesweiter Durchschnitt) angehoben. Zu : Die Schlüsselzuweisungen nach 8 FAG steigen bei einer Ausschüttung von rd. 71,5 v. H. in 2005 um rd. 2,5 Mio. EUR gegenüber dem Planansatz 2004 von TEUR. Allerdings steigt der Kopfbetrag um 30 Euro auf 357 EUR an um das Geld zu verteilen, welches bis 2004 den Landeswohl fahrtsverbänden zustand. Ob diese Ausschüttungsquote gehalten werden kann, hängt von der November-Steuerschätzung 2004 und dem Konjunkturverlauf 2005 ab. Zu : Der Ansatz in 2004 wird voraussichtlich knapp erreicht, in 2005 kann durch die neuen stationären Blitzanlagen von einem erhöhten Gebührenaufkommen gerechnet, werden vgl. hierzu auch neue Konzeption bei der Verkehrsüberwachung. Es ist jedoch zu beachten, dass den Mehreinnahmen auch nicht unerhebliche Verwaltungskosten gegenüberstehen. Zu : Der vorgesehene Wegfall der Eigenheimzulage und die derzeitige Situation im Grundstücksverkehr führten zu diesem optimistischen Ansatz 2004, der jedoch nicht erreicht werden kann. In 2005 wird jedoch auf eine langsame Belebung in diesem Sektor gehofft. Zu : Die Zuweisungsmasse nach 11 Abs. 4 FAG (Sonderbehörden-Eingliederungsgesetz) wurde auf 76 Mio EUR gekürzt. Zu : Hier werden die Einnahmen veranschlagt, die von den eingegliederten Sonderbehörden ab 2005 direkt erwirtschaftet werden. Zu : Hier wird der Kostenersatz des Landes für die eingegliederten Sonderbehörden ab 2005 dargestellt. Dieser Betrag unterliegt der sog. "Effizienzrendite" und wird über sieben Jahre hinweg um insgesamt 20 % abgesenkt. In 2005 beträgt die Absenkung 2%, ab %. Zu : Die Erhöhung der Kreisumlage um 3,20 v. H. = rd. 4,1 Mio. EUR entspricht in etwa den Ausgaben von Hartz IV sowie den Kürzungen des Landes. Zu : Die FAG-Umlage deckt u. a. auch den kommunalen Anteil am "Fonds deutscher Einheit" und innerhalb der Kreise den Soziallastenausgleich. Der Hebesatz wird voraussichtlich in 2005 von 20,45 v. H. auf 22,45 v.h. angehoben. Zu : LWV-Umlage: Die LWV-Umlage, welche in den letzten drei Jahren förmlich explodierte, gibt es ab 2005 durch die Auflösung der LWB`s nicht mehr. In 2003 wurde der Hebesatz auf 10,4 v. H. festgesetzt. In 2004 steigt der Hebesatz der LWV-Umlage auf 11,9 v. H. In diesem Hebesatz sind die Abwicklungskosten aus der beschlossenen Auflösung des LWB ab noch nicht enthalten. Diese werden erst in 2005 abgewickelt und sich voraussichtlich mit mind. 0,5 Punkten zum Basishebesatz niederschlagen. Ab 2005 ist die Eingliederungshilfe im Einzelplan 4 Soziales zu veranschlagen. Zu : Umlage an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, der die Aufgaben Landesjugendamt, Integrations und Soziales (Pflegesatzkommission) zentral abwickelt. Zu : Soziallastenausgleich ab 2005 zum Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen aus der Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände. Zu : Hier sind enthalten die aus den Gebühren-EINN. bei oben an Dritte abzuliefernde Gebührenanteile (u. a. an Kraftfahrtbundesamt, an Bundesdruckerei, an Prüfstatiker u. a....). Zu : Für Rückzahlung nachträglicher Ermäßigungen. Ausgaben Abschnitt Einnahmen Abschnitt Überschuss
4 Verwaltungshaushalt 2005 Unterabschnitt 9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Einnahmen Zinseinnahmen von der Sparkasse Zinseinnahmen vom EBA f. übern. Kredite Zinseinnahmen vom EBA f. innere Darlehen Zinseinnahmen von Banken Zinseinnahmen vom übrigen Bereich Gewinnablieferungen Dividenden Abschreibungen Kronprinzenstraße Abschreibungen Verwaltungsgebäude Abschreibungen Kantine Abschreibungen Tiefgarage Abschreibungen EDV Abschreibungen KFZ.-Zulassungsstelle Pf Abschreibungen Kraftfahrzeughaltung Abschreibungen Gründerzentrum Abschreibungen Fernsprechanlagen Abschreibungen Jugendfreizeitstätte Abschreibungen Übergangswohnheime Abschreibungen für Schulen Folgekostenrückstellung Abfallentsorgung Abschreibungen Feuerwehr Anlagekapitalzinsen Kronprinzenstraße Anlagekapitalzinsen Verwaltungsgebäude Anlagekapitalzinsen Kantine Anlagekapitalzinsen Tiefgarage Anlagekapitalzinsen EDV Anlagekapitalzinsen KFZ-Zul.St. Pfhm Anlagekapitalzinsen Kraftfahrzeughaltung Anlagekapitalzinsen Gründerzentrum Anlagekapitalzinsen Fernsprechanlagen Anlagekapitalzinsen Jugendfreizeitst Anlagekapitalzinsen Übergangswohnheime Verzinsung des Anlagekapitals für Schulen Verzinsung des Anlagekapitals Feuerwehr Aufl. v. passiv. Invest zuwendungen Einnahmen Unterabschnitt Ausgaben Zinsen für Kredite des Bundes Zinsen für Kredite des Landes Zinsen für Kredite v. sonst. öff. Ber Zinsen für innere Darlehen Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt Zinsen für Kassenkredite
5 Zuführung zum Vermögenshaushalt Zuführungen zu Sonderrücklagen Ausgaben Unterabschnitt Einnahmen Unterabschnitt Zuschussbedarf Überschuss Erläuterungen Zu : aus vorübergehenden Liqui-Überschüssen. Verwaltungshaushalt 2005 Unterabschnitt 9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 9100 Zu : Neue Beträge und Darstellung analog AB 7200 (vgl. dortige Erläuterungen). Zu : Die Deponie-Folgekostenrückstellung ist hier aus formalen Gründen "durchlaufend" darzustellen. Die Folgekostenrückstellung verbleibt im Kämmerei-Haushalt. Zu : Gegenbuchung zu (Erziehungsberatung Mühlacker) Zu : Zu 2005: Reduzierung des Zinsaufwandes durch Zins-cap 2 für die Darlehen 19e, 24e, 25e, und 32 e, zusammengeführt ins neue Darlehen 42 e über insgesamt rd. 7,5 Mio. EUR lt. B.d.VWKAB vom anstelle des KT, Beil.Nr. 29/02, gültig ab Ab 2005 werden aber wieder Steigerungen bei den Zinsen erwartet, da eine nicht unerhebliche Kreditaufnahme geplant ist. Zu 2005 und früher: Ab 2001 reduziert sich der Gesamtbetrag der Ausgaben für Kreditzinsen um knapp 0,7 Mio als positive Folge der rd. 10-Mio-Schuldenreduzierung in (Nichtaufnahme 1999 rd. 2,5 Mio zuzüglich rd. 7 Mio außerordentliche Tilgungen im vgl. Nachtrag 2000) i.v. mit 10-Mio-Umschuldung in zinsgünstige Derivate. Zu diesem deutlich reduzierten Zinsaufwand ergeben sich noch rd. 0,6 Mio Erstattungen vom EBA für die von dort in den Kernhaushalt übernommenen rd. 11,5 Mio Kredite (siehe Einnahmen ). Diese rd. 10 Mio Kredite, die der EBA nun auch außerplanmäßig abbaut, können somit als "rentierlich" bezeichnet werden. Diese Kredite werden in 2005 vollständig abgebaut sein. Zu : Die Zuführungsrate war seit 1994 auf den gesetzlichen Mindestbetrag festgelegt, um mittels mäßiger Kreisumlage die Gemeinden weitmöglichst in diesen mageren Jahren zu entlasten. Dadurch stieg allerdings die Verschuldung beim Landkreis, weil alle Investitionen via Kreditaufnahmen finanziert werden mussten. Seit der spürbar verbesserten Finanzlage der öffentlichen Hand, besonders auch der Kommunen, also seit 1999, besteht Übereinstimmung zu dem Oberziel "Schuldenreduzierung". Dementsprechend wurde in 2001 u. zum Teil in 2002 (hier musste ein Grossteil durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden) die Kreisumlage so festgelegt, dass die Netto-Investitionsrate ausreicht, um die Invest-Ausgaben ohne Kreditaufnahmen zu finanzieren. Durch diese "Nicht-Kredit-Neuaufnahmen" in 4 Jahren (1999 gehört auch dazu) zuzüglich rd. 7 Mio außerordentlicher Tilgungen via Nachtrag 2000 ist ein großer Schritt möglich geworden und die zuvor über Landesdurchschnitt gelegene Verschuldung auf "unter Landesdurchschnitt" abgebaut worden. Ab 2003 muss die Zuführung allerdings wieder auf die Mindestzuführung beschränkt werden, was sich bis 2005 durchzieht. Da in 2004 auch die allgemeine Rücklage aufgebraucht wurde und ab 2006 keine nennenswerten Rückflüsse vom EB Abfallwitrtschaft mehr fließen, müssen im VmH fast sämtliche Investitionen über Kredite finanziert werden. Zu : In 2003: Der Haushaltsausgleich kann trotz aller Ausgabekürzungen und Einnahmeausschöpfungen nur mittels einer globalen Minderausgabe (unter 1 vh des VwH) erfolgen. Ausgaben Abschnitt Einnahmen Abschnitt Zuschussbedarf Überschuss
6 Verwaltungshaushalt 2005 Unterabschnitt 9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 9100 Ausgaben Einzelplan Einnahmen Einzelplan Überschuss Ausgaben Gesamthaushalt Einnahmen Gesamthaushalt Überschuss 0 0 0
E I N Z E L P L A N. Allgemeine Finanzwirtschaft
E I N Z E L P L A N 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 1.9000 Einnahmen 026000 Jagdsteuer 50.000 50.000 50.174 011 041000 Schlüsselzuw. vom Land n. 8 FAG 14.035.000 11.032.000 8.715.681 011 061000 Verw. Geb.
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