Lebensmittelsicherheit in der Praxis: Methoden der Lebensmitteluntersuchung in Österreich - mögliche Umsetzung im Unterricht
|
|
- Hildegard Geier
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Lebensmittelsicherheit in der Praxis: Methoden der Lebensmitteluntersuchung in Österreich - mögliche Umsetzung im Unterricht Dr. Birgit Rossmann AGES Wien, Gruppe Tierische Lebensmittel Vom Teller in den Stall - Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelsicherheit in der Praxis AGES Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien Donnerstag, 19. Februar 2015 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
2 Übersicht Lebensmittelkontrolle in Österreich - Lebensmittelaufsicht/Marktamt - amtliche Lebensmitteluntersuchungsanstalten und gutachter - private Lebensmitteluntersuchungsanstalten und gutachter Lebensmitteluntersuchung und begutachtung - Lebensmitteluntersuchung - Lebensmittelgutachter als Berufsbild Lebensmittel selber entdecken 2
3 Wer kontrolliert was auf den Teller kommt? LEBENSMITTELKONTROLLE IN ÖSTERREICH 3
4 Übersicht amtliche LM-Kontrolle 4
5 Übersicht amtliche LM-Kontrolle 5
6 Lebensmittelaufsicht/Marktamt Mitarbeiter: - spezieller Ausbildungslehrgang (in der AGES) zu Lebensmittelaufsichtsorgan Aufgaben: - Betriebskontrollen (Hygienerevisionen, Überprüfungen der Dokumente/Eigenkontrolle) - Probennahme inklusive Übermittelung an die Untersuchungsanstalten - Aufgaben der Behörde: Verfügungen, Organstrafmandate, Anzeigen etc. Serviceleistung für den Bürger: Lebensmittel, die nicht den Erwartungen des Konsumenten entsprechen können kostenlos bei der Lebensmittelaufsicht/Marktamt als Parteienbeschwerde abgegeben werden. Rechtlich sind diese Proben jedoch nur schwer zu verwerten. 6
7 Übersicht amtliche LM-Kontrolle 7
8 Übersicht amtliche LM-Kontrolle 8
9 Lebensmitteluntersuchungsanstalten (amtlich) Eigentümer: Land Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien (MA 38) Lebensmitteluntersuchungsanstalt des Landes Kärnten Lebensmitteluntersuchungsanstalt des Landes Vorarlberg Eigentümer: Bund (Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium) AGES (Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg, Tirol) Die Aufgaben (Untersuchung und Begutachtung amtlich gezogener Lebensmittelproben) sind jedoch vergleichbar. 9
10 AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit Gesundheit für Mensch, Tier und Pflanze Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
11 Unsere Vision Gesundheit für Mensch, Tier und Pflanze 11
12 Die Mission Unser Auftrag: Schutz Die AGES ist DIE führende ExpertInnenorganisation zur Risikominimierung in den Gebieten Gesundheit, Ernährungssicherheit, Ernährungssicherung und VerbraucherInnenschutz. Unsere Verantwortung: Österreich Die AGES ist eine GmbH, die zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich steht. In ihrem Auftrag erbringen wir unsere Leistungen auf Basis des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (GESG), von Materiengesetzen und einschlägigen europäischen Regelungen. Unser Werkzeug: Wissen Die AGES arbeitet interdisziplinär. Dabei bedienen wir uns eines gebündelten, wissenschaftlich abgesicherten ExpertInnenwissens. Die AGES ist Partnerin nationaler und internationaler Netzwerke. Unsere Kompetenz: Gesamtlösungen Das Leistungsspektrum der AGES umfasst insbesondere Analyse, Begutachtung, Überwachung, Zertifizierung und Zulassung. Um ein Höchstmaß an Gesundheit, Ernährungssicherheit und VerbraucherInnenschutz im Wirkungskreis der AGES zu gewährleisten, gehen wir nach den Grundsätzen der Risikoanalyse vor: Wir bewerten Risiken, betreiben Risikokommunikation, geben Risikomanagement-Empfehlungen ab und betreiben Risikomanagement im behördlichen Bereich. 12
13 Gesetzlicher Auftrag Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, insbesondere Untersuchung und Begutachtung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Futtermittel, ) International Treaty (Pflanzengenetische Ressourcen) Untersuchung und Begutachtung von Waren nach dem Vermarktungsnormengesetz Untersuchung und Begutachtung von Proben nach dem LMSVG Mitwirkung bei Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung, Überwachung der Tiergesundheit, Schlachttier- und Fleischuntersuchung Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Führen von Referenzzentralen, ) Verarbeitung von Badegewässerdaten Untersuchung und Begutachtung von Arzneimitteln Untersuchung und Bewertung von Medizinprodukten Forschung, Informationstätigkeit und Kooperationen Zusammenarbeit in nationalen und internationalen Organisationen Stellungnahmen zu Entwürfen einschlägiger Rechtsnormen, Forschungsprojekten und parlamentarischen Anfragen 13
14 Aufgabenfelder Wir prüfen, genehmigen, beraten und forschen zur Sicherung der Ernährungsgrundlagen für gesunde Tierbestände und sichere Futtermittel für sichere Lebensmittel zum Schutz des Menschen vor Infektions- und ernährungsbedingten Krankheiten für weitgehend sichere und wirksame Arzneimittel und Medizinprodukte für sichere Kosmetika und Gebrauchsgegenstände 14
15 AGES-Struktur (Stand: ) 15
16 Bundesämter Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) der AGES zugeordnete Behörde 1. Instanz (Oberbehörde ist Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) Vollziehung folgender Materiengesetze: Saatgutgesetz Pflanzgutgesetz Sortenschutzgesetz Pflanzenschutzmittelgesetz Pflanzenschutzgesetz Futtermittelgesetz Düngemittelgesetz Vermarktungsnormengesetz IUU-Fischerei-Verordnung (aufgrund des Marktordnungsgesetzes) Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) dem Bundesminister für Gesundheit unmittelbar nachgeordnete Behörde Vollziehung folgender Materiengesetze: Arzneimittelgesetz Arzneiwareneinfuhrgesetz Blutsicherheitsgesetz Medizinproduktegesetz Rezeptpflichtgesetz Gewebesicherheitsgesetz Überwachungstätigkeiten gemäß Suchtmittelgesetz Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben stellt die AGES beiden Bundesämtern entsprechende Mittel zur Verfügung ( 6 und 6a GESG). 16
17 Zahlen, Daten, Fakten Gründung am 1. Juni 2002 Fusion von 18 Bundesanstalten und Bundesämtern Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG) Rechtsgrundlage Republik Österreich Eigentümer und Hauptauftraggeber > MitarbeiterInnen an den Standorten Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Mödling und Salzburg Probenuntersuchungen mit 7,2 Millionen Einzelanalysen/Jahr 17
18 AGES Services AGES Akademie Schulungs-, Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen Kontakt: Produktwarnungen Informationen über Produktrückrufe und Produktwarnungen per oder RSS-Feed (Abo: ) Folder & Broschüren Fachinformationen & Verbrauchertipps (zum Bestellen oder Download: ) AGES Newsletter Fachinformationen & Verbrauchertipps per (Abo: ) AGES in Sozialen Netzwerken 18
19 Private Lebensmitteluntersuchungsanstalten Lebensmittelunternehmer haben 1.) die Verpflichtung die Verkehrsfähigkeit (Sicherheit, Kennzeichnung, etc.) ihrer Produkte zu gewährleisten, dazu müssen sie entsprechende Untersuchungen durchführen lassen 2.) die Möglichkeit bei einer amtlichen Probenziehung eine Gegenprobe ziehen zu lassen, welche von einer vom Unternehmer beauftragten Lebensmitteluntersuchungsanstalt gleich wie die amtliche Kontrolle untersucht wird. Diese Aufgaben werden von der privaten Lebensmitteluntersuchung wahrgenommen. Eine Liste der privaten Lebensmitteluntersuchungsanstalten ist auf der Homepage des BMGs zu finden. ( Gesamtliste der Lebensmittelgutachterinnen und Lebensmittelgutachter gemäß 73 LMSVG ) 19
20 Was wird untersucht und was passiert mit den Ergebnissen? LEBENSMITTELUNTERSUCH- UNGUND -BEGUTACHTUNG 20
21 Einteilung der Untersuchungen Mikrobiologische Untersuchungen - Krankheitserreger - Hygieneindikatoren (E.Coli) - erwünschte Mikroorganismen (Milchsäurebacterien) Lebensmittelchemische Untersuchungen - Rückstände und Kontaminanten - Inhaltsstoffe - Indikatoren technologischer Prozesse Sensorische Untersuchungen (Verkostung) 21
22 Mikrobiologische Untersuchungen Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
23 Pathogene Mikroorganismen (Krankheitserreger) Listeria Monocytogenes Erkrankungen kommen meist nur bei immungeschwächten Menschen (Krebserkrankungen, bei hochdosierter Cortisontherapie usw.) vor. Bei ihnen äußert sich eine Erkrankung in heftigen Kopfschmerzen, starkem Fieber, Übelkeit und Erbrechen. In der Folge kann es zu Hirn- bzw. Hirnhautentzündung oder einer Sepsis (Blutvergiftung) kommen, die bei rund einem Viertel der Patienten tödlich enden. Die Erreger können aber auch an anderen Körperstellen entzündliche Prozesse verursachen (z. B. Wirbelkörperentzündungen), diese Folgen werden aber selten beobachtet. Bei Schwangeren verläuft die Erkrankung meist unauffällig, allerdings besteht die Gefahr einer Infektion des ungeborenen Kindes mit dem Risiko, dass es zu einer Früh- oder Totgeburt kommt. Infizierte Säuglinge erkranken häufig an einer Hirnhautentzündung. Salmonellen und Campylobacter Nach 6 bis 72 Stunden setzt bei Salmonellose ein akuter Brechdurchfall mit zahlreichen wässrigen, jedoch meist nicht blutigen Stühlen ein. Die Temperatur steigt teilweise auf 39 bis 40 C an. In schweren Fällen besteht ein starkes Krankheitsgefühl und Kreislaufschwäche. Nach 1-2 Tagen klingen die Symptome meist ab, doch zieht sich die Erkrankung auch manchmal über mehrere Tage hin. Bei Camplylobacter (klassische Lebensmittelvergiftung) sind die Symptome hohes Fieber mit Bauchschmerzen, wässrige bis blutige Durchfälle, Kopfweh und Müdigkeit für ein bis sieben Tage. In seltenen Fällen kann das Guillain-Barré-Syndrom, eine Erkrankung des Nervensystems, als Komplikation einer Campylobacter-Infektion auftreten. 23
24 Pathogene Mikroorganismen (Krankheitserreger) EHEC (VTEC/STEC): Die Erkrankung beginnt mit wässrigen Durchfällen, die nach einigen Tagen oft blutig verlaufen und von starker Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen begleitet sein können. Die Krankheit ist meist selbstlimitierend und dauert im Durchschnitt acht bis zehn Tage. Bei circa 10 % der Erkrankten, besonders bei Kleinkindern, kann es Tage nach Beginn der Durchfallerkrankung zu einer charakteristischen Folgeerkrankung kommen, dem hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS). Dabei binden Toxine an spezielle Rezeptoren an den Zellwänden und schädigen diese. Die kleinen Blutkapillaren werden zerstört, und in weiterer Folge kann es zu Nierenversagen (keine Harnbildung), Blutarmut, verminderter Anzahl an Blutplättchen, Hautblutungen und neurologischen Veränderungen kommen. 24
25 Lebensmittelchemische Untersuchungen Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
26 Rückstände und Kontaminanten Pestizide Tierarzneimittel und Hormone Desinfektionsmittelrückstände Schwermetalle Umweltkontaminanten: Dioxin, PCBs, Radioaktive Stoffe 26
27 Inhaltsstoffe Nährwerte - Fett - Eiweiß - Zucker - Vitamine und Mineralstoffe Echtheitsprüfungen : - Tierartenbestimmung - Fettsäuremuster Nachweis gentechnisch veränderter Organismen (GMO) Zusatzstoffe, Farbstoffe, Aromen andere technologische Hilfsstoffe 27
28 Indikatoren für technologische Prozesse Nachweis der Pasteurisation von Milch (über Milchenzyme) Acryamid Furan Benzo(a)pyren Nitrit/Nitrat bei Pökelwaren Nachweis von Bestrahlung 28
29 Sensorische Untersuchungen (Verkostung) Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
30 Sensorische Untersuchungen Wer verkostet? Die AGES hat Verkoster, welche für diese Aufgabe geschult (mind. 3 Monate) werden. (Sensorikschulungen in allgemeiner Sensorik, warengruppenbezogene Schulungen z.b. Meeresfrüchte) laufend auf ihre Eignung getestet (mind. 1x pro Jahr) werden. (Reiz- und Erkennungsschwelle, Geruchserkennung, Dreieckstests, Rangordnungsprüfungen, ) Die Durchführung der Schulungen/Test ist Teil des QM-Systems. 30
31 Wie wird verkostet? Die Prüfpersonen müssen den Prüftermin rechtzeitig erfahren (mindestens 14 Tage vorher) und dürfen vor der Prüfung: keine alkoholischen Getränke zu sich genommen haben weder hungrig oder durstig noch übersättigt sein keine stark gewürzten Lebensmittel mit ausgeprägtem oder lang anhaltendem Nachgeschmack (Kaffee) verzehrt haben mindestens 30 Minuten vorher nicht geraucht haben keine stark parfümierten Kosmetika verwendet haben. 31
32 Ablauf einer Verkostung Aussehen: Schimmel ja/nein Geruch: unauffällig ja/nein Beschreibung von Auffälligkeiten Geschmack unauffällig ja/nein Beschreibung von Auffälligkeiten 32
33 Bedeutung der Verkostung Schwere Fehler können schon für sich gesehen Beanstandungsgründe sein, meistens werden sie jedoch noch durch andere Untersuchungsmethoden (z.b. Mikrobiologie) ergänzt. 33
34 Beispiele für Fehler, die nur durch Verkostung erkennbar sind Geruch oder Geschmack sind massiv abwegig (z.b.: Probe riecht nach Zigarettenrauch, starker Stallgeruch von Milch) Die Konsistenz entspricht nicht der Verbrauchererwartung (Sauermilch mit Klumpen) es befinden sich Fremdkörper in den Lebensmitteln (Federn, Haare, Teile von Gummihandschuhen, Insektenbefall) 34
35 Lebensmittel tierischer Herkunft Fleisch(erzeugnisse), Würste, Fisch(erzeugnisse) Meeresfrüchte, Eier
36 Was uns die Verkostung über ein Lebensmittel verrät: Mikrobiologischer Verderb Erhöhter Histamingehalt: brennender (auf Rachen, Zunge und Lippen) Geschmack Erhöhter flüchtiger Basenstickstoff z.b. bei Fischen: ammoniakalischer an Sauerkraut erinnernder Geruch Erhöhter Nitratgehalt: brennendes Gefühl an den Zungenrändern Schimmelbelag erkennbar: dumpf aromatischer Geruch: Hinweis auf Edelschimmel dumpf schimmeliger Geruch: Hinweis auf Schimmelbefall ammoniakalisch urinöser Geruch: Hinweis auf Milben (Rohwurst mit Reifungsbelag) 36
37 Zubereitungen Kochproben: Verderb bei rohem Fisch ist oft erst nach Kochprobe erkennbar keine Gewürze verwendet Geschmack ungewohnt Zubereitungsversuche: Beispiel: Temperaturangaben zu hoch bei z.b. Backleberkäse (verbrannt) 37
38 Wie verkostet man einen Gebrauchsgegenstand? geschmacksneutrales Wasser (abgekochtes Leitungswasser bzw. eine Mischung aus Leitungswasser mit entionisiertem Wasser) 38
39 Wie verkostet man einen Gebrauchsgegenstand? Befüllbare Proben mit Wasser befüllen bzw. nicht befüllbare Proben in Wasser eintauchen worst case - Bedingungen (Temperatur, Zeit) Migrationszeit abwarten Wasser in neutrales Gefäß geben (Verkostergläser, codiert) Gegen Nullprobe verkosten (Paartest) Geprüft werden: Färbung, Trübung, Schaumbildung, Geruch und Geschmack Beurteilung mittels Skala von 0-4 (keine Abweichung starke Abweichung) Beanstandung ab Werten >2 Birgit Rossmann,
40 Pfannkuchentest Zutaten: 200g Mehl 150g Margarine 1 Ei 2TL Wasser Birgit Rossmann,
AGES Compliance durch Enterprise Management System
AGES Compliance durch Enterprise Management System Compliance Solution Day 17.September 2014 Gerald Benesch www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Unsere Vision
MehrAGES Medizinmarktaufsicht (MEA) steht für sichere und wirksame Arzneimittel und Medizinprodukte ein Überblick des Aufgabenbereichs
AGES Medizinmarktaufsicht (MEA) steht für sichere und wirksame Arzneimittel und Medizinprodukte ein Überblick des Aufgabenbereichs DI., Dr. Christa Wirthumer-Hoche Geschäftsfeldleiterin AGES Medizinmarktaufsicht
MehrPraxisbeispiel Wirkungsorientierung in der AGES
Praxisbeispiel Wirkungsorientierung in der AGES Mag. Wolfgang Hermann Geschäftsführer Wirkungsorientierte Steuerung und Wirkungserfassung in der öffentlichen Verwaltung Berlin, 23. Januar 2015 Österreichische
MehrBAES Neu ab
BAES Neu ab 1.1.2016 Mag. Josefine Sinkovits BAES, stellvertretende Direktorin Leitung Rechtsdienst, Zulassung, Zertifizierung und Kommunikation Informationsveranstaltung - Pflanzenschutzmittel: Zulassung,
MehrMilch und Milchprodukte aus gutachterlicher Sicht
Milch und Milchprodukte aus gutachterlicher Sicht Dr. Birgit Rossmann Institut für Lebensmittelsicherheit Wien AMAFORUM 2016 Austria Center Vienna, 24. November 2016 Österreichische Agentur für Gesundheit
MehrSalmonellen. Campylobacter
Textvorschläge des Robert Koch-Instituts zur Verwendung bei öffentlichen Warnungen und Informationen zu Lebensmitteln, von denen eine Gesundheitsgefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch mikrobielle
MehrÜbersicht der Probenzahlen untersuchter Lebensmittel und ihrer Beanstandungen 2007
Übersicht der Probenzahlen untersuchter Lebensmittel und ihrer Beanstandungen 27 Untersuchte Lebensmittelproben und Beanstandungen 9 8 8478 8276 7 Anzahl 6 5 4 Anzahl der untersuchten Proben Anzahl beanstandeter
MehrLebensmittelsicherheit 2015 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer
Lebensmittelsicherheit 2015 in Deutschland Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer Lebensmittelsicherheit wer macht was? Wirtschaft Eigenkontrolle, Rückverfolgbarkeit Amtliche Lebensmittelüberwachung
MehrLebensmittelsicherheit 2016 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer
Lebensmittelsicherheit 2016 in Deutschland Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer Lebensmittelsicherheit wer macht was? Wirtschaft Eigenkontrolle, Rückverfolgbarkeit Amtliche Lebensmittelüberwachung
MehrNICHT-CHOLERA-VIBRIONEN. AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
NICHT-CHOLERA-VIBRIONEN AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit WAS SIND NICHT-CHOLERA-VIBRIONEN? Vibrionen sind kommaförmige Bakterien, die natürlich im Salz- oder Süßwasser vorkommen können. Nur
MehrStrahlenschutz in der AGES Perspektive für den Nachwuchs?
Strahlenschutz in der AGES Perspektive für den Nachwuchs? Christian Katzlberger Fachbereich Strahlenschutz ÖVS-Herbsttagung Wien, 21.11.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
MehrLebensmittelkontrolle in Österreich
Überblick Lebensmittelkontrolle in Österreich Ein wichtiger Baustein für den Schutz der KonsumentInnen Ablauf der Lebensmittelkontrolle in AT und EU Nationale Behörden Kompetenzzentrum Pflanzenschutzmittelrückstände
MehrGeschäftseinteilung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit
Geschäftseinteilung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit 1. Generelles zur Geschäftseinteilung Gemäß 6 Abs. 5 GESG hat der Direktor des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (in der Folge kurz: BAES)
MehrGefahr oder Genuss auf dem Teller - Lebensmittelsicherheit in Österreich
Gefahr oder Genuss auf dem Teller - Lebensmittelsicherheit in Österreich Dr. Rochus Nepf Bereich Lebensmittel, AGES 23.03.2011 Fachdialog www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
MehrNoroviren. Information für Patienten
Noroviren Information für Patienten 02 Krankenhaushygiene Was sind Noroviren? Noroviren sind Viren, die Magen-Darm-Grippe (= Gastroenteritis) verursachen. Noroviren sind sehr umweltstabil und für einen
MehrLebensmittelsicherheit 2013 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer
Lebensmittelsicherheit 2013 in Deutschland Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer Ziele der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen Schutz der Gesundheit Schutz vor Täuschung Sachgerechte Information
MehrNOROVIREN. Humanmedizin. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
NOROVIREN Humanmedizin Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Was sind Noroviren? Noroviren sind Viren, die Magen-Darm-Grippe (= Gastroenteritis) verursachen. Noroviren sind
MehrLebensmittelsicherheit 2012 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer
Lebensmittelsicherheit 2012 in Deutschland Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer Ziele der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen Schutz der Gesundheit Schutz vor Täuschung Sachgerechte Information
MehrÖ S T E R R E I C H A U S T R I A
Ö S T E R R E I C H Bericht 2010 Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG über die Inverkehrbringung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln -------------------------------------------------------------------------------------
MehrHygiene in Großküchen im Fokus des neuen EU-Hygienerechts. Dr. Michael Rhode
Hygiene in Großküchen im Fokus des neuen EU-Hygienerechts Dr. Michael Rhode Hygiene in Großküchen im Fokus des neuen EU- Hygienerechts Verlauf Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung Regelungen des EU-Hygienerechts
Mehr9931/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 1 1 von Anlage 1. Erhebung zur parlamentarischen Anfrage vom
Anlage 1 Erhebung zur parlamentarischen Anfrage vom 6.0.016 Salzburg Frage(n) Beschreibung 00 006 007 008 00 010 011 01 01 014 1 Eigenkapital 1.0.14.1.6 67.6.44 7.40. 76.18.0 7.8.616 78.681.678 8.70.04
MehrLebensmittelrecht EG - Schweiz
E U R O P A *Fzåsr I N S T i T U T l ' "~ - Z U R I C H - -- : ' ROLF H. WEBER/URS KLEMM/TOBIAS BAUMGARTNER/ NINA GROLIMUND/DIRK TRUETEN Lebensmittelrecht EG - Schweiz Schulthess 2006 Abkiirzungsverzeichnis
MehrHÄMOLYTISCH-URÄMISCHES SYNDROM (HUS)
HÄMOLYTISCH-URÄMISCHES SYNDROM (HUS) DEFINITION eine Erkrankung der kleinen Blutgefäße, der Blutzellen und der Nieren seltene Krankheit, die vorwiegend bei Säuglingen, Kleinkindern (zwischen einem und
MehrLebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika. I.C Rückstandskontrolle und Tierarzneimittelkontrolle
I Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika I Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika... 1... 1 I.C.1 Strategie, Ziele und Maßnahmen... 2 I.C.2 Behörden, Labors, Kontrollstellen... 3 I.C.3 Organisation
MehrVerordnungen auf Grund des LMSVG Stand: 1. Juli 2017
Verordnungen auf Grund des LMSVG Stand: 1. Juli 2017 (BGBl. I Nr. 13/2006, geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 151/2005, BGBl. I Nr. 136/2006, BGBl. I Nr. 24/2007, BGBl. I Nr. 112/2007, BGBl.
MehrLebensmittelsicherheit 2014 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer
Lebensmittelsicherheit 2014 in Deutschland Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer Ziele der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen Schutz der Gesundheit Schutz vor Täuschung Sachgerechte Information
MehrLebensmittelsicherheit und Tierseuchen. Von Dr. med.vet Hans Wilhelm Warnecke Vorgetragen am
Lebensmittelsicherheit und Tierseuchen Von Dr. med.vet Hans Wilhelm Warnecke Vorgetragen am 20.09.2006 Lebensmittelsicherheit System zu einem vorausschauenden, dynamischen undumfassenden Instrument, mit
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG(SANTE)/2015-7502 RS AUSZUG AUS EINEM BERICHT DES LEBENSMITTELS- UND VETERINÄRAMTS
MehrLebensmittelsicherheit und Lebensmittelkontrolle - Transparenz nützt allen! 18. Wintertagung für Grünland- und Viehwirtschaft
Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkontrolle - Transparenz nützt allen! 18. Wintertagung für Grünland- und Viehwirtschaft Ulrich Herzog 16. & 17. Februar 2012 Inhalt Überblick zum EU Lebensmittelrecht
MehrÜbermittlung von Isolaten gemäß 38 Abs.1 Z 6 und 74 LMSVG / Änderung
Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien Organisationseinheit: BMG - II/B/13 (Lebensmittelsicherheit und VerbraucherInnenschutz: Kontrolle, Hygiene und Qualität) Sachbearbeiter/in:
MehrVorbesprechung Wahlmodulgruppen Lebensmittelchemie WS 2014/15. Masterstudium Chemie + Biologische Chemie
Vorbesprechung Wahlmodulgruppen Lebensmittelchemie WS 2014/15 Masterstudium Chemie + Biologische Chemie LCH II-1 Übersicht Lehrveranstaltung LCH II-1 SWS ECTS 270027 Lebensmittelanalytik I (VO) 270117
MehrFlore-Chemie GmbH Hygieneschulung Mikrobiologie
Mikrobiologie Was sind Mikroorganismen? Kleinstlebewesen (Viren, Bakterien, Hefen und Schimmelpilze) Nur mithilfe eines Mikroskops sichtbar Kommen überall vor Verderbnis- oder krankheitserregend, aber
MehrSchweinegrippe: Impfaktion ab Montag, dem
Schweinegrippe: Impfaktion ab Montag, dem 9.11.20009 Wer soll sich impfen lassen? Zu den Risikogruppen zählen: Personen ab dem 6. Lebensmonat bis zum 49. Lebensjahr mit Grunderkrankungen, Schwangere ab
MehrProduktrückrufe und Warnungen Herausforderungen für die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Produktrückrufe und Warnungen Herausforderungen für die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Ingrid Kiefer Fachbereich Risikokommunikation Produktwarnungen und Produktrückrufe Krise im Unternehmen VO
MehrGZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am 4. Mai 2016
8183/AB vom 04.05.2016 zu 8478/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am
MehrVerordnungen auf Grund des LMSVG Stand: 1. Jänner 2016
Verordnungen auf Grund des LMSVG Stand: 1. Jänner 2016 (BGBl. I Nr. 13/2006, geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 151/2005, BGBl. I Nr. 136/2006, BGBl. I Nr. 24/2007, BGBl. I Nr. 112/2007, BGBl.
MehrDas Bundesministerium für Gesundheit übermittelt folgende Information:
E-Mail: Organisationseinheit: BMG - II/B/13 (Lebensmittelrecht, - sicherheit und -qualität) Sachbearbeiter/in: Dr. Karen Jebousek E-Mail: karen.jebousek@bmg.gv.at Telefon: +43 (1) 71100-4806 Fax: Geschäftszahl:
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 15. April 2011 Teil II 125. Verordnung: LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2011 125. Verordnung des Bundesministers
MehrInfektionsschutzgesetz Belehrung nach 42 u. 43 IfSG
Infektionsschutzgesetz Belehrung nach 42 u. 43 IfSG Infektionsschutzgesetzbelehrung 1. Anwendungsbereiche des IfSG 2. Hygienegebote 3. Gefährliche Krankheitserreger 4. Übertragungswege 5. Tätigkeits- und
MehrMehrjahresvergleich der Analysenergebnisse unter Berücksichtigung der KOB Proben. Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd Nordrhein-Westfalen
Mehrjahresvergleich der Analysenergebnisse unter Berücksichtigung der KOB Proben Ziel des Kontrollprogramms Der Schwerpunkt der Analysen liegt bei der Untersuchung des Gehaltes an unerwünschten, unzulässigen
MehrWichtige durch Bakterien hervorgerufene Erkrankungen
Bakterien delivered by Wichtige durch Bakterien hervorgerufene Erkrankungen Wichtigste Präventionsmaßnahme Einhalten von Zeit- und Temperaturvorgaben Vermeiden von Kreuzkontaminationen Einhalten von Maßnahmen
MehrInhalt. Liebes Küchenteam!... 4 Was sind Mikroorganismen?...5 Wie wirken Mikroorganismen?...6 Welche Mikroorganismen gibt es?...7
KÜCHENHYGIENE Inhalt Liebes Küchenteam!................................. 4 Was sind Mikroorganismen?...5 Wie wirken Mikroorganismen?...6 Welche Mikroorganismen gibt es?...7 Bakterien... 7 Hefen...............................................
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! Jahrespressekonferenz Lebensmittelüberwachung BVL_FO_04_0034_000_V1.0 November 2012 Seite 1 Lebensmittelsicherheit in Deutschland: Ergebnisse aus dem Bundesweiten Überwachungsplan
Mehr2.1 Zuständige Behörden und Kommunikationsstrukturen Organisationsstrukturen
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Referat 42: Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und 2.1 Zuständige Behörden und Kommunikationsstrukturen 3.1.1 Organisationsstrukturen
MehrPflanzenschutzmittel RechtlicheRahmenbedingungenfürZulassung, Inverkehrbringung und Verwendung
Pflanzenschutzmittel RechtlicheRahmenbedingungenfürZulassung, Inverkehrbringung und Verwendung Johann Kohl Natur im Garten - Grünraumtag Landhaus St. Pölten, 07. März 2013 Themen Vorstellung der AGES/des
MehrDurchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland Durchschnitt Durchschnitt BAUGRUNDSTüCKE. Veränderung %
Durchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland BAUGRUNDSTüCKE Burgenland 81,06 79,60-1,80 Kärnten 84,14 85,97 2,17 Niederösterreich 109,88 116,95 6,43 Oberösterreich 93,28 96,57 3,53 Salzburg 296,93 317,98
MehrUSUTU-VIRUS. AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
USUTU-VIRUS AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH www.ages.at WAS IST DAS USUTU-VIRUS? Das Usutu-Virus ist ein Flavivirus und gehört zum Antigenkomplex des Japan-Enzephalitis
MehrVOM RIND BIS ZUM FISCH
VOM RIND BIS ZUM FISCH Rind DIE ANERKANNTEN E BETREUEN EIN BREITES SPEKTRUM AN LEBENSMITTELLIEFERNDEN TIEREN Schwein WIR GARANTIEREN Beratung der Tierhalter Betreuung der Tierbestände Dokumentierte regelmäßige
MehrMeldeprozesse beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Matthias Frost, BVL, Referat Datenmanagement und Datenanalyse
Meldeprozesse beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Matthias Frost, BVL, Referat Datenmanagement und Datenanalyse Gliederung Überblick Rechtsgrundlagen Beispiele Technische
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 9. Oktober 2013 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 9. Oktober 2013 Teil II 296. Verordnung: LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2013 296. Verordnung des Bundesministers
MehrLebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika
I Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika I Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika... 1... 1 I.E.1 Strategie, Ziele und Maßnahmen... 2 I.E.2 Behörden, Labors, Kontrollstellen... 2 I.E.3 Organisation
MehrRisikolandkarte Futtermittel Ergebnisse. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Risikolandkarte Futtermittel Ergebnisse Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Von der Gefahr zum Risiko G e f a h r Gefahrenträger Risikoträger Boden WZ 7 Forschung Pflanze
MehrMOZARTKNÖDEL. Knödel gefüllt mit echten Salzburger Mozartkugeln. ohne Geschmacksverstärker ohne Aromen
MOZARTKNÖDEL Produkt Handelsübliche Sachbezeichnung Bezeichnung Zusatz 1 Zusatz 2 Besondere Merkmale Mozartknödel handgemacht Knödel gefüllt mit echten Salzburger Mozartkugeln tiefgekühlt vegetarisch ohne
MehrLasten- und Pflichtenheft mit Prüf- und Analysenplan für das Markenrindfleischprogramm CHAROLUXE EXQUISIT der Firma EDEKA Südwest Fleisch GmbH
Lasten- und Pflichtenheft mit Prüf- und Analysenplan für das Markenrindfleischprogramm CHAROLUXE EXQUISIT der Firma EDEKA Südwest Fleisch GmbH Teil B Anhang II Auszug aus dem Prüf- und Analysenplan Einleitung
MehrUntersuchung von Lebensmitteln auf Dioxine und dioxinähnliche PCB
8. Mainzer Arbeitstage: Belastung der Umwelt mit Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen Untersuchung von Lebensmitteln auf Dioxine und dioxinähnliche PCB Stefanie Schmitt Inhalt Aufgaben Rechtliche
MehrGZ: BMG-11001/0073-I/A/15/2016 Wien, am 21. April 2016
8020/AB vom 22.04.2016 zu 8247/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin GZ: BMG-11001/0073-I/A/15/2016 Wien,
MehrBerichte zur Lebensmittelsicherheit 2006
Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2006 Bundesweiter Überwachungsplan 2006 Gemeinsamer Bericht des Bundes und der Länder Nationale Berichterstattung an die EU Bericht über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
MehrRisikobewertung zwischen gefühlten und berechtigten Ängsten
Risikobewertung zwischen gefühlten und berechtigten Ängsten Wer ernährt die Welt? Wer verzehrt die Welt? Wer erklärt die Welt? Fachtag Gemüse-, Obst- & Gartenbau 31.01.2019 DI Johann Steinwider, Abteilung
MehrFUTTERMITTEL und TECHNOLOGISCHE WERTPRÜFUNG LEISTUNGSSPEKTRUM
FUTTERMITTEL und TECHNOLOGISCHE WERTPRÜFUNG LEISTUNGSSPEKTRUM WIR SCHAUEN DRAUF Qualitativ hochwertige und sichere Produkte insbesondere unter den Aspekten der menschlichen Gesundheit sind ein wesentlicher
MehrUrsachen lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Ursachen lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche Dr. Petra Hiller Gliederung Ursachen BELA Rechtsgrundlagen und Ergebnisse Einflussfaktoren Prävention Seite 2 1 Ursachen
MehrDer Abgrenzungsbeirat in Österreich Ein Vorbild für Deutschland?
Der Abgrenzungsbeirat in Österreich Ein Vorbild für Deutschland? R. Länger AGES PharmMed Abteilung Pflanzliche Arzneimittel und Homöopathika Abgrenzung Arzneimittel Medizinprodukt Neuartiges Lebensmittel
MehrSCHLUTZKRAPFEN MIT GRAUKASFÜLLE
SCHLUTZKRAPFEN MIT GRAUKASFÜLLE Produkt Handelsübliche Sachbezeichnung Tiroler Schlutzkrapfen mit Graukasfülle handgemacht Bezeichnung Zusatz 1 Zusatz 2 Besondere Merkmale handgemachte Teigtaschen mit
MehrErfahrungen aus der täglichen Praxis des Nationalen Referenzlaboratoriums für Pestizidrückstände
Erfahrungen aus der täglichen Praxis des Nationalen Referenzlaboratoriums für Pestizidrückstände Dr. Hermann Unterluggauer Kompetenzzentrum Pflanzenschutzmittelrückstände (CC PSMR) Fachsymposium: Sichere
MehrLasten- und Pflichtenheft mit Prüf- und Analysenplan für das Markenrindfleischprogramm CHAROLUXE EXQUISIT der Firma EDEKA Südwest Fleisch GmbH.
Lasten- und Pflichtenheft mit Prüf- und Analysenplan für das Markenrindfleischprogramm CHAROLUXE EXQUISIT der Firma EDEKA Südwest GmbH Teil B Anhang II Auszug aus dem Prüf- und Analysenplan Einleitung
MehrPflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit
Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit Dr. Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Zusammenfassung
MehrKuhmilcherzeugung und -verwendung 2015
Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2015 ; Verwendung ; menschl. menschl. Burgenland 4.215 6.868 28.950 25.772 742 2.146 290 89,0 2,6 7,4 Kärnten 34.264 6.538 224.018 190.615 15.519 15.644 2.240 85,1 6,9
Mehr1075/AB. vom zu 1060/J (XXVI.GP)
1075/AB vom 14.08.2018 zu 1060/J (XXVI.GP) 1 von 4 Herrn Präsidenten Zl. LE.4.2.4/0092-RD 3/2018 des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka Parlament 1017 Wien Wien, am 14. August 2018 Gegenstand: Schriftl.
MehrProjektleiter: L. Girsch. Projektnr.: Laufzeit: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
MELISSA Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais und Rapsanbaugebieten Österreichs und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Projektleiter:
Mehr65/AB XXI.GP. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2:
65/AB XXI. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 1 von 5 65/AB XXI.GP Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 25. November 1999 unter der Nr. 84/J an mich
MehrKuhmilcherzeugung und -verwendung 2016
Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2016 ; Verwendung ; menschl. menschl. Burgenland 3.968 7.409 29.400 25.768 631 2.707 294 87,6 2,1 9,2 Kärnten 33.964 6.753 229.371 199.765 11.795 15.517 2.294 87,1 5,1
MehrQualitätssicherung bei apetito
Qualitätssicherung bei apetito Frische Kochkunst Unser Qualitätsversprechen Transparenz Natürlichkeit Die lückenlose Kette für gesicherte Qualität Kunde Lagerung und Transport Tischgast Lieferantenund
MehrAktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise
MehrErdäpfelpaunzen. ohne Aromen. Teig (50%): WEIZENMEHL, Kartoffel (60%), Wasser, VOLLEI, BUTTER, Speisesalz unjodiert, Muskat
Erdäpfelpaunzen Produkt Handelsübliche Sachbezeichnung Erdäpfelpaunzen handgemacht Zusatz 1 Zusatz 2 tiefgekühlt vegetarisch Besondere Merkmale ohne Geschmacksverstärker ohne Aromen 10 15 g Einheiten 1
MehrGefahr aus der Küche? Kann man sich an Lebensmitteln mit Viren infizieren? R. Johne FÜR RISIKOBEWERTUNG BUNDESINSTITUT
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Gefahr aus der Küche? Kann man sich an Lebensmitteln mit Viren infizieren? R. Johne Lebensmittel-bedingte Erkrankungsausbrüche Campylobacter 2005 in Deutschland: 18 von
MehrVEGANE SCHLUTZKRAPFEN MIT KÜRBISFÜLLE
VEGANE SCHLUTZKRAPFEN MIT KÜRBISFÜLLE Produkt Handelsübliche Sachbezeichnung Tiroler Schlutzkrapfen mit Kürbisfülle handgemacht Bezeichnung Zusatz 1 Zusatz 2 Besondere Merkmale handgemachte Teigtaschen
MehrNeuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland
Folie 1 Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland Knut Janßen, BFAV, Dr. Irene, BfR Fortbildungsveranstaltung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Berlin, 26.-28. März 2003
MehrGentechnisch veränderte Lebensmittel
Gentechnisch veränderte Lebensmittel Ein globaler Trend, der auch Österreich betrifft DI Walter Stepanek AGES Daten, Statistik, Risikobewertung ÖKOLOG Tagung 2011 HotSpot 8 Pyhra, 10.11.2011 www.ages.at
MehrFlore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 HACCP
HACCP Was ist HACCP? H = Hazard = Gefahr A = Analysis = Analyse C = Critical = Kritisch C = Control = Kontrolle P = Point = Punkt HACCP = Gefahrenanalyse zur Erkennung kritischer Kontrollpunkte Das HACCP-Konzept
MehrZusammenfassung der Meldungen von Biologische oder biologisch bedingte Gefahren im September 2017
Biologische oder biologisch bedingte Gefahren im September 2017 Salmonella spp. 5 63 Listerien monocytogenes 0 Echerichia Coli bzw. pathogene E.Coli Stämme bzw. EHEC/STEC 0 Bacillus cereus 0 Enterobacteriaceae
MehrLEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht?
LIVE LAB LEBENSMITTEL & WASSERANALYTIK LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht? 17. April 2012 www.hsfs.org Inhalt 1. Was sind Lebensmittel rein rechtlich? 2. Was steht drauf? 3. Was ist drin? Seite 2 1.
MehrVision des BAG Juni 2007 ETH ZH. Name der Veranstaltung 1
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Risikomanagement: Wieviel Wissen darf s denn sein? 1. Juni 2007 ETH ZH Bundesamt für f r Gesundheit Direktionsbereich
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 22. Dezember 2016 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 22. Dezember 2016 Teil II 429. Verordnung: LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2016 429. Verordnung der Bundesministerin
MehrBRODAKRAPFEN. handgemachte Krapfen gefüllt mit Sauermilchkäse. ohne Geschmacksverstärker ohne Aromen
BRODAKRAPFEN Produkt Handelsübliche Sachbezeichnung Bezeichnung Zusatz 1 Zusatz 2 Besondere Merkmale Brodakrapfen (Krapfen mit Sauermilchkäse) handgemachte Krapfen gefüllt mit Sauermilchkäse tiefgekühlt
MehrERDÄPFELBLATTL. ohne Geschmacksverstärker ohne Aromen. Einheiten 100 Stück 10 Stück Artikelnummer EAN
ERDÄPFELBLATTL Produkt Handelsübliche Sachbezeichnung Zusatz 1 Zusatz 2 Besondere Merkmale handgemachte Erdäpfelblattln tiefgekühlt vegetarisch ohne Konservierungsstoffe ohne Geschmacksverstärker ohne
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 27. April 2015 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 27. April 2015 Teil II 88. Verordnung: LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2015 88. Verordnung der Bundesministerin
MehrCode Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische
Schema 1: Lebensmittel 2013 Code 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Gesundheitsschädlich (mikrobiologische Gesundheitsschädlich (andere Ursachen) Gesundheitsgefährdend
MehrBAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE SAATGUT
BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE SAATGUT INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... II ABBILDUNGSVERZEICHNIS... II ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... II SAATGUT... 1 1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND
MehrSeite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis XI Literaturverzeichnis XII 1. Kapitel Einfuhrung ins Lebensmittelrecht - der europäische Rechtsrahmen 1 1. Die Entwicklung des Lebensmirtelrechts
MehrKIRCHTAGSKRAPFEN. handgemachte Krapfen mit Dörrbirnen - Mohnfülle. ohne Aromen
KIRCHTAGSKRAPFEN Produkt Handelsübliche Sachbezeichnung Bezeichnung Zusatz 1 Zusatz 2 Besondere Merkmale Tiroler Kirchtagskrapfen handgemacht handgemachte Krapfen mit Dörrbirnen - Mohnfülle tiefgekühlt
MehrHeute schon Rohmilch getankt? Heute schon Rohmilch getankt? Mikrobiologie und rechtliche Aspekte. Heute schon Rohmilch getankt?
Mikrobiologie und rechtliche Aspekte Einführende Worte Prüfplan Rohmilch ab Hof Mikrobiologische Parameter Rechtliche Aspekte 30.01.2018 Sandy Schumann, Tierärztin, FGL 3 Prüfplan Rohmilch ab Hof: Bildquelle:
MehrCode Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische
Schema 1: Lebensmittel 2014 Code 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Gesundheitsschädlich (mikrobiologische Gesundheitsschädlich (andere Ursachen) Gesundheitsgefährdend
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-EP nach DIN EN ISO/IEC 17043:2010
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurke D-EP-20469-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17043:2010 Gültigkeitsdauer: 30.03.2017 bis 29.03.2022 Ausstellungsdatum: 30.03.2017 Urkeninhaber:
MehrAmtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2010
p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, A-1220 Wien Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2010 Gebührentarif Marktordnung
MehrLUA KOMPAKT. Das Landesuntersuchungsamt stellt sich vor
LUA KOMPAKT Das Landesuntersuchungsamt stellt sich vor GESTATTEN? DAS LUA! Sichere Lebensmittel, Schutz vor ansteckenden Krankheiten und gesunde Tierbestände: Das sind die Aufgaben der rund 540 Mitarbeiterinnen
MehrTEIL II - KONTROLLVORSCHRIFTEN
VA-Nr. VA-K0202 VA-K 0203 VA-K 0204 VA-K 0205 VA-K 0208 VA-K 0209 VA-K 0210 VA-K 0211 VA-K 0212 VA-K 0213 VA-K 0214 VA-K 0215 VA-K 0217 VA-K 0218 VA-K 0219 VA-K 0220 VA-K 0222 VA-K 0226 VA-K 0229 Vers.
Mehr3) An die Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten
1) An alle Landeshauptmänner ivb@vlr.gv.at sanla.post@ooe.gv.at post@m59.magwien.gv.at v.mischi@tirol.gv.at lmi.abt12@ktn.gv.at fa8b@stmk.gv.at post.gs3@noel.gv.at alexander.breit@salzburg.gv.at post.gesundheit@bgld.gv.at
MehrPowidltascherl (vegan)
Powidltascherl (vegan) Produkt Handelsübliche Sachbezeichnung Bezeichnung Zusatz 1 Zusatz 2 Besondere Merkmale Powidltascherl (vegan) Teigtaschen mit Powidlfülle handgemacht tiefgekühlt vegan ohne Geschmacksverstärker
MehrGebrauchsinformation Fachinformation Kennzeichnung. Rechtliche Grundlagen
Gebrauchsinformation Fachinformation Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen Mag. Thomas Reichhart Büro des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen PatientInnengespräch 9.6.2016 www.basg.gv.at Österreichische
MehrMOHNKRAPFEN. ohne Geschmacksverstärker ohne Aromen. Einheiten 100 Stück 15 Stück Artikelnummer EAN
MOHNKRAPFEN Produkt Handelsübliche Sachbezeichnung Zusatz 1 Zusatz 2 Besondere Merkmale Mohnkrapfen handgemacht tiefgekühlt vegetarisch ohne Konservierungsstoffe ohne Geschmacksverstärker ohne Aromen 25
MehrLebensmittel in der Diskussion - Was muss sich ändern?
Lebensmittel in der Diskussion - Was muss sich ändern? 11. November 2013 Evangelische Akademie Villigst Unsere Lebensmittel sicher, nachhaltig und wertvoll? Bernhard Burdick 11.11.2013 1 Die Verbraucherzentralen
Mehr