V o r b e r i c h t zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2006 mit 1. Nachtragshaushaltsplan

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1 5 V o r b e r i c h t zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2006 mit 1. Nachtragshaushaltsplan Einleitende Bemerkungen zum Basishaushalt 2006 In seiner Sitzung am hat der Kreistag die Haushaltssatzung 2006 mit ihren Anlagen beschlossen. Am wurde der Haushalt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier zur kommunalaufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt. Mit Datum vom wurde die Satzung durch die Aufsichtsbehörde genehmigt. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am Wie bereits in den Jahren zuvor war es auch 2006 nicht gelungen, eine in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Haushaltsplanung vorzulegen. Der rapide Anstieg der Defizite setzte sich weiter fort. Der Fehlbedarf in Höhe von rund 25,069 Mio. war erneut deutlich höher als der des Vorjahres (15,4 Mio. ) und erheblich höher als der Fehlbetrag der Jahresrechnung 2004 (13,7 Mio. ). Der Fehlbedarf der laufenden Einnahmen und Ausgaben erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 564 T oder 5,2 %. Damit hatte sich der Anstieg des Defizits der laufenden Rechnung 2006 im Vergleich zu den Jahren 2004 und 2005 mit damals 1,77 Mio. oder 13 % erstmals wieder abgeflacht. Der Hebesatz der Kreisumlage blieb unverändert auf 37,5 v. H. der Umlagegrundlagen, wie schon seit dem Haushaltsjahr Der Landkreis Alzey-Worms liegt damit leicht unter dem Durchschnitt des Landes. Eine weitere Anspannung der Umlagebelastung über das bisherige Maß hat der Kreistag aus Rücksicht auf die Finanzlage der umlagepflichtigen Kommunen im Landkreis nicht beschlossen. Dafür wurden in jedem Jahr dramatisch ansteigende Defizite in Kauf genommen, die sich bis zum Ende des laufenden Jahres zu der Summe von 38,5 Mio. aufaddieren werden. Bislang sind keine Anzeichen dafür erkennbar, dass in naher Zukunft die laufende Haushaltswirtschaft wieder ausgeglichen gestaltet werden kann. Vielmehr wird bis dahin noch eine Reihe von Jahren verstreichen müssen, ehe dann mit der Tilgung der Altfehlbeträge begonnen werden kann.

2 6 Die Investitionsschlüsselzuweisung war auch im Haushaltsplan 2006, wie schon in den Jahren zuvor, in voller Höhe zur Zuführung an den Verwaltungshaushalt und dort zur Minderung des Haushaltsfehlbedarfes eingeplant. Haushaltslage des Landkreises Alzey-Worms im Haushaltsjahr 2006 bei Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2006 wird erstmals seit Jahren die Aufwärtsentwicklung der Defizite unterbrochen. Gegenüber dem Basishaushalt, der noch mit einem Fehlbedarf von 25,069 Mio. verabschiedet wurde, reduziert sich die Finanzierungslücke um rd. 1,74 Mio. auf 23,3 Mio.. Darin enthalten sind vom ursprünglichen Altfehlbetrag aus 2004 (rd. 13,65 Mio. ) noch rd. 12,08 Mio.. Zur teilweisen Abdeckung des Fehlbetrages 2004 wurde eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1,58 Mio. bewilligt. Dieser Betrag wurde gemäß der Auflage im Bewilligungsbescheid noch im Haushaltsjahr 2005 zur Verminderung des Fehlbetrages aus 2004 eingesetzt. Demzufolge kann mit dem 1. Nachtrag 2006 der entsprechende Ansatz um die 2005 gewährte Bedarfszuweisung verringert werden. Die Differenz zwischen den laufenden Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2006 (ohne Berücksichtigung der Altfehlbeträge) betrug laut Basishaushalt rd. -11,41 Mio.. Nach dem 1. Nachtragshaushalt beträgt die Differenz -11,25 Mio.. Das entspricht einer Verbesserung um 160 T. Die Möglichkeiten zur Entlastung des Haushalts aus eigener Kraft wurden bereits vor Jahren im größtmöglichen Umfang ausgeschöpft. Die veranschlagten Ausgaben sind nahezu hundertprozentig durch gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen vorbestimmt. Neue Ansatzpunkte für eine weitere Haushaltskonsolidierung sind von der Ausgabenseite her nicht erkennbar. So basiert auch die jetzt eingetretene Verringerung des Defizits nicht auf Einsparungen sondern ausschließlich darauf, dass die Einnahmen stärker gewachsen sind als die Ausgaben.

3 7 Die einzige nennenswerte Einnahmequelle, die noch auf Kreisebene beeinflusst werden könnte, ist die Kreisumlage. Wie erwähnt hat der Kreistag von einer weiteren Anspannung der Umlagebelastung mit Rücksicht auf die Finanzlage der umlagepflichtigen Kommunen abgesehen. Laut Basishaushalt entspricht in 2006 ein %-Punkt Kreisumlage 731,7 T gegenüber 699,2 T in 2005 und 662,5 T in Verwaltungshaushalt Sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben Nachtragshaushalt Ansatz Nachtragshaushalt Ansatz Basishaushalt Mehrausgaben Beträge Gruppierung Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände Die Preise für zu beschaffende Möbel und EDV-Geräte liegen inzwischen häufig unter der Wertgrenze von 410 für den Vermögenshaushalt. Die Mehrausgaben stehen im Zusammenhang mit Einsparungen im Vermögenshaushalt, Hhst Mieten, Pachten Mehrausgaben für die Anmietung von Büroräumen in der Hexenbleiche 36 ab Mai Heizung Mehrbedarf durch Tariferhöhungen bei den Energiekosten Reinigung Einsparungen insbesondere durch Flächenreduzierungen im Gesundheitsamt Worms und Kfz-Steuern und Versicherungen Betriebs- und Schmierstoffe Mehrausgaben für Fahrzeuge für den Vollstreckungs- Außendienst, den Brandschutz und die Wonnegauschule Osthofen Bürobedarf Nach Verlegung der Hauptstelle des Gesundheitsamtes von Worms nach Alzey erfolgt die Beschaffung zentral im UA 0600.

4 Bücher und Zeitschriften Die Polizei zeichnet das Filmmaterial für Bußgeldangelegenheiten auf Datenträger auf. Dazu wird das Filmmaterial aus Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen gesichtet und aufbereitet. Die Kosten werden uns in Rechnung gestellt Post-, Fernmeldegebühren Nach Verlegung der Hauptstelle des Gesundheitsamtes nach Alzey entstehen Einsparungen Öffentliche Bekanntmachungen Mehrkosten der Denkmalpflege entstehen für öffentliche Bekanntmachungen im Rahmen der Unterschutzstellung von Friedhöfen Dienstreisen Das Abrechnungsverfahren für die kommunalen Mitarbeiter im Jobcenter Arbeitsmarktintegration wurde verändert. Die Beträge werden vom Kreis verauslagt und vom Jobcenter erstattet Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten der Sozialabteilung. Teilweise handelt es sich um Vorlagen bei Gericht, die später wieder erstattet werden Sonstige Geschäftsausgaben Kosten für Umzüge der Verwaltung, die im letzten Jahr veranschlagt, aber nicht in Anspruch genommen wurden und Kosten für den Transport von Lebensmittelproben und von verendeten Tieren wegen des Verdachts auf Vogelgrippe Mehrausgaben wie oben Einzelplan 4 Die im Verwaltungshaushalt vorzunehmenden Ansatzkorrekturen werden wie so oft vom Einzelplan 4 bestimmt. Erneut steigen die Ausgaben mit 2,30 Mio. stärker an als die Einnahmen mit 2,15 Mio. Obwohl das Verhältnis günstiger ist als in den Vorjahren, erhöht sich der Zuschussbedarf noch um 157 T auf 38,45 Mio..

5 9 Sozialhilfeetat Der Sozialhilfebereich bringt im Einzelplan 4 ein um höheres Defizit ein als im Basishaushalt. Hohe Mehrbelastungen entstehen bei den Hilfen zur Gesundheit des örtlichen Trägers im Unterabschnitt Die Mehrausgaben sind verursacht durch steigende Fallzahlen infolge des Zuständigkeitswechsels von der Arge Jobcenter für Arbeitsmarktintegration zum Sozialamt wegen nicht mehr vorhandener Arbeitsfähigkeit. Der Unterabschnitt weist einen um 515 T höheren Zuschussbedarf auf. Ebenso verursachen die Unterabschnitte 4190 sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen des überörtlichen Trägers - und 4191 Hilfen für Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt des überörtlichen Trägers um je 105 T höheren Zuschussbedarf aufgrund gestiegener Fallzahlen. Demgegenüber sind die Ausgaben für Grundsicherung nach dem SGB II im Unterabschnitt 4820 um 540 T gesunken. Obwohl die niedrigere Ausgabenbelastung auch Mindereinnahmen bei den Kostenbeteiligungen der Städte und Verbandsgemeinden sowie des Bundes zur Folge hat, sinkt der Zuschussbedarf um rd. 157 T. Erhebliche Umschichtungen infolge Änderung der Gliederungsvorschriften sind im Bereich der Pflegehilfen und der Eingliederungshilfen erforderlich. Die Unterabschnitte 4160 und 4170 wurden auf die neuen Unterabschnitte 4116, 4124, 4125 und 4128 verteilt. Der Vergleich der alten und der neuen Unterabschnitte weist ein um 426 T günstigeres Ergebnis aus. Im Gegensatz zur bisherigen Handhabung sind die Hilfen zum Lebensunterhalt von den spezifischen Aufwendungen stationärer Hilfearten zu trennen und im Unterabschnitt 4100 Hilfe zum Lebensunterhalt zu veranschlagen. Das hat einen um 272 T höheren Zuschussbedarf im Unterabschnitt 4100 zur Folge. Entsprechende Entlastungen verzeichnen die Unterabschnitte mit stationären Hilfearten.

6 10 Die örtlichen Träger der Kosten für Unterkunft und Heizung werden im Wege einer Zuwendung an den Einsparungen des Landes beteiligt, die sich aus Änderungen beim Wohngeld ergeben. Im Basishaushalt war dafür eine Einnahmeposition in Höhe von 600 T enthalten, die mit diesem Nachtrag auf 792 T erhöht wird. Nach den Gliederungs- und Gruppierungsvorschriften hat die Veranschlagung der Einnahme nicht im Einzelplan 4 sondern im Einzelplan 9 zu erfolgen. Der Kreis beteiligt die Verbandsgemeinden und Städte an diesen Einnahmen im gleichen Verhältnis wie diese an den Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung beteiligt werden, nämlich mit 25 %, das waren laut Basishaushalt 150 T. Diese Weitergabe wird mit diesem Nachtragshaushalt in der Weise geändert, dass die Kostenbeteiligungen der Verbandsgemeinden und Städte unmittelbar an den Einnahmepositionen abgesetzt werden. Im Gegenzug entfällt der Ausgabenansatz im Einzelplan 9. Das bedeutet, dass der Einzelplan 9 um eine Ausgabe in Höhe von 150 T entlastet und der Einzelplan 4 mit Mindereinnahmen in gleicher Höhe belastet wird. Um diese Verfahrensänderung bereinigt erhöht sich der Zuschussbedarf im Sozialhilfebereich nur um Jugendhilfeetat Die Mehrbelastungen im Sozialhilfeetat werden durch Entlastungen in Höhe von 312 T im Jugendhilfeetat zumindest teilweise kompensiert. Der Jugendhilfeetat weist relativ wenige Veränderungen aus. Im Unterabschnitt 4541 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen zahlt das Land 980 T, die als durchlaufende Position für die Übernahme von Elternbeiträgen aufgrund der Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren an die Eltern weitergegeben werden. Die Zunahme der Fälle mit Bedürftigkeit verursacht darüber hinaus Mehrausgaben zu Lasten des Landkreises in Höhe von Die betragsmäßig umfangreichsten Änderungen finden sich im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder Unterabschnitt Die Abrechnung der Landesanteile an den Personalkosten der Kindertagesstätten für das Jahr 2005 erbrachte Mehreinnahmen von 95 T.

7 11 Das Land hat außerdem ein Sprachförderprogramm aufgelegt, sowohl die Landeszuweisung als auch die Verwendung der Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen gehen durch den Kreishaushalt Der Ansatz für Personalkostenzuschüsse an die freien Träger von Kindergärten kann um 270 T vermindert werden. Die Einsparungen sind darauf zurückzuführen, dass bei freien Trägern die Gruppenreduzierungen eingetreten sind. Das hat einerseits Personalreduzierungen zur Folge. Andererseits entstand bei den verbleibenden Gruppen eine höhere Auslastung, das wiederum führte zu höheren Einnahmen aus Elternbeiträgen pro Gruppe und damit zur Verminderung des Kreisanteils an den Personalkosten. Bei den Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft haben sich nach der Abrechnung für 2005 die Personalkostenzuschüsse für Kindergärten erhöht, während sie bei den Kinderhorten gesunken sind, wohl als Folge der Einrichtung von Ganztagsschulen. Insgesamt schließt der Unterabschnitt 4640 mit einer Verminderung des Zuschussbedarfes um 382 T ab, er begründet damit die Entlastung im Jugendhilfeetat. Einzelplan 9 Aus der Abwicklung von vor dem beurkundeten aber noch nicht vollzogenen Grundstücksgeschäften erhält der Landkreis noch seinen Grunderwerbsteueranteil in Höhe von 4/7 des Aufkommens. In diesem Jahr weist der Ansatz im Vergleich mit den Vorjahren ein beachtliches Aufkommen von rd. 167 T aus, die im Nachtrag zu veranschlagen sind. Gestiegen ist auch die weitergeleitete Entlastung des Landes aufgrund der Änderungen beim Wohngeld nach der Revision für das Haushaltsjahr Der Ansatz wird von 600 T auf

8 T deutlich angehoben. Die Beteiligung der Verbandsgemeinden und Städte an dieser Einnahme geschieht jetzt durch Reduzierung der Einnahme im Unterabschnitt 4820, der dafür vorgesehene Ausgabeansatz im Einzelplan 9 über 150 T wird gestrichen. Die Zinsentwicklung sowohl für kurzfristige Gelder wie auch für langfristige Darlehen hat eine Wende erfahren, nachdem die EZB in mehreren Schritten die Leitzinsen angehoben hat. Steigende Zinsen und verstärkte Inanspruchnahme von Kassenkrediten zur Finanzierung der Defizite erfordern eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für Kontokorrentzinsen um 180 T auf nunmehr 830 T. Schließlich kann der Ansatz für die Abdeckung des Altfehlbetrages aus 2004, der mit 13,65 Mio. veranschlagt war, um die noch 2005 gewährte Bedarfszuweisung von 1,579 Mio. reduziert werden. Die Bedarfszuweisung wurde gemäß Weisung im Bewilligungsbescheid noch 2005 zur Reduzierung des Altfehlbetrages verwendet. Der neue Ansatz beträgt 12,075 Mio.. Vermögenshaushalt Einzelplan 0 Im UA 0600 des Vermögenshaushaltes wurden an dem Ansatz für die Anschaffung von beweglichem Vermögen zunächst 40 T in Abgang gestellt, weil Möbel und EDV-Komponenten häufig weniger als 410 kosten und damit unter der Wertgrenze für den Vermögenshaushalt liegen. Da jedoch noch ein Programm für die Bearbeitung des Elterngeldes zu beschaffen ist, müssen dafür 10 T bereit gestellt werden. Damit reduziert sich der Ansatz nur um 30 T.

9 13 Einzelplan 1 Im Unterabschnitt 1300 sind unter anderem für die Feuerwehr-Erstalarmierung vorgesehen. Die Kosten dafür können aus den verfügbaren Haushaltsmitteln gedeckt werden, somit ist der Ansatz überflüssig und konnte gestrichen werden. Einzelplan 2 Die Mehrzahl der Korrekturen im Vermögenshaushalt befinden sich im Einzelplan 2. Die in den Unterabschnitten 2110, 2150 und 2250 eingeplanten Zuweisungen an kreisangehörige Schulträger können reduziert werden, weil die Förderung niedriger ausfällt als geplant bzw. weil Maßnahmen zunächst nicht zur Ausführung gelangen. Die Reduzierung der Ansätze beläuft sich auf 115 T, die Verpflichtungsermächtigungen wurden um 119 T vermindert. Bei der Realschule Gau-Odernheim (UA 2212), den beiden Gymnasien (UA 2300 und 2310) und den Förderschulen in Alzey (UA 2700) und Osthofen (UA 2710) können bisher nicht bzw. nicht in der maßgeblichen Höhe eingeplante Zuweisungen des Landes mit zusammen 356 T neu veranschlagt werden. Die Kosten des Architektenwettbewerbes für den geplanten Neubau der Schule im Rotental (UA 2730) steigen um 15 T auf 90 T. Da der Wettbewerb allerdings in vollem Umfang bezuschusst wird, erhöht sich der Einnahmeansatz im gleichen Umfang. Beim Gustav-Heinemann-Schulzentrum (UA 2800) begannen die Arbeiten am zweiten Bauabschnitt im Rahmen der Ganztagsschule später. Die vorgesehenen Mittel werden nicht mehr in voller Höhe kassenwirksam, so dass der Ansatz um 376 T vermindert werden musste. Die

10 14 VE wird um diesen Betrag erhöht. Da laut Prüfung der ADD die Gesamtkosten um knapp 100 T höher sein werden, ist diese Erhöhung der VE zuzurechnen. Damit erhöht sich die VE für diese Maßnahme auf 1,471 Mio.. Landeszuweisungen als Schlussrate für den 1. Bauabschnitt (61,5 T ) und als 1. Rate der Pauschalförderung einer großen Leseecke in der Realschule (7.650 ) sind ebenso neu zu veranschlagen wie der Investitionskostenanteil der Stadt Alzey für Einrichtungen der Ganztagsschule in Höhe von 200 T. Beim Schulzentrum Wörrstadt (UA 2801) gab es Verzögerungen beim Bau des Mensagebäudes. Der Schlussverwendungsnachweis kann voraussichtlich nicht mehr im laufenden Jahr vorgelegt werden, die restliche Zuweisung in Höhe von 10 % der Gesamtzuweisung = 131 T wird voraussichtlich erst in 2007 eingehen. Demgegenüber können Schlussraten für die Leseecken mit zusammen rd. 27 T zusätzlich eingeplant werden. Die Einnahmen des Unterabschnitts sind daher nur um -115 T auf 1,19 Mio. zu korrigieren. Nachdem die Landeszuwendungen für die Sanierung des Sportplatzes bei den Gymnasien bereits für 2007 bewilligt wurden, soll im laufenden Jahr noch die Maßnahme durchgeführt werden. Der Ansatz beziffert sich auf 746,5 T. Aufgrund von entsprechenden Beschlüssen des Kreisausschusses sollen Maßnahmen an den Sportplätzen in Spiesheim und in Wonsheim sowie an zwei Spielplätzen in Saulheim (alle UA 5500) bezuschusst werden. Der vorhandene Ansatz reicht nicht aus, da die Maßnahmen in Saulheim und Wonsheim ursprünglich nicht veranschlagt waren. Eine Erhöhung um ist erforderlich. Einzelplan 6 Für Straßenbaumaßnahmen müssen zusätzlich insgesamt 282 T bereitgestellt werden. Der weit überwiegende Teil davon entfällt mit 210 T auf den Bestandsausbau der K 30, Teilstrecke von der Kreismülldeponie bis zum Ortseingang Dittelsheim-Heßloch. Die Mehrkosten

11 15 sind hauptsächlich dadurch verursacht, dass wegen Verbreiterungen von Kurven und streckenweise schlechtem Untergrund Abschnitte im Vollausbau durchgeführt werden müssen. Folglich müssen größere Mengen von teerhaltigem Material entsorgt werden. Außerdem entstanden Aufwendungen für Grunderwerb. Einzelplan 8 Der Landkreis Alzey-Worms hat seinen Geschäftsanteil von an der Flugplatz GmbH Worms Frankenthal Ludwigshafen an die Stadt Worms veräußert. Die Einnahme ist im Nachtrag veranschlagt. Einzelplan 9 Trotz gestiegener Investitionsausgaben ermöglichen die höheren Landeszuweisungen die Reduzierung des Kreditbedarfes um knapp 80 T. Verpflichtungsermächtigungen Die Verpflichtungsermächtigungen laut Basishaushalt beliefen sich auf Mit dem Nachtragshaushalt erhöht sich die Summe um auf nunmehr Die Änderung wird verursacht - durch die Hinausschiebung der Finanzierung für den 2. Bauabschnitt beim Gustav-Heinemann-Schulzentrum (teilweise Umwandlung des Haushaltsansatzes in VE) Reduzierung der Zuschüsse an kreisangehörige Schulträger Folglich Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung wie oben beschrieben Die Verpflichtungsermächtigungen müssen in Höhe von durch Kredite finanziert werden.

12 16 Verschuldung Die voraussichtliche Verschuldung des Landkreises stellte sich bei Aufstellung des Basishaushaltes 2005 wie folgt dar: Stand der Verschuldung zum Jahresende Zuzüglich noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (HER) , zuzüglich des Kreditbedarfes des Haushaltsjahres und abzüglich der Tilgung im Haushaltsjahr 2006 mit war ein Schuldenstand bis zum Ende des laufenden Jahres geplant von Da der Ansatz für den Kreditbedarf 2006 reduziert wird um wird sich die Verschuldung zum Ende 2006 incl. aller Kreditermächtigungen auf belaufen. Weitere Erläuterungen wurden bei den Haushaltsstellen des Nachtragshaushaltsplanes gegeben. Diese Erläuterungen sind Bestandteil des Vorberichtes.

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