KEUDELL-GESCHICHTS-KARTEN
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- Barbara Acker
- vor 7 Jahren
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1 1 Skizzieren Sie die Verfassung (ausgearbeitet von Hugo Preuß) (I) Kompromissverfassung - Keine für alle verbindliche Staatsidee bei Abgeordneten der NV kein Teil der Verfassung gegen Veränderungen geschützt (Büttner) mit nötigen Mehrheiten konnte wieder in Monarchie verwandelt werden Wesentliche Vorentscheidungen Ausrufung der Einführung des parlamentarischen Systems durch Max von Baden unumstößlich (Büttner) - Vorschriften für allgemeines, gleiches Wahlrecht + Verhältniswahl - Garantie der Privatwortschaft durch Abkommen von Unternehmern und Gewerkschaften Auftrag des RdVB an Hugo Preuss zur Ausarbeitung einer Verfassung bedeutet Verzicht auf sozialistische Lösung - Seit Föderalismus garantiert durch Beteiligung der Länder an Verfassungsarbeit Verfassungsentwurf von Hugo Preuss - Jüdischer Staatsrechtler (erst seit 1906 Professur an neugegründeter Berliner Handelshochschule) - Kann sich nur begrenzt mit seinen Vorstellungen durchsetzen (Büttner) dezentr. Einheitsstaat mit 16 gleichgroßen Gebieten (mit Ö) + starke Gemeindeselbstverw. Grundrechtekatalog wurde nur auf Drängen des RdVB aufgenommen der von Preuss befürchtete Streit über Einzelrechte gefährdete zeitweilig die Verfassungsarbeit Volksbegehren - 3 Volksbegehren Volksentscheid nur durchgeführt, aber mangels Beteiligung gescheitert 1926 für Entschädigungslose Enteignung der Fürsten 1928 gegen Bau von Panzerkreuzern 1929 gegen Young-Plan - Einziger erfolgreicher Volkentscheid in einem Land 1932 Oldenburg Auflösung des Landtages
2 2 Skizzieren Sie die Verfassung (ausgearbeitet von Hugo Preuß) (I) Reichspräsident - Direktwahl durch das Volk auf 7 Jahre (unbeschränkte Wiederwahl) unabhängig von Parlamentsmehrheit gedacht als Element der Stabilität der über dem Streit der Parteien liegenden Staatsgewalt (Kolb) Eindämmung des Parlaments autoritärer Staat (Winkler) - beruft und entlässt Reichsregierung (Artikel ) - Auflösung des RT (Artikel 25) starker RP als Gegengewicht zum RT - Anordnung eines Volksentscheides Einfluß auf Gesetzgebungsverfahren Volksabstimmungen fielen in anderen Ländern stets gegen fortschrittliche Neuerungen aus Hoffnung auf konservative Wirkung kein Volksbegehren erfolgreich ausgefallen - Artikel 47 Oberbefehl über Reichswehr aber politische Kontrolle durch Reichswehrminister - Artikel 48 Notstandsparagraph damals nicht umstritten, wurde nicht in Tragweite erkannt: a) Diktator auf Zeit, b) Reichsexekution gegen Länder, c) Vorrübergehende Aufhebung der Grundrechte Ausführungsgesetz war von Verfassungsvätern vorgesehen, RT versäumte aber ein solches Gesetz zu erlassen (Müller) Ebert erließ 136 Notverordnungen (die meisten im Krisenjahr 1923) Hindenburg keine, 1930: 5, 1931: 44, 1932: 60 - Macht des RP wächst bei Schwäche der beiden anderen Organe (Regierung + Parlament)
3 3 Skizzieren Sie die Verfassung (II) Reichskanzler - Artikel 53 RP ernennt Reichsregierung + Minister aber Art. 54 nur Personen, von den bekannt ist, dass sie das Vertrauen des Parlaments haben (RP frei in Entscheidung aber sollte sich vorher absprechen) - bestimmt Richtlinien der Politik Reichsminister leitet Ressort selbständig unter eigener Verantwortung Reichsregierungen, dauerhafteste (Große Koalition unter Müller): 21 Monate (aber: begrenzte Handlungsfähigkeit wegen auseinanderstrebenden Flügelkräften SPD + DVP) Reichstag - Volk = Souverän Reich kein Fürstenbund mehr - Gesetzgebung - Kontrolle der Exekutive (Abhängigkeit der Regierung vom Vertrauen des RT) Kaiserreich = keine Abhängigkeit, aber: RP unantastbar (vgl. Kaiser) - Misstrauensvotum gegen Reichsregierung - Verfassungsänderung mit 2/3 Mehrheit - Vermeintliche Machtfülle des RT wurde RP und Plebiszit einschränkend gegenübergestellt (Müller) - Vom RT beschlossene Gesetze Präsidiale Notverordnungen Sitzungstage des RT: 1930: , 1931: , 1932: (Müller) nicht nur exekutive sondern zunehmend auch legislative Gewalt verlagert sich auf RP zunehmende Freiheit der Regierung vom RP erkauft durch zunehm. Abhängigkeit vom RP - Kein RT überdauerte eine volle Wahlperiode alle aufgrund Art. 25 aufgelöst (immer wegen schwerer Mehrheitsbildung oder Mehrheitsverlust der Regierung) Reichsrat - nur noch beratende Funktion (vgl. Kaiserreich = erheblich stärkeren Einfluß), Reichsrecht bricht Landesrecht Verlust der Souveränität der Staaten aber: einflußreich wegen Sachkunde Verlust der Reservatsrechte der süddeutschen Staaten
4 4 Skizzieren Sie die Verfassung (III) Wahlrecht - Einführung des Frauenwahlrechts + Herabsetzung des Wahlalters Anzahl der Wahlberechtigten wächst um 2½ fache zu Verhältniswahlrecht statt in 397 kleinen Wahlkreisen über Persönlichkeiten abzustimmen nun in 36 großen Wahlkreisen über Parteilisten begünstigt Entstehung von Parteien mit speziellen materiellen und ideellen Sonderinteressen - Erleichterung des Aufstiegs der NSDAP durch Verhältniswahlrecht oder Fehlend er 5%-Klausel heutige Forschung bezweifelt dies (Büttner) anderes - Titel Verfassung des deutschen Reiches <> Verfassung der Deutschen bürgerliche Parteien gegen sozialistische Parteien - Flaggenstreit Rot (USPD), Schwarz-Rot-Gold (SPD), Schwarz-Weiß-Rot (Rechts, DDP, Zentrum) Reichsfarben: Schwarz-Rot-Gold aber: Handelsflagge: Schwarz-Weiß-Rot (angeblich wegen besserer Sichtbarkeit) mit Schwarz-Rot-Gold Ecke oben innen nicht nur Rechtsparteien, auch Demokraten trauern Kaiserreich nach Konflikte vorprogrammiert bringt 1926 eine Reichsregierung zu Fall Annahme Schlussabstimmung 338 von 420 Abgeordneten beteiligten sich an Abstimmung, 262 (SPD, Zentrum, DDP) gegen 75 (USPD, DNVP, DVP) Stimmen angenommen - zweierlei bezeichnend breite parl. Mehrheit aber auch Unzufriedenheit über Kompromisscharakter (unter 82 Fehlenden waren 65 Abg. der Koalitionsfrak., darunter 42 von SPD, weitere 2 stimmen dagegen Unterzeichnung durch RP Ebert
5 5 Beurteilen Sie die Verfassung der Schwächen - Plebiszit führte es zum Scheitern der WR? ja: konservatives Element in Verfassung + willkommenes Propagandainstrument gegen (v.a. gegen Young-Plan) nein: nicht eins führte zum gewünschten Erfolg (Fürstenenteignung 1926 als Beispiel von Befürwortern der fortschrittlichen Möglichkeit des Plebiszit ) (Winkler) - Präsident als Ersatzkaiser (diktatorische Vollmachten), schon von Zeitgenossen so genannt Legitimation führt zur Konkurrenz mit RT (autoritäre-obrigkeitsstaatliche Machtfülle) bei Nichtfunktionieren des Parlaments springt RP ein Erleichterung der Flucht aus Verantw. für Parteien (waren damals ungleich mehr an Ideologien und Klassen gebunden) präsidiale Reserveverfassung (Art. 25, 48, 53) Semiparlamentarismus (Bracher) - doppelte Abhängigkeit der Regierung (vom RP und vom Parlament) - Verhältniswahlrecht Zersplitt. der P.-landschaft Regieren + Mehrh.-bildung erschwert (keine 5%-Klausel) reines Parteienwahlrecht Persönlichkeit des Kandidaten tritt in Hintergrund, Abgeordnete noch mehr von Partei abhängig (Möller) aber: demokratischer als Mehrheitswahlrecht des Kaiserreichs, Untergang der WR nicht aus Wahlrecht von 1919 abzuleiten (Winkler) - kein Verfassungsschutz Parteien müssen nicht auf Grundlage der Verfassung stehen Vorteile/Chancen - angesichts der Umstände, in der Verfassung entstand, eine exzeptionelle Leistung (Möller) - RT verliert RR als Gegner - liberalste Verf. Europas (Grundrechte, Handel, Wirtschaft)
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