Die Weimarer Reichsverfassung und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich
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- Maja Weber
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1 Jura Siegfried Schwab Die Weimarer Reichsverfassung und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich Gegenwart und Zukunft Skript
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3 Der Geist der Demokratie kann nicht von außen aufgepfropft werden. Der muss von innen heraus keimen. Mahatma Gandhi Die Handlungsfähigkeit der liberalen Demokratie ist immer wieder gefordert. Die Bürger suchen Wohlstandssicherung Die Parteien wollen Machtsicherung. Richard von Weizsäcker Wenn man gute Ideen hat, gibt es nichts Entmündigenderes als ein Formular. Roman Herzog Die Weimarer Reichsverfassung und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich Gegenwart und Zukunft Prof. Dr. jur. utr. Dr. rer. publ. Siegfried Schwab, Mag. rer. publ. 1
4 Inhaltsverzeichnis 1. Die Weimarer Reichsverfassung Der Reichstag Der Reichskanzler Wahl und destruktives Misstrauensvotum Die Reichsregierung und die Reichsminister, Aufgaben und Verantwortung Der Reichspräsident Wahl, Stellung und Aufgaben Völkerrechtliche Vertretung Ernennung und Entlassung der Reichsregierung, Art. 53 WRV Ernennung und Entlassung der Reichsbeamten und der Offiziere Der Reichspräsident hatte den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht Ausrufung des Ausnahmezustandes Der Reichspräsident konnte den Reichstag auflösen, Art. 25 Abs. 1 WRV Der Reichsrat Zusammensetzung und Aufgaben Der Reichsgerichtshof Die politischen Parteien Zusammenfassung Der Erfolg der NSDAP als Spiegelbild der Leidensgeschichte der Weimarer Republik und Stationen auf dem Weg zur Bonner Republik Das Grundgesetz Der Bundestag Der Bundeskanzler konstruktives Misstrauensvotum und Vertrauensfrage Die Bundesregierung und die Bundesminister, das Ressortprinzip Der Bundespräsident, Wahl, Stellung und Aufgaben Völkerrechtliche Vertretung Vorschlag eines Kandidaten für die Bundeskanzlerwahl, Art. 63 Abs. 1 GG Besetzung von Staatsorganen
5 3.4.4 Ausfertigung und Verkündung der Gesetze, Art. 82 Abs. 1 GG Ausübung des Begnadigungsrechts des Bundes, Art. 60 Abs. 2 GG Politische Reservebefugnisse Repräsentation des Staates Gesetzliche Aufgaben und Rechte Der Bundesrat Zusammensetzung und Aufgaben Das Bundesverfassungsgericht Die politischen Parteien Föderalismusdiskussion Ist der Sozialstaat noch finanzierbar? Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen Ausblick, Gedanken und Thesen
6 1. Die Weimarer Reichsverfassung Die Weimarer Reichsverfassung war im Juli 1919 von der in Weimar tagenden Verfassungsgebenden Nationalversammlung verabschiedet worden. Sie entstand als Kompromiss, als Verfassung ohne Entscheidung, in die Ideen der 1848er Revolution ebenso einflossen wie soziale Grundrechte und konservative Relikte des obrigkeitlichen Staates. Sie war die erste parlamentarisch-demokratische Verfassung Deutschlands; eine Verfassung die parlamentarische und plebiszitäre Elemente vermischte und von einer diffusen Furcht vor einem Parlamentsabsolutismus spüren lässt. Letztlich mit ein Ergebnis des sozialistisch-konservativen Zweckbündnisses 1. Die föderative Ordnung der WRV sah eine bundesstaatliche Lösung mit stark zentralistischen Zügen vor (Präambel: Sie wurde vom Deutschen Volk einig in seinen Stämmen gegeben ). Die unitaristischen und zentralistischen Kräfte hatten sich durchgesetzt. Das Reich hatte beträchtlich an Zuständigkeit und Macht gewonnen; dieser Machtzuwachs wurde nur in geringem Maße durch die Zuständigkeiten des Reichsrates eingeschränkt (vgl. Art. 60 WRV suspensives Veto im Gesetzgebungsverfahren). Die Weimarer Reichsverfassung gliedert sich in zwei Hauptteile Aufbau und Aufgaben des Reiches (Art ). Liberale und demokratische Grundprinzipien bestimmten das Staatsorganisationsrecht. Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen (Art ). Im Grundrechtsteil spiegelt sich die soziale und ideologische Zerklüftung einer modernen, pluralistischen Industriegesellschaft, ein System politischer und sozialer Kompromisse. 2 Das Deutsche Reich war eine Republik geworden, Art. 1 WRV; die Staatsgewalt ging vom Volk aus, das aus unterschiedlichem Anlass auch selbst entscheiden konnte (Volksentscheid und Volksbegehren, Art. 73 f). (x) unter Mitarbeit von Silke (Stud. BA) und Heike Schwab (Abiturientin) 1 Mommsen, in Bracher u. a., 1987, S. 553 ff. 2 vgl. Kolb, Grundrechte in der Weimarer Verfassung, 1984, S
7 Die Weimarer Verfassung galt als die demokratischste der Welt; allerdings blieben die sieben Volksbegehren, die im Laufe der Weimarer Republik angestrengt wurden, alle erfolglos. 3 In der kritischen Nachbetrachtung war Weimar eine improvisierte Demokratie. 4 Die Weimarer Republik hat in den vierzehn Jahren ihres Bestehens dreizehn Reichskanzler verbraucht. Von den neun Reichstagen hat keiner das normale Ende der Legislaturperiode erreicht. Die Kurzlebigkeit der Regierungen war eine der fundamentalsten Schwächen der politischen Wirklichkeit. Geprägt war die Weimarer Republik von 5 Der Entstehungsgeschichte; die Geburtsstunde der Weimarer Republik der junge Staat ging aus einem Umsturz hervor, der allerdings tragende Strukturen der alten Herrschaft und die Herrschaftselite nahezu unangetastet ließ. Ziel war es, das Chaos der Übergangsperiode so rasch wie möglich zu beenden und das parlamentarische System zu sichern. 6 Einer permanenten Krisenhaftigkeit; die Suche nach einem Sündenbock und Dolchstoßlegenden vergifteten das politische Klima. Republik ( jedermanns Vorbehaltsrepublik ) und Demokratie waren für viele nur andere Worte für Feigheit und Verrat an Volk und Nation. 7 Bestehenden Schwächen der Großen Koalition, die viele Monate brauchte, bevor sie zu einer alle Parteien einbeziehenden Absprache gelangte. Wirtschaftspolitischen Krisen; spätestens mit der Weltwirtschaftskrise und ihren katastrophalen Auswirkungen auf die nationale Wirtschaft, wurde die Weimarer Republik auch von den bürgerlichen Gruppierungen, die ursprünglich den Kompromiss der neuen Verfassung mit erarbeitet hatten, aufgegeben. Einer ständig steigenden Arbeitslosigkeit. 3 vgl. Schiffers, Elemente direkter Demokratie im Weimarer Regierungssystem, 1971; Boldt, in Bracher, u. a., S. 50 ff. 4 Möller, in Bracher, u. a., S. 607; bzw. eine Demokratie aus Verlegenheit (Sontheimer). 5 vgl. Mommsen, in Bracher u. a., S Holl, Neuer Staat, Das Parlament 24-25/1985, S Das Jahr 1918, das die Demokratie brachte, war nicht ein Jahr in dem um freiheitliche Dinge gekämpft wurde. Die Demokratie kam als Musterbuch von Möglichkeiten, auf die das Volk innerlich nicht vorbereitet war und mit denen es auch nicht geschickt umzugehen verstand, Theodor Heuss, Die großen Reden, S
8 Der mangelnden politischen und parlamentarischen Integrationskraft und Bündnisfähigkeit der Parteien; die Möglichkeit präsidialer Minderheitsregierungen, die mit Notverordnungen regieren konnten, bot den politischen Parteien die Möglichkeit der Flucht aus der Verantwortung für das Gemeinwesen. Einen wirksamen, selbstbewussten und verantwortlichen Umgang der Parteien mit dem Parlament kannten die politischen Parteien nicht aus dem konstitutionellen System des Kaiserreichs ging es darum, das Prinzip der Volkssouveränität an Stelle des monarchischen Obrigkeitsstaates zu installieren und zwar gegen den Willen der ehemals staatstragenden Bevölkerungsschicht. Es musste eine neue Ordnung für ein zumindest äußerlich weitgehend intaktes Staatswesen entworfen und politisch durchgesetzt werden. 8 Das Deutsche Reich blieb zwar nominell ein Bundesstaat Preußen machte jedoch 3/5 des gesamten Reichsgebietes aus und blieb ein erdrückender Machtfaktor. Psychologischen Belastungen des Volkes als Erfolgsgaranten der Agitation; das Weimarer System wurde als eine von den Siegermächten aufgezwungene fremde westliche Ordnung empfunden, der Reichstag als Schwatzbude und die Praxis parlamentarischer Verfahren als Kuhhandel diffamiert. Schließlich wurde die Gefährdung der materiellen Sicherheit durch die Inflation den Novemberverbrechern und der angeblich linken Politik angelastet Der Reichstag Die Weimarer Verfassung führte ein repräsentatives Regierungssystem ein. Alle Bürger über 20 Jahre wählten nach dem Verhältniswahlrecht die Abgeordneten des Reichstages. Das Proportionalwahlrecht entsprach der damaligen Mentalität, die das Parlament als Spiegelbild der pluralistischen Interessen der Gesellschaft begriff und dessen Aufgabe nicht primär die Regierungsbildung, sondern der Ausgleich gesellschaftlicher Interessen bezwecken sollte. 10 Die Abgeordneten waren frei und 8 vgl. Benz, Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee, aus Politik und Zeitgeschichte (apuz), B 32-33/98, S. 16 ff. 9 Holl, Neuer Staat, Das Parlament 24-25/1985, S Mommsen, Das Wahlrecht als Symptom für das Versagen der Parteien, 1989, S
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