Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Lösungshinweise

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Lösungshinweise"

Transkript

1 Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten Lösungshinweise Präsidentenanklage gem. Art. 61 I GG, 13 Nr. 4, 49 ff. BVerfGG wegen Verletzung von Art. 82 I 1 GG? Antragsbegehren des Bundestags Organstreitverfahren gem. Art. 93 I Nr. 1 GG, 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG. II. Parteifähigkeit, Art. 93 I Nr. 1 GG, 63 BVerfGG 1. Antragsteller der Deutsche Bundestag 2. Antragsgegner Bundespräsident III. Antragsgegenstand, 64 I BVerfGG 1. Rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners Maßnahme oder ein Unterlassen des Antragsgegners ( 64 I, 67 S. 1 BVerfGG) Weigerung des Bundespräsidenten = Unterlassung 2. Verfassungsrechtliches Verhältnis zwischen den Beteiligten Art. 82 I GG 1

2 IV. Antragsbefugnis, 64 I BVerfGG Möglichkeit der Verletzung oder die unmittelbare Gefährdung von verfassungsrechtlichen Rechten des Antragsstellers besteht ( 64 I BVerfGG) Art. 77 I 1 GG IV. Form 23 I 1, 64 II BVerfGG V. Frist 64 III BVerfGG Frist von sechs Monaten nachdem die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung dem Antragsteller bekannt geworden ist VI. Rechtsschutzbedürfnis einfachere Möglichkeit als die Anrufung des BVerfG nicht ersichtlich V. Zwischenergebnis Der Antrag des Bundestags ist zulässig. B. Begründetheit Der Antrag ist begründet, wenn die unterlassene Gesetzesausfertigung durch den Bundespräsidenten gegen das Grundgesetz verstößt und den Bundestag in seinem verfassungsrechtlich garantierten Gesetzgebungsrecht (Art. 77 I GG) verletzt oder unmittelbar gefährdet, 67 S. 1 BVerfGG. Eine Rechtsverletzung liegt damit vor, wenn dem Bundestag im konkreten Fall ein Gesetzgebungsrecht nach Art. 77 I 1 GG zustünde und der Bundespräsident dieses in verfassungswidriger Weise eingeschränkt hätte. 2

3 1. Gesetzgebungsrecht des Bundestages als Antragsteller a) Verbandskompetenz des Bundes Art. 70 I, 30 GG aa) Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz Art. 71, 73 GG bb) Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz Art. 74 I Nr. 26 i. V. m. Art. 72 GG Voraussetzungen des Art. 72 II GG Zur Wahrung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erforderlich? wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet Zur Wahrung der Rechtseinheit (Art. 72 II Alt. 2 GG) erforderlich? wenn eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen darstellt, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann Fundamentale ethische Frage mit Bezug zum Kern der Rechtsgemeinschaft als Verfassungs- und Wertegemeinschaft Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen Viele Organspenden bundeslandübergreifend 3

4 b) Organkompetenz des Antragstellers Art. 77 I 1 GG Zwischenergebnis: Dem Bund steht ein Gesetzgebungsrecht für das TOG zu. 2. Eingriff in Rechtsposition des Antragstellers durch den Antragsgegner Gesetzgebungsrecht des Bundestages blockiert 3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs Der Eingriff ist gerechtfertigt, wenn die Verfassung dem Bundespräsidenten ein Prüfungsrecht zugesteht und er davon in zulässigerweise Gebrauch gemacht hätte. a) Formelles Prüfungsrecht Wortlaut des Art. 82 I 1 GG Systematische Stellung des Art. 82 I 1 GG am Ende der Vorschriften über die Gesetzgebungskompetenzen und das Gesetzgebungsverfahren Art. 78 GG (+) aa) Gesetzgebungskompetenz für TOG (s.o.) bb) Gesetzgebungsverfahren Problem: Fraktion hat Gesetzesentwurf der Regierung eingebracht Umgehung des Art. 76 II 1 GG Dadurch formell verfassungswidrig? Art. 76 I GG ( aus der Mitte des Bundestages ) i. V. m. 76 I GOBT Art. 76 II 1 GG wesentliche Verfahrensvorschrift? 4

5 Hier: lediglich Ordnungsvorschrift, da eher informatorischer Charakter Zwar Stellungnahme (Art. 76 II 2 GG) möglich Jedoch: für den Bundestag aber nicht bindend Recht zur Stellungnahme im späteren Gesetzgebungsverfahren Art. 77 GG cc) Form Zwischenergebnis: Gesetz formell verfassungsgemäß b) Materielles Prüfungsrecht Auslegung Art. 82 I 1 GG Wortlaut Vorschriften dieses GG Systematik Am Ende der Vorschriften über Gesetzgebungskompetenz und Verfahren Wortlaut des Art. 82 I 1 GG an den Wortlaut des Art. 78 GG angelehnt, der ebenfalls nur das Verfahren betrifft Amtseid des Bundespräsidenten (Art. 56 GG) Bundespräsident, gem. Art. 1 III, 20 III GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden 5

6 Historisch Abkehr von der starken Stellung des Reichspräsidenten in der WRV Aber: hier nur GG maßgeblich Sinn und Zweck Überprüfung der materiellen Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen ausschließlich Sache des BVerfG (vgl. Art. 100 GG und Art. 92 I Nr. 2 GG) Aber: erst nach Verkündung Schlussfolgerung Kein Quasi-Vetorecht Ausfertigung bei klaren Verfassungsverstößen unzumutbar Organstreitverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG steht zur Verfügung Deshalb: Evidenzkontrolle; materielles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten ist auf schwere und offensichtliche Verfassungsverstöße beschränkt Zwischenergebnis: Da das TOG hier offensichtlich/evident materiell verfassungswidrig ist (vgl. Bearbeitervermerk), hat der Bundespräsident die Ausfertigung des Gesetzes in verfassungsgemäßer Weise verweigert. Gesamtergebnis: Der Antrag des Bundestages im Organstreitverfahren ist damit zwar zulässig aber unbegründet. 6

A. Überblick: Der Bundespräsident, Art. 54 ff. GG

A. Überblick: Der Bundespräsident, Art. 54 ff. GG 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Der Bundespräsident, Art. 54 ff. GG I. Stellung im Staatsgefüge Staatsoberhaupt der BRD Oberstes Verfassungsorgan II.

Mehr

Fall 5 Bundestagsauflösung. Lösung

Fall 5 Bundestagsauflösung. Lösung Fall 5 Bundestagsauflösung Lösung A fühlt sich in seinen Abgeordnetenrechten aus Art. 38 I 2 GG verletzt, weshalb ein Organstreitverfahren gem. Art. 93 I Nr. 1 GG, 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG in Betracht

Mehr

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 15 - Lösung

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 15 - Lösung Fall 15 - Lösung In Betracht kommt hier ein Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG. In einem Organstreitverfahren entscheidet das BVerfG darüber, ob ein oberstes Bundesorgan oder Beteiligte,

Mehr

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Juristische Fakultät 12.10.2012 Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Diese Skizze gibt nur mögliche Elemente der Lösung an. Die

Mehr

Vorlesung Verfassungsrecht I. Übungsklausur Der janusköpfige Haushaltsbeschluss

Vorlesung Verfassungsrecht I. Übungsklausur Der janusköpfige Haushaltsbeschluss Vorlesung Verfassungsrecht I Übungsklausur Der janusköpfige Haushaltsbeschluss Klausurlösung 1. Schritt: Fallfrage lesen Was soll in der Lösung erarbeitet werden? Struktur finden 2. Schritt: Sachverhalt

Mehr

A. Mitwirkung des Bundesrats an der Gesetzgebung

A. Mitwirkung des Bundesrats an der Gesetzgebung 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Mitwirkung des Bundesrats an der Gesetzgebung I. Gesetzesvorlagen des Bundesrats - Initiativrecht des Bundesrats, Art. 76 I Var.

Mehr

Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien. Einheit Fall 9

Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien. Einheit Fall 9 Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien Einheit 8 20.12.2007 Fall 9 Organstreitverfahren der Koalitionsfraktionen gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG A) Zulässigkeit

Mehr

Übungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß

Übungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß Sachverhalt Der Bundestag verabschiedet gegen die Stimmen der Opposition ein Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz, durch das 12 BWahlG um einen Absatz 2a erweitert wird, der wie folgt lautet: Wahlberechtigt

Mehr

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Besprechung der Klausur vom 20.09.2012 SS 2012 Sachverhalt Frage: Hat der Antrag des Abgeordneten W Aussicht auf Erfolg? Folie 2 Vorüberlegungen

Mehr

Fall: Die Qual der Wahl

Fall: Die Qual der Wahl Fall: Die Qual der Wahl Universität Leipzig Juristenfakultät AG Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht Sachverhalt Bei der anstehenden Bundestagswahl zeichnet sich ein enges Kopf-an-Kopf-Rennen der immer

Mehr

Lösungshinweise Fall 8 (BVerfGE 112, 118 nachgebildet)

Lösungshinweise Fall 8 (BVerfGE 112, 118 nachgebildet) Lösungshinweise Fall 8 (BVerfGE 112, 118 nachgebildet) Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG II. Parteifähigkeit

Mehr

Die von der Bundesregierung erarbeitete Gesetzesvorlage des SafariG lautet:

Die von der Bundesregierung erarbeitete Gesetzesvorlage des SafariG lautet: Fall: Jagdfieber 1. Teil Im Jahr 2013 möchte die Bundesregierung das BJagdG dahingehend ändern, dass in bestimmten Jagdbezirken die Jagd aus Helikoptern, Kraftfahrzeugen oder Motorbooten zulässig ist,

Mehr

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Hausarbeit aus dem WS 2014/15 Frage 1: Prüfung eines Organstreitverfahrens Vorüberlegung: Statthafte Verfahrensart Begehren des Antragstellers

Mehr

A. Überblick: Wichtige Verfahrensarten im Staatsorganisationsrecht. Ausgangspunkt: Art. 93 GG, 13 BVerfGG

A. Überblick: Wichtige Verfahrensarten im Staatsorganisationsrecht. Ausgangspunkt: Art. 93 GG, 13 BVerfGG 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Wichtige Verfahrensarten im Staatsorganisationsrecht Ausgangspunkt: Art. 93 GG, 13 BVerfGG I. Organstreitverfahren

Mehr

DAS AUFGESCHNÜRTE SPARPAKET Seite 1 SACHVERHALT. Bearbeitervermerk:

DAS AUFGESCHNÜRTE SPARPAKET Seite 1 SACHVERHALT. Bearbeitervermerk: DAS AUFGESCHNÜRTE SPARPAKET Seite 1 SACHVERHALT Nachdem der Bundesminister für Finanzen mit seinen Vorschlägen zur Sanierung des Staatshaushalts durch ein umfassendes Reformpaket wiederholt in der Opposition

Mehr

-Lösungshinweise zu Fall 5-

-Lösungshinweise zu Fall 5- Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) -Lösungshinweise zu Fall 5- Bundespräsident Stand: WS 2010/2011 Obersatz: Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat können

Mehr

Bundespräsident I. Das Flugsicherheitsgesetz

Bundespräsident I. Das Flugsicherheitsgesetz Bundespräsident I 1 Das Flugsicherheitsgesetz Nach langem Ringen über die Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS) passiert im April 2006 das»gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung«Bundestag

Mehr

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 5: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 5: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten Institut für Öffentliches Recht Wintersemester 2011/2012 Universität Augsburg Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 5: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

Mehr

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 10: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 10: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten Institut für Öffentliches Recht Wintersemester 2013/2014 Universität Augsburg Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 10: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

Mehr

Gesetzgebungsverfahren II

Gesetzgebungsverfahren II 1 Gesetzgebungsverfahren II Harte Zeiten für Lottokönige Aufgrund der angespannten Finanzsituation beschließt der Bundestag im Dezember 2007 ein Gesetz zur Änderung der Einkommenssteuer. Der Gesetzentwurf

Mehr

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es formell und materiell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. I. Verfassungsmäßigkeit

Mehr

Fall 9: Solidarfonds Lösungshinweise. II. Beschwerdeberechtigung Jedermann i.s. des Art. 93 Nr. 4a GG und des 90 I BVerfGG A-GmbH Art.

Fall 9: Solidarfonds Lösungshinweise. II. Beschwerdeberechtigung Jedermann i.s. des Art. 93 Nr. 4a GG und des 90 I BVerfGG A-GmbH Art. Fall 9: Solidarfonds Lösungshinweise Die Verfassungsbeschwerde ist erfolgreich, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit: Art. 93 I Nr. 4a GG und 13 Nr. 8a BVerfGG II. Beschwerdeberechtigung

Mehr

A. Überblick: Gesetzgebungskompetenzen

A. Überblick: Gesetzgebungskompetenzen 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Gesetzgebungskompetenzen I. Geschriebene Kompetenzen 1. Grundsatz: Länder, Art. 30, 70 I GG (Bsp.: Schulrecht) 2. Ausschließliche

Mehr

A. Kontrolle der Exekutive durch den Bundestag

A. Kontrolle der Exekutive durch den Bundestag 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Kontrolle der Exekutive durch den Bundestag I. Zitierrecht, Art. 43 I GG damit korrespondierend: Pflicht der Mitglieder der Bundesregierung,

Mehr

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Hausarbeit aus dem SS 2015 Vorüberlegung Welche Verfahrensarten kommen in Betracht? - Bund-Länder-Streit - abstrakte Normenkontrolle Vgl. Fallfrage:

Mehr

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Der Sachverhalt ist den Klausuren beigeheftet. Die ursprüngliche Lösung stammt von Professor Dr. Christoph

Mehr

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, 249 - Biblis nachgebildet) Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. I. Zulässigkeit des Antrags 1. Zuständigkeit

Mehr

Fall 8. Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG

Fall 8. Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG Fall 8 Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG A) Zulässigkeit I. Beteiligtenfähigkeit, Art. 93 I Nr.1 GG, 63 BVerfGG a) Tauglicher Antragssteller

Mehr

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Fall 2: Den Kleinen ein Schnippchen schlagen?

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Fall 2: Den Kleinen ein Schnippchen schlagen? Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Fall 2: Den Kleinen ein Schnippchen schlagen? I. Vorüberlegung Sinnvolle Verfahren? ANoKo? Organstreit gegen den Vermittlungsausschuss? gegen den Deutschen Bundestag?

Mehr

Besprechung der Übungsklausur und Fallübung im Staatsorganisationsrecht. Ass. iur. Jan Niklas Klein

Besprechung der Übungsklausur und Fallübung im Staatsorganisationsrecht. Ass. iur. Jan Niklas Klein und Fallübung im Staatsorganisationsrecht 17.07.2015 1. 17.07.2015 Statistik 25 Teilnehmer Durchschnitt: 5,44 Punkte Durchfallquote: 36 Prozent 3 Lösung 4 Vorbemerkungen Wie prüft man die Erfolgsaussichten

Mehr

Fall: Die Qual der Wahl

Fall: Die Qual der Wahl Fall: Die Qual der Wahl Bei der anstehenden Bundestagswahl zeichnet sich ein enges Kopf-an-Kopf-Rennen der immer noch amtierenden Bundeskanzlerin Reimara Re-Gierig (R) und ihres Herausforderers Robert

Mehr

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht. Fall 6: Das Parteienbereinigungsgesetz

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht. Fall 6: Das Parteienbereinigungsgesetz 1 Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 6: Das Parteienbereinigungsgesetz Frage 1: Verletzung von Mitwirkungsrechten der G-Fraktion Eine Verletzung der Mitwirkungsrechte

Mehr

A. Überblick: Partei und Fraktion

A. Überblick: Partei und Fraktion 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Partei und Fraktion I. Partei - Regelungen in Art. 21 GG und einfachgesetzlich im PartG - Definition: Vereinigung von

Mehr

Fall 3: Wahlprüfungsbeschwerde - Lösungshinweise. Die Wahlprüfungsbeschwerde des W hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Fall 3: Wahlprüfungsbeschwerde - Lösungshinweise. Die Wahlprüfungsbeschwerde des W hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Fall 3: Wahlprüfungsbeschwerde - Lösungshinweise Die Wahlprüfungsbeschwerde des W hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG Art. 41 II GG,

Mehr

Der Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens hat Erfolg, wenn er zulässig und begründet

Der Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens hat Erfolg, wenn er zulässig und begründet AG Grundkurs Öffentliches Recht I Lehrstuhl Prof. Dr. Rossi Staatsorganisationsrecht Universität Augsburg Probeklausur WS 2010/2011 Hinweis: Bei der Klausur handelt es sich um die Original-Vorlesungsabschlussklausur

Mehr

Fall: Die zu verbietende Partei

Fall: Die zu verbietende Partei Fall: Die zu verbietende Partei Seit vielen Jahren agiert die rechte N-Partei in der Bundesrepublik. Sie hat mehrere tausend Mitglieder. Vereinzelt ist sie mit einigen Abgeordneten in dens Volksvertretungen

Mehr

Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre.

Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre. Übungsklausur Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre. In Betracht kommt eine abstrakte Normenkontrolle

Mehr

I. Prozessgrundrechte

I. Prozessgrundrechte AG Öffentliches Recht IV (Prozessrecht: Prozessgrundrechte, verfassungskonforme Auslegung Verfassungsbeschwerde, Organstreitverfahren, Normenkontrolle)) I. Prozessgrundrechte Das Verfahrensgrundrecht aus

Mehr

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode Universität Würzburg Wintersemester 2007/08 Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode In Betracht kommt eine abstrakte Normenkontrolle,

Mehr

Fall 6: Der Fünf-Minuten-Streit

Fall 6: Der Fünf-Minuten-Streit Fall 6: Der Fünf-Minuten-Streit Ratbald Richwin Referent (R) ist fraktionsloser Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Als eines Tages eine kontroverse Debatte über eine bevorstehende Diätenerhöhung stattfindet,

Mehr

Größte Reform des GG in seiner Geschichte Allerdings ohne Finanzverfassung. I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung

Größte Reform des GG in seiner Geschichte Allerdings ohne Finanzverfassung. I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung Föderalismusreform 1 Größte Reform des GG in seiner Geschichte Allerdings ohne Finanzverfassung I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung Wegen schwieriger Trennung abgeschafft. Jetzt zwischen Bund und Ländern

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht. Fall 5: Der ausgeschlossene Abgeordnete H

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht. Fall 5: Der ausgeschlossene Abgeordnete H Universität Würzburg Wintersemester 2007/08 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 5: Der ausgeschlossene Abgeordnete H Frage 1: Ist H durch die Entscheidung des

Mehr

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Klausur aus dem SS 2013 Erfolgsaussicht des Antrags A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit II. Parteifähigkeit III. Antragsgegenstand IV. Antragsbefugnis

Mehr

Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung)

Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung) Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien Einheit 10 17.1.2008 Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung) A) Die drei Ausführungstypen Grundsatz 1 : Ausführung als landeseigene Angelegenheit, Art. 30,

Mehr

Staatsrecht I - Übungsfall Lösungsskizze-

Staatsrecht I - Übungsfall Lösungsskizze- Prof. Dr. Werner Heun WS 2008/2009 Staatsrecht I - Übungsfall Lösungsskizze- Die Landesregierung B zweifelt vorliegend an der Verfassungsmäßigkeit des BAltPG. In Betracht kommt daher eine abstrakte Normenkontrolle

Mehr

Sachverhalt Fall 7. Sachverhalt Fall 7. Sachverhalt

Sachverhalt Fall 7. Sachverhalt Fall 7. Sachverhalt Sachverhalt Fall 7 Sachverhalt Der 15. Bundestag beschließt nach bis dahin fehlerfreiem Verfahren mehrheitlich ein Gesetz zur Änderung des ursprünglich zustimmungspflichtigen Atomgesetzes. Danach wird

Mehr

Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht. Universität Bonn Wintersemester 2010/

Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht. Universität Bonn Wintersemester 2010/ Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht Universität Bonn Wintersemester 2010/11 20.01.2011 Überblick über diese Doppelstunde I. Besonderheiten im Staatsorganisationsrecht II. Übungsfall I. Besonderheiten

Mehr

Fall 2: Ausländerwahlrecht Lösungshinweise. 2. Antragsberechtigung, Art. 93 I Nr. 2 GG, 76 I BVerfGG

Fall 2: Ausländerwahlrecht Lösungshinweise. 2. Antragsberechtigung, Art. 93 I Nr. 2 GG, 76 I BVerfGG Fall 2: Ausländerwahlrecht Lösungshinweise Der Antrag der Bayerischen Staatsregierung hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. I. Zulässigkeit 1. Zuständigkeit des BVerfG 2. Antragsberechtigung,

Mehr

Fall 7: Die Qual der Wahl

Fall 7: Die Qual der Wahl Fall 7: Die Qual der Wahl Bei der anstehenden Bundestagswahl zeichnet sich ein enges Kopf-an-Kopf-Rennen der amtierenden Bundeskanzlerin Oma Turman und ihres Herausforderers Robert Lostdriguez, Ministerpräsident

Mehr

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 5: Vermittlungsausschuss

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 5: Vermittlungsausschuss Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 5: Vermittlungsausschuss A. Erzwingung des Zusammentritts des Vermittlungsausschusses Die Bundesregierung könnte im

Mehr

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht A. Materiellrechtliche Fragestellung Frage: Ist das Gesetz, die Maßnahme oder das Unterlassen verfassungsmäßig/rechtmäßig? Aufgabe: Prüfen Sie die Verfassungsmäßigkeit/Rechtmäßigkeit

Mehr

Fall 2: Zusatzfragen:

Fall 2: Zusatzfragen: 1 Fall 2: Nach Übernahme der Regierungsverantwortung durch eine Koalition aus SPD, der Linken und den Grünen wählt der zuständige Wahlmännerausschuss mit der erforderlichen Mehrheit den Professor für Öffentliches

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 4

Staatsorganisationsrecht Fall 4 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 4 WS 2013/2014 Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes a) Geschriebene Kompetenzen: Art. 70 ff. GG b) Ungeschriebene Kompetenzen

Mehr

Abschlussklausur Verfassungsrecht I Staatsorganisationsrecht Wintersemester 2015/2016

Abschlussklausur Verfassungsrecht I Staatsorganisationsrecht Wintersemester 2015/2016 Frage 1: Lösungsskizze Abschlussklausur Staatsorganisationsrecht Hinweis: Da die Fallfrage offen formuliert ist, müssen die Bearbeiter sich zunächst für einen Rechtsbehelf entscheiden. In Betracht kämen

Mehr

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG 2. Gesetzgebungsverfahren a) Initiativrecht Art. 108 LV: Volksbegehren,

Mehr

Oppositionsrechte Kurzlösung

Oppositionsrechte Kurzlösung Oppositionsrechte Kurzlösung Heike Krieger (Freie Universität Berlin) und Markus Heintzen (Freie Universität Berlin) Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Andreas Buser, Jannik Bach Stand der Bearbeitung: Januar

Mehr

Jura Online - Fall: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - Lösung

Jura Online - Fall: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - Lösung Jura Online - Fall: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - Lösung Das Bundesverfassungsgericht wird die von den Abgeordneten beantragte Feststellung treffen, wenn der Antrag zulässig und begründet ist.

Mehr

-Lösungshinweise zu Fall 10-

-Lösungshinweise zu Fall 10- Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) -Lösungshinweise zu Fall 10- Bundesauftragsverwaltung Stand: WS 2010/2011 AG III: Parteienrecht Der Antrag der Landesregierung

Mehr

Methodik im Verfassungsrecht: Auslegung

Methodik im Verfassungsrecht: Auslegung Methodik im Verfassungsrecht: Studiengang: Bachelor of Laws (LL.B.) Modul: Staats- und Verfassungsrecht (55104) Methode zur Konkretisierung eines Tatbestandes in zwei Fällen wichtig: 1. keine Legaldefinition/einheitliche

Mehr

Universität Würzburg Wintersemester 2007/2008. Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I. Lösungsskizze der 1. Klausur vom 6.12.

Universität Würzburg Wintersemester 2007/2008. Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I. Lösungsskizze der 1. Klausur vom 6.12. Universität Würzburg Wintersemester 2007/2008 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Lösungsskizze der 1. Klausur vom 6.12.2007 Die abstrakte Normenkontrolle hat Aussicht auf Erfolg, falls sie

Mehr

Übungsfall: Die -Steuer

Übungsfall: Die  -Steuer Übungsfall: Die E-Mail-Steuer Von Prof. Dr. Martin Kment, LL.M. (Cambridge), Wiss. Mitarbeiter Sebastian Vorwalter, Augsburg* Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bei der Gesetzesausfertigung gehört

Mehr

Übung im Öffentlichen Recht für Anfängerinnen und Anfänger. Lösung Besprechungsfall 1

Übung im Öffentlichen Recht für Anfängerinnen und Anfänger. Lösung Besprechungsfall 1 Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2007/2008 Übung im Öffentlichen Recht für Anfängerinnen und Anfänger Lösung Besprechungsfall 1 Aufgabe 1: A kann sich mit Erfolg gegen den Beschluss des Bundestages wehren,

Mehr

Fallfragentyp 1: Rein materiellrechtliche Fragestellung, z.b.

Fallfragentyp 1: Rein materiellrechtliche Fragestellung, z.b. Welche Fragestellungen erwarten einen nun in der Klausur? Fallfragentyp 1: Rein materiellrechtliche Fragestellung, z.b. Ist ein Akt der Legislative/Exekutive/Judikative verfassungswidrig? Ist das Gesetz

Mehr

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 9: Vermittlungsausschuss

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 9: Vermittlungsausschuss Institut für Öffentliches Recht Wintersemester 2011/2012 Universität Augsburg Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 9: Vermittlungsausschuss A. Erzwingung

Mehr

Aufbau Verfassungsbeschwerde. Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Aufbau Verfassungsbeschwerde. Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Aufbau Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde ergeben sich

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 3

Staatsorganisationsrecht Fall 3 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 3 WS 2013/2014 I. Regelungen des Gesetzgebungsverfahrens Regelungen des Gesetzgebungsverfahren Ein Bundesgesetz kommt nur dann wirksam zustande,

Mehr

Fall 03 - "Überraschung "

Fall 03 - Überraschung Arbeitsgemeinschaft Staatsrecht Wiss. Mitarbeiterin Anna Mrozek Fall 03 - "Überraschung " LÖSUNSSKIZZE Die Bundeskanzlerin kann die Gegenzeichnung verweigern, soweit sie berechtigt ist, die Verfassungsmäßigkeit

Mehr

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 16 - Lösung

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 16 - Lösung Fall 16 - Lösung Hier geht es um die Frage, ob ein Gesetz nach den Vorschriften des GG ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Diese Frage überprüft das BVerfG im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle gemäß

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 1

Staatsorganisationsrecht Fall 1 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 1 WS 2013/2014 Organisatorisches AG Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht annika.schmidl@jura.uni-augsburg.de 0821/598

Mehr

Bundeskompetenzen nach dem Grundgesetz

Bundeskompetenzen nach dem Grundgesetz Bundeskompetenzen nach dem Grundgesetz Gesetzgebung (Art. 70 f. GG) Vollziehung (Art. 83 ff. GG) Rechtsprechung (Art. 95 ff. GG) Auswärtige Beziehungen (Art. 32 GG) Finanzverfassung (Art. 104a GG). Folie

Mehr

Besprechung 1. Klausur ÖR

Besprechung 1. Klausur ÖR Besprechung 1. Klausur ÖR Universität Trier Klausurenkurs Wintersemester 2015/16 30.10.2015 2» Notenspiegel 12 Durchschnitt: 5,97 Pkt. Durchfallquote: 40 % 5 6 4 3 0 0 3» Vorüberlegung Zwei Fragen: 1.

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht. Wintersemester 2008/2009. Übungsfall 12. Lösungsvorschlag Bundesstaatsprinzip

Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht. Wintersemester 2008/2009. Übungsfall 12. Lösungsvorschlag Bundesstaatsprinzip sophie.oldenburg@rewi.hu-berlin.de http://schlink.rewi.hu-berlin.de/staff/so Sophie Oldenburg Raum PAL 117 Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht Wintersemester 2008/2009 Übungsfall 12 Lösungsvorschlag

Mehr

Fall: Der Fünf-Minuten-Streit

Fall: Der Fünf-Minuten-Streit Fall: Der Fünf-Minuten-Streit Ratbald Richwin Referent (R) ist fraktionsloser Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Als eines Tages eine kontroverse Debatte über eine bevorstehende Diätenerhöhung stattfindet,

Mehr

Fall: Der Fünf-Minuten-Streit

Fall: Der Fünf-Minuten-Streit Fall: Der Fünf-Minuten-Streit Ratbald Richwin Referent (R) ist fraktionsloser Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Als eines Tages eine kontroverse Debatte über eine bevorstehende Diätenerhöhung stattfindet,

Mehr

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. AG GRUNDRECHTE SS 2015 9. Termin, 24.6.2015 Art. 14 GG Denkmalschutz - mögliche Lösung Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit

Mehr

Fall: Flüsterasphalt

Fall: Flüsterasphalt Fall: Flüsterasphalt Der Bundesumwelt- und -verkehrsminister Barbarus Axel Dobricks (D) ist wieder einmal auf einer Informations- und Werbetour für sich und sein Ministerium. Dabei kommt er auch in die

Mehr

Inhalt. Standardfälle Öffentliches Recht

Inhalt. Standardfälle Öffentliches Recht Inhalt Standardfälle Öffentliches Recht Fall 1: Immer diese Diätprobleme (Teil I) 7 Gesetzgebungsverfahren, Art. 76 ff. GG Einleitungsverfahren Hauptverfahren Fall 2: Immer diese Diätprobleme (Teil II)

Mehr

O. Die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG

O. Die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG O. Die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG I. Schutzbereich Schutz von Versammlungen Schutz einer Zusammenkunft von Deutschen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck. Eine bloße Ansammlung von Menschen (z.b.

Mehr

Fall 6: Der Ausschluss aus der Bundestagsfraktion

Fall 6: Der Ausschluss aus der Bundestagsfraktion Fall 6: Der Ausschluss aus der Bundestagsfraktion In Betracht kommt ein Organstreitverfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG. Dieses hat (Aussicht auf) Erfolg, soweit es zulässig

Mehr

Die Partei- bzw. Beteiligtenfähigkeit des Bundeskanzlers im Rahmen des Bundesorganstreitverfahrens

Die Partei- bzw. Beteiligtenfähigkeit des Bundeskanzlers im Rahmen des Bundesorganstreitverfahrens Boris Duru Justus-Liebig-Universität Gießen Die Partei- bzw. Beteiligtenfähigkeit des Bundeskanzlers im Rahmen des Bundesorganstreitverfahrens Die wesentlichen Bestimmungen für das Bundesorganstreitverfahren

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht. Fall 2: Wiedereinführung der Todesstrafe

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht. Fall 2: Wiedereinführung der Todesstrafe Universität Würzburg Wintersemester 2007/08 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 2: Wiedereinführung der Todesstrafe Frage 1: Konkrete Normenkontrolle durch die

Mehr

Verfassungsbeschwerde. BVerfGE 6, 32.

Verfassungsbeschwerde. BVerfGE 6, 32. Verfassungsbeschwerde. BVerfGE 6, 32. Sachverhalt Verfassungsbeschwerde A. Zulässigkeit I. Statthaftigkeit II. Beschwerdefähigkeit III. Prozessfähigkeit IV. Beschwerdegegenstand V. Beschwerdebefugnis VI.

Mehr

Bund-Länder-Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Besondere parteipolitische Konstellationen und ihre verfahrensrechtliche Relevanz

Bund-Länder-Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Besondere parteipolitische Konstellationen und ihre verfahrensrechtliche Relevanz Bund-Länder-Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Besondere parteipolitische Konstellationen und ihre verfahrensrechtliche Relevanz 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Bund-Länder-Streitverfahren

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht. Wintersemester 2008/2009. Übungsfall 5 Parteien Lösungsvorschlag

Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht. Wintersemester 2008/2009. Übungsfall 5 Parteien Lösungsvorschlag sophie.oldenburg@rewi.hu-berlin.de http://schlink.rewi.hu-berlin.de/staff/so Sophie Oldenburg Raum PAL 117 Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht Wintersemester 2008/2009 Übungsfall 5 Parteien

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht. Wintersemester 2008/2009. Übungsfall 10 Vertrauensfrage Lösungsvorschlag

Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht. Wintersemester 2008/2009. Übungsfall 10 Vertrauensfrage Lösungsvorschlag sophie.oldenburg@rewi.hu-berlin.de http://schlink.rewi.hu-berlin.de/staff/so Sophie Oldenburg Raum PAL 117 Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht Wintersemester 2008/2009 Übungsfall 10 Vertrauensfrage

Mehr

AG Grundkurs Öffentliches Recht II Teil 2 Jennifer Ricketts, Wiss. Mit. (LS Wollenschläger) Fall 6 - Folien Wintersemester 2012/13

AG Grundkurs Öffentliches Recht II Teil 2 Jennifer Ricketts, Wiss. Mit. (LS Wollenschläger) Fall 6 - Folien Wintersemester 2012/13 Obersatz: Der Antrag des B auf einstweiligen Rechtsschutz hat Aussicht auf Erfolg, wenn er vor dem zuständigen Gericht gestellt wurde sowie zulässig und begründet ist. A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges

Mehr

Besprechung der Klausur zur Vorlesung Grundrechte WS 2012/2013

Besprechung der Klausur zur Vorlesung Grundrechte WS 2012/2013 Konversationsübung im Öffentlichen Recht Grundrechte WS 2012/2013 Besprechung der Klausur zur Vorlesung Grundrechte WS 2012/2013 Prof. Dr. Rolf Eckhoff Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Finanz-

Mehr

Die Staatsorgane. Dr. W. Nolden 1

Die Staatsorgane. Dr. W. Nolden 1 Die Staatsorgane Der Staat ist eine juristische Person, d.h. eine rechtlich verselbständigte Personenmehrheit mit eigenen Rechten und Pflichten. Er handelt nicht selbst, sondern durch seine Organe. Oberste

Mehr

Sachverhalt Fall 12. Sachverhalt Fall 12. Sachverhalt

Sachverhalt Fall 12. Sachverhalt Fall 12. Sachverhalt Sachverhalt Fall 12 Sachverhalt Angenommen, im Winter 2012/2013 erreicht die Staatsverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland ein bislang unerreichtes Ausmaß. Angesichts dessen will die Bundesregierung

Mehr

A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG II. Beteiligtenfähigkeit, 90 I BVerfGG: Jedermann III. Tauglicher Beschwerdegegenstand, 90 I BVerfGG

A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG II. Beteiligtenfähigkeit, 90 I BVerfGG: Jedermann III. Tauglicher Beschwerdegegenstand, 90 I BVerfGG Lösungsskizze Frage 1: Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG Die Zuständigkeit des BVerfG für die Verfassungsbeschwerde

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 5: Obligatorische Zivilehe

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 5: Obligatorische Zivilehe Sommersemester 2008 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 5: Obligatorische Zivilehe I. Materielle Prüfung Verletzung von Art. 4 I, II GG? 1. Schutzbereich betroffen? sachlich:

Mehr

Lösung zu Fall 7. A) Zulässigkeit

Lösung zu Fall 7. A) Zulässigkeit Lösung zu Fall 7 Der Antrag der Landesregierung im Bundesland Y wird Erfolg haben, wenn er zulässig und begründet ist. A) Zulässigkeit I. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, Art. 93 Abs. 1 Nr.

Mehr

AG Staatsrecht II - Grundrechte. Korrektur Probeklausur, vgl. NJW 2011,

AG Staatsrecht II - Grundrechte. Korrektur Probeklausur, vgl. NJW 2011, AG Staatsrecht II - Grundrechte Korrektur Probeklausur, vgl. NJW 2011, 1201-1211 Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und soweit sie begründet ist. A./ Zulässigkeit I./

Mehr

Bearbeitervermerk: Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind in 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt und liegen bei A nicht vor.

Bearbeitervermerk: Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind in 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt und liegen bei A nicht vor. Sachverhalt Fall 15 Sachverhalt Bundesverkehrsminister Alfred Absturz (A) ist Trierer und fliegt für sein Leben gern. Seine Freizeit verbringt er größtenteils auf dem Flugplatz in Bitburg. Als er überraschend

Mehr

Sachverhalt Fall 8. Sachverhalt Fall 8. Sachverhalt

Sachverhalt Fall 8. Sachverhalt Fall 8. Sachverhalt Sachverhalt Fall 8 Sachverhalt Angesichts der immer gewalttätiger verlaufenden Massendemon-strationen wird von dem einzelnen Bundestagsabgeordneten B im Jahre 2006 ein Novellierungsentwurf zum Versammlungsgesetz

Mehr

AG STAATSRECHT II - GRUNDRECHTE F AL L Z W AN G S M I T G L I E D S C H AF T

AG STAATSRECHT II - GRUNDRECHTE F AL L Z W AN G S M I T G L I E D S C H AF T AG STAATSRECHT II - GRUNDRECHTE F AL L 1 1 - Z W AN G S M I T G L I E D S C H AF T Die Verfassungsbeschwerde des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und soweit sie begründet ist. A./ ZULÄSSIGKEIT

Mehr

Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht. Übungsfall 10

Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht. Übungsfall 10 Prof. Dr. Alexander Proelß Wintersemester 2010/2011 Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht Übungsfall 10 {Die Idee zu diesem Fall entstammt Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht, Fall 9, und Teubner,

Mehr