Eigenes Knowhow sichern, eine "Marke" entwickeln, Design schützen. Sabine Milde 2015

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1 Eigenes Knowhow sichern, eine "Marke" entwickeln, Design schützen Sabine Milde 2015

2 Vorstellung Erwartungen Ablauf - Knowhow und geistiges Eigentum was zählt dazu? - Was kann ich als Unternehmer schützen lassen? - Welche Formen des Knowhow-Schutzes gibt es? - Marken Gebrauchsmuster-Patente eingetragenes Design was wofür? - Warum muss ich unbedingt VOR der Einführung eines neuen Produkt/einer neuen Technologie nach älteren Rechten recherchieren (lassen)? - Wie melde ich Schutzrechte an und wer kann mich unterstützen?

3 Die Fahner fanden 117 Container voll gefälschter Markenprodukte!

4 Quelle: EPA/HABM IP Teaching Kit IP Grundlagen

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7 Warum geistige Eigentumsrechte? Schützt kleine innovative Unternehmen vor Produktkopien großer Wettbewerber: W. L. Gore & Associates (US): 1958: Familienunternehmen im Keller gegründet, jetzt: Mitarbeiter, 3 Mrd. US$ Umsatz; u.a. Patente für Polymermembrantechnologien + Marken GORE-TEX + Guaranteed to Keep you Dry

8 Dolby Laboratories (GB/US): erfand in den 1960 ern die Geräuschreduzierungstechnologie; jetzt: erteilte anhängige Patente Marken; 86% der Unternehmenseinnahmen aus Lizenzierungen

9 Schutzrecht Gegenstand Laufzeit Europ. Vertrag / Amt Internationaler Vertrag / Amt Prioritätsfrist Patent technische Erfindungen 20 Jahre (ergänzende Schutzzert. max. 25 J.),ab 3. Jahresgeb. EPÜ / EPA Patent Cooperation Treaty, PCT / WIPO 12 Monate Gebrauchsmuster technische Erfindungen; keine Verfahren = 10 Jahre EPÜ / EPA Patent Cooperation Treaty, PCT / WIPO 12 Monate Eingetr. Design/Geschmacksmuster Design = 25 Jahre Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster / HABM Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (HMA) / WIPO 6 Monate Marke Namen/ Logos usw. nicht begrenzt; in Intervallen von 10 Jahren verlängerbar Verordnung über die Gemeinschaftsmarke / HABM Madrider Markenschutzabkommen/ Protokoll (MMA/PMMA) / WIPO 6 Monate

10 Beispiel Miele: Patente / Gebrauchsmuster

11 Geschmacksmuster/Designschutz:

12 Marken:

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29 Die wichtigsten Anmeldeländer im Vergleich

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31 Die TOP15 Patentanmelder in Deutschland 2013 (DPMA-Jahresstatistik 2013)

32 Fakten: EU: 25% aller F&E-Aufwendungen werden jährlich für Doppelerfindungen verschwendet = 60 Mrd.! (ÖPA Mario Wally Doppelt gemoppelt ) 30 % der beim DPMA eingereichten Patente wegen fehlender Neuheit zurückgewiesen

33 Warum sollte ich nach Schutzrechten recherchieren (lassen)? Vermeiden von Doppelentwicklungen Ansonsten keine Ausschließungsrecht mehr möglich (z.b. Patent) Kosten- und Zeitverlust Folgen bei Verletzung älterer Rechte Rechtsstreite Unterlassung Schadenersatz Lizenzgebühren neue Werbekampagnen / Neudruck von Werbemittel Zeitaufwand Imageverlust

34 Rechtsinformation Schutz vor Verletzungen eigener Schutzrechte durch andere Firmen Um die Schutzrechte einer anderen Firma nicht zu verletzen Technikinformation Technische Beschreibung fast aller Produkte Erkennen von aktuellen technischen Entwicklungen Anregungen und Ideen für: neue Produkte und Verfahren neue Anwendungen von existierenden Produkten Vermeidung von Doppelarbeit in Forschung und Entwicklung

35 Marken Vielfach beträgt der Markenwert rund 50 Prozent des Unternehmenswertes beziehungsweise der Marktkapitalisierung. Gemäss PricewaterhouseCoopers (PwC) liegt der Anteil des Markenwertes einer Firma am Unternehmenswert zwischen 18 Prozent (bei Industriegütern) und 62 Prozent (bei Konsumgütern). Je mehr sich ein Unternehmen mit seinen Produkten oder Dienstleistungen an den Endverbraucher richtet, desto höher ist bei erfolgreichen Unternehmen der Anteil des Markenwertes am Unternehmenswert. Laut Thomas Schneller, Director Corporate Finance/Valuation bei PwC, bestehen beispielsweise Coca-Cola und auch Apple an der Börse zu einem grossen Teil aus ihrer Marke.

36 Deutschlands wertvollste Marken 2014 (Quelle: Rang Unternehmen Markenwert, Mio VW Daimler (Mercedes) BASF BAYER Dt. Telekom

37 Als Marke schutzfähige Zeichen 3 Abs. (1) Markengesetz Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. keine vollständige Aufzählung, weitere Zeichenformen könnten zulässig sein, z.b. Tast-, Geschmacks- und Geruchszeichen Marken müssen graphisch darstellbar sein

38 Beispiele für schutzfähige Markenformen ( 3 MarkenG) sind in der folgenden Tabelle dargestellt 1. Markenform Beispiel Inhaber Wortmarken EBAY ebay Inc., San Jose, Calif., US Zahlenmarken 123 Bayerische Motoren Werke AG, München; DE Marken aus Buchstaben(gruppen) XYZ Pantherwerke Aktiengesellschaft, Löhne, DE Wort/Bildmarken SONY KABUSHIKI KAISHA, Tokio/Tokyo, JP Bildmarken Steinway & Sons Pianos, New York, US 1 Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die als Beispiele genannten Marken sind rechtlich geschützt.

39 Farbmarken magenta, RAL 4010, Pantone Rhodamine Red U Deutsche Telekom AG, Bonn, DE dreidimensionale Marken 2 Mast-Jägermeister AG, Wolfenbüttel, DE Hörmarken ProSiebenSAT. 1 Media AG, Unterföhring, DE 2 Dreidimensionale Gestaltungen sind auch als Geschmacksmuster schutzfähig.

40 Klassifikationen Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken, Nizzaer Klassifikation Einheitliche Klassifikationsdatenbank Marken sind immer für bestimmte Waren oder Dienstleistungen geschützt! 1. Januar 2014, 11. Ausgabe 45 Klassen (34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen) Auswahl durch den Anmelder, Hilfe durch DPMA Waren- und Dienstleistungsverzeichnis muss eingereicht werden Auswahl später nicht erweiterbar!

41 Auszug: Klasse 1 Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke Klasse 2 Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.. Klasse 42 Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

42 Einheitliche Klassifikationsdatenbank:

43 Bsp.: ASTRA eingetragen für Bier Klasse 32 und Fahrzeuge Klasse 12

44 (111) Registernummer RN (210) Altes Aktenzeichen AKZ B18074 (540) Wiedergabe der Marke WM ASTRA (550) Markenform MF Wort-/Bildmarke Verfahrensstand Marke eingetragen (220) Anmeldetag AT Tag der Eintragung in das Register (151) ET Tag der Veröffentlichung der Eintragung (450) VT (732) Inhaber INH Bavaria-St. Pauli GmbH, Hamburg, DE (740) Vertreter VTR Graf von Westphalen, Freiburg (750) Zustellungsanschrift / -empfänger ZUE Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft Kaiser-Joseph-Str. 284 Postfach Freiburg

45 (511) Leitklasse LK 32 (511) Klassen KL 32 (510) Waren- / Dienstleistungsverzeichnis WDV Klasse 32: Bier (531) Wiener Bildklassifikation WBK

46 (111) Registernummer RN (210) Altes Aktenzeichen AKZ O14267 (540) Wiedergabe der Marke WM ASTRA (550) Markenform MF Wortmarke Verfahrensstand Marke eingetragen (220) Anmeldetag AT (442) Bekanntmachungstag BT Tag der Eintragung in das Register (151) ET Tag der Veröffentlichung der Eintragung (450) VT (732) Inhaber INH Opel Eisenach GmbH, Eisenach, DE (740) Vertreter VTR (750) Zustellungsanschrift / -empfänger ZUE Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnergesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Stuttgart Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnergesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern Maybachstr Stuttgart

47 (511) Leitklasse LK 12 (511) Klassen KL 12 Waren- / Dienstleistungsverzeichnis Klasse 12 Klasse 12: Kraftfahrzeuge und deren Teile, soweit in (510) WDV enthalten

48 Für Bild- und Wort/Bildmarken: Internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken, Wiener Klassifikation 7. Ausgabe, gültig ab Hierarchisch 29 Kategorien 144 Abschnitte 788 Unterabschnitte 879 Hilfsabschnitte

49 Auszug: 6. Landschaften 6.1 Berge, Felsen, Grotten 6.3 Landschaften mit Wasser, Flüssen, Strömen oder Bächen 6.6 Wüsten~ oder tropische Landschaften 6.7 Stadtlandschaften oder Dorfszenen 6.19 Andere Landschaften 6.1 Berge, Felsen, Grotten Klippen, Felsen, Felswände Anmerkung: Ausgenommen Riffe (6.3.1) * Berge, Gebirgslandschaften * Vulkane Grotten

50 Beispiel: Inhaber: Saalfelder Feengrotten und Tourismus GmbH, Saalfeld, DE Wiener Bildkl.: , , , , Nizzaer Kl.: 35

51 Absolute Schutzhindernisse (Quelle: Das DPMA überprüft die Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Ob eine Marke gegen relative Schutzhindernisse verstößt, das heißt, ob sie Schutzrechte Dritter verletzt, wird nicht geprüft. Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise: fehlende Unterscheidungskraft für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben ersichtliche Irreführungsgefahr in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

52 Ausweg: Kreative Marken finden: Quelle: Markenquiz web.de Apple-Computer MACINTOSH: Apfelsorte Suchmaschine GOOGLE: Gogol, Zahl 1 gefolgt von 100 Nullen - eine Anspielung auf die Leistungsfähigkeit der Suchmaschine ADOBE: Fluss YAHOO: stammt aus dem Buch Gullivers Reisen von Jonathan Swift ATARI: ist eine Spielsituation in dem Brettspiel Go BENQ: Bringing Enjoyment and Quality to Life SONY: Mischung aus dem lateinischen Wort "sonus" für "Klang" und dem englischen Wort für "sonnig", "sunny ARAL: Anfangsbuchstaben der Hauptbestandteile des Kraftstoffs Aromaten und Aliphaten IOSONO ist keine Abkürzung, leitet sich aus dem Spanischen ab, dort hieße *yo sono ich klinge (wäre sonar ein regelmäßiges Verb) MILKA Zusammensetzung von Milch und Kakao ADIDAS als Namenskürzel von Adi (Adolf) Dassler

53 Tipps für Marken(er)findung : COPAT - Markengenerator: Internationale Aspekte berücksichtigen, Bsp.: japanischer Autohersteller Nissan hatte Probleme in Deutschland mit dem Modell Serena Fluggesellschaft nannte sich EMU, obwohl bekannt ist, dass der gleichnamige Vogel gar nicht fliegen kann Bsp.: Deshalb: Ideenrecherche, Recherche nach Freiräumen in Markendatenbanken nutzen

54 Suche nach zurückgewiesenen Marken in DE

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57 Gebühren DPMA in Euro

58 Beispiel Marke FERTIGSAUER

59 Wichtig! Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft selbst im Eintragungsverfahren nicht, ob ältere Rechte bestehen. Das ist vielen Unternehmen und Privatanmeldern nicht bewusst. Wird im Vorfeld einer Markenbenutzung/Markenanmeldung nicht ausreichend nach älteren Rechten recherchiert, kann dem Unternehmen großer wirtschaftlicher Schaden und Imageverlust entstehen. Möglichst frühzeitig muss vor der Benutzung oder Anmeldung einer Marke geprüft werden, ob ein neu entwickeltes Zeichen Rechte Dritter verletzt.

60 Internationaler Schutz von Marken Nationale Anmeldung Eine Möglichkeit, ein Muster oder ein Modell im Ausland anzumelden, ist die direkte Anmeldung im betreffenden Land. Gesetzliche Grundlagen, Anmeldeformalitäten sowie Prüfungs- und Erteilungsverfahren sind von Land zu Land verschieden. Prioritätsfrist 6 Monate Nutzung regionaler oder internationaler Verträge: EU-Gemeinschaftsmarke IR-Marken (Madrider Abkommen /PMMA)

61 Checkliste Marken: Einprägsame, nicht beschreibende Bezeichnung (starke Kennzeichnungskraft), z.b. Phantasiebegriffe Streichen von beschreibenden und irreführenden Bestandteilen Recherchieren nach älteren Rechten, einschl. Domain, Handelsregister, Werktitel ; Vermeidung einer Markenverletzung Markenanmeldung (Markenregistrierung), durchdachtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis Benutzung der Marke in der eingetragenen Form (Benutzung und Verwässerung) Auslandsanmeldungen 6 Monate Prioritätsfrist

62 Tabelle Übersicht der Recherchemöglichkeiten Marken (2015) Schutzrechtsart kostenlos kostenpflichtig Deutsche Marken EU- Gemeinschafts- marken Int. Marken DPMA HABM WIPO z.b. Corsearch/edital Polymark (BCK): (Thomson)

63 Design Beispiele Inhaber INH Apple Computer, Inc., Cupertino, Calif., US

64 Inhaber INH Dr.Ing.h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

65 Sammelanmeldung

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68 (11) Registernummer RN (22) Anmeldetag AT (15) Eintragungstag ET (45) Veröffentlichungstag VT (21) Aktenzeichen AKZ (54) Bezeichnung TI Optische Maus für Computer (73) Inhaber INH Samsung Electro-Mechanics Co., Ltd., Suwon Kyonggi, KR (74) Vertreter Lindner Blaumeier & Kollegen Patent- und Rechtsanwälte, Nürnberg VTR Zustellanschrift Patent- und Rechtsanwälte Lindner Blaumeier & Kollegen,Postfach ZUE , Nürnberg (51) Warenklasse WKL (Version 7) Anzahl der Geschmacksmuster (28) ANZ 1

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74 INID-Codes WIPO:

75 Was kann geschützt werden? Als Design/Geschmacksmuster kann die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teiles davon geschützt werden, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, und der Oberflächenstruktur des Erzeugnisses selbst ergibt. Historisch: - zweidimensional = Muster - dreidimensional = Modell kein Schutz für Ideen, Lehren, allgemeine Gedanken kein Schutz für Merkmale, die ausschließlich durch ihre technische Funktion bestimmt sind kein Schutz bei Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, gute Sitten kein Schutz für Computerprogramme kein Schutz, wenn nicht mit dem Auge oder Tastsinn erfassbar kein Schutz für Stilarten, Motive, Werkstoffe

76 Erzeugnis: jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand - Einzelteile, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden - Verpackungen - Ausstattungen - grafische Symbole - typografische Schriftbilder Typografische Schriftzeichen = Alphabete inklusive Akzenten, Satzzeichen, Ziffern und Symbolen. Geschützt ist das Schriftbild als Gesamtheit. Die Wiedergabe des Musters muss alle Buchstaben des Alphabets in Groß- und Kleinschreibung, alle arabischen Ziffern sowie fünf Zeilen Text, jeweils in Schriftgröße 16 Punkt umfassen. Typografischen Schriftzeichen, die bisher unter die besondere Geschmacksmuster-Klasse "TYPO" fielen, sind in die Warenklasse übergegangen.

77 Neuheit Das Muster muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein. Ein Muster gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Muster offenbart worden ist, d.h. das Muster darf den Fachkreisen zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht bekannt sein. - Offenbarung: bekannt gemacht, ausgestellt, in Verkehr gebracht oder auf sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht - Fachkreise des betreffenden Wirtschaftszweiges - im normalen Geschäftsverlauf bekannt sein konnte - Formenschatz : amtliche Veröffentlichungen von Design/Geschmacksmuster, Marken, Patenten, Gebrauchsmustern + Veröffentlichungen in Magazinen, Zeitungen, Prospekten, Katalogen

78 Neuheitsschonfrist: - 12 Monate - das Zugänglichmachen muss durch den Entwerfer oder seinen Rechtsnachfolger oder durch einen Dritten aufgrund von Infos /Handlungen des Entwerfers/Rechtsnachfolgers erfolgt sein - Möglichkeit des Testens des Marktes

79 Ausstellungspriorität - 6 Monate - Bekanntmachungen des Bundesministeriums der Justiz über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen Auf Grund des 6a Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes i.d.f. der Bekanntmachung vom 28. August 1986 (BGBl. I S. 1455), der durch Artikel 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) eingefügt worden ist, des 35 Abs. 3 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156) und des 15 Abs. 2 des Geschmacksmustergesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) wird bekannt gemacht:

80 Der zeitweilige Schutz von Mustern und Marken wird für die folgenden Ausstellungen gewährt: z.b. Bekanntmachung vom 10. Dezember 2013: (BGBl. Teil I/2013, Nr. 70 vom , S. 4089) 1. "Fahrrad- & ErlebnisReisen mit Wandern Eine Sonderausstellung der CMT" vom 11. bis 12. Januar 2014 in Stuttgart 2. "DOMOTEX 2014 Die Weltleitmesse für Bodenbeläge" vom 11. bis 14. Januar 2014 in Hannover 3. "CMT 2014 Die Urlaubs-Messe" vom 11. bis 19. Januar 2014 in Stuttgart 4. "interaspa 2014 Die Fachmesse für Spargel, Gemüse, Beerenobst und Direktvermarktung" vom 15. bis 16. Januar 2014 in Hannover Ab : Zugang zu aktuellen Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz: Diese werden nicht mehr im Bundesgesetzblatt, sondern im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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82 Eigenart Das Muster muss zum Zeitpunkt der Anmeldung Eigenart aufweisen. Der Gesamteindruck muss sich von bereits bekannten Designs unterscheiden. Hierbei kommt es weder auf die Sicht eines Laien noch auf die eines Produktdesigners an. Entscheidend ist der bei einem so genannten "informierten Benutzer" hervorgerufene Gesamteindruck. - informierter Benutzer ist nicht Fachmann (Produktdesigner) und nicht Laie - informierter Benutzer ist, wer der Personengruppe angehört, die das Muster in der Praxis benutzt und verschiedene Muster nach ihrem Erscheinungsbild zu beurteilen weiß. - Der informierte Benutzer ist damit zwischen dem Durchschnittsverbraucher und dem Fachmann anzusiedeln Ein besonderes Gestaltungsniveau ist nicht erforderlich. Es wird allerdings berücksichtigt, ob auf dem entsprechenden Gebiet bereits eine Vielzahl von Designs existiert. Ist dies der Fall, sind die Anforderungen an den Unterscheidungsgrad entsprechend geringer. Die beiden Schutzvoraussetzungen Neuheit und Eigenart werden erst im Streitfall zwischen dem Anmelder und einem Dritten durch die Zivilgerichte (Landgerichte) geprüft!!!

83 Das DPMA prüft, ob: die Anmeldung frei von Formfehlern ist der Gegenstand überhaupt als Geschmacksmuster geschützt werden kann (Musterfähigkeit) das Design mit der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten vereinbar ist keine missbräuchliche Benutzung von Zeichen öffentlichen Interesses vorliegt die Gebühren gezahlt wurden

84 Ist das Design mit der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten vereinbar? grob verunglimpfend? politisch oder religiös diskriminierend? volksverhetzend? staatliche Hoheitszeichen ohne Einbettung in Zusatzmerkmale übernehmend?

85 Missbräuchliche Benutzung von Zeichen öffentlichen Interesses? Flaggen, Fahnen und ähnliche Objekte Bundesfarben Wappen und Amtsschilder, Amtssiegel Amtstrachten und Uniformen Orden und Ehrenzeichen im Kurs befindliche Münzbilder oder Abbildungen gesetzlicher Zahlungsmittel Leider keine öffentliche Liste Anregung durch PIZen an das DPMA

86 Wiedergabe wichtig! fotografische Darstellung oder Zeichnung neutraler Hintergrund ohne Beiwerk bis zu 10 Darstellungen möglich

87 Sammelanmeldung: Bei einer Sammelanmeldung können bis zu 100 Muster in einer Anmeldung zusammengefasst werden Voraussetzung bisher: die Muster haben mindestens eine gemeinsame Warenklasse neu ab : Mehrere Designs können künftig in einer Sammelanmeldung zusammengefasst werden, auch wenn sie unterschiedlichen Warenklassen angehören. Anteil der Sammelanmeldungen DPMA 2010: 62,9 % Quelle:

88 Schutzdauer Die maximale Schutzdauer des Designs beträgt 25 Jahre ab dem Anmeldetag. Die maximale Schutzdauer wird durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr nach jeweils 5 Jahren bewirkt. 5x5 Jahre = 25 Jahre

89 Gebühren DPMA in EURO Einzelanmeldung eines Musters EUR bei elektronischer Anmeldung EUR Sammelanmeldung - für jedes Muster... 7 EUR - mindestens jedoch EUR bei elektronischer Anmeldung - für jedes Muster... 6 EUR - mindestens jedoch EUR Bei einer Schutzdauer von zunächst 30 Monaten (Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe des Musters) (1) Einzelanmeldung eines Musters EUR (2) Sammelanmeldung - für jedes Muster... 3 EUR - mindestens jedoch EUR

90 Aufrechterhaltungsgebühren Schutzperiode für das 6. bis 10. Schutzjahr für das 11. bis 15. Schutzjahr für das 16. bis 20. Schutzjahr für das 21. bis 25. Schutzjahr Euro 90 Euro 120 Euro 150 Euro 180 Euro

91 Erzeugnisangabe Der Antrag auf Eintragung in das Geschmacksmusterregister muss die Angabe (mindestens) eines Erzeugnisses enthalten, bei dem das Muster verwendet oder in das es aufgenommen werden soll. Die Erzeugnisangabe gehört zu den Mindestvoraussetzungen für die Zuerkennung eines Anmeldetages. Die Erzeugnisangabe dient der inhaltlichen Richtigkeit und Recherchierbarkeit der Registerführung sowie der Bekanntmachung (Ordnungscharakter) - ermöglicht eine Klassifizierung des Musters

92 Die Anmeldung des Designs muss eine Erzeugnisangabe enthalten, die eine sachgerechte Recherche des mit der Wiedergabe dargestellten Designs ermöglicht. Grundsätzlich ist ein Erzeugnis zu jedem Design anzugeben. Mehr als fünf Warenbegriffe je Design sind grundsätzlich nicht zulässig. Für die Erzeugnisangabe nutzen Sie bitte unsere Suchmaschine in der die Begriffe der geltenden Fassung der Warenliste für Verfahren vor dem DPMA enthalten sind. Die Erzeugnisangabe dient der inhaltlichen Richtigkeit und Recherchierbarkeit der Registerführung sowie der Bekanntmachung. Sie hat keinen Einfluss auf den Schutzumfang!

93 Klassifikation: Locarno Klassifikation - Internationale Klassifikation für Gewerbliche Muster und Modelle Ab ist die 10. Ausgabe der Locarno-Klassifkation gültig. Ergebnis der Konferenz von Locarno 1968 war das Abkommen zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle. Der praktische Nutzen der Locarno-Klassifikation ist es, Geschmacksmuster möglichst einheitlich verschiedenen Kategorien (Warenklassen) zuordnen. Dazu sind die in der Klassifikation benutzten Begriffe aus der Warenliste zu benutzen. Die Locarno-Klassifikation beinhaltet insgesamt 32 Hauptklassen und 223 Unterklassen mit detaillierter Beschreibung der Waren

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97 Rechte: Ausschließliches Benutzungsrecht Recht mit absoluter Sperrwirkung Inhaber hat das ausschließliche Recht, das Geschmacksmuster zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu verwenden. Somit ist nicht nur die Nachahmung verboten, sondern auch die Herstellung und Verbreitung unabhängig entwickelter Gegenstände unzulässig.

98 Internationaler Schutz von Design Nationale Anmeldung Eine Möglichkeit, ein Muster oder ein Modell im Ausland anzumelden, ist die direkte Anmeldung im betreffenden Land. Gesetzliche Grundlagen, Anmeldeformalitäten sowie Prüfungs- und Erteilungsverfahren sind von Land zu Land verschieden. Prioritätsfrist 6 Monate Nutzung regionaler oder internationaler Verträge: EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster IR-Geschmacksmuster (Haager Abk.)

99 Tabelle Übersicht der Recherchemöglichkeiten Geschmacksmuster (2015) Schutzrechtsart kostenlos kostenpflichtig Deutsche Geschmacksmuster/ Eingetragenes Design EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster DPMA HABM z.b. DesignFinder (Orbit) Polysign (BCK): Int. Geschmacksmuster WIPO

100 Beispielfall:

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105 Professionelle Information/Beratung!? Ist Ihre Erfindung neu, erfinderisch und patentierbar? Besteht das Risko, dass Sie die Rechte anderer verletzen? Wer käme als Lizenznehmer infrage? Wer käme als Lizenzgeber infrage? Wer sind Ihre potenziellen Kunden, Lieferanten und Wettbewerber? Sind die von Ihnen ausgewählten Produktnamen noch frei? Welches Design ist geschützt? Wer unterstützt mich?

106 Patentinformationszentren,

107 Dienstleistungen der PIZ für Sie: Betreute Recherche im Recherchesaal Infolotse: Sie treffen sich virtuell im Internet mit einem Rechercheexperten des PATON und werden individuell während Ihrer Recherche begleitet/angeleitet. Auftragsrecherchen: Retrospektive Recherchen / Inhaberrecherchen/ Überwachungen Entgeltordnung Fördermittel Kostenlose Erstberatung durch Patentanwälte Entgegennahme von Schutzrechtsanmeldungen im Auftrag des Deutschen Patent- und Markenamtes unter Zuerkennung des Anmeldetages Seminare: u.a. Marken Rechtsgrundlagen und Recherchen, Designschutz - Rechtsgrundlagen und Recherchen

108 Deutsches Patent- und Markenamt

109 SIGNOPartner,

110 Fördermöglichkeiten für innovative Ideen: Wie schütze ich meine Erfindung? SIGNO-Erfinderfachauskunft (BMWi), PATON: Wie kann ich den Neuheitswert meiner Erfindung ermitteln? Was ist der Wert meiner Erfindung? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Wo finde ich Kooperationspartner? Jeder erfinderisch tätige Mensch kann sich durch die Erfinderfachauskunft fördern lassen. Die Kosten für die ersten vier Beratungsstunden werden vom BMWi übernommen.

111 SIGNO-KMU-Patentaktion, BMWI, PATON: Mit der KMU-Patentaktion werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstützt und angeleitet. Die KMU-Patentaktion ist in fünf Teilpakete (TP) untergliedert, deren Abfolge sich am innerbetrieblichen Entwicklungsprozess orientiert. Der Förderzeitraum umfasst 18 Monate. Gefördert werden im Einzelnen: Recherche zum Stand der Technik max. 800,00 EUR Kosten-Nutzen-Analyse max. 800,00 EUR Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland max ,00 EUR Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung max ,00 EUR Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland max ,00 EUR Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt max EUR

112 Teilnehmen können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlichtechnischen Berufe mit Geschäftssitz bzw. Produktionsstätte in Deutschland sein, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Bitte beachten Sie: Um Ihre Fördermöglichkeiten nicht zu verwirken, sollten Sie mit einem SIGNO-Partner Kontakt aufnehmen, bevor Sie eine Dienstleistung in Auftrag geben.

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114 "Maschinen verschleißen. Autos rosten. Menschen sterben. Doch was weiterlebt, sind die Marken."3 3 Hector Liang, ehemaliger Chairman von United Biscuits:

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