NEOS Initiative zur Verhinderung verdeckter Parteienförderung

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1 NEOS Initiative zur Verhinderung verdeckter Parteienförderung mit NEOS Klubbmann Matthias Strlz und stellvertretender Klubfrau Beate Meinl-Reisinger Das Thema verdeckte Parteienförderung ist seit Wchenbeginn durch den Rechnungshfbericht und durch den tags darauf veröffentlichten Verdacht gegen die FPÖ und ihren Generalsekretär Herbert Kickl in aller Munde. NEOS hat bereits vlle Aufklärung in dieser Causa gefrdert: Im Rahmen einer Sndersitzung könnte sich das Parlament eingehend mit dem Thema auseinandersetzen. Außerdem kann ein sgenannter kleiner Untersuchungsausschuss, als die Befassung des ständigen Unterausschusses des Rechnungshfausschusses, zusätzlich Licht ins Dunkel bringen. Und weiters sll eine Anfrage an Justizminister Wlfgang Brandstetter die Frage klären, wie es zu der Weisung des Justizministeriums im März 2014 kam. Dch auch in der Frage, wie slche Vrfälle in Zukunft verhindert werden können, bleibt NEOS nicht untätig. Bei der mrgen stattfindenden Sndersitzung wird ein Initiativantrag eingebracht: Aufträge der öffentlichen Hand an Unternehmen, an denen Parteien der parteinahe Organisatinen beteiligt sind, sllen ab sfrt verhindert werden. Antrag der Abgerdneten Beate Meinl-Reisinger, Matthias Strlz und Kllegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Vergabe vn Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 BVergG 2006) geändert wird Der Natinalrat wlle beschließen: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Vergabe vn Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 BVergG 2006) geändert wird Seite 1 vn 5

2 Der Natinalrat hat beschlssen: Bundesgesetz über die Vergabe vn Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 BVergG 2006), BGBl. I Nr. 17/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. II Nr. 292/2014, wird wie flgt geändert: An 20 wird flgender Absatz angefügt: " (6) Unternehmen, an welchen plitische Parteien im Sinne des 1 PartG 2012, BGBl I Nr. 56/2012, beteiligt sind, und mit slchen Unternehmen verbundene Unternehmen swie nahestehende Organisatinen im Sinne des 2 Z 3. PartG 2012 sind vn der Teilnahme am Vergabeverfahren um die Leistung für öffentliche Auftraggeber im Sinne des 3 Abs 1 auszuschließen. " Begründung: Aufträge bzw. Vergaben öffentlicher Auftraggeber an Unternehmen, an welchen Parteien beteiligt sind, der an parteinahe Organisatinen, erscheinen vn vrnherein unlauter bzw. nicht fair im Sinne der Grundsätze des Vergaberechts. Der gänzliche Ausschluss vn der Teilnahme derartiger Organisatinen und Unternehmen an Vergabeverfahren als Bieter bzw. Bewerber leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung struktureller Krruptin und zur Unterbindung illegaler Parteienfinanzierung und ist insfern sachlich gerechtfertigt. Der vrgeschlagene Absatz schließt inhaltlich an die faktisch gleichlautende (einzige snstige im BVergG enthaltene) Ausschluss-Bestimmung des 20 Abs 5 für Unternehmen an, die unmittelbar der mittelbar an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beteiligt waren. Seite 2 vn 5

3 Anfrage der Abgerdneten Beate Meinl-Reisinger, Kllegin und Kllegen an den Bundesminister für Justiz betreffend versteckte Parteienfinanzierung Die Wchenzeitung Falter berichtet über Dkumente, die belegen, dass Vertreter der Freiheitlichen Partei Kickback-Zahlungen aus Aufträgen an die Werbeagentur "ideen.schmiede" erhalten haben. FPÖ-Generalsekretär und Natinalratsabgerdneter Herbert Kickl sei stiller Gesellschafter der Werbeagentur "ideen.schmiede" gewesen. Laut eigenen Angaben habe er diese Vereinbarung mündlich aufgekündigt. Neben seinen Bezügen als Natinalratsabgerdneter habe er seitens der FPÖ Wien über Eur Gehalt mnatlich bezgen und möglicherweise vn Kickback-Zahlungen prfitiert. Der Verdacht, an Kickback-Zahlungen verdient zu haben, wurde auch gegenüber FPÖ- Klubbmann Heinz-Christian Strache und die Wiener FPÖ geäußert - dies geht aus den Berichten über Zeugenaussagen hervr. Die Ermittlungen gegen Kickl liefen bereits, auf Grund einer Weisung aus dem Justizministerium sei es aber zu keiner parlamentarischen Auslieferung gekmmen (Quelle: "Falter" ) In der Weisung des Justizministeriums vm in dieser Causa wurde die WKStA angewiesen vrerst nicht an den Natinalrat wegen einer Auslieferung vn Herbert Kickl heranzutreten, sndern den Sachverhalt durch geeignete weitere Erhebungen zu verbreitern - insbesndere durch die Vernehmenung vn Thmas Sila. In der Weisung heisst es weiter, dass über die Tatsache der wirtschaftlichen Hälfteeigentümerschaft vn Herbert Kickl hinaus keine Anhaltspunkte vrliegen, die darauf schließen lassen, dass Herbert Kickl Kenntnis über das Zustandekmmen des Rahmenvertrags mit der Werbeagentur "ideen.schmiede" hatte. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgerdneten nachstehende Anfrage: 1. Zu welchem Zeitpunkt wurde das BMJ zum ersten Mal mit der Strafsache gegen Thmas Sila u.a. (AZ 3 St71/13y der WKStA; 9 OStA 171/13x) befasst? 2. Wurde Thmas Sila zu diesem Zeitpunkt bereits einvernmmen? Seite 3 vn 5

4 3. Wenn nein, wann wurde Thmas Sila zum ersten Mal einvernmmen? 4. Gab es zwischen Vertretern des BMJ und den Ermittlern der WKStA in dieser Causa Dienstbesprechungen? 5. Wie viele Dienstbesprechungen zwischen Vertretern des BMJ und den Ermittlern der WKStA gab es in dieser Causa? 6. Welche Persnen waren bei diesen Dienstbesprechungen seitens des BMJ und seitens der WKStA anwesend? 7. Wann wurden Dienstbesprechungen abgehalten? Bitte um Auflistung aller Daten. 8. Wie viele schriftliche Weisungen des BMJ an die Oberstaatsanwaltschaft ergingen in der Strafsache gegen Thmas Sila abgesehen vn der Weisung vm ? 9. Was war der knkrete Inhalt dieser weiteren Weisungen? 10. Kam es nach der zitierten Weisung vm zu einer weiteren Erhärtung des Tatverdachts? 11. Wenn ja, welche Entscheidungen wurden über die weitere Vrgehensweise nach Erhärtung des Tatverdachts vm BMJ getrffen? 12. War der Weisenrat in Weisungen in dieser Causa eingebunden? 13. Welchen knkreten Rat hat der Weisenrat in diesem Fall erteilt? 14. Wurden in der Flge weitere Erhebungen zur Sachverhaltserfrschung seitens der WKStA gesetzt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, weshalb wurde davn Abstand genmmen? 15. Waren ein der mehrere weitere Auslieferungsbegehren vn der Krruptinsstaatsanwaltschaft an das BMJ übermittelt wrden? 16. Wurden im Jahr 2013 Akten der Werbeagentur "ideen.schmiede" vn der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt? Wenn ja, welche Verträge kamen dabei zum Vrschein? Wer waren die Vertragsparteien? Was war der knkrete Inhalt dieser Verträge? Wenn ja, belegen diese Akten, dass AbgzNR Herbert Kickl wirtschaftlicher (stiller) Hälfte-Eigentümer der Werbeagentur "ideen.schmiede" war? Wenn ja, vn welchem Zeitpunkt an war Herbert Kickl an der Webeagentur "ideen.schmiede" beteiligt? Seite 4 vn 5

5 Wurde die Beteiligung vn Herbert Kickl zu einem späteren Zeitpunkt schrifltlich aufgelöst? Wenn ja, In welcher Frm bzw durch welchen Vertrag wurde die Beteiligung vn Herbert Kickl aufgelöst? 17. Wurde bzw wird AbgzNR Herbert Kickl in diesem Verfahren als Beschuldigter geführt und einvernmmen? 18. Wurde bzw wird AbgzNR Herbert Kickl in diesem Verfahren als Zeuge einvernmmen? 19. Wurde bzw wird FPÖ-Klubbmann Heinz-Christian Strache in diesem Verfahren als Beschuldigter geführt und einvernmmen? 20. Wurde bzw wird FPÖ-Klubbmann Heinz-Christian Strache in diesem Verfahren als Zeuge einvernmmen? Rückfragehinweis: NEOS Presseteam im Parlament Tel Mail Seite 5 vn 5

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