Verfassungsrecht B. Grundlagen IV. Art GG als Grundnormen der Staatsorganisation
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- Marcus Kästner
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1 420 B Grundlagen IV Art GG als Grundnrmen der Staatsrganisatin Die Außendarstellung des Bundes Repräsentatin des Bundes in der Hauptstadt EV BT-Beschl v Berlin-Bnn-G Bnn 994 Hauptstadtkulturvertrag 2003 Art 22 Abs GG (eingefügt 2006 ird Föderalismusrefrm I) Bundesflagge Art 22 Abs 2 GG Natinalhymne Briefwechsel Heuss-Adenauer 952 Briefwechsel vn Weizsäcker-Khl 99 B Grundlagen IV Art GG als Grundnrmen der Staatsrganisatin Übungsfall Durch eine schwere Währungskrise kmmt es in zahlreichen eurpäischen Hauptstädten, darunter auch in Berlin, zu gewaltsamen Ausschreitungen, die der Kntrlle des Staates entgleiten Das Berliner Abgerdnetenhaus ist abgebrannt; eine gerdnete Ladung der Abgerdneten ist unmöglich Nach Wchen der Unruhe in Berlin, w Gewalt und Schattenwirtschaft blühen, versammelt sich der Deutsche Bundestag in Bnn, um darüber zu beraten, wie man die Ordnung wieder herstellen könne Dabei werden zwei Vrschläge beraten: () eine Wiedereinführung eines vn Ptsdam aus regierten Landes Preußen Es sll das Gebiet der bisherigen Länder Berlin und Brandenburg umfassen; (2) die Einrichtung einer Erbmnarchie in Preußen, bei der - nach britischem Vrbild - der Mnarch als Staatsberhaupt fungieren, die Ausübung der Staatsgewalt aber vm Vlk gewählten Organen vrbehalten sein sll Lassen sich diese Vrschläge hne Verfassungsbruch umsetzen? Wenn ja: wie?
2 420 C Die Organe des Bundes I Methdik Grundbegriffe Funktinaler Ansatz Nrmbefund GG (und evtl Vrgängerverfassungen) einfaches Bundesrecht Geschäftsrdnungen Struktur der Darstellung Funktinen des Organs insbesndere: Verbindungslinien zu anderen Organen Legitimatin und Zusammensetzung Organisatin und Arbeitsweise des Gesamtrgans Rechtsstellung der Mitglieder und evtl der Organteile Unterschiede zu anderen Organen Fälle Nrmalfall Grenzfall C Die Organe des Bundes II Exkurs: Die plitischen Parteien Grundlagen 2 Stellung, Funktinen und Begriff Verfassungsrgane, nicht Staatsrgane idr juristische Persnen des Privatrechts Zentrale Aufgabe: Mitwirkung an der plitischen Willensbildung des Vlkes Bidirektinales Einwirken ( Abs 2 PartG) daraus Kurzdefinitin: Parteien sind Vereinigungen, deren Zweck es ist, im Sinn bestimmter plitischer Ziele an der Vertretung des Vlkes in den Parlamenten mitzuwirken Langdefinitin: 2 Abs PartG C Die Organe des Bundes II Exkurs: Die plitischen Parteien 3 Verfassungsmäßige Rechte Freiheit und Gleichheit Schutzphasen 4 Demkratischer Aufbau Grundprblem Anwendungsfälle
3 420 C Die Organe des Bundes II Exkurs: Die plitischen Parteien 5 Fall: Bundesverfassungsgericht, Beschl v , 2 BvR 307/0 C Die Organe des Bundes II Exkurs: Die plitischen Parteien 6 Parteienfinanzierung Wahlkampfkstenerstattung Zuschuss zu eingewrbenen Spenden und Mitgliedsbeiträgen Rechenschafts- und Transparenzpflichten zum Nachlesen: BVerfG v 97966, BVerfGE 20, 56 - Parteienfinanzierung I BVerfG v 94992, BVerfGE 85, Parteienfinanzierung II BVerfG v , BVerfGE, Parteienfinanzierung III 7 Parteiverbte 8 Parteien im Verfassungsprzess 2
4 420 C Die Organe des Bundes III Der Deutsche Bundestag Funktinen des Organs Bundestag a Kreatinsfunktin b Sachentscheidungsfunktin va Gesetzgebungsfunktin c Repräsentatinsfunktin d Selbstverwaltungsfunktin e Kntrllfunktin C Die Organe des Bundes III Der Deutsche Bundestag Funktinen des Organs Bundestag (Details) a Kreatinsfunktin Bundeskanzler (Art 63 Abs und 2 GG) mit Einschränkungen auch: Bundespräsident (über die Bundesversammlung, vgl Art 54 Abs 3 GG) berste Bundesgerichte (Art 94 Satz 2, Art 95 Abs 2 GG) Präsident und Vizepräsident des Bundesrechnungshfs ( 5 Abs BRHG) nicht dagegen: Bundesminister, parlamentarische Staatssekretäre, Beamten Bundesrat C Die Organe des Bundes III Der Deutsche Bundestag Funktinen des Organs Bundestag (Details) b Sachentscheidungsfunktin sedes materiae Demkratieprinzip Art 20 Abs 3 GG Rechtsstaatsprinzip Grundrechte Gesetzgebung einfache Bundesgesetze Haushaltsgesetz (Budget) Verfassungsänderungen Mitwirkung beim Erlass vn Rechtsverrdnungen Snstige Sachentscheidungen Auslandseinsätze der Bundeswehr (Rspr BVerfG; jetzt ParlBeteiligungsG v ) sämtliche Gegenstände der Innen- und Außenplitik Handlungsfrm Beschluss, va Gesetzesbeschluss (Art 77 Abs Satz GG)
5 420 C Die Organe des Bundes III Der Deutsche Bundestag Funktinen des Organs Bundestag (Details) c Repräsentatinsfunktin Staatsleitung iws Beispiele: Abnahme vn Amtseiden (Art 56 GG, Art 64 Abs 2 GG) Feier, Mahnung und Erinnerung symblische Krisenreaktin Gastgeberschaft und Abgerdnetenreisen (Grenzen: Art 59 Abs GG) Zukunftsthemen sedes materiae Art 38 Abs Satz 2 GG Art 20 Abs 2 Satz GG / Demkratieprinzip ungeschriebenes VerfR Verbandskmpetenzen des Bundes (va Art 30 ff, 70 ff GG) als Grenzen Handlungsfrmen Diskurs Beschluss (Reslutin) Absicherung durch (Selbst-)Befassungsrechte vgl Art 39 Abs 3 Satz 2 GG C Die Organe des Bundes III Der Deutsche Bundestag Funktinen des Organs Bundestag (Details) d Selbstverwaltungsfunktin Gegenstände Wahl des Präsidiums (Art 40 Abs Satz GG) Geschäftsrdnungsautnmie (Art 40 Abs Satz 2 GG, Snderfall Art 53a Abs Satz 4 GG) Wahlprüfung ies (Art 4 Abs Satz GG) Feststellung der Mitgliedschaft im BT (ebd) Handlungsfrmen Wahlen Beschlüsse C Die Organe des Bundes III Der Deutsche Bundestag Funktinen des Organs Bundestag (Details) e Kntrllfunktin gegenüber der Bundesregierung Zitierrecht (Art 43 Abs GG) Interpellatinsrecht ( 00 ff GO BT) Enqueterecht va Einsetzung gparlamentarischer Untersuchungsausschüsse (Art 44 GG) und regelmäßig im Verteidigungsausschuss (Art 45a Abs 2 Satz GG) Pflichten der Bundesregierung zur Infrmatin des Parlaments vn Amts wegen (zb Art 4 Abs und Abs 2 Satz 2 GG) gegenüber der Bundesverwaltung mittelbar über die Kntrlle der Bundesregierung (s) unmittelbar in Fragen der Wahlprüfung (Art 4 Abs Satz GG) und ird Kmpetenzen des Wehrbeauftragten (Art 45b GG) gegenüber dem Bundespräsidenten Präsidentenanklage (Art 6 Abs GG) gegenüber den Bundesrichtern Antragsrecht (Art 98 Abs 2 GG) 2
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