10 Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht in Deutschland

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1 10 Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht in Deutschland Aufgrund der engen persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Türkei und Deutschland beabsichtigen viele türkische Unternehmen, auf dem deutschen Markt tätig zu werden. Gleichzeitig zieht es viele türkische Staatsangehörige nach Deutschland, um dort eine Arbeit aufzunehmen. Die folgenden Fragen und Antworten sollen daher einen Überblick über die grundsätzlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf das deutsche Arbeitsrecht geben. 1. Wie ist die Beschäftigungsstruktur in Deutschland? Die Beschäftigten können in folgende Gruppen eingeteilt werden: - Geschäftsführer einer GmbH etc.) - Leitende Angestellte - Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende) - Arbeitnehmerähnliche Personen (Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende), Handelsvertreter (in der Regel keine Arbeitnehmer), Kinder dürfen ab dem Alter von 13 Jahren leichte Tätigkeiten für nicht mehr als 2 Stunden am Tag verrichten. Jugendliche ab 15 dürfen höchstens 4 Wochen lang in den Ferien arbeiten. Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. 2. Wie ist die Arbeitszeit geregelt? Die Wochenarbeitszeit in Deutschland variiert derzeit zwischen 28,8 Stunden und 42 Stunden, abhängig von Branche und Tarifzugehörigkeit. Die tägliche Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt und gilt grundsätzlich für alle

2 Arbeitnehmer, abgesehen von einigen Ausnahmen insbesondere für leitende Angestellte, Personen unter 18 Jahren, Beamte und Soldaten. Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die werktägliche (Werktag) Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten und kann nur bei Gewährung eines entsprechenden Ausgleiches und zeitlich begrenzt auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Der durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebene Rahmen kann allerdings durch Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien bzw. den Betriebspartnern (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) oder aufgrund von Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde im Rahmen des Gesetzes erweitert werden. Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bestehen bei sog. mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger sowie bei lebenswichtigen Arbeiten (Rettungssanitäter, Ärzte, Krankenschwestern, Feuerwehrleute) oder für dringende oder sonstige Arbeiten, die zwingend nicht auf Werktage verschoben werden können. Auch in diesem Zusammenhang sind abweichende Regelungen durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich. Es bestehen außerdem besondere Regelungen für Nacht- und Schichtarbeit. Überstunden beschreibt die Überschreitung der für den Arbeitnehmer geltenden regelmäßigen Arbeitszeit. Tarifverträge definieren Überstunden idr als Überschreitung der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit; oft hat sich inzwischen auch hierfür der Begriff Mehrarbeit eingebürgert. Für die Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit bestehen keine besonderen gesetzlichen Regelungen, weshalb die Vergütung vollständig Gegenstand freier Vereinbarung in Einzelarbeitsverträgen, oder Tarifverträgen ist. Bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen enthalten die Tarifverträge im Allgemeinen detaillierte Bestimmungen

3 über die Bezahlung von Überstunden bzw. Mehrarbeit. In der Regel ist an üblichen Arbeitstagen ein Zuschlag von 25 % und für Sonn- und Feiertage ein solcher von 50 % vorgesehen. Leisten Auszubildende Überstunden, so sind diese mit entsprechender Freizeit auszugleichen. 3. Wie ist das Arbeitsentgelt strukturiert? Der Bruttolohn bzw. das Bruttogehalt stellt den gesamten vereinbarten Entgeltbetrag dar. Um den Nettolohn zu erhalten, werden diverse Beträge abgezogen, nämlich: - Lohnsteuer (diese ist eine Einkommensteuer-Vorauszahlung) - Solidaritätszuschlag: Zuschlag zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, der eingeführt wurde, um die neuen Bundesländer finanziell zu unterstützen. Die Höhe des Solidaritätszuschlags beträgt derzeit 5,5 % der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ist Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, weshalb Steuerfestsetzungen hinsichtlich des Solidaritätszuschlagsgesetzes nur noch vorläufig erfolgen, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden hat. - Kirchensteuer (sofern Arbeitnehmer Angehöriger der römisch-katholischen bzw. evangelischen Kirche): derzeit in Baden-Württemberg und Bayern 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der Lohn- und Einkommensteuer). - Sozialversicherungsabgaben Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttolohn noch die Arbeitgeberanteile zu den Sozialabgaben, bruttolohnabhängige Versicherungen (z.b. Umlage zur Zahlung von Mutterschaftsgeld), Umlage zur Zahlung von Entgeltanteilen an den Arbeitnehmer im Krankheitsfall (bei Betrieben unter 30 Mitarbeitern) sowie jährliche Beiträge bei der

4 zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Lohnaufwand liegt somit rund % über dem Bruttolohn. 4. Welche Sozialversicherungsabgaben gibt es? In Deutschland gibt es folgende Sozialversicherungsabgaben: Rentenversicherung Grundsätzlich wird die Rentenversicherung durch Beiträge finanziert, die je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Freiwillig versicherte Selbständige tragen den vollen Beitrag allein. Der Rentenversicherungsbeitrag wird als Prozentsatz vom Bruttolohneinkommen erhoben, letzteres begrenzt auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (West jährlich; Ost jährlich). Seit 1. Januar 2007 beträgt der Beitragssatz 19,9 %. Neben den Einzahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird das System in erheblichem Umfang durch Bundeszuschüsse, also aus Steuermitteln, getragen. Krankenversicherung In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen, die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die Gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des Solidarsystems. Hier gilt Versicherungspflicht insbesondere für Angestellte (unterhalb gewisser Einkommensgrenzen) und Personen, die Arbeitslosengeld beziehen. Die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung besteht insbesondere für selbständig Tätige und Angestellte, deren Jahresarbeitsentgelt über einer gewissen Grenze liegt (in mtl. und jhrl.). Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen nahezu ausschließlich aus Beiträgen. Diese liegen derzeit zwischen 11,9 und 15,8 % und werden je zur Hälfte von

5 Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wird zu jeweils gleicher Höhe aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, im Jahr 2007 insgesamt 4,2%. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2007 in den alten Bundesländern und in den neuen Bundesländern Pflegeversicherung Für die gesetzlich Versicherten beträgt der Beitragssatz in ,7 % vom Bruttobetrag des Arbeitsentgelts jedoch nur bis zum Höchstbetrag für die Krankenversicherung, derzeit monatlich 3.562,50. Davon tragen je 0,85 % der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Freiwillig Versicherte (z.b. selbständig Tätige) tragen den Beitrag alleine. 5. Wie berechnet sich die Einkommenssteuer für die Löhne? Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben (Quellensteuer). Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Als Ausnahme von dieser Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz gilt die Lohnsteuerpauschalierung. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer, jedoch ist sie vom Arbeitgeber zu berechnen und abzuführen. Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Anmeldung seiner Angestellten sowie für die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer und kann im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung, nach ordnungsgemäß ausgeübtem Ermessen, seitens der Finanzverwaltung für Unkorrektheiten in Anspruch genommen werden. Die einbehaltene Steuer wird bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung wie eine Steuer- Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet.

6 6. Wie ist die Abfindung geregelt? Im Arbeitsrecht ist eine Abfindung die einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, die aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geleistet wird. Davon zu unterscheiden sind Entschädigungszahlungen, wie etwa die Karenzentschädigung (wegen Einhaltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots) und der Schadensersatzanspruch bei berechtigter außerordentlicher Kündigung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers. Es besteht grundsätzlich, von den folgenden Ausnahmen abgesehen, kein Anspruch auf Abfindung im deutschen Arbeitsrecht. In Deutschland werden Abfindungen gezahlt aufgrund außergerichtlicher oder gerichtlicher (freiwilliger) Vergleiche über die Wirksamkeit einer Kündigung; Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses; Tarifvertrag oder Sozialplan (regelmäßig bei Massenentlassungen); gerichtlichen Urteil wegen Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich, was aber in der Praxis extrem selten ist. Eine neben der Rente zusätzliche zu zahlende Altersabfindung kennt das deutsche Recht nicht. Allerdings existieren oftmals betriebliche Altersversorgungen, die entweder arbeitnehmer- (Direktversicherung) oder arbeitgeber(teil-)finanziert sind. 7. Wie ist der Kündigungsschutz geregelt? Der gesetzliche Kündigungsschutz ist vor allem im Kündigungsschutzgesetz geregelt und wird durch zahlreiche tarifvertragliche Regelungen und gegebenenfalls auch einzelvertragliche Bestimmungen ergänzt. Der Kündigungsschutz umfasst Regelungen, die

7 für den Ausspruch einer Kündigung bestimmte Formen oder Fristen verlangen; vom Ausspruch der Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Einhaltung von Mindestfristen vorsehen (Kündigungsfristen); die grundsätzlich freie Kündigungsmöglichkeit für den Arbeitgeber dadurch einschränken, dass nur bestimmte Gründe eine Kündigung rechtfertigen können (hier vor allem durch die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes); in Betrieben mit Betriebsrat die Kündigung von einer ordnungsgemäßen Beteiligung des Betriebsrats vor Ausspruch einer Kündigung abhängig machen; eine Kündigung bestimmter Personen mit bestimmten Funktionen (z.b. Betriebsratsmitglieder) bzw. mit bestimmten Eigenschaften (z.b. Schwerbehinderte, Mütter, Schwangere) generell verbieten oder von der Genehmigung einer staatlichen Behörde oder der Zustimmung des Betriebsrats abhängig machen (sogenannter Sonderkündigungsschutz); eine Kündigung aus bestimmtem Anlass verbieten (z. B. Kündigung wegen Betriebsübergang) oder wegen eines bestimmten Motivs (z. B. Maßregelungsverbot). die Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter bei betrieblichen Kündigungen durch die Festlegung von sozialen Kriterien vorschreiben (sogenannte Sozialauswahl). Ebenfalls zu beachten ist das am 18. August 2006 in Kraft getretene und auf entsprechenden EU-Richtlinien beruhende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das der Verhinderung von Diskriminierung in allen Bereichen des Arbeitslebens dienen soll und auf alle Bereiche des Arbeitsrechts, also auch auf die Kündigung, anzuwenden ist. 8. Gibt es Mindestlöhne? In Deutschland gibt es keinen allgemeinen, für alle Arbeitsverhältnisse gültigen, durch Gesetz verordneten Mindestlohn. Dieses Thema ist derzeit Gegenstand kontroverser

8 politischer Diskussionen. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist die Höhe der Vergütung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag frei vereinbar. Der Gesetzgeber vermutet jedoch ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, das bei uneingeschränkter Vertragsfreiheit möglicherweise zu sittenwidrigen Niedriglöhnen führen könnte. Aufgrund dessen gibt es die Entgelthöhe regulierende Bestimmungen. Entspricht das Arbeitsentgelt nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt das Entgelt ca. 1/3 unterhalb des Üblichen, ist die Vergütungsabrede sittenwidrig und damit nichtig. Anstelle der nichtigen Vergütungsabrede tritt dann die übliche Vergütung. Mindestlöhne gibt es derzeit (Stand 1. Juli 2007) im Bauhauptgewerbe: 8,40 bis 12,40, Dachdeckerhandwerk: 10,00, Maler- und Lackiererhandwerk: 7,15 bis 10,73, Abbruchgewerbe: 8,80 bis 11,60, Gebäudereinigung: 6,36 bis 7,87 Elektrohandwerk: 7,70 im Osten, 9,20 im Westen 9. Wie ist das Urlaubsrecht geregelt? Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, wobei der Samstag als Werktag mitgerechnet wird. Allerdings ergibt sich aus Tarifverträgen oder Einzelvereinbarungen häufig ein höherer Urlaubsanspruch. Sonderbestimmungen ergeben sich unter anderem auch aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Schwerbehindertengesetz. Der Arbeitnehmer erwirbt den vollen Urlaubsanspruch nach einer Wartezeit von sechs

9 Monaten. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung während des Urlaubes (Urlaubsentgelt). Ein gesetzlicher Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld (Gratifikation) besteht nicht. Häufig wird jedoch aufgrund tarifvertraglicher, betrieblicher oder arbeitsvertraglicher Regelung oder entsprechender Betriebsübung ein zusätzliches Urlaubsgeld gewährt. 10. Wie ist die Probezeit geregelt? Für die erste Zeit des unbefristeten Arbeitsverhältnisses wird in Deutschland meist eine Probezeit vereinbart. Üblich ist eine Dauer von sechs Monaten. Umgangssprachlich auch als Probezeit wird auch das sogenannte Probearbeitsverhältnis bezeichnet. Dabei wird auf bestimmte Zeit ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen; eine stillschweigende Fortsetzung gilt dabei als Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit nunmehr meist längerer Kündigungsfrist. Während der Probezeit können kürzere als die normalen Kündigungsfristen vereinbart werden, mindestens jedoch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Hiervon kann jedoch aufgrund tarifvertraglicher Regelungen weiter abgewichen werden. So beträgt bei manchen Tarifverträgen die Kündigungsfrist in den ersten 4 Wochen 2 Tage.

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