Nehmen Sie das Steuer in die Hand!

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1 Nehmen Sie das Steuer in die Hand! Steuerforum Zug 26. November 2015 Eine Veranstaltung der Academy von PwC zu steuerlichen Neuerungen und Entwicklungen

2 Aktuelle Wetterlage Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 2

3 Prognose? Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 3

4 Agenda Uhr Alle Mann an Deck Begrüssungskaffee Uhr Anker lichten Einleitung und Begrüssung Uhr Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel richtig setzen Entwicklungen in der Schweizer Steuerpraxis Uhr Neuer Kurs liegt an USR III und BEPS Aktueller Status und Ausblick Uhr Steuerstandort Schweiz im Wandel Guido Jud, Leiter der Steuerverwaltung des Kantons Zug Uhr Anker legen Captain s Apéro Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 4

5 PwC PwC Events and Community Switzerland

6 App herunterladen Gehen Sie auf oder suchen Sie nach «PwC Events CH» im App Store oder auf Google Play. PwC Events and Community Switzerland Alle Informationen finden Sie auch auf der Rückseite Ihrer Membercard. Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 6

7 Stellen Sie uns Ihre Fragen Stellen Sie Fragen direkt in der App. Klicken Sie auf das Icon rechts oben im Activity Feed (oder unten rechts für Android Nutzer). PwC Events and Community Switzerland Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 7

8 Stimmen Sie ab Nehmen Sie an den Abstimmungen im App teil via «Activity Feed» oder «Polls» Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 8

9 Entwicklungen in der Schweizer Steuerpraxis Marcel Meier, Director Andrea Richards, Senior Manager

10 Neuerungen 2016 Was bedeutet FABI für Ihre Mitarbeiter? Weiterbildungskosten: Was ändert sich? Aktuelle Fälle aus der Steuerpraxis Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 10

11 FABI Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 11

12 Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur Was FABI für Ihre Mitarbeiter bedeutet Was die Vorlage enthielt Limitierung Fahrkostenabzug bei DBSt auf max. CHF Der Kanton Zug führt vorerst keine Beschränkung des Fahrkostenabzugs ein. Ab 2017 ist eine Beschränkung auf CHF in Diskussion. Der Kanton Luzern führt keine Beschränkung des Fahrkostenabzugs ein Was sind die unerwarteten Folgen bei Geschäftsfahrzeugen? Gleichstellung mit Mitarbeitern ohne Geschäftsfahrzeug soll erreicht werden Privatanteil bei Geschäftsfahrzeugen bleibt unverändert Ab wird der Arbeitsweg im Steuererklärungsverfahren als zusätzlich steuerbares Einkommen aufgerechnet (nicht sozialversicherungspflichtig) Die Aufrechnung soll CHF 0.70/km betragen (gilt nur für die DBSt.) Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 12

13 Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur Was FABI für Ihre Mitarbeiter bedeutet Beispielberechnung Arbeitsort: Zug Wohnort: Luzern Kilometer pro Tag: 62 km Arbeitstage pro Jahr: 220 Aufrechnung pro Jahr: CHF (62 x 220 x 0.7) Abzug für Arbeitsweg: CHF => zusätzliches Einkommen: CHF Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 13

14 Weiterbildungskosten Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 14

15 Weiterbildungskosten Kleinerer Abzug grössere Bandbreite Welche Schulungen qualifizieren? Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten Nicht aber Erstausbildung und Liebhaberei Wie hoch ist der Abzug? Der Abzug ist auf jährlich CHF beschränkt (Bund und Kanton) Ehegatten können den Abzug jeweils für sich selbst beanspruchen Wie sind durch den Arbeitgeber finanzierte Schulungen zu behandeln? Vom Arbeitgeber getragene Aus- und Weiterbildungskosten qualifizieren nicht als Einkommen, sofern Rechnung entweder auf Arbeitgeber lautet oder in derselben Steuerperiode bezahlt wird Andernfalls sind Entschädigungen als Einkommen zu versteuern Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 15

16 Veränderungen in der Steuerlandschaft Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 16

17 Steuerforum 2015 November 2015 PwC Folie 17

18 Aktuelle Fälle aus der Steuerpraxis Land in Sicht 1. Meldeverfahren Verrechnungssteuer 2. Kompetenz zur Erteilung von Steuerrulings Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 18

19 Aktuelle Fälle aus der Steuerpraxis Land in Sicht - Meldeverfahren Verrechnungssteuer Heutige Regelung und Praxis Bundesgerichtsentscheid Januar 2011: - 30-Tage Frist zur Einreichung des Gesuchs um Meldung statt Entrichtung der Verrechnungssteuer Verwirkungsfrist - Verschärfte Praxis der ESTV bezüglich Anwendung des Meldeverfahrens für Dividenden im internationalen und nationalen Konzernverhältnis Folgen bei Nichteinhalten der 30-Tage Frist: - Kein Meldeverfahren für die konkrete Dividendenausschüttung - Verrechnungssteuer ist abzuliefern (evtl. Rückerstattungsverfahren) - Verzugszinsen ab 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit Verzugszinsen sind definitiv geschuldet, auch bei Rückerstattung der Verrechnungssteuer bzw. Fehlen einer Verrechnungssteuerschuld Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 19

20 Aktuelle Fälle aus der Steuerpraxis Land in Sicht - Meldeverfahren Verrechnungssteuer Geplante Änderung (in parlamentarischer Verhandlung) 30-Tage Frist Ordnungsfrist - Keine Verrechnungssteuer geschuldet bei Missachtung der Ordnungsfrist (sofern materielle Voraussetzungen für Meldeverfahren erfüllt) - Vorbehalt Ordnungsbusse (heute CHF 5 000) - Weiterhin kontrovers: Rückwirkende Anwendung der geplanten Änderung Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 20

21 Aktuelle Fälle aus der Steuerpraxis Land in Sicht - Meldeverfahren Verrechnungssteuer Aktueller Stand und Entwicklung Parlamentarische Verhandlung: - Entwurf zur Gesetzesrevision von Parlament teilweise genehmigt - Differenzbereinigungsverfahren im Nationalrat betreffend Rückwirkungsklausel - Weitere Informationen erwartet nach Wintersession 2015 Möglicher Handlungsbedarf seitens Steuerpflichtiger: - Fristgerechtes Einreichen der Gesuche um Meldeverfahren / Meldung statt Entrichtung der Verrechnungssteuer (30 Tagen nach Dividendenfälligkeit) - Nicht veranlagte, strittige Verfahren pendent halten (evtl. Rechtsmittelverfahren) Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 21

22 Aktuelle Fälle aus der Steuerpraxis Land in Sicht Kompetenz bei Steuerrulings Bundesgericht klärt in zwei kürzlich ergangenen Entscheiden (August 2015) die Kompetenz für Steuerrulings betreffend direkte Bundessteuer: - Zuständig für Erteilung von Steuerrulings im Bereich direkte Bundessteuer ist ausschliesslich der Kanton Zustimmung ESTV nicht erforderlich - ESTV hat bezüglich der direkten Bundessteuer reine Aufsichtsfunktion (Kontrollen, Untersuchungsmassnahmen, Ergreifen von Rechtsmitteln) Folgerung: - Sachverhalte betreffend die direkte Bundessteuer sind nur kantonaler Steuerverwaltung zur Beurteilung zu unterbreiten Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 22

23 USR III und BEPS Aktueller Status und Ausblick Patrizia Ebert, Manager Rolf Röllin, Manager

24 Unternehmenssteuerreform III 1 Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 24

25 Zeithorizont Verabschiedung Botschaft Finaler Entscheid Parlament Volksabstimmung Ausarbeitung Botschaft Parlamentarische Beratung Referendumsfrist Mögliches Referendum Zeit bis zum folgenden 1. Jan Anpassung Gesetze Kantone (6 Monate) Inkrafttreten Bund Inkrafttreten Kantone Januar 2015 Juni 2015 ~2017 ~2017/2018 ~2019/2020 Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 25

26 Elemente der Reform USR III Abschaffung bestehender Steuerregimes Abschaffung Emissionsabgabe Kantonale Patentbox Kantonaler F+E- Sonderabzug Aufdeckung stiller Reserven (step-up) Zinsbereinigte Gewinnsteuer? Reduktion Kantonale Steuersätze Anpassung Teilbesteuerung Anpassung pauschale Steueranrechnung Anpassung Kapitalsteuer Basis: Rechts- und Investitionssicherheit Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 26

27 Kernpunkte im Überblick Massnahme Hauptaspekt Wirkung/Effekt Wirtschaft Kantone WAK-S Patentbox IP Outputförderung (zwingend für Kantone) Sehr differenziert (Grund: Nexus) (19.11.) 80 % Limit 80 % Limit Eintrittszahlung F & E-Abzug IP Inputförderung (optional für Kantone) Abhängig von Ausgestaltung Stärkung Forschungsstandort CH 80 % Limit 150 % Abzug 80 % Limit 150 % Abzug Step-up Verhinderung von Fiskalschock Sehr differenziert NFA? Zinsbereinigte Gewinnsteuer (NID) Fokus Finanzierung Bündelungseffekt / Ankerfunktion Sehr gezielt Steuerausfälle überschätzt? 80 % Limit Zwingend Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 27

28 Kantonale Steuersatzreduktionen (1/2) 25% Effektive Steuersätze (Bund & Kanton) 20% 15% 10% % 0% LU NW ZG SH FR TI ZH BS VD GE Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 28

29 Kantonale Steuersatzreduktionen (2/2) 25% Effektive Steuersätze (Bund & Kanton) 20%? 15% 10% 2015 Bekannt 5% 0% LU NW ZG SH FR TI ZH BS VD GE Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 29

30 Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) 2 Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 30

31 BEPS verändert das internationale Steuerumfeld Kohärenz Substanz Transparenz Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen (2) Begrenzung der Gewinnverkürzung durch Abzug von Zins- oder sonstigen finanziellen Aufwendungen (4) Stärkung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung (sog. CFC-Regeln) (3) Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz (5) Verhinderung von Abkommensmissbrauch (6) Verhinderung der künstlichen Umgehung des Status als Betriebsstätte (7) Aktualisierung der Verrechnungspreisrichtlinien: immaterielle Werte (8) Aktualisierung der Verrechnungspreisrichtlinien: Risiken und Kapital (9) Aktualisierung der Verrechnungspreisrichtlinien: sonstige Transaktionen mit hohem Risiko (10) Messung und Monitoring von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (11) Verpflichtung der Steuerpflichtigen zur Offenlegung ihrer aggressiven Steuerplanungsmodelle (12) Überarbeitung der Verrechnungspreisdokumentation (C-b-C-Reporting) (13) Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeilegungsmechanismen (14) Herausforderungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft (1) Entwicklung eines multilateralen Instruments (15) Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 31

32 BEPS kurz und knapp in 6 Schlüsselthemen # Aktionspunkte 1 Herausforderungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft 2 Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen 3 Stärkung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung (sog. CFC-Regeln) Beteiligung und Rückführung 4 Begrenzung der Gewinnverkürzung durch Abzug von Zins- oder sonstigen finanziellen Aufwendungen 5 Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz Finanzierung Themenbereich IP 6 Verhinderung von Abkommensmissbrauch 7 Verhinderung der künstlichen Umgehung des Status als Betriebsstätte 8 Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen Verrechnungspreisergebnissen und Wertschöpfung: immaterielle Werte BEPS 9 Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen Verrechnungspreisergebnissen und Wertschöpfung: Risiken und Kapital 10 Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen Verrechnungspreisergebnissen und Wertschöpfung: sonstige Transaktionen mit hohem Risiko 11 Messung und Monitoring von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung 12 Verpflichtung der Steuerpflichtigen zur Offenlegung ihrer aggressiven Steuerplanungsmodelle 13 Überarbeitung der Verrechnungspreisdokumentation 14 Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeilegungsmechanismen 15 Entwicklung eines multilateralen Instruments Transparenz und Offenlegung Betriebsstätte Betriebsmodell Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 32

33 Berührungspunkte: typisches KMU Beteiligung und Rückführung Abkommensschutz bei Dividenden/Kapitalerträgen Flexibilität bei der zeitlichen Planung der Rückführung von Geldmitteln/Reserven Aktionär Transparenz und Offenlegung Konsistenz des Verrechnungspreisansatzes Vertraulichkeit sensibler Geschäftsinformationen Aggressivere Wirtschaftsprüfungen Anforderungen an Berichterstattungssysteme Holding Themenbereich IP Dividenden Finanzierung Abkommenszugang Abkommenszugang Verrechnungspreise IPbezogener Transaktionen Verlass auf Präferenzregelungen Lokale Betriebsgesellschaften Lokale Betriebsgesellschaften BS Preisbildung bei Finanzierungsgestaltungen Verlass auf Präferenzregelungen Konzerngeschäfte Unterkapitalisierung/ Zinsschranke Betriebsmodell Anpassung von Substanz und Gewinn Indirekte Steuern Auswirkungen der Digitalisierung Steuerforum 2015 PwC Betriebsstätte Ständige Betriebsstätte Vorbereitungs- oder Hilfstätigkeiten Unselbstständige Niederlassung Gewinnzuweisung Ständige Betriebsstätte zu Umsatzsteuerzwecken Abkommenszugang Stärkere Überprüfung November 2015 Folie 33

34 Berührungspunkte: internationaler Konzern Beteiligung und Rückführung Transparenz und Offenlegung Abkommensschutz bei Dividenden aus Schlüsselmärkten Abkommensschutz bei von gebietsfremden erzielten Kapitalerträgen Aktionär Top Holding Anpassung von Substanz und Gewinn Konsistenz des Verrechnungspreisansatzes Vertraulichkeit sensibler Geschäftsinformationen Anforderungen an Berichterstattungssysteme Anpassung von Beteiligung und Substanz Flexibilität bei der zeitlichen Planung der Rückführung von Geldmitteln/Reserven Dividenden Holding Finanzierung Finanzierung Fremdkapital Abkommenszugang IP Gesellschaft Lokale Betriebsgesellschaften Lokale Betriebsgesellschaften BS Konzerngeschäfte Hybride Gestaltungen Preisbildung bei Finanzierungsgestaltungen Verlass auf Präferenzregelungen Auswirkungen der CFC-Regeln Themenbereich IP Anpassung von Substanz und IP-Erträgen Verrechnungspreise IP-bezogener Transaktionen Abkommenszugang Betriebsmodell Anpassung von Substanz und Gewinn Indirekte Steuern Auswirkungen der Digitalisierung Betriebsstätte Ständige Betriebsstätte Vorbereitungs- oder Hilfstätigkeiten Unselbstständige Niederlassung Gewinnzuweisung Unterkapitalisierung/ Zinsschranke Hybride Gestaltungen Verlass auf Präferenzregelungen Auswirkungen der CFC-Regeln Ständige Betriebsstätte zu Umsatzsteuerzwecken Abkommenszugang Stärkere Überprüfung Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 34

35 Fazit Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 35

36 Keynote Speech: Steuerstandort Schweiz im Wandel Guido Jud, Leiter der Steuerverwaltung des Kantons Zug

37 PwC Steuerforum Zug 2015, 26. November 2015 Steuerstandort Schweiz im Wandel Guido Jud Leiter Steuerverwaltung des Kantons Zug

38 Aktuelle Herausforderungen für den Wirtschafts- und Steuerstandort Zug 1. Zuger Finanzlage mit Diskussionen über Sparmassnahmen und Steuererhöhungen 2. Unternehmenssteuerreform III inkl. NFA 3. Transparenz, u.a. spontaner Informationsaustausch von steuerlichen Vorbescheiden (Rulings) Steuerverwaltung Seite 38

39 Neue Zuger Zeitung,

40 Entwicklung der Zuger Finanzen Grafik: Finanzdirektion ZG, basierend auf publizierten Zahlen

41 Blick auf die Zuger Steuererträge Steuerverwaltung Seite 41 Grafik: Finanzverwaltung ZG, Kantonssteuern und Anteil DBST

42 Wieso «lahmen» die Steuererträge? 1. Steuersenkungen: seit 2008 über CHF 100 Mio. alleine Kantonssteuern (jährlich wiederkehrend); Gemeinden noch einmal soviel, zudem Bund 2. Generelle Wirtschaftslage: internat. Krisenherde, Wachstumsschwäche und Schulden bei wichtigen Partnerstaaten, Währungssituation etc. 3. Internationaler Druck auf Steuerstandort Schweiz: USR III, OECD BEPS, Transparenz, diverse Staaten haben ihre Steuern gesenkt Steuerverwaltung Seite 42

43 Blick auf die Aufwandseite Zug bietet in vielen Bereichen überdurchschnittliche Leistungen und Infrastruktur; das kostet etwas in letzten Jahren und für nähere Zukunft hohe Investitionen für Strassen, Schulen etc. stetiger Anstieg der Kosten für Gesundheit, Soziales etc. schlimmster Kostentreiber: Finanzausgleich NFA Steuerverwaltung Seite 43

44 NFA-Zahlungen im 2016 Grafik: TA Online, Steuerverwaltung Seite 44

45 Veränderung im NFA von 2015 auf 2016 Grafik: TA Online, Steuerverwaltung Seite 45

46 Überschüsse und Defizite 2016 Grafik: NZZ

47 Um was für Grössenordnungen geht es bei den aktuellen Steuerdiskussionen? Annahme 1: strukturelles Defizit = 100 MCHF Annahme 2: Beseitigung zu je 50% über Aufwand und Ertrag (zu entscheiden von Regierung/Kantonsrat) damit Steuererhöhungen von 50 MCHF zu prüfen heutiger Steuerfuss Kanton = 82% 1 Steuerfuss-Prozent = 7 MCHF 50 MCHF = ca. 8 Steuerfuss-Prozente, d.h. von heute 82% auf neu 90% Steuerverwaltung Seite 47

48 Rechnen wir das einmal hypothetisch um: Juristische Personen: Steuerverwaltung Seite 48

49 Rechnen wir das einmal hypothetisch um: Privatpersonen: Steuerverwaltung Seite 49

50 Einordnung am Beispiel Einkommenssteuern Grafik: TaxWare / KPMG CH 2015, max. Steuerbelastung in Kantonshauptort

51 Zwischenfazit moderate Steuererhöhungen werden für Regierung, Parlament und Stimmvolk ein ernstes Thema werden aber auch für den Fall einer Steuererhöhung im bisher gemunkelten Ausmass würde Zug attraktiv bleiben und zwar national und international Finanzlage des Kantons von erheblichen Unsicherheiten geprägt: USR III, NFA, Internationales Steuerverwaltung Seite 51

52 Zuger Finanzpolitik Ausgeglichener Staatshaushalt Gutes staatliches Leistungsangebot Attraktive Steuerbelastung Grafik: Finanzdirektion ZG Steuerverwaltung Seite 52

53 Aktuelle Herausforderungen für den Wirtschafts- und Steuerstandort Zug 1. Zuger Finanzlage und Diskussionen über Sparmassnahmen und Steuererhöhungen 2. Unternehmenssteuerreform III inkl. NFA 3. Transparenz, u.a. spontaner Informationsaustausch von steuerlichen Vorbescheiden (Rulings) Steuerverwaltung Seite 53

54 Stand der Diskussionen im Kanton Zug Eckwerte gem. Medienmitteilung des Zuger Regierungsrats vom 12. Juni 2013: 1. Umbau des Unternehmenssteuerrechts soll in sich aufkommensneutral sein 2. einheitlicher Gewinnsteuersatz von ca. 12% 3. kein Umbau zulasten der Privatpersonen diese Ziele und Eckwerte sind weiter aktuell Steuerverwaltung Seite 54

55 Was heisst «aufkommensneutraler Umbau»? negativ schlagen zu Buche: positiv schlagen zu Buche: Steuern ordentlich best. Gesellschaften zahlen neu ca. 12% statt 14.6% steuerl. Ersatzmassnahmen, u.a. Patentbox, F&E-Förderung, NID Wegzüge privilegierte Ges. zahlen neu ca. 12% statt heute i.d.r. ca. 10% Zuzüge NFA Wegfall Beta-Faktoren Kantonsanteil DBST steigt von 17% auf 21.2% (BR 20.5%) neue Zeta-Faktoren für Boxenund sonstige Gewinne tiefere Gewichtung JP-Gewinne NFA-Beteiligung Gemeinden Steuerverwaltung Seite 55

56 Gewinnsteuereinnahmen inkl. Kantonsanteil DBSt, (Durchschnitt in % der Gesamteinnahmen 2008) Steuererträge JP nach Steuerstatus 30% 25% 20% Gemischt Domizil Holding Ordentlich 15% 10% 5% 0% ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU CH Grafik: EFD, 2014 Steuerverwaltung Seite 56

57 NFA-Folgen der USR III Grafik: EFD, Botschaft USR III Steuerverwaltung Seite 57

58 Kritische Punkte aus Zuger Sicht je breiter Patentbox und grosszügiger übrige Massnahmen (z.b. F&E-Förderung), desto geringer Spielraum bei ordentl. Gewinnsteuer div. obligatorische und fakultative Massnahmen: wieviel kosten sie? zählen sie für den NFA? steuerliche Begrenzungsregeln dynamische Effekte: wie reagieren die Unternehmen auf die Massnahmen der Kantone schwer einschätzbare NFA-Themen, u.a. Step-Up Aufteilung NFA zwischen Kanton und Gemeinden Vollzugsaufwand für Steuerkundschaft und Verwaltung Steuerverwaltung Seite 58

59 Aktuelle Herausforderungen für den Wirtschafts- und Steuerstandort Zug 1. Zuger Finanzlage und Diskussionen über Sparmassnahmen und Steuererhöhungen 2. Unternehmenssteuerreform III inkl. NFA 3. Transparenz, u.a. spontaner Informationsaustausch von steuerlichen Vorbescheiden Steuerverwaltung Seite 59

60 Um was geht es? CH bekennt sich seit 2009 zu den internat. Standards betr. Informationsaustausch im Steuerbereich zentrale Rolle: Amtshilfeübereinkommen Europarat und OECD (MAC) ist Grundlage für die drei Formen des Austausches: Steuerverwaltung Seite 60

61 1. auf Ersuchen klassische bekannte Amtshilfe nach DBA via ESTV an STV ZG und zurück Internat. Informationsaustausch 2. automatisch (AIA) Austausch von Bankdaten erstmals im 2018 für Bankdaten 2017 STV ist nur Empfängerin von Daten 3. spontan (SAI) Steuerverwaltung u.a. Austausch von Vorbescheiden/Rulings ab 2018 z.t. mit Rückwirkung per 2010 STV ZG ist Senderin und Empfängerin grosse Herausforderung: fachlich, logistisch, psychologisch Seite 61

62 Zudem Thema in OECD 2013: OECD und G20 lancieren Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) mit 15 Aktionen 5. Okt. 2015: OECD publiziert detaillierte BEPS- Resultate und Empfehlungen, darunter Standard zum spontanen Informationsaustausch (Teil von Aktion 5) Steuerverwaltung Seite 62

63 Gesetzgebung auf Bundesebene läuft CH möchte bzw. soll nun also dem MAC beitreten Juni 2015 Botschaft des BR betr. Beitritt zum MAC und neues Kapitel im Steueramtshilfegesetz (StAhiG) 16. Sept. 2015: Nationalrat hat zugestimmt Dez. 2015: Beratung im Ständerat Inkrafttreten per 2017 geplant Wirkung für Rulingaustausch voraussichtlich per 2018 Steuerverwaltung Seite 63

64 Auszutauschen sind Rulings betr. 1. präferenzielle Steuerregimes gem. OECD-Liste, d.h. Holding-, Domizil-, gemischte & Principalgesellschaften 2. unilaterale Verrechnungspreise 3. Gewinnanpassungen in Steuerbilanz («downward adjustment rulings») 4. (Nicht-)Vorhandensein Betriebsstätten («PE rulings») 5. Margen zwischen Gesellschaften zur Kanalisierung von Finanzmitteln/Erträgen («conduit rulings») Steuerverwaltung Seite 64

65 Ab wann und mit welcher Rückwirkung? neue Rulings ab 2018 bestehende Rulings rückwirkend seit 2010, sofern im 2018 effektiv oder theoretisch noch anwendbar Druck von gewissen Staaten für frühere Anwendung (bräuchte aber spez. Vereinbarung) Steuerverwaltung Seite 65

66 Wer ist Adressat des Austauschs? Ansässigkeitsstaat von Konzernobergesellschaft und direkter Muttergesellschaft Staaten der Gruppengesellschaften, mit denen vom Ruling erfasste Transaktionen durchgeführt werden Steuerverwaltung Seite 66

67 Was genau wird ausgetauscht? KSTV muss der ESTV ab 2018 vierteljährlich sog. Meldetemplates mit folgenden Inhalten übermitteln 1. Firmen-/Adressangaben zur Identifikation der Gesellschaft 2. Datum des Rulings bzw. der Genehmigung 3. Anwendung für welche(s) Steuerjahr(e) 4. Ruling-Kategorie (z.b. «relating to preferential regime») 5. Kurze Zusammenfassung des Rulinginhalts Steuerverwaltung Seite 67

68 Meldetemplate (Teil 1) Steuerverwaltung Seite 68 Abb.: Annex C zum Action Plan 5 gem. OECD BEPS Final Report

69 Meldetemplate (Teil 2) Steuerverwaltung Seite 69 Abb.: Annex C zum Action Plan 5 gem. OECD BEPS Final Report

70 Wie geht es weiter? ESTV leitet Meldetemplate ins Ausland weiter vermutlich nicht das komplette Ruling aber Amtshilfe auf Ersuchen kann sich anschliessen Steuerverwaltung Seite 70

71 Umsetzung in Zug und wohl generell allen Kantonen wer ab etwa 2016 ein neues Ruling möchte, muss das Meldetemplate auch gleich selber ausfüllen zudem ab 2016 Aktualisierungsaktion für bestehende Rulings seit 2010 (sonst muss die STV alle selber in Meldetemplates abfüllen und zusammenfassen) ab 2018 dann einmalige Meldeaktion der bestehenden Rulings an ESTV und von dort weiter ins Ausland Steuerverwaltung Seite 71

72 Noch viele ungeklärte Fragen praktische Abwicklung und Aufgabenteilung zwischen ESTV und Kantonen in welcher Sprache bzw. wer übersetzt unter Federführung des SIF wird zur Zeit eine Verordnung ausgearbeitet; externe Vernehmlassung im 1. Semester 2016, Inkrafttreten per 2017 Steuerverwaltung Seite 72

73 Praktische Folgen für Rulingpraxis und Standort Zug bzw. Schweiz noch nicht ganz abschätzbar, aber wohl erheblich ab 2018 wird ein erheblicher Teil der Rulings bzw. der darin enthaltenen Infos in irgendeiner Weise bei den ausländischen Steuerbehörden landen viele Unternehmen und Berater werden sich fragen, ob sie das so wollen grosser Aufklärungs- und Beratungsbedarf im Hinblick auf 2018 Steuerverwaltung Seite 73

74 Typischerweise zu klärende Fragen Welche Rulings bestehen? Sind sie noch anwendbar? Welche Informationen enthalten sie und welche sind zwischen welchen Staaten auszutauschen? Kann ein Austausch dieser Informationen Auswirkungen auf steuerliche Diskussionen in gewissen Staaten haben? Sind die im Vorbescheid festgehaltenen Konzernstrukturen, Aktivitäten und Besteuerungsfolgen auch im Lichte von BEPS noch zweckmässig? Sollte man Vorbescheide aufheben oder sie durch neue, aktualisierte Rulings ersetzen? Steuerverwaltung Seite 74

75 Fazit es wird wohl weniger Vorbescheide geben gleichzeitig werden sie (noch) professioneller als heute formuliert werden besonderes Spannungsfeld beim Übergang zur USR III (v.a. Step-Up) gehen Sie dieses Thema rechtzeitig an; machen Sie sich frühzeitig Gedanken für Ihre eigene Situation Steuerverwaltung Seite 75

76 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Guido Jud Steuerverwaltung des Kantons Zug Steuerverwaltung Seite 76

77 Fragen? Steuerforum 2015 PwC November 2015 Folie 77

78 Vielen Dank für Ihre Teilnahme. Wir freuen uns auf Ihr Feedback. Bewerten Sie die Referenten und füllen Sie den Feedbackbogen zum Anlass direkt in der App aus. This publication has been prepared for general guidance on matters of interest only, and does not constitute professional advice. You should not act upon the information contained in this publication without obtaining specific professional advice. No representation or warranty (express or implied) is given as to the accuracy or completeness of the information contained in this publication, and, to the extent permitted by law, PricewaterhouseCoopers AG, its members, employees and agents do not accept or assume any liability, responsibility or duty of care for any consequences of you or anyone else acting, or refraining to act, in reliance on the information contained in this publication or for any decision based on it PwC. All rights reserved. In this document, PwC refers to PricewaterhouseCoopers AG which is a member firm of PricewaterhouseCoopers International Limited, each member firm of which is a separate legal entity.

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