Aargau Investieren und gewinnen Anleitung zur Gründung Ihres Unternehmens

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1 Aargau Investieren und gewinnen Anleitung zur Gründung Ihres Unternehmens

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3 ANLEITUNG ZUR GRÜNDUNG IHRES UNTERNEHMENS Nicole Greuter / Christine Fricker Aargau Services 2007 Vorwort 1 Testimonials 3 1 Überblick über den Gründungsprozess Checkliste für die Gründung eines Einzelunternehmens Checkliste für die Gründung einer Aktiengesellschaft Checkliste für die Gründung einer GmbH 12 2 Persönliche Voraussetzungen und Marktchancen 15 3 Business Plan Zweck und Nutzen Inhalt des Business Plan Marktforschung Marketing Kommunikation 19 4 Finanzplanung Entwicklung des Finanzplans Controlling 21 5 Finanzierung Eigenkapital Fremdkapital Tipps für die Geldsuche 29 6 Rechtsform Einzelunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Aktiengesellschaft Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft Zusammenfassende Übersicht 34 7 Personal Arbeitsverträge Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen Berufs- und Betriebsbewilligungen 39 8 Patent, Design, Marke und Urheberrecht Schutzrechte im Überblick 42 I

4 9 Versicherung Sozialversicherungen Die Sozialversicherungen im Überblick Übrige Versicherungen Steuern Natürliche Personen Juristische Personen Übersicht zur Besteuerung der häufigsten 56 Gesellschaftsformen 11 Anhang Selbstständigkeit als Weg aus der Arbeitslosigkeit Anmeldungsformular AHV etc. Personengesellschaften Anmeldungsformular AHV etc. Juristische Personen Tipps zur Abklärung der Selbständigkeit Kontaktadressen Quellen und Literaturauswahl Stichwortverzeichnis 75 II

5 Vorwort Aarau, im November 2007 Liebe zukünftige Unternehmerin Lieber zukünftiger Unternehmer Sie spielen mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen. Vielleicht ist die Realisierung Ihres Traums bereits konkret und Sie stehen kurz vor der Gründung Ihres eigenen Unternehmens. Wir von Aargau Services freuen uns über Ihre Initiative. Dieses Handbuch soll Ihnen helfen, Ihr Ziel vom eigenen Unternehmen schneller und ohne grössere Probleme zu erreichen. Schritt für Schritt führen Sie die einzelnen Kapitel durch die wichtigsten Punkte einer Unternehmensgründung. Sie finden Hilfreiche Checklisten, Tipps und praktische Beispiele sind enthalten. Zusätzlich finden Sie Kontaktadressen der Anlaufstellen, die während des Gründungsprozesses wichtig sind. Informationen zur Unternehmensgründung erhalten Sie auch auf unseren Internetseiten und Neu finden Sie auch auf der Gründerplattform Angaben über aktuelle Veranstaltungen und Dienstleistungen für Aargauer Neuunternehmen. Zudem bietet diese Plattform eine Kontaktmöglichkeit für Jungunternehmen, zukünftige Firmengründer, Freelancer und bestehende KMU. Selbstverständlich steht Ihnen für Fragen das Team von Aargau Services zur Verfügung. Wir beraten und unterstützen Sie während des gesamten Gründungsprozesses. Aargau Services Dr. Walter Cadosch 1

6 Vorwort Dienstleistungen von Aargau Services Aargau Services ist das offizielle Standortmarketing des Kantons. Wir unterstützen Sie als Jungunternehmer bei der Realisierung Ihres Projektes rasch und unbürokratisch. Das Team von Aargau Services Wir arbeiten im One-Stop-Shop-System, d.h. wir sind Ihre zentrale Anlaufstelle in der kantonalen Verwaltung. Unsere Dienstleistungen sind keine Standard-Lösungen, sondern individuell auf Ihre Bedürfnisse v.l.n.r.: Walter Cadosch, Barbara Schunk, Annelise Alig Anderhalden, Patricia Scherrer, Sonja Huber-Rufi. abgestimmt. Die Dienstleistungen sind für Sie kostenlos. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne laden wir Sie zu einem Gespräch ein, in dem Ihre Situation analysiert und das weitere Vorgehen persönlich besprochen werden kann. Beratung Wir zeigen Ihnen die Vorgehensweise bei der Gründung Ihrer Firma und vermitteln Ihnen die nötigen Kontakte zu Behörden, Banken und Bewilligungsinstanzen. Wir beraten Sie während des ganzen Gründungsprozesses, insbesondere bei der Standortwahl und in Bewilligungs-, Steuer- sowie Finanzierungsfragen. Geschäftsräumlichkeiten Aargau Services berät Sie bei der Standortevaluation. Wir verfügen über eine Datenbank mit freien Grundstücken und Räumlichkeiten für Unternehmen. So können wir Sie bei der Suche nach Bauland, einer Liegenschaft, Büroräumlichkeiten und einem sonstigen Miet- oder Kaufobjekt für Ihre Firma ideal unterstützen. Kontakte Aargau Services veranstaltet jährlich verschiedene Events. Beispiele dafür sind das Neuunternehmer Forum sowie der Management-Roundtable. Diese Veranstaltungen bilden für Sie ideale Gelegenheiten, um wertvolle Kontakte für Ihre unternehmerische Tätigkeit zu gewinnen. Angaben über die nächsten Veranstaltungen finden Sie auf der Gründerplattform Aargau Diese Plattform ermöglicht Ihnen auch den Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit anderen, innovativen Start up Firmen. Zudem bietet sie Ihnen Informations- und Kontaktmöglichkeiten. 2

7 Testimonials Selbst und ständig? «Selbstständig, meine Damen und Herren, heisst vor allem eines: selbst und ständig.» Diesen Satz habe ich am Kurs «Ich mache mich selbstständig» von Aargau Services aufgeschnappt und verinnerlicht. Seither begleitet er mich in meinem noch jungen Unternehmerinnenleben als Ganzheitliche Ernährungsexpertin IKP. Ständig dran sein, praktisch und gedanklich, und selbst dafür verantwortlich, was dabei heraus kommt. Wie recht der Referent hatte! In meiner Praxis für Ganzheitliche Ernährungsberatung «optiweight» in Baden begleite ich Klientinnen und Klienten auf ihrem Weg von innerem und äusserem Ungleichgewicht (das sich als Übergewicht oder in andern Essstörungen äussert) zurück zur eigenen psychischen und körperlichen Balance. Das Gleichgewicht zwischen Anspannung und Entspannung spielt dabei oft eine wesentliche Rolle. Diese Ausgeglichenheit ist auch in meiner Situation des «selbst und ständig» Arbeitens von zentraler Bedeutung. Ich erlebe es als Herausforderung, in der harten und arbeitsintensiven Aufbauphase die Balance zwischen Anspannung und Entspannung, zwischen Arbeit und Erholung zu wahren. Als meine eigene Chefin bin ich nicht nur für eigenständige und effiziente Arbeit in meinem Unternehmen zuständig, sondern auch für den nachhaltig verantwortungsvollen Umgang mit der Arbeitskraft. Gerade in der beruflichen Selbstständigkeit macht es sich (im doppelten Sinn!) bezahlt, der wichtigsten Ressource Sorge zu tragen. Gönnen Sie sich immer wieder mal Ruhe und Entspannung. Für eine langfristig erfolgreiche Geschäftsführung. Lea Guidon, Optiweight, Baden, Was so ein Kurs «Ich mache mich selbständig» alles bewirken kann Sich selbständig machen als Rechtsanwalt und Mediator mit eigener Praxis in Aarau nach jahrelangem Arbeiten in einem Angestelltenverhältnis, welch eine Herausforderung, dachte ich mir. Wahrlich ein Sprung ins kalte Wasser. Dies soll gut vorbereitet sein, sind doch damit nebst Chancen auch nicht zu unterschätzende Risiken verbunden. Mit einer professionellen Vorbereitung, einer gehörigen Portion Mut und einer guten Geschäftsidee kann es gelingen. Gerade zum richtigen Zeitpunkt vernahm ich vom Kurs Ich mache mich selbständig, der an verschiedenen Abenden in Aarau zu wichtigen Themen rund um das Selbstständigmachen nützliche Informationen von Praktikerinnen und Praktikern bot. Dazu gehörten auch die Apéros nach den einzelnen Kursen, welche den Kontakt und den 3

8 Testimonials Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden in lockerer Atmosphäre bei einem Glas Wein förderten. Zu erfahren, dass alle am Anfang des Sichselbständigmachens im selben Boot sitzen und mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben, war wertvoll und relativierte den Respekt vor dem Sprung in die wirtschaftliche Selbständigkeit. Mit dem Kurs legte ich einen soliden Grundstein für die Selbständigkeit. Dies gab mir Zuversicht und Vertrauen, das Boot sicher in tiefere Gewässer zu steuern, auch wenn Wolken oder sogar ein Sturm auftauchen sollte. Das Boot kann nun von Anker gehen. Ralph Schiltknecht, advokatur, mediation, konfliktlösungen, Aarau, Gelungener und nie bereuter Schritt in die Selbstständigkeit Nach langjähriger Tätigkeit als Jurist, Immobilien- Treuhänder, Mediator und Geschäftsführer im Immobilienbereich eröffneten sich mir neue Horizonte als Immobilienspezialist einer Grosstadt, hauptsächlich mit Projektleitungen und Baulandentwicklung. Was ich jedoch vermisste: persönliche Beratungen. Eine Pensumsreduktion auf 80% erlaubte mir die Gründung meiner Immobilienberatungsfirma. Seit August 2006 biete ich Rechts- und Immobilienberatung sowie Mediation an und zwar im Teilzeitpensum zu idealen Beratungszeiten für Berufstätige. Zu meinen Kunden gehören Private, Stockwerkeigentümergemeinschaften, Firmen und öffentliche Institutionen. Viele Konflikte, auch im Immobilienbereich, basieren nicht auf rechtlichen, sondern auf zwischenmenschlichen Problemen. Mit Mediation lassen sich Konflikte auch auf der Beziehungsebene nachhaltig und zukunftsgerichtet lösen. Da helfen zu können, ist mir wichtig. Aus Beratungen ergaben sich neue Kontakte. So beispielsweise unverhofft ein Verwaltungsmandat, dessen Übernahme eine wahrhaft reizvolle Herausforderung ist. Dank wertvoller Informationen im Kurs «Ich mache mich selbstständig» wagte ich den richtigen Schritt und darf nun über einen guten Geschäftsgang, durch gelöste Konflikte glücklich gemachte Menschen sowie immer noch viel Spass am Ausbau des eigenen Unternehmens berichten. Es ist schön, für sich zu arbeiten. Ich rate jedem potentiellen Jungunternehmer: Lassen Sie sich von Aargau Services beraten, schreiten Sie alsdann motiviert zur Tat und es winkt schon bald das erhoffte RESULTat. Thomas Kasahara, Immo Result GmbH, Brugg, 4

9 Gründungsprozess 1 Überblick über den Gründungsprozess Viele Wege führen von der Geschäftsidee zum eigenen Unternehmen. Welche Richtung Sie auch einschlagen, hilfreich für ein erfolgreiches Vorankommen sind: Strukturiertes Vorgehen Frühzeitiges Informieren Zusammenarbeit mit den richtigen Partnern Um gut auf den Gründungsprozess vorbereitet zu sein, sollten Sie wissen, was Sie erwartet. Diese Anleitung gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Stationen der Unternehmensgründung und die entsprechenden Ansprechpartnern im Kanton Aargau. Eine Übersicht des Gründungsprozesses und Checklisten helfen Ihnen, Schritt für Schritt Ihrem Ziel eines eigenen Unternehmens näher zu kommen. Detailinformationen finden Sie im Anhang Kontaktadressen und weiterführende Literatur. Wege in die Selbständigkeit Neben dem "klassischen" Weg zum eigenen Unternehmen, der mit der Suche bzw. dem Erkennen einer zündenden Geschäftsidee seinen Anfang nimmt, gibt es noch zahlreiche andere Wege, eine eigene Firma zu gründen, so z.b.: Unternehmenskauf: Die Vorteile liegen vor allem darin, dass auf bereits Bestehendem aufgebaut werden kann. Zudem verfügt das Unternehmen bereits über einen gewissen Kundenstamm und Bekanntheitsgrad. Franchising: Als Franchising bezeichnet man eine Geschäftsmethode, bei der ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die regionale Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Von Vorteil ist, dass man als Gründer von der Erfahrung des Franchisegebers profitieren kann. Nachteilig ist die Einschränkung der unternehmerischen Freiheit. Alleinvertretung: Die Alleinvertretung ist verwandt mit dem Franchising. Mittels eines Alleinvertriebsvertrages werden exklusive Verkaufsrechte an einer Ware in einem bestimmten Verkaufsgebiet vereinbart. Der Produzent oder Händler verpflichtet sich, die Ware termingerecht, in vereinbarter Qualität sowie ausschliesslich dem Alleinvertreter zu liefern. Lizenznahme: Der Lizenznehmer kauft sich beim Lizenzinhaber das Recht, dessen Patente oder dessen geistiges Eigentum zu nutzen. Sie unterscheidet sich von der Alleinvertretung somit dadurch, dass der Lizenznehmer hier nicht Waren, sondern immaterielle Güter erwirbt. Alleinvertretung und Lizenznahme sind im schweizerischen Recht nicht eindeutig geregelt. Deshalb empfiehlt es sich den Rat einer Fachperson einzuholen. Quelle: K-tipp Ratgeber, Erfolgreich als Kleinunternehmer 5

10 Gründungsprozess Gründungsprozess VORABKLÄRUNG GRÜNDUNG PROZESS INFORMATION KAPITEL Idee Privater Beziehungskreis Erfahrung als Anbieter/Kunde Persönliche Voraussetzung Unternehmertest 2 Marktchancen Businessplan Finanzplan & Controlling Finanzierung Marktforschungsinstitute, statistische Daten, Warentests, Wirtschaftsverbände, Medienarchive Rechtsform 6 Bewilligungspflicht abklären 7 Patente Versicherungen für Sie und Ihre Angestellten abklären (Recherche) (Anmeldung) Mehrwertsteuerpflicht abklären (Anmeldung) 10 6

11 Gründungsprozess 1.1 Checkliste für die Gründung eines Einzelunternehmens Vorbereitungsphase Erstellen Sie einen Business Plan und einen Finanzplan. Begeben Sie sich auf Kapitalsuche. Wenn die Finanzierung gesichert ist, eröffnen Sie ein Firmenkonto bei einer Bank. Klären Sie beim Amt für Wirtschaft und Arbeit, ab, ob Sie für die geplante Tätigkeit Bewilligungen benötigen. Prüfen Sie, ob Ihre Arbeitnehmer über die nötigen Arbeitsbewilligungen verfügen. Informationen dazu erhalten Sie beim Migrationsamt des Kantons Aargau, Klären Sie bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau ab, ob die von Ihnen geplante Tätigkeit auch AHV-rechtlich als selbstständige Erwerbstätigkeit anerkannt wird. Schliessen Sie für sich und für Ihre Arbeitnehmer die nötigen Sozialversicherungen ab. Das Anmeldeformular für AHV, IV und ALV finden Sie unter Dieses müssen Sie auf der Gemeindeverwaltung Ihres Geschäftsitzes einreichen. Suchen Sie nach einer geeigneten Geschäftsliegenschaft oder Räumlichkeit. Klären Sie bei der Eidg. Steuerverwaltung, ab, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind und beantragen Sie Ihre MWST-Nummer. Diese wird erst gültig, wenn Sie Ihre Firma im Handelsregister eingetragen haben. Evaluieren Sie einen Firmennamen. Ihr Nachname muss im Firmennamen enthalten sein. Klären Sie Ihren Firmennamen beim Eidg. Amt für das Handelsregister, oder beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau, ab. Entwickeln Sie Ihr Logo, Ihren Internetauftritt und Briefköpfe. Reservieren Sie Ihre gewünschte URL für den Internetauftritt. Möglich ist dies z.b. unter Prüfen Sie beim Handelsregisteramt, ab, ob für Sie der Eintrag ins Handelsregister obligatorisch ist. 7

12 Gründungsprozess Gründungsphase Ihr Unternehmen entsteht mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, unabhängig davon, ob der Handelsregistereintrag vorgenommen wurde. Falls nötig oder erwünscht, nehmen Sie die Anmeldung beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau vor. Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: Firmenbezeichnung, Sitz (politische Gemeinde), Adresse, Tätigkeit, Personalien zum Firmeninhaber, Angaben zu allfälligen Zeichnungsberechtigten. Die Formulare finden Sie unter Alle Unterschriften auf dem Anmeldungsformular des Handelsregisteramtes müssen amtlich beglaubigt werden. Dies ist beim Notar, Gemeindeammann oder am Schalter des Handelsregisteramtes möglich. Nach dem Eintrag ins Handelsregister sind Sie buchführungspflichtig. Unternehmen, die den Eintrag freiwillig vornahmen, sind nicht buchführungspflichtig. Für alle gelten hingegen die steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Melden Sie Ihre Geschäftstätigkeit beim Gemeindesteueramt Ihres Firmensitzes an. Phase unmittelbar nach der Gründung Schliessen Sie die erforderlichen Sach- und Personenversicherungen ab: Zum Beispiel Feuer-, Wasser-, Betriebshaftpflicht-, Krankentaggeld-, Sozial- und Unfallversicherungen. Melden Sie Telefon und Fax an. Für Geschäftsanmeldungen wird dazu ein Handelsregistereintrag verlangt. Kosten Beratungskosten: ca. CHF 600 Handelsregistereintrag (ab einem Umsatz von CHF 100'000): CHF 120 Telefon- und Faxkaution: CHF 800 Geschäftsbeschriftung/Drucksachen: Min. CHF 3'000 Versicherungskosten: Sachversicherung pro Jahr: CHF 2'000 5'000 Die Prämie der Personen- und Sozialversicherung ist einkommensabhängig und wird individuell berechnet. Mietzinskaution: Normalerweise müssen drei Monatsmieten auf ein Sperrkonto einbezahlt werden. 8 Sammeln Sie die Belege für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung entstehen. Sie können diese nach der Gründung als Geschäftsaufwand verbuchen.

13 Gründungsprozess 1.2 Checkliste für die Gründung einer Aktiengesellschaft Vorbereitungsphase Erstellen Sie einen Business Plan und einen Finanzplan. Begeben Sie sich auf Kapitalsuche. Wenn die Finanzierung gesichert ist, eröffnen Sie ein Firmenkonto bei einer Bank. Klären Sie beim Amt für Wirtschaft und Arbeit, ab, ob Ihr Unternehmen für die geplante Tätigkeit Bewilligungen benötigt. Prüfen Sie, ob alle Arbeitnehmer über die nötigen Arbeitsbewilligungen verfügen. Informationen dazu erhalten Sie beim Migrationsamt des Kantons Aargau, Schliessen Sie für sich als Angestellten und für die restlichen Arbeitnehmer die nötigen Sozialversicherungen ab. Das Anmeldeformular für AHV, IV und ALV finden Sie unter Dieses müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Geschäftssitzes einreichen. Suchen Sie nach einer geeigneten Geschäftsliegenschaft. Klären Sie bei der Eidg. Steuerverwaltung ( ab, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind und beantragen Sie Ihre MWST-Nummer. Diese wird erst gültig, wenn Sie die AG im Handelsregister eingetragen haben. Beantragen können Sie sie jedoch schon vorher. Evaluieren Sie einen Firmennamen. Klären Sie Ihren Firmennamen ab beim Eidg. Amt für das Handelsregister, oder beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau, Entwickeln Sie Ihr Logo, Ihren Internetauftritt und Briefköpfe. Reservieren Sie Ihre gewünschte URL für den Internetauftritt. Möglich ist dies z.b. unter Wählen Sie einen Notar aus und verlangen Sie von ihm einen Statutenentwurf. Wenn Sie die Statuten selber erstellen, gehen Sie analog unseren Musterstatuten auf vor. Für den Statutenentwurf müssen Sie Ihren Firmenzweck formulieren. Tun Sie dies möglichst offen, um Ihr Tätigkeitsfeld nicht allzu stark einzuschränken. 9

14 Gründungsprozess Gründungsphase Bestimmen Sie die Höhe des Aktienkapitals, den Nennwert der Aktien und die Anteile der einzelnen Gründer. Legen Sie die Art der Liberierung fest. Bestimmen Sie die Verwaltungsräte (aus dem Kreis der Aktionäre) und die Revisionsstelle. Verlangen Sie von der ausgewählten Revisionsstelle eine schriftliche Wahlannahmeerklärung. Bestimmen Sie die Aufbauorganisation des Unternehmens und ernennen Sie die Geschäftsführer und die zeichnungsberechtigten Personen. Nehmen Sie die Einzahlung des Aktienkapitals vor. Eröffnen Sie dazu bei einer Bank ein Sperrkonto. Nehmen Sie Kontakt zu einem Notar auf und erarbeiten Sie die Gründungsdokumente. Zu den Standard-Gründungsdokumenten gehören die Personalien der beteiligten Personen (Gründer, Mitglieder des Verwaltungsrates, Personen die mit der Vertretung der Gesellschaft beauftragt sind und Revisoren), die Gründungsurkunde (notariell beglaubigt), die Statuten, eine Bankbescheinigung die die Einzahlung des Aktienkapitals bestätigt, die Adresse der Gesellschaft und die Stampa-Erklärung. Abhängig von der Tätigkeit Ihres Unternehmens sind weitere Dokumente erforderlich. Je nach Art und Komplexität Ihres Unternehmens empfiehlt es sich die Gründungsdokumente beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau vorprüfen zu lassen. Das Handelsregisteramt prüft die Übereinstimmung der Dokumente mit dem zwingenden Recht. Wurde eine Vorprüfung veranlasst findet der Gründungsakt anschliessend statt. Beim Gründungsakt müssen alle Gründungsmitglieder persönlich anwesend oder rechtmässig vertreten sein und die Gründungsdokumente vor dem Notar unterzeichnen. Lassen Sie Ihre Gründungsunterlagen und Unterschriften vom Notar öffentlich beurkunden. Nehmen Sie die Anmeldung beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau vor. Im Regelfall übernimmt der Notar diese Anmeldung für Sie. Alle Unterschriften auf dem Anmeldeformular des Handelsregisteramtes müssen amtlich beglaubigt werden. Dies ist beim Notar, Gemeindeammann oder am Schalter des Handelsregisteramtes möglich. Die Aktiengesellschaft erlangt ihre Rechtspersönlichkeit erst mit dem Eintrag ins Handelsregisteramt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Firma vollumfänglich handlungsfähig und kann über das einbezahlte Kapital verfügen. 10 Nach dem Eintrag ins Handelsregister sind Sie buchführungspflichtig. Zusätzlich müssen Sie abhängig von der Regelung in den Statuten ein Aktienbuch eröffnen und Aktien ausstellen.

15 Gründungsprozess Melden Sie Ihre Geschäftstätigkeit beim Gemeindesteueramt Ihres Firmensitzes an. Phase unmittelbar nach der Gründung Schliessen Sie die erforderlichen Sach- und Personenversicherungen ab. Dies sind beispielsweise Feuer-, Wasser-, Betriebshaftpflicht-, Krankentaggeld-, Sozialund Unfallversicherungen. Melden Sie Telefon und Fax an. Für Geschäftsanmeldungen wird dazu ein Handelsregistereintrag verlangt. Kosten Beratungskosten: CHF Notar: CHF 1'500 2'000 Handelsregistereintrag: CHF 600 Stempelsteuer: CHF Telefon- und Faxkaution: CHF 800 Geschäftsbeschriftung/Drucksachen: Min. CHF 3'000 Versicherungskosten: Sachversicherung pro Jahr: CHF 2'000 5'000 Die Prämie der Personen- und Sozialversicherung ist einkommensabhängig und wird individuell berechnet. Mietzinskaution: Normalerweise müssen drei Monatsmieten auf ein Sperrkonto einbezahlt werden. Sammeln Sie die Belege für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung entstehen. Sie können diese nach der Gründung als Geschäftsaufwand verbuchen. 11

16 Gründungsprozess 1.3 Checkliste für die Gründung einer GmbH Vorbereitungsphase Erstellen Sie einen Business Plan und einen Finanzplan. Begeben Sie sich auf Kapitalsuche. Wenn die Finanzierung gesichert ist, eröffnen Sie ein Firmenkonto bei einer Bank. Klären Sie beim Amt für Wirtschaft und Arbeit, ab, ob Ihr Unternehmen für die geplante Tätigkeit Bewilligungen benötigt. Prüfen Sie, ob alle Arbeitnehmer über die nötigen Arbeitsbewilligungen verfügen. Informationen dazu erhalten Sie beim Migrationsamt des Kantons Aargau, Schliessen Sie für sich als Angestellten und für die restlichen Arbeitnehmer die nötigen Sozialversicherungen ab. Das Anmeldeformular für AHV, IV und ALV finden Sie unter Dieses müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Geschäftssitzes einreichen. Suchen Sie nach einer geeigneten Geschäftsliegenschaft. Klären Sie bei der Eidg. Steuerverwaltung ( ab, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind und beantragen Sie Ihre MWST-Nummer. Diese wird erst gültig, wenn Sie die GmbH im Handelsregister eingetragen haben. Beantragen können Sie sie jedoch schon vorher. Evaluieren Sie einen Firmennamen. Klären Sie Ihren Firmennamen ab beim Eidg. Amt für das Handelsregister, oder beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau, Entwickeln Sie Ihr Logo, Ihren Internetauftritt und Briefköpfe. Reservieren Sie Ihre gewünschte URL für den Internetauftritt. Möglich ist dies z.b. unter Wählen Sie einen Notar aus und verlangen Sie von ihm einen Statutenentwurf. Wenn Sie die Statuten selber erstellen, gehen Sie analog unseren Musterstatuten auf vor. Für den Statutenentwurf müssen Sie Ihren Firmenzweck formulieren. Tun Sie dies möglichst offen, um Ihr Tätigkeitsfeld nicht allzu stark einzuschränken. 12

17 Gründungsprozess Gründungsphase Legen Sie die Höhe des Stammkapitals (mind. CHF 20'000, max. CHF 2'000'000) und die Höhe der Stammanteile (mindestens CHF 1'000 oder ein Mehrfaches davon) fest und bestimmen Sie, wie die Anteile auf die einzelnen Gründer aufgeteilt werden sollen. Legen Sie die Art der Liberierung fest. Bestimmen Sie die Aufbauorganisation des Unternehmens und ernennen Sie die Geschäftsführer und die zeichnungsberechtigten Personen. Sofern die Statuten es vorsehen, ist noch eine Kontrollstelle zu bestimmen. Nehmen Sie die Einzahlung des Stammkapitals vor. Nehmen Sie Kontakt zu einem Notar auf und erarbeiten Sie die Gründungsdokumente. Zu den Standard-Gründungsdokumenten gehören die Personalien der beteiligten Personen (Gründer, Mitglieder des Verwaltungsrates, Personen die mit der Vertretung der Gesellschaft beauftragt sind und Revisoren), die Gründungsurkunde (notariell beglaubigt), die Statuten, eine Bescheinigung darüber dass die Stammeinlagen bezahlt oder durch Sacheinlagen gedeckt sind und diese der Gesellschaft zur freien Verfügung stehen, die Adresse der Gesellschaft und die Stampa-Erklärung. Abhängig von Tätigkeit Ihres Unternehmens sind weitere Dokumente erforderlich. Je nach Art und Komplexität Ihres Unternehmens empfiehlt es sich die Gründungsdokumente beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau vorprüfen zu lassen. Das Handelsregisteramt prüft die Übereinstimmung der Dokumente mit dem zwingenden Recht. Wurde eine Vorprüfung veranlasst findet der Gründungsakt anschliessend statt. Beim Gründungsakt müssen alle Gründungsmitglieder persönlich anwesend oder rechtmässig vertreten sein und die Gründungsdokumente vor dem Notar unterzeichnen. Lassen Sie Ihre Gründungsunterlagen und Unterschriften vom Notar öffentlich beurkunden. Nehmen Sie die Anmeldung beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau vor. Im Regelfall übernimmt der Notar diese Anmeldung für Sie. Alle Unterschriften auf dem Anmeldeformular des Handelsregisteramtes müssen amtlich beglaubigt werden. Dies ist beim Notar, Gemeindeammann oder am Schalter des Handelsregisteramtes möglich. Die Aktiengesellschaft erlangt ihre Rechtspersönlichkeit erst mit dem Eintrag ins Handelsregisteramt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Firma vollumfänglich handlungsfähig und kann über das einbezahlte Kapital verfügen. Nach dem Eintrag ins Handelsregister sind Sie buchführungspflichtig. Zusätzlich müssen Sie ein Anteilbuch eröffnen und eventuell eine Beweisurkunde für die Stammeinlage errichten. 13

18 Gründungsprozess Melden Sie Ihre Geschäftstätigkeit beim Gemeindesteueramt Ihres Firmensitzes an. Phase unmittelbar nach der Gründung Schliessen Sie die erforderlichen Sach- und Personenversicherungen ab. Dies sind beispielsweise Feuer-, Wasser-, Betriebshaftpflicht-, Krankentaggeld-, Sozialund Unfallversicherungen. Melden Sie Telefon und Fax an. Für Geschäftsanmeldungen wird dazu ein Handelsregistereintrag verlangt. Kosten Beratungskosten: CHF Notar: CHF 1'500 2'000 Handelsregistereintrag: CHF Stempelsteuer: CHF Telefon- und Faxkaution: CHF 800 Geschäftsbeschriftung/Drucksachen: Min. CHF 3'000 Versicherungskosten: Sachversicherung pro Jahr: CHF 2'000 5'000 Die Prämie der Personen- und Sozialversicherung ist einkommensabhängig und wird individuell berechnet. Mietzinskaution: Normalerweise müssen drei Monatsmieten auf ein Sperrkonto einbezahlt werden. Sammeln Sie die Belege für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung entstehen. Sie können diese nach der Gründung als Geschäftsaufwand verbuchen. 14

19 Voraussetzungen 2 Persönliche Voraussetzungen & Marktchancen Über seine persönlichen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Ziele sollte man sich als zukünftiger Unternehmer im Klaren sein: Was will ich? Was will ich nicht? Wie soll mein Leben in 10, 20, 30 Jahren aussehen (privat, beruflich, finanziell)? Persönliche Voraussetzungen: Zielstrebigkeit: Schnelle Entscheidungsfindung und Kreativität bei der Lösung von Problemen sind Grundfertigkeiten eines Unternehmers. Einsatz- und Risikobereitschaft: Ungeregelte, lange Arbeitszeiten sowie der Mut, zu seinen Entscheidungen zu stehen, sind wichtige Vorraussetzungen für einen Unternehmer. Robuste Konstitution: Um über einen längeren Zeitraum mit grossem Energie- und Zeitaufwand auf ein Ziel hin arbeiten zu können, braucht ein Unternehmer einen körperlichen Ausgleich zu dieser einseitigen Belastung. Belastbarkeit: Stress, Misserfolg und Krisen gehören zum Unternehmertum. Um mit diesen Faktoren umgehen zu können, braucht es einen hohen Grad an mentaler Stärke. Kommunikation: Ein erfolgreicher Unternehmer muss seine Gesprächspartner überzeugen können. Erfahrung: Untrennbar mit der Lebenszeit und dem aktiven Handeln verbunden, ist die Erfahrung ein existenzieller Faktor des Unternehmertums. Fachliche Voraussetzungen: Fachkompetenz: Wissen, Branchenkenntnis und kaufmännisches Wissen sind die Basis zum Erfolg. Führungskompetenz und Teamfähigkeit: Um die Idee auf den Markt zu bringen, braucht es in der Regel die Mitarbeit anderer Menschen. Marktchancen: Marktkenntnisse: Voraussetzung für den Erfolg Ihres Produkts sind Kenntnisse über das Marktpotenzial, die Marktanteile, die Vor- und Nachteile der Konkurrenten. Hilfreich sind Gespräche mit Branchenkennern und Marktstudien. 15

20 Business Plan 3 Business Plan 3.1 Zweck und Nutzen Der Business Plan ist eine wichtige Grundlage für die Verwirklichung Ihrer Geschäftsidee. Zusätzlich dient er Ihnen als Kommunikationsinstrument zwischen verschiedenen externen Partnern wie Banken, Lieferanten und Geschäftskunden. Er zeigt Ihnen auf, welche Ziele Sie verfolgen und wie Sie diese erreichen wollen. 3.2 Inhalt des Business Plans Executive Summary: Geschäftsidee, Vision, Strategie, Management, Produkte, Markt, Finanzplan, Chancen und Gefahren. Gestaltungskriterien Eigenständigkeit Aussagekraft Struktur Verständlichkeit Umfang Formales Selbständige Entwicklung, zugeschnitten auf Einzigartigkeit des Produkts Auf notwendige Informationen beschränken Logische Gliederung Klare Formulierung Maximal 30 Seiten Schriftgrösse min. 11 Punkt, ausreichender Zeilenabstand (1.5 Zeilen), einfache & sinnvolle Grafiken & Tabellen Produktidee: Produktbeschreibung, Kundennutzen, Decken der Kundenbedürfnisse, Verkaufsargumente, Innovation und Schutz der Idee. Unternehmen: Organisation, Rechtsform, Kapitalstruktur, Arbeitsteilung, Team (Ausbildung, Arbeitserfahrung, Erfolge), Partner. Markt: Marktpotenzial, -anteil und - wachstum, Ausmass des Wettbewerbs, Zielkundensegment, Positionierung gegenüber der Konkurrenz. Marketing & Vertrieb: Marketingstrategie (siehe 3.4), Zielmärkte, Markteinführung, Werbung, PR, Verkaufsmenge, Vertriebskanäle. Risikoanalyse: Interne und externe Risiken, Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit, Minderungsmassnahmen und Versicherungen. Finanzierung: Planbilanz und Planerfolgsrechnung, Plankapitalflussrechnung, Liquiditäts- und Investitionsplan mit Szenarien, Kapitalbeschaffung. Realisierungsplanung und Zukunftsstrategie: Zeitlicher Ablauf, aktueller Stand, Termine, zukünftige Aufgaben und deren Bewältigung. 16

21 Business Plan Beilagen zum Businessplan Finanzen Betreibungsauszug Planbilanzen und - erfolgsrechnungen (siehe Kapitel 4) Liquiditätsplan (siehe Kapitel 4) Kopie bestehender Kredit- und Darlehensverträge Bürgschaften, Depotauszüge, Liegenschaftenschätzung Allgemein Handelsregisterauszug (falls schon gegründet) Unternehmens- und Produktebroschüren Marktanalysen Terminpläne Referenzschreiben, Arbeitszeugnisse Quelle: K-tipp Ratgeber, Erfolgreich als Kleinunternehmer Erstellen eines Business Plans: Muster Business Plan: Marktforschung Um einen Überblick über den Markt zu erhalten, in dem Sie zukünftig tätig sein werden, klären Sie folgende Fragen ab: Wer sind meine potenziellen Kunden? Welches sind die Bedürfnisse und Kaufmotive der Kunden? Wie ist der Markt aufgeteilt? Welches sind meine Konkurrenten? Was bieten meine Konkurrenten an? Das Einholen dieser Informationen ermöglicht eine strategische Positionierung Ihres Unternehmens, gibt Ihnen Auskunft über die Entwicklung Ihrer Produkte, die Preisgestaltung und die Vertriebsstruktur. Zusammengefasst dient die Marktforschung als Grundlage für Ihre Marketingstrategie. Datenquellen Marktumfragen, durchgeführt von Marktforschungsinstituten (teuer) Diskussionen mit Berufskollegen und anderen Branchenkennern Persönliche Gespräche mit potenziellen Kunden & Freunden Statistische Daten von öffentlich zugänglichen Stellen (Bundesamt für Statistik Statistisches Amt des Kantons Aargau Berufs-, Gewerbe-, Branchen- und Wirtschaftsverbände) Warentests (Konsumentenorganisationen, Zeitschriften) Konjunkturberichte (Konjunkturforschugsstelle KOF, Banken oder Versicherungen) Schweizerische Wirtschaftsverbände (Economie-suisse Staatssekretariat für Wirtschaft admin.ch) Medienarchive (NZZ, Mittellandzeitung, Cash, Bilanz, Finanz+Wirtschaft) Messen Befragung von Experten Schriftliche Befragung der Kunden 17

22 Business Plan 3.4 Marketing Ziel des Marketings ist es, Ihr Unternehmen und Ihr Produkt bekannt zu machen. Dem Kunden soll ein bestimmtes Bild vermittelt werden. Bei der Festlegung der Strategie und der Instrumente hilft der Marketing-Mix, bestehend aus vier Komponenten: Produktpolitik Definieren Sie das Hauptprodukt, das Sie anbieten und allfällige Neben- oder Zusatzprodukte. Halten Sie auch fest, welche Qualität Ihr Produkt aufweist, wie das Design und die Verpackung ausschaut und welche Serviceleistungen Sie offerieren. Promotion Kommunikationspolitik Product Produktpolitik Marketing Mix Place Vertriebspolitik Price Preispolitik Preispolitik Bestimmen Sie das Preisniveau, Margen, Rabatte, Aktionen, Zahlungskonditionen und Garantien. Diese Faktoren hängen davon ab, welche Preisstrategie Sie wählen. Möglichkeiten sind beispielsweise eine Tiefpreisstrategie, eine Mittelpreisstrategie oder Mögliche Preisstrategien eine Hochpreisstrategie. Stimmen Sie Ihre Preisstrategie auf Ihre Kundensegmente ab. Achten Sie darauf, dass für Sie schlussendlich die Nettomarge stimmt. Kommunikationspolitik An dieser Stelle entscheiden Sie über die Verkaufsart, die Verkaufsförderungsmassnahmen, die Werbemassnahmen und die Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit. Tiefpreisstrategie Eingeschränktes Sortiment fürs Massengeschäft Kleine Produktpalette in guter Qualität Keine Zusatzleistungen Mittelpreisstrategie Zur Gewinnung von Marktanteilen Zur Erschliessung neuer Märkte Gute Strategie für Neuunternehmer Mittel- bis Hochpreisstrategie Neue Produkte Zur Deckung der Entwicklungskosten Preissenkungen möglich, wenn Konkurrenz nachzieht Hochpreisstrategie Prestige- und Hochqualitätsprodukte Trendprodukte und Luxusartikel Je nach Produktpalette empfehlenswert Quelle: K-tipp Ratgeber, Erfolgreich als Kleinunternehmer Vertriebspolitik In diesem Bereich beschreiben Sie, wie Sie Ihre Produkte vertreiben und wie die Auftragsabwicklung erfolgt. Dazu gehört auch die Ausgestaltung der Logistik und der Lagerhaltung. 18

23 Business Plan 3.5 Kommunikation Kommunikation ist ein nicht zu unterschätzender Erfolgsfaktor insbesondere in Bezug auf Kapitalgeber, Kunden und Lieferanten. Das persönliche Gespräch ist eines der erfolgsversprechendsten Kommunikationsmittel in der Kundengewinnung und -pflege. Wichtig sind neben der Fachkompetenz vor allem ein selbstsicheres Auftreten und die Fähigkeit den Kunden für ein Produkt zu begeistern. Beim Verkaufsgespräch ist darauf zu achten, dass es neben dem Verkauf des Produkts auch um einen Verkauf von Problemlösungen, Sicherheit oder Lebensgefühl geht. Werbung für jedes Budget Kleine Budgets Schaufensterdekoration Nutzung freier Flächen (Firmenwagen, Briefpapier, Hausfassaden etc.) Versand von Werbung (Post, Fax, Internet) Versand von Presseveröffentlichung Tell a friend -Geschenke Kleinanzeigen Verteilen von Flyern Eintrag in Gelben Seiten Tag der offenen Tür Mittlere Budgets Leuchtreklamen (ab CHF 1000) Fachmessen (ab CHF 5000) Inserate (ab CHF 200) Banner-Werbung (ab CHF 30 pro 1000 Einblendungen) Regional-TV-Spots (Produktion ab CHF 500, Ausstrahlung ab CHF 15'000) Grossflächenplakate Werbung in Verkehrsmitteln (ab CHF 5000) Kinowerbung (Dia-Produktion ab CHF 500, Ausstrahlung ab CHF 2000) Werbeprospekte und Referenzmappen (ab CHF 2000) Kundenzeitschriften (ab CHF 10'000) Quelle: K-tipp Ratgeber, Erfolgreich als Kleinunternehmer 19

24 Finanzplanung 4 Finanzplanung Ziel der Finanzplanung ist es, die im Business Plan formulierten Ziele in Zahlen umzusetzen, indem künftige Einnahmen, Ausgaben und der Gewinn berechnet werden. Eine umfassende Finanzplanung ist nicht nur eine ständige Richtschnur für Ihr Unternehmerteam, sondern auch ein wertvolles Instrument für die Kommunikation mit Investoren, Banken und den Mitarbeitern. Ausgangspunkt für Ihre Berechnungen sind die Annahmen, welche Sie im Business Plan getroffen haben. Sie erklären dem Investor, wie die Zahlen zustande gekommen sind. Achten Sie darauf, dass Ihre Annahmen mit den Zielen und Entscheidungen übereinstimmen, die Sie im Business Plan formulieren. 4.1 Entwicklung des Finanzplans Auf folgende Fragen muss Ihr Finanzplan auf jeden Fall Antwort geben: Wie viel Umsatz und Gewinn wird das etablierte Unternehmen über die Zeit erzielen? Wie wird die Vermögens- und Finanzierungssituation aussehen? Wie ist die Zahlungsfähigkeit der Firma gewährleistet? Auf welchen Annahmen bauen die Voraussagen auf? Die Erarbeitung Ihres Finanzplans ist ein in mehrere Schritte unterteilter Prozess, welche in der anschliessenden Grafik abgebildet sind. 20

25 Finanzplanung Umsatzplanung Fundierte Schätzung und Budgetierung der monatlichen Erlöse. Investitionsplanung Zusammenstellung der Investitionen. Beeinflusst Erfolgsrechnung, Liquiditätsplanung und Bilanz. Kapitalbedarfsplanung Gesamtausgaben, die bei der Unternehmensgründung anfallen. Beeinflusst Erfolgsrechnung und Liquiditätsplanung. Plan-Erfolgsrechnung Vergleicht geplanten Umsatz mit geplantem Aufwand. Beeinflusst den ganzen weiteren Planungsprozess. Liquiditätsplanung Stellt monatliche Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Ermittelt Zahlungsfähigkeit. Plan-Bilanz Momentaufnahme der Vermögens- und Finanzsituation. Beeinflusst die Analyse der Kennzahlen. Kennzahlen Gegenüberstellung von Planzahlen und tatsächlichen Werten. Controlling Gegenüberstellung der Soll-Vorgaben und den Ist- Werten. Ableitung der notwendigen (Korrektur-) Massnahmen. Schritt 1: Umsatzplanung Bei der Umsatzplanung schätzen Sie ab wie hoch ihr Umsatz sein wird, das heisst Sie berechnen was Sie durch den Verkauf Ihrer Produkte oder Dienstleistungen einnehmen werden. Erarbeiten Sie in Bezug zu den mittelfristigen Umsatzzielen für das nächste Geschäftsjahr eine detaillierte Umsatzplanung pro Produkt und Monat. Wo es sinnvoll ist, sollten Sie eine Umsatzplanung für die wichtigsten 30 Kunden vornehmen, die gemäss Prognose oft mehr als 80% Ihres Umsatzes ausmachen werden. Schritt 2: Investitionsplanung Im Anschluss an die Umsatzplanung bestimmen Sie die nötigen Investitionen, um die Ziele zu realisieren. Die Investitionsplanung besteht aus einer Zusammenstellung der verschiedenen Investitionsprojekte mit Angabe der voraussichtlichen Investitionssumme, dem Zeitpunkt und Zweck der Auslage und der Finanzierungsvariante. Eine Mustertabelle für Ihre Investitionsplanung finden Sie auf 21

26 Finanzplanung Schritt 3: Kapitalbedarfsplanung Bei der Gründung Ihres Unternehmens ist der sorgfältigen Ermittlung des Kapitalbedarfs ein hoher Stellenwert beizumessen. In diesem Schritt addieren Sie alle Ausgaben, die für die Unternehmensgründung anfallen, welche sich folgendermassen ergeben: Gründungskosten: Z.B. Beratungshonorare oder Gebühren für den Eintrag ins Handelsregister. Investitionen: Ausgaben für einmalige Kosten vor der Gründung, z.b. Grundstücke, Maschinen, Ladeneinrichtungen etc., und für laufende Kosten während der Unternehmensführung, z.b. für Vorfinanzierung, Miete, erstes Material- und Warenlager, etc. Privatentnahmen: Lebenshaltungskosten, z.b. Haushaltsgeld und Ausgaben für Miete, Telefon, Versicherungen, etc. Zinsen und Tilgung für Kredite. Schritt 4: Plan-Erfolgsrechnung Die Plan-Erfolgsrechnung soll zeigen, ob Ihre Geschäftstätigkeit in Zahlen rentabel ist, indem Sie den geplanten Umsatz dem mutmasslichen Aufwand eines Jahres gegenüberstellen. Die Berechnung des Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag soll den zu erwartenden Reingewinn aufzeigen. Für das anstehende Geschäftsjahr sollten Sie eine realistische und detaillierte Planung erstellen, für die folgenden zwei bis drei Jahre genügt eine gröbere Budgetierung. Der geplante Reingewinn wird errechnet, indem man unter drei Gewinnstufen unterscheidet: Bruttogewinn: Ertrag aus Lieferungen und Leistungen (Umsatz) abzüglich Warenund Materialaufwand. Betriebsgewinn: Bruttogewinn abzüglich übriger Betriebsaufwand. Reingewinn: Ergebnis nach Abzug der Zinszahlungen und Steuern. Eine Mustertabelle für Ihre Plan-Erfolgsrechnung finden Sie auf und auf Schritt 5: Liquiditätsplanung Für Sie als Klein- oder Mittelbetrieb (KMU) ist der Liquiditätsplan das wichtigste Planungs- Instrument überhaupt. Liquidität bedeutet nämlich, dass Ihr Unternehmen in naher Zukunft jederzeit zahlungsfähig ist. Eine ungenügende Liquiditätsbasis gefährdet die Existenz Ihres Unternehmens. Die Planung zeigt Ihnen auf, in welchen Monaten Sie mit Liquiditätsengpässen rechnen müssen, die zum Einsatz von weiteren Eigenmitteln oder zur Kreditbeanspruchung führen können. 22

27 Finanzplanung Grundlagen für eine realistische Liquiditätsplanung bilden die Plan-Erfolgsrechnung sowie der Investitionsplan. Erfassen sie die Ausgaben und Einnahmen für jeden Monat. Beachten Sie dabei, dass der Mittelfluss für geleistete Arbeit oft erst Monate nach dem Ausstellen der Rechnung auf das Firmenkonto gelangt. Berücksichtigen Sie zusätzlich die Zahlungsvorgänge für Investitionen, Kapitalrückzahlungen und Steuern. Gerade diese können in einem bestimmten Zeitpunkt erhebliche liquide Mittel beanspruchen und zu finanziellen Engpässen führen. Tipps zur Bewahrung einer stetigen Liquidität: Seriöse Abklärung der Bonität vor allem der grossen Debitoren. Möglichst schnelle Fakturierung der erbrachten Leistungen, Führung eines straffen Mahnwesens und bei Bedarf Vereinbarung von Vorauszahlungen. Haltung der Lagerbestände auf dem notwendigen Minimum und Überprüfung der Möglichkeit von Einkauf auf Bestellung sowie Just-in-Time -Lieferungen. Schnelle Zahlung der Lieferantenrechnungen bei guter Liquidität Ausschöpfung von Skonto. Verlängerung der Zahlungsfristen oder Vereinbarung von Teilzahlungen bei angespannter Liquidität. Möglichkeiten zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen: Verschiebung von nicht unbedingt notwendigen Reparaturen. Zurückstellung von Investitionen. Güter leasen anstatt kaufen. Verkauf von nicht benötigten Vermögenswerten. Aufnahme eines Überbrückungskredits oder Einschuss von Eigenkapital. Quelle: Credit Suisse: Finanzplanung für kleine und mittlere Unternehmen, Zürich 2006 Eine Mustertabelle für Ihre Liquiditätsplanung finden Sie auf und auf Schritt 6: Plan-Bilanz Die Plan-Bilanz ist das logische Resultat Ihrer vorangegangenen Planrechnungen. Sie prognostiziert die Vermögens- und Finanzierungssituation Ihres Unternehmens am Ende eines Planjahres indem sie die Vermögenswerte (Aktiven) auf der einen Seite, und die Verbindlichkeiten und das Eigenkapital (Passiven) auf der anderen Seite, aufzeigt. Auf der Aktivseite steht, wo sich das Vermögen Ihrer Firma befindet (z.b. Maschinen und Immobilien). Auf der Passivseite verzeichnet die Bilanz zudem, wie viel Eigen- und Fremdkapital im Unternehmen steckt. Erstellen Sie Plan-Bilanzen für die nächsten 2 3 Geschäftsjahre. Eine Mustertabelle für Ihre Plan-Bilanz finden Sie auf und auf 23

28 Finanzplanung Schritt 7: Führungskennzahlen Die Bilanz und die Erfolgsrechnung erlauben Ihnen, sich ein Bild über den Geschäftsgang zu machen. Ergänzend können Sie ein Kennzahlensystem verwenden, in welchem Sie Ihre individuellen Erfordernisse entsprechend zusammenstellen. In der Regel sollte Ihr Kennzahlensystem Kerngrössen enthalten, die eine oder mehrere Aussagen zum Umsatz machen. Für Ihr Klein- oder Mittelunternehmen könnten z.b. folgende Kennzahlen relevant sein: Rentabilität - Umsatzrentabilität = Gewinn x 100 / Umsatz (sollte über 5 Prozent liegen, sonst lohnt sich der Einsatz finanziell gesehen nicht). - Eigenkapitalrentabilität = Gewinn x 100 / Eigenkapital (je höher das Ergebnis über dem Zinssatz liegt, den Sie für Ihr Geld auf dem Kapitalmarkt erhalten hätten, desto besser). - Gesamtkapitalrentabilität = (Jahresüberschuss + Zinsen) x 100 / Gesamtkapital. Cashflow = Gewinn + Abschreibungen (zeigt die Höhe der verfügbaren finanziellen Mittel eines Unternehmens an). Return on Investment = Gewinn x 100 / eingesetztes Kapital (zeigt die Höhe des Gewinns an, welcher aus investiertem Kapital erwirtschaftet wird). Produktivität - Arbeitseinsatz = Anzahl der erzeugten Menge / Anzahl der Lohnstunden - Materialeinsatz = Anzahl der erzeugten Menge / Menge des eingesetzten Materials Umschlagszahlen - Kapitalumschlag = Umsatz / Kapital - Lagerumschlag = Umsatz / Warenbestand 24

29 Finanzplanung 4.2 Controlling Ohne Kontrolle macht eine Finanzplanung wenig Sinn. Allgemein ausgedrückt besteht der Controllingprozess aus dem Vergleich der Plandaten mit den tatsächlich erreichten Ist- Werten. Aufgrund der Gegenüberstellung der Soll- mit den Ist-Werten wird ersichtlich, ob Sie sich auf dem geplanten Erfolgskurs befinden oder ob allenfalls Verbesserungsmassnahmen ergriffen werden müssen. In diesem Sinn ist Controlling ein Führungsinstrument, das Ihnen hilft, Ihren Unternehmenserfolg zu steuern. Allfällige Misserfolge werden frühzeitig erkannt und man kann rechtzeitig die notwendigen Gegenmassnahmen treffen. Wie wird kontrolliert? Bei jedem einzelnen Planungsinstrument sollten Sie die Soll-Werte mit den Ist-Werten vergleichen. Dabei hat sich in der Praxis folgendes Vorgehen bewährt: In den Tabellen jeweils eine eigene Spalte für Plan-Zahlen, Ist-Zahlen, Abweichungen, Textkommentare und Massnahmen vorsehen. Abweichungen auch prozentual erfassen! Sie sind aussagekräftiger als absolute Zahlen. Nicht nur die Zahlen kontrollieren! Ursachen zu erkennen und Zusammenhänge zu begreifen, ist genau so wichtig. Wann wird kontrolliert? Einhaltung des Liquiditätsplans: Monatlich. Plan-Erfolgsrechnung und Plan-Bilanz: Quartalsweise oder halbjährlich mit den Zwischen- Abschlüssen, jedoch Umsatz monatlich überprüfen. Wer ist zu informieren? Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Werten sollten Sie mit den zuständigen Mitarbeitern, Ihrem Treuhänder oder dem Kundenberater Ihrer Bank besprechen. Es ist wichtig, dass alle Verantwortlichen gemeinsam die möglichen Ursachen der Abweichungen herausfinden und Gegenmassnahmen einleiten. 25

30 Finanzierung 5 Finanzierung Grundsätzlich kann Ihr Finanzierungsbedarf mittels Fremd- oder Eigenkapital gedeckt werden. Diese sollten in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Je nach Phase der Unternehmensentwicklung ändern sich auch die Finanzierungsmöglichkeiten. Die folgende Abbildung zeigt Ihnen einen Überblick über den Ablauf einer Neugründung und die häufigsten Finanzierungsformen in der jeweiligen Phase: Quelle: Hotz-Hart, Innovationsökonomie, Eigenkapital Das Eigenkapital umfasst alle finanziellen Mittel, die Sie, Freunde und Bekannte oder sonstige Investoren zum Grundkapital des Unternehmens beigetragen haben. Es sollte mindestens 25 bis 40% ausmachen. Das Risiko bei einer Unternehmensgründung ist für einen Investor relativ hoch, da die Erfolgschancen ungewiss sind. Es ist deshalb nicht einfach Fremdkapitalgeber für Ihr Projekt zu finden. Aus diesen Gründen sollten Sie Ihre Eigenkapitalquellen soweit als möglich ausschöpfen. Zudem können Sie damit die Abhängigkeit und Verpflichtungen gegenüber Kapitalgebern reduzieren. 26

31 Finanzierung Wie kommen Sie zu Eigenkapital? Ihre eigenen Mittel: Vorbezug der Pensionskassengelder Ersparnisse Ein Barbezug der Vorsorgegelder ist für selbständig Erwerbende möglich Erbvorzüge Vorbezug Ihrer beruflichen Vorsorgegelder Belehnung Ihrer Liegenschaft Belehnung von Wertschriften und Versicherungspolicen Familiendarlehen Beteiligung von Investoren: (folglich nicht, wenn Sie Inhaber einer AG oder GmbH sind). Was Sie dafür brauchen ist eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse oder ein Handelsregisterauszug. Der Bezug aller Vorsorgegelder ist bis zum 50. Altersjahr erlaubt, danach kann maximal die Hälfte der Freizügigkeitsleistungen bezogen werden. Für den Vorbezug ist das schriftliche Einverständnis des Ehepartners notwendig. Der Mindestbezug beträgt CHF 20'000. Ein Vorbezug ist nur bis 5 Jahre vor dem Rentenalter möglich. Wenn Sie Vorsorgegelder zur Kapitalbeschaffung beziehen, sollten Sie umgehend mit dem Aufbau Ihrer Altersvorsorge beginnen. Für ältere Neuunternehmer empfiehlt sich ein Vorbezug deshalb nicht. Quelle: K-tipp Ratgeber, Erfolgreich als Kleinunternehmer Business Angels Venture Capital Gesellschaften Der grosse Vorteil von Business Angels und Venture Capital Gesellschaften ist, dass mit dem Kapital auch gleichzeitig wertvolles Know-how in Ihr Unternehmen fliesst. Diese Investoren verfügen über Erfahrung im Aufbau, der Führung und der Finanzierung von Unternehmen. 5.2 Fremdkapital Im Folgenden sind einige häufige Finanzierungsquellen für Fremdkapital aufgezeigt. Nähere Informationen und Finanzierungslösungen, die individuell auf Ihre Situation zugeschnitten sind, erhalten Sie bei Ihrer Bank. Diese legen in Verhandlungen über Finanzierungsfragen grössten Wert auf gründliche Marktanalysen, einen seriösen Business- und Finanzplan sowie auf ein professionelles Management. Die Zinssätze und Konditionen, die Ihnen Ihre Bank für das Kapital gewährt, hängen in der Regel von der Bonität Ihrer Unternehmung und dem Rating der Bank ab. In diesem Zusammenhang sind deshalb die Beurteilung des Risikos und der Zukunftsaussichten Ihres Projektes von grosser Bedeutung. Betriebskredit Ihre Bank gewährt Ihnen diesen Kredit zur Finanzierung des Umlaufsvermögens (kurzfristig). Die Höhe des Zinssatzes, den Sie dafür zu entrichten haben, hängt vom Risiko der Finanzierung und den von Ihnen angebotenen Sicherheiten wie z.b. Debitoren oder Bürgschaften ab. 27

32 Finanzierung Investitionskredit Dieser Kredit wird zur Finanzierung des Anlagevermögens (längerfristig) verwendet. Das Risiko der Finanzierung und die gebotenen Sicherheiten wie z.b. ein Grundpfand bestimmen die Höhe des zu zahlenden Zinssatzes. Leasing Eine Alternative zur Aufnahme von Fremdkapital bietet das Leasing. Es findet insbesondere Anwendung im Bereich von Investitionsgütern. In diesem Fall stellt Ihnen die Leasinggesellschaft die Anlagen gegen eine monatliche Leasinggebühr zur Verfügung. Sie verfügen jedoch nicht über das Eigentum an der Anlage. Dieses bleibt bei der Leasinggesellschaft. Oft haben Sie die Möglichkeit, nach der Leasingdauer die Anlage zu einem im Voraus vereinbarten Preis zu kaufen. Bürgschaften Bürgschaften von z.b. Bürgschaftsgenossenschaften eröffnen Ihnen weitere Möglichkeiten, um von Banken Fremdkapital zu besseren Konditionen zu erhalten. Öffentliche Gelder In der Schweiz existieren keine direkten Förderbeiträge für Unternehmensgründungen. Sie können aber bei der kantonalen Wirtschaftsförderung einen Antrag auf Steuererleichterung oder Steuerbefreiung beantragen. Bei der Eidgenössischen Volkswirtschafts-Stiftung zur Förderung von Geschäftsideen kann man einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen. Es wird jedoch auch seitens der Gründer ein persönliches finanzielles Engagement erwartet. Für Hochschulabsolventen, die sich mit ihren Forschungsresultaten selbständig machen wollen, bietet die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) Unterstützung an. Innovationswettbewerbe Schweizweit finden regelmässig Innovationswettbewerbe statt. Eine Teilnahme kann sich für Sie durchaus lohnen, neben dem Preisgeld steigert es auch Ihren Bekanntheitsgrad. Renommierte Wettbewerbe sind u.a. der Förderpreis von der de Vigier Stiftung, der Swiss Economic Award vom Swiss Economic Forum oder der Businessplanwettbewerb Venture, eine Initiative von der ETH und der McKinsey & Company. Selbständigkeit als Weg aus der Arbeitslosigkeit Die Arbeitslosenversicherung kann arbeitslose Versicherte, die eine wirtschaftlich tragfähige und dauerhafte selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Detailinformationen finden Sie im Anhang. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsmarktliche Integration, Logistik Arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM), Rain 53, 5000 Aarau, Tel , 28

33 Finanzierung 5.3 Tipps für die Geldsuche Für das Projekt müssen klare Konzepte vorliegen. Zum Business Plan gehört auch eine realistische Zeit- und Finanzplanung für die nächsten 3 Jahre sowie ein Ausstiegsszenario, falls sich das Projekt nicht wie geplant entwickelt. Ihr erstes Gespräch mit einem potentiellen Kreditgeber wird anders verlaufen als das letzte. Deshalb macht es Sinn, ein Projekt zuerst jenen Personen zu präsentieren, deren Absage nicht schmerzt, nach dem Motto: Learning by doing. Verzweifeln Sie nicht wegen den vielen Gesprächen. Diese sind harte Knochenarbeit. Sprechen Sie über Ihr Projekt. Je mehr potenzielle Geldgeber und Kunden von Ihrem Projekt erfahren, desto grösser ist die Chance, die richtigen Partner zu finden. Im Fall einer Gründung einer AG: Jungunternehmer, die nicht bereit sind, Aktien abzugeben, damit potentielle Investoren an der Firma mitbeteiligt werden, haben kaum Erfolg. Denn, wer investiert, will auch mitreden können. 29

34 Rechtsform 6 Rechtsform Die Wahl der Gesellschaftsform bei der Gründung Ihres Unternehmens ist von grosser Bedeutung. Die gewählte Form beeinflusst die Organisation Ihres Unternehmens in den Bereichen Führung, Produktion, Administration, Nachfolge und Logistik massgeblich. Die Rechtsform kann zu einem späteren Zeitpunkt umgewandelt werden, was jedoch mit Kosten verbunden ist. Es lohnt sich, mit einem Rechtsanwalt oder Treuhänder Ihre Wahl zu besprechen. Für die Gründung Ihres Unternehmens stehen Ihnen hauptsächlich die folgenden Gesellschaftsformen zur Verfügung: Natürliche Personen Einzelunternehmen Personengesellschaften Kollektivgesellschaft Einzelunternehmung Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Aktiengesellschaft (AG) Juristische Personen Gesellschaft mir beschränkter Haftung (GmbH) Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die grundlegende Frage, die man sich stellen muss, ist diejenige nach der Haftung. Gründet man eine Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft trägt man das ganze Risiko mit seinem Privatvermögen. Will man das Unternehmerrisiko einschränken, gründet man eine Kapitalgesellschaft in Form einer AG oder GmbH. Die am häufigsten gewählten Rechtsformen sind die Einzelunternehmung, die GmbH und die AG. 6.1 Einzelunternehmen Das Einzelunternehmen gilt rechtlich als natürliche Person. Der Gründer kann In- oder Ausländer sein. Der Inhaber trägt das gesamte Geschäftsrisiko. Er haftet für allfällige Schulden mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen. Geschäfts- und Privateinkommen sowie Geschäfts- und Privatvermögen werden gemeinsam besteuert. Der Name des Inhabers muss im Geschäftsnamen enthalten sein. Zusätze, die ein Gesellschaftsverhältnis andeuten wie z.b. Müller & Partner sind NICHT erlaubt. Andere Zusätze dürfen jedoch verwendet werden. 30

35 Rechtsform Gründung Zur Gründung braucht es kein spezielles Vorgehen. Mit dem Beginn des Geschäftsbetriebes unter einem Geschäftsnamen ist das Einzelunternehmen gegründet. Der Eintrag ins Handelsregister ist ab einem Umsatz von CHF 100'000 zwingend. Je nach Geschäftszweck ist das Einzelunternehmen unabhängig vom Umsatz ins Handelsregister einzutragen. Beispiele dafür sind Versicherungen, Unternehmen, die Auskünfte erteilen, Treuhänder, Agenten, Makler und Kommissionäre. Der Eintrag ins Handelsregister bewirkt, dass der Geschäftsname am Sitz des Unternehmens geschützt wird und der Geschäftsinhaber nun anstatt der Betreibung auf Pfändung der Betreibung auf Konkurs unterliegt. Zudem werden Sie mit dem Eintrag ins Handelsregister buchführungspflichtig. Aber auch ohne Handelsregistereintrag besteht eine Aufzeichnungspflicht für die Steuerbehörden. Das Anmeldeformular und Erläuterungen für die Eintragung ins Handelsregister des Kantons Aargau finden Sie unter Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Art OR Das GmbH-Recht befindet sich zurzeit in Revision und wird voraussichtlich 2008 in Kraft treten. Die neuen Regelungen lauten folgendermassen: Die Gründung und Aufrechterhaltung der GmbH ist mit nur 1 Person zulässig. 1 Das Stammkapital von mindestens CHF 20'000 muss voll liberiert sein. 2 Sacheinlagen statt Barliberierung bleiben möglich. Beim Stammkapital gibt es keine obere Limite mehr. 3 Durch die vollständige Einzahlung des Stammkapitals entfällt die Solidarhaftung unter den Gesellschaftern. Das ist ein erheblicher Vorteil. Neu muss die Gesellschaft nur noch durch einen Geschäftsführer oder einen Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. 4 Der oder die Geschäftsführer muss / müssen nicht unbedingt Gesellschafter sein. Die Geschäftsführung kann neu auch an Dritte vergeben werden. Der Besitz von mehreren Stammanteilen pro Gesellschafter ist möglich. 5 Neu kann der Nennwert der Stammanteile mind. CHF 100 betragen. Die Verpflichtung zur Übertragung der Stammanteile und die Übertragung selbst sind mit einfacher Schriftlichkeit möglich. 6 Das Erfordernis der Zustimmung anderer Gesellschafter zur Übertragung von Stammanteilen kann in den Statuten aufgehoben werden. 1 Bisher waren dafür mindestens 2 Personen verlangt. 2 Bisher war es möglich, nur 50% zu liberieren. 3 Bisher lag die Limite des Stammkapitals bei max. CHF 2 Mio. 4 Die Bestimmung über den Wohnsitz der Geschäftsführer wurde aufgehoben. 5 Bisher gab es nur einen Anteil pro Gesellschafter. 6 Es ist keine öffentliche Beurkundung mehr nötig. 31

36 Rechtsform Die Rechnungslegungsvorschriften sind neu analog zum Aktienrecht, inklusive der Pflicht zur Erstellung des Geschäfts- und Revisionsberichtes. Für die Revisionsstelle sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar (Art. 818 OR). Revisionspflicht: Ordentliche Revision nur noch bei grossen GmbHs. Eingeschränkte Revision bei den meisten GmbHs. Verzicht auf Revision möglich, sofern sämtliche Gesellschafter auf die Revision verzichten. Die Pflicht zur jährlichen Meldung des Gesellschafterbestandes, der Stammanteile und deren Liberierung ist aufgehoben worden. Quelle: kompakt; Newsletter 2006/1 Handelsregisteramt Kanton Zürich Im Handelsregister eingetragene Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen ihre Statuten und Reglemente innert zwei Jahren ab Inkrafttreten des neuen GmbH-Rechts den neuen Bestimmungen anpassen. Gründung Das Gründungsverfahren der GmbH entspricht demjenigen der AG. Die Gründungsurkunde muss öffentlich beurkundet werden. Die GmbH selber entsteht erst mit dem obligatorischen Eintrag ins Handelsregister. Damit wird auch die Buchführungspflicht verlangt. Der Gesellschaftsname kann frei gewählt werden. Er muss immer den Zusatz GmbH enthalten und ist nach erfolgtem Handelsregistereintrag in der ganzen Schweiz geschützt. Das Anmeldeformular und Erläuterungen für die Eintragung ins Handelsregister des Kantons Aargau finden Sie unter Aktiengesellschaft (AG) Art OR Das Aktien-Recht befindet sich zurzeit in Revision und wird voraussichtlich 2008 in Kraft treten. Die neuen Regelungen lauten folgendermassen: Eine Aktiengesellschaft kann als Einpersonengesellschaft gegründet werden. 7 Die Rechtsform muss im Namen angegeben werden, z.b. Muster AG. Nach erfolgtem Handelsregistereintrag ist der Name in der ganzen Schweiz rechtlich geschützt. 8 Die Gesellschaft muss nur noch durch ein Mitglied des Verwaltungsrates oder einen Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. 9 Die Verwaltungsräte müssen keine Aktien mehr besitzen Bisher waren für die Gründung mindestens drei Aktionäre erforderlich. 8 Bisher musste AG nur im Firmennamen angegeben werden wenn die Firma einen Personennamen enthielt. 9 Bisher musste die Mehrheit des Verwaltungsrates in der Schweiz wohnhaft sein und das Schweizer Bürgerrecht oder das Bürgerrecht eines Mitgliedstaats der EU oder der EFTA besitzen. 10 Bisher musste Verwaltungsrat Aktionärsstellung haben. 32

37 Rechtsform Je nach Grösse und Bedeutung der Gesellschaft bestehen unterschiedliche Anforderungen an die Revisionspflicht: Publikumsgesellschaften müssen als Revisionsstelle ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen bezeichnen. Andere grössere Unternehmen benötigen einen zugelassenen Revisionsexperten. Kleinere Firmen bedürfen lediglich einer eingeschränkten Revision durch einen zugelassenen Revisor bzw. können unter gewissen Voraussetzungen auf eine Revision verzichten (Verzicht auf eingeschränkte Revision wenn weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt beschäftigt werden). Die Revisionsstelle, meist eine Treuhandgesellschaft, muss im Handelsregister eingetragen sein. Mit dem Handelsregistereintrag entsteht auch die Buchführungspflicht. Das Aktienkapital ist in Teilsummen (Aktien) zerlegt und im Voraus bestimmt. Das Mindestkapital einer AG beträgt CHF 100'000, wobei Buchführungspflicht dieses zu mindestens 20%, in jedem Fall aber mit Erfolgsrechnung CHF 50'000 einbezahlt sein muss. Jahresrechnung: Bilanz Anhang Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet das Gesellschaftsvermögen. Der Aktionär ist lediglich dazu Prüfungsbestätigung Geschäftsverlauf Jahresbericht: Kapitalerhöhungen verpflichtet, den Zeichnungsbetrag seiner Aktien zu bezahlen. Die Einzahlung kann bar oder durch Sacheinlagen erfolgen. Die Statuten können auch keine anderen Verpflichtungen der Aktionäre vorsehen. Die Aktionäre haben dagegen Anspruch auf eine Dividende, ein Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung, Anspruch auf einen eventuellen Liquidationserlös, das Recht auf Einsetzung eines Sonderprüfers sowie das Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung. Die Eigentumsverhältnisse sind nicht öffentlich, denn im Handelsregister können nur die Namen der Gründer festgestellt werden. Die Aktien können problemlos übertragen werden. Die Statuten können die Übertragbarkeit nur in bestimmten Fällen beschränken. Quelle: kompakt; Newsletter 2006/1 Handelsregisteramt Kanton Zürich Gründung Firmenbezeichnung beim Handelsregisteramt überprüfen. Sitz und Zweck der Firma bestimmen. Wahl des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle. Aktienkapital festlegen. Statuten errichten und durch einen Notar prüfen lassen. Aktienkapital auf einem Sperrkonto einzahlen. Gründungsurkunde durch einen Notar bestätigen lassen. Zeichnungsart festlegen und Sekretär wählen für die Verwaltungsratsversammlung. Eintrag ins Handelsregister und amtliche Beglaubigung der Unterschriften. Zahlen der Stempelsteuer (falls Aktienkapital höher als CHF 250'000). 33

38 Rechtsform Nach der Publikation des Handelsregistereintrags wird der hinterlegte Betrag auf dem Sperrkonto freigegeben. Beitrittsgesuch an eine Ausgleichskasse und eine Pensionskasse stellen. Quelle: - Wegweiser zur Unternehmensgründung Das Anmeldeformular und weitere Formulare für den Eintrag ins Handelsregister können Sie unter herunterladen. Musterstatuten für die Gründung einer AG oder GmbH finden Sie auf Kollektivgesellschaft Art OR Die Kollektivgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der sich zwei oder mehrere natürliche Personen zusammenschliessen. Juristische Personen können nicht Mitglied einer Kollektivgesellschaft werden. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen für die Unternehmensschulden. 6.5 Kommanditgesellschaft Art OR Die Kommanditgesellschaft ist in der sich zwei oder mehrere Personen zusammenschliessen. Mindestens eine Person haftet unbeschränkt (Komplementär). Die übrigen Gesellschafter haften nur bis zum Betrag der Vermögenseinlage (Kommanditäre). Kommanditäre können auch juristische Personen sein. Die Geschäftsführung kann nur von den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern übernommen werden. 34

39 Rechtsform 6.6 Zusammenfassende Übersicht Einzelunternehmen AG GmbH Entstehung Kein spezieller Gründungsakt; in gewissen Fällen HR-Eintrag notwendig Formelles, notarielles Gründungsverfahren; HR-Eintrag obligatorisch Ähnlich wie AG: Festsetzung der Statuten, öffentliche Beurkundung; HR-Eintrag obligatorisch Zweck Betrieb eines kaufm. Gewerbes als alleiniger Inhaber Handels-, Fabrikations- oder anderes kaufm. Gewerbe unter einer Firma Handels-, Fabrikations- oder anderes kaufm. Gewerbe unter einer Firma; nur wirtschaftliche Zielsetzung Gründer In- oder Ausländer Mind. 1 natürliches oder juristisches Gründungsmitglied (ab 2008) Mind. 1 natürliches oder juristisches Gründungsmitglied (ab 2008) Organe Inhaber Generalversammlung, Verwaltungsrat mit mind. einem Mitglied mit Wohnsitz in der Schweiz, Revisionsstelle Geschäftsführung; Gesellschafterversammlung; ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz (ab 2008) Haftung Unternehmer haftet unbeschränkt Gesellschaftsvermögen Gesellschaftsvermögen Mindestkapital Keines CHF 100'000, mind. 20% bzw. mind. CHF 50'000 einbezahlt CHF 20'000, 100% (ab 2008) einbezahlt, Max. CHF 2 Mio Vorteile Einfachheit Unabhängigkeit Flexibilität Geringe Gründungskosten Anonymität Beschränkte Haftung Einfache Anteilsübertragung Geringes Mindestkapital Beschränkte Haftung Revisionsstelle fakultativ Nachteile Unbeschränkte Haftung Fehlende Anonymität Kosten Doppelbesteuerung Fehlende Anonymität Erschwerte Anteilsübertragung Geringe Flexibilität der Struktur Quelle: Standort: Schweiz, Tat-Sachen für Investoren

40 Personal 7 Personal Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber müssen sich an gesetzliche Vorschriften halten und haben einige Pflichten zu erfüllen. Gesetzliche Bestimmungen welche das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln: Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Arbeitsgesetz (ArG) und entsprechende Verordnungen Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (CIG) Berufsbildungsgesetz Sozialversicherungsgesetze Gesamt- oder Normalarbeitsverträge (GAV, NAV) Pflichten für Arbeitnehmer: Persönliche Arbeitsleistung Sorgfaltspflicht Verbot von Schwarzarbeit, d.h. Arbeit für einen Dritten gegen Entgelt, wenn er dadurch den Arbeitgeber benachteiligt Treuepflicht, d.h. Wahrung der Geschäftsinteressen, sowie Geschäftsgeheimnisse Rechenschaftspflicht Übernahme von Überstunden, sofern er sie zu leisten vermag und sie ihm zugemutet werden können Befolgung von Anordnungen und Weisungen, z.b. Pflichtenheft, Stellenbeschreibung, Hausordnung Pflichten für Arbeitgeber: Lohnzahlung Lohnzahlung für eine beschränkte Zeit während Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst Lohnzuschlag von mind. 25% für angeordnete Überzeit Lohnzahlung von 1-2 Monatslöhnen nach dem Tode des Arbeitnehmers Bereitstellen der Arbeitsgeräte Vergütung der Auslagen Unfallverhütung Frei- und Ferienzeit von mind. 20 Tagen pro Jahr 7.1 Arbeitsverträge Es ist empfehlenswert, einen Arbeitsvertrag schriftlich zu formulieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Einzelarbeitsvertrag Art. 319ff. OR Der Einzelarbeitsvertrag regelt das Verhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Im individuellen Einzelarbeitsvertrag müssen grundsätzlich nur noch die Vereinbarungen festgehalten werden, welche über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen oder im Gesetz nicht geregelt sind. Dies können z.b. der Lohn, die Arbeitszeit oder eine längere Probezeit sein. Die absolut zwingenden gesetzlichen Vorschriften dürfen dabei nicht verletzt werden. Ebenfalls dürfen die Abmachungen in einem allfälligen Gesamtarbeitsvertrag nicht zuungunsten des Arbeitnehmers geändert werden. 36

41 Personal Freelancingvertrag Unternehmen beschäftigen neben Festangestellten oft auch Aussenstehende, so genannte freie Mitarbeiter. Es kann sich um sporadische oder regelmässige Einsätze, um Aufträge oder Heimarbeit handeln. Diese Freelancer tragen häufig kein Unternehmerrisiko und sie sind arbeitsorganisatorisch in die Abläufe sowie in die Organisationsstruktur der Unternehmung eingebunden, wenn auch weniger deutlich als die übrigen Angestellten. Sie gelten daher als Unselbstständigerwerbende und Sie als Auftraggeber bzw. Arbeitgeber sind für Freelancer abrechnungspflichtig. Vor allem bei Projektarbeiten, bei denen spezifisches Know-how gefordert wird, können Sie freie Mitarbeiter verpflichten. Falls Sie für ein Projekt einen freien Mitarbeiter einsetzen möchten, finden Sie unter Musterverträge (kostenpflichtig) oder wenden Sie sich an uns: Aargau Services, Rain 47, 5001 Aarau, Tel Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Der Gesamtarbeitsvertrag wird zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften für eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Der GAV regelt die Arbeitsbedingungen innerhalb eines einzelnen Betriebes oder innerhalb einer ganzen Branche. Er legt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest. Die Minimalbestimmungen, die im GAV festgelegt sind, dürfen in einem Einzelarbeitsvertrag nicht unterschritten werden. Ein GAV kann regional, kantonal oder gesamtschweizerisch gültig sein. Normalerweise gilt er nur für Gewerkschaftsmitglieder und für die betreffenden Arbeitgeberverbände. Der Bundesrat kann jedoch einen bestehenden GAV für allgemein verbindlich erklären und damit den Geltungsbereich auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer des betreffenden Wirtschaftszweiges oder Berufes ausdehnen. 7.2 Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen Arbeitszeit Überstunden Überzeit Es wird zwischen Normalarbeitszeit und Höchstarbeitszeit unterschieden. Die betriebliche Normalarbeitszeit ist diejenige Zeit, die gemäss Arbeitsvertrag oder GAV zu leisten ist. Sie beträgt zwischen Stunden pro Woche. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt für Arbeitnehmer in Industriebetrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie für das Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels 45 Stunden. Für die übrigen Arbeitnehmer ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 50 Stunden festgesetzt. Die Unterscheidung zwischen Normal- und Höchstarbeitszeit ist für die Überstunden und für die Überzeit von Bedeutung. Bei einer Überschreitung der Normalarbeitszeit bis zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit spricht man von Überstunden. Nach Gesetz sind die 37

42 Personal Überstunden mit einem Zuschlag von 25% zu entlöhnen oder durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer auszugleichen. Bei leitenden Angestellten ist es möglich, die Überstunden durch den Normallohn abgelten zu lassen. Wird die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden überschritten, spricht man von Überzeit. Sie darf pro Arbeitnehmer zwei Stunden im Tag und pro Jahr 170 bzw. 140 Stunden nicht überschreiten. Wird keine Freizeit zwischen den Parteien vereinbart muss die Überzeit zwingend mit einem Zuschlag vom mind. 25% entschädigt werden. Lohn Grundsätzlich können Sie den Lohn mit Ihren Angestellten frei vereinbaren. Einige GAV (allenfalls auch NAV) schreiben jedoch Mindestlöhne vor, die Sie nicht unterschreiten dürfen. Lohnfortzahlung Arbeitnehmer haben Anrecht auf Lohnfortzahlung, wenn sie unverschuldet nicht arbeiten können. Die Dauer und der prozentuale Anteil des Lohnes der Lohnfortzahlung unterscheiden sich je nach Grund für die Lohnfortzahlung folgendermassen: Krankheit: 100 Prozent des Lohnes (Zeitdauer abhängig von Dienstalter und Gerichtspraxis). Unfall: 80 Prozent des Lohnes (wird durch Unfallversicherung ersetzt). Militär- oder Zivilschutzdienst: 80 Prozent des Lohnes (wird teilweise durch Erwerbsersatzordnung vergütet). Mutterschaft: 80 Prozent des Lohnes während 14 Wochen nach der Geburt. Ferien und Feiertage Jeder Arbeitnehmer hat Recht auf 4 Wochen, Jugendliche bis zum 20. Geburtstag auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Ebenfalls sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Angestellten Feier- und Freitage zu gewähren. Kündigung Prinzipielle Kündigungsfreiheit. Kündigungsfristen: Abhängig von der Anzahl Dienstjahre zwischen 1 und 3 Monate. Probezeit: Kündigungsfrist von bis zu sieben Tagen. Kündigungsschutz und Sperrfristen: - während dem obligatorischen Militär- und Zivilschutzdienst - bei Krankheit oder Unfall eines Arbeitnehmers - während Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt Ungültigkeit des zeitlichen Kündigungsschutzes wenn ein Arbeitnehmer selbst kündigt, bei Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses, bei fristloser Entlassung oder bei Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen. 38

43 Personal Ungerechtfertigte Entlassung: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Entschädigung von max. 6 Monatslöhnen. Gesundheit und Unfall Betriebsordnung Personalverzeichnisse Der Arbeitgeber hat die Pflicht, alle nötigen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu treffen. Industriebetriebe und Betriebe mit erheblichem Gefahrenpotential müssen Neu-, Um- und Anbauten der Behörde zur Genehmigung einreichen. Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, die Sicherheitsvorkehrungen richtig zu benützen. Für industrielle Betriebe ist eine schriftliche Betriebsordnung obligatorisch. Sie muss der zuständigen kantonalen Behörde zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsgesetzes eingereicht werden. Der Inhalt sollte die Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung, die Ordnung im Betrieb und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb umfassen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Verzeichnisse oder andere Unterlagen anzulegen, aus denen die Personalien der Arbeitnehmer, Einund Austritt, die wöchentliche normale Arbeitszeit, Überzeitarbeit, Hilfsarbeit, Ausgleich von Arbeitszeit und allenfalls gewährte Ruhetage ersichtlich sind. Diese Dokumente müssen während mind. 2 Jahren aufbewahrt werden und sind den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. Mehr Informationen zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen finden Sie auch unter oder unter Berufs- und Betriebsbewilligungen Grundsätzlich benötigen Sie zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit keine vorgängige Bewilligung. Ausnahmen bestehen jedoch dort, wo die Sicherheit von Menschen beeinträchtigt oder die Umwelt gefährdet ist. Im aargauischen Gesundheitsgesetz und in der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung finden sich Bestimmungen über die Bewilligungspflicht bei selbstständiger Berufsausübung (z.b. Hebamme, Augenoptiker, Drogist). Bewilligungspflichtig sind auch Tätigkeiten wie Personalvermittlung oder Hausierertätigkeit. Eine Liste mit bewilligungspflichtigen Berufen finden Sie unter Weitere Auskünfte erteilt auch das Amt für Wirtschaft und Arbeit, Tel , Das Arbeitsgesetz schreibt für die Errichtung von industriellen Betrieben eine Plangenehmigung und anschliessend eine Betriebsbewilligung vor. Weiterführende Informationen erteilt Ihnen die Industrie- und Gewerbeaufsicht des Kanton Aargaus, Tel , 39

44 Schutzrechte 8 Patent, Design, Marke und Urheberrecht Arten von Schutzrechten Um Ihr Produkt und andere kopierbare Werte zu schützen, stehen Ihnen verschiedene Schutzrechte, welche als geistiges Eigentum bezeichnet werden, zur Verfügung: Patent: Schutzrecht für technische Erfindungen. Patentierbar sind Erfindungen für Produkte oder Verfahren wenn sie neu und gewerblich anwendbar sind. Marke: Geschütztes Kennzeichen mit der Sie Ihre Ware oder Dienstleistung mit denjenigen von anderen Unternehmen unterscheiden können. Grundsätzlich können alle darstellbaren Zeichen als Marke verwendet werden. Design: Schutzrecht für die äussere Gestaltung von zwei- oder dreidimensionalen Gegenständen. Sie können Mittels Design die Form und Gestaltung Ihrer Ware schützen. Urheberrecht: Schutz von geistigen Schöpfungen mit individuellem Charakter wie Software, Texte, Musikstücke und Bilder. Zentrale Wirkungen der Schutzrechte: Ausschluss von Dritten an der wirtschaftlichen Nutzung des immateriellen Gutes. Die Schutzrechte gehören demjenigen, der die Erfindung, die Marke oder das Design als Erster anmeldet. Der Inhaber des Schutzrechtes kann dieses jedoch verkaufen, vermieten (Lizenz) oder verpfänden. Informationsquelle für Unternehmer, Forscher, Entwickler und andere, da die Informationen im Schutzrechtsregister allen offen stehen und zu Recherchezwecken genutzt werden können. Basis für glaubwürdige Vermarktung einer Ware oder Dienstleistung. Grenzen der Schutzrechte: Schutzrechte verfügen über eine zeitlich beschränkte Lebensdauer (Patent: 20 Jahre, Desgin: 25 Jahre). Nach Ablauf dieser Zeit sind die Schutzrechte für alle frei verfügbar. Schutzrechte sind für ein bestimmtes Land gültig (Territorialitätsprinzip). Um eine Schweizer Marke auch in anderen Ländern zu schützen muss sie in den jeweiligen Ländern ebenfalls registriert werden. Inhaltlich erfasst das Schutzrecht nur die wirtschaftliche Nutzung einer Erfindung oder Kreation. Patentierte Gegenstände können somit für den Privatgebrauch o- der zu Forschungszwecken frei genutzt werden. Recherche Auf den Seiten und können Sie erste kostenlose Recherchen anstellen, um abzuklären ob kein bestehendes Schutzrecht verletzt wird. Diese zwei Datenbanken geben Ihnen jedoch nicht die Garantie einer vollständigen Suche. Weitere Auskünfte zu professionellen Recherchen finden Sie beim Eidgenössischen Amt für Geistiges Eigentum (IGE) unter 40

45 Schutzrechte Formulare zur Anmeldung der diversen Schutzrechte können auf der Homepage des IGE unter downloads heruntergeladen werden. Im Kanton Aargau gibt es zahlreiche Patentanwälte, die Sie bei der Patentanmeldung und verwertung kompetent unterstützen. 41

46 Schutzrechte 8.1 Schutzrechte im Überblick Patentschutz Markenschutz Designschutz Urheberrecht Eintrag des Designs im Designregister Was wird geschützt? Wie entsteht der Schutz? Minimalanforderungen Kein Schutz Schutzdauer Erfindungen im Bereich Technik Erteilung des Erfindungspatentes Neu gewerblich anwendbar erfinderische Tätigkeit Tierrassen, Pflanzensorten Diagnoseverfahren, Therapie und Chirurgie an Mensch und Tier Verstoss gegen gute Sitten und öffentl. Ordnung maximal 20 Jahre Eingetragene Zeichen bei Missbrauch durch Dritte Eintragung der Marke ins Schutzregister keine Verletzung älterer Drittrechte unterscheidungskräftig nicht beschreibend nicht gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstossend Einfache Zeichen Abkürzungen Sachangaben Wappen usw. 10 Jahre (beliebig verlängerbar) Form, äussere Gestaltung eines Gegenstandes neu Gesamteindruck muss sich von bestehenden Gestaltungen wesentlich unterscheiden ausschliesslich technische Funktionen Ideen, Konzepte Bundesrecht und Staatsverträge verletzend Verstoss gegen gute Sitten und öffentl. Ordnung 5 Jahre (4x5 Jahre verlängerbar) maximal 25 Jahre Werke (inkl. Computerprogramme) Automatisch im Moment der Schöpfung Geistige Schöpfung der Literatur und Kunst mit individuellem Charakter Inhalt (Ideen, Konzepte) Gesetze, amtliche Erlasse Entscheidungen von Behörden Zahlungsmittel Patentschriften 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 50 Jahre bei Computerprogrammen Anmeldegebühr (CH) CHF 200 (Anlegung) CHF 500 (Prüfung) CHF 550 (Hinterlegung) e-anmeldung: CHF 350 CHF 200 (Grundgebühr), inklusive Publikation einer Abbildung keine Verlängerung (CH) Besonderes CHF 100 jährlich für 5. und 6. Jahr CHF 310 jährlich ab dem 7. Jahr Neuheit und erfinderische Tätigkeit werden in der Schweiz nicht geprüft (Patentrecherche empfohlen) CHF 700 (10 Jahre) Verletzung älterer Schutzrechte wird in der Schweiz nicht geprüft (Markenrecherche empfohlen) CHF 200 (5 Jahre) Veröffentlichung kann 30 Monate aufgeschoben werden Neuheit wird in der Schweiz nicht geprüft keine Quelle: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Patente, Marken & Co., Stand Juli

47 Versicherung 9 Versicherung Als Unternehmer tragen Sie Verantwortung für Ihre Firma, Ihre Angestellten und Ihre Familie. Um sich vor unerwarteten Ereignissen, die Ihr Unternehmen gefährden könnten, zu schützen, ist es wichtig, dass Sie sich vor der Gründung Ihres Unternehmens damit auseinandersetzen, welche Risiken bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit entstehen. Risikoanalyse Klären Sie Ihre Ziele & Erwartungen Berücksichtigen Sie die Rahmenbedingungen wie Angestellte, Kunden, Markt, Produkte, Qualität. Beurteilen Sie Ihre Risikolage Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass von Ereignissen, welche Ihre Ziele gefährden könnten. Die Risiken können Sie in folgende Kategorien einteilen: Kleine Risiken (keinen Einfluss auf Existenz und Liquidität des Unternehmens) Mittlere Risiken (erfordern liquide Mittel und gefährden Aufrechterhaltung des Unternehmens) Grosse Risiken (gefährden Existenz des Unternehmens) Treffen Sie Sicherheitsvorkehrungen Treffen Sie angemessene Massnahmen um das Risiko zu vermeiden, zu mindern oder zu überwälzen. Tragen Sie das Risiko selbst, legen Sie Reserven an und halten Sie die Selbstbehalte in Kunden- und Lieferantenverträgen klar fest. 9.1 Sozialversicherungen Vorsorge für Alter, Tod, Invalidität 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vor- Berufliche Vor- Private Vorsorge: sorge: sorge: - Sparen - AHV - IV - Pensionskasse - Lebensversicherung - EL - UVG Der 3-Säulen-Aufbau des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Welche Versicherungen obligatorisch sind, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Gründer von Personengesellschaften gelten als Selbständigerwerbende. Bei einer AG oder GmbH gelten Sie für die Sozialversicherungen als unselbständig Erwerbender. 1. Säule Diese Sozialversicherungen sind für alle, die in der Schweiz erwerbstätig sind, selbständig oder unselbständig, obligatorisch. Die Beitragspflicht gilt auch, wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben. 43

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