Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung BASEL II. A I. Kreditrisiken und Bankinsolvenzen

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1 Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung BASEL II A I. Kreditrisiken und Bankinsolvenzen Bisher: BASEL I - Erste Basler Eigenkapitalvereinbarung EK = Kredit x Anrechnungssatz x Bonitätsgewicht x 8% Neuer Ansatz: Die zweite Basler Eigenkapitalvereinbarung BASEL II EK = Kreditsumme x Risikogewicht der Titelklasse x 8% EK = Mindestkapital

2 Kreditrisiko Def.: Grundsätzlich die Gefahr von Verlusten aus Bonitätsverschlechterung - überhöhte Kreditrisiken führen zu existenzbedrohenden Schwierigkeiten von Banken - Bundesrepublik: seit Anfang der 60er Jahre fast 100 Privatbanken infolge von Kreditverlusten insolvent - Kreditausfälle durch unzulängliche Risikoevaluierung - Kreditrisiken im Bankgeschäft in erster Linie auf quantitative Normen wie die Eigenkapitalkoeffizienten und Vorschriften zur Vermeidung von Risikoballungen gestützt - Globale Risikolage im Bankensystem durch Kreditrisiken bestimmt

3 Bankinsolvenzen - Beispiel: SCHMIDT BANK - überschuldet: zu hohe Risiken im Kreditgeschäft, zu wenig Eigenkapital - Verluste von rund 1,3 MRD. EURO durch Einlagensicherungsfonds übernommen - Gründung des Einlagensicherungsfonds 1974, sog. Feuerwehrfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) - Volks- oder Raiffeisenbank durch Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) geschützt - Mindestschutz bei Bankinsolvenz - 90% der Einlage, maximal Euro pro Person

4 A II. Entwicklung des Aufsichtsrechts - Juni 1999: Vorlage eines Konsultationspapiers durch Basler Ausschuss für Bankenaufsicht - Januar 2001: 2. Konsultationspapier - Ende der zweiten Konsultationsphase im Mai Basel II-Regelwerk soll 2004 in Kraft treten - Juni 2001: dritte Konsultationsphase - Regelwerk soll nun Ende 2002 beschlossen sein und 2005 in Kraft treten - Eigenkapitalanforderungen für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen sollen abgesenkt werden - Dezember 2001: 3. Konsultationspapier wird nicht Anfang 2002, sondern im Sommer 2002 vorgelegt - Februar 2002: Das Basel II-Regelwerk soll nicht 2005, sondern erst 2006 in Kraft treten

5 - Juli 2002: weiterer Fahrplan zur Einführung von Basel II wird wie folgt festgelegt: - Ab Oktober 2002 wird eine dritte Auswirkungsstudie (Quantitative Impact Study 3, QIS3) durchgeführt - 3. Konsultationspapier soll am 1. Mai 2003 vorgelegt werden - Die Konsultationsfrist endet am 31. Juli Am 31. Oktober 2003 wird die Endfassung der Basel-II-Richtlinie präsentiert - Die neuen Eigenkapitalvorschriften werden im Verlauf des Jahres 2006 parallel zu Basel I einem Testlauf unterzogen - Ab dem 31. Dezember 2006 tritt Basel II dann endgültig in Kraft. Zeitgleich sollen auch die korrespondierenden EU-Regelungen Gültigkeit erlangen

6 Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) A.III. Zielsetzung von Basel II B. Überblick über Basel II Die drei Säulen Säule 1 Alternative Ansätze Zeitplan Geltungsbereich 1

7 A.III. Zielsetzungen von Basel II Eigenkapitalunterlegung soll nach Risiken gestaffelt werden Stärkere Berücksichtigung des ökonomischen Risikos Berücksichtigung neuerer Entwicklungen an den Finanzmärkten Verbesserung und Weiterentwicklung der Risikosysteme von Banken Einheitliche Wettbewerbsbedingungen Stabilität und Zuverlässigkeit des internationalen Finanzsystems 2

8 B. Die drei Säulen Säule 1: Säule 2: Säule 3: Mindestkapitalanforderungen - differenziertere Ansätze zur Bemessung der Eigenkapitalunterlegung Aufsichtliches Überprüfungsverfahren - bankenaufsichtliche Analyse der Risikosituation einer Bank Marktdisziplin - Erweiterung der Offenlegungspflicht 3

9 B. Säule 1: Mindestkapitalanforderungen Kreditrisiko und Marktrisiko werden um das operationelle Risiko ergänzt Keine Definitionsänderung des Kapitalbegriffes Mindestkapitalkoeffizient (8%) bleibt unverändert Anpassung der Eigenkapitalanforderungen an Marktentwicklungen und an den unterschiedlichen Stand des Risikomanagements in den einzelnen Banken Für die Bemessung der Eigenkapitalunterlegung werden zwei verschiedene Ansätze vorgeschlagen 4

10 B. Alternative Ansätze Der Standardansatz - externe Bonitätsbeurteilungsinstitute (Ratingagenturen) IRB-Ansätze - bankeigene Steuerungs- und Risikomessmethoden Der Basisansatz - Erfüllung von Mindestanforderungen Der fortschrittliche Ansatz - zusätzliche Mindestanforderungen - umfangreichere und detailliertere Anforderungen an die Ausfall-Datenhistorie 5

11 B. Zeitplan Juni 1999 Erstes Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) Jan Zweites Konsultationspapier zu Basel II Dez.2001 Änderung des ursprünglich vorgesehenen Zeitplanes für die Fertigstellung des neuen Akkords Mai 2003 Drittes Konsultationspapier Okt.2003 Veröffentlichung der neuen Eigenkapitalvereinbarung Jan Inkrafttreten von Basel II mit einjähriger Einführungsphase Jan Ende der Einführungsphase 6

12 B. Geltungsbereich/Adressaten Basel II richtet sich zunächst nur an international tätige Banken Umsetzung von Basel II für alle Banken wird zeitnah über eine EU-Richtlinie erfolgen EU-Richtlinie muss dann von den jeweiligen Regierungen in nationales Recht umgesetzt werden 7

13 C. Der Standardansatz C. I Klassifizierung von Forderungen 1. Forderungen an Staaten Entweder wird die Bonität durch ein Länderrating festgelegt oder durch die Klassifizierung einer Exportkreditagentur (ECA) AAA bis AA- Bonitätsbeurteilung A+ bis A- BBB+ bis BBB- BB+ bis B- Unter B- Nicht beurteilt Risikogewichtung 0% 20% 50% 100% 150% 100% ECA Risikokennzahlen bis 6 7 Risikogewichte 0% 20% 50% 100% 150%

14 C. I Klassifizierung von Forderungen 2. Forderungen an sonstige öffentliche Stellen Der Basler Ausschuss unterscheidet 3 Arten von öffentlichen Stellen: regionale Regierungen, die auch Steuern erheben, können wie die Zentralregierung behandelt werden administrative Stellen, die entweder der Zentralregierung oder der Regionalregierung unterstellt sind, aber keine Steuern erheben, können wie inländische Banken behandelt werden öffentliche Unternehmen dagegen können wie Wirtschaftsunternehmen beurteilt werden

15 C. I Klassifizierung von Forderungen 3. Forderungen an Banken Forderungen an Banken können nach zwei Optionen behandelt werden: AAA bis AA- Bonitätsbeurteilung Heimatland A+ bis A- BBB+ bis BBB- BB+ bis B- Unter B- Nicht beurteilt Risikogewichtung Option 1 20% 50% 100% 100% 150% 100% Bonitätsbeurtei lung der Bank AAA bis AA- A+ bis A- BBB+ bis BBB- BB+ bis B- Unter B- Nicht beurteilt Risikogewicht nach Option 2 20% 50% 50% 100% 150% 50% Risikogewicht kurzfristige Forderungen 20% 20% 20% 50% 150% 20%

16 C. I Klassifizierung von Forderungen 4. Forderungen an Unternehmen Die Risikogewichtungen für Unternehmen gelten auch für Versicherungen Länder mit hohen Kreditausfallraten sollten ein höheres Risikogewicht für nicht beurteilte Unternehmen einführen AAA bis AA- Bonitätsbeurteilung A+ bis A- BBB+ bis BB- Unter BB- Nicht beurteilt Risikogewichte 20% 50% 100% 150% 100%

17 C.II Externe Bonitätsbeurteilung und Risikogewichte Allgemeine Definition Rating: Ein Rating kann allgemein als ein Verfahren zur Einschätzung bzw. Beurteilung von Personen, Gegenständen oder Situationen mit Hilfe von Skalen definiert werden. Meist bezeichnet der Ausdruck Rating auch nur das Ergebnis dieses Verfahrens, nämlich das durch Symbole einer Ratingskala ausgedrückte Urteil. Ein externes Rating findet durch eine unabhängige Ratingagentur wie z.b. Standard & Poor s oder Moody s statt.

18 C.II Externe Bonitätsbeurteilung und Risikogewichte Abgrenzung nach Emissions- und Emittentenrating: Emissionsrating: Kreditwürdigkeit eines Schuldners bezüglich einer bestimmten Art von finanziellen Verbindlichkeiten Emittentenrating: die Kreditwürdigkeit des Schuldners selbst

19 C.II Externe Bonitätsbeurteilung und Risikogewichte Moody s und Standard & Poor s unterscheiden bei den Beurteilungskriterien die Analysefelder Geschäftsrisiko und Finanzrisiko, für die ein Teil-Rating vergeben wird: Die Bewertung des Geschäftsrisikosbesteht aus: Branchen-Charakteristika Relative Wettbewerbs-Position Management Die Bewertung des Finanzrisikosbesteht aus: Finanzpolitik Profitabilität Kapitalstruktur Cash Flow Finanzielle Flexibilität

20 C.II Externe Bonitätsbeurteilung und Risikogewichte Moody s: Gegründet 1913, in Deutschland (Frankfurt a. M.) seit Serviceangebot: kapitalmarktbezogene Emittenten- und Emissions- Ratings (Unternehmen, öffentlich-rechtliche Emittenten, strukturierte Finanzierungen, sonstige Kapitalmarktpapiere). Kosten: Emittenten-Rating: Euro, jährliches Re-Rating: Euro, Emissions-Rating: 0,0325 Prozent des Nominalvolumens. Standard &Poor s: Gegründet 1860, in Deutschland (Frankfurt a. M.) seit 1992 Serviceangebot: kapitalmarktbezogene Emittenten- und Emissions- Ratings (Unternehmen, öffentlich-rechtliche Emittenten, strukturierte Finanzierungen, sonstige Kapitalmarktpapiere). Kosten: Emittenten-Rating: Euro, jährliches Re-Rating: Euro, Emissions-Rating: 0,03 Prozent des Nominalvolumens

21 C.III Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen EK = 8% x r x E EK = Mindesteigenkapital/Kreditunterlegung r = Risikogewicht des Schuldners E = Kredithöhe

22 IV. Kreditrisikominderungen Betrag der Kreditunterlegung kann durch Hinzunahme von Absicherungen gemindert werden. Allgemeine Anforderungen Kein Kredit darf durch Absicherung mit mehr Eigenkapital belastet werden als ohne. Banken müssen bestimmte Offenlegungsanforderungen erfüllen, die gemäß der dritten Säule (Marktdisziplin) gefordert werden. Die Risikosteuerungsverfahren der Banken müssen die zusätzlichen Risiken kontrollieren können. Rechtsanspruch auf die Verwertung der Absicherungen im Insolvenzfalle des Kreditnehmers.

23 IV. Kreditrisikominderung 1. Sicherheiten Bereinigter Wert: Ca = C / (1+ HE + HC) [Ca = C (1- HC -HFX)] Eigenkapitalhöhe r* x E = r x [E (1-w) x Ca ] mit: Ca Bereinigter Wert der Sicherheit C aktueller Wert der Sicherheit HE Sicherheitsmarge für den Kredit HC Sicherheitsmarge für die Sicherheit E Kredithöhe r* effektives Risikogewicht der Position r Risikogewicht des Schuldners w Restrisiko

24 IV. Kreditrisikominderung 2. Garantien Eine dritte Partei garantiert die Zahlung der fälligen Kredite bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers. Voraussetzungen: Benennung, Irreversibilität, und Durchsetzbarkeit. Anerkannte Garanten Staaten und öffentliche Stellen Banken Unternehmen mit Rating von mindestens A

25 IV. Kreditrisikominderung 2. Garantien E x r* = (E GA) x r + GA x [w x r + (1 w) x g] = (E GA) x r + GA x g mit: E Kredithöhe r* effektives Risikogewicht der Position GA r w g Nennwert der Absicherung Risikogewicht des Schuldners Restrisiko Risikogewicht des Sicherungsgebers

26 IV. Kreditrisikominderung 2. Garantien Fall 1: Übertragung der nachrangigentranche E x r* = GS x r + GJ x [w x r + (1 w) x g] Die Bank, welche die junior Tranche absichert, muss diese voll mit Eigenkapital unterlegen. Fall 2: Die vorrangige Tranche wird übertragen Die zurückbehaltene junior Tranche muss komplett vom Eigenkapital abgezogen werden. Die senior Tranche erhält das Risikogewicht: GS x [w x r + (1 w) x g] bzw. GS x g Die Bank, welche die senior Tranche absichert, muß diese komplett mit Eigenkapital unterlegen.

27 IV. Kreditrisikominderung 4. Netting Aufrechnung von Forderungen und Einlagen untereinander. Voraussetzungen: Benennung, Beobachtung, Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit Kein Restrisiko r* x E = r x (E - Da) mit: r* effektives Risikogewicht E Kredithöhe r Risikogewicht des Schuldners Da Bereinigter Wert der Einlage

28 V. Berücksichtigung von Inkongruenzen 1. Laufzeiten Laufzeitinkongruenz liegt vor, wenn: Restlaufzeit Absicherng < Laufzeit Kredit Keine Restlaufzeiten < 1 Jahr r**= (1-(t/T))r + (t/t)r* mit: r ** Risikogewicht der laufzeitinkongruent abgesicherten Position; t Restlaufzeit der Absicherung T Restlaufzeit des Kredites r Risikogewicht der unbesicherten Position r* Risikogewicht, wenn die Position zeitlich voll abgesichert wäre

29 V. Berücksichtigung von Inkongruenzen 2. Währungen Währungsinkongruenz liegt vor, wenn: Währung Absicherng Währung Kredit Anpassung Sicherheitsmarge HFX HFX muss mit der Wurzel-Zeit-Regel erhöht werden, wenn die Neubewertung nicht täglich erfolgt. Sicherheiten: Ca = C / (1+ HE + HC + HFX) Garantien: Ga = G / (1+ HFX ) Netting: Da = D / (1+ HFX )

30 D. Interner Rating-Ansatz im Überblick basiert auf den internen Kreditratings der Banken differenzierte Risikogewichte gegenüber dem Standardansatz erweiterte Mindestanforderungen für die Anerkennung es wird unterschieden zwischen IRB-Basis- und fortschrittlichem Ansatz Risikogewicht für die Eigenkapitalanforderungen ist abhängig von 4 Risikoparametern differenziertere Einteilungen für die Risikoaktiva der Banken

31 I. Klassifizierung von Forderungen Einteilung der Risikoaktiva einer Bank in folgende Klassen, um so Segmente mit relativ homogenem Risikoprofil zu erhalten. Kredite an Unternehmen Kredite an Banken Kredite an Staaten Kredite an Privatkunden Projektfinanzierung Anteile an Unternehmen

32 II. Mindestanforderungen des IRB- Basisansatzes angemessene Differenzierung des Kreditrisikos nach Kreditnehmer und Ratingklassen glaubwürdige Quantifizierung einer Ausfallschätzung für die einzelnen Ratingklassen Unterscheidung zwischen Ausfallrisiko des Schuldners und dem transaktionsspezifischem Risiko des Kredites ständige Überwachung der Qualität der Ratingsysteme und -prozesse durch eine unabhängige Stelle (z.b. interne Revision) für die Schätzung der Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) muss die Bank eine Schätzung auf der Datenbasis der letzten 5 Jahre verwenden erhöhte Anforderung an die Datenerhebung, Validierung und EDV- Systeme erweiterte Offenlegungspflichten

33 III. Interne Bonitätsbeurteilungen und Risikogewichte Der IRB-Basisansatz basiert auf den Grundlagen der gängigen Risikokomponenten des Kreditrisikomanagements. Das Risikogewicht ist abhängig von den vier folgenden Parametern: Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default = PD) Verlust bei Ausfall (Loss given Default = LGD) Forderung im Ausfallzeitpunkt (Exposure at Default =EAD) Restlaufzeit (Maturity = M) Eigene Schätzungen der Banken Aufsichtsrechtliche Vorgaben

34 IV. Ermittlung der Risikogewichte Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) bei unbesicherten Krediten: entspricht der Ausfallwahrscheinlichkeit der internen Ratingklasse (mindestens aber 0,03%) Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) bei besicherten Krediten: PD = w x PD B + (1-w) x PD G PD B = Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners PD G = Ausfallwahrscheinlichkeit des Garantiegebers w = Gewichtungsfaktor (0,15 und 0 bei Staaten, Zentral- oder Geschäftsbanken)

35 IV. Ermittlung der Risikogewichte Verlust bei Ausfall (LGD): 50 % für unbesicherte Kredite 75 % für nachrangige Forderungen < 50 %, (<75 %) für besicherte Kredite Forderung im Zeitpunkt des Ausfalls (EAD): 100% für den in Anspruch genommenen Kreditbetrag 75% für den noch nicht genutzten Kreditbetrag EAD = E Inanspruchn. + 0,75 x (E E Inanspruchn. ) Restlaufzeit (M): durchschnittliche Restlaufzeit von 3 Jahren

36 IV. Ermittlung der Risikogewichte und Eigenkapitalanforderungen bisherige Berechnung der EK-Anforderung: gewichtete Risikoaktiva 8 % x haftendes EK Ermittlung der Kapitalbelastung im Internen Ratingansatz: EK = EAD x Risikogewicht (RW) x 8% PD, LGD, M PD: eigene Schätzung der Bank EAD: aufsichtsrechtliche Vorgaben LGD: aufsichtsrechtliche Vorgaben M: aufsichtsrechtliche Vorgaben ( Restlaufzeit von 3 J.)

37 IV. Ermittlung der Risikogewichte und Eigenkapitalanforderungen Bestimmung der Eigenkapitalanforderung: EK = EAD x RW (PD, LGD, M) x 8% Bestimmung des Risikogewichtes im IRB-Basisansatz: RW = (LGD/50) x BRW (PD) Bestimmung des Benchmark-Risikogewichts bezüglich PD: BRW(PD)=976,5 x N (1,118 x G (PD)) +1,288 x (1 + 0,0470 x (1 - PD) / PD 0,44 ) N(x): Verteilungsfunktion der Standardnormalverteilung G(x): dazugehörige Umkehrfunktion N -1

38 Quelle: Fiebach, Günter; Basel II; Vereins- und Westbank AG; Hamburg, IV. Ermittlung der Risikogewichte und Eigenkapitalanforderungen Risikogewicht im IRB-Basisanastz PD in % Unternehmen Privatkunden 0, , , , , , , , , , , Risikogewichte RW ,03 0,05 0,1 0,2 0,4 0,5 0,7 1 1, Ausfallwahrscheinlichkeit PD in % rivatkundenportfolios sind risikoärmer und haben deshalb niedrigere Risikogewichte

39 IV. Beispiel Praxisbeispiel anhand eines unbesicherten Unternehmenskredit: Kreditbetrag = 10 Mio. Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) = 0,05% Verlust bei Ausfall (LGD) = 50% Forderungen im Ausfallzeitpunkt 9 Mio. EAD = 9 Mio. + 0,75 x (10 Mio. 9 Mio. ) = 9,75 Mio. RW = (LGD/50) x BRW (PD) = (50/50) x 19% = 19% EK = EAD x RW x 8% = 9,75 Mio. x 19 % x 8% = => erforderliche Eigenkapitalhinterlegung für diesen Kredit

40 IV. Der IRB-Fortschrittliche Ansatz EK = EAD x Risikogewicht (RW) x 8% PD, LGD, M zusätzliche interne Schätzungen Berücksichtigung 1

41 IV.1. Mindestanforderungen des IRB- Fortschrittlichen Ansatzes Umfangreichere Anforderungen an die Kreditinstitute für die Anwendung interner Schätzungen von LGD und EAD: Längerfristige Datenhistorie (mind. 7 Jahre) Im Zeitverlauf konsistente Schätzungen Interne, weiterführende Validierung der Schätzungen durch geeignete Testverfahren Umfangreichere Offenlegungspflichten für Schätzungen Überprüfung der internen Schätzungen mittels externer Vergleichsdaten Parallelrechnung für EK-Anforderungen auf der Grundlage des IRB-Basisund IRB-Fortschrittlichen Ansatzes: 90% -Regel für die ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten 2

42 IV.2.Ermittlung der Risikogewichte und Eigenkapitalanforderungen EK = EAD x RW (PD,LGD,M) x 8% Bestimmung des EAD im IRB-Fortschrittlichen Ansatz: Beispiel: EAD: - neben Kreditzusagen sollen auch außerbilanzielle Positionen berücksichtigt werden - die Institute werden aufgefordert, konservativ zu schätzen, um den tatsächlichen langfristigen EAD- Durchschnittswert zu erfassen (1) EAD* = 9 Mio. + 0,75 x (10 Mio. - 9 Mio. ) = 9,75 Mio. 3

43 IV.2.Ermittlung der Risikogewichte und Eigenkapitalanforderungen EK = EAD x RW (PD,LGD,M) x 8% Bestimmung des PD im IRB-Fortschrittlichen Ansatz: PD: - Grad der Risikoübertragung zwischen Kreditnehmer und Garantiegeber durch Institut frei wählbar - Kreis der Garantiegeber nicht eingeschränkt Beispiel: (2) PD = 0,05% 4

44 IV.2.Ermittlung der Risikogewichte und Eigenkapitalanforderungen EK = EAD x RW (PD,LGD,M) x 8% Bestimmung des LGD im IRB-Fortschrittlichen Ansatz: LGD: - Institut ordnet den Kreditnehmer einer internen Ratingklasse zu - LGD der zugeordneten Ratingklasse wird veranschlagt 5

45 IV.2.Ermittlung der Risikogewichte und Eigenkapitalanforderungen EK = EAD x RW (PD,LGD,M) x 8% Beispiel einer Berechnung eines effektiven LGD: LGD * = LGD x [1 - (1-w) x (C A /E)] w Anrechnungsfaktor der Sicherheiten (0,15) C A Wert der angepaßten Sicherheiten (3) LGD* = 50% x [1-0,85x ( 3,5 Mio. / 10 Mio. ) = 35,125% 6

46 IV.2.Ermittlung der Risikogewichte und Eigenkapitalanforderungen EK = EAD x RW (PD,LGD,M) x 8% Bestimmung der Auswirkungen der Restlaufzeit M: M: - Institute sind explizit aufgefordert, die Auswirkungen der Restlaufzeit auf das RW zu berücksichtigen - möglicherweise wird es Instituten gestattet, eigene Verfahren zur Schätzung der Auswirkungen der Restlaufzeit zu entwickeln Berechnung des RW unter Berücksichtigung von M: RW C = (LGD/50) x BRW C (PD) x [1 + b (PD) x (M - 3)] (4) M = 3 Jahre 7

47 IV.3.Beispiel und Modifikationen EK = EAD x RW (PD,LGD,M) x 8% Beispiel der Berechnung einer EK-Anforderung: EK = EAD x LGD / 50 x BRW (PD) x 8% RW aus (1), (2), (3) und (4) folgt: EK = 9,75 Mio. x 35,125% / 50% x 19% x 8% = ,50 => die EK-Anforderung von ,50 stellt eine Reduzierung von fast 30% gegenüber den aus dem vorigen Beispiel dar 8

48 IV.3.Beispiel und Modifikationen mögliche Modifikationen: - als Ergebnisse der Auswirkungsstudien (QIS) und Konsultationen schlägt der Basler Ausschuß u.a. vor: - Verzicht auf den w-faktor - Erhöhung des Konfidenzintervalls auf 0,999 - explizite Berechnung der Korrelation - Anpassung der durchschnittlichen Restlaufzeit auf 2,5 Jahre - flacherer Verlauf der Risikogewichtskurve 9

49 IV.3 Beispiel und Modifikationen Vergleich der IRB-EK-Anforderungen: 60,0 50,0 40,0 EK-Anf. in % 30,0 EK-Anf. CP 2 20,0 10,0 0,0 EK-Anf. QIS 2 0,03 0,25 0,75 1,25 2,00 3,00 5,00 20,00 PD in % Quelle : Basel Committee on Banking Supervision, Potential Modifications, 11/2001, S.2 10

50 IV.3.Beispiel und Modifikationen Modifikationen der Berechnungen: Correlation (R) = 0.12 (1 - EXP(-50 PD)) / (1 - EXP(-50)) [1 - (1 - EXP(-50 PD))/(1 - EXP(-50))] Maturity adjustment (b) = (0, ,05898 x log (PD)) Capital requirement (K) = LGD N [(1 - R)^-0.5 G (PD) + (R / (1 - R))^0.5 G (0.999)] x (1-1.5 x b(pd))^ -1 (1 + (M - 2.5) b (PD)) Risk-weighted assets (RW) = K x 12,5 x EAD Quelle: Basel Committee on Banking Supervision, QIS 3 Technical Guidance, 10/2002, S.49 11

51 1 E F Kritische Aspekte der Basler Eigenkapitalvereinbarung I. Standardansatz II. IRB-Ansätze III. Operationelles Risiko IV. Wettbewerbsverzerrung V. Prozyklische Wirkung Zusammenfassung und Ausblick Omer Cemal Kritische Aspekte der Basel Eigenkapitalvereinbarung

52 zu geringer Anreiz auf den IRB Ansatz zu wechseln IRB-Basis Ansatz - modifizierter Standardansatz IRB-fortschrittlicher Ansatz - modifizierter Standardansatz zu hohe Risikogewichte Doppelte Gewichtung Mangelnde Berücksichtigung von Sicherheiten und Garantien Restrisikofaktor w Granularitätsanpassung Risikomessungsmethoden Normalverteilung-Problematik das Risiko ist endogen und nicht fix Omer Cemal Kritische Aspekte der Basel Eigenkapitalvereinbarung

53 3 Definition Was ist schon operational? Welche Arten von operationellen Risiken gibt es? Wegen der komplexen Charakteristik nur schwer erfassbar und messbar Hauptproblem ist die Bestimmung der geeigneter Messmethoden 1) Basisindikator Ansatz 2) Standardansatz und 3) Interner Bemessungsansatz das Problem der Informationsgewinnung Frage: Ob die operativen Risiken durch diese Eigenkapital-unterlegungspflicht wirkliche gefunden und minimiert werden können? Omer Cemal Kritische Aspekte der Basel Eigenkapitalvereinbarung

54 4 Gilt nicht für US Investmentbanken und Versicherungen Die Nichtbanken-Institute müssen operationellen Risiken nicht berücksichtigen Nach nationalem Ermessen können für die Kredite der Banken gegenüber ihren Heimatstaat (oder der Zentralbank) geringere Risikogewichte zugelassen werden, sofern die Forderung auf die Heimatwährung lautet und in dieser refinanziert ist. Dies führt zur Wettbewerbsverzerrungen und einer Ungleichbehandlung öffentlicher und privater Schuldner. Omer Cemal Kritische Aspekte der Basel Eigenkapitalvereinbarung

55 5 die Schätzungen für die Ausfallrisiken abhängen stark von der Konjunktur der IRB Ansatz verstärkt den Konjunkturzyklus Die differenzierten Mindesteigenkapitalanforderungen könnten die konjunkturellen Schwankungen in einem Wirtschaftsraum verstärken Also die Risikobewertung variiert mit der Konjunktur Omer Cemal Kritische Aspekte der Basel Eigenkapitalvereinbarung

56 6 Kritik an Basel I die Berechnung der Kreditrisiken war sehr ungenau Berücksichtigt nicht alle Risiken leicht umgänglich mit Hilfe innovativer Finanzprodukten Zielsetzungen von Basel II Eigenkapitalunterlegung soll nach Risiken gestaffelt werden Stärkere Berücksichtigung des ökonomischen Risikos Einheitliche Wettbewerbsbedingungen Stabilität und Zuverlässigkeit des internationalen Finanzsystems Zeitplan Jan Inkrafttreten von Basel II mit einjähriger Einführungsphase Jan Ende der Einführungsphase Omer Cemal Kritische Aspekte der Basel Eigenkapitalvereinbarung

57 7 Der Basler Ausschuss sieht für die Bemessung der Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken zwei Ansätze vor: 1) Standardansatz und 2) IRB-Ansätze a) Der Basisansatz b) Der fortschrittlicher Ansatz Omer Cemal Der Standardansatz wird auf der Grundlage externer Ratings, von solchen Agenturen wie Standard & Poor's oder Moody's, bestimmt. Dabei werden die Risikogewichte zum einem von den Klassen (Staaten, Banken, Unternehmen) und zum anderen von dem externen Rating des jeweiligen Kreditnehmers bestimmt. - das Kreditrisiko kann über die Sicherheiten, Garantien, Kreditderivate und Netting vermindert werden Kritische Aspekte der Basel Eigenkapitalvereinbarung

58 8 Der IRB-Basisansatz basiert auf den internen Kreditratings der Banken angemessene Differenzierung des Kreditrisikos nach Kreditnehmer und Ratingklassen Unterscheidung zwischen Ausfallrisiko des Schuldners und dem transaktionsspezifischem Risiko des Kredites erhöhte Anforderung an die Datenerhebung und Offenlegung Omer Cemal Der fortschrittliche IRB-Ansatz bietet den Kreditinstituten die Möglichkeit neben der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) auch den Verlust bei Ausfall (LGD), die Forderung bei Ausfall (EAD) und die Auswirkungen der Restlaufzeit (M) auf das Kreditrisiko intern zu schätzen. Um den fortschrittlichen IRB-Ansatz zu nutzen, müssen die Institute allerdings umfangreichere Mindestanforderungen erfüllen. Kritische Aspekte der Basel Eigenkapitalvereinbarung

59 9 Dabei kritisieren die Banken weniger die vorgestellten Prinzipien selber als vielmehr die genaue Kalibrierung der Eigenkapitalberechnung sowie die Berücksichtigung von Sicherheiten in den Basel II Akkord Operationelle Risiken sind aufgrund ihrer komplexen Charakteristik nur schwer erfassbar und messbar Es ist schwierig eine Meinung über Basel II zu bilden, da noch viele offene und schwebenden Fragen in der Luft hängen. Allerdings gibt es auch keine Zweifel an der Richtigkeit und der Wichtigkeit dieses Schrittes Omer Cemal Große Veränderungen wie Basel II gehen zunächst vielfach mit Ungewissheit und Unsicherheit einher. Sie bieten aber auch große Chancen, die es zu ergreifen gilt. Kritische Aspekte der Basel Eigenkapitalvereinbarung

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