Financial Instruments Neuerungen bei der Bilanzierung nach IFRS. Dr. Thomas Siwik Partner Financial Risk Solutions
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1 Financial Instruments Neuerungen bei der Bilanzierung nach IFRS Dr. Thomas Siwik Partner Financial Risk Solutions IFRS-Forum, Ruhr-Universität Bochum 04. Dezember 2009
2 Projekt zur Ersetzung von IAS 39 durch IFRS 9 Zeitplan des IASB Ansatz und Bewertung Impairment Hedge Accounting Ausbuchung / Abgang Q1-Q Exposure Draft Request for information Exposure Draft Q IFRS 9 Finanzielle Vermögenswerte Exposure Draft Q Finale Version: Fin. Verbindlichkeiten H Exposure Draft Exposure Draft* H Finale Version: Impairment Finale Version: Hedge Accounting Finale Version: Ausbuchung / Abgang Finalisierter Rechnungslegungsstandard für frühzeitige Anwender (Erstanwendner) 2013 (14) Verbindliches Datum des Inkrafttretens * Auf Grund wesentlicher Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Exposure Draft wird ein überarbeiteter Exposure Draft zu Ausbuchung / Abgang erwartet 2 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
3 Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Aufbau des Standards Kapitel 1: Zielsetzung Kapitel 2: Anwendungsbereich ( gilt zunächst nur für finanzielle Vermögenswerte ) Kapitel 3: Ansatz und Ausbuchung Kapitel 4: Klassifizierung Kapitel 5: Bewertung Kapitel 6: Hedge Accountig (noch ausstehend) Kapitel 7: Angaben (noch ausstehend) Kapitel 8: Datum des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften Anhänge: - Definitionen - Anwendungsleitlinien - Änderungen anderer IFRS 3 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
4 Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Neue Kategorisierung finanzieller Vermögenswerte Kategorisierung erfolgt in Abhängigkeit des Geschäftsmodells, das der Steuerung finanzieller Vermögenswerte zugrundeliegt der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme des Instruments Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, sofern Haltezweck im Erhalt der vertraglichen Zahlungsströme besteht und diese lediglich Rückzahlung des Nominals und Verzinsung auf das ausstehende Nominal darstellen Bewertung zum Fair Value Alle anderen finanziellen Vermögenswerte (erfolgswirksam) Eigenkapitalinstrumente (wahlweise erfolgsneutral oder erfolgswirksam) Wahlweise Fair-Value-Option (erfolgswirksam) Nur noch zur Verringerung oder Beseitigung von Bewertungsanomalien wählbar 4 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
5 Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Geschäftsmodell Maßgeblich ist die Beurteilung und Steuerung durch Leitungsgremien (key management personnel i.s.v. IAS 24) Grundsätzlich ist von einer einheitlichen Steuerung auszugehen, allerdings können unterschiedliche Steuerungsansätze innerhalb eines Unternehmens vorliegen, z.b. Steuerung auf Basis der vertraglichen Zahlungsströme im Kreditgeschäft Steuerung auf Basis von Fair Values im Investmentgeschäft Dennoch ist nicht auf die Verwendungsabsicht des einzelnen Finanzinstruments abzustellen (keine Klassifizierung nach management intent) Eine Reklassifizierung von Instrumenten ist nur bei Änderung des Geschäftsmodells vorgesehen, dann aber verpflichtend (z.b. aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen oder Restrukturierungen) 5 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
6 Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme 1/3 Vertragsbedingungen führen zu bestimmten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die Zinsen auf das ausstehende Nominal und Tilgung repräsentieren Zinszahlungen stellen eine Vergütung für den Zeitwert des Geldes und das Ausfallrisiko des Nominals über die Laufzeit des Instruments dar Vertragsbedingungen gelten als schädlich, wenn sie den zeitlichen Anfall oder die Höhe der Zahlungsströme verändern, es sei denn sie dienen lediglich dem Schutz des Gläubigers oder Schulders (etwa Vorfälligkeitsentschädigungen) Die Beurteilung grundlegender Kreditmerkmale findet in der Währung statt, in der das Instrument denominiert ist 6 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
7 Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Verbriefungen Basiert der Zahlungsstrom eines Finanzinstruments auf dem Zahlungsstrom eines Portfolios anderer Vermögenswerte (z.b. bei Verbriefungen), so wird auf dieses Portfolio durchgeschaut : Das Portfolio muss Instrumente mit unschädlichen Zahlungsstromcharakteristika enthalten, aber nicht ausschließlich; möglich sind auch Instrumente, die (1) die Zahlungsstromvariabilität reduzieren (z.b. Caps, Floors oder Derivate, die das Ausfallrisiko reduzieren); zusammen dürfen die Zahlungen aber nur Zins und Tilgung darstellen; oder (2) die Zahlungsströme von Portfolio und Verbindlichkeiten angleichen (fix/variabel, Währung, Laufzeit), z.b. zur Risikosteuerung innerhalb des SPE Das relative Ausfallrisiko der betrachteten Tranche muss kleiner oder gleich dem Ausfallrisiko des Portfolios sein 7 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
8 Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Eigenkapitalinstrumente Erfolgserfassung im OCI: Wählbar für alle Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden ( not held for trading ) Für jedes Instrument einzeln wählbar (nicht zwingend für die Gesamtheit) Folgen: Kein OCI-Recycling (keine erfolgswirksame Ausbuchungen!) Keine Impairment-Vorschriften Keine erfolgswirksame Fremdwährungsumrechnung nach IAS 21 Bei Abgang kann Umgliederung innerhalb des Eigenkapitals erfolgen Aber: Erfassung von Dividenden grds. gemäß IAS 18 in GuV 8 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
9 Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Überblick Kategorisierung Handelt es sich bei dem finanziellen Vermögenswert in Gänze um eine Kapitalbeteiligung (Eigenkapitalinstrument)? nein Handelt es sich bei dem finanziellen Vermögenswert in Gänze um ein stand alone Derivat? nein nein Wird der finanzielle Vermögenswert dem Geschäftsmodell entsprechend zur Vereinnahmung der vertraglich vereinbarten Cashflows gehalten? ja ja** ja Wurde die Kapitalbeteiligung als held for trading kategorisiert? ja nein Sind die vertraglich vereinbarten Cashflows ausschließlich Zinsund Tilgungszahlungen? nein ja Wurde die Kapitalbeteiligung unwiderruflich als ergebnisneutral zum Fair Value zu bewerten designiert? nein ja Wurde für den finanziellen Vermögenswert die Fair Value Option zur Verringerung einer Bewertungsinkongruenz ausgeübt? Ja* nein FVTOCI FVTPL *** Amortised Cost * Dividendenerträge als return on investment werden ergebniswirksam erfasst ** Für effektive Sicherungsbeziehungen bleiben die Vorschriften zum Hedge Accounting nach IAS 39 maßgeblich, die ebenfalls überarbeitet werden *** Bei Änderung des Geschäftsmodells zur Verwaltung finanzieller Vermögenswerte Rekategorisierung erforderlich 9 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
10 Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Eingebettete Derivate Für in finanzielle Basisverträge mit eingebetteten Derivaten Besteht keine Trennungspflicht Erfolgt die Klassifizierung für das gesamte Instrument Sofern das strukturierte Produkt (als Ganzes) unschädliche Zahlungsstromcharakteristika besitzt und auf Basis der vertraglichen Rendite gesteuert wird: Bewertung des strukturierten Produktes zu fortgeführten Anschaffungskosten Alle anderen strukturierten Produkte (als Ganzes): Bewertung des strukturierten Produktes zum Fair Value (erfolgswirksam) Für in nicht-finanzielle Basisverträge eingebettete Derivate gelten weiterhin die bisherigen Regelungen von IAS 39 zur Nicht-/Trennung 10 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
11 Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Auswirkungen auf die Anwendung des Wertminderungstest Finanzielle Vermögenswerte IAS 39: Kategorisierung IAS 39: Impairment Test erforderlich? IFRS 9: Kategorisierung IFRS 9: Impairment Test erforderlich? Schuldtitel Held to Maturity Ja Loans and Receivables Ja Fortgeführte Anschaffungskosten Ja Available for Sale Ja FVTPL Nein FVTPL Nein Kapitalbeteiligungen Available for Sale zu Anschaffungskosten Ja FVTOCI Nein Available for Sale zu Fair Value Ja FVTPL Nein FVTPL Nein 11 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
12 Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Überblick über die wesentlichen Vereinfachungen IAS 39 IFRS 9 Fünf verschiedene Bewertungskategorien mit unterschiedlicher Ertragserfassung Zwei Bewertungskategorien:Fair Value mit erfolgswirksamer Ertragserfassung und fortgeführte Anschaffungskosten Tainting-Vorschrift für HTM-Kategorie Ausnahme für EK-Instrumente und darauf bezogene Derivate: at cost-bewertung Entfällt Entfällt formal. Anschaffungskosten können in bestimmten Situationen als Schätzer für den Fair Value herangezogen werden. Zudem grundsätzlich erfolgsneutrale Fair Value Bewertung möglich Reklassifizierung unter bestimmten Voraussetzungen (instrumentenbezogen) Verpflichtend bei (seltener) Änderung des Geschäftsmodells (unternehmensbezogen) Trennungspflicht für eingebettete Derivate in finanziellen Basisverträgen Entfällt 12 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
13 Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Anwendung der Übergangsvorschriften Retrospektive Anwendung, jedoch mit einigen Übergangserleichterungen Bei Erstanwendung erfolgt eine Neukategorisierung aller Finanzinstrumente Damit auch Möglichkeit, Finanzinstrumente neu zu klassifizieren, für die die Fair-Value-Option ausgeübt wurde (sofern ausgeübt wg. Vermeidung eines Accounting Mismatch in den anderen beiden Fällen ist die Fair-Value- Option nicht mehr vorgesehen und daher beim Übergang zu beenden) Freiwillige Anwendung für Jahresabschlüsse zum , einhergehend mit umfangreichen Angaben im Anhang, jedoch ohne Anpassung der Vorjahreszahlen (sofern endorsed durch die EU) Verpflichtende Anwendung nicht vor Januar Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
14 Phase 2: Wertminderung Aufbau des Exposure Drafts Kapitel 1: Zielsetzung Kapitel 2: Anwendungsbereich Kapitel 3: Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Kapitel 4: Darstellung und Angaben Kapitel 5: Datum des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften Anhänge: - Definitionen - Anwendungsleitlinien - Änderungen anderer IFRS 14 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
15 Phase 2: Wertminderung Zielsetzung und Anwendungsbereich Zielsetzung der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ist die Bereitstellung von Informationen über die effektive Rendite von finanziellen Vermögenswerten oder Schulden durch Zuordnung von Zinserträgen oder Zinsaufwendungen über die erwartete Nutzungsdauer des Finanzinstruments. Bestimmung der effektiven Rendite im Rahmen der anfänglichen Erwartungen der Cashflows für finanzielle Vermögenswerte oder Schulden über die Nutzungsdauer und den anfänglichen Buchwert. Die effektive Rendite spiegelt die Zuteilung von gezahlten oder erhaltenen Gebühren, Transaktionskosten und anderen Prämien oder Rabatten sowie die anfängliche Schätzung der erwarten Kreditausfälle eines finanziellen Vermögenswertes über die erwartete Nutzungsdauer des Instruments wider. 15 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
16 Phase 2: Wertminderung Bewertungsvorschriften (1/2) Die Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt mithilfe der Effektivzinsmethode. Folglich sind die fortgeführten Anschaffungskosten der berechnete Barwert unter Nutzung der folgenden Inputfaktoren: der erwarteten Cashflows über die Restnutzungsdauer des Finanzinstruments; und des Effektivzinses als Abzinsungssatz. Die verwendeten Cashflow-Inputfaktoren zur Bestimmung der fortgeführten Anschaffungskosten basieren auf erwarteten Cashflows, da das Ziel ist, Informationen über die effektive Rendite zur Verfügung zu stellen. 16 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
17 Phase 2: Wertminderung Bewertungsvorschriften (2/2) Bei der Ermittlung der erwarteten Cashflows sollen berücksichtigt werden: alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments (z.b. Anzahlung, Kündigungsoptionen und ähnliche Optionen); gezahlte oder erhaltene Gebühren zwischen den Gesellschaften aufgrund des Vertrages, die ein wesentlicher Teil des Effektivzinses sind (sofern nicht schon Bestandteil bei erstmaligem Ansatz); und für finanzielle Vermögenswerte Kreditausfälle im Rahmen der Gesamtnutzungsdauer. Konsequenz: Folglich sind die Schätzungen der Beträge und das Timing der Cashflows die wahrscheinlichkeitsgewichteten möglichen Ausgänge. Die Effektivzinsmethode legt die Verteilung der Zinserträge und Zinsaufwendungen fest. Umkehr des Wertminderungsaufwands, wenn die Erwartungen sich verbessern. Neueinschätzung der erwarteten Cashflows am Ende jeder Periode. 17 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
18 Phase 2: Wertminderung Anwendung und Übergangsvorschriften Neuer IFRS Standard für 2010 erwartet und für die frühzeitige Anwendung verfügbar Jedoch voraussichtlich keine verpflichtende Anwendung bis ca. 3 Jahre nach Erscheinen des Standards Schlägt keinen vollständig rückwirkenden oder vorausblickenden Wechsel vor Anpassen des Effektivzinssatzes zwecks Annäherung an den Zinssatz, der bei geänderter Effektivzinsmethode ab Vertragsbeginn festgelegt worden wäre Problematik: Enorme IT-technische Voraussetzungen: Erwartete Verluste sind für die gesamte Restlaufzeit zu bestimmen. Schätzungen der erwarteten künftigen Cashflows aus historischen Daten abzuleiten, die ggf. schwer oder gar nicht zur Verfügung stehen. Problem besteht z.b. auch bei Bestimmung der Höhe der Versicherungsverpflichtungen oder Pensionsverpflichtungen. Daher Bildung eines Expert Advisory Panels mit der Aufgabe, Leitlinien im Hinblick auf die Ermittlung von erwarteten künftigen Cashflows zu entwickeln. 18 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
19 Phase 2: Wertminderung Überblick über die wesentlichen Änderungen IAS 39 Incurred Loss Model: Annahme, alle finanziellen Vermögenswerte sind vollständig einbringlich, bis ein Wertminderungsindikator auf ein eingetretenes Verlustereignis hindeutet. Führt zur Übertreibung von Zinseinkünften vor Eintritt eines Verlustereignisses und somit zu fehlerhaften Informationen. ED/2009/12 Expected Cashflow Model: Kein Wertminderungsindikator oder Verlustereignis notwendig; Verwendung von erwarteten Cashflows, die zukünftige Kreditausfälle berücksichtigen. Erwartete Verluste werden bereits früher berücksichtigt, da kein Verlustereignis vorliegen muss. 19 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
20 Phase 3: Hedge Accounting Hedge Accounting Varianten in der Diskussion (A) Abschaffung des Hedge Accounting: keine bilanzielle Abbildung, Anhangangaben (B) Vereinfachung des Hedge Accounting (1) Prinzipienbasiertes Hedge Accounting: Optional? Anwendungsbereich? Ausnahmen? (2) Änderung des Fair Value Hedge Accounting (FVHA) mit den Varianten: i. Fair-Value-Option statt FVHA ii. iii. Abbildung FVHA wie Cash Flow Hedge Accounting ohne lower-off test Alle Finanzinstrumente zum Fair Value (FV) mit Ausweiswahlrecht der FV-Änderung in GuV oder OCI (3) Überarbeitung von Details: Grundsätzlich wird eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Regeln angestrebt, jedoch ggf. mit der Folge, dass auch höhere Ineffektivitäten zu buchen sind Das IASB verfolgt aktuell die Kombination aus Änderung der Abbildung von FV Hedges (B.2.ii.) und Vereinfachung der Hedge Accounting Regelungen (B.3) 20 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
21 Phase 3: Hedge Accounting Grund- und Sicherungsgeschäfte, sicherbare Risiken Zulässige Grundgeschäfte: Nichtderivate, feste Zusagen und hochwahrscheinliche künftige Transaktionen Keine eigenen Eigenkapitalinstrumente, keine internen Geschäfte Zulässige Sicherungsgeschäfte: Derivate, für FX-Risiken auch Nichtderivate Keine geschriebenen Optionen, keine internen Geschäfte Sicherbare Risiken: Grundsätzlich jedes Preisänderungsrisiko Gesamtes FI oder Prozentsatz ( proportion ) eines FI Mikro- (1:1) und Makro- (1:x) Absicherung Offen ist z.z. die Zulässigkeit der Berücksichtigung von: Einzelne Cashflows oder Teilrisiken ( portions ) Zeitanteilige Absicherung ( partial term ) Portfoliohedges Zeitwert von Optionen 21 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
22 Phase 3: Hedge Accounting Designation, Dokumentation und Effektivitätsmessung Designation und Dokumentation Bestimmung von Grund- und Sicherungsgeschäft Bei Erstansatz oder später, jedoch nur prospektiv anwendbar Dokumentation des Hedges und der zugrunde liegenden Risikomanagementstrategie Vereinfachung der Anforderungen angestrebt De-Designation Verpflichtende Auflösung bei Verkauf, Fälligkeit, Beendigung des Sicherungsgeschäfts Diskussion: Ob freiwillige Auflösung unzulässig bzw. Hedge Accounting unwiderruflich sein soll, wird diskutiert, ist u.e. unwahrscheinlich Effektivität Effektivitätserwartung bei Beginn und zu allen späteren Zeitpunkten OFFEN: Quantitativer Effektivitätstest? Retro- und prospektiv? Einmalig oder regelmäßig? 22 Financial Instruments IFRS-Forum Ruhr-Universität Bochum
23 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Thomas Siwik Partner Schwannstraße Düsseldorf Germany Tel Mobil tsiwik@deloitte.de Member of Deloitte Touche Tohmatsu Disclaimer / Haftungsausschluss: Diese Seminarunterlage enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Der Vortrag gibt zudem die persönliche Meinung des Vortragenden wider, die nicht notwendigerweise von Deloitte geteilt wird. Die Interpretation der zugrunde liegenden Vorschriften ist derzeit in der Profession weder eindeutig noch gefestigt, daher wird lediglich eine hypothetische Entwicklung der Auslegung skizziert, die möglicherweise nicht mit der später tatsächlich vorhandenen Interpretation übereinstimmt. Formelmäßige Darstellungen sind rein zur Illustration konzeptioneller Ideen zu verstehen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Seminarunterlage oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Seminarunterlage. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen. Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein schweizerischen Rechts, und/oder sein Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu und seiner Mitgliedsunternehmen finden Sie auf Member of Deloitte Touche Tohmatsu
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