Die politischen Rechte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die politischen Rechte"

Transkript

1 Die politischen Rechte 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Begriff der politischen Rechte Die politischen Rechte umfassen die Gesamtheit aller Rechte, die den Bürgerinnen und Bürgern eine Mitwirkung an der staatlichen Willensbildung ermöglichen ermöglichen die aktive Mitgestaltung des Gemeinwesens und dienen der Verwirklichung der Selbstregierung des Volkes. Mit den politischen Rechten sind in der Schweiz gemeint aktives und passives Wahlrecht das Recht, Referenden, Initiativen und Wahlvorschläge zu unterzeichnen. Staatsrecht I PD Patricia Schiess, Herbstsemester 2011 Seite 2

2 Voraussetzungen für die Wahrnehmung der politischen Rechte Bund Abschliessende Aufzählung in Art. 136 Abs. 1 Satz 1 BV Sofern alle Voraussetzungen erfüllt: Eintragung im Stimmregister am Ort des politischen Wohnsitzes (siehe auch Art. 39 Abs. 2 Satz 1 BV: der politische Wohnsitz stimmt ausser in den Fällen von Art. 1 VPR mit dem zivilrechtlichen Wohnsitz überein) von Amtes wegen: Art. 4 Abs. 1 BPR Kantone Schranken durch das Bundesrecht: Rechtsgleichheit (Art. 8 BV), Verpflichtung zu einer demokratischen Verfassung (Art. 51 Abs. 1 BV: d.h. mindstens demokratische Parlamentswahl, Verfassungsreferendum, Verfassungsinitiative) Weitgehende Angleichung, Unterschiede bezüglich Stimmrechtsalter (16 oder 18) Ausländerstimmrecht Stimmrecht der Auslandschweizerinnen und -schweizer Altersmässige Einschränkung des passiven Wahlrechts Staatsrecht I PD Patricia Schiess, Herbstsemester 2011 Seite 3 Regelung der Ausübung der politischen Rechte Bund Mindestanforderungen von Art. 34 Abs. 1 BV BG vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) BG vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der Auslandschweizer (SR 161.5) Ergänzend: Kantonales Recht, soweit das BPR und seine Ausführungserlasse keine Regelung treffen (Art. 83 BPR) Kantone Mindestanforderungen von Art. 34 Abs. 1 BV kantonales Recht Stimmgeheimnis nicht gewahrt, wo an Versammlungen gewählt und abgestimmt wird, darum Erstes Zusatzprotokoll zur EMRK von der Schweiz nicht ratifiziert Vorbehalt zu Art. 25 lit. b UNO-Pakt II bezüglich Wahlen an Versammlungen Staatsrecht I PD Patricia Schiess, Herbstsemester 2011 Seite 4

3 Wahl- und Abstimmungsfreiheit I Die in Art. 34 Abs. 2 BV als Grundrecht verankerte Abstimmungsfreiheit gibt den Stimmberechtigten Anspruch darauf, dass kein Abstimmungsergebnis anerkannt wird, das nicht den freien Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Es soll garantiert werden, dass jeder Stimmberechtigte seinen Entscheid gestützt auf einen möglichst freien und umfassenden Prozess der Meinungsbildung treffen und entsprechend mit seiner Stimme zum Ausdruck bringen kann. Die Abstimmungsfreiheit gewährleistet die für den demokratischen Prozess und die Legitimität direktdemokratischer Entscheidungen erforderliche Offenheit der Auseinandersetzung ( ). so z.b. BGE 135 I 292 Erw. 2 Wahl- und Abstimmungsfreiheit gilt für alle Wahlen und Abstimmungen in Bund, Kantonen und Gemeinden. Staatsrecht I PD Patricia Schiess, Herbstsemester 2011 Seite 5 Wahl- und Abstimmungsfreiheit II Wahl- und Abstimmungsresultat soll den freien Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringen. Das Rechtsgleichheitsgebot bildet einen Bestandteil der Wahl- und Abstimmungsfreiheit: Jede Stimme soll bei Sachabstimmungen gleich gewichtet werden. Jeder Stimmberechtigte soll mit den gleichen Chancen als Wähler oder Kandidat an einer Wahl teilnehmen können. Achtung bei Sperrklauseln Bei Wahlen: Zählwert-, Erfolgswert- und Stimmkraftgleichheit Bei Proporzwahlen: Wahlrechtsgleichheit Achtung bei sehr unterschiedlich grossen Wahlkreisen Einheit der Materie ist durch die Wahl- und Abstimmungsfreiheit garantiert. Staatsrecht I PD Patricia Schiess, Herbstsemester 2011 Seite 6

4 Wahl- und Abstimmungsfreiheit III Voraussetzung dafür, dass der Wahl- und Abstimmungsfreiheit nachgelebt werden kann: umfassender und unbehinderter Meinungsbildungsprozess Auseinandersetzung frei von staatlicher Lenkung Für behördliche Interventionen Für Wahlen: strikte Enthaltungspflicht (= Interventionsverbot) Für Sachabstimmungen Pflicht zur Objektivität Pflicht zur Nennung aller wesentlichen Gesichtspunkte Danach sind die Behörden zur Objektivität verpflichtet, sie dürfen Zweck und Tragweite einer Vorlage nicht falsch darstellen. Die Behörde muss sich nicht mit jeder Einzelheit einer Vorlage befassen und nicht alle denkbaren Einwendungen, welche gegen eine Vorlage erhoben werden können, erwähnen. Das Gebot der Sachlichkeit verbietet indessen, in den Erklärungen für den Entscheid des Stimmbürgers wichtige Elemente zu unterdrücken oder Argumente von gegnerischen Referendums- oder Initiativkomitees falsch wiederzugeben ( ). so z.b. BGE 135 I 292 ff. Erw. 4.2 Weitergehende Intervention einer Behörde ausnahmsweise zulässig, sofern triftige Gründe und sofern die Intervention transparent und verhältnismässig erfolgt. Zulässig insbesondere: o Korrektur offensichtlich falscher Informationen, die von privater Seite erfolgt war. o Untergeordnete Gemeinwesen und öffentliche Unternehmen dürfen eingreifen, wenn sie in besonderer Art und Weise betroffen sind. Staatsrecht I PD Patricia Schiess, Herbstsemester 2011 Seite 7 Wahl- und Abstimmungsfreiheit IV Bezüglich privater Interventionen im Abstimmungskampf gilt: Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung können private Informationen im Vorfeld von Sachabstimmungen in unzulässiger Weise die Willensbildung der Stimmberechtigten beeinflussen. Von einer unzulässigen Einwirkung wird etwa dann gesprochen, wenn mittels privater Publikation in einem so späten Zeitpunkt mit offensichtlich unwahren und irreführenden Angaben in den Abstimmungskampf eingegriffen wird, dass es den Stimmberechtigten nach den Umständen unmöglich ist, sich aus anderen Quellen ein zuverlässiges Bild von den tatsächlichen Verhältnissen zu machen. In Anbetracht der Meinungsäusserungsfreiheit wird eine derartige Beeinträchtigung nicht leichthin angenommen. Da insbesondere gewisse übertreibende oder gar unwahre Behauptungen kaum vermieden werden können und weil den Stimmberechtigten ein Urteil über die bekundeten Meinungen und Übertreibungen zugetraut werden darf, fällt die Aufhebung einer Abstimmung nur unter grösster Zurückhaltung und bei ganz schwerwiegenden Verstössen in Betracht ( ) so z.b. BGE 135 I 292 ff. Erw. 4.1 Staatsrecht I PD Patricia Schiess, Herbstsemester 2011 Seite 8

5 Rechtsschutz in Bundesangelegenheiten Geltend gemacht werden kann jede Verletzung der politischen Rechte im Sinne von Art. 34 BV. Beschwerde an die Kantonsregierung gestützt auf Art. 77 ff. BPR Achtung: innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes Art. 77 Abs. 2 BPR Weiterzug des Entscheids der Kantonsregierung an das Bundesgericht gestützt auf Art. 80 Abs. 1 BPR und Art. 88 Abs. 1 lit. b BGG Gewisse Entscheide der Bundeskanzlei Beschwerde beim Bundesgericht gestützt auf Art. 80 Abs. 2 und Abs. 3 BPR Entscheide von Bundesversammlung und Bundesrat Keine Anfechtung möglich. Staatsrecht I PD Patricia Schiess, Herbstsemester 2011 Seite 9 Rechtsschutz in kantonalen Stimm- und Wahlrechtssachen Geltend gemacht werden kann jede Verletzung der politischen Rechte im Sinne von Art. 34 BV. Letzte Instanz auf Bundesebene: Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht: Art. 82 lit. c BGG gestützt auf Art. 88 Abs. 1 lit. a BGG Keine Anfechtung: Behördeninterne Wahlen und Abstimmungen Art. 88 Abs. 2 BGG verlangt, dass Beschwerden bezüglich kantonaler Angelegenheiten mit einem Rechtsmittel vor eine kantonale Instanz gebracht werden können. Gilt nicht für Akte von Parlament und Regierung. Staatsrecht I PD Patricia Schiess, Herbstsemester 2011 Seite 10

6 Folgen einer Verletzung der Wahl- und Abstimmungsfreiheit Stellen das Bundesgericht oder eine kantonale Instanz eine Verletzung der in Art. 34 Abs. 2 BV garantierten Wahl- und Abstimmungsfreiheit fest, wird die Abstimmung oder Wahl nur kassiert, wenn die gerügten Unregelmässigkeiten erheblich sind und das Ergebnis beeinflusst haben könnten. Erscheint die Möglichkeit, dass die Abstimmung ohne den Mangel anders ausgefallen wäre, nach den gesamten Umständen als derart gering, dass sie nicht mehr ernsthaft in Betracht fällt, so kann von der Aufhebung der Abstimmung abgesehen werden. so z.b. BGE 135 I 292 ff. Erw Staatsrecht I PD Patricia Schiess, Herbstsemester 2011 Seite 11

Politische Rechte. Vorlesung vom 30. November 2012 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2012

Politische Rechte. Vorlesung vom 30. November 2012 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2012 Politische Rechte Vorlesung vom 30. November 2012 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2012 Begriff der politischen Rechte Politische Rechte Aktives und passives Wahlrecht Recht zur Unterzeichnung von

Mehr

DAS POLITISCHE SYSTEM DER SCHWEIZ (stark vereinfacht)

DAS POLITISCHE SYSTEM DER SCHWEIZ (stark vereinfacht) DAS POLITISCHE SYSTEM DER SCHWEIZ (stark vereinfacht) Rechtsschutz Wahl Vereinigte Bundesversammlung (246) Wahl Bundesrat (7) Initiative Oberaufsicht Nationalrat Ständerat (200) (46) Bundesversammlung

Mehr

Schweizer Bürgerrecht

Schweizer Bürgerrecht Schweizer Bürgerrecht 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Historische Entwicklung Kantonsbürgerrecht als primäres Bürgerrecht Art. 42 BV von 1848: Jeder Kantonsbürger ist Schweizerbürger.

Mehr

Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2016 Gruppen A C und N P

Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2016 Gruppen A C und N P Fall 3 Postfall Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2016 Gruppen A C und N P Prof. Thomas Gächter Seite 1 Sachverhalt / Prozessgeschichte Tierschutzverein «ProTier» beantragt Versand von Massensendungen

Mehr

Übungen Öffentliches Recht III

Übungen Öffentliches Recht III Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni

Mehr

Grundrechte Menschenrechte Verfassungsmässige Rechte

Grundrechte Menschenrechte Verfassungsmässige Rechte Grundrechte Menschenrechte Verfassungsmässige Rechte Vorlesung vom 29. September 2016 BGK 29 I und III, 30 II Vorbereitung: Lektüre von Dokument 3 (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) HS 2016 Staatsrecht

Mehr

Politische Rechte. Staatsrecht I Vorlesungen vom 18./21. November Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann

Politische Rechte. Staatsrecht I Vorlesungen vom 18./21. November Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Politische Rechte Staatsrecht I Vorlesungen vom 18./21. November 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Kenntnis Wesen und Voraussetzungen des Stimmrechts Petitionsrecht Wesen und Erlangung

Mehr

Lösungsraster: Staatsorganisationsrecht; Prüfung Master PMP HS Frage 1 Lösung Punkte max.

Lösungsraster: Staatsorganisationsrecht; Prüfung Master PMP HS Frage 1 Lösung Punkte max. Frage 1 Lösung Ordnen Sie das folgende Dokument so genau - Es handelt sich um eine Verordnung, die sich in der systematischen Sammlung (SR) findet. Deshalb wie möglich in die Typologie der Verordnungen

Mehr

Politische Rechte. Ziele. Stimmrecht (1/5) Staatsrecht I. Vorlesungen vom 20./24. Nov.

Politische Rechte. Ziele. Stimmrecht (1/5) Staatsrecht I. Vorlesungen vom 20./24. Nov. Politische Rechte Vorlesungen vom 20./24. November 2009 Herbstsemester 2009 Prof. Christine Kaufmann Ziele Kenntnis Wesen und Voraussetzungen des Stimmrechts Petitionsrecht Wesen und Erlangung des Bürgerrechts

Mehr

Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts. Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts Beispiele. Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts Beispiel 4

Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts. Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts Beispiele. Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts Beispiel 4 Juristische Fakultät / Allgemeines Staatsrecht I / HS202 / Prof. Dr. Markus Schefer 35 Art. 49 Abs. BV Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor. Juristische Fakultät / Allgemeines Staatsrecht

Mehr

Bei Ziff. I und II handelt es sich um einen ausgearbeiteten Entwurf. Einheit der Form gewahrt. Keine Mischung.

Bei Ziff. I und II handelt es sich um einen ausgearbeiteten Entwurf. Einheit der Form gewahrt. Keine Mischung. 2. PROBEKLAUSUR STAATSRECHT I WS 03/04 Kurzlösung Anmerkung zur Lösungsskizze: Die Lösung ist teilweise bloss in Stichworten angegeben. In der Klausur waren die Lösungen jeweils auszuformulieren. Es wurde

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. 42 Politische Rechte

Rechtswissenschaftliches Institut. 42 Politische Rechte 42 Plitische Rechte 26.04.2016 Prf. Dr. Andreas Glaser Seite 2 Begriff und Entwicklung der plitischen Rechte Begriff - Plitische Rechte («Stimmrecht»): Gesamtheit der Rechte, die den Bürgerinnen und Bürgern

Mehr

Forderung Sachlicher Zusammenhang zwischen den Anliegen in derselben Vorlage (BPR 75 II) 2

Forderung Sachlicher Zusammenhang zwischen den Anliegen in derselben Vorlage (BPR 75 II) 2 Übung: Toggenburger Separatisten Besprechung vom 1. Juni 2010 Prof. Christine Kaufmann [Vertretung: Florian Utz] Frage 1: Einheit der Materie (1/5) Zweck Gewährleistung der unverfälschten Stimmabgabe Rechtsgrundlage

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Gesetzgebung. Staatsrecht für Lehrpersonen HS 2016 Dr. Goran Seferovic Seite 1

Rechtswissenschaftliches Institut. Gesetzgebung. Staatsrecht für Lehrpersonen HS 2016 Dr. Goran Seferovic Seite 1 Gesetzgebung Staatsrecht für Lehrpersonen HS 2016 Dr. Goran Seferovic 24.10.2016 Seite 1 Übersicht der heutigen Vorlesung 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Verfassungsrevision 3. Gesetzesbegriff 24.10.2016

Mehr

Verträge zwischen den Kantonen, Verfassungsrechtliche Grundlagen

Verträge zwischen den Kantonen, Verfassungsrechtliche Grundlagen 5 Verfassungsrechtliche Grundlagen Art. Abs. BV Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen. Art. 8 Abs. BV Die Kantone können miteinander Verträge schliessen

Mehr

die eidgenössische Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 über das Unternehmenssteuerreformgesetz

die eidgenössische Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 über das Unternehmenssteuerreformgesetz Der Bundesrat Bundesgericht I. öffentlich-rechtliche Abteilung CH-1000 Lausanne Bern, 10. Juni 2011 Eidgenössische Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 über das Unternehmenssteuerreformgesetz II; Stellungnahme

Mehr

Übungen im öffentlichen Recht für Anfänger/innen. Fall 6. Dr. iur. Tilmann Altwicker, LL.M.

Übungen im öffentlichen Recht für Anfänger/innen. Fall 6. Dr. iur. Tilmann Altwicker, LL.M. Übungen im öffentlichen Recht für Anfänger/innen Fall 6 Dr. iur. Tilmann Altwicker, LL.M. Themen 1. Verfassungsbegriff/-funktionen 2. Bundesrechtliche Anforderungen an Kantonsverfassungen 3. Grundsatz

Mehr

Verträge zwischen den Kantonen zur Wahrnehmung von Aufgaben mit regionalem Interesse, Bsp.

Verträge zwischen den Kantonen zur Wahrnehmung von Aufgaben mit regionalem Interesse, Bsp. 5 5 Verfassungsrechtliche Grundlagen Verträge zwischen den Kantonen zur Wahrnehmung von Aufgaben mit regionalem Interesse, Bsp. Art. Abs. BV Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer

Mehr

Übungen Öffentliches Recht III

Übungen Öffentliches Recht III Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni

Mehr

Neugestaltung des Verfahrens der Verfassungsänderung Vorschlag der Abgeordneten des SSW (Stand: )

Neugestaltung des Verfahrens der Verfassungsänderung Vorschlag der Abgeordneten des SSW (Stand: ) Der anliegende Formulierungsvorschlag zur Neuordnung des Verfahrens zur Änderung der Landesverfassung berücksichtigt folgende Kriterien, die ihm als Prämissen zu Grunde liegen: Allgemeines Künftig sollen

Mehr

s Kt.Iv. ZG. Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen. Änderung der Bundesverfassung

s Kt.Iv. ZG. Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen. Änderung der Bundesverfassung Nationalrat Conseil national Consiglio nazionale Cussegl naziunal 14.307 s Kt.Iv. ZG. Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen. Änderung der Bundesverfassung 14.316 s Kt.Iv. UR. Souveränität

Mehr

6. Exkurs: Bedeutung des kantonalen Verwaltungsrechts 37 VI. Gewährleistung der Kantonsverfassungen 39

6. Exkurs: Bedeutung des kantonalen Verwaltungsrechts 37 VI. Gewährleistung der Kantonsverfassungen 39 Allgemeine Literatur zum kantonalen Staatsrecht Abkürzungsverzeichnis Vorwort XI XIII XIX I.Kapitel Die Kantone im Bundesstaat 1 1 Kantonale Souveränität und Bundesstaatlichkeit 1 I. Der geschichtliche

Mehr

Fall Nr. 10 Zürcher Schulen

Fall Nr. 10 Zürcher Schulen Übungen im Öffentlichen Recht I FS 16 Gruppen A-C und N-P Fall Nr. 10 Zürcher Schulen Prof. Dr. Thomas Gächter 1 Themen Initiativrecht im Kanton Zürich Gültigkeitsvoraussetzungen für Volksinitiativen Rechtsschutz

Mehr

Vorwort... V. Inhaltsübersicht... VII. Inhaltsverzeichnis... IX. Abkürzungsverzeichnis... XV. Literaturverzeichnis... XIX

Vorwort... V. Inhaltsübersicht... VII. Inhaltsverzeichnis... IX. Abkürzungsverzeichnis... XV. Literaturverzeichnis... XIX Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX Zeitschriftenverzeichnis... XXIII Gutachtenverzeichnis... XXV Kantonales Recht... XXVII

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht

Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre ÖVR 12 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Klage und weitere Rechtsmittel Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Klagen (Bundesgericht)

Mehr

Die Rückerstattungsverfügung. Übungen im Öffentlichen Recht III (FS 2016) Übung vom 25./26. April 2016 Dr. David Hofstetter

Die Rückerstattungsverfügung. Übungen im Öffentlichen Recht III (FS 2016) Übung vom 25./26. April 2016 Dr. David Hofstetter Die Rückerstattungsverfügung Übung vom 25./26. April 2016 Dr. David Hofstetter Eckpunkte des Sachverhalts Wirtschaftliche Unterstützung («Sozialhilfe») an A durch die Sozialbehörde der Stadt X zwischen

Mehr

Grundrechte, öffentliche Aufgaben

Grundrechte, öffentliche Aufgaben Grundrechte, öffentliche Aufgaben Dr. iur. LL.M. Staatsschreiber des Kantons Bern Bernisches Staatsrecht. Herbstsemester 2017 2. November 2017 Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester Seite 1 Grundrechte,

Mehr

Willkürverbot Treu und Glauben Grundsätze der Besteuerung. 18. November 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011

Willkürverbot Treu und Glauben Grundsätze der Besteuerung. 18. November 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Willkürverbot Treu und Glauben Grundsätze der Besteuerung 18. November 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben Abgeleitet aus Art. 4 abv, verankert

Mehr

Fall 10: Zürcher Schulen

Fall 10: Zürcher Schulen Übungen im öffentlichen Recht I FS 2016 Fall 10: Zürcher Schulen MLaw Felix Schiller felix.schiller@rwi.uzh.ch Seite 1 Themen Initiativrecht im Kanton Zürich Gültigkeitsvoraussetzungen für Volksinitiativen

Mehr

Fall 5 (Marco Donatsch, 17./18. Oktober 2011)

Fall 5 (Marco Donatsch, 17./18. Oktober 2011) Fall 5 (Marco Donatsch, 17./18. Oktober 2011) Vorgehen bei der Fallbearbeitung: Analyse Sachverhalt Erfassung der Fragestellung Welche Rechtsfragen stellen sich? Erstellen einer Problemliste Lösung der

Mehr

Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot. 11. und 15. November 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011

Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot. 11. und 15. November 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot 11. und 15. November 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Gleich oder ungleich? Staatsrecht I PD Patricia Schiess, Herbstsemester 2011 Seite 2 Staatsrecht

Mehr

Merkblatt Unterschriftenprüfung kantonaler Referenden und Volksinitiativen

Merkblatt Unterschriftenprüfung kantonaler Referenden und Volksinitiativen Staatskanzlei Rechtsdienst Merkblatt Unterschriftenprüfung kantonaler Referenden und Volksinitiativen 1. Eingang der Unterschriftenliste bei der Gemeinde / Eingangsvermerk Die Prüfung der Stimmberechtigung

Mehr

Verfahrensgrundrechte

Verfahrensgrundrechte Verfahrensgrundrechte 29. November und 2. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Sinn und Zweck der Verfahrensgrundrechte Ohne Rechtsschutz kein Rechtsstaat. Die Verfahrensbeteiligten dürfen

Mehr

Verfahrensgrundrechte. 29. November und 2. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011

Verfahrensgrundrechte. 29. November und 2. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Verfahrensgrundrechte 29. November und 2. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Sinn und Zweck der Verfahrensgrundrechte Ohne Rechtsschutz kein Rechtsstaat. Die Verfahrensbeteiligten dürfen

Mehr

Niederlassungsfreiheit und 1. Teil freie Kommunikation. 28. Oktober 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011

Niederlassungsfreiheit und 1. Teil freie Kommunikation. 28. Oktober 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Niederlassungsfreiheit und 1. Teil freie Kommunikation 28. Oktober 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Niederlassungsfreiheit (I) Historische Entwicklung bis 1848 keine freie Niederlassung für

Mehr

Wahlrecht aktives Art. 136 Abs. 2; 149 BV passives Art. 143 BV. Abstimmungen - Referenden obligatorische Art. 140 BV fakultative Art.

Wahlrecht aktives Art. 136 Abs. 2; 149 BV passives Art. 143 BV. Abstimmungen - Referenden obligatorische Art. 140 BV fakultative Art. Heutige Stunde Politische Rechte im Bund - Gesamtüberblick - Wahlrecht - Nationalratswahlen - Beispiel Proporzwahlsystem Kanton Schwyz 1/28 Politische Rechte im Bund Übersicht Wahlrecht aktives Art. 136

Mehr

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht vom 15. August 2012 (810 12 198) Politische Rechte Stimmrechtsbeschwerde gegen Vorbereitungshandlungen im Vorfeld

Mehr

Rechtsetzung durch Konkordate. Prof. Dr. Peter Hänni

Rechtsetzung durch Konkordate. Prof. Dr. Peter Hänni Rechtsetzung durch Konkordate Prof. Dr. Peter Hänni 2 I. Einleitung - Themenübersicht I. Einleitung II. Verfassungsrechtliche Grundlagen III. Arten von Konkordaten IV. Bundesrechtliche Schranken der kantonalen

Mehr

Gewaltenteilung/Bundesbehörden. Übersicht. Schweizerisches System: Merkmale. Staatsrecht II Vorlesung vom 27. April 2010

Gewaltenteilung/Bundesbehörden. Übersicht. Schweizerisches System: Merkmale. Staatsrecht II Vorlesung vom 27. April 2010 Gewaltenteilung/Bundesbehörden Vorlesung vom 27. April 2010 Frühjahrssemester 2010 Prof. Christine Kaufmann Übersicht Fortsetzung letzte Stunde: Politische Systeme Gewaltenteilung Rekapitulation: Gewaltenteilungslehre

Mehr

II. offentiich-rechtiiche AbteiIung

II. offentiich-rechtiiche AbteiIung 8undesgericht Tribunal Tribunale Tribunal federal federale federal 2C t 3/201 5 Urteil vom 14. Januar 2015 II. offentiich-rechtiiche AbteiIung Besetzung Bundesrichter Zund, Prasident, Gerichtsschreiber

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 18. Februar 2014

Öffentliches Verfahrensrecht. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 18. Februar 2014 Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 18. Februar 2014 Einleitung Einführung zur Vorlesung (zusammen mit Prof. Felix Uhlmann) Veranstaltung 18.2.: Grundlagen und Aufbau der Rechtspflege

Mehr

1. Teil Aufbau des Staates. 2. Teil Rechtsordnung. 3. Teil Aufgaben des Staates. 5. Teil Verwaltungshandeln. 6. Teil Verfahrensrecht

1. Teil Aufbau des Staates. 2. Teil Rechtsordnung. 3. Teil Aufgaben des Staates. 5. Teil Verwaltungshandeln. 6. Teil Verfahrensrecht Grundzüge des Rechts Öffentliches Recht Aufbau der Vorlesung 1. Teil Aufbau des Staates 2. Teil Rechtsordnung 3. Teil Aufgaben des Staates 4. Teil Grundrechte 5. Teil Verwaltungshandeln 6. Teil Verfahrensrecht

Mehr

Soziale Grundrechte. Vorlesungen vom 22. und 25. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011

Soziale Grundrechte. Vorlesungen vom 22. und 25. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011 Soziale Grundrechte Vorlesungen vom 22. und 25. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011 Einleitung: Fall aus Reader BGE 131 I 166 (Nothilfe, Solothurn) Das Asylgesuch von X. wurde abgewiesen

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 14/50/08G Vom 10.12.2014 P140743 Ratschlag zum Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)

Mehr

Arten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte

Arten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte Arten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte Zivil-, Straf-, Arbeitsgerichte Internationale Verwaltungs- Mietgerichte Strafgerichte: gerichte: Sozialversicherungs-

Mehr

2. Teil freie Kommunikation

2. Teil freie Kommunikation 2. Teil freie Kommunikation 1. November 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Die Kommunikationsgrundrechte Pressefreiheit, Radio- und Fernsehfreiheit Wissenschaftsfreiheit Kunstfreiheit Informationsfreiheit

Mehr

STAATSBEGRIFF klassische Definition: erweiterte Definition:

STAATSBEGRIFF klassische Definition: erweiterte Definition: STAATSBEGRIFF klassische Definition: Der Staat ist die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Verbandseinheit (Körperschaft) eines sesshaften Volkes. (GEORG JELLINEK) Staatsvolk Staatsgebiet Staatsgewalt

Mehr

Abstimmungskampf in A: Von einer Mehrzweckhalle, falschen Zahlen und einem aktiven Gemeinderat

Abstimmungskampf in A: Von einer Mehrzweckhalle, falschen Zahlen und einem aktiven Gemeinderat Abstimmungskampf in A: Von einer Mehrzweckhalle, falschen Zahlen und einem aktiven Gemeinderat Raphaela Cueni * / Lukas Schaub ** Sachverhalt In der Gemeinde A steht eine Abstimmung über den Bau einer

Mehr

Demonstration. Frage 1: Grundlagen. Freier Warenverkehr (1/5) Übungen im Europarecht Fall 3 vom 10. Oktober 2008

Demonstration. Frage 1: Grundlagen. Freier Warenverkehr (1/5) Übungen im Europarecht Fall 3 vom 10. Oktober 2008 Demonstration Fall 3 vom 10. Oktober 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Frage 1: Grundlagen Freier Warenverkehr. Art. 23 ff. EGV Art. 3 EGV i.v.m. Art. 2 EGV (Gemeinsamer Markt) Art. 14

Mehr

26. September 2010 Kantonale Volksabstimmung Botschaft des Grossen Rates des Kantons Bern. «zäme läbe zäme schtimme» (Verfassungsinitiative)

26. September 2010 Kantonale Volksabstimmung Botschaft des Grossen Rates des Kantons Bern. «zäme läbe zäme schtimme» (Verfassungsinitiative) 26. September 2010 Kantonale Volksabstimmung Botschaft des Grossen Rates des Kantons Bern (Verfassungsinitiative) Darüber wird abgestimmt Die Verfassungsinitiative «zäme läbe zäme schtimme» soll die Verfassungsgrundlage

Mehr

Gesetzgebungsverfahren

Gesetzgebungsverfahren Gesetzgebungsverfahren RVOG 57 Expertenkommission Expertenentwurf vorparlamentarische Phase (RVOG 7) BV 177 II Departement Vorentwurf BV 147 VlG 3 ff. Bundesrat Vernehmlassung (Kantone, Parteien, interessierte

Mehr

Bundesgesetz über die politischen Rechte

Bundesgesetz über die politischen Rechte Bundesgesetz über die politischen Rechte Änderung vom 21. Juni 2002 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. November 2001 1,

Mehr

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik 1. Welche Voraussetzungen braucht es, um auf Bundesebene stimmberechtigt zu sein? a) b) c) 2. Was bedeutet abstimmen? Kreuzen Sie an. Sich als Nationalrat zur Wahl

Mehr

Übungen Öffentliches Recht

Übungen Öffentliches Recht Gruppen K-M, W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Frage 1 Formelle Prüfung Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Erläuternder Bericht. zur

Erläuternder Bericht. zur Erläuternder Bericht zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (Art. 22, 95 und 97 GPR, Abstimmungserläuterungen: Beschwerdemöglichkeit und Rechtsmittelbelehrung) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Staatsrecht I: Staatsformen, Demokratie. Vorlesung vom 30. September 2011 PD Dr. Patricia Schiess Herbstsemester 2011

Staatsrecht I: Staatsformen, Demokratie. Vorlesung vom 30. September 2011 PD Dr. Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Staatsrecht I: Staatsformen, Demokratie Vorlesung vom 30. September 2011 PD Dr. Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Staatsformen: Kriterien für Unterteilung (1/2) Traditionelle Staatsformen (nach Aristoteles)

Mehr

ZPO Fallstricke und Chancen. Kongresshaus Zürich (1127.) 18. März 2014

ZPO Fallstricke und Chancen. Kongresshaus Zürich (1127.) 18. März 2014 Kongresshaus Zürich (1127.) 18. März 2014 Knackpunkte im bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren Dr. iur. Christoph Hurni I. Vorbemerkung Knackpunkte im bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren? Konzentration

Mehr

Soll es ein Menschenrecht auf Demokratie geben?

Soll es ein Menschenrecht auf Demokratie geben? Soll es ein Menschenrecht auf Demokratie geben? ASAE Alumni Ethik-Höck im Zentrum Karl der Grosse Zürich, 8. Februar 2016 Anita Horn (anita.horn@philos.uzh.ch) 2/9/16 Page 1 Ablauf ² Demokratische Übung

Mehr

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Kinder- und Jugendgesetz 45.00 Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Vom 0. Dezember 04 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons

Mehr

Die Rechtsmittel im Haftpflichtprozess nach dem Bundesgerichtsgesetz

Die Rechtsmittel im Haftpflichtprozess nach dem Bundesgerichtsgesetz Die Rechtsmittel im Haftpflichtprozess nach dem Bundesgerichtsgesetz Dr. Andreas Güngerich, Rechtsanwalt LL.M HAVE-Tagung vom 19. Juni 2007 19. Juni 2007 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung Rechtsmittelsystem

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1946/10 - des Herrn M In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Michael Andrejewski, Pasewalker Straße 36, 17389 Hansestadt Anklam

Mehr

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik 1. Welche Voraussetzungen braucht es, um auf Bundesebene stimmberechtigt zu sein? a) b) c) 2. Was bedeutet abstimmen? Kreuzen Sie an. Sich als Nationalrat zur Wahl

Mehr

04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM)

04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM) Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Freier Zugang zum Markt (Art. 2 BGBM) Anerkennung von Fähigkeitsausweisen (Art. 4 BGBM) Öffentliche Beschaffungen (Art. 5 BGBM) Ausnahmen (Art. 3 BGBM) Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung

Mehr

Übungen Öffentliches Recht III

Übungen Öffentliches Recht III Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni

Mehr

Übersetzung 1. Präambel

Übersetzung 1. Präambel Übersetzung 1 Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften Abgeschlossen in Utrecht,

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht

Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre ÖVR 7 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Beschwerdeverfahren III (Legitimation) Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Allgemeines

Mehr

Regierungsrat des Kantons Schwyz

Regierungsrat des Kantons Schwyz Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 660/2014 Schwyz, 17. Juni 2014 / bz Initiative Für gerechte Proporzwahlen Ja zur Meinungsvielfalt im Schwyzer Kantonsrat Bericht und Antrag an den Kantonsrat

Mehr

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik 1. Welche Voraussetzungen braucht es, um auf Bundesebene stimmberechtigt zu sein? Mündigkeit (18 Jahre) Urteilsfähigkeit/ Handlungsfähigkeit Schweizer Bürger/ -in

Mehr

Bundesverfassung Reform 2012

Bundesverfassung Reform 2012 Bundesverfassung Reform 2012 Neu: Blau Streichen: Rot Nicht erwähnte Artikel und Punkte bleiben wie Bestehend. (Bemerkungen: Kursiv) Bundesverfassung Der Schweizerischen Eidgenossenschaft Präambel (Religions-Neutral)

Mehr

Bundesstaatlichkeit, Kompetenzverteilung

Bundesstaatlichkeit, Kompetenzverteilung Bundesstaatlichkeit, Kompetenzverteilung Staatsrecht für Lehrpersonen HS 2016 Dr. Goran Seferovic 29.09.2016 Seite 1 Übersicht der heutigen Vorlesung 1. Begriff des Bundesstaates 2. Der schweizerische

Mehr

3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern.

3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern. Statuten der BDP Wahlkreis Thun 13. September 2012 1. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz 1) Unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische Partei im Wahlkreis Thun (BDP Wahlkreis Thun) besteht im Verwaltungskreis

Mehr

Module IX und X Verwaltungsrechtspflege. I. Neue Gerichtsorganisation auf Bundesebene

Module IX und X Verwaltungsrechtspflege. I. Neue Gerichtsorganisation auf Bundesebene Module IX und X Verwaltungsrechtspflege I. Neue Gerichtsorganisation auf Bundesebene A. Verfassungsrechtlicher Rahmen Grundlage und Schranke der Neuordnung der Bundesrechtspflege bildete die am 12. März

Mehr

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik Mitbestimmung im Staat /Aktuelle olitik 1. Welche oraussetzungen braucht es, um auf Bundesebene stimmberechtigt zu sein? Mündigkeit (18 Jahre) Urteilsfähigkeit/ Handlungsfähigkeit Schweizer Bürger/ -in

Mehr

Kompetenzverteilung Bund/Kantone. Übersicht. Grundsatz von Art. 3 BV (1/3) Staatsrecht II Vorlesung vom 30. März 2010

Kompetenzverteilung Bund/Kantone. Übersicht. Grundsatz von Art. 3 BV (1/3) Staatsrecht II Vorlesung vom 30. März 2010 Kompetenzverteilung Bund/Kantone Vorlesung vom 30. März 2010 Frühjahrssemester 2010 Prof. Christine Kaufmann Übersicht Grundsätzliche Regelung der Kompetenzausscheidung Überblick über die Kompetenzen des

Mehr

EGMR-Urteil betreffend Observationen aus UVG Analyse und Auswirkungen

EGMR-Urteil betreffend Observationen aus UVG Analyse und Auswirkungen EGMR-Urteil betreffend Observationen aus UVG Analyse und Auswirkungen Referent: Claude Slongo, Senior Legal Counsel, Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG 11. BVM-Fachtagung vom 31. August 2017 1 Agenda/Übersicht

Mehr

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Rechtsgleichheit

Rechtswissenschaftliches Institut. Rechtsgleichheit Rechtsgleichheit Personeller Anwendungsbereich (Art. 8 BV) Grundrechtsträger o Alle natürlichen Personen («alle Menschen») o Über den Wortlaut hinaus auch juristische Personen Grundrechtsbindung o Rechtsanwendende

Mehr

Wann können alle Schweizerinnen und Schweizer elektronisch abstimmen und wählen?

Wann können alle Schweizerinnen und Schweizer elektronisch abstimmen und wählen? Wann können alle Schweizerinnen und Schweizer elektronisch abstimmen und wählen? Forum E-Voting am 31. Oktober 2017 Prof. Dr. Andreas Glaser 31.10.2017 Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 1 I. Offene rechtspolitische

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN B 2008/166 VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN Entscheid vom 11. November 2008 In Sachen X., Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen Y., Gesuchsgegner, betreffend Akteneinsicht - 2 - hat

Mehr

Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege

Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) 704 vom 4. Oktober 1985 (Stand am 1. Februar 1996) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 37 quater der Bundesverfassung

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 4 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Nachtrag: Zweitwohnungen Was bedeutet die Initiative für hängige

Mehr

Bundesstaatsrecht Übung III

Bundesstaatsrecht Übung III Dr. Benedikt van Spyk Bundesstaatsrecht Übung III 23. März 2012 Repetition 1 Was verstehen Sie unter Methodenpluralismus? Repetition 1 Methodenpluralismus: «Gefordert ist die sachlich richtige Entscheidung

Mehr

Völkerrecht I: Völkerrecht und Landesrecht

Völkerrecht I: Völkerrecht und Landesrecht : Völkerrecht und Landesrecht Vorlesung vom 12. Oktober 2010 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2010 Ziele Mögliche Konflikte zwischen Völkerrecht und Landesrecht erkennen Lösungsmöglichkeiten verstehen

Mehr

Vorwort... VII. Inhaltsverzeichnis... IX. Abkürzungsverzeichnis... XV. Literaturverzeichnis... XIX. Rechtsquellenverzeichnis... XLV. Einleitung...

Vorwort... VII. Inhaltsverzeichnis... IX. Abkürzungsverzeichnis... XV. Literaturverzeichnis... XIX. Rechtsquellenverzeichnis... XLV. Einleitung... Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX Rechtsquellenverzeichnis... XLV Einleitung... 1 1. Kapitel: Grundsätzliches... 3 A. Grundbegriffe... 3 B.

Mehr

Die Rechtfertigung der Fünf- Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und ihre Verfassungswidrigkeit im Europawahlrecht

Die Rechtfertigung der Fünf- Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und ihre Verfassungswidrigkeit im Europawahlrecht Die Rechtfertigung der Fünf- Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und ihre Verfassungswidrigkeit im Europawahlrecht D R. P E T E R B E C K E R Problemstellung: 1. Der Zweite Senat

Mehr

Analyse des Sachverhalts:

Analyse des Sachverhalts: Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten

Mehr

Organisation des Staates

Organisation des Staates Grundzüge der Rechtslehre 2. Teil Organisation des Staates Das Staatsgebiet Föderalismus: Bund Kantone Föderalismus: Kanton Gemeinde Die Gewaltenteilung Die Behörden Parlament Regierung und Verwaltung

Mehr

Bürgergesellschaft - direkte Demokratie? Österreich im Vergleich zur Schweiz

Bürgergesellschaft - direkte Demokratie? Österreich im Vergleich zur Schweiz Bürgergesellschaft - direkte Demokratie? Österreich im Vergleich zur Schweiz 25. Juli 2013 / Dr. Peter Grünenfelder, Präsident Schweiz. Staatsschreiberkonferenz Inhalt > Direkt-demokratische Instrumente

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht

Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre ÖVR 6 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Beschwerdeverfahren II (insb. Beschwerdeinstanzen) Prof. Dr. Felix Uhlmann 2

Mehr

Workshop 4. Herausforderung der internen Reformen im Rahmen der Beziehungen zur Europäischen Union. 3. Nationale FöderalismuskonferenzF

Workshop 4. Herausforderung der internen Reformen im Rahmen der Beziehungen zur Europäischen Union. 3. Nationale FöderalismuskonferenzF Workshop 4 Herausforderung der internen Reformen im Rahmen der Beziehungen zur Europäischen Union 3. Nationale Föderalismuskonferenz Prof. Dr. Bernhard Waldmann Übersicht I. Ausgangslage II. III. IV. IV.

Mehr

Gemeinschaft und Staat. Andreas Blumer, Daniel Gradl, Manuel Ochsner, Serge Welna

Gemeinschaft und Staat. Andreas Blumer, Daniel Gradl, Manuel Ochsner, Serge Welna Andreas Blumer, Daniel Gradl, Manuel Ochsner, Serge Welna Gemeinschaft und Staat Leitprogramm ergänzend zum Lehrmittel «Gesellschaft» Ausgaben A, B und C Vorwort Liebe Lernende Mit der Volljährigkeit verändert

Mehr

Einleitende Fragen. Liegt ein anfechtbarer Entscheid vor? Bestimmung des Anfechtungsobjektes:

Einleitende Fragen. Liegt ein anfechtbarer Entscheid vor? Bestimmung des Anfechtungsobjektes: Einleitende Fragen Liegt ein anfechtbarer Entscheid vor? Ja Bestimmung des Anfechtungsobjektes: 1. Wer hat entschieden? (örtliche und sachliche Zuständigkeit) 2. Wie wurde entschieden? (Entscheidart) Merke:

Mehr

Abtreibung. Frage 1: Vorlage (1/7) Vorlage (2/7) Übungen im Europarecht Fall 2 vom 3. Oktober Sich stellende Fragen.

Abtreibung. Frage 1: Vorlage (1/7) Vorlage (2/7) Übungen im Europarecht Fall 2 vom 3. Oktober Sich stellende Fragen. Abtreibung Fall 2 vom 3. Oktober 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Frage 1: Vorlage (1/7) Sich stellende Fragen Wann darf das Gericht eine Vorabentscheidung verlangen? Wann muss es dies

Mehr

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 123, 267 Lissabon

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 123, 267 Lissabon PD Dr. Graf Kielmansegg SS 2012 Kolloquium Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 123, 267 Lissabon Am 13. Juli 2007 unterzeichneten die 27 EU-Mitgliedstaaten in Lissabon den als Lissabon-

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21. Februar 2017

Öffentliches Verfahrensrecht. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21. Februar 2017 Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21. Februar 2017 Grundlagen und Besonderheiten der einzelnen Verfahren Vorbereitung: Literatur: Kiener/Rütsche/Kuhn: je einschlägige Abschnitte

Mehr

Wirtschaftsfreiheit. Schutzbereich (Art. 27 BV) Privatwirtschaftliche, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit

Wirtschaftsfreiheit. Schutzbereich (Art. 27 BV) Privatwirtschaftliche, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit Wirtschaftsfreiheit Schutzbereich (Art. 27 BV) Privatwirtschaftliche, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit Freie Wahl des Berufs (inkl. Zugang und Ausübung) im Privatsektor Träger Schweizerinnen und Schweizer

Mehr

Die Schweiz eine direkte Demokratie. 02 / Politik geht mich was an

Die Schweiz eine direkte Demokratie. 02 / Politik geht mich was an Die Schweiz eine direkte Demokratie 02 / Politik geht mich was an Die Schweiz eine direkte Demokratie Die Schweizer Politik basiert auf einem erfolgreichen Grundsystem: der direkten Demokratie. Dies bedeutet,

Mehr

Das Replikrecht im Zivilprozess

Das Replikrecht im Zivilprozess Das Replikrecht im Zivilprozess PD Dr. iur. Rechtsanwalt Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Reetz Sohm Rechtsanwälte Inhaltsverzeichnis: 1. Das Replikrecht als Teilaspekt des rechtlichen Gehörs 2.

Mehr

Verordnung über den Testbetrieb für die elektronische 1) 2)

Verordnung über den Testbetrieb für die elektronische 1) 2) Elektron. Stimmabgabe für Auslandschweizer.50 Verordnung über den Testbetrieb für die elektronische ) ) Stimmabgabe Vom 6. Mai 009 (Stand. März 06) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf

Mehr

Menschenwürde, Recht auf Leben, Persönliche Freiheit

Menschenwürde, Recht auf Leben, Persönliche Freiheit Menschenwürde, Recht auf Leben, Persönliche Freiheit Vorlesung vom 3. November 2016 BGK 31 I bis III Vorbereitung: Für den 3. November: Lektüre von Dokument 7 (EGMR Budayeva) und Dokument 8 (BGE 131 I

Mehr